Fond: Mehrerau, Kloster
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Charter: 2847
Date: 5. Februar 1783
Abstract: Benedikt, Abt des Stiftes Mehrerau, verleiht dem Josef Anton Greissing das dem Kloster eigentümliche Haus und Gut, in der Reute vor dem Kloster gelegen, samt Kraut- und Baumgarten alss Schupflehen, “jedoch nur auf dessen einzigen Leib, Weyl und Lebenlang,” gegen einen jährlichen Lehenszins von 10 Gulden, von 5 Schilling Todfall 1 Kreuzer, 50 Eier, 5 Hähne. Ferner hat der Lehensmann samt Ehefrau mit Schneiden, Mähen, Spinnen, Waschen, Nähen und Wuhren gegen Lohn dienstlich zu sein.
Charter: 2848
Date: 6. April 1784
Abstract: Benedikt, Abt des Stiftes Mehrerau, verleiht der Anna Fässlerin das dem Gotteshaus eigentümliche Haus und Gut, der obere Liebenstein genannt, samt allem “Zugehördt” als Schupflehen auf Lebenslänge, nicht aber länger, um einen jährlichen Lehenszins von 5 Gulden, für Groß- und Kleinzehenden 2 Gulden und um Bebauung der beim Lehenshaus stehenden Reben für das Stift.
Charter: 2849
Date: Februar 1785
Abstract: Benedikt, Abt des Stiftes Mehrerau, verleiht dem Franz Josef Wagner und seiner Ehegattin Barbara Heinimännin das dem Gotteshaus eigentümliche Haus und Gut nächst dem Schnabel mit allen Rechten und Gerechtigkeiten als Schupflehen auf Lebenszeit um jährlich 8 Gulden Lehens- und Drittelzins, ferner gegen die Verpflichtung, für das Stift zu wuhren, den jährlichen Boschen Garn zu spinnen, zu waschen, Korn und Haber zu schneiden, zu heuen und andere Arbeit gegen 4 Kreuzer Lohn täglich im Kloster zu verrichten.
Charter: 2850
Date: 29. Dezember 1793
Abstract: Franz II., Abt des Stiftes Mehrerau, verleiht dem Benedikt Rummer in Vorkloster das dem Stift eigentümliche Haus und Gut im Vorkloster, das an die Klosterbreigge, an den Klosterwald, an die Triebgasse und G. Böhlers Gut stößt, als Schupflehen auf Lebenslang, nicht aber länger, gegen einen jährlichen Lehenszins von 18 Gulden, 150 Gangfische auf Lätare, 5 Hähne auf Jakobi, ferner gegen die Verpflichtung zu Frondiensten auf Wunsch des Klosters, zum Spinnen des “Poschen Garns”, Haber- und Kornschneiden und zum Erstkaufsrecht von Kälbern durch das Stift.
Charter: 2851
Date: 3. Mai 1794
Abstract: Franz II., Abt des Gotteshauses zu Mehrerau, Zehentherr zu Haggen, vergleicht sich mit den Bevollmächtigten der Zehentreicher von dort, Johann Georg Gsell, Gerichtsammann von Hofrieden, samt drei Geschworenen über den schuldigen Zehenten, pro Ackertag ein Gulden 34 Kreuzer, erstmals zahlbar 1795.
Charter: 2852
Date: 7. Juli 1794
Abstract: Die Zehentreicher zu Langen hinter dem Tobel, vor und außer der Kirche, in ihrer Vertretung Johann Michael Fessler, Geschworener, und Johann Schmied, schließen mit Abt Franciscus II. und dem Gotteshaus Mehrerau als dem Zehentherrn zu Langen einen Zehentvergleich auf 12 Jahre und 6 Aberwandsjahre.
Charter: 2853
Date: 5. April 1795
Abstract: Franz II., regierender Abt des Gotteshauses Mehrerau, verleiht dem Lorenz Gmeiner von Wolfurt gegen Entrichtung eines jährlichen Lehenszinses von zweieinhalb Malter oder, was dasselbe ist, 45 Viertel mit Flegel und Wanne wohlgeputzten Vesen Bregenzer Maß und 8 Gulden Bargeld den dem Kloster Mehrerau gehörigen Viertelshof auf Steig außer den Häusern an der so genannten Ochsenhalden zu Wolfurt zu rechtem Lehen.
