Fond: Kloster Langheim Urkunden
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Charter: 1531 V 3
Date: 1531 V 3
Abstract: Bekenntnis des Marx Treuschel, dass er dem Kloster Langheim für die Eichmühle 240 fl. rheinisch schuldig sei und bis zur Zahlung die Mühle dem Kloster zum Unterpfand diene, mit Abschrift des Lehensreverses vom 1.5.1531.
Charter: 1532 I 26
Date: 1532 I 26
Abstract: Hans von Schaumberg zu Gereuth (Gde. Untermerzbach, Lk Ebern), Georg Truchseß von Wetzhausen zu Dürrnhof (Gde. Lichtenstein, Lk Ebern) sowie Heinz von Machwitz und Hans Berniger, beide derzeit bei Lutz von Rotenhan, schwören Abt Johann V. Fabri und dem Kloster Langheim sowie Bischof Weigand zu Bamberg nach ihrer Freilassung Urfehde. Sie waren im Gefängnis des Klosters wegen Schädigungen festgehalten und unter der Bedingung freigelassen worden, sich bis Dienstag nach Sebastiani (1532 I 23) am Hof des Bischofs in Bamberg einzufinden. Dort schwören sie vor dem Hausvogt Caspar von Seckendorff diese Urfehde.
Heinz von Machwitz bittet Caspar von Seckendorff und Hans Berniger bittet Anton von Vestenberg zu siegeln.
Charter: 1532 II 6
Date: 1532 II 6
Abstract: Conz Kalb, genannt Fischer oder Zimmermann, aus Degendorf gibt Revers über einen ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehenen Acker am Weg zwischen Degendorf und Krappenroth.
Der Acker war aus dem Klosterbesitz bei Trieb gezogen und dem Söldengut des Kalb hinzugefügt worden, wofür derselbe 15 fl. bezahlt hatte.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Paul von Schaumberg auf dem Knopsberg zu Lichtenfels.
Charter: 1532 II 22
Date: 1532 II 22
Abstract: Georg von Bibra zu Irmelshausen und Thomas von Redwitz zu Küps - als Vormünder der Kinder und Hinterbliebenen des Hans von Kunstadt zu Buch - verleihen Klaus Schneider aus Kirchlein eine Sölde ebendort, da dieser der Familie von Kunstadt schon unter den Brüdern Georg, Eyring und Asmus treue Dienste geleistet hatte.
Lage und Abgaben werden aufgeführt; Georg von Bibra bittet Christoph von Redwitz, Amtmann zu Lichtenfels, für ihn zu siegeln.
Charter: 1532 II 29
Date: 1532 II 29
Abstract: Bischof Weigand zu Bamberg verleiht Cuntz Grymm als Lehensträger Abt Johanns V. Fabri zu Langheim ein Gut in Schneeberg, das Michel Weyersmüller besitzt und das das Kloster von Mathes von Giech zu Buchau gekauft hatte.
Bedingungen werden aufgeführt.
Charter: 1532 IV 29
Date: 1532 IV 29
Abstract: Hans Selhman reversiert Abt Johann [V.] von Kloster Langheim einen ihm verliehenen, von Hans Hoh erkauften Hof in Straßgiech [Text der Lehenurkunde inseriert].
Charter: 1532 V 23 (b)
Date: 1532 V 23 (b)
Abstract: Conz Mosst aus Hainzendorf gibt Revers über ein ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehenes halbes Lehen bei Hainzendorf, das er von Hans Hamer gekauft hat.
Lehenbrief ist inseriert; Grundstücke und Abgaben werden aufgeführt; Siegelbitte geht an Dietz von Redwitz zu Burgkunstadt.
Charter: 1532 V 23 (a)
Date: 1532 V 23 (a)
Abstract: Hans Hamer aus Hainzendorf gibt Revers darüber, dass ihm Johann V. Fabri zu Langheim ein Lehen bei Hainzendorf verliehen und erlaubt habe, die Hälfte dieses Lehens an Conz Mosst aus Hainzendorf zu verkaufen.
Hans Hamer hatte das Lehen teilweise von seinem Vater Hermann und teilweise von seiner Mutter Anna und seinen Geschwistern Otto und Kathrin kaufsweise übernommen und war dadurch in Schulden geraten.
Grundstücke beider Hälften und Abgaben werden aufgeführt; Siegelbitte geht an Junker Dietz von Redwitz zu Burgkunstadt.
