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FondNeumünster, Kollegiatstift (1054-1801)
< previousCharters1428 - 1433next >
Date: 1428 April 5
AbstractDa es wegen der Rechte der Pröpste des Stifts Neumünster auf den der Propstei gehörenden Mansen in Gaurettersheim zu Unklarheiten gekommen war, verpflichten sich nun Siegfried Stoß, Eck Roting und Eberlein Roting als Beständner dieser Mansen, allen in den Registern der Propstei festgehaltenen Verpflichtungen getreulich nachzukommen. Dies wird vom Aussteller beurkundet. Aussteller: Gumbert Fabri von Wildungen, öffentlicher Notar Empfänger: Propstei des Stifts Neumünster

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Date: 1428 November 3
AbstractDer Aussteller beurkundet, dass vor dem Landgericht Johann Minzenberg, Vikar im Stift Neumünster, namens Dekan und Kapitel des Stifts alle Güter des Martin von Hagen, gesessen zu Riedenheim ("Rietheim") erklagt hat, insbesondere auch die halbe Hube, die dieser von Konrad Schell und seiner Ehefrau Elisabeth erworben hat. Er setzt ihn daher namens des Landgerichts in den Besitz der erklagten Güter und weist ihm alle Amtleute und Untertanen des Bischofs von Würzburg als Schirmer zu. Aussteller: Johann von Giech, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken Empfänger: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster

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Date: 1428 November 30
AbstractBischof Johann von Brunn beurkundet, dass er sich mit den Klöstern St. Burkard, St. Stephan und St. Jakob sowie mit den Stiften Haug und Neumünster über deren Beitrag zu dem von ihm und seinem Domkapitel ausgeschriebenen Datz geeinigt hat. Es geben jährlich am 22. Februar das Kloster St. Burkard 80 Gulden, das Kloster St. Stephan 30 Gulden, das Kloster St. Jakob 10 Gulden, soweit es dazu in der Lage ist, das Stift Haug 150 Gulden und das Stift Neumünster ebenfalls 150 Gulden. Der Bischof verpflichtet sich, die Klöster und Stifte darüber hinaus nicht weiter mit Steuern und Abgaben zu belasten. Aussteller: Bischof Johann von Würzburg Empfänger: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster

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Date: 1428 Dezember 4 (1428 Dezember 4)
AbstractDie Aussteller bekennen, dass ihnen die Empfänger laut ihrer im Wortlaut inserierten Urkunde ihren Hof in Karlburg zu Erbrecht verliehen haben. Sie verpflichten sich, alle im Leihevertrg festgelegten Bestimmungen zu erfüllen. Aussteller: Klaus Kaul und seine Mutter Elisabeth (Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster) Empfänger: Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster (Klaus Kaul und seine Mutter Elisabeth)

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Date: 1428 Dezember 10
AbstractDie Aussteller beurkunden, dass der Stiftsvikar Berthold Heyder mit ihrer Zustimmung dem Empfänger einen Weinberg in der Gemarkung Würzburg, der der Stiftsvikarie St. Michael und Jakob gehört, zu Erbrecht verliehen hat. Aussteller: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster Empfänger: Heinrich Hesse, Bürger zu Würzburg

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Date: 1429 Januar 29
AbstractZwischen Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster als Klägern auf der einen Seite und Heinrich von Schmalkalden als Beklagtem auf der anderen Seite schwebt ein Rechsstreit wegen Verweigerung eines jährlichen Zinses in Höhe von 15 Schilling Pfennigen von de Aussteller: Johann von Montabaur Empfänger: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster

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Date: 1429 Februar 18
AbstractDer Aussteller bekennt, dass er einen Weinberg in der Gemarkung Würzburg dem Würzburger Bürger Betzold Reiss zu Teilbau überlassen hatte. Diesen hat er ihm nun gegen einen festgelegten jährlichen Zins zu Erbrecht verliehen, wofür Betzold Reiss zur Pfandsicherung einen bisher freieigenen Weinberg in der Gemarkung Würzburg zu dem ihm verliehenen Stück gegeben hat. Diese beiden Weinberge samt dem davon gefallenden jährlichen Zins hat der Aussteller nun den Empfängern übergeben, die davon das Totengedächtnis für ihn und den verstorbenen Würzburger Bischof Johann von Egloffstein begehen sollen. Aussteller: Arnold Herwig, Kanoniker im Stift Neumünster Empfänger: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster

