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FondSalzburg, Erzstift (798-1806)
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Date: 15. August 1481
AbstractQuittung des Philipp Seitz über Sold und Schäden, ausgestellt auf Eb bernhard.

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Date: 25. August 1481
AbstractRevers der Halleiner Bürgerschaft von einem Haus bei dem Niedernhof (nydren hof) zu Hallein jährlich 9 Schilling Pfennig zur fürstlichen Kammer zu erlegen.

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Date: 25. August 1481
AbstractDie Bürgerschaft zu Hallein, welcher Eb Bernhard auf Widerruf erlaubt hat auf dem niedern Turm beim Mauthaus ein Gefängnis anzulegen, reversiert sich, diesen Turm auf jedesmaliges Begehren wieder auszuantworten.

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Date: 14. September 1481
AbstractPeter Eibenstock quittiert dem Eb Bernhard die geleistete Zahlung für seine Dienste als reitender Bote.

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Charter: AUR 1481 X 01
Date: 1. Oktober 1481
AbstractHans Brieger gibt sein Kaufrecht auf der zum Maria Magdalena Kloster zu Friesach gehörigen Taferne zu Pösenram zu Gunsten seines Bruders Niklas Brieger auf.

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Charter: AUR 1481 X 03
Date: 3. Oktober 1481
AbstractDie päpstlichen Kommissare quittieren dem Eb Bernhard über die Ablassgelder, welche sie aus den Sammlungsbehältnissen im Erzstift erhalten haben.

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Charter: AUR 1481 X 03
Date: 3. Oktober 1481
AbstractDie päpstlichen Kommissare quittieren dem Eb Bernhard über die Ablassgelder, welche sie aus den Sammlungsbehältnissen im Erzstift erhalten haben.

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Date: 15. Oktober 1481
AbstractMichael Hutinger (Hutinnger) quittiert dem Eb Bernhard die Zahlungen aus seinem Schuldbrief.

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Date: 8. November 1481
Abstract1) Kaiser Friedrich III. erlaubt der Stadt Salzburg, jährlich einen Rat von 12 tauglichen Personen und daraus einen Bürgermeister zu wählen. 2) Dabei befinden sich auch 2 kaiserliche Bestätigungen der Privilegien der Stadt Salzburg.

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Date: 29. November 1481
AbstractKönig Friedrich IV. verspricht dem Eb Johann, sobald er den Besitz des Erzstiftes erlangen wird, aus kaiserlicher Milde die Schlösser, Städte und Festungen ohne Entgelt wieder abzutreten, die in dem vom König von Ungarn gegen das Erzstift Salzburg und ihn, den Kaiser, erregten Krieg mit redlicher Tat und merklichem Darlegen in kaiserliche Gewalt gekommen sind.

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Date: 29. November 1481
AbstractVertrag zwischen Eb Bernhard und Eb Johann von Gran, die von dem ersteren zu Gunsten des Eb von Gran gemachte Abtretung des Erzstifts Salzburg betreffend: Da Eb Bernhard dem durch die Kriegsunruhen sehr mitgenommenen Erzstift wegen seines Alters nicht mehr vorstehen könne, so habe er Eb Johann von Gran zu seinem Koadjutor und Administrator cum jure succedendi gesetzt, jedoch sich den Titel als Eb von Salzburg nebst folgenden Punkten vorbehalten: 1) Sollen der Römische Kaiser, auf dessen Begehren diese Übergabe geschehen ist, und Johann von Gran auf eigene Kosten die päpstlichen Privilegien erwirken und sicherstellen, dass diese Handlung dem Domkapitel an der freien Wahl und sonst den Kompaktaten der deutschen Nation keinen Abbruch tue. 2) Behält sich Eb Bernhard die Herrschaft, Schloss und Stadt Tittmoning und nebst dem eine jährliche Pension bevor, die samt den Renten gedachter Herrschaft 4000 Ungarische Dukaten beträgt, zu dessen besserer Versicherung auch die Herrschaften Mühldorf und Kropfsperg verpfändet sein sollen. Ingleichen reserviert sich 3) Eb Bernhard allerlei Silbergeschirr, Kleinodien und Ornate lebenslänglich zu gebrauchen. 4) Soll ihn der Kaiser in seinen Schutz und Schirm nehmen. 5) Soll Eb Johann die Schulden übernehmen und bezahlen. 6) Soll der Kaiser die Schädigungen, die während des Krieges die Österreicher den Salzburgern und reciproce zufügten, annehmen und dergleichen in Zukunft abwenden, wie auch denen, welche dem Eb Bernhard während der Unruhen angehangen sind, nichts in Ungnade gedenken. Endlich 7) Soll Eb Johann die Landleute, Prälaten, Ritterschaft, Städte, Märkte und Gerichtsleute bei ihren alten Freiheiten belassen, Eb Bernhard hingegen alle Untertanen zum Gehorsam gegen Eb Johann als Administrator und nach seinem Tod als Erzbischof anweisen (samt einer weiteren Verschreibung des Eb Johann, worin er alle obigen Punkte zu erfüllen verspricht).

