Fond: Stiftsarchiv Wilten Urkunden
Grouped by years:
Search inAT-StiAWilten > Urkunden >>
Charter: 001 B
Date: 1138 IV 30
Abstract: Papst Innozenz II. bestätigt dem an der Kirche in Wilten eingerichteten Kanonikerorden auf Bitte des Propstes Marquard die Regel des hl. Augustinus nach der Reform der Prämonstratenser, ebenso den gegenwärtigen und zukünftigen Besitzstand, verbietet unter Androhung kirchlicher Strafen jedermann, insbesondere aber künftigen Diözesanbischöfen, die von Bischof Reginbert von Brixen oder seinen Nachfolgern zum Unterhalt der Kanoniker angewiesenen Besitzungen zu schmälern, befreit das Klostervermögen von allen Abgaben, gewährt freie Propstwahl, Begräbnisrecht (für Wohltäter) und die Freiheit, Weihen von Altären und Kirchen sowie Ordinationen von Klerikern unbeschadet der Rechte des Diözesanbischofs in besonderen Fällen von jedem beliebigen Bischof vornehmen zu lassen. Aussteller: Innozenz II., Papst
Charter: 001 D b
Date: 1140
Abstract: Bischof Reginbert von Brixen verleiht dem Stift Wilten unter Abt (!) Marquard die bislang dem Hochstift Brixen zustehende Gerichtsbarkeit in der Hofmark Wilten, deren Grenzen genau beschrieben werden, und bestimmt die jurisdiktionellen Befugnisse des Abtes gegenüber jenen des jeweiligen Landrichters. Aussteller: Reginbert, Bischof von Brixen
Charter: 001 D 01
Date: 1140
Abstract: Bischof Reginbert von Brixen verleiht dem Stift Wilten unter Abt (!) Marquard die bislang dem Hochstift Brixen zustehende Gerichtsbarkeit in der Hofmark Wilten, deren Grenzen genau beschrieben werden, und bestimmt die jurisdiktionellen Befugnisse des Abtes gegenüber jenen des jeweiligen Landrichters. Aussteller: Reginbert, Bischof von Brixen
Charter: 001 D a
Date: 1140
Abstract: Bischof Reginbert von Brixen verleiht dem Stift Wilten unter Abt (!) Marquard die bislang dem Hochstift Brixen zustehende Gerichtsbarkeit in der Hofmark Wilten, deren Grenzen genau beschrieben werden, und bestimmt die jurisdiktionellen Befugnisse des Abtes gegenüber jenen des jeweiligen Landrichters. Aussteller: Reginbert, Bischof von Brixen
Charter: 001 D
Date: 1140
Abstract: Bischof Reginbert von Brixen verleiht dem Stift Wilten unter Abt (!) Marquard die bislang dem Hochstift Brixen zustehende Gerichtsbarkeit in der Hofmark Wilten, deren Grenzen genau beschrieben werden, und bestimmt die jurisdiktionellen Befugnisse des Abtes gegenüber jenen des jeweiligen Landrichters. Aussteller: Reginbert, Bischof von Brixen
Charter: 001 C
Date: 1140
Abstract: Bischof Reginbert von Brixen beurkundet seine auf die päpstliche Autorität Innozenz II. gestützten Maßnahmen zur kirchlichen Erneuerung der herabgekommenen Kirche des seligen Märtyrers Laurentius im Dorf Wilten, indem er dort anstelle der von ihm entfernten nicht regulierten (Säkular-)Geistlichen eine Gemeinschaft nach der Regel des hl. Augustinus und der Kirche von Prémontré eingesetzt und diese der Leitung des Propstes Marquard anvertraut habe, bestätigt deren Besitz und ergänzt diesen durch die Inkorporierung der Wiltener Pfarrkirche mit allen Rechten, Einkünften und Zugehörigkeiten sowie durch die Übergabe von zwei bischöflichen Höfen in Wilten, von denen einer unter Bischof Hugo zur Zeit des Schismas von Herzog Heinrich (von Bayern) dem Hochstift Brixen entfremdet worden war und in der Folge mit Eigenmitteln rückgelöst werden musste. Ebenso bestätigt er die frühere Schenkung von liturgischen Büchern, kirchlichen Paramenten und liturgischen Geräten. Aussteller: Reginbert, Bischof von Brixen