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Date: 1429 Februar 18
AbstractDer Aussteller bekennt, dass ihm die Empfänger einen Weinberg in der Gemarkung Würzburg zu Erbrecht verliehen haben. Der davon zu reichende Zins dient zu einem Totengedächtnis für den Würzburger Bischof Johann von Egloffstein und den Neumünsterer Kanoniker Arnold Herwig, von dem er diesen Weinberg bisher zu Teilbau besessen hat. Zur Pfandsicherung übergibt er den Empfängern einen freieigenen Weinberg in der Gemarkung Würzburg, der künftig zu dem ihm verliehenen Stück gehören soll. Aussteller: Betzold Reiss, Bürger zu Würzburg Empfänger: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster

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Date: 1429 Februar 22
AbstractDie Aussteller verkaufen dem Empfänger für die Frühmesse in Bütthard ihr Gütlein in Poppenhausen mit allen Zugehörungen in Dorf und Feld. Aussteller: Prior, Subprior und Konvent des Dominikanerklosters zu Würzburg Empfänger: Heinrich Kellerman, Frühmesser zu Bütthard

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Date: 1429 Februar 28 (1428 Dezember 10)
AbstractDer Aussteller bekennt, dass ihm die Empfänger einen Weinberg in der Gemarkung Würzburg, der der Stiftsvikarie St. Michael und Jakob gehört, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, alle im Leihevertrag festgelegten Bestimmungen zu erfüllen. Aussteller: Heinrich Hesse, Bürger zu Würzburg (Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster) Empfänger: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster (Heinrich Hesse, Bürger zu Würzburg)

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Date: 1429 Oktober 27
AbstractIn der Appellationssache zwischen Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster als Kläger auf der einen und Heinrich von Schmalkalden als Beklagtem auf der anderen Seite wegen eines jährlichen Zinses in Höhe von 15 Schilling Pfennigen von dem Hof Zum großen Eichhorn oder Zum Bremen in der Stadt Würzburg sprechen die Mainzer Stuhlrichter ihr Endurteil und lassen es durch den öffentlichen Notar Johann Morssen publizieren. Das in der Sache ergangene Urteil des Generalkommissars des Würzburger Bischofs Johann von Montabaur (vgl. Würzburg, Stift Neumünster Urkunden 1429 Januar 29) wird hinsichtlich des darin enthaltenen Artikels über die Verfahrenskosten aufgehoben. Nunmehr wird der Beklagte zur Tragung der gesamten Verfahrenskosten, deren Höhe die Stuhlrichter noch festlegen werden, verurteilt. Aussteller: Mainzer Stuhlrichter Empfänger: Stift Neumünster

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Date: 1429 November 25
AbstractIn der Appellationssache zwischen Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster als Klägern sowie Heinrich von Schmalkalden als Beklagtem wegen eines jährlichen Zinses von 15 Schilling Pfennigen von dem Hof Zum großen Eichhorn oder Zum Bremen in der Stadt Würzburg hat der Anwalt des Beklagten am 27. Oktober 1429 gegen das Endurteil der Mainzer Stuhlrichter Appellation an die päpstliche Kurie eingelegt. Am 25. November 1429 nimmt der Generalrichter des Mainzer Stuhls diese Appellation an und erteilt das für die Weiterleitung notwendige Begleitschreiben. Er lässt darüber ein Notariatsinstrument anfertigen. Aussteller: Mainzer Stuhlrichter Empfänger: Stift Neumünster

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Date: 1430 Juli 11
AbstractBischof Johann von Brunn erklärt das auf Betreiben des Dekans von Neumünster Kraft von Schwarzach durch seinen Generalkommissar über Senior und Kapitel des Stifts verhängte Verbot des Betretens der Stiftskirche für nichtig. Aussteller: Bischof Johann von Würzburg Empfänger: Stift Neumünster

