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FondUrkunden
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Charter: 0736
Date: 27.05.1499
AbstractDechant Johannes Pfol und das ganze Kapitel der Domkirche St. Petri zu Bautzen stellen Bürgermeister und Rat von Bautzen ein Transsumpt und Vidimus über eine in Prag ausgestellte Pergamenturkunde vom 17. November 1457 des Königs Ladislaus von Böhmen aus, in der dieser der Stadt Bautzen all ihre Freiheiten, Begnadungen Rechte, Gerichte, Zinse, Handfesten und „Gewohnheiten“ bestätigt.

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Charter: 0737
Date: 27.05.1499
AbstractDechant Johannes Pfol und das Kapitel der Domkirche St. Petri zu Bautzen stellen Bürgermeister und Rat von Bautzen ein Transsumpt und Vidimus über eine am 24. Mai 1460 in Prag besiegelte Pergamenturkunde des Königs Georg von Böhmen aus, in der dieser der Stadt Bautzen all ihre Freiheiten, Begnadungen, Rechte, Gerichte, Zölle, Handfesten, und „Gewohnheiten“ bestätigt.

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Charter: 0735
Date: 27.05.1499
AbstractDechant Johannes Pfol und das ganze Kapitel der Domkirche St. Petri zu Bautzen stellen Bürgermeister und Rat der Stadt ein Transsumpt und Vidimus über eine am 16. April 1471 in Brünn ausgefertigte Urkunde von König Matthias Corvinus von Ungarn und Böhmen aus, in der dieser der Stadt Bautzen alle Briefe, Privilegien, Begnadungen, Lehen, Handfesten, Freiheiten, „Gewohnheiten“ und Besitzungen bestätigt.

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Charter: 0738
Date: 05.06.1499
AbstractBürgermeister und Rat der Stadt Görlitz bestätigen dem Bürgermeister und den Ratmannen der Stadt Bautzen den Empfang ihres Schreibens bezüglich des Konflikts mit Caspar von Rechenberg auf Klitschdorf und bestätigen ihre Teilnahme am gemeinen Städtetag in Löbau am 10. Juni.

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Charter: 0739
Date: 10.06.1499
AbstractDie Boten der Mannschaft und der Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban (Luban), Löbau und Kamenz melden dem Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen, dass sie vom König auf ihr Schreiben eine Antwort erhalten hätten und bitten ihn, Caspar von Rechenberg auf Klitschdorf zur Anhörung wegen seiner angemaßten Vorgehensweise vorzuladen und dies umso dringlicher, weil sie erfahren hätten, dass sich Leute an verschiedenen Orten angeboten haben, Caspar von Rechenberg aufrührerisch zu unterstützen.

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Charter: 0740
Date: 11.06.1499
AbstractSiegmund Raudag zu Uhyst am Taucher bekennt für sich und all seine Erben, dass er Valentin Ochsel, Bürger zu Bautzen für 30 gute rheinische Gulden auf Wiederkauf seinen Bauern und armen Mann Jorgen Hlaschigk in Uhyst am Taucher mit einem Jahreszins von einer Mark Geld, 1 ½ Vierteln Korn, 4 ½ Vierteln Hafer, 10 Pfennigen, 6 Hühnern, 1 Schock Eiern, 6 Sicheln und auf den Heiligen Abend ein Kolatzsch für einen Groschen auf Äcker und Wiesen, Holdiensten, Freiheiten und sonst mit allen seinen Gütern verkauft habe und quittiert den Empfang der Kaufsumme und bestätigt das Geschäft durch sein Siegel.

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Charter: 0741
Date: 11.06.1499
AbstractDechant Johannes Pfol und das ganze Kapitel der Domkirche St. Petri zu Bautzen stellen ein Transsumpt über eine Urkunde vom 25. Januar 1371 des damaligen Bürgermeisters und Rats von Bautzen aus, in der diese bestätigen, dass Heinrich von Kittlitz auf Baruth dem Kaiser Karl IV. in seiner Eigenschaft als König von Böhmen die Herrschaft Lieberose für 1300 Schock Prager Groschen verkauft hat und die Stadt Bautzen verpflichtet wurde, zur Bezahlung dieser Summe einen jährlichen Zins von 130 Schock Prager Groschen zu Michaelis an Heinrich von Kittlitz auf Baruth und seine Erben sowie in Vertretung an Timo von Colditz, zu bezahlen bis die Summe abgegolten ist.

