Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 2198
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. berichtet dem pabste ausführlich über die fruchtlosen verhandlungen mit den Lombarden; erneuert sein verlangen, dass derselbe nun mit dem geistlichen schwerte für die rechte des reichs eintrete, wie ia auch er wünsche, dass zu zeiten das reich mit weltlichem schwerte für die kirche einstehe; versichert dass er von dem begonnenen nicht abstehen werde, wenn auch in diesem iahre die völlige unterdrückung der rebellion nach glücklichem anfange noch nicht erfolgen sollte; beglaubigt bei ihm seinen caplan Roger Porcastrellus. Si multorum‒credat. Hahn Coll. Mon. 1,218. ‒ Dieses für die nächstvorhergehenden ereignisse so überaus wichtige schreiben wurde auch von Huillard übersehen und ist bei allen bezüglichen darstellungen unbenutzt geblieben.
Charter: RI V,1,1 n. 2160
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könig von Frankreich ausführlich über den bisherigen verlauf seiner streitigkeiten mit den Lombarden; wie dieselben die hoftage zu Cremona und Ravenna hinderten, dann als er zu Rieti (1234 iuli) die entscheidung des streites der kirche überliess, seine getreuen von Modena und (Cremona) angriffen, endlich sich während des compromisses mit seinem sohne verschworen; wie er dann auf dem tage zu Mainz den streit abermals dem schiedsspruche der kirche bis weihnachten, eventuell bis lichtmess anheimgestellt und desshalb den Deutschordensmeister und den legaten Gebhard von Arnstein nach Italien gesandt habe, während die Lombarden unter den augen des meisters ihm Verona abwendig zu machen suchten, dann als seine boten mit dem patriarchen von Antiochien als päbstlichem legaten zu Este waren, den markgrafen von Este, dann auch Ezelin zur beschwörung ihres bundes zwangen, den meister aber bezüglich des zu Bologna angesagten tages täuschten; wie trotzdem seine boten sich an den römischen hof begaben, dann aber nach langem vergeblichen warten auf die gegenpartei von ihm zurückberufen wurden, weil sie ohnehin auf den pabst nicht compromittiren konnten, da dieser weder den vorbehalt der ehre und der rechte des reiches, noch die erwähnung des rathes der fürsten zulassen wollte; wie er dann kürzlich nach rückkehr des Deutschordensmeisters ein schreiben des pabstes (vom 21 märz) erhalten, worin derselbe unter beziehung auf zu Rieti erlassene constitutionen des kaisers vorgehen nach Italien, welches er gehässigerweise als krieg bezeichnet, wegen der sache des hl. landes aufzuschieben ersucht, während es sich doch nicht um einen krieg, sondern um aufrechthaltung des rechtes handle, er ia auch nach erlass iener constitutionen die übergriffe der Römer gegen die rechte der kirche nicht ungestraft gelassen habe und andernfalls daraufhin ieder sich iegliche gewaltthat erlauben könne; wie die sache des heiligen landes nicht darunter leiden könne, da der waffenstillstand mit dem sultan noch drei iahre daure; wie er ihm das alles melde, damit ihm nicht entstellte nachrichten darüber zukommen, und wie sehr ihm und allen königen daran liegen müsse, dass das römische reich durch solche rebellion nicht geschädigt werde. Inviti loquimur ‒ retardet. Matthaeus Paris 3,563 ad 1239 fragm. Huillard 4,873 vollst. Baluze Misc. 1,451 fragm. ‒ Bei Huill. zu ende iuni; aber gewiss schon in diese zeit gehörend, da der kaiser das schreiben vom 21 märz als nuper post reditum magistri angekommen, aber keinerlei spätere thatsache erwähnt. ‒ Ueber das verbot des pabstes, die Lombarden zu bekriegen, vergl. auch das rundschreiben des kaisers vom 20 apr. 1239. ‒ Dieses schreiben gegen die Lombarden wird der kaiser auch an andere herrscher geschickt haben; der könig von England sandte in folge dessen am 30 iuni gesandte und briefe an den pabst und die cardinäle mit dem ersuchen, sich der sache des kaisers gegen die Lombarden anzunehmen; am 5 iuli schrieb in dieser angelegenheit auch der könig von Ungarn an den pabst; vgl. reichssachen. ‒ Nach einem bei Rymer zu dieser zeit eingereihten undatirten schreiben meldet der könig von England dem kaiser, dass er seinen bruder Richard zu ihm schicken werde, und ersucht, den tag der beabsichtigten sprache des kaisers mit dem könige von Frankreich mitzutheilen, zu der er dann gesandte schicken werde. Aber dem inhalte nach wurde dieses schreiben besser zum folgenden iahre passen; vgl. zum 24 iuni 1237. Verbesserungen und Zusätze:M. G. Ss. 28,158. — Das erwähnte schreiben des königs von England auch bei Shirley Royal letters 1,474. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 356.
