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FondUrkundensammlung des Ständischen Archivs
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Charter: StA Urk 5162
Date: 1449 Jänner 13.
AbstractGeorg von Kuenring belehnt Wolfgang Heiting mit zwei Waldungen - die Ober Scheiben und die Nyder Scheiben- zu Föllim in der Pfarre Ameis, die er von Dorothea, der Tochter des verstorbenen Heczlein von Föllim gekauft hat.

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Charter: StA Urk 2684
Date: 1449 Jänner 29.
AbstractPeter Gauwitz und Erhard Stecher, gesessen zu Enzersdorf, verkaufen Albrecht von Ebersdorf, dessen Frau Dorothea, Tochter des verstorbenen Friedrich von Kranichberg, und deren Erben ihr freies Eigen, nämlich die jährlich am 1. September zu erfolgende Abgabe von 20 Metzen Korn und 20 Metzen Hafer auf zwei behausten Gütern und ihren Zugehörungen am Widemhof zu Böheimkirchen, wo im Moment Dorothea, die Tochter von Kuntz und die Frau von Stephan Hübl, und Nikel Sempl die Abgaben leisten, ausgenommen jedoch den Überzins, der vom Gut der Dorothea an Friedrich von Hohenberg fällt. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht, Freieigenrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2685
Date: 1449 Jänner 30.
AbstractWolfgang von Rohr verkauft Albrecht von Ebersdorf um eine nicht näher genannte Summe sein freies Eigen, die Erbvogtei zu Pireck ("Pirchech"), die zu St. Peter/Anger gehört. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht, Freieigenrecht und Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 2686
Date: 1449 Februar 1.
AbstractHans Grabmer verzichtet zugunsten seines Bruders Jörg Grabmer und dessen Erben vollständig auf seine Ansprüche und auf seinen Satz bezüglich seines Teils von der Feste Rechberg.

