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FondUrkunden
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Charter: 0294
Date: 15.09.1453
AbstractHerzog Friedrich von Sachsen fordert die Stände der Oberlausitz auf, dass sie Ludwig von Schönfels und Christoph von Gersdorff auf Gebelzig (Cristoff Gebelzk), die seinen sächsischen Lehnsmann Dietrich von Schönfeld gefangen genommen haben und dann bei Georg von Kopperitz auf Oppach und Rentsch von Saritz auf Solschwitz Unterschlupf fanden, zurechtweisen und deren Forderungen gegen ihn zurückweisen.

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Charter: 0295
Date: 16. oder 17.09.1453
AbstractBürgermeister und Rat der Stadt Bautzen antworten Herzog Friedrich von Sachsen, dass sie seinen Brief erhalten hätten, aber die Stände nicht so bald tagten und sie daher den Brief an den Landvogt der Oberlausitz Hans von Colditz sowie die anderen Städte weiterleiten würden.

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Charter: 0296
Date: 18.09.1453
AbstractHerzog Friedrich von Sachsen bestätigt dem Bürgermeister und den Ratsleuten von Bautzen den Empfang ihres Schreibens und fordert sie auf, ihn von dem Ergebnis ihrer Beratung in Kenntnis zu setzen.

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Charter: 0297
Date: 23.09.1453
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen bittet den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen erneut, Nickel Knorr dazu zu veranlassen, seine Klage gegen die Güter des markgräflichen Dieners und Dresdener Bürgers Enderlein fallen zu lassen oder diesen wenigstens dazu zu bewegen, sein Verfahren vor dem Herzog oder dem Rat der Stadt Dresden zu führen.

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Charter: 0300
Date: 28.09.1453
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen bestätigt dem Landvogt Hans von Colditz sowie den Herren, Bürgermeistern und Ratsleuten der Länder und Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz den Eingang ihres Schreibens gegen Georg von Kopperitz, Reinhard von Baudissin (Renczsch von Budissen) und der Herren von Luttitz. Er will einen Gerichtstag einberufen, zu dem sie mit den Genannten sowie mit Albrecht von Schreibersdorf auf Neschwitz anwesend sein sollen. Er bittet sie, künftig darauf zu achten, dass niemandem mehr in den Ländern König Ladislaus Zuflucht gewährt wird, der ihn oder seine Leuten angegriffen oder Schaden zugefügt hat.

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Charter: 0299
Date: 28.09.1453
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen, verspricht den Bürgermeistern und dem Rat der Stadt Bautzen nach Erhalt ihres Schreibens bezüglich Hans Kannenberger, sein Vogt von Hohnstein, diesem zu schreiben.

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Charter: 0303
Date: 30.09.1453
AbstractDie Kanzlei Herzog Friedrichs II. von Sachsen bittet die Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen um einen Schock Groschen für die Ausstellung des Geleitsbriefs vom selben Tag.

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Charter: 0302
Date: 30.09.1453
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen antwortet Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen auf ihr Schreiben, dass sie abermals in Bezug auf Hans Kannenberger, Vogt zu Hohnstein, an ihn gerichtet haben und übermittelt ihnen einen Geleitsbrief für den Besuch des Leipziger Jahrmarkts.

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Charter: 0301
Date: 30.09.1453
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen gewährt den Bürgern und Einwohnern der Stadt Bautzen freies und sicheres Geleit zum Besuch des Leipziger Jahrmarktes.

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Charter: 0304
Date: 18.10.1453
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen bestätigt dem Landvogt Hans von Colditz sowie den Landständen, Bürgermeistern und Ratsleuten der Länder und Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz den Eingang ihrer Schreiben über den von den Herren von Warnsdorf und den Herren von Schlieben auf Baruth zugefügten Übergriff. Er wird in Kürze mit seinen Räten zusammenkommen und sie danach unterrichten.