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Charter: 0742
Date: 13.06.1499
AbstractLandvogt Sigmund von Wartenberg teilt den auf den nächsten Landtag zu Löbau geladenen Boten der Lande und Städte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban (Luban), Löbau und Kamenz mit, dass er ihr Schreiben vom Montag, den 10. Juni 1499, erhalten habe und spricht die Erwartung aus, dass sie über seine Reise nach Augst unterrichtet sind, ebenso über sein Schreiben an Caspar von Rechenberg auf Klitschdorf, dass dieser ihm die umstrittene Heide entsprechend dem königlichen Befehl abzutreten habe, Caspar von Rechenberg aber dies abgelehnt habe und der deshalb für den 10. Juni einen Schiedstag angesetzt habe und ihm erneut befohlen habe, die Heide dem Hauptmann von Görlitz in Vertretung seiner statt abzutreten, und nachdem sich Caspar von Rechenberg erneut geweigert habe, nunmehr der königliche Anwalt und Prokurator Christoph von Talkenberg ihm befohlen haben, ihm anstelle des Königs die Heide abzutreten.

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Charter: 0743
Date: 17.06.1499
AbstractDechant Johannes Pfol und das ganze Domkapitel zu Bautzen stellen für den Bürgermeister und den Rat der Stadt von Bautzen ein Transsumpt einer in Prag ausgestellten Urkunde König Wenzels IV. von Böhmen vom 11. März 1411 aus, in der dieser bestätigt, dass der Bischof von Meißen, Timo von Colditz, berechtigt sei, einen Zins von 130 Schock Prager Groschen jährlich am St. Gallustag (16.Oktober) anzunehmen bis die Schuld von 1300 Groschen, die der König beim Meißner Bischof hat, abgegolten ist. Diese entstand, als Kaiser Karl IV. Heinrich von Kittlitz die Herrschaft Lieberose abgekauft hat.

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Charter: 0744
Date: 25.06.1499
AbstractAlbrecht von Schreibersdorff, Hauptmann zu Bautzen, bekennt, dass Siegmund Raudag auf Uhyst am Taucher seinen Bauern Georg Hlaschigk ebenda in seine Hände aufgelassen und ihn gebeten habe, Valentin Ochsel, Bürger zu Bautzen, auf Wiederkauf mit Hlaschigk mit allen Gerechtigkeiten und Zugehörungen zu belehnen.

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Charter: 0751
Date: 08.07.1499
AbstractLandvogt Sigmund von Wartenberg schreibt an König Vladislav II. von Ungarn und Böhmen und teilt ihm mit, dass Oberlausitzer Stände, ihm ein königliches Schreiben übersendet hätten, worin sie dem König mitteilen, dass sie sich weigerten neben von Wartenberg Recht zu sitzen, und dass sie ihn gebeten hätten, sie deshalb zu entschuldigen, und worin er erklärt, dass er bislang keinen Schiedstag zur Streitsache mit Caspar von Rechenberg auf Klitschdorf ansetzen konnte, weil er nicht sicher sei, dass die Stände diesem Schiedstag beiwohnen würden und er bittet den König, dass unterdessen Hans von Rechenberg ein Bollwerk (Tabor) in der Görlitzischen Heide errichten dürfe, damit Recht und Ordnung wiederhergestellt würden.

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Charter: 0752
Date: 20.07.1499
AbstractKönig Vladislav II. von Ungarn und Böhmen schreibt den Ständen der Oberlausitz, dass er dem Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen befohlen habe, Caspar und Christoph von Rechenberg einerseits, Hans und Nickel von Rechenberg andererseits wegen ihres Streits über ihre Heide und Hämmer auf der Görlitzischen Heide zu einem Rechtstag, was man Peremptorium nennt, am 26. August vorzuladen und befiehlt ihnen, ebenfalls dort zu erscheinen und als Beisitzer bei Gericht zu fungieren, um die Sache zu klären.

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Charter: 0753
Date: 20.07.1499
AbstractKönig Vladislav II. von Ungarn und Böhmen befiehlt Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen, dass dieser in der Sache zwischen Hans und Nickel Rechenberg, die des Königs Recht haben, einerseits und Caspar Rechenberg, der meine, es zu haben, diese zu einem Rechtstag am 26. August vorzuladen und die Sache zu entscheiden.

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Charter: 0754
Date: 08.08.1499
AbstractLandvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen lässt Hans und Nickel von Rechenberg wissen, dass ihm König Vladislav II. von Ungarn und Böhmen einen schriftlichen Befehl geschickt habe, ihnen und ihrem Vetter Caspar von Rechenberg zu einem Rechtstag vorzuladen, der am 26. August im königlichen Schloss zu Bautzen stattfinden wird.

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Charter: 0755
Date: 22.08.1499
AbstractKönig Vladislav II. von Ungarn und Böhmen befiehlt Hans und Nickel von Rechenberg eine durch sie errichtete Befestigung abzureißen, auch wenn auf dem Rechtstag wegen ihres Streits mit Caspar von Rechenberg keine Lösung gefunden würde, da sich Bürgermeister und Räte der Sechsstädte darüber beschwerten, da von der Befestigung viel Schaden für das Land ausginge.