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Date: 29. November 1481
AbstractKaiser Friedrich III. verspricht, dass die Ernennung des Eb Johann von Gran zum Koadjutor und Administrator des Erzstiftes Salzburg den Privilegien des Domkapitels und der Landschaft keinen Abbruch tun und dass er sich für die päpstliche Bestätigung dieser Koadjutorie einsetzen wird. Weiters verzichtet er gegenüber Salzburg auf jeglichen Schadenersatz wegen der vorangegangenen Auseinandersetzungen und er wird sich einsetzen, die aus dem ungarischen Krieg herrührenden Salzburger Verluste an Territorien und Schlössern wieder rückgängig zu machen.

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Date: 29. November 1481
AbstractEb Bernhard von Salzburg verzichtet zu Gunsten des Eb Johann von Gran auf das Erzstift Salzburg: Da er dem durch die Kriegsunruhen sehr mitgenommenen Erzstift wegen seines Alters nicht mehr vorstehen könne, so habe er Eb Johann von Gran zu seinem Koadjutor und Administrator cum jure succedendi gesetzt, jedoch sich den Titel als Eb von Salzburg nebst folgenden Punkten vorbehalten: 1) Sollen der Römische Kaiser, auf dessen Begehren diese Übergabe geschehen ist, und Johann von Gran auf eigene Kosten die päpstlichen Privilegien erwirken und sicherstellen, dass diese Handlung dem Domkapitel an der freien Wahl und sonst den Kompaktaten der deutschen Nation keinen Abbruch tue. 2) Behält sich Eb Bernhard die Herrschaft, Schloss und Stadt Tittmoning und nebst dem eine jährliche Pension bevor, die samt den Renten gedachter Herrschaft 4000 Ungarische Dukaten beträgt, zu dessen besserer Versicherung auch die Herrschaften Mühldorf und Kropfsperg verpfändet sein sollen. Ingleichen reserviert sich 3) Eb Bernhard allerlei Silbergeschirr, Kleinodien und Ornate lebenslänglich zu gebrauchen. 4) Soll ihn der Kaiser in seinen Schutz und Schirm nehmen. 5) Soll Eb Johann die Schulden übernehmen und bezahlen. 6) Soll der Kaiser die Schädigungen, die während des Krieges die Österreicher den Salzburgern und reciproce zufügten, annehmen und dergleichen in Zukunft abwenden, wie auch denen, welche dem Eb Bernhard während der Unruhen angehangen sind, nichts in Ungnade gedenken. Endlich 7) Soll Eb Johann die Landleute, Prälaten, Ritterschaft, Städte, Märkte und Gerichtsleute bei ihren alten Freiheiten belassen, Eb Bernhard hingegen alle Untertanen zum Gehorsam gegen Eb Johann als Administrator und nach seinem Tod als Erzbischof anweisen (samt einer weiteren Verschreibung des Eb Johann, worin er alle obigen Punkte zu erfüllen verspricht).

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Date: 29. November 1481
AbstractKönig Friedrich IV. verspricht dem Eb Bernhard und dem Salzburger Domkapitel, dass er und der Eb von Gran die päpstlichen Bullen für den letzteren als Koadjutor und Administrator des Erzstiftes ohne des Eb von Salzburg Mühe und Kosten erwirken wollen, dass diese Koadjutorie dem Domkapitel an der freien Wahl und dem Erzstift an seinen Privilegien, wie auch den Konkordaten deutscher Nation unnachteilig sein solle und dass er gegen das Erzstift allen Unwillen und alle Schadensforderungen fahren lassen, wie auch mit allen Fleiß daran sein wolle, dass die vom König von Ungarn weggenommenen Schlösser, Herrschaften und Städte dem Erzstift wieder zurückgestellt werden.

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Date: 29. November 1481
AbstractKaiser Friedrichs III. Verschreibung, die im besagten Abtretungsvertrag des Eb Bernhard (von 1481 XI 29) enthaltenen Punkte genauest in Erfüllung zu bringen und auf dessen Beobachtung zu halten (samt Transsumpt von 1513 I 28).

