Fond: Kloster Frauenchiemsee, Urkunden
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Charter: 1
Date: 19. April 1141
Abstract: Papst Innocenz II. nimmt die Äbtissin Mathilde I. und den Konvent von Frauenchiemsee im Salzburger Bistum in des heiligen Petrus und seinen eigenen Schutz und Schirm und bestätigt ihnen ihren Güterbesitz.
Charter: 2
Date: 1154
Abstract: Bischof Otto von Freising bestätigt Äbtissin Walburga von Frauenchiemsee den Besitz der Zehnten, welche er ihrer Vorgängerin Mathilde I. überlassen hat, nämlich zwei Teile des Zehnts der Kirchen zu Buch a. Erlbach und Hohenpolding und nimmt als Gegengabe einen Hof mit Mühle in Haching und einen weiteren Hof in Bergarn in Empfang.
Charter: 3
Date: 1201
Abstract: Eberhard II., Erzbischof der Salzburger Kirche und Legat des apostolischen Stuhls bestätigt dem Kloster Frauenchiemsee, welches vom römischen König Philipp seiner Kirche übergeben worden ist, alle Privilegien, Freiheiten, Vogteien und Rechte, welche es von den Stiftern, von den Kaisern und anderen Fürsten erhalten hat und von denen die Äbtissin mit Rat des vernünftigeren Teiles ihres Kapitels Gebrauch machen soll. Letzterem wird das Recht der freien Äbtissinnenwahl gewährleistet.
Charter: 3 a
Date: 19. Februar 1220
Abstract: Bischof Otto I. von Freising beurkundet, dass im Generalkapitel zu Freising die Äbtissin von Frauenchiemsee ihr Patronatsrecht an der Kirche zu Pfaffenhofen, welche Propst Tageo von Schliersee innehatte, geltend machte, dass nach Zuerkennung des Rechtes der genannte Propst auf die Kirche zu Pfaffenhofen resignierte und dass der Bischof sofort auf Bitten der Äbtissin die Kirche dem Propst zuerkannte, mit der Bestimmung, dass die Kirche zu Pfaffenhofen fortab auf Bitten der Äbtissin von Frauenchiemsee verliehen werden solle.
Charter: 4
Date: ca. 1230
Abstract: Äbtissin Agnes I. von Frauenchiemsee verleiht das Gut, welches der Pleban und Dekan Werner in Perge ihrer Kirche überlassen hat, dessen Freund Engelschalk und seinen Erben gegen einen jährlichen Zins von 3 Schilling Pfennig.
Charter: 4 a
Date: 1233 o.T.
Abstract: Bischof Konrad I. von Freising gestattet auf Bitten des Erzbischofs Eberhard II. von Salzburg, dass die Erträge der Kirche in Buch a. Erlbach, deren Präsentationsrecht der Äbtissin und dem Kloster Frauenchiemsee zusteht, von ihrer nächsten Erledigung ab zur Besserung der Präbenden der Konventualinnen in Frauenchiemsee verwendet werden können, unter Aufstellung eines Ewigvikars an besagter Kirche.
Charter: 5
Date: 4. April 1242
Abstract: Äbtissin Petrissa von Frauenchiemsee, verleiht mit Zustimmung ihres Konvents eine Hofstatt in der Engelpoltstraße zu Regensburg an Albero, den Schwiegersohn des Rüdiger Choepfelman, dessen Ehefrau Adelheid und ihre Kinder gegen einen alljährliche am St. Emmeramstag zu entrichtenden Zins von 40 Regensburger Pfennigen zu Leibgeding.
Charter: 6
Date: 24. Mai, [nach 1242, wohl zw. 1262-1277]
Abstract: Bischof Leo von Regensburg bestätigt der Äbtissin und dem Konvent in Chiemsee den Empfang des wörtlich eingerückten Leibgedingsbriefes der Äbtissin Petrissa für Albero, den Schwiegersohn Rüdiger Choepfelmans über eine Hofstatt in der Engelpoltstraße zu Regensburg vom 4. April 1242 und benachrichtigt sie, dass bezüglich der erwähnten Hofstatt ein Prozeß im Gange sei, zwischen dem Ritter Heinrich Zanaer, der sie von ihnen zu Lehen, und einem gewissen Lutold, der sie ebenfalls von ihnen auf vier Leibe zu Leibgeding haben will. Der Bischof ersucht sie bezüglich einer Beilegung des Streits um Mitteilung, wem sie die Hofstatt zuerkenne.