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Charter: 0757
Date: 22.08.1499
AbstractKönig Vladislav II. von Ungarn und Böhmen befiehlt, Straßenräuber, die in der letzten Zeit dem Land viel Schaden zugefügt hätten, unter anderem durch die Beeinträchtigung des Handels, zu verfolgen. Man dürfe auch in ihre Häuser und auf ihre Höfe sowie in solche Haushalte, die ihnen Zuflucht gewähren, eindringen. Die Gefassten sind vor den Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen zu bringen.

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Charter: 0756
Date: 22.08.1499
AbstractKönig Vladislav II. von Ungarn und Böhmen meldet dem Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen, dass er Hans von Rechenberg und dessen Bruder Nickel gestattet habe, ein Bollwerk zu errichten, aber die Bürgermeister und Räte der Sechsstädte in der Oberlausitz ihm eine Beschwerde gesandt hätten, dass ihnen und dem Land dadurch Schaden entstünde, auch hätten sie ein kaiserliches Privileg vorgelegt, wonach niemand ihnen zum Schaden in der Oberlausitz ein Schloss oder eine Festung errichten dürfte, weshalb er nunmehr befohlen habe, dass auch wenn auf dem Rechtstag in der Streitsache der Rechenberger keine Lösung gefunden würde, die Befestigung wieder abgerissen werden solle, wofür dann der Landvogt zu sorgen hätte.

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Charter: 0759
Date: 24.08.1499
AbstractChristoph von Talkenberg auf Dewin meldet König Vladislav II. von Ungarn und Böhmen, dass er an Caspar von Rechenberg auf Klitschdorf einen Brief des Landvogtes Sigmund von Wartenberg gesandt habe mit dem Befehl, dass er seine Leute wegschicken soll; und da dieser das nicht getan habe, sondern sie im Gegenteil aufgefordert habe, bei ihm zu blieben, bittet er nunmehr den König um sein Eingreifen.

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Charter: 0761
Date: 26.08.1499
AbstractLandvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen spricht als königlicher Kommissar mit dem Rat seiner Beisitzer aus Land und Städten der Oberlausitz Recht in der Auseinandersetzung zwischen dem König einerseits und Caspar von Rechenberg andererseits, betreffend eine Heide bei Klitschdorf auf der Görlitzischen Seite. Das Gut liege noch bei der Krone zu Lehen, weswegen von Rechenberg die 100 Schock, für die das Gut verliehen wurde, wieder einzulösen gestatten und das Gut dann abgeben muss.

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Charter: 0760
Date: 12.09.1499
AbstractKönig Vladislav II. von Ungarn und Böhmen übersendet Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen den Brief des Christoph von Talkenberg und befiehlt ihm, dass er Kraft seines Amtes Caspar von Rechenberg auf Klitschdorf dazu bringe, dass er seinem Prokurator alles, was ihm zuerkannt sei, ohne weitere Weigerung abtrete. Solle er sich dennoch weigern, hätte der Prokurator Befehl, ihm an des Königs Statt zu antworten. Er befiehlt dem Landvogt, darauf hinzuwirken, dass von Rechenberg das entsprechende Gut abtrete.

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Charter: 0763
Date: 21.11.1499
AbstractBürgermeister und Rat der Stadt Görlitz stellen ein Transsumpt eines besiegelten Pergamentbriefs vom 9. November 1357 Kaiser Karls IV. aus, in dem er bestätigt, dass die königlichen Städte Bautzen, Görlitz, Lauban und Löbau der Krone 700 Schock Prager Groschen für den Kauf der Feste Hoyerswerda gegeben haben.

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Charter: 0770
Date: um 1500
AbstractEntwürfe zu Verhandlungen wegen des Mälzens und Brauens und wegen der Handwerker auf dem Lande innerhalb der Bannmeilen der Städte. Diese werden geführt mit Herren und Ritterschaft. Sie sollen das von ihnen gebraute Bier und Malz selbst nutzen, aber nicht verkaufen dürfen. Die Dörfer, die bisher einen Grobschmied haben, dürfen diesen weiterhin haben, um z.B. Hufbeschlag zu gewährleisten.

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Charter: 0771
Date: um 1500
AbstractDie Augustiner-Eremiten des Klosters Herzberg beschreiben ihre bisherigen Seelsorgeverpflichtung für ihre Terminei in Bautzen, wonach in der Advents- und Fastenzeit jeweils ein Bruder entsandt wird, der die Beichte hört, Messen liest und Almosen sammelt sowie die Seelsorge für das gemeine Volk in der Stadt besorgt, die auf gemeinsamen Beschluss künftig vom Domstift Bautzen übernommen werden sollen.

