Fond: Salzburg, Erzstift (798-1806)
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Charter: AUR 1475 - 1482
Date: 15. August 1481
Abstract: Quittung des Philipp Seitz über Sold und Schäden, ausgestellt auf Eb bernhard.
Charter: AUR 1481 VIII 25
Date: 25. August 1481
Abstract: Revers der Halleiner Bürgerschaft von einem Haus bei dem Niedernhof (nydren hof) zu Hallein jährlich 9 Schilling Pfennig zur fürstlichen Kammer zu erlegen.
Charter: AUR 1481 VIII 25
Date: 25. August 1481
Abstract: Die Bürgerschaft zu Hallein, welcher Eb Bernhard auf Widerruf erlaubt hat auf dem niedern Turm beim Mauthaus ein Gefängnis anzulegen, reversiert sich, diesen Turm auf jedesmaliges Begehren wieder auszuantworten.
Charter: AUR 1475 - 1482
Date: 14. September 1481
Abstract: Peter Eibenstock quittiert dem Eb Bernhard die geleistete Zahlung für seine Dienste als reitender Bote.
Charter: AUR 1481 X 01
Date: 1. Oktober 1481
Abstract: Hans Brieger gibt sein Kaufrecht auf der zum Maria Magdalena Kloster zu Friesach gehörigen Taferne zu Pösenram zu Gunsten seines Bruders Niklas Brieger auf.
Charter: AUR 1481 X 03
Date: 3. Oktober 1481
Abstract: Die päpstlichen Kommissare quittieren dem Eb Bernhard über die Ablassgelder, welche sie aus den Sammlungsbehältnissen im Erzstift erhalten haben.
Charter: AUR 1481 X 03
Date: 3. Oktober 1481
Abstract: Die päpstlichen Kommissare quittieren dem Eb Bernhard über die Ablassgelder, welche sie aus den Sammlungsbehältnissen im Erzstift erhalten haben.
Charter: AUR 1475 - 1482
Date: 15. Oktober 1481
Abstract: Michael Hutinger (Hutinnger) quittiert dem Eb Bernhard die Zahlungen aus seinem Schuldbrief.
Charter: AUR 1481 XI 08
Date: 8. November 1481
Abstract: 1) Kaiser Friedrich III. erlaubt der Stadt Salzburg, jährlich einen Rat von 12 tauglichen Personen und daraus einen Bürgermeister zu wählen. 2) Dabei befinden sich auch 2 kaiserliche Bestätigungen der Privilegien der Stadt Salzburg.
Charter: AUR 1481 XI 29
Date: 29. November 1481
Abstract: König Friedrich IV. verspricht dem Eb Johann, sobald er den Besitz des Erzstiftes erlangen wird, aus kaiserlicher Milde die Schlösser, Städte und Festungen ohne Entgelt wieder abzutreten, die in dem vom König von Ungarn gegen das Erzstift Salzburg und ihn, den Kaiser, erregten Krieg mit redlicher Tat und merklichem Darlegen in kaiserliche Gewalt gekommen sind.
Charter: AUR 1481 XI 29
Date: 29. November 1481
Abstract: Vertrag zwischen Eb Bernhard und Eb Johann von Gran, die von dem ersteren zu Gunsten des Eb von Gran gemachte Abtretung des Erzstifts Salzburg betreffend: Da Eb Bernhard dem durch die Kriegsunruhen sehr mitgenommenen Erzstift wegen seines Alters nicht mehr vorstehen könne, so habe er Eb Johann von Gran zu seinem Koadjutor und Administrator cum jure succedendi gesetzt, jedoch sich den Titel als Eb von Salzburg nebst folgenden Punkten vorbehalten: 1) Sollen der Römische Kaiser, auf dessen Begehren diese Übergabe geschehen ist, und Johann von Gran auf eigene Kosten die päpstlichen Privilegien erwirken und sicherstellen, dass diese Handlung dem Domkapitel an der freien Wahl und sonst den Kompaktaten der deutschen Nation keinen Abbruch tue. 2) Behält sich Eb Bernhard die Herrschaft, Schloss und Stadt Tittmoning und nebst dem eine jährliche Pension bevor, die samt den Renten gedachter Herrschaft 4000 Ungarische Dukaten beträgt, zu dessen besserer Versicherung auch die Herrschaften Mühldorf und Kropfsperg verpfändet sein sollen. Ingleichen reserviert sich 3) Eb Bernhard allerlei Silbergeschirr, Kleinodien und Ornate lebenslänglich zu gebrauchen. 4) Soll ihn der Kaiser in seinen Schutz und Schirm nehmen. 5) Soll Eb Johann die Schulden übernehmen und bezahlen. 6) Soll der Kaiser die Schädigungen, die während des Krieges die Österreicher den Salzburgern und reciproce zufügten, annehmen und dergleichen in Zukunft abwenden, wie auch denen, welche dem Eb Bernhard während der Unruhen angehangen sind, nichts in Ungnade gedenken. Endlich 7) Soll Eb Johann die Landleute, Prälaten, Ritterschaft, Städte, Märkte und Gerichtsleute bei ihren alten Freiheiten belassen, Eb Bernhard hingegen alle Untertanen zum Gehorsam gegen Eb Johann als Administrator und nach seinem Tod als Erzbischof anweisen (samt einer weiteren Verschreibung des Eb Johann, worin er alle obigen Punkte zu erfüllen verspricht).