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Date: 1430 Juli 20
AbstractDer Aussteller entscheidet einen Streit zwischen den Empfängern dahingehend, dass künftig jeder Stiftsdekan der Präsenz des Stifts jährlich drei Pfund Heller von dem Hof in Westheim, der zur Dekanie des Stifts gehört, bezahlen soll. Aussteller: Bischof Johann von Würzburg Empfänger: Dekan sowie Kapitel des Stifts Neumünster

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Date: 1430 Juli 21
AbstractDer Aussteller bekennt, dass ihm die Empfänger laut ihrer teilweise inserierten Urkunde ein Haus in Würzburg anstoßend an die Stiftskurie Zum Herzogen, das der Vikarie St. Walburgis in der gleichnamigen Kapelle der Stiftskurie Zum Herzogen gehört, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, die festgelegten Abgaben fristgerecht zu liefern und das Haus in gutem Bauzustand zu halten. Aussteller: Klaus Rot, Bürger zu Würzburg Empfänger: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster

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Date: 1430 Juli 21
AbstractDer Aussteller bekennt, dass ihm der Empfänger als derzeitiger Inhaber der Vikarie in der zum Stift Neumünster gehörenden Kapelle St. Walpurgis zu Würzburg mit Zustimmung von Dekan und Kapitel des Stifts ein der Vikarie gehörendes Haus zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, davon dem jeweiligen Inhaber der Vikarie vierteljährlich 75 Würzburger Pfennige als Zins zu bezahlen, das Haus in gutem Bauzustand zu halten und in Veränderungsfällen den ortsüblichen Handlohn zu entrichten. Aussteller: Heinrich Schuhwart von Leuchtenberg, Bürger zu Würzburg Empfänger: Johann Jokel von Grunenberg, Vikar im Stift Neumünster

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Date: 1430 Juli 21
AbstractDer Aussteller bekennt, dass ihm die Empfänger laut ihrer teilweise inserierten Urkunde ein Haus in Würzburg anstoßend an die Stiftskurie Zum Herzogen, das der Vikarie St. Walburgis in der gleichnamigen Kapelle der Stiftskurie Zum Herzogen gehört, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, die festgelegten Abgaben fristgerecht zu liefern und das Haus in gutem Bauzustand zu halten. Aussteller: Johann Schreyerlin, Zimmermann zu Würzburg Empfänger: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster

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Date: 1431 Januar 28
AbstractDer Aussteller bestätigt, dass der Neumünsterer Kanoniker Konrad Wellin an der Theologischen Fakultät der Universität Köln ordnungsgemäß immatrikuliert ist. Er steht daher unter dem Schutz der Universität und genießt die einem Angehörigen der Universität zustehenden Privilegien. Aussteller: Arnold von Speyer, Rektor der Universität Köln Empfänger: wohl Stift Neumünster

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Date: 1431 Juli 5
AbstractDie Aussteller teilen den Empfängern das Ergebnis eines Prozesses zwischen Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster als Klägern und Heinrich von Schmalkalden als Beklagtem wegen eines verweigerten jährlichen Zinses in Höhe von 15 Schilling Pfennigen von de Aussteller: Mainzer Stuhlrichter Empfänger: Geistlichkeit in Stadt und Bistum Würzburg

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Date: 1431 Juli 5
AbstractIn einem Rechtsstreit zwischen Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster als Kläger auf der einen und Heinrich von Schmalkalden als Beklagtem auf der anderen Seite haben die Kläger gegen ein Urteil des bischöflichen Generalkommissars Appellation an den Mainzer Stuhl eingelegt. Die Mainzer Stuhlrichter haben daraufhin 1429 das Urteil des Generalkommissars hinsichtlich der Bestimmung über die Verteilung der Verfahrenskosten aufgehoben und den Beklagten zur Übernahme sämtlicher angefallenen Kosten verurteilt. Dagegen hat dieser Appellation an den päpstlichen Stuhl einlegen lassen. Da diese aber vom Beklagten bzw. seinem Anwalt nicht weiterverfolgt wurde, erklären die Aussteller nun auf Antrag des Anwalts der Kläger die eingelegte Appellation an die römische Kurie für nichtig und verurteilen den Beklagten erneut zur Übernahme aller angefallenen Gerichtskosten, deren Höhe sie noch festlegen werden. Aussteller: Mainzer Stuhlrichter Empfänger: Stift Neumünster