Charter: 7
Date: ca. 1244
Abstract: Erzbischof Eberhard II. von Salzburg, Legat des apostolischen Stuhls, gewährt den Christgläubigen, welche zur Instandsetzung der verfallenen Kloster- und Kirchengebäude des Konvents in Frauenchiemsee Almosen spenden, Ablaß.
Charter: 8
Date: 26. Juni 1246
Abstract: Ulrich, Propst von Wilten, erteilt mit Willen seines Konvents seine Zustimmung zu dem vom Kämmerer Gerwicus zu Hötting vereinbarten Vergleich mit dessen Herrin, der Äbtissin Agnes II. von Chiemsee, wonach die Kinder des Hintersassen der Wiltener Kirche, Heinrich Sweins, welcher eine Leibeigene der genannten Äbtissin geheiratet hat, gleichmäßig zwischen beiden Kirchen geteilt werden sollen und dass eine solche Teilung bei allen künftigen Ehen zwischen Leibeigenen beider Kirchen statthaben solle.
Charter: 9
Date: 19. Februar 1252
Abstract: Grimold von Saalfelden leistet auf den Altar B. Mariae V. in Frauenchiemsee Verzicht auf alle Leibeigenschaftsrechte an Heinrich Pransteter und dessen Sohn Konrad zu Gunsten des Klosters Frauenchiemsee.
Charter: 10
Date: 10. März 1252
Abstract: F., Propst in Gars a. Inn und Archidiakon, und C., Propst der Kirche in Au, entscheiden als vom Metropoliten delegierte Richter einen Streit der Äbtissin und ihres Konvents in Frauenchiemsee mit dem Propst und dessen Kapitel daselbst - vertreten durch den Dekan in Schnaitsee bzw. den Kanoniker H. von Piesenhausen in Frauenchiemsee - nach Rat des Plebans von Muldorf und anderer kluger Leute dahin, dass die Gemeinde Grassau mit Reliquien und Almosen (in Prozession) in dem einen Jahr das Nonnenkloster und im anderen Jahr die Kirche der Chorherren im Herrenchiemsee nach bisherigem Brauch besuchen solle, doch unbeschadet des Rechts, welches dem künftigen Diözesanbischof von Chiemsee an der Chorherrenkirche zusteht. Zur Verhütung jeglicher weiterer Irrung wird festgesetzt, dass im ersten Jahr die Gemeinde Grassau das Nonnenkloster besuchen soll.
Charter: 11
Date: 4. Mai 1254
Abstract: Ludwig II., Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern beurkundet den Tauschvertrag, wonach Äbtissin Sophia I. und der Konvent von Frauenchiemsee ihm, seinem Vater und seinem Bruder Herzog Heinrich die Klostergüter zu Voldöpp bei der Burg Rattenberg im Inntal mit der Zubehör an Leuten abgetreten und dafür zwei herzogliche Güter zu Pernsteten, genannt Steten mit den zugehörigen Leuten, erhalten haben.
Charter: 12
Date: 23. November 1254
Abstract: Gebhard Graf von Hirschberg und seine Ehefrau Gräfin Elisabeth, welche von der Äbtissin von Frauenchiemsee die zuletzt vom Grafen Ulrich von Ulten sel. innegehabte Vogtei im Ötztal zu Lehen erhalten haben, verpflichten sich eidlich bei Verlust des Lehens dortselbst, kein höheres Vogtgeld zu verlangen, als ihnen die vier hervorragendsten und ältesten Männer aus der Familie der Frauenchiemseer Kirche eidlich nach dem Recht weisen würden. Auch versprechen sie im Amt Axams und Wiesing mit dem Vogtgeld und dem Zoll zufrieden sein zu wollen, welche zur Zeit als der Markgraf von Andechs Vogt daselbst war, entrichtet wurden. Endlich verpflichten sie sich, das Lehen nicht weiter zu verleihen.