Charter: RI V,1,1 n. 2196
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. schreibt (denen von Pavia) dass er, nachdem sie so lange auf seine persönliche ankunft in Italien warten mussten, nun mit einem so zahlreichen heer, wie seit langer zeit kein römischer fürst, nach Italien gekommen sei, dass die rebellen, insbesondere die Mailänder eine schlacht in offenem felde nicht wagend den vormarsch seines heeres an engpässen und flussübergängen zu hindern suchen, dass sie, welche die Mailänder doch wegen der nachbarschaft furchten mussten, daher alsbald den krieg gegen die Mailänder eröffnen sollen, damit dieselben genöthigt werden sich zur vertheidigung des eigenen hauses zurückzuziehen. Expectantes expectastis‒videamus. Petr. de Vin. 3,80. Huillard 5,114. ‒ Von Huill. zu 1237 sept. und von Winkelmann Fr. 2,73 zu 1237 nov. eingereiht, wogegen schon die auf einen ersten bewaffneten einmarsch in Italien deutende fassung des eingangs spricht. Die als empfänger bezeichneten ungenannten nachbarn Mailands können wohl nur die von Pavia sein. Der brief scheint doch kaum lange nach dem eintritt in Italien geschrieben zu sein und dann der ietzigen sachlage zu entsprechen; sonst könnte manches dafür sprechen, ihn zum oct. einzureihen, als die Lombarden den marsch des kaisers von Cremona nach Pavia hinderten. ‒ Würde der brief, was mir dem inhalte nicht zu entsprechen scheint, in den nov. 1237 zu setzen sein, so müsste er an Bergamo gerichtet sein, da der kaiser damals an einem marsch nach Pavia durch die Mailänder nicht gehindert gewesen wäre.
Charter: RI V,1,1 n. 2207
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. schreibt dem pabste dass er zu seinem leidwesen von dem an denselben als boten gesandten richter nach der rückkehr gehört habe, es seien um sie zu entzweien falsche briefe geschmiedet, in welchen er die Römer gegen den pabst aufreize, zu welchen man das siegel seines geleitsbriefes für ienen richter verwandte, während dieser gefangen war; betheuert dass er daran durchaus unbetheiligt und vielmehr ihm und der kirche zu allen diensten bereit sei; fordert denselben zu genauer untersuchung auf damit seine unschuld sich herausstelle. Amarus nuper‒gloriari. Höfler Kaiser Friedrich II 426. Huill. 6,185. ‒ Ist schwerlich mit Huill. zu 1244 apr. zu setzen, da das schreiben, wie das wohl auf dieselben verhältnisse bezügliche schreiben eines cardinal: Mensam vobis, Huillard 6,184, nicht in eine zeit fallen kann, wo der kaiser excommunicirt war; weiter auch nicht die geringste anspielung auf die damals schwebenden friedensverhandlungen enthält. Beziehung auf die dem kaiser vom pabste 1238 und übereinstimmend bei der excommunication 1239 märz 20 vorgeworfenen umtriebe, zweifellos zunächst die nach der Vita Greg. ap. Mur. 3,582 in den sommer 1238 fallenden, ist mir desshalb weniger wahrscheinlich, weil dann der kaiser in seiner beantwortung des klagpunktes, vergl. zum 28 oct. 1238, die hier erwähnten dinge kaum ganz unberührt gelassen haben würde. Möglich wäre beziehung auf die an die erhebung des Johann de Cencio zum senator im iuli 1237, vergl. Rich. Sangerm., anknüpfenden unruhen; nach Vita Greg. hätte der kaiser den Johann bestochen, damit er