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Date: 1431 September 3
AbstractDie Aussteller verkaufen den Empfängern ihr Haus Zum Fellschloss in der Stadt Würzburg beim Karmeliterkloster. Aussteller: Friedrich Mentzel, Bürger zu Würzburg, und seine Ehefrau Katharina Empfänger: Kraft von Schwarzach, Dekan des Stifts Neumünster, Nikolaus Polender und Heinrich Schweinsfelder, Kanoniker im Stift Haug, als Treuhänder des Hauger Kanonikers Matthias Spengler

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Date: 1431 September 14 (1431 September 14)
AbstractDie Aussteller bekennen, dass ihnen die Empfänger laut ihrer im Wortlaut inserierten Urkunde das Haus Zum Fellschloss in der Stadt Würzburg beim Karmeliterkloster zu Erbrecht verliehen haben. Das Haus wurde dem Stift von den Treuhändern des Hauger Kanonikers Matthias Spengler, die es von dem Würzburger Bürger Friedrich Mentzel erworben hatten (vgl. Würzburg, Stift Neumünster Urkunden 1431 September 3), übergeben. Von den davon zu reichenden jährlichen Einkünften soll das Totengedächnis des Matthias Spengler begangen werden. Aussteller: Apel Rosch, Bürger zu Würzburg, und seine Ehefrau Anna (Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster) Empfänger: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster (Apel Rosch, Bürger zu Würzburg, und seine Ehefrau Anna)

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Date: 1431 Oktober 13
AbstractDer Aussteller bekennt, dass er wegen Abgaben, die er den Stiften Neumünster und Haug von dem Hof in Waigolshausen ("Weytolczhawsen") schuldig geblieben ist, vom Brückengericht in Würzburg verurteilt und in das Gefängnis gelegt wurde. Nachdem er nun auf Fürsprache des Stifts Neumünster aus der Gefangenschaft frei gekommen ist, schwört er dem Stift Urfehde. Außerdem verpflichtet er sich, sein Erbrecht an dem Hof innerhalb einer festgelegten Frist zu verkaufen und von dem Erlös seine Schulden bei den Stiften zu begleichen. Sollte er dem nicht nachkommen, so können die Stifte das Erbrecht an dem Hof nach Ablauf der Frist selbst verkaufen. Sollte der dabei erzielte Erlös die Schulden des Ausstellers übersteigen, so soll diesem der Überschuss ausbezahlt werden. Möglich ist auch eine Einigung der beiden Stifte mit dem Aussteller, so dass dieser sein Erbrecht behalten kann. Aussteller: Betzold Hebenstreit, gesessen zu Waigolshausen Empfänger: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster

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Date: 1432 September 20
AbstractDie Aussteller teilen dem Empfänger mit, dass sie nach dem Tod ihres bisherigen Dekans Kraft von Schwarzach am 1. September 1432 einen neuen Dekan gewählt haben. Die Wahl fiel auf den Kapitularkanoniker Dietrich Zobel. Sie bitten nun den Empfänger, die Wahl und den Gewählten zu bestätigen. Aussteller: Kapitel des Stifts Neumünster Empfänger: Bischof Johann von Würzburg

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Date: 1432 September 23
AbstractAuf Bitten von Senior und Kapitels des Stifts Neumünster bestätigt Bischof Johann von Brunn die nach dem Tod des Kraft von Schwarzach erfolgte Wahl des Dietrich Zobel zum Dekan des Stifts. Er setzt ihn in sein Amt ein und fordert alle Kanoniker des Stifts auf, ihm gehorsam zu sein. Aussteller: Bischof Johann von Würzburg Empfänger: Kanoniker und Kapitel des Stifts Neumünster