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Charter: StA Urk 2687
Date: 1449 Februar 8.
AbstractSigmund von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, und Jörg von Eckartsau belehnen den "erber knecht" Pankraz Streuchel ("Strewhel") auf dessen Bitte hin mit einem Hof neben dem Hof des Niklas des "Estleins", weiters mit zwei halben Lehen zum einen gelegen neben dem Besitz von Philipp dem Steffan, zum anderen neben dem Besitz von Niklas dem Held, mit weiteren zwei halbe Lehen neben Philipp Baumgartner und einem halben Feldlehen, alles zu Mannersdorf an der March ("Menferstorff") in der Pfarre Stillfried gelegen, nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 2688
Date: 1449 Februar 14.
AbstractHans Pökchl verkauft mit Handen seines Burgherren König Friedrich (IV.) Peter Rauscher, Bürger zu Wien, um eine nicht näher genannte Geldsumme eine vom Fürstentum Österreich ("furstentum Osterreich") zu Lehen gehende verödete "hofmarch" zu Stadlau, sein väterliches Gut, worauf einstmals ein Hof lag und von dem jährlich 3 lb. Wr. d. an den König zu Burgrecht abzugeben sind. Gewährleistung und Schirm nach Burgrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 2689
Date: 1449 März 6.
AbstractKönig Friedrich (IV.) belehnt als Vormund von König Ladislaus auf Bitte des Hans Pökchl hin Peter Rauscher, Bürger zu Wien, mit einer vom Fürstentum Österreich ("fürstentumbs Österreich") zu Lehen gehenden verödeten "hofmarch" zu Stadlau, auf der sich vormals ein Hof befand, nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 2691
Date: 1449 März 7.
AbstractKönig Friedrich (IV.) belehnt als Vormund von König Ladislaus Peter Rauscher, Bürger zu Wien, auf dessen Bitte hin mit einem vom Fürstentum Österreich ("fürstentums Österreich") zu Lehen gehenden Wald in der Au, genannt "der Prater", gegenüber der Alten Donau, dessen väterlichem Erbe, nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 2690
Date: 1449 März 17.
AbstractErasmus Hohenfelder zu Schlüßlberg, Pfleger zu Ebelsberg, teilt, nachdem seine beiden Söhne Hans und Christoph volljährig geworden sind, für den Fall seines Todes seinen Besitz unter denselben auf: Der ältere Sohn Hans bekommt Güter, Stücke und Zehente zum Rachendorfer Hof (Ortschaft Schiedelberg) und ein Bachlehen und Sölden ("selden") daselbst, zu Atzbach in der Pfarre Grieskirchen, "im Zawn", auf dem Sinzenberg, zu "Huntschaissing", im Reintal, am "Scheybellehen" in der Pfarre Taufkirchen, am Kaltenberg in der Pfarre St. Marienkirche (an der Polsenz), zu Abstdorf im Attergau, "im Poling", "in der Öd pey Tretenegk", zu Gallenberg in der Pfarre Schöndorf, am Hausruck in der Pfarre Gaspoltshofen, zu Oftering in der Pfarre Oftering, zu Leiten, die "Krägelmül", die "Kochmül", am "Dekchperg", am "Räppleinsperg" in der Pfarre Weisskirchen, zwei Höfe in der Pfarre Krenglbach, zu Nisting, am Gundersberg, auf drei Güter in der Pfarre Pichl und zu Hörzenberg ("Huersinsperg"). Der jüngere Jörg erhält wiederum Güter, Stücke und Zehente zu "Rüegenstorf" in der Pfarre Thalheim, auf einen Hof in der Polsenz in der Pfarre St. Marienkirche, zu Breitbrunn in der Pfarre Oftering, "in der öd" zu Tegernbach, "am Weg", "am Wilibnfelld", auf eine Wiese genannt die "Rewschinn" in der Pfarre Grieskirchen, auf ein Gut "im Slacht" in der Pfarre Meckenhofen, zu Nußbach in der Pfarre Wartberg ("Wirtperger pfarr"), zu Gaißed ("Gaisöd") in der Pfarre Mühlbach, "in der Grueb" in der Pfarre Grieskirchen, zu "Rechgassing" in der Pfarre Taufkirchen, zu Abstdorf im Attergau und zu Gallenberg ("Galignperg") in der Pfarre Schöndorf. Außerdem sollen die genannten Söhne jeder Tochter, die Eramus Hohenfelder unverheiratet hinterlässt, innerhalb eines Jahres 200 lb. d. übergeben. Jeweils der ältere der Söhne soll auch der Träger der Lehen ihrer Lehensherren sein nach Lehensrecht und Landrecht und soll auch - im Falle eines Verkaufs eines Gutes - die Aufsendung des Lehens übernehmen. Auch die von Erasmus Hohenfelder hinterlassenen Urkunden sollen weiter so gemeinsam gesammelt bleiben, wie er sie hinterlässt. Für den Fall, dass Erasmus stirbt, bevor der jüngste Sohn Jörg volljährig wird, bestellt er seine Frau Elisabeth und seinen Sohn Christoph zu Vormündern desselben. Der Sitz Schlüßlberg soll jedoch ungeteilt bleiben und von einem Pfleger verwaltet werden; wenn allerdings einer der Söhne sich dazu entscheidet, dort zu wohnen, sollen ihn die Brüder nicht daran hindern. Sollte Erasmus Schulden hinterlassen, dann sollen die Brüder sich diese untereinander aufteilen und begleichen, wenn aber einer der Söhne von Datum der vorliegenden Urkunde weg Schulden macht, dann soll dieser alleine dafür aufkommen und die Brüder nicht damit belasten. Elisabeth, die Frau von Erasmus, soll schließlich alles erhalten, das ihr ihr Mann in mehreren Urkunden hinterlassen hat, einschließlich der Heimsteuer, Widerlage und Morgengabe.