Charter: 001 E 02
Date: 1141
Abstract: Bischof Reginbert von Brixen lässt auf Bitten des Abtes (!) Marquard von Wilten durch den Archipresbyter und Brixner Domherren Wiso die von beeideten Männern ausgewiesenen Grenzen der Pfarre Wilten aufzeichnen, übergibt das gesamte brixnerische Kirchengut innerhalb derselben dem Stift Wilten und erlaubt den Ministerialen sowie Gotteshausleuten des Hochstiftes Brixen, von ihren Eigengütern und ihrer sonstigen Fahrhabe in freier Weise das Kloster zu beschenken. Aussteller: Reginbert, Bischof von Brixen
Charter: 001 E 01
Date: 1141
Abstract: Bischof Reginbert von Brixen lässt auf Bitten des Abtes (!) Marquard von Wilten durch den Archipresbyter und Brixner Domherren Wiso die von beeideten Männern ausgewiesenen Grenzen der Pfarre Wilten aufzeichnen, übergibt das gesamte brixnerische Kirchengut innerhalb derselben dem Stift Wilten und erlaubt den Ministerialen sowie Gotteshausleuten des Hochstiftes Brixen, von ihren Eigengütern und ihrer sonstigen Fahrhabe in freier Weise das Kloster zu beschenken. Aussteller: Reginbert, Bischof von Brixen
Charter: 001 F
Date: 1142
Abstract: Bischof Reginbert von Brixen übergibt dem Stift Wilten, dem es an Almen und Viehhöfen mangelt, mit Zustimmung des Brixner Domkapitels und der Hochstiftsministerialen aus bischöflichem Eigengut die Alpe Senders und das Hochtal von Lüsens in von beeideten Männern der Pfarre Axams angezeigten und vom Bischof bestätigten Grenzen. Aussteller: Reginbert, Bischof von Brixen
Charter: 032 A 02
Date: 1145
Abstract: Abschrift der (unechten) Urkunde über die angebliche Errichtung der Pfarre Sankt Nikolaus in Ambras und ihre Verlegung nach Ampass zum hl. Johannes Baptist durch Bischof Hartmann von Brixen im Jahre 1145 (Regest s. unter 032 A). Aussteller: Hartmann, Bischof von Brixen
Charter: 032 A
Date: 1145
Abstract: Bischof Hartmann von Brixen beurkundet die von ihm, im Zuge der von Papst Innozenz (II.) verordneten seelsorglichen Reform seiner Diözese vollzogene Transferierung der pfarrlichen Rechte von der (durch Bischof Reginbert von Brixen dotierten und vom Papst privilegierten) Zwölfapostel- und Sankt Nikolauskirche auf dem Berge Amras auf die zur Zeit Kaiser Heinrichs (IV.) vom Brixner Bischof Altwin konsekrierte Sankt Johanneskirche in Ampass. Aussteller: Hartmann, Bischof von Brixen
Charter: 001 A
Date: 1147 II 01
Abstract: Herzog Hainrich von Sachsen und Bayern überlässt zu seinem und seiner Eltern Seelenheil den Chorherren des seligen Märtyrers Laurentius seinen im Orte Wilten gelegenen Hof, den er vom Bischof zu Brixen zu Lehen und zuvor aufgesagt hat, gegen 60 Pfund Augsburger und Regensburger Münze, nachdem bereits zuvor sein Onkel Welf für den selben Hof seitens des Stiftes mit 20 Pfund und seine Mutter Gertrud mit 30 Pfund derselben Währung abgefunden worden waren. Aussteller: Hainrich, Herzog von Sachsen und Bayern
Charter: 002 A 02a
Date: 1180/82
Abstract: Berthold (III.) von Andechs, Markgraf von Istrien, und sein Sohn Berthold (IV.), Herzog von Meranien bestätigen, dass sie nach sorgfältigen Überlegungen und auf vermittelnde Bitten von Freunden, insbesondere aber mit Unterstützung Bischof Heinrichs von Brixen und mit Zustimmung der Hochstiftsministerialen sowie des Brixner Domkapitels von Propst Heinrich und vom Kloster Wilten das Recht erlangt haben, ihren Markt (Anbruggen in Innsbruck-Sankt Nikolaus) auf den südlich der (Inn-)Brücke gelegenen Stiftsgrund zu verlegen. Dafür erhält das Kloster Wilten eine Hube (mansum) im Dorf Amras sowie jährlich zu Martini eine Mark (talentum) vom Marktzoll und drei Häuser im Markte samt den Abgaben ihrer Bewohner. Das rechtliche Verhältnis des Stiftes zur neuen Marktsiedlung wird in detaillierten Bestimmungen festgelegt, z. B. der Mühlenzwang (niemand darf ohne Zustimmung des Stiftes außerhalb des Marktes in dessen Nähe eine Mühle errichten) oder die Pfarrrechte (die Marktkirche, dotiert mit einer halben Hube, wird dem Kloster Wilten unterstellt). Aussteller: Berthold von Andechs
