Collection: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data)
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Charter: 659
Date: 99999999
Abstract: Herzog Magnus hatte, wie es scheint, die Wendung, welche die Angelegenheit
nehmen würde, und die Noth- wendigkeit, sich ferner zu rüsten, vorhergesehen. Anderthalb
Monate bevor ihm die Rechtsfindung mitgethcilt wurde, und gleich nach Ablauf des auf acht
Wochen zwischen dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg, dem Erzbischofe Otto von Magdeburg,
dem Herzoge Rudolf von Sachsen - Wittenberg und dem Grafen Albrecht von Anhalt am 17.
September geschlossenen Friedens, nämlich am 17. November 1346, verband er sich zu
Tangermünde mit dem Markgrafen Ludwig auf die Dauer von vier Jahren. Bisherige
Zwistigkeiten unter ihnen, vielleicht über die Schlösser Brome, Vorsfelde und Bahrdorf
sollten während der Zeit mit Ausnahme gütlicher Vorstellungen ruhen. Der Mark graf
ernannte an der Stelle des bisherigen Hauptmanns der Mark Brandenburg, nämlich des
Burggrafen Johann zu Nürnberg, der jenen Frieden zu Stande gebracht hatte, nach dem Rathe
und Willen des Herzogs den Ritter Friedrich von Lochen zum Amtmanne in der Altmark, liess
denselben geloben, statt seiner, falls er selbst sich nicht im Lande Brandenburg
aufhielte, in derselben Weise, wie er es hätte thun müssen, dem Herzoge Hülfe und
Heeresfolge zu leisten, und verpflichtete sich, ihn nicht ohne des Herzogs Rath und Willen
während des nächsten Jahres vom Amte zu entsetzen, darnach aber, falls er ihn entsetzte,
oder derselbe seine Entlassung nähme, aus dem markgräflichen Hofgesinde einen ehrbaren
Mann wieder zum Amtmanne zu ernennen, der dem Herzoge dasselbe, wie der frühere, leistete.
Dafür gelobte der Herzog, fünf und zwanzig Mann mit Helmen zwei Wochen nach erhaltener
Aufforderung dem Markgrafen zur Hülfe zu senden, die ihm nach jedem Ende der Mark, wo er
ihrer bedürfte, und zehn Meilen darüber hinaus folgen sollten. Sobald sie in sein Land
kämen, sollte der Markgraf ihnen Beköstigung und Futter geben, auch die Kosten für
Hufschlag aber nicht die Zeche in den Herbergen bezahlen. Bedürfte er grösserer Hülfe, so
wollte der Herzog ihm mit seiner ganzen Macht folgen und helfen, dafür aber
verhältnissmässig nach der Anzahl der Mannschaft an dem Gewinne Theil nehmen. Eroberte
Schlösser jedoch oder Festen sollte der Markgraf behalten. Durch dies Bündniss verband
sich der Herzog mit ihm gegen jeden, ausgenommen seine Vettern zu Lüneburg, den Markgrafen
Friedrich von Meissen und den Herzog Rudolf von Sachsen-Wittenberg, gegen die er ihm keine
Hülfe gelobte. Jedoch versprach er, ihm auch gegen den Herzog Rudolf zu helfen, wenn
derselbe ihm Unrecht zufügen wollte. Herzog Magnus der jüngere, der, falls sein Vater
innerhalb der nächsten vier Jahre stürbe, die von dem selben übernommenen Verpflichtungen
ausführen sollte, gelobte, mit ihm und an seiner Statt das Bündniss zu halten. Um die
Kriegscasse zu füllen, nahm Herzog Magnus auch von neuem Verkäufe und Verpfandungen vor.
So verkaufte er am 12. Juli 1346 auf Wiederkauf Gefalle aus einer Mühle den Gebrüdern
Munter, entlieh von den Gebrüdern Friedrich und Gerhard von Wederden für das ihnen schon
am 15. Mai 1345 mit der Stadt gleiches Namens ver pfändete Schloss Calvörde 30 Mark Silber
und verpfändete am 30. November desselben Jahres von dem Schlosse Jerxheim, dessen eine
Hälfte er am 13. December des vorigen Jahres an Günzel von der Asseburg und an die
Gebrüder Heinrich und Ludolf von Wenden pfandweise überlassen hatte, die andere Hälfte dem
Luthard von Wenden und dem Ritter Hildemar von Steinberg für 800 Mark löthigen Silbers.
