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Collection: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data)
Charter659
Date: 99999999
Abstract Herzog Magnus hatte, wie es scheint, die Wendung, welche die Angelegenheit nehmen würde, und die Noth- wendigkeit, sich ferner zu rüsten, vorhergesehen. Anderthalb Monate bevor ihm die Rechtsfindung mitgethcilt wurde, und gleich nach Ablauf des auf acht Wochen zwischen dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg, dem Erzbischofe Otto von Magdeburg, dem Herzoge Rudolf von Sachsen - Wittenberg und dem Grafen Albrecht von Anhalt am 17. September geschlossenen Friedens, nämlich am 17. November 1346, verband er sich zu Tangermünde mit dem Markgrafen Ludwig auf die Dauer von vier Jahren. Bisherige Zwistigkeiten unter ihnen, vielleicht über die Schlösser Brome, Vorsfelde und Bahrdorf sollten während der Zeit mit Ausnahme gütlicher Vorstellungen ruhen. Der Mark graf ernannte an der Stelle des bisherigen Hauptmanns der Mark Brandenburg, nämlich des Burggrafen Johann zu Nürnberg, der jenen Frieden zu Stande gebracht hatte, nach dem Rathe und Willen des Herzogs den Ritter Friedrich von Lochen zum Amtmanne in der Altmark, liess denselben geloben, statt seiner, falls er selbst sich nicht im Lande Brandenburg aufhielte, in derselben Weise, wie er es hätte thun müssen, dem Herzoge Hülfe und Heeresfolge zu leisten, und verpflichtete sich, ihn nicht ohne des Herzogs Rath und Willen während des nächsten Jahres vom Amte zu entsetzen, darnach aber, falls er ihn entsetzte, oder derselbe seine Entlassung nähme, aus dem markgräflichen Hofgesinde einen ehrbaren Mann wieder zum Amtmanne zu ernennen, der dem Herzoge dasselbe, wie der frühere, leistete. Dafür gelobte der Herzog, fünf und zwanzig Mann mit Helmen zwei Wochen nach erhaltener Aufforderung dem Markgrafen zur Hülfe zu senden, die ihm nach jedem Ende der Mark, wo er ihrer bedürfte, und zehn Meilen darüber hinaus folgen sollten. Sobald sie in sein Land kämen, sollte der Markgraf ihnen Beköstigung und Futter geben, auch die Kosten für Hufschlag aber nicht die Zeche in den Herbergen bezahlen. Bedürfte er grösserer Hülfe, so wollte der Herzog ihm mit seiner ganzen Macht folgen und helfen, dafür aber verhältnissmässig nach der Anzahl der Mannschaft an dem Gewinne Theil nehmen. Eroberte Schlösser jedoch oder Festen sollte der Markgraf behalten. Durch dies Bündniss verband sich der Herzog mit ihm gegen jeden, ausgenommen seine Vettern zu Lüneburg, den Markgrafen Friedrich von Meissen und den Herzog Rudolf von Sachsen-Wittenberg, gegen die er ihm keine Hülfe gelobte. Jedoch versprach er, ihm auch gegen den Herzog Rudolf zu helfen, wenn derselbe ihm Unrecht zufügen wollte. Herzog Magnus der jüngere, der, falls sein Vater innerhalb der nächsten vier Jahre stürbe, die von dem selben übernommenen Verpflichtungen ausführen sollte, gelobte, mit ihm und an seiner Statt das Bündniss zu halten. Um die Kriegscasse zu füllen, nahm Herzog Magnus auch von neuem Verkäufe und Verpfandungen vor. So verkaufte er am 12. Juli 1346 auf Wiederkauf Gefalle aus einer Mühle den Gebrüdern Munter, entlieh von den Gebrüdern Friedrich und Gerhard von Wederden für das ihnen schon am 15. Mai 1345 mit der Stadt gleiches Namens ver pfändete Schloss Calvörde 30 Mark Silber und verpfändete am 30. November desselben Jahres von dem Schlosse Jerxheim, dessen eine Hälfte er am 13. December des vorigen Jahres an Günzel von der Asseburg und an die Gebrüder Heinrich und Ludolf von Wenden pfandweise überlassen hatte, die andere Hälfte dem Luthard von Wenden und dem Ritter Hildemar von Steinberg für 800 Mark löthigen Silbers. Mit der Hälfte des Schlosses erhielten sie 14 Hufen Landes, den halben Zehnten auf dem Felde daselbst und folgende zum Schlosse gehörende zehn Dörfer: Söllingen, Dobbeln, Ingeleben, Seeker, Jerxheim, Beierstedt, Gevensleben, Watenstedt, Neinstedt und „Vinsleben' mit Beede und Gericht über dieselben und die früher zum Schlosse Voigtedahlum gehörende Gülte zu Watenstedt. Die Beede betrug jährlich 37 Mark löthigen Silbers und der herzogliche Amtmann wurde angewiesen, ihnen bei Erhebung derselben nöthigen Falls mit Pfändung zu helfen. Sie mussten sich verpflichten, den Pfandvertrag nicht vor Ablauf der nächsten drei Jahre und nur zu Weihnachten zu kündigen, wonach ihnen ein Jahr darauf die Pfandsumme erstattet werden sollte. Dagegen räumten sie dem Herzoge die Befugniss ein, zu Weihnachten jedes Jahres zu kündigen und am folgenden ersten Mai das Pfandstück einzulösen. Falls ihnen der Herzog, nachdem sie in der vertragsmäseige0 Weise von ihrem Kündigungsrechte Gebrauch gemacht hätten, ein Jahr darnach die Pfandsumme nicht erstattete, sollten sie befugt sein, an herzogliche sesshafte Mannen unter der Bedingung, dass diese dieselben Verpflichtungen übernähmen und Besitz vom halben Schlosse nicht zum Behufe von Fürsten, Herren oder Bürgern ergriffen, che