Charter: 2854
Date: 1. Januar 1797
Abstract: Franz II., Abt des Stiftes Mehrerau, verleiht dem Josef Hehle von Rieden einen dem Kloster gehörigen Hof samt Gut “in der Reuthe vorm Kloster” auf Lebenslang, nicht aber längerl, als Schupflehen. Außer genanntem Wohnhaus, Stadel und Gut gehören zum Lehen noch ein “Acker auf dem obern Riederfeld, genannt zu Schendlingen”, und anderthalb Joch Wiese, im oberen Dillen gelegen. Der Lehensträger schuldet dafür als Lehens- und Drittelzins der “fahrenden Habe”, die sonst nach seinem Tod dem Kloster verfiele, 20 Gulden in guter Währung jährlich, ferner 3 Gulden anstatt 100 “Gangfischen”, 50 Eier auf Ostern, Kälber, Mithilfe am Wuhrbauen, Spinnen des jährlichen “Poschen Garns”, Korn- und Haberschneiden, Heuen und Waschen, wann und sooft das Kloster es verlangt.
Charter: 2855
Date: 4. Juni 1797
Abstract: Lehensbrief: Franz II., Abt des Stiftes Mehrerau, verleiht dem Benedikt Lang vom Vorkloster das dem Gotteshaus eigentümliche Haus und Gütl im Vorkloster auf sein Lebenlang, nicht aber länger, als Schupflehen gegen einen jährlichen Lehens- und Drittelzins von 8 Gulden guter, hier landesgangbarer Währung, gegen die Verpflichtung zu 4 Frontagen, Wuhrbauhilfe an der Ach, zum Spinnen des jährlichen “Poschen Garns”, Korn- und Haberschneiden, Heuen und Waschen.
Charter: 2856
Date: 10. Jänner 1798
Abstract: Lehensrevers: Johann Georg Ginthör, Nagelschmied vor dem Kloster Mehrerau, bekennt, dass er ein Haus und Gut vor dem Kloster, dem Gotteshaus eigentümlich, von Abt Franz II. von Mehrerau als Schupflehen auf Lebensdauer, aber nicht länger, erhalten habe auf Grund des wörtlich angeführten Lehensbriefes. Als Lehenverpflichtung gelten 15 Gulden Lehenszins guter landsgangbarer Währung, 4 unentgeltliche Frontage, entgeltliche Arbeitstage, wann und so oft es das Kloster verlangt, ferner gegen Lohn das Spinnen eines “Poschen Garns” jährlich sowie sein Eheweib zum Waschen oder anderen Weiberarbeiten zu stellen, endlich gegen die Verpflichtung zu Wuhrarbeiten sowie gegen das Erstankaufsrecht der Kälber von Seiten des Stiftes. Der Revers ist beglaubigt von der k. k. Ober- und Kreisamtskanzlei in Vorarlberg zu Bregenz.
Charter: 2857
Date: 31. Oktober 1799
Abstract: Lehensbrief: Franz II., Abt des Benediktinerstiftes Mehrerau, verleiht dem Josef Anton Loser aus der Reute das dem Gotteshaus eigentümliche Haus und Gut in der Reute vor dem Kloster auf Lebenslang und nicht länger als Schupflehen gegen einen jährlichen Lehens- und Drittelzins von 15 Gulden guter landsgangbarer Währung, ferner gegen 3 Gulden anstatt 100 Gangfischen, 50 Eier, 5 Hähne, 4 Frondiensttage, gegen Wuhrbauhilfe nach Not, Spinnen des jährlichen “Poschen Garns”, gegen Verpflichtung zum Korn- und Haberschneiden und Heuen, nach Verlangen und gegen Lohn.
Charter: 2859
Date: 4. Januar 1801
Abstract: Lehensbrief: Abt Franz II. des Stiftes Mehrerau verleiht dem Jakob Rusch als Ehegemahl der Anna Forsterin zu Liebenstein das dem Gotteshaus eigentümliche “Haus und Gut, genannt der obere Liebenstein samt aller Ein- und Zugehörde” auf seine Lebenslänge als Schupflehen gegen einen jährlichen Lehenszins von 5 Gulden gegen Zehentenzins von 2 Gulden und jährlich 4 Frondienste, nach dem Ableben der Frau jedoch gegen 7 Gulden Lehenszins und “3 Gulden anstatt des Zehendes”. Ferner ist der Lehensmann schuldig, die nächst dem Lehenshaus stehenden 14 Schöpflein Reben auf eigene Kosten zu bebauen, alle hiezu nötige Arbeit bis zum Wimmeln zu verrichten.
Charter: 2860
Date: 4. Januar 1801
Abstract: Franz II., Abt des Stiftes Mehrerau, verleiht dem Jakob Rusch, als Ehemann der annoch lebenden Anna Forsterin zu Liebenstein das dem Gotteshaus eigentümliche Haus und Gut, genannt der obere Liebenstein, samt Ein- und Zugehör als Schupflehen auf sein Leben lang gegen jährlich vier Frondienste, solange seine Ehefrau am Leben bleibt, nach ihrem Ableben aber 7 Gulden Lehens- und 3 Gulden Zehentzins. Ferner ist er schuldig, die 14 Schöpflein Reben nächst dem Lehenshaus zu bebauen.