Mit der Hälfte des Schlosses erhielten sie 14 Hufen Landes, den halben Zehnten auf dem
Felde daselbst und folgende zum Schlosse gehörende zehn Dörfer: Söllingen, Dobbeln,
Ingeleben, Seeker, Jerxheim, Beierstedt, Gevensleben, Watenstedt, Neinstedt und
„Vinsleben' mit Beede und Gericht über dieselben und die früher zum Schlosse Voigtedahlum
gehörende Gülte zu Watenstedt. Die Beede betrug jährlich 37 Mark löthigen Silbers und der
herzogliche Amtmann wurde angewiesen, ihnen bei Erhebung derselben nöthigen Falls mit
Pfändung zu helfen. Sie mussten sich verpflichten, den Pfandvertrag nicht vor Ablauf der
nächsten drei Jahre und nur zu Weihnachten zu kündigen, wonach ihnen ein Jahr darauf die
Pfandsumme erstattet werden sollte. Dagegen räumten sie dem Herzoge die Befugniss ein, zu
Weihnachten jedes Jahres zu kündigen und am folgenden ersten Mai das Pfandstück
einzulösen. Falls ihnen der Herzog, nachdem sie in der vertragsmäseige0 Weise von ihrem
Kündigungsrechte Gebrauch gemacht hätten, ein Jahr darnach die Pfandsumme nicht
erstattete, sollten sie befugt sein, an herzogliche sesshafte Mannen unter der Bedingung,
dass diese dieselben Verpflichtungen übernähmen und Besitz vom halben Schlosse nicht zum
Behufe von Fürsten, Herren oder Bürgern ergriffen, che
Charter: 689
Date: 99999999
Abstract: des Herzogs Magnus von Braunschweig des älteren. Nur nicht gegen diesen, sonst
gegen jeden anderen gelobte Herzog Wilhelm sie in ihrem Rechte wie seine anderen Mannen zu
vertheidigen. Die Schlösser sollten ihm zu jeder Zeit, in allen seinen Nöthen und zu
seinem Behufe offen sein. Falls er von ihnen Krieg führen wollte und auf sie seine
Amtleute sendete, so sollten diese während des Krieges für die Beköstigung auf den
Schlössern sorgen, die von Werbergc und den Heinrich von Veitheim nebst deren Leuten vor
Unfug und Schaden bewahren, ihnen, so lange der Krieg dauerte, für die zu den Schlössern
gehörenden Vorwerke und Pflugwerk, auch für die Dörfer Warberg, Harbcke und Destedt
Friedegut geben, ausserdem sowohl den von Werberge als dem Heinrich von Veitheim ein
ganzes Dorf als Friedegut anweisen, falls der Feind Güter besässe, aus denen die
Entschädigung bezogen werden könnte. Würden die Schlösser oder eins derselben in dem
Dienste des Herzogs, wenn sein Amtmann und die Seinen es besetzt hielten und er davon
Krieg führte, verloren, so sollte der Herzog nach Schätzung der von beiden Seiten dazu
ernannten Vertrauensmänner das Schloss ersetzen. Würde es auf welche Veranlassung auch von
denen belagert, gegen die er nicht zum gütlichen Vergleiche oder zum Rechte hätte
verhelfen können, so sollte er mit aller Macht das Schloss retten und entsetzen helfen.