Charter: 13 II
Date: 11. November 1255
Abstract: Konrad Hantiler, Bürger in München, verspricht für den Hof, welcher ihm Kloster Frauenchiemsee für 6 Pfund verpfändet war und den er und sein Sohn Bertold nunmehr von der Äbtissin unter Rückgabe der Pfandsumme zu Lehen erhalten haben, eine jährliche Martini-Gült von je einem Schäffel Weizen und Gerste zu entrichten, widrigenfalls der Hof wie nach ihrer beider Ableben hinfällig werden soll.
Charter: 13 I
Date: 11. November 1255
Abstract: Konrad Hantiler, Bürger in München, verspricht für den Hof, welcher ihm von der Kirche Chiemsee für 6 Pfund verpfändet war und den er und sein Sohn Bertold nunmehr von der Äbtissin unter Rückgabe der Pfandsumme zu Lehen erhalten haben, eine jährliche Martini-Gült von je einem Schäffel Weizen und Gerste zu entrichten, widrigenfalls der Hof wie nach ihrer beider Ableben hinfällig werden soll.
Charter: 14
Date: 10. Juni 1263
Abstract: Äbtissin Hedwig und der Konvent von Frauenchiemsee bestimmen, dass die Leibeigenen ihres Klosters (Konrad Slicz und seine Kinder, Konrad Konel mit Vater und Kindern, Heinrich von Wessen, Walter in dem Alberach, Sibot Talmaz, die Brüder Bertold, Heinrich, Konrad und Friedrich samt ihren Kindern, Gottschalk von Thalham, Konrad von Ettenhausen, Mathilde von Wessen und ihre Kinder, Gertrud von Kruchenhausen mit ihren Kindern und Adelheid von Moosen mit ihren Kindern), welche der edle Mann Gebolf von Puch vom Kloster bisher zu Lehen gehabt und für den Fall seines Todes dem Kloster als Seelgerät aufgegeben hat, vom Kloster in keiner Weise weiter vergeben werden, sondern mit demselben im engsten Eigentumsverhältnis verbunden bleiben sollen.
Charter: 15
Date: 18. September 1265
Abstract: Otto von Aschau übergibt seine edle Leibeigene Otiliga, Tochter des Ritters Heinrich von Dorfbach und Ehefrau Rudgers von Schalchen, als Seelgerät in das Kloster Frauenchiemsee mit der Bestimmung, dass der Erstgeborene dieser Leibeigenen dem genannten Kloster gehören soll, während die später geborenen Kinder zwischen Otto von Aschau bzw. seinen Erben und dem Kloster geteilt werden sollen.
Charter: 16
Date: 14. Januar 1266
Abstract: Abt Albert und der Konvent der Kirche von Seeon erklären sich in ihrem Streit mit der Äbtissin Hedwig und dem Konvent von Frauenchiemsee wegen des Besitz- und Eigentumsrechts an einem Hof in Fembach, nach längerem Prozeß vor dem Propst-Archidiakon Otto von Salzburg als Vertreter des Erzbischofs und dann vor dem Abt Konrad von Rott als delegierten Richter des apostolischen Stuhls durch Schiedsspruch des genannten Abts und anderer Persönlichkeiten dahin vertragen, dass die Klöster Seeon und Frauenchiemsee den bisher strittigen Hof künftig je zur Hälfte besitzen und nutzen sollen.
Charter: 16 1
Date: 9. Mai 1266
Abstract: Richter Bernhard und die Bürger von München entscheiden in der Streitsache zwischen der Kirche in Frauenchiemsee und dem Pilung Hantlin, Sohn des Konrad Hantlin, Bürger in München, um die nichtgeleisteten Dienste des Pilung, gewisse Güter in Feldkirchen, Haching und Trudering auf der einen und die Schulden des Klosters bei Letzterem auf der anderen Seite. Im Beisein des Richters wurde durch Pilung und die Amtsleute des Klosters, nämlich Wernher, Kanoniker der Frauenchiemseer Kirche, den Amtmann Siboto und Propst Heinrich, eine Übereinkunft geschlossen: Die Amtleute sagen Pillung los von allen Forderungen, im Gegenzug verzichtet er völlig auf die Schulden, die das Kloster und seine Amtleute bei ihm angesammelt hatten. Am nächsten Fest Mariae Purificationis soll zudem die Äbtissin und ihr Konvent dem Pilung 6 Pfund Pfennig Münchner Währung bezahlen, alle Forderungen aufgeben und dafür die Rechtsansprüche an den genannten Gütern zurück erhalten.