Charter: 2858
Date: 6. Januar 1801
Abstract: Franz II., Abt von Mehrerau, verleiht dem Josef Gmeinder, gebürtig von Liebenstein, den Sitz und Hof zu Reute, ober der Stadt Bregenz gelegen, mit Haus, Stadel, Äckern, Ehehäftinen, Reben, Viehweide, Holz und Feld, auf sein Leib und Leben lang zu Schupflehen, überlässt anstatt eines Streuriedes die Seebreigge zu des Lehensmannes Benutzung (jedoch unter Vorbehalt) und das zur Erhaltung des Hofes und Gutes nötige Holz; dafür reicht er jährlich 150 Gulden an Lehens- und Drittelzins sowie für die Zehentablösung und die Hälfte des alljährlich aus den Reben “unter der Rinnen” erzeugten Weines.
Charter: 2864
Date: 1. Februar 1801
Abstract: Lehensbrief: Abt Franz des Stiftes Mehrerau verleiht dem Josef Böhler von Vorkloster das dem Gotteshaus eigentümliche Haus und Gut in der Reute samt allem Ein- und Zugehör als Schupflehen auf Lebenslänge, nicht aber länger, gegen einen jährlichen Lehens- und Drittelzins von 16 Gulden, drei Frondienste, gegen Spinnen des jährlichen “Poschen Garns”, Mitarbeit beim Korn- und Haberschneiden sowie beim “Heuen”, wofür er aber den üblichen Lohn erhalten soll. Schließlich behält sich das Stift das Erstankaufsrecht von Kälbern aus des Lehensträgers Stall vor.
Charter: 2863
Date: 1. April 1801
Abstract: Franz II., Abt des Stiftes Mehrerau, verleiht dem Kolumban Sutter vor dem Kloster im Bad und dessen angehender Ehegattin Agatha Böhlerin von Rieden "abm Stein” das dem Gotteshaus eigentümliche Haus und Gut im Bad vor dem Kloster auf ihre beider Lebensdauer als Schupflehen. Das Gut stößt an Fr. J. Sauter, an die Gemeinde und an den Bodensee. Dafür sind die Lehensleute dem Gotteshaus schuldig an Lehens- und Drittelzins jährlich 15 Gulden “in guter hier landesgangbarer Währung”, ferner 4 Kreuzer 2 Heller Konventzins, eine Fasnachtshenne, ein Tag Heuarbeit, Wuhrbauten an der Ach, ferner Spinnen des jährlichen “Poschen Garns”, Korn- und Haberschneiden, Heuen und Waschen, sooft es vonnöten ist.
Charter: 2862
Date: 1. Mai 1801
Abstract: Lehensbrief: Franz II., Abt des Stiftes Mehrerau, verleiht der Anna Maria Greifin von Schwarzenbach das dem Gotteshaus eigentümliche Haus und Gut, zu Schendlingen gelegen, als Schupflehen auf Lebensdauer und nicht länger gegen einen jährlichen Lehenszins von 10 Gulden, der aber nach dem Tod des Mannes auf 12 Gulden erhöht wird, 50 Eier, 4 Hähne, gegen das Erstankaufsrecht der Kälber, Wuhrbauten an der Ach, gegen Spinnen des jährlichen “Poschen Garns”, Korn- und Haberschneiden, Heuen und Waschen, wenn es vonnöten ist.
Charter: 2861
Date: 17. Oktober 1801
Abstract: Lehensbrief: Franz II., Abt des Stiftes Mehrerau, verleiht dem Kolumban Heine von Lauterach das dem Gotteshaus eigentümliche Haus und Gütl im Vorkloster, “zunächst am so genannten Schnabel gelegen”, auf Lebenslang und nicht länger als Schupflehen gegen einen Lehens- und Drittelzins von jährlich 8 Gulden in guter Reichswährung, gegen die Verpflichtung zu Wuhrbauten an der Ach, zum Spinnen des jährlichen “Poschen Garns”, zum Korn- und Haberschneiden, auch Mähen, Heuen und Waschen, auf Verlangen und gegen üblichen Lohn. Endlich hat das Stift das Erstankaufsrecht der Kälber aus des Lehensträgers Stall.
Charter: 2865
Date: 7. Juli 1803
Abstract: Lehensbrief: Abt Franz II. des Stiftes Mehrerau verleiht das dem Gotteshaus eigentümliche Lehenshaus und dabei befindliche Gut, im Vorkloster gelegen, samt allem Ein- und Zugehör der Dorothea Langin als Schupflehen auf Lebenslänge, nicht aber länger, gegen einen jährlichen Lehenszins von 14 Gulden, fällig auf Martini, Lieferung von 15 Eiern auf Ostern, gegen entgeltliche Lohnarbeit auf Verlangen des Klosters, gegen Mithilfe beim Korn- und Haberschneiden, Spinnung des jährlichen “Poschen Garns” und gegen das Erstankaufsrecht von Kälbern.