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Charter689
Date: 99999999
Abstract des Herzogs Magnus von Braunschweig des älteren. Nur nicht gegen diesen, sonst gegen jeden anderen gelobte Herzog Wilhelm sie in ihrem Rechte wie seine anderen Mannen zu vertheidigen. Die Schlösser sollten ihm zu jeder Zeit, in allen seinen Nöthen und zu seinem Behufe offen sein. Falls er von ihnen Krieg führen wollte und auf sie seine Amtleute sendete, so sollten diese während des Krieges für die Beköstigung auf den Schlössern sorgen, die von Werbergc und den Heinrich von Veitheim nebst deren Leuten vor Unfug und Schaden bewahren, ihnen, so lange der Krieg dauerte, für die zu den Schlössern gehörenden Vorwerke und Pflugwerk, auch für die Dörfer Warberg, Harbcke und Destedt Friedegut geben, ausserdem sowohl den von Werberge als dem Heinrich von Veitheim ein ganzes Dorf als Friedegut anweisen, falls der Feind Güter besässe, aus denen die Entschädigung bezogen werden könnte. Würden die Schlösser oder eins derselben in dem Dienste des Herzogs, wenn sein Amtmann und die Seinen es besetzt hielten und er davon Krieg führte, verloren, so sollte der Herzog nach Schätzung der von beiden Seiten dazu ernannten Vertrauensmänner das Schloss ersetzen. Würde es auf welche Veranlassung auch von denen belagert, gegen die er nicht zum gütlichen Vergleiche oder zum Rechte hätte verhelfen können, so sollte er mit aller Macht das Schloss retten und entsetzen helfen. Sie gelobten, sich seiner Entscheidung zu fügen und ihn und die Seinen von den Schlössern vor Schaden zu bewahren. Die Schlösser Harbcke und Warberg konnten dem Herzoge in einem Kriege mit dem Erzbischofe Otto von Magdeburg, diesem treuen Bundesgenossen der Herzöge von Sachsen-Witten berg, wesentliche Dienste leisten. Wie in dem Bündnisse des Herzogs mit den Grafen von Wunstorf spricht sich auch in diesem Dienstvertrage mit den von Werberge und von Veitheim die Erwartung des Herzogs aus, dass er in der Zeit bis zum Jahre 1360 Kriege mit den Herzögen von Sachsen-Wittenberg und mit ihren und des Kaisers Bundesgenossen zu bestehen haben würde. Nachdem der Herzog am 28. September 1356 sich von Bertold von Lenthe die Abtretung eines Hofes zu Engelbostel und eines anderen auf dem Brühle vor Hannover unter gewissen Voraussetzungen hatte zusichern lassen, verpfändete er am folgenden Tage dem Knappen Balduin von Wenden das Schloss Thune mit allem Zubehör, geistliche Lehne ausgenommen, für 75 Mark löthigen Silbers auf die Dauer von wenigstens vier Jahren unter der Bedingung, dass derselbe sich seiner Entscheidung fügte, ihm das Schloss öffnete und ihn und die Seinen davon vor Schaden bewahrte. Die bei der Einlösung des Schlosses sich vorfindende Saat sollte der Herzog, wenn er sie nach Abschätzung vergütete, behalten. Ausserdem gelobte Knappe Balduin von Wenden, falb der Herzog, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, dem Herzoge Ludwig, falls aber dieser nach ihm, ohne einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, dem vom Rathscollegio gewählten Bruder desselben das Schloss zu gute zu halten und ihm den Pfandvertrag zu erfüllen. Der Markgraf Ludwig der Römer musste, seitdem er sich durch seine Aussöhnung mit dem Kaiser die Mark Brandenburg gesichert hatte, demselben ergeben bleiben und sich hüten, den kaiserlichen Anordnungen im Reiche zuwider zu handeln. Herzog Wilhelm durfte nicht darauf rechnen, dass derselbe, wenn er als mächtigster Nachbar des Herzogthums vom Kaiser den Befehl, feindlich gegen ihn aufzu treten oder wenigstens den Durchzug durch sein Land zu gestatten und seine Schlösser den Feinden des Herzogs zu öffnen, erhielte, nicht nothgedrungen Folge leisten würde. Deswegen mussten die herzoglichen Grenzfesten an der Altmark in gutem Stande erhalten werden. Dies war wohl die Veranlassung dazu, dass der Herzog den Knappen Balduin von Wenden beauftragte, 25 Mark löthigen Silbers auf den Bau des Schlosses Thune nach seinem Rathe zu verwenden, von welchem Gelde er, so viel davon bei der Einlösung verbraucht sein würde, zu erstatten versprach. Als am 18. October der Knappe Otto von Roden zu Gunsten der Stadt Hannover den zwischen der Stadt und der Brückmühle gelegenen Ottenwerder resignirte, wandte er sich deshalb nur an den Herzog Wilhelm. Es konnte dies wohl nicht anders als mit Einvernehmen des Letzteren geschehen und ist, wie überhaupt der Umstand, dass alle Urkunden in der Regel nur dem Herzoge Wilhelm ausgestellt wurden, ein Beweis, wie wenig dieser geneigt war, den jungen Herzog Ludwig, den er für unmündig hielt und als solchen behandelte, zur vollen Theilnahme an der Regierung gelangen zu lassen. Das unterhalb Vlotho gelegene Schloss Schune, dessen eine Hälfte Herzog Wilhelm am 25. Mai 1356 von dem Ritter Friedrich de Wenth und dessen Sohne Lutbert eingelöset hatte, verpfändete er am 14. November desselben Jahres dem edelen Herrn Otto von der Lippe und dem Grafen Adolf von Schauenburg für drei hundert Mark löthigen Silbers auf die Dauer von wenigstens acht Jahren unter der Bedingung, dass es ihm stets in allen Nöthen und zu seinem Behufe offen gehalten würde. Sie gelobten, sich seiner richterlichen Entscheidung