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Charter: 0306
Date: 04.11.1453
AbstractPropst Dr. Lampert von Seehausen, Dekan Georg von der Planitz und weitere Kanoniker des Kollegiatsstift St. Peter in Bautzen stellen dem Bürgermeister Georg Reinhard und dem Rat der Stadt Bautzen für die besiegelte Urkunde König Sigismunds von 17.01.1420 Transsumpt und Vidimus aus.

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Charter: 0307
Date: 10.11.1453
AbstractMarkgraf Friedrich II. von Brandenburg fordert den Landvogt Hans von Colditz sowie die Landstände, Bürgermeister und Ratsherren der Länder und Städte Bautzen, Görlitz etc. auf, den in seinen Ländern festgesetzten und in ihrem Lande im Gefängnis gehaltenen Jan von Bugkinssdorf freizulassen. Er will einen Gerichtstag in der (Nieder-)lausitz halten und über diesen Recht sprechen.

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Charter: 0308
Date: 28.11.1453
AbstractKönig Ladislaus I. von Böhmen verkündet im Beisein der Abgesandten der Länder und Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz, dass er nach dem von ihnen geleisteten Huldigungseid ihnen gern ihre Privilegien, Immunitäten und Rechte bestätigt hätte, dies aber aufgrund eines Defektes an seinem Siegel(typar?) „propter defectum maioris sigilli nostri maiestatis“ verschiebt. Aus dem Aufschub soll ihnen jedoch kein Schaden erwachsen.

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Charter: 0320
Date: nach dem 29.10.1454
AbstractDie Bürgermeister und der Rat der Stadt Bautzen gewähren Herzog Friedrich II. von Sachsen und seinem Bruder, Landgraf Wilhelm III. von Thüringen anlässlich ihres Schreibens vom 29.10.1454 für die Reise zu dem Ausgleichstreffen in Breslau am 06.12.1454 freies und sicheres Geleit durch ihr Territorium.

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Charter: 0316
Date: nach dem 04.10.1454
AbstractDer Landvogt Hans von Colditz und der Bürgermeister und der Rat der Stadt Bautzen benachrichtigen Herzog Friedrich II. von Sachsen, dass sie gemäß seinem Schreiben vom 4. Oktober 1454 Nickel Knorr davon überzeugt haben, seine Klage vorläufig bis zum kommenden Martinstag (11. November) auszusetzen.

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Charter: 0309
Date: 18.03.1454
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen bittet den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen, die auf den 22. März angesetzte Gerichtsvorladung seines Dieners Andreas Luckau in dem von ihrem Bürger Nickel Knorr angestrengten Prozess auf die Zeit nach Ostern zu verschieben, da er dessen Dienste gegenwärtig nicht entbehren könne und die Straßenverhältnisse derzeit sehr unsicher seien.

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Charter: 0310
Date: 09.05.1454
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen gewährt den Kaufleuten und den anderen Bürgern von Bautzen, die den Leipziger Jahrmarkt besuchen wollen, ein sicheres Geleit durch sein Land.

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Charter: 0311
Date: 11.06.1454
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen verspricht Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen, seine von ihnen des Strassenraubs (plackens vnd Rouberye) beschuldigten Amtsleute vorzuladen und gegebenfalls zu bestrafen, um die Sicherheit auf seinen und den Straßen König Ladislaus I. wiederherzustellen.

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Charter: 0312
Date: 14.07.1454
AbstractBischof Kaspar von Meißen bittet Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen, dass sie seinem Abgesandten Kaplan Anders seine Jahresrente bei Tagesanbruch zukommen lassen.

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Charter: 0314
Date: 04.10.1454
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen stellt allen Bautzener Kaufleuten, die die nächsten Jahrmärkte von Leipzig und Dresden besuchen werden, einen Geleitbrief aus.

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Charter: 0313
Date: 04.10.1454
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen antwortet Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen und gewährt ihren Bürgern und Kaufleuten auf dem Weg zu den Jahrmärkten nach Leipzig und Dresden freies Geleit durch seine Länder und übermittelt ihnen auf ihre Bitte hin einen offenen und gesiegelten Geleitbrief.

