Fond: Stiftsarchiv Wilten Urkunden
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Charter: 150 A 06
Date: 1331 VIII 19
Abstract: Jakob der Greyffe von Mais, Richter zu Matrei bekennt, dass er dem Ulrich Schreiber, Bürger zu Innsbruck, und seiner Hausfrau Agnes am kommenden Martinstag 15 Mark Zahlberner Meraner Münze für Wein bezahlen soll unter der Bedingung, dass sie das Geld "ze Mais, ze Halsbach ze hause und ze hofe" von ihm fordern sollen und er verspricht, ihnen das Geld in ihr Haus nach Innsbruck zu schicken. Wenn er dies nicht tut, so versetzt für ihn Heinrich der Schmirner von Matrei dem vorgenannten Ulrich seine 2 Jauch Acker zu Innsbruck im Saggen, die vom Gotteshaus zu Wilten zu Lehen sind und dahin 2 Pfund Berner zinsen. Die 2 Jauch Acker grenzen an den Acker des Rughaues, an den des Moren und an den des Hermann Rosenrotz. Aussteller: Jakob Greyffe von Mais
Charter: 035 Bb
Date: 1332 I 01 (Matrei)
Abstract: Bischof Albert von Brixen gewährt anläßlich der Weihe der Kapelle des hl. Martin in Aldrans allen Büßenden und Beichtenden von Ampass jedes Jahr am Allerseelentag auf Bitten des Pfarrers Ulrich und aus berücksichtigungswürdigen Gründen am transferierten Kirchweihfest am ersten Sonntag nach Allerseelen einen 40 tägigen Ablaß. Denselben Ablaß gewährt er, so wie es andere Erzbischöfe und Bischöfe getan haben, der Kirche des hl. Thomas in Tulfes am Kirchweihfest (am Sonntag nach dem Fest des hl. Vitus). Dieser Ablaß für Tulfes kann auch auf den Sonntag nach Christi Himmelfahrt verlegt werden. Der Ablaß kann in beiden Kapellen während der Oktav ihres Weihefestes gewonnen werden. Aussteller: Albert, Bischof von Brixen
Charter: 160 H 02
Date: 1332 III 10
Abstract: Heinrich Huttegeir von Zirl verkauft dem Christan Prenner, Bürger zu Innsbruck und seiner Frau Mechthild das halbe Gut zu Milders "zu den oberen Leiten" und "des geteilt sie vor von mir und von meiner Mutter und von meinen Brüdern kauft haben" um 12 Mark Zahlberner. Das halbe Gut, auf dem jetzt Eberhard der Porlaid sitzt und jährlich 9 Pfund Zahlberner und die gewöhnliche Weisod zinst, ist ein Lehen des Konrad Helbling von Strassfried. Es ist frei und eigen, da es der Vater und die Mutter des Verkäufers von Konrad Helbling gekauft haben. Dem Kauf stimmen zu Mechthild, Mutter des Verkäufers, und Christan und Eberhard, die Brüder des Verkäufers. Aussteller: Heinrich Huttegeir
Charter: 185 T 01
Date: 1332 X 11
Abstract: Abt Chunradus von Wilten bekennt, dass er mit Zustimmung des Konvents dem Ulrich, genannt der Scholar in Fügen, seiner Hausfrau Margarethe und seinen Nachkommen den Zehent der Kirche in Fügen und einen Garten genannt die Peunt beim genannten Dorf zu Zinsrecht gegen jährlichen Zins von fünfeinhalb Pfund kleiner Berner verliehen hat. Aussteller: Chunrad, Abt von Wilten
Charter: 185 T 02
Date: 1333 II 24
Abstract: Abt Chunrat und der Konvent von Wilten bekennen, dass sie Ulrich, dem Scholar von Fügen, ihren Zehent aus dem Widum zu Fügen, der jährlich sechseinhalb Pfund Berner zinst, um 9 Mark Zahlberner Meraner Münz verkauft haben. Aussteller: Chunrat, Abt und Konvent von Wilten