Charter: 1532 XI 12
Date: 1532 XI 12
Abstract: Hans Bauer aus Pünzendorf verkauft mit Bewilligung Abt Johanns V. Fabri zu Langheim dem Dekan Johann Schwer und dem gesamten Stift St. Jakob 2 fl. Zins von seinen Söldengütern in Pünzendorf.
Siegelbitte geht an den bambergischen Landschreiber Martin Müllner; Rückkaufs- und Zahlungsbestimmungen werden aufgeführt.
Charter: 1533 III 10
Date: 1533 III 10
Abstract: Hans von Sternberg zu Schenkenau gibt dem Abt Johann des Klosters Langheim Lehenrevers über das ihm nach dem Tod des Hans von Sternberg in der Teilung mit Wolf von Sternberg neben den Gütern zu Schenkenau zugefallene Dorf Truschendorf bei Schenkenau (= Truschenhof, Lk Staffelstein); Hans von Sternberg gibt dem Kloster dafür 10 Pfund jährlich und er verspricht, das Kloster bei der Einnahme des großen Zehnts nicht zu hindern.
Charter: 1533 III 28
Date: 1533 III 28
Abstract: Hans Schott zu Hellingen, Cunz Gottsmann, Amtmann zu Königsberg, und Arnold von Falkenstein, Schosser zu Coburg, bevollmächtigte Räte der Herzöge von Sachsen-Coburg, entscheiden die Streitsache zwischen Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Oberlind (Kreis Sonneberg, Thüringen) und Ulrich Hammermeister wegen des geplanten Hausbaus bei dem von ihm gekauften Hammerwerk, welchen Bau die Gemeinde nicht dulden will.
Charter: 1533 V 8
Date: 1533 V 8
Abstract: Bischof Weigand zu Bamberg entscheidet in Streitigkeiten zwischen Abt Johann V. Fabri und dem gesamten Kloster Langheim einerseits sowie Utz von Künßberg und dessen Hintersassen Hermann Hammer und Heinz Appel, beide aus Reuth (bei Kirchlein), andererseits wegen dem "Gänsezehnt" aus Reuth (bei Kirchlein).
Utz von Künßberg hatte diese Ansprüche gestellt, ist zum Zeitpunkt des Schiedsspruchs bereits verstorben. Es wird entschieden, dass der Zehnt dem Kloster zusteht.
Charter: 1533-06-23
Date: 1533 VI 23
Abstract: Martin Geysler zum Eychech ob Kawernpurgk (Aichig, Stadt Kulmbch) gibt Abt Johann von Kloster Langheim Revers über die zu Zinslehen erfolgte Belehnung mit einer Wiese unter der Forstlasmühle gelegen; Siegelbitte geht an Hans von Waldenfels zu Katschenreuth
Charter: 1533 VI 25 (a)
Date: 1533 VI 25 (a)
Abstract: Nicol Leinenweber, Lehennehmer eines Zimmerrechts von einer Selden in Kirchleus "oben in der newen sorg bey der badstuben gelegen", gibt dem Kloster Langheim Revers über die Erlaubnis, eine zu dieser Selde gehörige Wiese für 20 Gulden Schuldsumme an Jörg Clement zu verpfänden, bei Reichung der vollen Abgaben von der Sölde an das Kloster; Siegelbitte geht an Claus von Guttenberg, Henlein genannt.
Charter: 1533 VI 25 (b)
Date: 1533 VI 25 (b)
Abstract: Jörg Clement gibt dem Abt und Kloster Langheim Revers über deren Erlaubnis, dass er auf der Wiese zu Kirchleus "unten im dorff bey der marter gelegen", die zu der Sölde des Nikol Leinenweber gehört, ein Haus und einen Stadel bauen darf mit Zimmerrecht; er hat sich deswegen mit Nikol Leinenweber geeinigt; es folgen die zukünftig fälligen Abgaben; Siegelbitte geht an Claus von Guttenberg, genannt Henlein.
Charter: 1533 VII 7
Date: 1533 VII 7
Abstract: Bischof Konrad von Würzburg verkündet ein Urteil seiner Räte in einer Streitsache zwischen dem Kloster Langheim, Kläger, einerseits und Jorg Weichsenfelder, Hanns Stang, Christina Schell (Scholl) und Barbara Popp, alle zu Achersdorff (Escherndorf), Beklagte, andererseits. Nach dem Urteil war es Unrecht, dass die Beklagten dem Kloster den Zehnten auf und von bestimmten Äckern und Gütern vorenthalten haben.
Charter: 1534 III 14
Date: 1534 III 14
Abstract: Margarethe Eichenhüller, Hans Hermann Eichenhüllers Witwe, gibt Revers über ein ihr von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehenes "schlechtes Bauers-Zimmerrecht" auf dem Hof des Klosters Langheim in Mährenhüll.