Charter: 002 A 02b
Date: 1180/82
Abstract: Berthold (III.) von Andechs, Markgraf von Istrien, und sein Sohn Berthold (IV.), Herzog von Meranien bestätigen, dass sie nach sorgfältigen Überlegungen und auf vermittelnde Bitten von Freunden, insbesondere aber mit Unterstützung Bischof Heinrichs von Brixen und mit Zustimmung der Hochstiftsministerialen sowie des Brixner Domkapitels von Propst Heinrich und vom Kloster Wilten das Recht erlangt haben, ihren Markt (Anbruggen in Innsbruck-Sankt Nikolaus) auf den südlich der (Inn-)Brücke gelegenen Stiftsgrund zu verlegen. Dafür erhält das Kloster Wilten eine Hube (mansum) im Dorf Amras sowie jährlich zu Martini eine Mark (talentum) vom Marktzoll und drei Häuser im Markte samt den Abgaben ihrer Bewohner. Das rechtliche Verhältnis des Stiftes zur neuen Marktsiedlung wird in detaillierten Bestimmungen festgelegt, z. B. der Mühlenzwang (niemand darf ohne Zustimmung des Stiftes außerhalb des Marktes in dessen Nähe eine Mühle errichten) oder die Pfarrechte (die Marktkirche, dotiert mit einer halben Hube, wird dem Kloster Wilten unterstellt). Aussteller: Berthold von Andechs
Charter: 002 A 02
Date: 1180/82
Abstract: Berthold (III.) von Andechs, Markgraf von Istrien, und sein Sohn Berthold (IV.), Herzog von Meranien bestätigen, dass sie nach sorgfältigen Überlegungen und auf vermittelnde Bitten von Freunden, insbesondere aber mit Unterstützung Bischof Heinrichs von Brixen und mit Zustimmung der Hochstiftsministerialen sowie des Brixner Domkapitels von Propst Heinrich und vom Kloster Wilten das Recht erlangt haben, ihren Markt (Anbruggen in Innsbruck-Sankt Nikolaus) auf den südlich der (Inn-)Brücke gelegenen Stiftsgrund zu verlegen. Dafür erhält das Kloster Wilten eine Hube (mansum) im Dorf Amras sowie jährlich zu Martini eine Mark (talentum) vom Marktzoll und drei Häuser im Markte samt den Abgaben ihrer Bewohner. Das rechtliche Verhältnis des Stiftes zur neuen Marktsiedlung wird in detaillierten Bestimmungen festgelegt, z. B. der Mühlenzwang (niemand darf ohne Zustimmung des Stiftes außerhalb des Marktes in dessen Nähe eine Mühle errichten) oder die Pfarrrechte (die Marktkirche, dotiert mit einer halben Hube, wird dem Kloster Wilten unterstellt). Aussteller: Berthold (III.) von Andechs, Markgraf von Istrien; Berthold (IV.), Herzog von Meranien
Charter: 002 A 02c
Date: 1180/82
Abstract: Berthold (III.) von Andechs, Markgraf von Istrien, und sein Sohn Berthold (IV.), Herzog von Meranien bestätigen, dass sie nach sorgfältigen Überlegungen und auf vermittelnde Bitten von Freunden, insbesondere aber mit Unterstützung Bischof Heinrichs von Brixen und mit Zustimmung der Hochstiftsministerialen sowie des Brixner Domkapitels von Propst Heinrich und vom Kloster Wilten das Recht erlangt haben, ihren Markt (Anbruggen in Innsbruck-Sankt Nikolaus) auf den südlich der (Inn-)Brücke gelegenen Stiftsgrund zu verlegen. Dafür erhält das Kloster Wilten eine Hube (mansum) im Dorf Amras sowie jährlich zu Martini eine Mark (talentum) vom Marktzoll und drei Häuser im Markte samt den Abgaben ihrer Bewohner. Das rechtliche Verhältnis des Stiftes zur neuen Marktsiedlung wird in detaillierten Bestimmungen festgelegt, z. B. der Mühlenzwang (niemand darf ohne Zustimmung des Stiftes außerhalb des Marktes in dessen Nähe eine Mühle errichten) oder die Pfarrechte (die Marktkirche, dotiert mit einer halben Hube, wird dem Kloster Wilten unterstellt). Aussteller: Berthold von Andechs