Charter: 017 H 03
Date: 1333 IV 15
Abstract: König Heinrich von Böhmen und Polen, Herzog in Kärnten, Graf zu Tirol und Görz, Vogt der Gotteshäuser Aquilea, Trient und Brixen, bekennt, dass er zu seinem und seiner Vorfahren Gedenken und Seelenheil dem Kloster Wilten bei Innsbruck zwei Höfe ober der Galbeyns (Gallwiese), genannt Oedenhausen und Eichen in der Propstei Innsbruck, die 40 Pfund Berner zinsen, dazu zwei Schwaigen zu Zirmbach im Gericht St. Petersberg, die 600 Käse zinsen, die 38 Pfund Berner wert sein sollen. Weiters verleiht er die 40 Pfund Berner, die ihm das Kloster jährlich von der Vogtei zu geben hat und die ins Amt zu Friedberg gehören. Dafür soll das Kloster zu seinen Lebzeiten seinen Jahrtag am Montag nach der Pfingstwoche mit Vigilie, Placebo, Messen und mit einer offenen Spende und einer "Pytanz" (Pitanz) begehen. Nach König Heinrich's Tod soll der Jahrtag am Sterbetag begangen werden. Hält einmal der Konvent den vorgeschriebenen Jahrtag nicht, so soll das Geld von den Gütern an das Spital zu Innsbruck fallen. Wenn König Heinrich oder seine Erben die genannten Güter vom Kloster Wilten um 120 Mark Berner zurückkaufen, so soll das Kloster den Jahrtag dennoch halten. Aussteller: Heinrich, König von Böhmen
Charter: 035 Cc
Date: 1333 VIII 16
Abstract: Bischof Jakob von Herenis gewährt im Falle der Zustimmung des Diözesanbischofs allen Büßern und Beichtenden, die aus Andacht die Kapelle zum hl. Thomas in Tulfes zu Christi Geburt, zu Christi Himmelfahrt, zu Pfingsten, an den 4 Festen der seligen Jungfrau Maria und in der Oktav derselben Feste besuchen, einen 40 tägigen Ablaß für auf sich geladene Sündenstrafen. Aussteller: Jacobus, Bischof von Herenis
Charter: 053 B 01
Date: 1333 IX 26
Abstract: Chunrat Helbling von Strassfried verkauft um 24 Mark Zahlberner an Abt Konrad und den Konvent Wilten den Zehent zu Tulfes, den der Mesner derzeit innehat und jährlich drei Mutt Roggen, drei Gerste, drei Hafer Brixner Maß (Mutt) zinst. Aussteller: Chunrat Helbling
Charter: 053 B 02
Date: 1333 IX 29
Abstract: Heinrich, König von Böhmen und Polen, bestätigt und bewilligt den Herren von Wilten den Kauf des Zehents von Tulfes von Konrad dem Helbling. Aussteller: Heinrich, König von Böhmen und Polen
Charter: 150 A 07
Date: 1333 X 15
Abstract: Jakob der Straune, Bürger zu Innsbruck, und seine Hausfrau Diemut bekennen, dass sie Abt Konrad und dem Konvent zu Wilten einen Acker im Saggen am Singelär, den sie Heinrich dem Grauen und seiner Hausfrau verkauft haben, aufgeben. Aussteller: Jakob der Straune und Diemut
Charter: 163 P 03
Date: 1333 XII 13
Abstract: Philipp der Omerser (Amraser) und seine Hausfrau Elspet bekennen, dass sie Abt Konrad und dem Konvent zu Wilten die Chürchpapewnt zu Amras nahe der Kirche, die an die Güter der Herren von Stams und an die der Engelschalkin grenzt, um achteinhalb Mark Zahlberner verkauft haben. Aussteller: Philipp, der Omerser (Amraser)
Charter: 190 Y 01
Date: 1334 I 31