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Charter: StA Urk 2692
Date: 1449 Mai 7.
AbstractLeopold Trauner, gesessen zu Fischamend, und Jörg Süllzich, gesessen zu Stadlau, beide Urfahrmeister bei der Urfahr zu Stadlau und in der Scheffstraße zu Wien, verkaufen als Vertreter der anderern Urfahrmeister zu Stadlau und in der Scheffstraße, also Andre Pflugs, Niklas Haimels, Andre Arnolds, Hans Haimels, Jörg des Pflugs und Pankraz Metschens, um eine nicht näher genannte Geldsumme Peter Rauscher, Bürger zu Wien, und dessen Erben ihre von König Friedrich (IV.) als Vormund König Ladislaus' und vom Fürstentum Österreich ("fürstentum Österreich") lehenrührige Uhrfahr zu Korneuburg, wohin sie mit ihrer Fähre ("schiffung") wöchentlich am Markttag - meistens donnerstags - fahren müssen; sollten sie allerdings mit genügend Fähren dort anwesend sein, haben sie das Recht, das Getreide, das dort am Markttag gekauft wird, nach Nußdorf oder nach Wien zu führen und dort anzuschütten. All diese Rechte übernimmt nun Peter Rauscher. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht, Lehensrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2675
Date: 1449 Mai 19.
AbstractPropst Kaspar von St. Pölten belehnt Wolfgang Utendorfer von Goldegg auf dessen Bitte hin mit Fischweiden auf der Pielach zu Leopoldsdorf und zu Reitzing in der Pfarre Grafendorf, die zuvor dessen Vater, der verstorbene Georg Utendorfer, zu Lehen gehabt hat.

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Charter: StA Urk 2678
Date: 1449 Mai 20.
AbstractTobias von Rohr verkauft Albrecht von Ebersdorf und dessen Erben sein freies Eigen, nämlich 1/4 Weinzehent zu Schildberg und die Gült auf Gütern daselbst, die zahlreiche namentlich genannte Holde innehaben, um eine nicht näher genannte Geldsumme. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht, Freieigenrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 2676
Date: 1449 Juni 4.
AbstractSigmund von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, und Jörg von Eckartsau geben auf Grundlage einer ihnen vorgelegten besiegelten Urkunde ihre Zustimmung dazu, dass Kaspar Gottesbrunner den von ihnen lehenrührigen halben großen und kleinen Zehent zu *Rassendorf ("Ressendorff"; abgekommen, möglicherweise bei dem verödeten Willendorf bei Inzersdorf am Wienerberg), den dieser von seinem verstorbenen Bruder Matthias Gottesbrunner geerbt hat, den Brüdern Jörg und Stephan von Leobersdorf ("Lewbenstorffern") um eine nicht näher genannte Geldsumme verkauft hat, und belehnen dieselben nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich damit.

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Charter: StA Urk 2677
Date: 1449 Juni 21.
AbstractWolfgang Utendorfer von Goldegg verkauft Niklas Lechner um 100 lb., 45 d. und 10 fl. Leitkauf einen Hof zu Würmla in der Pfarre Hafnerbach ("in sannd Zenn pharr", benannt nach der dortigen dem heiligen Zeno geweihten Kirche) mit aller Zugehörung und ein Grundstück ("leittn"), das vom "plankchen feld" bis zu einem Steg über die "Witlaw" reicht, und wovon dem Aussteller jährlich am 11. November 3 lb. d. und am 2. Februar ebenso 3 lb. d. abzugeben sind. Wenn Niklas Lechner den Hof verkaufen will, dann kann er dies tun, allerdings müssen er und der Käufer jeweils 60 d. an Wolfgang Utendorfer zahlen. Gewährleistung und Schirm nach dem Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 4938
Date: 1449 August 12.
AbstractUlrich Zeller verkauft seine Au Ratschit, gelegen in der Donau zwischen der Au des Bischofs von Passau und der Au, die zu Schmida gehört, und die Au Paurnzipplein an seine 12 (genannten) Holden zu Zaina; sie sollen ihm davon jährlich 60 Pfenninge dienen.