Sie gelobten, sich seiner Entscheidung zu fügen und ihn und die Seinen von den Schlössern
vor Schaden zu bewahren. Die Schlösser Harbcke und Warberg konnten dem Herzoge in einem
Kriege mit dem Erzbischofe Otto von Magdeburg, diesem treuen Bundesgenossen der Herzöge
von Sachsen-Witten berg, wesentliche Dienste leisten. Wie in dem Bündnisse des Herzogs mit
den Grafen von Wunstorf spricht sich auch in diesem Dienstvertrage mit den von Werberge
und von Veitheim die Erwartung des Herzogs aus, dass er in der Zeit bis zum Jahre 1360
Kriege mit den Herzögen von Sachsen-Wittenberg und mit ihren und des Kaisers
Bundesgenossen zu bestehen haben würde. Nachdem der Herzog am 28. September 1356 sich von
Bertold von Lenthe die Abtretung eines Hofes zu Engelbostel und eines anderen auf dem
Brühle vor Hannover unter gewissen Voraussetzungen hatte zusichern lassen, verpfändete er
am folgenden Tage dem Knappen Balduin von Wenden das Schloss Thune mit allem Zubehör,
geistliche Lehne ausgenommen, für 75 Mark löthigen Silbers auf die Dauer von wenigstens
vier Jahren unter der Bedingung, dass derselbe sich seiner Entscheidung fügte, ihm das
Schloss öffnete und ihn und die Seinen davon vor Schaden bewahrte. Die bei der Einlösung
des Schlosses sich vorfindende Saat sollte der Herzog, wenn er sie nach Abschätzung
vergütete, behalten. Ausserdem gelobte Knappe Balduin von Wenden, falb der Herzog, ohne
einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, dem Herzoge Ludwig, falls aber dieser nach ihm, ohne
einen Sohn zu hinterlassen, stürbe, dem vom Rathscollegio gewählten Bruder desselben das
Schloss zu gute zu halten und ihm den Pfandvertrag zu erfüllen. Der Markgraf Ludwig der
Römer musste, seitdem er sich durch seine Aussöhnung mit dem Kaiser die Mark Brandenburg
gesichert hatte, demselben ergeben bleiben und sich hüten, den kaiserlichen Anordnungen im
Reiche zuwider zu handeln. Herzog Wilhelm durfte nicht darauf rechnen, dass derselbe, wenn
er als mächtigster Nachbar des Herzogthums vom Kaiser den Befehl, feindlich gegen ihn
aufzu treten oder wenigstens den Durchzug durch sein Land zu gestatten und seine Schlösser
den Feinden des Herzogs zu öffnen, erhielte, nicht nothgedrungen Folge leisten würde.
Deswegen mussten die herzoglichen Grenzfesten an der Altmark in gutem Stande erhalten
werden. Dies war wohl die Veranlassung dazu, dass der Herzog den Knappen Balduin von
Wenden beauftragte, 25 Mark löthigen Silbers auf den Bau des Schlosses Thune nach seinem
Rathe zu verwenden, von welchem Gelde er, so viel davon bei der Einlösung verbraucht sein
würde, zu erstatten versprach. Als am 18. October der Knappe Otto von Roden zu Gunsten der
Stadt Hannover den zwischen der Stadt und der Brückmühle gelegenen Ottenwerder resignirte,
wandte er sich deshalb nur an den Herzog Wilhelm. Es konnte dies wohl nicht anders als mit
Einvernehmen des Letzteren geschehen und ist, wie überhaupt der Umstand, dass alle
Urkunden in der Regel nur dem Herzoge Wilhelm ausgestellt wurden, ein Beweis, wie wenig
dieser geneigt war, den jungen Herzog Ludwig, den er für unmündig hielt und als solchen
behandelte, zur vollen Theilnahme an der Regierung gelangen zu lassen. Das unterhalb
Vlotho gelegene Schloss Schune, dessen eine Hälfte Herzog Wilhelm am 25. Mai 1356 von dem
Ritter Friedrich de Wenth und dessen Sohne Lutbert eingelöset hatte, verpfändete er am 14.