Abstract: Ritter Erhard, Sohn des verstorbenen Uschlinus (?) von Bozen, verleiht zu ewigem Pachtrecht an Konrad Blumentritt (Chunradus Plumentrit) und dessen Frau Katharina und ihren Erben ein Haus in Bozen beim unteren Tor, das an der unteren Seite an das Haus des Heinrich von Tor (de Porta), an der oberen Seite an das Deutschhaus und bis zum öffentlichen Festungsgraben reicht, mit Keller, oberem und unterem Ein- und Ausgang, bebaut und unbebaut und mit allen durch Gewohnheitsrecht oder faktisch erworbenen Zugehörigkeiten, mit voller Verfügungsgewalt und ohne Einspruchsrecht des Vermieters. Es folgen detaillierte Bestimmungen für den Fall, dass sie oder ihre Erben verkaufen wollen, und die Festsetzung der jährlichen Pachtsumme mit 40 Pfd. Berner (Denare), wovon 20 Pfd. am Sonntag in der Mitte der Fastenzeit (Laetare) und die restlichen 20 Pfd. am Tag des hl. Jakob und Christophorus (25. Juli) zu entrichten sind. Wird der Zins am ersten und zweiten Termin nicht bezahlt, so verdoppelt er sich, wird auch dann nicht bezahlt, ist die Pacht im zweiten und dritten Jahr rechtlich beendet, aber der doppelte Zins dennoch nach zu zahlen. Der Verpächter Erhard erklärte auch vor den genannten Zeugen, dass für das genannte Haus jährlich 1 Pfd. an Steuern zu entrichten sind. Rechtsnachfolger des Verpächters und Heinrichs vom Tor sind berechtigt, den Jahreszins und die Steuer einzuheben. Aussteller: Ritter Erhard von Bozen
Charter: 138 E (
Date: 1334 IV 25
Abstract: Heinrich von Aufenstein bekennt, dass er Friedrich dem Schaffer und dem Kloster zu Wilten sein Gut zu Arzl, das der Angerer bebaut, um 28 Mark Zahlberner verkauft hat. Aussteller: Heinrich von Aufenstein
Charter: 056 C
Date: 1334 V 01
Abstract: Chunrad Helbling von Strassfried bekennt, dass er vom Abt Konrad Partenkircher, genannt Friedrich der Schaffer, und vom Konvent zu Wilten für den Verzicht auf das Gut des Groppier von Sistrans zu Lans den Zehent zu Vill auf Lebzeiten erhalten hat. Aussteller: Chunrad Helbling von Strassfried
Charter: 113 A 02
Date: 1334 V 09
Abstract: König Heinrich von Böhmen bekennt, dass er dem Hans Plozzen seinen 18 Jauch großen Hof zu dem stadel zu Eppan, der zwischen Sankt Pauls und Sankt Lutzein liegt, wovon die eine Hälfte diesseits und die andere jenseits des Weges und ein halbes Jauch genannt der Anbanter hin dannen liegen, gegen einen jährlichen Zins von 4 Fuder Wein zur Weinlese, die der jeweilige Amtmann zu Neuhaus einzunehmen hat, verliehen hat. Den vorgenannten Hof haben Hans Plozzen und seine Vorfahren von König Heinrich und dessen Vorfahren zu Erbrecht erhalten, wofür sie bisher von 2 Jauch die Hälfte Wein und für das übrige 30 Star Korn und die Weisat zinsten. Hans Plozzen kann zum Nutzen des Hofes seinen Teil desselben oder den ganzen Hof an andere Bauleute weitergeben, die beim Ledigwerden des Hofes darauf bleiben können. Der Hof und das Gut, das genannt wird auf dem anger, gehört wie von alters her mit Gericht und Diensten in das Kellneramt zu Neuhaus. Plozzen soll auch in beiden Gerichten die gemaind nutzen, die Jagd ausüben und auf der Etsch oder im Montiggler See auf beiden Seiten fischen. Aussteller: Heinrich, König von Böhmen