Charter: 060 B 01
Date: 1180 X 10
Abstract: Bischof Heinrich von Brixen überträgt mit Zustimmung des Brixner Domkapitels auf Bitten des Propstes Heinrich von Wilten und seiner Mitbrüder dem Chorherrenstift den gesamten Zehent aus einem im Wald Leutasch gelegenen Brachfeld. Aussteller: Heinrich, Bischof von Brixen
Charter: 172 C 01
Date: 1181 III 30 (Wilten)
Abstract: Bischof Heinrich von Brixen bestätigt gelegentlich der Weihe des Altares zu Ehren des hl. Apostels Jakobus in der Stiftskirche Wilten die Seelgerätstiftung des Udalschalk von Stilfes (bei Sterzing), der sein Eigengut in Flains (bei Sterzing) und alles, was er sonst an Gütern oder beweglichen Sachen seit der Zeit Bischof Hartmanns für sein und seiner Vorfahren Seelenheil für die Kirche des hl. Laurentius in Wilten auf Todfall bestimmt hatte, durch die Hand Bischof Heinrichs übergeben hat. In der Corroboratiosformel droht Bischof Heinrich jedem, der diese Güter (dem Kloster) zu entfremden trachtet, mit dem Anathem. Aussteller: Heinrich, Bischof von Brixen
Charter: 002 A 03
Date: 1187
Abstract: Markgraf Berthold von Istrien und Herzog von Meranien entscheidet auf einem von Propst Dietrich von Wilten angestrengten und von Edlen, Ministerialen und sämtlichen Insassen des Gerichtssprengels besuchten Rechtstag den zwischen dem Kloster und den Marktbewohnern von Innsbruck schwelenden und in Übergriffen ausartenden Streit um Nutzungsrechte im Saggen aufgrund beeideter Zeugenaussagen zugunsten des Stiftes Wilten und erteilt diesem als Eigentümer das Recht, die Grundstücke nach eigenem Ermessen als Wiesen, Ackerland oder in anderer Form zu nützen. Aussteller: Berhtold (IV.) von Andechs, Markgraf von Istrien und Herzog von Meranien
Charter: 002 A
Date: Zwischen 1188 XII 14 und 1196
Abstract: Graf Berthold (IV.) von Andechs, Markgraf von Istrien und Herzog von Meranien, und seine Söhne Eckbert, Otto (VI.) und Heinrich (IV.) erneuern und bestätigen auf Bitten des Propstes Dietrich von Wilten den, von seinem Vater Berthold (III. von Andechs, Markgraf von Istrien) und ihm selbst mit Propst Heinrich und dem Konvent Wilten abgeschlossenen, Vertrag betreffend die Verlegung des andechsischen Marktes auf den südlich der Innbrücke gelegenen Stiftsgrund gegen Abtretung einer entsprechenden Liegenschaft zusätzlich einer Hube in Amras und Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Stift und neuer Marktsiedlung mittels detaillierter Einzelbestimmungen (s. auch 002 A 01). Regest Steinegger: Berhtoldus, Markgraf von Istrien (Ystrie) u. Herzog von Meranien u. dessen Söhne Eckbertus, Otto u. Heinricus bestätigen auf Verlangen des Propstes D(iethrico) vom Kloster Wilten den von Markgraf Berhtoldus mit Genehmigung des Bischofs H(einrici) von Brixen (Brixinensis) mit Propst Heinricum von Wilten geschlossenen Vertrag wegen der Übersetzung des Marktes Innsbruck (forum nostrum) auf das rechte Innufer, wofür das Kloster Wilten im Markte 3 Häuser und dessen Bewohner u. den jährlichen Marktzoll erhält. Niemand darf ohne Zustimmung des Stiftes außerhalb des Marktes in dessen