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Charter662
Date: 99999999
Abstract 6. Mai desselben Jahres verpfändete er und sein Sohn Magnus sogar an Ausländer, nämlich an die Gebrüder von Tuckenrode in der Grafschaft Hohnstein, fur 70 Schock Groschen das Vorwerk zu Sangerhausen mit dazu gehörenden Hufen, gestattete ihnen, falls am nächsten 25. Juli die Wiedereinlösung nicht vollzogen würde, die Ernte zu sich eu nehmen und das Gut selbst zu bebauen oder an Andere zu verpachten. Ausserdem überliess er ihnen, wenn die Wiedereinlösung sich länger als vier Jahre verzögerte, das Vorwerk zu rechtem Lehn und sicherte ihnen im Falle eines Krieges mit dem Grafen von Hohnstein ihr volles Recht. Alle Anstrengungen des Herzogs, sich in der Mark Landsberg des Erzbischofes zu erwehren, führten nicht zum Ziele. Das Schloss Schkopau wurde erobert, das Schloss Reideburg belagert. Der Herzog suchte nun Hülfe bei dem Markgrafen Friedrich von Meissen, mit dem und dessen Städten es früher wohl zur Fehde gekommen war. Der Markgraf aber, welcher nicht vergessen konnte, dass die Mark Landsberg einst seinem Hause gehört hatte, forderte ein grosses Opfer für seine Hülfe; er verlangte nämlich, dass ihm die Mark Landsberg käuflich überlassen würde. Der Herzog hielt sich von seinem dem Kaiser im Jahre 1341 geleisteten Versprechen, das Lehn nicht zu verpfänden oder zu veräussern, für entbunden, weil der Kaiser ihm keinen Schutz gewähren konnte, und entschloss sich, den Verlust der Mark doch voraussehend, zum Verkaufe. In Gegenwart des Bischofs Heinrich von Merseburg, des Grafen Günther von Schwarzburg zu Arnstein. des Grafen Heinrich von Schwarzburg und seines Sohnes Günther, des Friedrich von Schönburg zu Stolberg, des herzoglichen Geheimraths Gebhard von Werberg, des Hans von Hollege, des Diedrich Schonehoch und Anderer ver kauften er und seine Söhne zu Weissenfeis am 5. Juni 1347, während das erzbischöfliche Heer das Schloss Reide burg umzingelt hielt, dem Markgrafen Friedrich die Mark und das Fürstenthum Landsberg mit dem Schlosse gleiches Namens, dazu Schloss und Stadt Delitzsch und die Schlösser Reideburg und Altehof mit Mannschaft, geistlichen und weltlichen Lehnen, Gerichten, Dörfern, Zöllen, Geleiten, Münze und allem sonstigen Zubehör für 8000 Schock Groschen. Der Markgraf verpflichtete sieh, den vierten Theil dieser Summe, nämlich 2000 Schock, von denen er jedoch zum Behuf der Einlösung der Schlösser Landsberg und Altehof das Geld, wofür der Herzog sie verpfändet hatte, abziehen wollte, am nächsten 29. September und darauf 2000 Schock