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FondUrkunden
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Charter: 0565
Date: 26.10.1485
AbstractBischof Johann V. von Meißen quittiert dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen den Empfang von 130 Schock Schwertgroschen seiner am Gallustag fälligen Jahresrente.

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Charter: 0566
Date: 10.11.1485
AbstractHans I. von Rechenberg auf Schirgiswalde verpfändet für 20 Mark Groschen landesüblicher Münze den zwei Mark Groschen betragenden Jahreszins auf das Vorwerk von Schirgiswalde an Niklas Chyßba, Vikar der Bautzener Liebfrauenkirche außerhalb der Stadtmauern.

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Charter: 0567
Date: 19.04.1486
AbstractHeinrich d. J. von Gersdorff auf Ruhland verpfändet für zehn rheinische Gulden den einen rheinischen Gulden betragenden Jahreszins auf das Dorf Arnsdorf an Martin Fastnacht, Vikar der Vikarien der Heiligen Apostel Thomas und Bartholomäus in der Bautzener Liebfrauenkapelle außerhalb der Stadtmauern.

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Charter: 0569
Date: 06.06.1486
AbstractGeorg von Stein, Herr zu Zossen, Anwalt König Matthias von Ungarn und Böhmen in Niederschlesien und Hauptmann der Fürstentümer Schweidnitz und Jauer, Landvogt der Ober- und der Niederlausitz, bestätigt, dass Nickel von Porsitz auf Wurschen für 19 Mark Groschen 30 Ellen Acker, die jenseits des Kretschams in Wurschen liegen und bis an die steinerne Brücke reichen, an den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen verkauft hat. Der Verkauf dient der Schlichtung eines Streites zwischen Nickel von Porsitz und der vorbeifahrenden Kaufleute, die aufgrund des schlechten Zustandes der königlichen Strasse bei dessen Vorwerk in Wurschen oftmals neben der Fahrbahn auf die angrenzenden Güter ausgewichen waren.

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Charter: 0568
Date: 06.06.1486
AbstractNickel von Porsitz auf Wurschen verkauft für 19 Mark Groschen 30 Ellen Acker, die jenseits des Kretschams in Wurschen liegen und bis an die steinerne Brücke reichen, an den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen. Der Verkauf dient der Ausbesserung der königlichen Straßen, die bei seinem Vorwerk in Wurschen sehr schlecht seien, und ist zusätzlich durch einen Gunstbrief des königlichen Landvogts Georg von Stein verbürgt.

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Charter: 0570
Date: 19.10.1486
AbstractBischof Johann V. von Meißen quittiert dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen den Empfang von 130 Schock Schwertgroschen seiner am Gallustag fälligen Jahresrente.

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Charter: 0571
Date: 25.02.1487
AbstractGeorg von Kordebog auf Rodewitz verpfändet für zwölf ungarische Gulden dem Bautzener Domkstift St. Petri, insbesondere dem Vikar Georg Lyndener in der Bautzener Maria-Magdalenkapelle außerhalb der Stadtmauern, den 1 ½ Mark betragenden Jahreszins auf das Vorwerk in Rodewitz.

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Charter: 0572
Date: 13.06.1487
AbstractDer Bautzener Hauptmann Albrecht von Schreibersdorf, die Äbtissin Barbara und das gesamte Kloster Marienstern sowie der Bürgermeister und der Rat der Stadt Bautzen bestätigen den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kloster und der Stadt Bautzen, mit dem der Klosteruntertan Johann Mütterlein (Jeno Mütirlins) aus Crostwitz ein Stück Acker für acht rheinische Gulden zum Ausbau der alteingefahrenen Landstraße abgetreten hat.