Charter: 001 L
Date: 1334 VI 10
Abstract: König Heinrich von Böhmen und Polen, Herzog von Kärnten, Graf zu Tirol und Görz, Vogt der Kirchen zu Aquileja, Trient und Brixen, bestätigt für das Seelenheil seiner Vorfahren und Vorgänger sowie seiner Erben und Nachfolger dem Abt und Konvent Wilten bei Innsbruck im Inntal alle althergebrachten Privilegien, Freiheiten und Rechte. Aussteller: Heinrich, König von Böhmen
Charter: 017 H 04
Date: 1334 VI 20
Abstract: König Heinrich von Böhmen bekennt, dass er zu seinem, seiner Vorfahren und seiner Nachkommen Seelenheil und zur Ehre der 12 Boten*, St. Philippus, St. Jakobus und St. Lyenharts (Leonharts) einen Altar im Kloster zu Wilten gestiftet und dafür fünf Fuder Weingeld im Wert von 10 Mark aus seinem Mairhof zu Terlan gewidmet hat. Zur Besserung der St. Katharina-Altarstiftung, die sein Bruder Herzog Ludwig in der Frauenkirche zu Wilten errichtet hat, gibt er aus dem vorgenannten Hof ein Fuder Weingeld im Wert von 20 Pfund Geld. Für diese beiden Altäre stiftet er außerdem zwei ewige Lichter mit einem Fuder Wein für 20 Pfund Geld aus dem vorgenannten Hof. Diese sieben Fuder Wein soll das Kloster ohne Widerspruch des Richters und der Schergen zu Neuhaus einnehmen. Wenn König Heinrich oder dessen Erben dem Kloster 120 Mark Berner bezahlen, so sollen diese sieben Fuder Wein wieder ledig werden und mit den 120 Mark Berner soll der Konvent die Stiftung bestreiten. Während seiner Lebzeiten hat der Konvent täglich auf dem hl. Dreifaltigkeitsaltar eine Messe zu singen oder zu lesen. Nach seinem Tode ist täglich auf dem vorgenannten gestifteten Altar eine Messe zu lesen. Wird dies einmal nicht eingehalten, so soll in dem betreffenden Jahr die eine Hälfte des Geldes den Siechen im Spital zu Innsbruck und die andere Hälfte dem Kaplan daselbst zufallen. Aussteller: Heinrich, König von Böhmen
Charter: 017 G
Date: 1334 VII 10
Abstract: Heinrich von Aufenstein bekennt, dass er dem Abt Konrad und dem Konvent Wilten ein Gut auf Vinaders, auf dem der Hetzel sitzt, ein Gut zu Chutzwayde, ein Gut in dem Sachs, ein Gut zu Hermanne in der Huben, einen Schwaighof zu Gasteig, ein Gut in Valnes an der Pütz, ein Gut zu Trünnes (Trins) zu den "Tümmen", ein Gut in dem "Pyrchach" (Pirchach), auf dem der Kurtze jetzt sitzt, ein Gut zu Tientzens, auf dem der Unfried sitzt, ein Gut zu Jezze, auf dem der Jäwte (?) sitzt, und ein Gut, genannt das Leünengut in der Au als freies Eigentum im Wert von 208 Mark und 4 Pfund Zahlberner Meraner Münze übergeben hat für die nachfolgend genannten Summen, die er dem Kloster schuldet: 25 Mark,die er selbst schuldig geblieben ist, 30 Mark als Seelgerät für seine verstorbene Frau, 50 Mark, die er für den Bau des Spitals zu Wilten versprochen hatte, 34 Pfund Berner für ein goldenes Tuch seiner Frau, 100 Mark für sein eigenes Begräbnis (für Wachs und goldene Tücher, Opferpfennige usw.). Aussteller: Heinrich von Aufenstein
Charter: 150 A 09