an jedem 29. September der nächsten drei folgenden Jahre zu Frankenhausen oder, wenn der Herzog es vorzöge, zu Merseburg zu zahlen und nack Sangerhausen zu geleiten. Als Pfand für den Kaufpreis überwies er dem Herzoge sogleich die Schlösser Eckarts- berga, Wiehe und Camburg mit dazu gehörenden Städtchen nebst Gerichten, Dörfern, Mannschaft, geistlichen und weltlichen Lehnen, Zöllen, namentlich mit dem Geleite zu Eckartsberga und mit allem übrigen Zubehör. Schloss Camburg sollte nur bis zur geleisteten ersten Zahlung, die beiden anderen Schlösser aber sollten bis zur völligen Erlegung des Kaufpreises dem Herzoge verbleiben. Falls der Herzog und der Markgraf mit vereinigten Kräften das Schloss Schkopau wieder eroberten, sollten sie dasselbe gemeinsam, jeder zur Hälfte, besitzen. Würde das vom Erzbischofe und dessen Verbündeten jetzt belagerte Schloss Reideburg innerhalb der nächsten neun Tage von den selben erobert, so sollte der Verlust den Herzog und nicht den Markgrafen treffen, letzterer die Zahlung der ersten 2000 Schock Groschen um 1000 kürzen und dennoch die Forderung und das durch Kauf erworbene Recht an dem Schlosse behalten. Würde es aber nach den neun Tagen erobert, so sollte der Verlust den Markgrafen treffen und derselbe zu einem Abzüge von den 2000 Schock Groschen nicht befugt sein. Der Markgraf gelobte, dem Herzoge, dem mit ihm errichteten Bündnisse getreu, gegen den Erzbischof und dessen Verbündete Hülfe zu leisten, jeden Angriff auf die Schlösser und Güter, die dem Herzoge in der Nähe der Markgrafschaft Meissen und Landgrafschaft Thüringen verblieben, abzuwehren und keinem seiner Amtleute und Diener zu gestatten, dass sie ihn an denselben hinderten. Er verpflichtete sich, die Mannschaft in der Mark Landsberg bei ihren bisherigen Lehnen zu belassen. Fehden, in welche sesshafte Mannen der Mark und der Herrschaft gegen ihn oder seine Städte bisher verwickelt gewesen waren, sollten ruhen und beendet sein. Weder der Herzog noch der Markgraf sollte einer ohne den andern mit dem Erzbischofe und dem Stifte Magdeburg Frieden oder Sühne errichten, es sei denn, dass dem Einen топ ihnen eine Sühne oder ein Frieden würde, der ihnen beiderseits nach beider Rath erwünscht sei. Herzog Magnus und sein Sohn Magnus, übernahmen es, dem Markgrafen für das Fürstenthum Landsberg und für die damit verkauften Schlösser, Güter und Lande baldmöglichst Gewähr zu leisten, ihn in den Besitz der Herrschaft, der Schlösser, Lande und Leute zu setzen, vor dem Reiche und dem Herrn, von dem dieselben zu Lehn gingen, darauf zu verzichten nnd