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Charter: StA Urk 2681
Date: 1449 August 23.
AbstractWolfgang von Rohr verkauft als Vormund seines minderjährigen Bruders Guntram von Rohr und mit Handen seines Lehensherrn Bischof Leonhard von Passau Albrecht von Ebersdorf und dessen Erben um eine nicht näher genannte Geldsumme im Detail genannte und vom Hochstift Passau lehenrührige Zehente und Güter, namentlich den gesamten großen und kleinen Wein- und Getreidezehent zu Schildberg auf Weingärten, Äckern, Burgrechtsäckern, behausten Gütern und auf die dortige Mühle, ausgenommen die große Sonnleiten ("gross Sunnleiten"), die im Besitz des Ausstellers und seines Bruders verbleibt, und die kleine Sonnleiten ("klain Sunnleitten"), die dem Propst von St. Pölten gehört, weiters verkauft er den großen und kleinen Wein- und Getreidezehent zu Röhrenbach, ausgenommen den Hof des "Fuchsen", den Wein- und Getreidezehent zu Wiesen, alles in der Pfarre Böheimkirchen gelegen, den halben großen und kleinen Wein- und Getreidezehent zu Wolfersdorf in der Pfarre St. Christophen, das freie Eigen von 22 Metzen St. Pöltner Maß ("Pöltinger mass) auf Äckern, die "Rewtekcher" genannt werden und die mehrere namentlich genannte Holden, die unter anderem bei den Herren von Rohr, von Hohenberg, von Wallsee und von Plankenstein im Dienst stehen, innehaben. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht, Eigenrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2680
Date: 1449 September 7.
AbstractAbt Wolfgang von Göttweig belehnt Sigmund Stockhorner zu Buchberg auf dessen Bitte hin mit dem Weinzehent zu Schönberg und mit 3 ß. d. Abgaben auf Überländ zu *Stanandorf ("Stendorf", abgekommen, westlich von Meirsch bei Zitternberg, GB Horn), zu Thunau am Kamp ("Tumbnaw") und zu Gars am Kamp nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel.

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Charter: StA Urk 2682
Date: 1449 Oktober 8.
AbstractErhart von Weitra, Prior des Augustinerklosters zu Wien, bekennt, dass Simon Pötel, Bürger zu Wien, dem Kloster zur Abhaltung eines ewigen Jahrtages 50 lb. W. d. gewidmet hat und gelobt, diesen Jahrtag jeweils am Freitag vor dem Sixtustag (6. August) oder innerhalb der kommenden zwei Wochen darauf mit einer gesungenen Vigil, einer gesungenen Seelenmesse und mit 24 Kerzen, die bei diesen Gelegenheiten brennen sollen, zum Seelenheil der verstorbenen Ehefrau Pötels, Magdalena, die zuvor auch mit Hans Scheibelwieser (1431 verstorben) verheiratet war, und aller Vorfahren und Nachkommen Pötels zu begehen und verspricht ebenso, diesen Jahrtag am Sonntag vor seiner Begehung in der Kirche bei der Predigt öffentlich zu verkünden. Sollten die Augustinereremiten den Jahrtag nicht begehen, dann sollen sie als Strafe 2 lb. d. an das Bürgerspital zu Wien zahlen.

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Charter: StA Urk 4880
Date: 1449 Oktober 11.
AbstractRüdiger von Starhemberg bestätigt einen Vermächtnisbrief des Kaspar Goetesprunner, in welchem dieser seiner Gattin Barbara, Tochter des Pflegers von Spillwerg (Spielberg) Ulrich Pawmgartner 80lb d Heimsteuer und 120lb d Widerlegung auf einem Wald bei Hord (Hart), Lehenschaft des Onkels Rüdiger, Hans von Kranichperg, und auf anderen (nicht genannten) Stücken verschreibt.