die rückkehr des pabstes nach Rom hindere. Am wahrscheinlichsten aber ist zusammenhang mit den in den spätern monaten 1236 zu Rom auf den namen des kaisers erfolgten unruhen; vgl. das zu dem schreiben an die Römer oben nr. 2199 bemerkte. Ist dieses richtig eingereiht, so würde der umstand, dass auch in diesem die sendung eines richters nach Rom erwähnt ist, einen bestimmteren halt für unsere annahme bieten. Ist schon in einem schreiben des pabstes vom 20 sept. 1235 von untergeschobenen briefen die rede, so fehlt da im übrigen ieder zusammenhang. Verbesserungen und Zusätze:Amarus nuper — gloriari. In Cod. Berol. lat. 188 f. 114 mit dem anfange: Inhumanus nuper. Verbesserungen und Zusätze (1983):Nach Kantorowicz, K. Friedrich II. Erg.-Bd. 182 (412) „könnte dieses Schreiben auch in den Herbst 1237 gehören, als Joh. Centhius in Rom Mitsenator war". Deutsche Übers.: Heinisch S. 378.
Charter: RI V,1,1 n. 2195
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. meldet dem G. Gonfanonerius bürger von Brescia den empfang seines schreibens, bedauert dass derselbe der feinde wegen nicht zu ihm gelangen könne, fordert ihn auf, da er mit siegreichem heere im anzuge sei, ihn von allem dienlichen und dem willen seiner anhänger zu benachrichtigen, insbesondere aber ob die Lombarden sich gegen die Cremonesen oder gegen sein heer in transitu (beim flussübergange?) zu wenden gedenken. Litteras fidelitatis‒commendemus. Hahn Coll. Mon. 1,217. Huill. 5,113. ‒ Von Huill. zu 1237 sept. eingereiht, wo aber der inhalt nicht passt, weil da alsbald die vereinigung des kaisers mit den Cremonesen ohne bedrohung durch den feind erfolgte. Um so genauer entspricht der inhalt der ietzigen sachlage. Vgl. auch, was zu sept. 14 über Brescia bemerkt wird.
Charter: RI V,1,1 n. 2201
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. dem Nicolaus de Giracho iustitiar von Terra d'Otranto, den Roger de Gargano, der nach brauch des königreichs zu ihm gekommen und am hofe den eid der treue und ligii homagii vel hominii geleistet habe, sicher stellen zu lassen. Ib. nr. 119 u. 122, W. 641. ‒ Nur nach der stellung in den Exc. mit den folgenden stücken dem vorhergehenden angereiht. Aber freilich ergibt der inhalt keinen bestimmteren halt für die zeitbestimmung, so dass auch 1242 in frage kommen könnte, dem die in der hs. folgenden stücke angehören.
Charter: RI V,1,1 n. 2157
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. befiehlt denen von Vicenza zu einer bestimmten zeit apud Perniam bei ihm zu erscheinen. Maurisius ap. Leibnitz 2,42, ap. Mur. 8,42 extr. mit dem bemerken, dass der kaiser wegen des krieges gegen den herzog von Oesterreich den termin nicht einhalten konnte, also in die zeit gehörig in der noch ein früherer abmarsch in aussicht genommen war. ‒ Den ortsnamen bezieht Schirrmacher in den Forsch. zur deutschen G. 11,337 auf Pernumia bei Monselice. An solche örtchen wurde am wenigsten von Deutschland aus entboten. Es handelt sich wohl um Verona (Bern); werden im vorhergehenden schreiben die Lombarden nach Piacenza geladen, so hindert das nicht anzunehmen, dass die aus der Trevisanermark schon nach Verona entboten wurden, welches der kaiser ohnehin zu berühren hatte.