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Charter: 0315
Date: 04.10.1454
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen bittet den Landvogt Hans von Colditz und den Rat von Bautzen, dass sie den Bautzener Bürger Nickel Knorr dazu bewegen, seine Klage gegen den herzoglichen Diener und Dresdener Bürger Enderlein auszusetzen.

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Charter: 0317
Date: 10.10.1454
AbstractKönig Ladislaus von Böhmen schreibt den Herren in den Ländern Bautzen und Görlitz sowie den Städten Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz, dass sie den gegen ihn rebellierenden Bürgern von Liegnitz weder die Ausübung von Gewerbe noch den Handel oder den Durchzug ihrer Kaufleute gewähren sollen. Stattdessen sollen die zu ihnen kommenden Liegnitzer Bürger oder Bauern und ihre Helfer unverzüglich festgesetzt werden, mit Ausnahme derjenigen, die durch diese bereits geschädigt wurden. In den Städten soll diesbezüglich ein allgemeines Gebot ausgerufen werden.

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Charter: 0318
Date: 26.10.1454
AbstractDer Landgraf von Thüringen, Herzog Wilhelm III., beglaubigt beim Bürgermeister und beim Rat der Stadt Bautzen seinen zu ihnen entsandten Diener und bittet darum, diesem Vertrauen und gute Aufnahme entgegenzubringen.

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Charter: 0319
Date: 29.10.1454
AbstractHerzog Friedrich II. von Sachsen bittet Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen um freies Geleit für sich und seinen Bruder Landgraf Wilhelm III. von Thüringen, um zu dem für den 06.12.1454 in Breslau anberaumten Ausgleichstreffen zwischen König Ladislaus von Böhmen, König Kasimir von Polen und mehreren Reichsfürsten reisen zu können.

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Charter: 0321
Date: 30.11.1454
AbstractKönig Ladislaus I. von Böhmen quittiert den Herren in den Ländern Bautzen und Görlitz sowie den Städten Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz Städten den Erhalt der von ihnen gezahlten Steuer und Hilfe und verspricht, dass diese weder durch ihn noch durch die ihm nachfolgenden böhmischen Könige rechtmäßig noch einmal eingefordert werden kann. Die Zahlung soll ihren Freiheiten und Rechten nicht abträglich sein.

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Charter: 0322
Date: 09.12.1454
AbstractDekan Georg von der Planitz und das Bautzener Kollegiatsstift St. Petri stellen dem Bürgermeister und dem Bautzener Rat ein Vidimus für eine Urkunde Kaiser Karls IV. (Bautzen, 01.11.1348) auf Pergament aus.

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Charter: 0323
Date: 09.12.1454
AbstractDekan Georg von der Planitz und das Bautzener Kollegiatsstift St. Petri stellen dem Bürgermeister und dem Bautzener Rat ein Vidimus für eine Urkunde König Johanns I. von Böhmen (Breslau, 31.07.1339) auf Pergament aus.

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Charter: 0324
Date: 26.12.1454
AbstractKönig Ladislaus von Böhmen verleiht der Stadt Bautzen einen Jahrmarkt, der von Mittwoch (quarta feria post Dominicam Judica) bis Sonnabend nach Judica dauern soll.

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Charter: 0325
Date: 27.12.1454
AbstractKönig Ladislaus I. von Böhmen bestätigt der Stadt Bautzen alle ihre bisherigen Freiheiten, Gnaden, Rechte, Gerichte, Zölle, Briefe, Handfesten, gute Gewohnheiten sowie ihre Lehen und Lehnbriefe.

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Charter: 0326
Date: 03.01.1455
AbstractKönig Ladislaus I. von Böhmen erteilt den Landständen im Bautzener Land eine Generalkonfirmation ihrer Briefe, Privilegien, guten Gewohnheiten und Handfesten, die sie von früheren Landesherren erhalten haben.

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