November desselben Jahres dem edelen Herrn Otto von der Lippe und dem Grafen Adolf von
Schauenburg für drei hundert Mark löthigen Silbers auf die Dauer von wenigstens acht
Jahren unter der Bedingung, dass es ihm stets in allen Nöthen und zu seinem Behufe offen
gehalten würde. Sie gelobten, sich seiner richterlichen Entscheidung
Charter: 662
Date: 99999999
Abstract: 6. Mai desselben Jahres verpfändete er und sein Sohn Magnus sogar an Ausländer,
nämlich an die Gebrüder von Tuckenrode in der Grafschaft Hohnstein, fur 70 Schock Groschen
das Vorwerk zu Sangerhausen mit dazu gehörenden Hufen, gestattete ihnen, falls am nächsten
25. Juli die Wiedereinlösung nicht vollzogen würde, die Ernte zu sich eu nehmen und das
Gut selbst zu bebauen oder an Andere zu verpachten. Ausserdem überliess er ihnen, wenn die
Wiedereinlösung sich länger als vier Jahre verzögerte, das Vorwerk zu rechtem Lehn und
sicherte ihnen im Falle eines Krieges mit dem Grafen von Hohnstein ihr volles Recht. Alle
Anstrengungen des Herzogs, sich in der Mark Landsberg des Erzbischofes zu erwehren,
führten nicht zum Ziele. Das Schloss Schkopau wurde erobert, das Schloss Reideburg
belagert. Der Herzog suchte nun Hülfe bei dem Markgrafen Friedrich von Meissen, mit dem
und dessen Städten es früher wohl zur Fehde gekommen war. Der Markgraf aber, welcher nicht
vergessen konnte, dass die Mark Landsberg einst seinem Hause gehört hatte, forderte ein
grosses Opfer für seine Hülfe; er verlangte nämlich, dass ihm die Mark Landsberg käuflich
überlassen würde. Der Herzog hielt sich von seinem dem Kaiser im Jahre 1341 geleisteten
Versprechen, das Lehn nicht zu verpfänden oder zu veräussern, für entbunden, weil der
Kaiser ihm keinen Schutz gewähren konnte, und entschloss sich, den Verlust der Mark doch
voraussehend, zum Verkaufe. In Gegenwart des Bischofs Heinrich von Merseburg, des Grafen
Günther von Schwarzburg zu Arnstein. des Grafen Heinrich von Schwarzburg und seines Sohnes
Günther, des Friedrich von Schönburg zu Stolberg, des herzoglichen Geheimraths Gebhard von
Werberg, des Hans von Hollege, des Diedrich Schonehoch und Anderer ver kauften er und
seine Söhne zu Weissenfeis am 5. Juni 1347, während das erzbischöfliche Heer das Schloss
Reide burg umzingelt hielt, dem Markgrafen Friedrich die Mark und das Fürstenthum
Landsberg mit dem Schlosse gleiches Namens, dazu Schloss und Stadt Delitzsch und die
Schlösser Reideburg und Altehof mit Mannschaft, geistlichen und weltlichen Lehnen,
Gerichten, Dörfern, Zöllen, Geleiten, Münze und allem sonstigen Zubehör für 8000 Schock
Groschen. Der Markgraf verpflichtete sieh, den vierten Theil dieser Summe, nämlich 2000
Schock, von denen er jedoch zum Behuf der Einlösung der Schlösser Landsberg und Altehof
das Geld, wofür der Herzog sie verpfändet hatte, abziehen wollte, am nächsten 29.
