Fond: Kloster Langheim Urkunden
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Charter: 1526 I 17
Date: 1526 I 17
Abstract: Veit Bolam aus Döringstadt gibt Revers über ein ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehenes "schlechtes Bauers-Zimmerrecht" auf dem Hof des Klosters Langheim in Döringstadt.
Mit dem Recht zusammenhängende Pflichten werden aufgeführt.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Hans Schott (von Schottenstein) zu Staffelstein.
Charter: 1526 II 21
Date: 1526 II 21
Abstract: Peter Gerung und seine Ehefrau zu Wattendorf geben Abt Johann Fabri zu Langheim Revers über das ihnen verliehene Lehen in Abermannsdorf (jetzt: Kaider), zu dem eine Hofstatt zu Kümmersreuth gehört.
Die Güter hatte er von Hans und Pankratz Örttlein, seinen Schwägern, gekauft.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an den Junker Hans Schott von Schottenstein zu Staffelstein.
Charter: 1526 II 23 (c)
Date: 1526 II 23 (c)
Abstract: Hans Winkelmann aus Wiesen gibt Revers über das ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehene Viertel des Weinbergs des Klosters Langheim bei Döringstadt.
Der Weinbergsanteil wird verortet, Abgaben und Belehnungsbedingungen werden aufgeführt.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Hans Schott (von Schottenstein) zu Staffelstein.
Charter: 1526 II 23 (b)
Date: 1526 II 23 (b)
Abstract: Hans Hempel aus Niederau und Hans Schorn aus Döringstadt geben Revers über die ihnen von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehenen mittleren zwei Viertel des Weinbergs des Klosters Langheim bei Döringstadt.
Die Weinbergsanteile werden verortet, Abgaben und Belehnungsbedingungen werden aufgeführt.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Hans Schott (von Schottenstein) zu Staffelstein.
Charter: 1526 II 23 (a)
Date: 1526 II 23 (a)
Abstract: Jorg Harschell aus Döringstadt gibt Revers über einen ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehenen Acker und eine zehntfreie Wiese bei Döringstadt.
Die beiden Grundstücke werden unter Nennung der Nachbarn genau verortet. Abgaben und Belehnungsbedingungen werden aufgeführt.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Hans Schott (von Schottenstein) zu Staffelstein.
Charter: 1526 II 23 (d)
Date: 1526 II 23 (d)
Abstract: Veit Bolam aus Döringstadt gibt Revers über das ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehene Viertel des Weinbergs des Klosters Langheim bei Döringstadt.
Der Weinbergsanteil wird verortet, Abgaben und Belehnungsbedingungen werden aufgeführt.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Hans Schott (von Schottenstein) zu Staffelstein.
Charter: 1526 III 18 (a)
Date: 1526 III 18 (a)
Abstract: Heinz Schrepell aus Lahm bei Lichtenfels gibt Revers über ein ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehenes "schlechtes Bauers-Zimmerrecht" auf einem Hof des Klosters Langheim in Lahm bei Lichtenfels. Der Hof liegt zwischen zwei Lehengütern, wovon das eine Hans Schleinlein besitzt und das andere Heinz Schrepell besessen hatte. Zum Hof gehörende Grundstücke werden grob verortet. Abgaben und Bedingungen werden aufgeführt.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Hans Schott (von Schottenstein) zu Staffelstein.
Charter: 1526 III 18 (b)
Date: 1526 III 18 (b)
Abstract: Abt Johann V. Fabri zu Langheim verleiht Heinz Schrepell aus Lahm bei Lichtenfels ein "schlechtes Bauers-Zimmerrecht" auf einem Hof des Klosters Langheim in Lahm bei Lichtenfels. Der Hof liegt zwischen zwei Lehengütern, wovon das eine Hans Schlemlein besitzt und das andere Heinz Schrepell besessen hatte.
Zum Hof gehörende Grundstücke werden grob verortet. Abgaben und Bedingungen werden aufgeführt.
Charter: 1526 IV 9
Date: 1526 IV 9
Abstract: Hans Bronner aus Weismain gibt Revers über eine ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim als Erbzinslehen verliehene Wiese bei Weismain. Das Erbrecht hatte er für 20 fl. rh. hinzugekauft.
Lehenbrief ist inseriert; Bedingungen und Abgaben werden aufgeführt; die Wiese wird grob verortet; Siegelbitte geht an Paris von Brandenstein, Amtmann zu Weismain.