Date: 1334 VII 25
Abstract: Heinrich von Lans, Schwiegersohn des Dorns von Innsbruck, und seine Hausfrau Margrete und seine Mutter Livkart bekennen, dass sie Konrad bei dem Brunnen, Bürger zu Innsbruck, und dessen Hausfrau Adelheid ihr Haus samt Zubehör, das an das Haus des Konrad Schaller und an das des Rochlers grenzt, um 22 Mark Zahlberner verkauft haben. Aussteller: Heinrich von Lans
Charter: 147 L 01
Date: 1334 VII 29
Abstract: Heinrich Perchtinger aus Gleirsch und seine Frau Diemut bekennen, dass sie an Abt Konrad und dem Konvent von Wilten ihre Mühle zu Hötting in dem Bache, die Seyfried Schaller von ihnen innehatte, mit allen Rechten und dazugehörigen Nutzen als lediges und freies Eigengut um 24 Mark Zahlberner verkauft haben. Aussteller: Heinrich Perchtinger und Diemut
Charter: 017 L 03
Date: 1336 II 02
Abstract: Agnes, die Hausfrau des Peter Trautson von Moos, bekennt, dass sie mit Zustimmung ihres Schwiegersohnes Heinrich des Hofmeisters und dessen Hausfrau Trauten, ihrer Tochter, zu ihrem Seelenheil dem Spital des Gotteshauses Wilten den Hof auf Egg im Wipptal, darauf die Maegern (?) sitzen und jährlich 10 Pfund im Herbst, und 5 zu Geding, und 1 Kastraun, 2 Schultern, 1 Kitz, 30 Eier, 1 Lamm, 20 Eier und 1 Rinderfuhr oder 1 Pfund Berner zinsen, überlassen hat. Nach ihrem Tode soll der blinde Meister Nikolaus im genannten Spital aufgenommen und verpflegt werden. Meister Nikolaus hat darüber hinaus jährlich zu Weihnachten 5 Schilling Berner, zu Ostern eben so viel und zum Jahrtag ihrer Mutter 3 Kreuzer und an ihrem eigenen Jahrtag 5 Schilling Berner zu erhalten. Nach seinem Tode soll ein anderer Pfründner zu denselben Bedingungen aufgenommen werden und nach dessen Ableben ein weiterer, solange das Kloster Wilten und das Spital daselbst bestehen. Aussteller: Agnes Trautson
Charter: 017 L 04
Date: 1336 II 02
Abstract: Agnes, die Hausfrau des Peter Trautson von Moos, bekennt, dass sie mit Zustimmung ihres Schwiegersohnes Heinrich des Hofmeisters und ihrer Tochter Trauten, zu ihrem und zu ihrer Vorfahren Seelenheil dem Kloster Wilten zwei Huben auf Terenten im Pustertal mit Haus, Hofstatt, Acker, Wiese oder Wiesmahd, Holz, Wasser, Weide zu Berge und auf der Ebene, die ihre Morgengabe gewesen sind, gegeben hat. Die eine der Huben heißt zu Hohenbichl und die bebaut Heinrich Schroter, die andere heißt zu Gezzen (Getzenberg bei Obervintl) und die bebaut Albrecht, der Sohn des verstorbenen Chrophes von Tenz. Die Hube zu Hohenbichl soll dem Pfleger des Konventes dienen. Derselbe hat jährlich an ihrem und ihres Mannes Jahrtag 10 Pfund Berner zu dienen, damit dem Konvent morgens und abends das Essen verbessert wird und der Konvent den Jahrtag mit Vigilien und Messen um so williger begeht, als es gewöhnlich geschieht. Die übrigen 5 Pfund von der Hube Hohenbichl sollen jährlich an das Männersiechenhaus zu Wilten fallen. Die Hube zu Getzenberg hat in den Keller des Klosters Wilten zu zinsen, und daraus ist an den vorher genannten Jahrtagen den Siechen im Spital zu Wilten 1 Herrenbrot, 1 Seidel Wein und 1 gutes Gericht mit Fleisch zu geben. Vom Klosterkeller sind auch 5 Pfund Berner für Beleuchtung in die Küsterei zu bezahlen. Aussteller: Agnes Trautson