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Charter: StA Urk 2683
Date: 1449 Oktober 27.
AbstractPropst Lukas von St. Florian vidimiert auf Bitte des Erasmus Hohenfelder eine ihm von diesem vorgelegte und mit drei anhängenden Siegeln versehene Pergamenturkunde und transsumiert sie: Siegfried und Hans Oberheimer verkaufen anstelle ihres Bruders Ambrosius dem Erasmus Hohenfelder um eine nicht näher genannte Geldsumme einen vom Fürstentum Österreich ("fürstentumb zu Österreich") lehenrührigen Hof zu Ofthering mitsamt aller Zugehörung, gelegen in der Pfarre Ofthering und im Landgerichtssprengel *Donautal (abgekommen, westlich von Linz bis zum Innbach bei Eferding), nach Kaufrecht, Lehensrecht und Landrecht im Land ob der Enns. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht, Lehensrecht und Landrecht im Land ob der Enns. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall. Ausstellungsdatum: 1441 Mai 12. Siegler: 1) und 2) die Aussteller, 3) Hans Schlüsselberger, ihr "frewndt". Zeugen der Vidimierung: 1) Wolfgang Kerschpeck, Chorherr der Kirche in St. Florian, 2) Peter Maschner, 3) Hermann Neunhartinger, Hofrichter, 4) Bernhard Kerschpeck.

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Charter: StA Urk 2702
Date: 1450 Jänner 9.
AbstractHeinrich Rietentaler verkauft Konrad Guster und dessen Erben um 36 lb. Wr. d. und 1 fl. Leitkauf sein freies Eigen, einen Wald "mit grunt mit all", genannt "Rietentalerin" und gelegen im "Rörenbrunner veld", der mit einer Seite an die Leite "Gern" stößt und mit der anderen Seite an die Leite "Halferin" grenzt. Gewährleistung und Schirm nach Freieigenrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2703
Date: 1450 Jänner 16.
AbstractKönig Friedrich (IV.) verspricht als Vormund von König Ladislaus Heinrich dem Jüngeren von Gera, Sigmund von Ebersdorf, dem Obersten Kämmer und Hubmeister in Österreich, und Reinprecht von Ebersdorf aufgrund ihrer treuen Dienste, sie für den Fall, das Reinfeld von Cluks ohne männliche Nachkommen stirbt, mit den vom Königreich Böhmen lehenrührigen Gütern zu belehnen, die ebendieser Reinfeld im Moment innehat, und zwar namentlich mit der vormals im Besitz des Hartung von Cluks gewesenen Burg ("geslos") Schochau in Schlesien ("in der Slesien") und allen Zugehörungen, dem vormals im Besitz der Brüder Hartung und Hans Cluks gewesenen Rittersitz ("rittergesäs") Gradis im Fürstentum Görlitz mit allen Zugehörungen, dem Sitz Cluks mit allen Zugehörungen, dem Dorf Salgau, dem Dorf Neudorf, dem Dorf "Leske", dem Dorf Hermannsdorf, dem Dorf "Koschülo", dem Dorf "Gros Leicham", dem Dorf Ganewitz und schließlich mit den Besitzungen im Dorf "Trusewitz", gelegen im Fürstentum Bautzen ("Budisiner fürstentum").