September und darauf 2000 Schock an jedem 29. September der nächsten drei folgenden Jahre
zu Frankenhausen oder, wenn der Herzog es vorzöge, zu Merseburg zu zahlen und nack
Sangerhausen zu geleiten. Als Pfand für den Kaufpreis überwies er dem Herzoge sogleich die
Schlösser Eckarts- berga, Wiehe und Camburg mit dazu gehörenden Städtchen nebst Gerichten,
Dörfern, Mannschaft, geistlichen und weltlichen Lehnen, Zöllen, namentlich mit dem Geleite
zu Eckartsberga und mit allem übrigen Zubehör. Schloss Camburg sollte nur bis zur
geleisteten ersten Zahlung, die beiden anderen Schlösser aber sollten bis zur völligen
Erlegung des Kaufpreises dem Herzoge verbleiben. Falls der Herzog und der Markgraf mit
vereinigten Kräften das Schloss Schkopau wieder eroberten, sollten sie dasselbe gemeinsam,
jeder zur Hälfte, besitzen. Würde das vom Erzbischofe und dessen Verbündeten jetzt
belagerte Schloss Reideburg innerhalb der nächsten neun Tage von den selben erobert, so
sollte der Verlust den Herzog und nicht den Markgrafen treffen, letzterer die Zahlung der
ersten 2000 Schock Groschen um 1000 kürzen und dennoch die Forderung und das durch Kauf
erworbene Recht an dem Schlosse behalten. Würde es aber nach den neun Tagen erobert, so
sollte der Verlust den Markgrafen treffen und derselbe zu einem Abzüge von den 2000 Schock
Groschen nicht befugt sein. Der Markgraf gelobte, dem Herzoge, dem mit ihm errichteten
Bündnisse getreu, gegen den Erzbischof und dessen Verbündete Hülfe zu leisten, jeden
Angriff auf die Schlösser und Güter, die dem Herzoge in der Nähe der Markgrafschaft
Meissen und Landgrafschaft Thüringen verblieben, abzuwehren und keinem seiner Amtleute und
Diener zu gestatten, dass sie ihn an denselben hinderten. Er verpflichtete sich, die
Mannschaft in der Mark Landsberg bei ihren bisherigen Lehnen zu belassen. Fehden, in
welche sesshafte Mannen der Mark und der Herrschaft gegen ihn oder seine Städte bisher
verwickelt gewesen waren, sollten ruhen und beendet sein. Weder der Herzog noch der
Markgraf sollte einer ohne den andern mit dem Erzbischofe und dem Stifte Magdeburg Frieden
oder Sühne errichten, es sei denn, dass dem Einen топ ihnen eine Sühne oder ein Frieden
würde, der ihnen beiderseits nach beider Rath erwünscht sei. Herzog Magnus und sein Sohn
Magnus, übernahmen es, dem Markgrafen für das Fürstenthum Landsberg und für die damit
verkauften Schlösser, Güter und Lande baldmöglichst Gewähr zu leisten, ihn in den Besitz
der Herrschaft, der Schlösser, Lande und Leute zu setzen, vor dem Reiche und dem Herrn,
von dem dieselben zu Lehn gingen, darauf zu verzichten nnd
Charter: 549
Date: 99999999
Abstract: 591. Die Gebrüder Babodo und Johann von Harboldessen beurkunden, dass durch sie
die Gebrüder Ludwig und Ludolf von Stockem dem jungen Herzoge Otto von Braunschweig und
Lüneburg Güter zu Stöcken resigniren. — 1336. XXI.
Charter: 153
Date: 99999999
Abstract: 10. Comes de Swalenberghe. decimam noualium in wertbeke decimam in valenbruke.
et in dederbruke cum aliis culi.s ibidem.
Charter: 9
Date: 99999999
Abstract: 15. Graf Ludolf топ Dassel und seine Brüder ersuchen den Herzog Otto топ
Braunschweig um Unterhandlung 85 mit Balduin über die gegen sie erhobenen Klagepunkte.
1235 —1252. К 0.
Charter: 357
Date: 99999999
Abstract: 382. Der Römische König Ludewig belehnt Sophie, die Tochter seiner Schwester
Agnes, der Wittwe des Mark grafen Heinrich von Brandenburg, zum Leibgedinge mit allen
Reichslehnen ihres Vaters. — 1323, den 5 21. August. K.O.
Charter: 163
Date: 99999999
Abstract: 20. Lodewicus domicellus de euerfteen decimam in grauen, decimam in
hemeringhen. decimam in bere- bome. decimam in Vulen. et decimam in luttekenha. et alia
que ignoramus fie dicitur per totum. 40
Charter: 320
Date: 99999999
Abstract: 333. Die Gebrüder Friedrich und Gebhard von Dannenberg geloben, mit ihrer
Wohnung Müggenburg zu thun, was ihnen Herzog Otto von Braunschweig und Lüneburg oder einer
seiner Söhne Otto und Wilhelm
Charter: 1179
Date: 99999999
Abstract: 623. Kaiser Karl IV. verleihet nach Rath der Reichsfiirsten dem Herzoge Rudolf
von Sachsen -Wittenberg, Chur- 5 fürsten und Reichserzmarschalle, dessen Söhnen Rudolf und
Wentzlaus und ihres verstorbenen Bruders Otto Sohne, dem Herzoge Albrecht, das Herzogthum
des Herzogs Wilhelm von Lüneburg als ein herzogliches Lehn, für den Fall, dass Herzog
Wilhelm ohne Söhne zu hinterlassen stirbt. — 1355, den 6. October. XIV.