Charter: 019 B 02
Date: 1336 XI 27
Abstract: Abt Konrad von WIlten bestätigt die Stiftung des Kämmerers Werner von Hötting und seiner Frau Katharine von 10 Pfund Berner auf einem Haus und Hofstatt zu Innsbruck, das Jakob der Sträune innehat, und zwischen dem Haus des Fritz Chräpflein und des Christan des Renchen liegt. Aussteller: Konrad (III.) Partenkircher, Abt von Wilten
Charter: 136 F
Date: 1337 IX 18
Abstract: Heinrich der Fraz von Oetzbruck, seine Hausfrau Kunigunde, ihre Söhne Konrad und Johann bekennen, dass sie mit Zustimmung Rudigers des Frazen Abt Johann und dem Konvent zu Wilten ihr Gut beim Bischofsberg, das Chraspez heißt und jährlich 19 Pfund Berner zinst, gegen ein Eigengut um ihren Hof zu Roppen nach Landesrecht vertauscht haben. Aussteller: Rasp, Richter zu Sankt Petersberg
Charter: 154 A
Date: 1338 II 11
Abstract: Konrad der Lazarie von Trins und sein Sohn Heinrich Lazarie bekennen, dass ihnen Abt Johann und der Konvent zu Wilten zum Begräbnis des Heinrich des Lamparten 37 (Mark Berner ?) geliehen haben und 17 Mark Berner bezahlt haben, wofür sie dem Gotteshaus 17 Pfund Geld auf dem Hof Phruns (Pfrunsch) in der Pfarre Matrei, den Christan von Phruns bebaut, gegeben haben. Aussteller: Konrad Lazarie
Charter: 006 A
Date: 1338 VI 29
Abstract: Propst Berchtold und der Konvent des (1236 errichteten) Prämonstratenserstiftes St. Maria im Griffenthal in Kärnten beschließen eine Gebetsverbrüderung mit Abt Johann und dem Konvent Wilten. Sie versprechen, beim Eintreffen der Todesnachricht eines Wiltener Konventsmitgliedes in Griffenthal die Exequien und andere für die Seele eines Konventualen üblichen Zeremonien zu halten und ebenso jährlich am 17. Oktober (in crastino sancti Galli = am Tag nach St. Gallus) von der abendlichen Vigil bis zur Morgenmesse gegenseitig für die Lebenden und Verstorbenen zu beten und die anderen bei feierlichen Jahrtagen üblichen Gepflogenheiten zu halten. Sollten einer oder mehrere Brüder aus triftigem Grunde zu ihnen versetzt werden, werden er oder sie in allem gleich gehalten, solange nicht ein Mangel an Lebensmitteln für die eigenen Kanoniker vorliegt (penuria victualium ... non obstante). Aussteller: Berchtold, Propst von Griffenthal
Charter: 166 J 03
Date: 1339 II 02
Abstract: Abt Johann und der Konvent zu Wilten bekennen, dass sie dem Konrad dem Graentner, Bürger zu Hall, und seiner Hausfrau Diemut um 20 Mark Zahlberner Meraner Münze 2 Huben zu Fritzens, auf denen die Kinder Seybots und der Planche sitzen, mit Ausnahme der Herberge von beiden Huben zu Leibgeding verkauft haben. Aussteller: Johann, Abt zu Wilten
Charter: 162 C 01
Date: 1339 II 03
Abstract: Willebrok (Wilborg, Wilburg?), die Hausfrau des verstorbenen Fahsen (?) von Strassfried, und ihr Sohn Peter bekennen, dass sie ihr Gut zu Oberperfuss, das Friedrich Mesner bebaut und das ihr rechtes Eigengut, frei von jeder Vogtei ist, dem Konvent zu Wilten in die Pitanz um 7 Mark Zahlberner verkauft haben, wovon jeder von ihnen alle Montage je zwei Eier haben soll. Aussteller: Willebrok und ihr Sohn Peter von Strassfried