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Charter: 0572/2
Date: 03.12.1487
AbstractDer Administrator der Bischofsstühle von Madgeburg und Halberstadt, Ernst II. von Sachsen, bestätigt, dass er Gebhard von Hoym mit den vier Hufen Land bei Osterwieck und den halben Hufen Land bei Berßel rechtmäßig belehnt hat, die einst Hans Halchter von Erhard von Schönberg abgekauft hatte. Die Tochter Halchters soll ihr Leidgedinge auch weiterhin uneingeschränkt bis an ihr Lebensende aus den genannten Gütern beziehen dürfen.

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Charter: 0573
Date: 25.02.1488
AbstractDer Stolpener Burghauptmann Friedrich von Bolberitz quittiert anstelle und im Namen des Meißener Domkapitels dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen den Empfang der 130 Schock Schwertgroschen Jahresrente.

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Charter: 0574
Date: 27.05.1488
AbstractSeverin Heyne von Kossen bestätigt, dass er mit Zustimmung seiner Ehefrau Gertrud, seines Sohnes Michel Heyne, seines Bruders Caspar Heyne und seines Neffen Lucas zur Lesung der ewigen Messe 60 rheinische Gulden für den Altar der Heiligen Barbara in der Kirche St. Otto [in Pegau] gestiftet hat. Die 60 Gulden hat er durch die Verpfändung des zehn Scheffel Pegauer Maßes betragenden Kornzinses an den Abt Thomas und das ganze Kloster St. Jakob zu Pegau erhalten.

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Charter: 0575
Date: 02.10.1488
AbstractKönig Matthias Corvinus von Ungarn und Böhmen überträgt, da der königliche Anwalt Georg von Stein mit andern unsern genötigen gescheften beladen ist, Albrecht von Schreibersdorf auf Solschwitz, Jakob von Ponickau auf Elstra und dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen die Vollmacht, in dem Streit zwischen dem Kloster St. Marienstern und der Stadt Görlitz über Gerichtskompetenzen zu schlichten und zu urteilen.

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Charter: 0576
Date: 24.10.1488
AbstractBischof Johann VI. von Meißen fordert den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen auf, ihm den 130 Schock betragenden Jahreszins zu übermitteln.

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Charter: 0577
Date: 24.10.1488
AbstractBischof Johann VI. von Meißen fordert seinen Stolpener Offizial Johannes Tessinn dazu auf, dass er den Bautzener Rat an die innerhalb von 14 Tagen zu zahlenden 40 Schock erinnert.

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Charter: 0578
Date: 25.10.1488
AbstractBischof Johann VI. von Meißen quittiert dem Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen den Empfang von 130 Schock Groschen der am Gallustag fälligen Jahresrente.

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Charter: 0579
Date: zwischen dem 16. November und dem 11. Dezember 1488
AbstractKönig Matthias Corvinus von Ungarn und Böhmen antwortet den Landständen und den Städten in den Sechslanden und Städten auf ihre Beschwerdebriefe an den König und ermahnt sie zu größerem Gehorsam. In mehreren Punkten kritisiert er ihre Verweigerungshaltung gegen die Bestimmungen des Olmützer Vertrags von 1479 (territorialer Ausgleich; Münzreform), gegen die sie sich im Unterschied zu den anderen Ländern der böhmischen Krone wie Mähren, Schlesien und den einzelnen Fürstentümern hartnäckig widersetzt hatten. Anschließend tadelt er ihre Unterstützung für den Bautzener Bürgermeister Benedikt [Dörheide], der verräterischer Absprachen mit König Wladislaw II. von Böhmen bezichtigt wird, und kritisiert die Unverhältnissmäßigkeit ihrer Klagen über die von ihnen zu leistenden Kriegskontributionen, da ihm Städte wie Breslau, Schweidnitz und Jauer aber auch Görlitz diesbezüglich weit größere Aufgebote zur Verfügung gestellt hätten. Zugleich fordert er sie auf, im Krieg gegen Herzog Johann II. von Glogau und Sagan nach der vor kurzem erfolgten Eroberung der Stadt Glogau (16.11.1488) durch seinen Feldhauptmann Wilhelm Tettauer von Tettau ihm nun frische Truppen zur Belagerung Sprottaus (Szprotawa) zur Verfügung zu stellen. In Bezug auf ihre Beschwerden über den königlichen Anwalt Georg von Stein wolle er, ohne diesen zu hören, vorerst nichts unternehmen, möchte sich aber, sobald er den päpstlichen Legaten abgefertigt hat, persönlich in ihr Land begeben, um dort Gericht zu halten. Bis dahin hat er dem Landvogt die Einstellung aller feindlichen Maßnahmen befohlen.