Zum Hof gehörende Grundstücke werden aufgezählt und grob verortet; Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Heinz von Giech, Amtmann zu Niesten.
Charter: 1534 IV 9
Date: 1534 IV 9
Abstract: Christina Heinler aus Michelau gibt Revers über zwei ihr von Abt Johann V. Fabri zu Langheim als Erbzinslehen verliehene Grundstücke am Main bei Trieb, das sie schon zuvor verliehen bekommen hatte.
Lehenbrief ist inseriert; Bedingungen und Abgaben werden aufgeführt; Grundstücke werden grob verortet; Siegelbitte geht an Christoph von Redwitz, Amtmann zu Lichtenfels.
Charter: 1534 IV 13
Date: 1534 IV 13
Abstract: Abt Johann V. Fabri zu Langheim und Berthold von Redwitz zu Redwitz tauschen Grundstücke bei Obristfeld und Horb. Der Abt gibt zwei Wiesen in der Grube bei Obristfeld, wovon eine aus dem Hof gezogen wurde, der früher im Besitz des Karl von Schaumberg, genannt Knoch, war und die andere aus dem Lehengut des Gilg Unrein stammt. Berthold von Redwitz gibt dagegen für den erwähnten Hof das Mühlwieslein in der Au und für das Lehengut des Gilg Unrein einen Ort Wiesmat von der Angerwiese unterhalb von Horb am Main.
Weiter wird verabredet, weil Berthold von Redwitz die erworbenen Güter zu einem Weiher fluten möchte, dass ein ordentlicher Damm errichtet sein muss und er und seine Nachkommen später nur den See (nur die Fläche, die mit dem aufgefangenen Wasser überflutet wird) mit Damm und Uferweg besitzen sollen.
Charter: 1534 V 21
Date: 1534 V 21
Abstract: Dr. iur. Paulus Neidecker (Neydecker), Propst von St. Gangolph und Generalvikar des Bischofs Weigand von Bamberg, reversiert Abt Johann von Kloster Langheim die Investition des durch Papst Sixtus IV. bestätigten Professen Johann Dippold zum Pfarrer von Altenkunstadt anstelle des resignierten Eucharius Dinkel.
Charter: 1534 V 27
Date: 1534 V 27
Abstract: Abt Johann V. Fabri zu Langheim und Fritz von Redwitz zu Weißenbrunn tauschen zwei Äcker bei Reuth.
Grundstücke werden verortet.
Charter: 1535 V 25
Date: 1535 V 25
Abstract: Fritz Kolblein, genannt Weiß, verkauft zur Tilgung seiner Schulden 3 fl. Ewigzins von seinem dem Kloster Langheim lehenbaren Gut bei Burkheim für 60 fl. an Abt Johann V. Fabri und das Kloster Langheim.
Das Gut hatte er von seinem Schwager Heinz Duck gekauft, der ebenfalls in Schulden geraten war, nachdem er es von den anderen Miterben der verstorbenen Anna Schloetter erworben hatte.
Detailliertere Regelungen zum Ewigzins werden aufgeführt; Siegelbitte geht an Junker Christoph von Redwitz, Amtmann zu Lichtenfels.
Charter: 1535 VI 14
Date: 1535 VI 14
Abstract: Bischof Weigand zu Bamberg erlaubt Abt Johann V. Fabri und dem Kloster Langheim das Feiern der heiligen Messe bei der nach dem Bauernkrieg zerstörten, ausgebrannten und noch nicht erneut geweihten Kapelle der vierzehn Nothelfer in Frankental (= Vierzehnheiligen) an einem Tragaltar ("altaribus portatilibus").
Charter: 1535 VIIII 3 (a)
Date: 1535 VIIII 3 (a)
Abstract: Hans Müllner aus Hochstadt am Main gibt Revers über eine ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim für sechs Jahre verliehene Mühle mit Schlag- und Sägewerken und Grundstücken bei der Brücke in Hochstadt am Main.