Charter: 042 PA 01d
Date: 1339 III 19
Abstract: Auf Bitte des Albert Kircher und des Heinrich vom Dorfe Tercens (Tertzens/Ellbögen) gewähren die vier Bischöfe Arnoldus von Segni, Franziskus von Città di Castello, Bonus von Carinola und Benedikt von Cerniten (Tzernik)* allen Büßern und Beichtenden, die die Kirche zum hl. Donatus (in Patsch) und die Filialkirchen an nachfolgend genannten Tagen besuchen, einen 40 tägigen Ablaß. Und zwar an den Festen der seligen Jungfrau Maria, zu Christi Geburt, Beschneidung des Herrn, zu Hl. 3 Königen, zu Auferstehung des Herrn, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, am Kirchweihfest der Kirche zum hl. Kreuz, am Fest des hl. Johannes des Täufers, der Apostel Petrus und Paulus und aller Apostel und Evangelisten, am Fest der hl. Martyrer Stephanus, Laurentius, Georg, Lambert, am Fest der hl. Kirchenlehrer Hieronymus, Gregor und aller anderen Kirchenlehrer, am Fest der hl. Bekenner Nicolaus und Martin, am Fest der seligen Maria Magdalena, Agnes, Luci, Cecilia, Margarete, Katherina, Agatha, Gertrud ...** und an den Oktaven dieser Feste. Den gleichen Ablaß gewähren sie auch allen, die an Sonntagen das Abendmahl empfangen, oder bei Glockenschlag 3 Ave Maria andächtig beten, oder etwas für die Kirchenfabrik, oder für die Beleuchtung oder für die Ausschmückung der Kirche geben. Aussteller: Arnoldus, Bischof von Segni
Charter: 057 B 03
Date: 1339 VI 15
Abstract: Walburg, die Witwe des Heinrich Harb von Matrei, bekennt für sich, für ihren Ehemann und als Gerhabin ihrer Kinder Grete, Julian und Diemut - worüber sie von Herzog Johann einen Brief hat - , dass die den Schildleuten zu einem Teil und Abt Johannn von Wilten und dem Konvent zum andern Teil um einen Zehenten, den mein (Ehe-) Wirt weiland von dem Gotteshaus gehabt hat und in der Pfarre Matrei gelegen ist, gelassen hat. Vor dem Richter Engelschalk an der Schranne zu Matrei überließen Walburg Harb und das Kloster Wilten die Beilegung des Zehentstreites folgenden Schiedsleuten: Arnold von Bozen, Konrad Praust von Götzens, Otto Tallucher, Ulrich Velser und Marquard, dem Sohn Konrad Engelschalks, Bürger zu Innsbruck, deren Spruch bei einer Strafe von 20 Mark Berner von beiden Teilen einzuhalten ist. Die Schiedsrichter entschieden, dass den 3 vorgenannten Kindern für alle ihre Ansprüche auf den Zehent 13 Mark Berner zu geben sind, die sie auch empfangen haben. Walburg verspricht, dass sie und ihre Erben gegen das Kloster Wilten wegen dieses Zehents keinerlei Ansprüche erheben. Aussteller: Walburg Harb
Charter: 075 C 01
Date: 1339 VII 17
Abstract: Herzog Johann und seine Gemahlin Margarethe verleihen ihrem Caplan Abt Johann und dem Konvent Wilten das Jagdrecht überall in ihrem Gebirge mit Ausnahme des Rotwildes. Aussteller: Johann, Herzog von Kärnten, und seine Gemahlin Margarethe
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