Nähe eine Mühle errichten. Die Marktkirche, dotiert mit einer halben Hufe, hat dem Kloster Wilten zu dienen. Die markgräflichen Ministerialen dürfen auf ihrem Besitz dem Stifte Schenkungen machen und alle dem Stift einverleibten Güter unterstehen nicht mehr der markgräflichen Jurisdiktion. Weiters wird dem Kloster 1 Hufe im Dorf Amras (Omeras) zu Handen Odalscalci Uffelendorf übergeben. Auch erhält das Stift das Recht der Fähre über den Fluß. Aussteller: Berthold von Andechs, Markgraf von Istrien und Herzog von Meranien
Charter: 002 A 01
Date: Zwischen 1188 XII 14 und 1196
Abstract: Graf Berthold (IV.) von Andechs, Markgraf von Istrien und Herzog von Meranien, und seine Söhne Eckbert, Otto (VI.) und Heinrich (IV.) erneuern und bestätigen auf Bitten des Propstes Dietrich von Wilten den, von seinem Vater Berthold (III. von Andechs, Markgraf von Istrien) und ihm selbst mit Propst Heinrich und dem Konvent abgeschlossenen, Vertrag betreffend die Verlegung des andechsischen Marktes auf den südlich der Innbrücke gelegenen Stiftsgrund gegen Abtretung einer entsprechenden Liegenschaft zusätzlich einer Hube in Amras und Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Stift und neuer Marktsiedlung mittels detaillierter Einzelbestimmungen. Aussteller: Berthold von Andechs, Markgraf von Istrien und Herzog von Meranien
Charter: 002 B 02
Date: 1190-1200
Abstract: Konrad Schenk ("Pincerna" = Mundschenk) verpfändet mit Zustimmung seiner Brüder und mit Genehmigung durch seinen Herrn Graf Albert (III.) von Tirol in Gegenwart des Grafen Ulrich von Eppan ("Vodalrici de Pian"), des Albero von Wangen und anderer ehrbaren Personen zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil einen Hof bei Lana ("Luonam") für 30 Mark an das Prämonstratenserkloster Wilten. Wenn das Stift den genannten Hof von Konrad Schenk und seinen Brüdern um 10 Mark abkauft, soll es über den Hof für immer frei verfügen können. Aussteller: Konrad Schenk (Pincerna)
Charter: 002 B 01
Date: 1190-1200
Abstract: Friedrich von Reifenstein hatte einen Acker in Algund, den er vom Grafen Heinrich von Tirol zu Lehen hatte, mit dessen Zustimmung gegen einen anderen Acker eingetauscht und zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil dem Propst Heinrich und den Brüdern sowie Schwestern des Klosters Wilten geschenkt. Graf Albert von Tirol, Sohn des genannten Grafen Heinrich, bestätigt diesen Gütertausch vor Propst Dietrich von Wilten in Gegenwart des Grafen Ulrich, des Albero von Wangen, des Heinrich Suppan und anderer Personen unter der Bedingung, dass er und seine Vorgänger an den Gebeten der genannten Brüder und Schwestern teilhaben, und bekräftigt unter Anbringung seines Siegels ihr Eigentumsrecht, damit niemand sich erdreistet, sie in dem Landgut, das Wein- und Pflanzgarten genannt wird, anzugreifen. Wer es trotzdem wagen sollte, zieht den Zorn Gottes und den Bannstrahl des hl. Petrus sowie der Bischöfe von Chur und Brixen und des hl. Laurentius und aller Heiligen auf sich und muss darüber hinaus 30 Unzen Gold an den Grafen von Tirol und die Vögte Heinrich und Hildebrand von Lana (de Lovnan) zahlen. Aussteller: Albert, Graf von Tirol
Charter: 017 A
Date: 1209 III 25