Charter: AUR 1481 XI 29
Date: 29. November 1481
Abstract: Kaiser Friedrich III. verspricht, dass die Ernennung des Eb Johann von Gran zum Koadjutor und Administrator des Erzstiftes Salzburg den Privilegien des Domkapitels und der Landschaft keinen Abbruch tun und dass er sich für die päpstliche Bestätigung dieser Koadjutorie einsetzen wird. Weiters verzichtet er gegenüber Salzburg auf jeglichen Schadenersatz wegen der vorangegangenen Auseinandersetzungen und er wird sich einsetzen, die aus dem ungarischen Krieg herrührenden Salzburger Verluste an Territorien und Schlössern wieder rückgängig zu machen.
Charter: AUR 1481 XI 29
Date: 29. November 1481
Abstract: Eb Bernhard von Salzburg verzichtet zu Gunsten des Eb Johann von Gran auf das Erzstift Salzburg: Da er dem durch die Kriegsunruhen sehr mitgenommenen Erzstift wegen seines Alters nicht mehr vorstehen könne, so habe er Eb Johann von Gran zu seinem Koadjutor und Administrator cum jure succedendi gesetzt, jedoch sich den Titel als Eb von Salzburg nebst folgenden Punkten vorbehalten: 1) Sollen der Römische Kaiser, auf dessen Begehren diese Übergabe geschehen ist, und Johann von Gran auf eigene Kosten die päpstlichen Privilegien erwirken und sicherstellen, dass diese Handlung dem Domkapitel an der freien Wahl und sonst den Kompaktaten der deutschen Nation keinen Abbruch tue. 2) Behält sich Eb Bernhard die Herrschaft, Schloss und Stadt Tittmoning und nebst dem eine jährliche Pension bevor, die samt den Renten gedachter Herrschaft 4000 Ungarische Dukaten beträgt, zu dessen besserer Versicherung auch die Herrschaften Mühldorf und Kropfsperg verpfändet sein sollen. Ingleichen reserviert sich 3) Eb Bernhard allerlei Silbergeschirr, Kleinodien und Ornate lebenslänglich zu gebrauchen. 4) Soll ihn der Kaiser in seinen Schutz und Schirm nehmen. 5) Soll Eb Johann die Schulden übernehmen und bezahlen. 6) Soll der Kaiser die Schädigungen, die während des Krieges die Österreicher den Salzburgern und reciproce zufügten, annehmen und dergleichen in Zukunft abwenden, wie auch denen, welche dem Eb Bernhard während der Unruhen angehangen sind, nichts in Ungnade gedenken. Endlich 7) Soll Eb Johann die Landleute, Prälaten, Ritterschaft, Städte, Märkte und Gerichtsleute bei ihren alten Freiheiten belassen, Eb Bernhard hingegen alle Untertanen zum Gehorsam gegen Eb Johann als Administrator und nach seinem Tod als Erzbischof anweisen (samt einer weiteren Verschreibung des Eb Johann, worin er alle obigen Punkte zu erfüllen verspricht).
Charter: AUR 1481 XI 29
Date: 29. November 1481
Abstract: König Friedrich IV. verspricht dem Eb Bernhard und dem Salzburger Domkapitel, dass er und der Eb von Gran die päpstlichen Bullen für den letzteren als Koadjutor und Administrator des Erzstiftes ohne des Eb von Salzburg Mühe und Kosten erwirken wollen, dass diese Koadjutorie dem Domkapitel an der freien Wahl und dem Erzstift an seinen Privilegien, wie auch den Konkordaten deutscher Nation unnachteilig sein solle und dass er gegen das Erzstift allen Unwillen und alle Schadensforderungen fahren lassen, wie auch mit allen Fleiß daran sein wolle, dass die vom König von Ungarn weggenommenen Schlösser, Herrschaften und Städte dem Erzstift wieder zurückgestellt werden.
Charter: AUR 1481 XI 29
Date: 29. November 1481
Abstract: Kaiser Friedrichs III. Verschreibung, die im besagten Abtretungsvertrag des Eb Bernhard (von 1481 XI 29) enthaltenen Punkte genauest in Erfüllung zu bringen und auf dessen Beobachtung zu halten (samt Transsumpt von 1513 I 28).