Charter: 992
Date: 99999999
Abstract: 314. Herzog Magnus von Braunschweig beurkundet, dass eine Hufe auf dem Felde zu
Watzum von den von Wattexem an die von Weferlinge verkauft ist. — 1349. I
Charter: 838
Date: 99999999
Abstract: 152. Herzog Magnus von Braunschweig verpfändet dem Burchard von Sunstidde die
von dem Rathe des Weici bilds Schöppenstedt jährlich zu zahlenden zehn Mark feinen
Silbers. — 1346, den 21. Januar. 1
Charter: 334
Date: 99999999
Abstract: 353. Graf Nicolaus von Schwerin und sein Sohn Nicolaus verpflichten sich ihrem
Oheime, Herrn Heinrich toi Mecklenburg, zur Hülfe gegen jeden mit Ausnahme des Herzogs
Otto von Lüneburg und des Grafen Heinrich von Schwerin*). — 1321, den 16. Juli. KC.18.
Charter: 1039
Date: 99999999
Abstract: 360. Herzog Magnus von Braunschweig entscheidet einen Streit zwischen dem
Kloster Marienthal und da Bitter Hermann Tubeken über die Holzung -Vir" bei Alvestorf zu
Gunsten des Klosters. — 1350. de
Charter: 41
Date: 99999999
Abstract: 49. Burchard von Wolfenbüttel und seine Söhne Burchard, Eckebrecht und Hermann
stellen einen Revers aus, dass ihnen Bischof Johann und die Kirche zu Hildesheim die
Hälfte des Schlosses und der Stadt Peine und die Grafschaft zu Lehen ertheilt und
versprochen haben, die andere Hälfte im Falle einer 35 Veräusserung nur ihnen zu
verkaufen. — 1258, den 28. Juni. K. 0.
Charter: 66
Date: 99999999
Abstract: 78. Heinrich Grubo, Marschall des Herzogs Albrecht von Braunschweig, vergleicht
sich mit dem Probste St. Jacobi zu Osterode über einen der Kirche gehörenden Hof zu Echte,
mit dem sein Vater Heinrich unrechtmässiger Weise den Hermann von Edessem belehnt hat. —
1273, den 24. September. К. 0
Charter: 591
Date: 99999999
Abstract: 643. Bitter Bosse und Knappe Werner von Bertensieben Gebrüder verzichten den
Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg auf ihren Antheil an dem halben
Zehnten zu Sülfeld und bescheinigen, für 40 den Verlust eines Bosses Ersatz erhalten zu
haben. — 1339, den 24. April. K. 0.
Charter: 412
Date: 99999999
Abstract: 446. Bitter Herbord von Mandelsloh bescheinigt, für Verwaltung ihm anvertrauter
Vogteien und für sonstige Forderungen durch eine Anweisung auf die Beede zu Kodewald von
den jungen Herzögen Otto und Wil helm von Braunschweig und Lüneburg befriedigt worden zu
sein. — 1328, den 13. September. K. 0.
Charter: 62
Date: 99999999
Abstract: 74. Herzog Johann von Braunschweig errichtet mit den Herzögen Johann und
Albrecht von Sachsen einen 20 Vertrag, wonach jeder den andern bei seinen Besitzungen
erhalten, das dem andern am Zoll zu Eislingen (Zollenspieker) zugefugte Unrecht
unterlassen und allen Fleiss zur Erhaltung der Deiche zu Neuland an wenden soll. Sie
ernennen ein Schiedsgericht über den durch Deichbruch verursachten Schaden und über das
von dem einen den Unterthanen des anderen zugefügte Unrecht. — 1272, den 4. März. K. 0.