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Charter: 0580
Date: 29.04.1489
AbstractDie Brüder Sigmund und Nickel von Zezschwitz auf Pließkowitz verpfänden für zehn Mark Groschen gängiger Münze den eine Mark Groschen betragenden Jahreszins ihres Vorwerkes in Pließkowitz an den Vikar Jacop Winditsch und dessen Nachfolger in der Vikarie St. Marien in der Bautzener Liebfrauenkirche außerhalb der Stadtmauern. Dies folgt den testamentarischen Verfügungen von Hanns Pomerios, des früheren Schutzherrn derselben Vikarie.

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Charter: 0581
Date: 04.05.1489
AbstractDie Brüder Heinrich und Nickel von Koseritz auf Groß Särchen (Zora) gestatten ihrem Amtmann Jacob Gencketz, den vier ungarische Gulden betragenden Jahreszins für eine halbe Mark landesüblicher Münze an den Priester Peter Ucyntcz, Altarist an der Vikarie St. Maria Magdelena an der Pfarrkirche in Königswartha, zu verpfänden.

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Charter: 0582
Date: 01.08.1489
AbstractKönig Matthias Corvinus von Ungarn und Böhmen informiert den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen, dass er die an der Spree gelegene Mühle mit der königlichen Burg verbinden möchte. Daher hat er seinen Rat und Statthalter Georg von Stein (Georgius de Lapide) damit beauftragt, diese für einen angemessenen Preis von der Stadt für ihn zu erwerben. Der Rat soll sich bei Androhung königlicher Ungnade dem angestrebten Kaufgeschäft nicht länger widersetzen.

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Charter: 0583
Date: 08.11.1489
AbstractBischof Johann VI. von Meißen quittiert dem Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen den Empfang von 130 Schock Groschen seiner Jahresrente.

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Charter: 0607/2
Date: genaue Datierung unter der Plica
AbstractSigismund von Wartenberg auf Tetschen (Decín), oberster Schenk des Königreichs Böhmen und Landvogt der Länder und Sechsstädte Bautzen, Görlitz, Zittau etc., vidimiert vor König Wladislaws II. von Ungarn und Böhmen auf Bitten von Peter von Gersdorff auf Krischa und Georg von Schönberg auf Meschwitz die beiden folgenden Urkunden: 1. König Georg von Böhmen bestätigt auf Bitten Martin von Maxens und in Anerkennung von dessen Verdiensten um die böhmische Krone, dass all seine in den Ländern Bautzen und Görlitz gelegenen Lehen nach seinem Tod uneingeschränkt als männliche Lehen an seine beiden Töchter Elisabeth und Anna übergehen sollen, Prag, 22.07.1464. 2. König Matthias von Ungarn und Böhmen vidimiert und konfirmiert die oben genannte Urkunde König Georgs I. von Böhmen vom 22.07.1464 zu Gunsten der Töchter Martin von Maxens, Elisabeth und Anna, Brünn, 17.04.1471.

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Charter: 0584
Date: 26.01.1490
AbstractRitter Liebmann von Meusebach, Hauptmann von Großenhain, bestätigt mit diesem offenen Brief, dass Hans von Kottwitz der Stadt Bautzen, dem Hauptmann von Bautzen und allen Einwohnern der Stadt Urfehde geschworen hat.