Charter: 2866
Date: 8. Juli 1803
Abstract: Lehensbrief: Abt Franz II. des Benediktinerstiftes Mehrerau verleiht das dem Gotteshaus eigentümliche Lehenshaus und dabei befindliche Gut, im Vorkloster gelegen, das im Osten an die Triebgasse, im Süden ans Klostermähdle und an Herrn Oberamts Gut, im Norden an die Straße stößt, samt allem Ein- und Zugehör als Schupflehen auf Lebenlänge, nicht aber länger, an Maria Anna Reinerin gegen einen jährlichen Zins von 11 Gulden, ferner anstatt 100 “Gangfischen” 3 Gulden, zusammen also 14 Gulden, gegen 5 Frondienste, gegen Mitarbeit beim Korn- und Haberschneiden, gegen Spinnung des jährlichen “Poschen Garns” und endlich gegen das Erstankaufsrecht von Kälbern.
Charter: 2868
Date: 10. Jänner 1805
Abstract: Lehensurkunde, über acht dem Stift gehörige Güter 1. im Gören,2. im unteren Gören,3. in der Herrenbünd,4. im Tannach,5. auf dem Stein,6. im Ristgraben,7. zwei im Flotzbach; verliehen auf Lebenslänge an Gebhard Hehle gegen Lehens- und Drittelzins von 18 Gulden Naturallieferung und Frondienst, und zwar 8 Tage im Jahr.
Charter: 2867
Date: 21. Dezember 1805
Abstract: Lehensbrief: Prior und Konvent des Benediktinerstiftes Mehrerau verleihen ihren Lehenhof samt Gut, zu Rieden gelegen, samt allem “Ein- und Zugehörde” dem Gebhard Boss von da als Schupflehen auf sein Lebenlang, nicht aber länger, gegen einen jährlichen Zins von 24 Gulden, gegen Lieferung von 50 Eiern auf Ostern, von 5 Hähnen auf Jakobi, gegen Frondienst von jährlich 8 Tagen und das Erstankaufsrecht von Kälbern.
Charter: 2869
Date: 4. Januar 1806
Abstract: Lehensurkunde des Stiftes Mehrerau über das dem Stift gehörige Haus und Gut in Reute, genannt “Reichartsgut am hintern Stein", ein Mannsmahd Wieswachs im Grünenmahd samt Zugehör, verliehen der Anna Münze Dörlerin von Reute, gegen jährlich 12 Gulden Geld und Naturalzins von 40 Eiern, Verpflichtung zur Lohnarbeit auf Wunsch des Stiftes sowie sonstige unentgeltliche Arbeiten, endlich gegen das Vorankaufsrecht von Kälbern.
Charter: 2870
Date: 8. Januar 1806
Abstract: Lehensbrief, ausgestellt vom Stift Mehrerau, über das dem Kloster gehörige Haus und Gut in der Reute zu Vorkloster, dem Lehensträger Josef Schnitzer auf Lebenslänge verliehen gegen 16 Gulden Lehenszins, 5 Kreuzer 4 Heller Notzins, anderthalb Tage Frondienst, andere Landarbeiten, Vorankaufsrecht von Kälbern seitens des Stiftes sowie gegen eine Todfallsgebühr.
Charter: 2871
Date: 31. Januar 1806
Abstract: Prior und Konvent des Stiftes Mehrerau verleihen dem Johann Köb das dem Gotteshaus eigentümliche Haus und Gut, genannt “der obere Liebenstein oder der Kustersberg”, als Schupflehen auf Lebensdauer, aber nicht länger, um einen jährlichen Lehenszins von 9 Gulden, 4 Frontage, Bebauung eines Rebgutes für das Stift und um das Erstankaufsrecht der Kälber von Seiten des Stiftes.
Charter: 2796
Date: ohne Datum
Abstract: Franz Wolf von Ruetshofen im Gericht Grünenbach stellt dem Abt von Mehrerau, Johann Baptist, einen Lehensrevers über den Empfang des Gotteshaus-Schupflehens allda aus, nämlich eines Hofes und Gutes, 10 Winterfuhren groß, in Ruetshofen gelegen. Der Lehenszins beträgt 15 Gulden, den Drittelzins mit einbegriffen. Außerdem sind dem Pfarrherrn zu Grünenbach jährlich 15 Schilling Pfennig zu bezahlen. Alle Steuern und Beschwerden hat der Lehensinhaber zu tragen.
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