Charter: 993
Date: 99999999
Abstract: 315. Herzog Magnus von Braunschweig und sein Sohn Herzog Magnus geloben dem
Grafen Bernhard von Hegen- 15 steiu dem älteren und dem Grafen Bernhard dem jüngeren eine
Sühne, welche sie auch dem Grafen Ulrick
Charter: 208
Date: 99999999
Abstract: H6. Der edele Herr Heinrich von Mecklenburg gelobt, dass seine Tochter
Mechtilde innerhalb zweier Jahre and eines Monates Otto, Sohn des Herzogs Otto von
Braunschweig und Lüneburg, ehelichen soll. — 1307, den IL August. K. 0.
Charter: 900
Date: 99999999
Abstract: 216. Herzog Magnus von Braunschweig verschreibt dem Heinrich von Folde, Bürger
zu Braunschweig, sechs löthige Mark in dem Zolle zu Thide. — 1347, den 22. Juli. I.
Charter: 408
Date: 99999999
Abstract: 441. Die Gebrüder Friedrich und Johann von Gartow, Knappen, erklären, für ihre
Schuldforderung den vierten Theil des Schlosses Gartow von den jungen Herzögen Otto und
Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg erhalten zu haben. — 1328, den 22. Mai. K.O.
Charter: 727
Date: 99999999
Abstract: 44. Heinrich von Wenden stellt einen Revers aus, dass die Herzöge Otto und
Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg ihm die früher den von Heimburg verpfändeten Dörfer
Heindorf, Almke, Barnstorf und Rhode 35 verpfändet haben. — 1343, den 31. Mai. K. 0.
Charter: 69
Date: 99999999
Abstract: 51. Graf Ludolf von Nienover und Graf Adolf топ Dassel resignaren dem Könige
Rudolf das Schloss Nienover 5 und den Wald Soiling zu Gunsten des Herzogs Albrecht топ
Braunschweig. — 1274, den 3. Januar. IX,
Charter: 622
Date: 99999999
Abstract: 682. Bitter Hermann топ Meding und seine Söhne überlassen den Herzögen Otto und
Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg das Dorf Hohenbostel mit dem Hagen und die Holzung
Wiebeck, indem sie ihren Leuten zu Nottorf, Thondorf und Strothe ihre Holzgerechtsame zu
Wiebeck reserviren. — 1340, den 22. Sep tember. K. 0.
Charter: 1091
Date: 99999999
Abstract: 420. Knappe Paridam топ dem Knesebeck stellt einen Revers aus, dass die Herzöge
Otto und Wilhelm ihm das Schloss „ Hoppenburg" mit dem „Boitsingen" (Boitzenhagen?)
anvertraut haben. — 1362, den 10. August. K. 0.
Charter: 290
Date: 99999999
Abstract: 297. Bitter Johann Pusteke gestattet dem jungen Herzoge Otto von Braunschweig
und Lüneburg die Wieder einlösung der ihm verpfändeten neun Leute zu Mücklingen. — 1318,
den 24 März. E. 0.
Charter: 111
Date: 99999999
Abstract: 135. Markgraf Otto von Brandenburg verpflichtet sich dem Herzoge Otto von
Braunschweig und Lüneburg, mit den Herren von Wenden keinen Frieden oder Sühne zu
schliessen, bis seiner Nichte, der Wittwe des 10 Herrn Heinrich von Werle, Schwester des
Herzogs, wegen ihres Leibgedinges Genüge geleistet ist. — 1295, den 14. August. K. 0.
Charter: 1094
Date: 99999999
Abstract: 423. Knappe Marquard von dem Bruke resignirt dem Herzoge Wilhelm von
Braunschweig und Lüneburg sein Gut zu Auhagen zu Gunsten des Grafen Adolf von Schauenburg,
dem er es verkauft hat. — 1352, da
Charter: 1015
Date: 99999999
Abstract: 334. Herzog Magnus von Braunschweig verpfändet den Gebrüdern Balduin und Conrad
von Dalem acht Hl zu Salzdahlum, eine Wiese an der Wabe und die Holzung Herzogenberg
zwischen Sikte und Kremlingen.-
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