Er soll 32 fl. jährlich zinsen und dem Kloster alles Getreide mahlen, alles Öl schlagen und alle Bretter sägen, die es benötigt. Für das Mahlen des Getreides, wird dafür ein Müller mit Knechten gestellt, den Rest soll er selber leisten. Bei größeren Instandsetzungsarbeiten soll das Kloster die Baustoffe und Werkleute stellen, Hans Müllner dabei mit einem Knecht helfen. Kleinere Arbeiten und Arbeiten am Mühlwerk, wie die Wartung der Schaufelräder, soll er selber ausführen. Brenn- und Schaufelholz wird ihm gestellt, wenn er es selber schlägt und führt. Er soll das Recht haben, in den Steinbrüchen des Klosters in Wolfsloch und Buchau Steine zu brechen. Für das "große Zeug" (= Mahlwerk?) soll er bei Wartungsarbeiten Eisen vom Kloster erhalten, die Arbeit soll der Schmied aus Hochstadt vornehmen. Im Winter soll er zudem vom Hofmeister ebendort 15 Schütt Stroh erhalten.
Bürgen ("selbstschulden") für Hans Müllner sind Heinz Marr aus Burgstall, Georg Schwartz genannt Schmidt aus Nassanger und Hans Pültz aus Thelitz.
Grundstücke und Abgaben werden aufgeführt; Siegelbitte geht an Junker Berthold von Redwitz zu Redwitz.
Charter: 1535 VIIII 3 (b)
Date: 1535 VIIII 3 (b)
Abstract: Georg von Bibra zu Irmelshausen und Thomas von Redwitz zu Küps - als Vormünder des jungen Heinz von Kunstadt zu Buch, Hans von Kunstadts Sohn - verleihen Klaus Schneider aus Kirchlein ein Egert ebendort.
Lage und Abgaben werden aufgeführt.
Charter: 1536 VI 26
Date: 1536 VI 26
Abstract: Heinz Schrepell aus Lahm bei Lichtenfels gibt Revers über ein ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim - seiner früheren Vergehen zum Trotz - verliehenes Zimmerrecht auf dem Hof des Klosters Langheim in Lahm sowie zwei kleine Gärten und eine kleine Hutweide ebendort. Das Zimmerrecht hatte er 1526 schon einmal verliehen, jedoch aufgrund säumiger Zinsen und nicht bezahlter Strafgelder wieder aberkannt bekommen.
Abgaben und Bedingungen werden aufgeführt; Siegelbitte geht an Junker Christoph von Redwitz, Amtmann zu Lichtenfels.
Charter: 1536 VII 23
Date: 1536 VII 23
Abstract: Hans von Künßberg zu Schmeilsdorf bekennt, dass nachdem ihm Abt Johann von Kloster Langheim die Gunst erwiesen hat, einen Acker "an der Schletten gelegen" bei Schwarzach (Lk Kulmbach), aus dem er ein Bauerngütlein gemacht hat, zehntfrei zu machen, er dem Kloster dafür das Zehntrecht über einen anderen Acker bei Schmeilsdorf mit eineinhalb Tagwerk überlässt, den das Kloster zu seinem Zehnt zu Schwarzach schlagen kann.
Charter: 1536 XI 30 (a)
Date: 1536 XI 30 (a)
Abstract: Abt Johann V. Fabri zu Langheim verleiht Kunigunde Grym eine Hufe des Klosters Langheim in Roth (Lk Lichtenfels) erneut für drei Jahre.
Bedingungen und Abgaben werden aufgeführt; Klosterdiener Johann Dipolt nimmt Kunigunde Gryms Schwur entgegen.
Charter: 1536 XI 30 (b)
Date: 1536 XI 30 (b)
Abstract: Abt Johann V. Fabri zu Langheim verleiht Otto Zeulner eine Hufe des Klosters Langheim in Roth (Lk Lichtenfels) erneut für drei Jahre.
Bedingungen und Abgaben werden aufgeführt; Klosterdiener Johann Dipolt nimmt Otto Zeulners Schwur entgegen.
Charter: 1537 IV 27
Date: 1537 IV 27
Abstract: Dr. iur. Paul Neudecker (Neidecker), Propst von St. Gangolph in Bamberg und Generalvikar des Bischofs Weigand von Redwitz, spricht in der Differenz zwischen dem Generalfiskalat und und dem ehemaligen Pfarrer von Isling, Heinrich Popp, wegen Religionsabfall diesem die Pfründe ab.
Charter: 1537 V 3
Date: 1537 V 3
Abstract: Heinz Pültz aus Burkheim überträgt Abt Johann V. Fabri und dem Kloster Langheim von seinem kleinen und von ihm neu bebauten Gut bei Burkheim sechs Frontage. Das Gut hatte er von seinem Vater Fritz Pültz geerbt, war bis dahin unbebaut gewesen und ist dem Kloster Langheim lehenbar.
Detaillierte Bestimmungen werden aufgeführt; Siegelbitte geht an Junker Dietz von Redwitz zu Burgkunstadt.
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