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Charter: 0585
Date: 12.03.1490
AbstractHerzog Georg von Sachsen wendet sich an den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen, da das einst vom böhmischen König Georg von Podiebrad erlassene Gebot zur Straßennutzung für die aus Polen und Schlesien kommenden Fuhrleute und Kaufleute, demzufolge diese ausschließlich die über Lauban, Görlitz, Bautzen, Kamenz, Königsbrück und weiter über Großenhain, Oschatz, Grimma und Eilenburg führende Strasse befahren sollen, in letzter Zeit mehrfach mißachtet wurde. Da ihm dadurch Zoll- und Geleitseinnahmen verloren gehen, wird er fortan alle Fuhr- und Kaufleute, die in seinen Ländern Meißen und Thüringen oder in seinen Städten Leipzig, Freyburg, Eckartsberga, Zrabeck, Delitzsch oder Erfurt, wo er ebenfalls über die Gerichtshoheit verfügt, ohne Passierschein seiner Großenhainer oder Oschatzer Grenz- und Amtsleute (kein Zceichen, das sie doselbs zugefaren und ir gleit gegeben) einfahren, bestrafen lassen. Daher bittet er den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen, dass sie bei ihren Salzfuhrleuten und bei den durch ihre Stadt fahrenden fremden Fuhr- und Kaufleuten auf die Einhaltung der vorgegebenen Straßenführung achten.

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Charter: 0587
Date: 12.04.1490
AbstractBischof Johannes IV. von Breslau lädt die Landstände, die Prälaten und die Stadt Bautzen dazu ein, ihre Bevollmächtigten am nächsten Sonntag Misericordias domini (25.04.) zu einer Versammlung nach Breslau zu entsenden.

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Charter: 0588
Date: 13.04.1490
AbstractDer Bürgermeister und der Rat der Stadt Bautzen benachrichtigen König Wladislaw II. von Böhmen, dass die Landstände und Städte des Sechsstädtelandes am Mittwoch Abend (21.04.) vor dem am nächsten Donnerstag (22.04) mit seinem Gefolgsmann Georg Berka von Dubá und Leipa vereinbarten Landtagstermin in Bautzen zusammenkommen werden, um über die Mitteilung und das Unterstützungsgesuch des Königs zu entscheiden.

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Charter: 0589
Date: 17.04.1490
AbstractChristoph von Bolberitz auf Seitschen und Alexius von Nawßschwicz auf Seitschen verbürgen sich für Andres Lehmann, Lehnsmann von Pottschaplitz (Potschinplicz), der dem Bürgermeister, dem Rat und der ganzen Gemeinde der Stadt Bautzen Urfehde geschworen hat, nachdem er zuvor zusammen mit dem Juncker Augustin von Poster Strassenplackerei betrieben hat, einen fromen Man ausgeraubt hat und diesen bei den Tweppeinos gefangen gehalten hat.

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Charter: 0590
Date: 01.05.1490
AbstractBischof Johannes IV. von Breslau fordert die Landstände und den Rat der Stadt Bautzen dazu auf, da sie ihre Bevollmächtigten nicht zu dem Breslauer Fürstentag am Sonntag Misericordias domini (25.04.) entsandt hatten, diese nun für den nächsten Sonntag Exaudi (23.05.) nach Breslau abzufertigen, damit man dem König zusammen eine eintrechtige antwort übermitteln kann.

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Charter: 0591
Date: 03.05.1490
AbstractGeorg Berka von Dubá und Leipa befiehlt den Landständen und den Städten des Bautzener Weichbilds im Auftrag König Wladislaws II. von Böhmen, sicherzustellen, dass die auf der Bautzener Burg noch vorhandenen Waffen (Puchsen, Spies etc.) von dort nicht entfernt werden.

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Charter: 0592
Date: 03.05.1490
AbstractBischof Johann VI. von Meißen fordert den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen auf, die ihn am vergangenen Walpurgistag (01.05) fälligen Zinsen in der Höhe von 130 Schock Groschen an seinen Diener Nickl Kobirshayn auszuzahlen.