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Charter: 4148
Date: wohl 16. Jahrhundert
AbstractInnerhalb einer Meile um Guben (Gubyn) darf kein neuer Kretzscham und kein neues Malz- und Brauhaus, auch kein Handwerk oder Markt errichtet werden. Die bestehenden Krüge zu Kohlo (Kolo), Sembten (Sempten), Markersdorf, Starzeddel (Starzedel), Wallwitz (Welnwitz), Bomsdorf (Pomistorff) und Lübbinchen (Lobbinichen), die außerhalb der Meile liegen, dürfen weiter mälzen und brauen. Die Krüge zu Stangerode (Statgerude), Steindorf (Steynsdorff) und Umbritz, die innerhalb der Meile liegen, dürfen weiter mälzen und brauen, aber die anderen Dörfer nicht mit Bier versorgen. Alle anderen Krüge sollen das Bier in der Stadt Guben holen.

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Charter: 0772
Date: um 1500
AbstractSchreiben des Domstift Bautzen über den geplanten Wechsel des Termineihauses, das bislang der Orden der Augustiner-Eremiten in Bautzen besitzt und dessen seelsorgerliche Pflichten künftig vom Domstift in Bautzen ausgeübt werden.

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Charter: 0773
Date: um 1500
AbstractBekanntmachung des Rates der Stadt Bautzen wegen des Jahrmarkts, betreffend die dort erlaubten Geschäfte; insbesondere Beschränkungen für den Handel mit Safran, Gewürzen und den Umgang mit Geldschulden.

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Charter: 0764
Date: 02.01.1500
AbstractPeter von Haugwitz auf Gaußig verkauft auf Wiederkauf dem Kapitel der Domkirche St. Petri zu Bautzen und besonders dem Peter Scheunpflug, Vikar der Vikarie der Heiligen Thomas, Bartholomäus, Katharina und Dorothea in der Kapelle Unserer Lieben Frauen außerhalb der Stadtmauern, den Jahreszins von 6 ungarischen Gulden aus seinen Gütern im Dorf Neukirch, die der Richter und die Gemeinde erbringen, für 60 ungarische Gulden.

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Charter: 0765
Date: 11.05.1500
AbstractChristoph von Lautitz auf Schirgiswalde verkauft auf Wiederkauf an den Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen, insbesondere an Jacob Stefani, den Vikar der Vikarie St. Wolfgang in der Kapelle St. Michaelis vor der Stadt, einen Jahreszins von einem ungarischen Gulden auf sein Vorwerk und die Zugehörungen im Dorf Schirgiswalde für 11 ungarische Gulden.

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Charter: 0766
Date: 26.06.1500
AbstractSiegmund Raudag auf Uhyst am Taucher bekennt, dass er mit Vorkaufsrecht dem Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen einen Wald mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, der neben dem bereits verkauften Wald auf der einen Seite und neben Siegmund von Zezschwitz Wald und Peter Lehmanns Gut in Uhyst am Taucher auf der anderen liege, für 50 Mark Groschen verkauft habe und quittiert den Empfang der Kaufsumme.

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Charter: 0767
Date: 24.08.1500
AbstractKönig Vladislav II. von Ungarn und Böhmen bestätigt den Bürgern seiner Stadt Bautzen das Recht, dass, wenn Söhne oder Töchter, Agnaten oder Cognaten, die ins Kloster gegangen sind, ihr väterliches oder mütterliches Erbteil bekommen haben, die Klöster kein weiteres Anrecht an irgendwelchem Erbe der Verwandten haben sollen, und droht bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Recht eine Strafe von 50 Mark.

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Charter: 0768
Date: 05.11.1500
AbstractKönig Vladislav II. von Ungarn und Böhmen meldet Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen, dass er ihr Schreiben und die Antwort von Herzog Georg zu Sachsen erhalten habe, betreffend die Beschwerungen, die sie durch dessen König Vladislav II. von Ungarn und Böhmen meldet Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen, dass er ihr Schreiben und die Antwort des Herzogs Georg von Sachsen erhalten habe. Es geht um Erschwerungen beim Malzkauf, die die Stadt durch dessen Amtleute erlitten haben, und den Markt in Schluckenau (Šluknov), der durch Heinrich von Schleinitz eingerichtet wurde. Er habe deswegen an Heinrich, Burggraf von Meißen, Graf von Hartenstein und Herr von Plauenund Landvogt Siegmund von Wartemberg auf Tetschen den Befehl gegeben, in dieser Sache einen Tag zu bestimmen, um die Angelegenheit zu entscheiden.

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