Charter: 17
Date: 7. Juni 1267
Abstract: Abt Anselm von Fürstenfeld verkauft mit Zustimmung seines Konvents dem Propst Heinrich von Frauenchiemsee für 4 Pfund Münchner Pfennige ein Gut im Dorf Schmidham.
Charter: 17 1
Date: 4. Februar 1268
Abstract: Herzog Ludwig II. von Bayern gewährt für die Lebensmittel, welche für das Haus der Äbtissin von Frauenchiemsee bestimmt sind und an Ratinberch (Rattenberg?) vorbeigeführt werden, Zollfreiheit.
Charter: 18
Date: 19. November 1271
Abstract: Ulrich von Libenberch verzichtet in seiner Irrung mit der Äbtissin Herburg II. von Frauenchiemsee bezüglich zweier Schwaigen in Gfaß und einer Hube in Brandstatt, infolge Vermittlung des Grafen Meinhard von Tirol auf seine Ansprüche an die beiden Schwaigen zu Gfaß, wogegen die Äbtissin ihm die Hube zu Brandstatt zu Erblehen verleiht und der Klosterpropst Heinrich ihm mit Genehmigung der Äbtissin ein Lehngut zu Oberperfuss für eine jährliche Gült von 1 1/2 Saum Wein in Bestand gibt.
Charter: 19
Date: 19. November 1271
Abstract: Meinhard II. Graf von Tirol und Vogt der Kirchen von Görtz, Aquileja, Trient und Brixen, verzichtet zu Gunsten der Äbtissin Herburg II. von Frauenchiemsee und ihres Klosters auf die Güter genannt Tavel und auf das Vieh, welches er auf eigene Kosten daselbst eingestellt hat.
Charter: 19 1
Date: 4. Februar 1275
Abstract: Äbtissin Herburg II. von Frauenchiemsee verleiht Konrad Hunt, Bürger in Landshut, und seiner Frau zwei Huben in Buch.
Charter: 20
Date: 19. Mai 1276
Abstract: Äbtissin Herburg II. von Frauenchiemsee beendet einen Streit mit den Söhnen Ulrich und Jakob des Ritters Hiltibold von Lichtenwerde, welche Leibeigene des Herrn Konrad von Freundsberg sind, wegen der Güter Albert Naephlers, durch eine Abfindung von 8 Mark.
Charter: 21
Date: 24. August 1281
Abstract: Herburg II., Äbtissin von Frauenchiemsee, verleiht Heinrich und Ulrich von Innsbruck ihr Gut in Hötting gegen einen jährlichen Zins von 5 Lagl Wein und die üblichen Dienste zu Erbrecht. Würde aber in Zukunft ein Erbrechtler ohne Genehmigung außer der Herrschaft des Klosters heiraten, solle das Erbrecht an dem fraglichen Gut in bloßes Zinsrecht übergehen.
Charter: 21 a
Date: 28. Mai 1282
Abstract: Herzog Heinrich von Bayern gestattet zu Nutz und Frommen des Klosters Frauenchiemsee, dessen Vogt er ist, dass ritterbürtige Personen beiderlei Geschlechts, welche dem genannten Kloster leibeigen sind, mit ritterbürtigen Leibeigenen des Herzogs sich verheiraten können und umgekehrt.
Charter: 22
Date: 4. Juli 1282
Abstract: Ott von Amerang, beurkundet, dass die Äbtissin Herburg II. und der gesamte Konvent der Kirche von Frauenchiemsee ihre Leibeigene Erintraut, Tochter seines Ministerialen H. genannt von Rosenheim, zu verheiraten, unter der Voraussetzung zugelassen haben, dass das erste von ihr geborene Kind der Frauenchiemseer Kirche leibeigen sein, die später geborenen Kinder zwischen genannter Kirche und ihm geteilt werden sollen.
Charter: 23
Date: 13. Juli 1295
Abstract: Revers des Heinrich von Obernhofen, Bürgers zu Kitzbühel für die Äbtissin Herburg II. von Frauenchiemsee, welche ihm eine Wiese, genannt Stophenawe an dem gegen Oberhofen gelegenen Ufer des Albe genannten Baches gegen einen jährlichen Zins von 12 Pfennig und Ausbesserung der vorhandenen Wasserschäden auf Lebenszeit in Bestand gegeben hat.
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