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Charter: 0593
Date: 03.05.1490
AbstractKönig Wladislaw II. von Böhmen fordert die Landstände, Bürgermeister und Ratsherren der Städte Bautzen, Kamenz, Zittau, Löbau und Lauban dazu auf, innerhalb von zwei Wochen mit einer Auswahl ihrer Vertreter vor ihm zu erscheinen, um ihrer rechtlichen Verpflichtung und ihren Gehorsam zu demonstrieren und ihm als ihren neuen Landesherrn (erbherrn) zu huldigen.

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Charter: 0594
Date: 12.05.1490
AbstractDer Dekan Johannes Pfoel und das ganze Bautzener Kollegiatsstifts St. Petri stellen dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen für König Wladislaw II. von Böhmen ein Vidimus für die folgenden sieben städtischen Privilegien aus: 1. König Ladislaus von Böhmen bestätigt der Stadt Bautzen alle ihre bisherigen Freiheiten, Gnaden, Rechte, Gerichte, Zölle, Briefe, Handfesten, gute Gewohnheiten sowie ihre Lehen und Lehnbriefe, Prag, 17.11.1457 (Nr. 0345). 2. Georg von Podiebrad, König von Böhmen, bestätigt dem Bürgermeister, dem Rat und der Stadt Bautzen all ihre Freiheiten, Gerechtsame, Zölle, Privilegien, Handfesten, Gewohnheitsrechte und Lehensbriefe, Prag, 27.05.1460 (Nr. 0371). 3. König Matthias Corvinus von Ungarn und Böhmen bestätigt der Stadt Bautzen alle ihre Briefe, Privilegien, Gunstbeweise, Lehen, Handfesten, Freiheiten, gute Gewohnheiten, Gerichte, Zölle, Dörfer, Zinse, Wälder, Hölzer, Büsche, Weiden, Teiche, und all ihre anderen Nutzungen und Herrschaftsrechte, Brünn, 16.04.1471 (Nr. 0441). 4. König Matthias Corvinus von Ungarn und Böhmen verleiht der Stadt Bautzen auf Widerruf das Münzrecht sowie alle damit verbundenen Rechte wie der Ankauf von Silber und Wechsel zu bestellen. Zudem erhält die Stadt das Recht, mit rotem Wachs siegeln zu dürfen, Breslau, 28.06.1469 (Nr. 0429). 5. König Matthias Corvinus von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, 150 Schock Groschen jährlichen Zinses in den Gebieten um Bautzen, Löbau und Kamenz und den dazugehörigen Lehngütern aufzukaufen und unter ihr Stadtrecht zu bringen. Befiehlt seinem Landvogt und seinen Haupt- und Amtsleuten vor Ort sowie allen Landständen, sie dabei nicht zu behindern, sondern sie zu beschützen, Breslau, 21.12.1474 (Nr. 0489). 6. König Matthias Corvinus von Ungarn und Böhmen erklärt, dass die zur Bautzener Burg gehörigen Zölle, Zinsen und Einnahmen künftig weder verschenkt noch verkauft oder verpfändet werden sollen und ernennt den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen zu Exekutoren dieses Beschlusses, Budapest, 29.03.1482 (Nr. 0540). 7. Georg von Stein, Herr zu Zossen, königlicher Statthalter in Niederschlesien und Anwalt in Ober- und Niederlausitz, verleiht dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Dorf Buchwalde im Bautzener Land, das einstmals Kaspar von Luttitz an Petir Morscheln verkauft hat, mit allen dazugehörigen Gütern, Zinsen, Gerechtsamen, Freiheiten, Äckern, Wiesen, Büschen, Wäldern, Teichen und Teichstätten, Wassern und Wasserläufen, Bautzen, 23.09.1482 (Nr. 0548).

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