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Charter549
Date: 99999999
Abstract 591. Die Gebrüder Babodo und Johann von Harboldessen beurkunden, dass durch sie die Gebrüder Ludwig und Ludolf von Stockem dem jungen Herzoge Otto von Braunschweig und Lüneburg Güter zu Stöcken resigniren. — 1336. XXI.

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Charter153
Date: 99999999
Abstract 10. Comes de Swalenberghe. decimam noualium in wertbeke decimam in valenbruke. et in dederbruke cum aliis culi.s ibidem.

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Charter9
Date: 99999999
Abstract 15. Graf Ludolf топ Dassel und seine Brüder ersuchen den Herzog Otto топ Braunschweig um Unterhandlung 85 mit Balduin über die gegen sie erhobenen Klagepunkte. 1235 —1252. К 0.

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Charter357
Date: 99999999
Abstract 382. Der Römische König Ludewig belehnt Sophie, die Tochter seiner Schwester Agnes, der Wittwe des Mark grafen Heinrich von Brandenburg, zum Leibgedinge mit allen Reichslehnen ihres Vaters. — 1323, den 5 21. August. K.O.

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Charter163
Date: 99999999
Abstract 20. Lodewicus domicellus de euerfteen decimam in grauen, decimam in hemeringhen. decimam in bere- bome. decimam in Vulen. et decimam in luttekenha. et alia que ignoramus fie dicitur per totum. 40

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Charter320
Date: 99999999
Abstract 333. Die Gebrüder Friedrich und Gebhard von Dannenberg geloben, mit ihrer Wohnung Müggenburg zu thun, was ihnen Herzog Otto von Braunschweig und Lüneburg oder einer seiner Söhne Otto und Wilhelm

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Charter1179
Date: 99999999
Abstract 623. Kaiser Karl IV. verleihet nach Rath der Reichsfiirsten dem Herzoge Rudolf von Sachsen -Wittenberg, Chur- 5 fürsten und Reichserzmarschalle, dessen Söhnen Rudolf und Wentzlaus und ihres verstorbenen Bruders Otto Sohne, dem Herzoge Albrecht, das Herzogthum des Herzogs Wilhelm von Lüneburg als ein herzogliches Lehn, für den Fall, dass Herzog Wilhelm ohne Söhne zu hinterlassen stirbt. — 1355, den 6. October. XIV.