Charter: AUR 1481 XI 29
Date: 29. November 1481
Abstract: König Friedrich IV. befreit Eb Bernhard für sein Leib, Hab und Gut von dem Rottweiler, dem westfälischen und anderen Gerichten und verordnet, dass die Kläger ihre Klagen vor des Eb Räten oder dem Kaiser vorbringen sollen.
Charter: AUR 1481 XI 29
Date: 29. November 1481
Abstract: Eb Johann von Gran verspricht alle Punkte des Abtretungsvertrages zu Gunsten des Eb Bernhard zu halten: 1) werden der Römische Kaiser, auf dessen Begehren diese Übergabe geschehen ist, und er selbst auf eigene Kosten die päpstlichen Privilegien erwirken und sicherstellen, dass diese Handlung dem Domkapitel an der freien Wahl und sonst den Kompaktaten der deutschen Nation keinen Abbruch tue. 2) Behält sich Eb Bernhard die Herrschaft, Schloss und Stadt Tittmoning und nebst dem eine jährliche Pension bevor, die samt den Renten gedachter Herrschaft 4000 Ungarische Dukaten beträgt, zu dessen besserer Versicherung auch die Herrschaften Mühldorf und Kropfsperg verpfändet sein sollen. Ingleichen reserviert sich 3) Eb Bernhard allerlei Silbergeschirr, Kleinodien und Ornate lebenslänglich zu gebrauchen. 4) Soll ihn der Kaiser in seinen Schutz und Schirm nehmen. 5) verspricht Eb Johann die Schulden zu übernehmen und zu bezahlen. 6) Soll der Kaiser die Schädigungen, die während des Krieges die Österreicher den Salzburgern und reciproce zufügten, annehmen und dergleichen in Zukunft abwenden, wie auch denen, welche dem Eb Bernhard während der Unruhen angehangen sind, nichts in Ungnade gedenken. Endlich 7) verspricht Eb Johann die Landleute, Prälaten, Ritterschaft, Städte, Märkte und Gerichtsleute bei ihren alten Freiheiten belassen, Eb Bernhard hingegen alle Untertanen zum Gehorsam gegen Eb Johann als Administrator und nach seinem Tod als Erzbischof anweisen.
Charter: AUR 1467 - 1481
Date: 30. November 1481
Abstract: Kaufbrief des Martin Stainhauf, Bürger zu Salzburg, auf Wilhelm Stainhauf, Sieder zu Reichenhall, um das Kaltenbierhaus am Habermarkt zu Salzburg.
Charter: AUR 1481 XII 10
Date: 10. Dezember 1481
Abstract: Provisionsbulle des Papstes Sixtus IV. über das Bistum Seckau in der Person des Mathias Scheit (Scheyt), mit der Erklärung, dass diese Provision den Privilegien des Erzstiftes in Bezug auf dieses und die Bistümer Gurk, Lavant und Chiemsee keinen Nachteil bringen solle.
Charter: AUR 1475 - 1482
Date: 20. Dezember 1481
Abstract: Martin Greswein (Graeswein) quittiert dem Eb Bernhard die Bezahlung für geleistete Dienste.
Charter: AUR 1481 I 31
Date: 30. Dezember 1481
Abstract: Dienstrevers des Peter Lengauer (Lenngawer), der von Eb Bernhard in Dienst genommen wurde.
Charter: AUR 1482
Date: 1482
Abstract: Rechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld vom Jahr 1482.
Charter: AUR 1482
Date: 1482
Abstract: Rechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld vom Jahr 1482.
Charter: AUR 1482 - 1489
Date: (1482 - 1489)
Abstract: Schreiben von Bischof Georg von Chiemsee an Eb Johann, worin er um Conferierung der Nikolaikirche zu Mühldorf bittet.
Charter: AUR 1482
Date: 1482
Abstract: Rechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld vom Jahr 1482.
Charter: AUR 1482
Date: 1482
Abstract: Rechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld vom Jahr 1482.
Charter: AUR 1482
Date: 1482
Abstract: Rechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld der Jahre 1480 bis 1482.
Charter: AUR 1482
Date: 1482
Abstract: Rechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld vom Jahr 1482.
Charter: AUR 1482
Date: 1482
Abstract: Rechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld vom Jahr 1482.
Charter: AUR 1482 I 14
Date: 14. Januar 1482
Abstract: Die Deputierten der Ritterschaft des Erzstiftes und der Stadt Mühldorf verschreiben sich dem Eb Johann, weil sie vernommen haben, dass das Domkapitel in seine Koadjutorie eingewilligt habe, als Koadjutor und Administrator und nach Eb Bernhards Tod ihn als Eb und Landesfürst anzuerkennen, worauf Eb Bernhard sie ihrer Pflichten entlässt und zum Gehorsam auf den Administrator Johann verweist.
Charter: AUR 1475 - 1482
Date: 26. Januar 1482
Abstract: Quittung des Michael Herlinger, Maler, über Sold und Schäden, ausgestellt auf Eb Bernhard.
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