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Charter: StA Urk 2701
Date: 1450 Jänner 17.
AbstractHermann, Sohn "des herczogen" zu Freindorf, und seine Ehefrau Anna, die Witwe von Stephan dem "Payen", verkaufen um eine nicht näher genannte Geldsumme Wolfgang Huber und dessen Erben das Kaufrecht auf einem Gut zu Wendbach in der Pfarre St. Florian, von dem jährlich am 8. September an Hans Kellner, Bürger zu Enns, und seinen Geschwistern Andre und Martha 11 ß. Wr. d., vier Herbsthühner, zwei Faschingshühner und zu Ostern 60 Eier als Abgabe geleistet werden sollen. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht und Landrecht ob der Enns. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 2706
Date: 1450 Jänner 22.
AbstractWolfgang Zistersdorfer vermacht für den Fall, dass er ohne männliche Nachkommen stirbt, mit Handen seines Lehensherrn König Friedrich (IV.) seinem "swager" Gerhard Fronauer ("Franawer"), dessen Ehefrau Hedwig, Tochter des verstorbenen Albrecht von Hundsheim und seine "mume", und deren Söhnen das vom Fürstentum Österreich ("fürstentum Österreich") zu Lehen gehende Dorf Eichhorn ("Aicharn"), den Zehent auf 15 Lehen, den Meierhof und weitere Zugehörungen daselbst. Gewährleistung und Schirm nach Lehensrecht, Gemächtsrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall. Wenn der Aussteller jedoch in finanzielle Nöte gerät, behält er sich vor, das oben genannte Dorf an Fronauer, dessen Frau und deren Söhnen um 500 lb. Wr. d. mit Handen seines Lehensherrn zu verkaufen; sollten diese aber das Geld nicht aufbringen können, müsse sie dies dem Aussteller innerhalb von vier Wochen mitteilen, damit dieser dann nach einer anderen Lösung suchen kann.

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Charter: StA Urk 2709
Date: 1450 März 5.
AbstractBürgermeister Konrad Holzer und der Rat der Stadt Wien entscheiden einen Streit in der Verlassenschaftssache von Dorothea, der Witwe Hans Puschingers. Diese hat sich auf eine Wallfahrt nach St. Leonhard begeben und für den Fall ihres Ablebens im Zuge dieser Reise Wilhelm dem Krämer zum einen einen Behälter ("lade") mit diversen nicht näher bestimmten Wertgegenständen und zum anderen auch mehrere Schuldenurkunden ("geltbriefe") übergeben, die dieser im Todesfall wie folgt aufteilen soll: Eine Schuldenurkunde über 200 lb. Wr. d. soll an Wolfgang Missingdorfer und dessen Schwester Kathrin Siebeck gehen, während die Wertgegenstände unter Abt Peter von Lilienfeld und Wolfhart Greul ("Grewl") aufgeteilt werden sollen, wobei Letzterer noch drei Schuldenurkunden dazu bekommt. Die Schuldenurkunde von über 200 lb. Wr. d. wurde von Wilhelm dem Krämer bereits in Gegenwart der Genannten Hans Kamrer, Hans Thiemer, Goldschläger, und Erhart Poschendorfer übergeben, wie das von den Zeugen auch vor Bürgermeister und Rat ausgesagt worden ist. Nach Aussage des Abtes von Lilienfeld und Wolfhart Greul hat die Übergabe der restlichen Gegenstände und Urkunden noch nicht stattgefunden, was von Wilhelm dem Krämer auch zugegeben wird, da er durch von Wolfgang Missingdorfer und Sigmund Fritzelsdorfer ("Friczesdorfer") geäußerte Erbansprüche davon abgehalten worden ist. Bürgermeister und Rat sehen jedoch keinen Beweis für diese Erbansprüche und legen eine Übergabe der restlichen Güter an den Abt von Lilienfeld und Wolfhart Greul fest.