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Date: 1432 Oktober 29
AbstractDer Aussteller bekennt, dass ihm die Empfänger den Klein- und Weinzehnt in Dorf und Gemarkung Billingshausen für drei Jahre verliehen haben. Er bezahlt ihnen dafür jährlich am 11. November 7 Gulden Aussteller: Heinrich Hartmann, Pfarrer zu Billingshausen Empfänger: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster

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Date: 1433 Juli 25
AbstractDer Aussteller verkauft dem Empfänger jährliche Einkünfte zu Laudenbach, womit dieser ein Totengedächtnis in der Bergkapelle stiftet. Aussteller: Johann von Finsterlohr, seine Ehefrau Anna und ihr Sohn Konrad Empfänger: Ulrich Keyser, Pfarrer zu Laudenbach

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Date: 1433 August 23
AbstractDie Ausstellerin verkauft dem Empfänger für drei Jahre die Abnutzung von 8,5 Morgen Wiesen in der Gemarkung Dipbach, die zum dortigen Fronhof gehören, um 17 Gulden. Ausgenommen ist das Grummet, das sich die Verkäuferin für sich und ihre Erben vorbehält. Die Ausstellerin quittiert den Erhalt des Geldes und verpflichtet sich zur Leistung von Werschaft, wofür sie die Dipbacher Einwohner Johann Pfortner und Andreas Kraus als Bürgen stellt. Diese verpflichten sich zum Einlager bei einem Wirt in Würzburg, falls sie dazu aufgefordert werden sollten. Aussteller: Elisabeth Zollner zu Dipbach Empfänger: Graf Eberhard von Wertheim, Propst des Stifts Neumünster

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Date: 1433 September 29
AbstractDie Aussteller verkaufen den Empfängern jährliche Einkünfte von Gütern in Stadt und Gemarkung Heidingsfeld. Die Einkünfte fallen an die Präsenz des Stifts Neumünster für das Totengedächtnis des Kraft von Schwarzach und für Kerzen am Marienalter im Propstchor der Stiftskirche. Aussteller: Kraft Zobel, Amtmann zu Neubrunn, und seine Ehefrau Anna Empfänger: Heinrich von Wechmar, Domherr, Johann Helmboldi, Scholaster, Hermann Wolf und Johann Scherer, Vikare im Stift Neumünster, als Testamentare des Neumünsterer Dekans Kraft von Schwarzach

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Date: 1433 September 29
AbstractDie Aussteller verleihen dem Empfänger ihren Hof Kleingründlach in der Stadt Würzburg hinter dem Dom zu Erbrecht. Neben den Abgaben für die Aussteller sind der Empfänger und seine Besitznachfolger verpflichtet, außerdem einen jährlichen Zins an die Kustodie des Stifts Neumünster von dem Hof zu entrichten, der für ein Totengedächtnis gestiftet wurde. Aussteller: Abt und Konvent des Klosters Ebrach Empfänger: Hermann Wolf, Vikar im Stift Neumünster

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Date: 1433 Dezember 10
AbstractDer Aussteller teilt den Empfängern mit, dass vor ihm Peter Richter ("Iudicis") als Bevollmächtiger des Neumünsterer Vikars Friedrich Sonntag sowie Johann Erhardi als Bevollmächtigter des Rektors der Pfarrkirche in Versbach Johann Neubeck aufgrund eines mit Zustimmung der Inhaber des jeweiligen Patronatsrecht vereinbarten Pfründentausches auf ihre jeweiligen Pfründen Verzicht geleistet haben. Er hat daraufhin dem Friedrich Sonntag bzw. seinem Bevollmächtigten die Pfarrkirche in Versbach und dem Johann Neubeck bzw. seinem Bevollmächtigten die Vikarie St. Kilian in der Neumünsterer Stiftskirche übertragen. Daher befiehlt er nun den Empfängern, den Johann Neubeck in den Besitz dieser Pfründe mit ihren Zugehörungen und Einkünften zu setzen. Aussteller: Nikolaus Parey, Generalvikar des Bischofs von Würzburg Empfänger: Dekan und Kapitel des Stifts Neumünster

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