Charter: 1526 VI 8
Date: 1526 VI 8
Abstract: Contz Fuchs aus Altenkunstadt gibt Revers über ein ihm von Abt Johann Fabri zu Langheim verliehenes "schlechtes Bauers-Zimmerrecht" auf einem Hof des Klosters Langheim in Altenkunstadt.
Zum Zimmerrecht gehört auch ein kleines Häuslein auf dem Kirchhof am hinteren Turm. Zum Klosterhof gehörende Grundstücke werden beschrieben und aufgeführt.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Caspar von Guttenberg zu Steinenhausen.
Charter: 1526 VIII 8
Date: 1526 VIII 8
Abstract: Wolfgang Pesler, Kammermeister des Fürstbischofs zu Bamberg, quittiert den Empfang von 17 fl. 2 lb. 18 d., überbracht durch Christoph Kotzendorfer als Diener des Klosters Langheim. Das Geld war denjenigen Untertanen in Altenkunstadt des Klosters Langheim auferlegt worden, die auf den Gütern sitzen, die das Kloster Langheim vom Augustinerkloster Kulmbach gekauft hatte.
Charter: 1526 VIIII 22 (c)
Date: 1526 VIIII 22 (c)
Abstract: Hans Preglein aus Altenkunstadt gibt Revers über eine ihm von Abt Johann Fabri zu Langheim verliehene halbe Wiese von etwa einem Tagwerk bei Altenkunstadt. Es werden 48 fl. für das Erbrecht zum Lehen vereinbart.
Diese "neue" Wiese war zuvor Artfeld, gehört zum Hof des Klosters Langheim, auf dem Contz Fuchs Zimmerrecht erhalten hat und liegt bei Wiesen von Lehnsmännern des Wolf von Schaumberg sowie am Main. Die Lage wird beschrieben.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Asmus von Kunstadt zu Lichtenfels.
Charter: 1526 VIIII 22 (a)
Date: 1526 VIIII 22 (a)
Abstract: Hans Mönch aus Altenkunstadt gibt Revers über eine ihm von Abt Johann Fabri zu Langheim verliehene halbe Wiese von etwa anderthalb Tagwerk bei Altenkunstadt. Es werden 76 fl. für das Erbrecht zum Lehen vereinbart.
Diese "neue" Wiese war zuvor Artfeld, gehört zum Hof des Klosters Langheim, auf dem Contz Fuchs Zimmerrecht erhalten hat und liegt bei Wiesen von Lehnsmännern des Wolf von Schaumberg sowie am Main. Die Lage wird beschrieben.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Mathes von Giech zu Buchau.
Charter: 1526 VIIII 22 (d)
Date: 1526 VIIII 22 (d)
Abstract: Contz Mönch aus Altenkunstadt gibt Revers über eine ihm von Abt Johann Fabri zu Langheim verliehene halbe Wiese von etwa anderthalb Tagwerk bei Altenkunstadt. Es werden 76 fl. für das Erbrecht zum Lehen vereinbart.
Diese "neue" Wiese war zuvor Artfeld, gehört zum Hof des Klosters Langheim, auf dem Contz Fuchs Zimmerrecht erhalten hat und liegt bei Wiesen von Lehnsmännern des Wolf von Schaumberg sowie am Main. Die Lage wird beschrieben.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Mathes von Giech zu Buchau.
Charter: 1526 VIIII 22
Date: 1526 VIIII 22 (e)
Abstract: Contz Herolt der Jüngere aus Altenkunstadt gibt Revers über ein ihm von Abt Johann Fabri zu Langheim verliehenes "schlechtes Bauers-Zimmerrecht" auf einem Hof des Klosters Langheim in Altenkunstadt. Für das Erbrecht werden 18 fl. (mit gleichem Rückkauf) vereinbart.
Zum Klosterhof gehörende Grundstücke werden beschrieben und aufgeführt.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Dietz von Redwitz zu Burgkunstadt.
Charter: 1526 VIIII 22 (b)
Date: 1526 VIIII 22 (b)
Abstract: Matthias Steinmetz aus Altenkunstadt gibt Revers über eine ihm von Abt Johann Fabri zu Langheim verliehene halbe Wiese von etwa einem Tagwerk bei Altenkunstadt. Es werden 48 fl. für das Erbrecht zum Lehen vereinbart.
Diese "neue" Wiese war zuvor Artfeld, gehört zum Hof des Klosters Langheim, auf dem Contz Fuchs Zimmerrecht erhalten hat und liegt bei Wiesen von Lehnsmännern des Wolf von Schaumberg sowie am Main. Die Lage wird beschrieben.
Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Wolf von Schaumberg, Amtmann zu Lichtenfels.
Charter: 1526 XI 2
Date: 1526 XI 2
Abstract: Hans Krug aus Großgarnstadt gibt Revers über einen ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehen Hof in Großgarnstadt.
Übliche Abgaben und zum Hof gehörende Grundstücke werden unter Nennung der Besitzer der Nachbargrundstücke aufgeführt; Lehenbrief ist ineriert; Siegelbitte geht an Junker Hans Schott (von Schottenstein) zu Staffelstein.
Charter: 1527 II 11
Date: 1527 II 11
Abstract: Dietrich Hagen gibt Revers über ein ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim als Erbzinslehen verliehenes Söldengut in Trieb, das er schon zuvor auf Lebenszeit verliehen bekommen hatte.
Lehenbrief ist inseriert; Bedingungen und Abgaben werden aufgeführt; Grundstücke werden grob verortet; Siegelbitte geht an Junker Wolf von Schaumberg, Amtmann zu Lichtenfels.
Charter: 1527 II 17 (b)
Date: 1527 II 17 (b)
Abstract: Sebastian Truchseß, Amtmann zu Seßlach, und Apel von Giech zu Scheßlitz entscheiden in der Streitsache zwischen Lorenz (inzwischen verstorben) und Michel von Bibra, Vater und Sohn, und dem Dorf Gemünda einerseits sowie Abt Johann und der Konvent des Klosters Langheim und deren hintersassen Bartholmes Götz und Gabriel Gross, beide zu Muggenbach (alle Lk Staffelstein), wegen Gült-, Zins- und Abgabenforderungen
Charter: 1527 II 17 (a)
Date: 1527 II 17 (a)
Abstract: Sebastian Truchseß, Amtmann zu Seßlach, und Apel von Giech zu Scheßlitz entscheiden in der Streitsache zwischen Lorenz (inzwischen verstorben) und Michel von Bibra, Vater und Sohn, und dem Dorf Gemünda einerseits sowie Abt Johann und der Konvent des Klosters Langheim und deren hintersassen Bartholmes Götz und Gabriel Gross, beide zu Muggenbach (alle Lk Staffelstein), wegen Gült-, Zins- und Abgabenforderungen
Charter: 1527 III 3
Date: 1527 III 3
Abstract: Hans Müllner gibt Revers über zwei ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehene Wiesen bei Roth (Lk Lichtenfels).
Lehenbrief ist inseriert; Bedingungen und Abgaben werden aufgeführt; Siegelbitte geht an Junker Paul von Schaumberg auf dem Knopsberg zu Lichtenfels.
Charter: 1527 III 10
Date: 1527 III 10
Abstract: Lorenz Weltz gibt Revers über ein ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim aus dem Besitz des Klosters Langheim in Frankental (= Vierzehnheiligen) als Erblehen verliehenes Söldengut ebendort.
Lage und Bestandteile des Gutes, Abgaben und Belehnungsbedingungen werden aufgeführt. Lehenbrief ist inseriert; Siegelbitte geht an Hans Schott (von Schottenstein) zu Staffelstein.
Charter: 1527 III 11
Date: 1527 III 11
Abstract: Hans Jakob aus Wolfsloch gibt Revers über einen ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehenen Acker am Offenberg und bis zum Geutersberg bei Hochstadt am Main, welcher zuvor zum freieigenen Gut des Klosters bei Hochstadt gehört hatte.
Abgaben und Belehnungsbedingungen werden aufgeführt; Siegelbitte geht an Berthold von Redwitz zu Redwitz.
Charter: 1527 V 8
Date: 1527 V 8
Abstract: Ott Grimm (Grym) aus Isling reversiert Abt Johannes von Kloster Langheim die Grundleihe der Nothwiese aus dem Hof zu Roth (Rode).
Charter: 1527 VI 3
Date: 1527 VI 3
Abstract: Hans Fritzmann von Wülflingen bekennt, dass er vom Kloster Langheim Erlaubnis erhalten hat, 3 Morgen Feld aus seinem dem Kloster lehenbaren Hof zu Wülflingen zu verkaufen unter der Bedingung, dass er dafür 3 Morgen zu "Reynhawssen am forth" dem Kloster lehenbar macht
Charter: 1527 VII 24 (b)
Date: 1527 VII 24 (b)
Abstract: Abt Johann V. Fabri verleiht mit Bewilligung des Konvents des Klosters Langheim Hermann Schütz aus Köttel ein Zimmerrecht auf einem Hof ebendort des Klosters, wie es dessen Vater zuvor schon von Abt Johann III. genannt Dinstleben 1450 VIII 18 verliehen bekommen hatte.