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Charter: StA Urk 2707
Date: 1450 März 16.
AbstractHans Steinbock, Bürger zu Steyr, und seine Ehefrau Elisabeth verkaufen mit Zustimmung des Stadtrichters zu Steyr an Friedrich Drunten, Bürger zu Steyr, und dessen Erben um eine nicht näher genannte Geldsumme eine Schleifmühle zu Steyr mit all ihren Zugehörungen, gelegen unterhalb des "Schawrstains" und oberhalb der "Schoberl"-Schleifmühle. Gewährleistung nach dem Kaufrecht in der Stadt Steyr. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 2708
Date: 1450 März 17.
AbstractKönig Friedrich (IV.) verschreibt als Vormund von König Ladislaus Sigmund von Ebersdorf, dem Obersten Kämmerer und Hubmeister in Österreich, pfandweise die Feste Laa, die dortige Mühle, das Ungeld und das Gericht daselbst, da der vormals als Pfleger zur Feste Laa eingesetzte Wolfgang Roggendorfer ("Rukchendorffer") in dieser Tätigkeit 509 lb. W. d. schuldig geworden ist und Sigmund diese Schulden beglichen hat; Friedrich behält sich jedoch das Recht vor, durch Entrichtung derselben Geldsumme die Feste wieder zu lösen.

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Charter: StA Urk 2710
Date: 1450 Mai 18.
AbstractHans Pucher verkauft mit Handen seines Lehensherrn Sigmund von Ebersdorf, Obersten Kämmerer und Hubmeister in Österreich, Albrecht von Ebersdorf und dessen Erben um eine nicht näher genannte Geldsumme einen Hof, gelegen zu Haschendorf bei Ebenfurth, mit zwei ganzen Lehen Äcker, die zwischen der Fischau und dem "Pütenweg" in "Ober-Harschendorfer veld" liegen und zahlreiche im Detail genannte Wiesen, Güter, Bergrechte auf Weingärten, weiters Krautgärten und Baumgärten umfassen. Gewährleistung und Schirm nach Lehensrecht, Eigenrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2711
Date: 1450 Juni 15.
AbstractUlrich Eitzinger von Eitzing begleicht den Schaden, den ein Dammbruch beim Teich neben seiner Feste zu Zaingrub in der Pfarre Gars auf den in dessen Nachbarschaft gelegenen Gütern des Sigmund Stockhorner verursacht hat, indem er demselben vom Fürstentum Österreich ("fürstentumb Osterreich") lehenrührige Güter aus seinem Besitz überschreibt, namentlich für mehrere dem Sigmund Stockhorner gehörende und nun beschädigte Äcker und Wälder geichwertige Güter zu Leobersdorf ("Leuberstorff") und zu Wiener Neudorf, und indem er auch den Richter zu Wiener Neudorf, Jörg den List, und mehrere Holden Sigmund Stockhorners mit Gütern zu Leobersdorf und Wiener Neudorf entschädigt. Gewährleistung und Schirm nach Tauschrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 2712
Date: 1450 Juni 19.
AbstractAnna Vösendorfer, Äbtissin des Frauenklosters St. Niklas vor dem Stubentor zu Wien, und der Konvent daselbst bekennen, dass ihnen Simon Pötel, Ratsherr und Kirchenmeister von St. Stephan zu Wien, zur Abhaltung eines ewigen Jahrtages 50 lb. Wr. d. übergeben hat und versprechen, diesen Jahrtag immer am ersten Freitag nach dem Tag des heiligen Bartholomeus (24. August) oder in der Woche darauf in Form einer gesungenen Vigil am Morgen und einer gesungenen Seelenmesse zum Seelenheil von Pötels verstorbener Frau Magdalena, von Hans Scheibelwieser und allen seinen Vorfahren und Nachkommen zu begehen.

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Charter: StA Urk 2713
Date: 1450 Juni 28.
AbstractUlrich Eitzinger von Eitzing verschreibt Sigmund Stockhorner diejenigen 6 ß. d. zu der Feste Leobersdorf ("Lewberstorff") und zu einem Hof daselbst, die von ebendiesem zu freiem Burgrecht herrühren und die auf den wegen des Dammbruches beim Teich zu Zaingrub getauschten Gütern liegen, und verspricht, diese 6 ß. d. auch weiterhin jährlich am 29. September zur Feste Buchberg oder zu der dort befindlichen Kapelle abzugeben.

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