Abstract: Markgraf Heinrich von Istrien bekennt, dass er, ob er einen Erben haben wird oder nicht, zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil der Kirche des hl. Laurentius in Wilten ein Eigengut im Dorfe Amras geschenkt hat. Dafür ist zeit seines Lebens für sein und seiner Eltern Seelenheil am 25. März die Erinnerung ("memoria") an seine Mutter, Herzogin Agnes, und seine übrigen Verwandten feierlich zu begehen und jeden Donnerstag im Konvent der Brüder am Altar der hl. Maria eine Messe zu Ehren des Hl. Geistes zu feiern. Und wenn er den Weg allen Fleisches antritt, soll anstatt der Messe zum Hl. Geist öffentlich die Messe für die Verstorbenen zu seinem und seiner Verwandten Seelenheil feierlich gesungen und jährlich zum Zeichen der Übergabe vom genannten Eigengut an die (Laurentius-) Kirche ein Saum Wein als Abgabe gereicht werden. Aussteller: Heinrich, Markgraf von Istrien
Charter: 001 G
Date: 1210
Abstract: Herzog Ludwig von Bayern bestätigt den zwischen Markgraf Berthold von Istrien und seinem Sohn Herzog Berthold von Meranien sowie dessen Söhnen Eckbert, Otto und Heinrich mit dem Stift Wilten abgeschlossenen Vertrag wegen der Verlegung des Marktes Innsbruck auf das rechte Innufer. Inhalt: Für die Verlegung erhält Wilten vom jährlichen Marktzoll ein Talent um das Fest des hl. Martin und im Markte drei Häuser sowie deren Bewohner mit allem Grund- und Marktrecht zu freiem und ruhigem (unwidersprochenem) Besitz. Niemand darf ohne Zustimmung des Stiftes außerhalb des Marktes eine Mühle errichten und kein Marktbewohner an einem anderen Ort (anderswo) mahlen (lassen). Die Marktkirche, dotiert mit einer halben Hube, untersteht dem Stift Wilten. Die herzoglichen Ministerialen dürfen aus ihrem Besitz dem Kloster Wilten Schenkungen machen, und alle dem Stift einverleibten Güter unterstehen nicht mehr der herzoglichen Jurisdiktion. Das Kloster erhält weiters eine Hube in Amras zu Handen des Udalschalk von Uffelendorf. Aussteller: Ludwig, Herzog von Bayern
Charter: 107 B 03
Date: 1234 IV 17
Abstract: Propst Udalricus von Wilten verleiht mit Zustimmung des Konventes Ortolf, Sohn des Ortolf vom Velz, und dessen Erben den Berg Naretz, gelegen innerhalb der beiden Ufer des Pachilani, mit allem Zubehör zu rechten Lehen. Aussteller: Ulrich, Propst von Wilten
Charter: 107 B 02
Date: 1234 IV 17
Abstract: Propst Udalricus von Wilten verleiht mit Zustimmung des Konventes Ortolf, Sohn des Ortolf vom Velz, und dessen Erben den Berg Naretz, gelegen innerhalb der beiden Ufer des Pachilani, mit allem Zubehör zu rechten Lehen. Aussteller: Ulrich, Propst von Wilten
Charter: 107 B 01
Date: 1234 IV 17
Abstract: Propst Udalricus von Wilten verleiht mit Zustimmung des Konvents dem Ortolf, Sohn des Ortolf vom Velz, und dessen Erben den Berg Naretz, gelegen innerhalb der beiden Ufer des Pachilani, mit allem Zubehör zu rechten Lehen. Aussteller: Ulrich, Propst von Wilten
Charter: 132 D
Date: 1238
Abstract: Propst Heinrich von Wilten übergibt mit Zustimmung seiner Mitbrüder an Kuno Libolvinger und seine Söhne Albert, Christan und Udalschalk von den Gütern des Klosters im Dorfe Wilten einen Teil der Wiesen, die ihre Kolonen bebauen, und aus ihrem Maierhof einen Teil der Wiesen, die sich gegen Saggen hin erstrecken, gegen einen Jahreszins von 10 Solidos Berner oder in anderer bewährter Münze von 15 Denaren. Aussteller: Heinrich, Propst von Wilten
Charter: 008 R 01
Date: 1241 I 25
Abstract: Bischof Siegfried von Regensburg, kaiserlicher Hofkanzler, bestätigt, dass Propst H(einrich) von Speinshart vor ihm öffentlich bekannte, dass die Prämonstratensergründung Speinshart in der Diözese Regensburg ein Tochterkloster von Wilten ist, und teilt dies dem Propst von Wilten mit. Aussteller: Siegfried, Bischof von Regensburg
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data