Abgaben werden im Gegensatz zur früheren Belehnung als feste Raten aufgeführt und sollen nicht jährlich durch Beschauer festgestellt werden.
Charter: 1527 VII 24 (a)
Date: 1527 VII 24 (a)
Abstract: Hermann Schütz aus Köttel gibt Abt Johann V. Fabri zu Langheim Revers darüber, dass er genauso wie sein verstorbener Vater Otto Schütz, dem ein Zimmerrecht auf einem Hof des Klosters Langheim in Köttel als Erblehen verliehen worden war, alle Bedingungen und Abgaben einhalten möchte. Es sollen jedoch nicht mehr jährlich Beschauer feststellen, wieviel abzugeben ist, sondern es werden feste Raten vereinbart.
Lehenbrief Abt Johanns III. genannt Dinstleben zu Langheim für Otto Schütz aus Köttel von 1450 VIII 18 ist inseriert; Siegelbitte geht an Junker Paris von Brandenstein, Amtmann zu Weismain.
Charter: 1527 VIII 26
Date: 1527 VIII 26
Abstract: Hans d. J. Pirck gibt Revers über den ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim verliehenen Hof des Klosters Langheim in Neuses a. Main.
Lehenbrief ist inseriert; Grundstücke werden aufgezählt und grob verortet; Abgaben werden aufgeführt; Siegelbitte geht an Berthold von Redwitz zu Redwitz.
Charter: 1528 II 1
Date: 1528 II 1
Abstract: Fritz von Redwitz, Hauptmann zu Kronach, entscheidet Streitigkeiten zwischen Abt Johann V. Fabri zu Langheim und Paul von Schaumberg zu Haig wegen gegenseitigen Schmähungen und Injurien sowie einem Gehölz und Gemarkung am Kienberg bei Kathragrub.
Entschieden wird, dass keine weiteren Beleidigungen getan werden sollen und es bei den bisherigen keine Schuldansprüche geben soll. Weiter wird festgestellt, dass - nachdem Fritz von Redwitz zusammen mit dem Kastner Hans von der Cappel das Gelände besichtigt hatte - die Grundstücke vom Kienberg bis Kathragrub mit neuen Marksteinen versehen werden sollen.
Charter: 1528 VIII 31
Date: 1528 VIII 31
Abstract: Sebastian Truchseß, Amtmann zu Seßlach, Valtin Digritz zu Autenhausen und Endres Eichmüller zu Oberelldorf entscheiden erneut in der Streitsache zwischen Lorenz (inzwischen verstorben) und Michel von Bibra, Vater und Sohn, und dem Dorf Gemünda einerseits sowie Abt Johann und der Konvent des Klosters Langheim und deren Hintersassen Bartholmes Götz und Gabriel Gross, beide zu Muggenbach (alle Lk Staffelstein), in Hut- und Triftangelegenheiten; nachdem zuvor der Streit mit Barthel Götz beigelegt wurde, wird nun eine neue Regelung und Übereinkunft mit Gabriel Gross getroffen.
Charter: 1528 X 19
Date: 1528 X 19
Abstract: Georg Storch aus Redwitz bestätigt und akzeptiert den angebotenen Teilnachlass seiner Schulden von Abt Johann V. Fabri zu Langheim und verzichtet auf alle Rechte und Ansprüche an die dem Kloster Langheim lehenbare Schenkstatt in Hochstadt am Main. Darüber hinaus gibt er seine dem Kloster lehenbaren Felder ebendort auf.
Die Schenkstatt war ihm 1427 II 9 unter anderem mit der Bedingung verliehen worden, dass - sollte er bei Zahlungen säumig sein - der Abt sie ihm entziehen könnte und Storch sie binnen eines Vierteljahres aufgeben müsste. Seine Schulden beliefen sich auf 59 fl. 3 lb. 16 d., wovon ihm das Kloster, nach Fürsprache des Geschlechts von Redwitz, Wolfs von Schaumberg und auch Hans' Schott (von Schottenstein), 23 fl. 3 lb. 16 d. (Restschuld 36 fl.) nachgelassen hat.
Siegelbitte geht an Junker Berthold von Redwitz zu Redwitz.
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