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Charter992
Date: 99999999
Abstract 314. Herzog Magnus von Braunschweig beurkundet, dass eine Hufe auf dem Felde zu Watzum von den von Wattexem an die von Weferlinge verkauft ist. — 1349. I

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Charter838
Date: 99999999
Abstract 152. Herzog Magnus von Braunschweig verpfändet dem Burchard von Sunstidde die von dem Rathe des Weici bilds Schöppenstedt jährlich zu zahlenden zehn Mark feinen Silbers. — 1346, den 21. Januar. 1

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Charter334
Date: 99999999
Abstract 353. Graf Nicolaus von Schwerin und sein Sohn Nicolaus verpflichten sich ihrem Oheime, Herrn Heinrich toi Mecklenburg, zur Hülfe gegen jeden mit Ausnahme des Herzogs Otto von Lüneburg und des Grafen Heinrich von Schwerin*). — 1321, den 16. Juli. KC.18.

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Charter1039
Date: 99999999
Abstract 360. Herzog Magnus von Braunschweig entscheidet einen Streit zwischen dem Kloster Marienthal und da Bitter Hermann Tubeken über die Holzung -Vir" bei Alvestorf zu Gunsten des Klosters. — 1350. de

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Charter41
Date: 99999999
Abstract 49. Burchard von Wolfenbüttel und seine Söhne Burchard, Eckebrecht und Hermann stellen einen Revers aus, dass ihnen Bischof Johann und die Kirche zu Hildesheim die Hälfte des Schlosses und der Stadt Peine und die Grafschaft zu Lehen ertheilt und versprochen haben, die andere Hälfte im Falle einer 35 Veräusserung nur ihnen zu verkaufen. — 1258, den 28. Juni. K. 0.

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Charter66
Date: 99999999
Abstract 78. Heinrich Grubo, Marschall des Herzogs Albrecht von Braunschweig, vergleicht sich mit dem Probste St. Jacobi zu Osterode über einen der Kirche gehörenden Hof zu Echte, mit dem sein Vater Heinrich unrechtmässiger Weise den Hermann von Edessem belehnt hat. — 1273, den 24. September. К. 0

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Charter591
Date: 99999999
Abstract 643. Bitter Bosse und Knappe Werner von Bertensieben Gebrüder verzichten den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg auf ihren Antheil an dem halben Zehnten zu Sülfeld und bescheinigen, für 40 den Verlust eines Bosses Ersatz erhalten zu haben. — 1339, den 24. April. K. 0.

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Charter412
Date: 99999999
Abstract 446. Bitter Herbord von Mandelsloh bescheinigt, für Verwaltung ihm anvertrauter Vogteien und für sonstige Forderungen durch eine Anweisung auf die Beede zu Kodewald von den jungen Herzögen Otto und Wil helm von Braunschweig und Lüneburg befriedigt worden zu sein. — 1328, den 13. September. K. 0.

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Charter62
Date: 99999999
Abstract 74. Herzog Johann von Braunschweig errichtet mit den Herzögen Johann und Albrecht von Sachsen einen 20 Vertrag, wonach jeder den andern bei seinen Besitzungen erhalten, das dem andern am Zoll zu Eislingen (Zollenspieker) zugefugte Unrecht unterlassen und allen Fleiss zur Erhaltung der Deiche zu Neuland an wenden soll. Sie ernennen ein Schiedsgericht über den durch Deichbruch verursachten Schaden und über das von dem einen den Unterthanen des anderen zugefügte Unrecht. — 1272, den 4. März. K. 0.