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Date: 29. November 1481
AbstractKönig Friedrich IV. befreit Eb Bernhard für sein Leib, Hab und Gut von dem Rottweiler, dem westfälischen und anderen Gerichten und verordnet, dass die Kläger ihre Klagen vor des Eb Räten oder dem Kaiser vorbringen sollen.

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Date: 29. November 1481
AbstractEb Johann von Gran verspricht alle Punkte des Abtretungsvertrages zu Gunsten des Eb Bernhard zu halten: 1) werden der Römische Kaiser, auf dessen Begehren diese Übergabe geschehen ist, und er selbst auf eigene Kosten die päpstlichen Privilegien erwirken und sicherstellen, dass diese Handlung dem Domkapitel an der freien Wahl und sonst den Kompaktaten der deutschen Nation keinen Abbruch tue. 2) Behält sich Eb Bernhard die Herrschaft, Schloss und Stadt Tittmoning und nebst dem eine jährliche Pension bevor, die samt den Renten gedachter Herrschaft 4000 Ungarische Dukaten beträgt, zu dessen besserer Versicherung auch die Herrschaften Mühldorf und Kropfsperg verpfändet sein sollen. Ingleichen reserviert sich 3) Eb Bernhard allerlei Silbergeschirr, Kleinodien und Ornate lebenslänglich zu gebrauchen. 4) Soll ihn der Kaiser in seinen Schutz und Schirm nehmen. 5) verspricht Eb Johann die Schulden zu übernehmen und zu bezahlen. 6) Soll der Kaiser die Schädigungen, die während des Krieges die Österreicher den Salzburgern und reciproce zufügten, annehmen und dergleichen in Zukunft abwenden, wie auch denen, welche dem Eb Bernhard während der Unruhen angehangen sind, nichts in Ungnade gedenken. Endlich 7) verspricht Eb Johann die Landleute, Prälaten, Ritterschaft, Städte, Märkte und Gerichtsleute bei ihren alten Freiheiten belassen, Eb Bernhard hingegen alle Untertanen zum Gehorsam gegen Eb Johann als Administrator und nach seinem Tod als Erzbischof anweisen.

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Date: 30. November 1481
AbstractKaufbrief des Martin Stainhauf, Bürger zu Salzburg, auf Wilhelm Stainhauf, Sieder zu Reichenhall, um das Kaltenbierhaus am Habermarkt zu Salzburg.

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Date: 10. Dezember 1481
AbstractProvisionsbulle des Papstes Sixtus IV. über das Bistum Seckau in der Person des Mathias Scheit (Scheyt), mit der Erklärung, dass diese Provision den Privilegien des Erzstiftes in Bezug auf dieses und die Bistümer Gurk, Lavant und Chiemsee keinen Nachteil bringen solle.

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Date: 20. Dezember 1481
AbstractMartin Greswein (Graeswein) quittiert dem Eb Bernhard die Bezahlung für geleistete Dienste.

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Charter: AUR 1481 I 31
Date: 30. Dezember 1481
AbstractDienstrevers des Peter Lengauer (Lenngawer), der von Eb Bernhard in Dienst genommen wurde.

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Charter: AUR 1482
Date: 1482
AbstractRechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld vom Jahr 1482.

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Charter: AUR 1482
Date: 1482
AbstractRechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld vom Jahr 1482.

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Date: (1482 - 1489)
AbstractSchreiben von Bischof Georg von Chiemsee an Eb Johann, worin er um Conferierung der Nikolaikirche zu Mühldorf bittet.

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Charter: AUR 1482
Date: 1482
AbstractRechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld vom Jahr 1482.

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Charter: AUR 1482
Date: 1482
AbstractRechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld vom Jahr 1482.

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Charter: AUR 1482
Date: 1482
AbstractRechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld der Jahre 1480 bis 1482.

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Charter: AUR 1482
Date: 1482
AbstractRechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld vom Jahr 1482.

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Edit charter (old editor)
Charter: AUR 1482
Date: 1482
AbstractRechnungsvermerke über die Steierischen Renten und das Umgeld vom Jahr 1482.

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Charter: AUR 1482 I 14
Date: 14. Januar 1482
AbstractDie Deputierten der Ritterschaft des Erzstiftes und der Stadt Mühldorf verschreiben sich dem Eb Johann, weil sie vernommen haben, dass das Domkapitel in seine Koadjutorie eingewilligt habe, als Koadjutor und Administrator und nach Eb Bernhards Tod ihn als Eb und Landesfürst anzuerkennen, worauf Eb Bernhard sie ihrer Pflichten entlässt und zum Gehorsam auf den Administrator Johann verweist.

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Date: 26. Januar 1482
AbstractQuittung des Michael Herlinger, Maler, über Sold und Schäden, ausgestellt auf Eb Bernhard.

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