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Charter993
Date: 99999999
Abstract 315. Herzog Magnus von Braunschweig und sein Sohn Herzog Magnus geloben dem Grafen Bernhard von Hegen- 15 steiu dem älteren und dem Grafen Bernhard dem jüngeren eine Sühne, welche sie auch dem Grafen Ulrick

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Charter208
Date: 99999999
Abstract H6. Der edele Herr Heinrich von Mecklenburg gelobt, dass seine Tochter Mechtilde innerhalb zweier Jahre and eines Monates Otto, Sohn des Herzogs Otto von Braunschweig und Lüneburg, ehelichen soll. — 1307, den IL August. K. 0.

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Charter900
Date: 99999999
Abstract 216. Herzog Magnus von Braunschweig verschreibt dem Heinrich von Folde, Bürger zu Braunschweig, sechs löthige Mark in dem Zolle zu Thide. — 1347, den 22. Juli. I.

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Charter408
Date: 99999999
Abstract 441. Die Gebrüder Friedrich und Johann von Gartow, Knappen, erklären, für ihre Schuldforderung den vierten Theil des Schlosses Gartow von den jungen Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg erhalten zu haben. — 1328, den 22. Mai. K.O.

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Charter727
Date: 99999999
Abstract 44. Heinrich von Wenden stellt einen Revers aus, dass die Herzöge Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg ihm die früher den von Heimburg verpfändeten Dörfer Heindorf, Almke, Barnstorf und Rhode 35 verpfändet haben. — 1343, den 31. Mai. K. 0.

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Charter69
Date: 99999999
Abstract 51. Graf Ludolf von Nienover und Graf Adolf топ Dassel resignaren dem Könige Rudolf das Schloss Nienover 5 und den Wald Soiling zu Gunsten des Herzogs Albrecht топ Braunschweig. — 1274, den 3. Januar. IX,

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Charter622
Date: 99999999
Abstract 682. Bitter Hermann топ Meding und seine Söhne überlassen den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg das Dorf Hohenbostel mit dem Hagen und die Holzung Wiebeck, indem sie ihren Leuten zu Nottorf, Thondorf und Strothe ihre Holzgerechtsame zu Wiebeck reserviren. — 1340, den 22. Sep tember. K. 0.

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Charter1091
Date: 99999999
Abstract 420. Knappe Paridam топ dem Knesebeck stellt einen Revers aus, dass die Herzöge Otto und Wilhelm ihm das Schloss „ Hoppenburg" mit dem „Boitsingen" (Boitzenhagen?) anvertraut haben. — 1362, den 10. August. K. 0.

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Charter290
Date: 99999999
Abstract 297. Bitter Johann Pusteke gestattet dem jungen Herzoge Otto von Braunschweig und Lüneburg die Wieder einlösung der ihm verpfändeten neun Leute zu Mücklingen. — 1318, den 24 März. E. 0.

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Charter111
Date: 99999999
Abstract 135. Markgraf Otto von Brandenburg verpflichtet sich dem Herzoge Otto von Braunschweig und Lüneburg, mit den Herren von Wenden keinen Frieden oder Sühne zu schliessen, bis seiner Nichte, der Wittwe des 10 Herrn Heinrich von Werle, Schwester des Herzogs, wegen ihres Leibgedinges Genüge geleistet ist. — 1295, den 14. August. K. 0.

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Charter1094
Date: 99999999
Abstract 423. Knappe Marquard von dem Bruke resignirt dem Herzoge Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg sein Gut zu Auhagen zu Gunsten des Grafen Adolf von Schauenburg, dem er es verkauft hat. — 1352, da

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Charter1015
Date: 99999999
Abstract 334. Herzog Magnus von Braunschweig verpfändet den Gebrüdern Balduin und Conrad von Dalem acht Hl zu Salzdahlum, eine Wiese an der Wabe und die Holzung Herzogenberg zwischen Sikte und Kremlingen.-

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