Charter: RI V,1,1 n. 2204
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. dem Matheus de Sorgnano, den brüdern Matheus und Odo de Palena ihre wegen angeblicher ansprüche der curie an deren verstorbenen vater eingezogenen güter zurückzustellen, da sie die erbschaft des vaters nicht angetreten und keiner der fälle vorliege in iure exceptis, in quibus, etsi non sit heres, filius convenitur. Ib. nr. 124, W. 642. ‒ Sollte sich der schluss, was allerdings fraglich, auf Const. 1,57 beziehen, so wäre damit ein halt für die entstehungszeit dieser gegeben.
Charter: RI V,1,1 n. 2192
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. schreibt dem senator, dem senate und dem volke von Rom unter hinweis auf ihre einstige grösse, ietzige lässigkeit und den stolz ihrer nebenbuhlerin Mailand, dass er vergeblich erwartet habe, die boten, um deren sendung er sie von Augsburg aus aufgefordert habe, wurden ihm in den Alpen vor dem eintritt in Italien entgegengekommen sein, fordert sie auf die dem vernehmen nach von senat und volk genehmigte absendung derselben zu beschleunigen, und beglaubigt bei ihnen seinen getreuen Hector de Montiscis (Montefuscolo?). Instantia sollicitudinis‒credatis. Hahn Coll. mon. 1,223. Huill. 4,901. ‒ Vergl. nr. 2178, wonach trotz des Liguriam denuo revisuri, was sich auch durch die früheren aufenthalte erklärt, das schreiben in dieses iahr gehören wird. Allerdings hat der kaiser auch im aug. 1237 von Augsburg aus an die Römer geschrieben; aber da ist von absendung von boten nicht die rede. Auch wissen wir, dass im oct. 1236 boten der Römer zum kaiser nach Cremona kamen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch (aber ohne letzten Satz des Druckes) in HS. Vat. lat. 14204, 19r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 407 Nr. 64 (Schaller). Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 50 Nr. 20 -- Heinisch S. 364.
Charter: RI V,1,1 n. 2199
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. schreibt dem senator und dem volke von Rom, wie sie durch ihre mehrfach an ihn gesandten boten erfahren haben würden, dass es seine absicht sei Rom zur alten würde wieder zu erheben und römische grosse und bürger theils in hofämtern, theils als statthalter der provinzen und in andern ehrenvollen ämtern zu verwenden; fordert sie daher auf zu diesem zwecke ihre proconsuln, den grafen Napoleon Johannis Gaetani, den Johann de Polo, Otto Frangipani und Angelus Malabranca, ohne verzug zu ihm zu schicken, damit dadurch eine unlösliche verbindung zwischen dem römischen reiche und den Römern hergestellt wird; beglaubigt bei ihnen seinen hofrichter Theothimus (Cyprianus). Ardens semper ‒ fideliter. Petri de Vin. Ep. 3,72. Huill. 5,761. ‒ Bei Huill. zum feb. 1240, wo schwerlich eine erwähnung, dass der kaiser nun in der nähe von Rom sei, fehlen würde. Aber auch die von Winkelmann in den Forsch. zur deutschen Gesch. 12,287 vertretene einreihung zu 1239 scheint mir nicht zuzutreffen, Denn 1) ist mir nicht wohl denkbar, dass der brief nach dem offenen zerwürfnisse mit dem pabste geschrieben sein sollte, da iede anspielung auf dasselbe fehlt. 2) Die Orsini, zu welchen Napoleon gehört, standen 1239 und weiter durchaus auf seiten des pabstes; vgl. Gregorovius Gesch. der St. Rom (3. ausg.) 5,195 ff. 3) Johann Poli war früher allerdings eifriger anhänger des kaisers, vgl. nr. 1823; aber seit mai 1237 senator wird er im iuli gerade von der kaiserlichen partei unter Johann de Centio bekämpft. Das schreiben schon vor 1230 zu stellen, verbieten die von Winkelmann a. a. o. geltend gemachten gründe. Sind wir auf die zeit vor mitte 1237 angewiesen, so dürfte einreihung etwa in dieser zeit, wo boten der Römer beim kaiser waren, am wahrscheinlichsten sein. Und damit stimmt, dass der kaiser auch nach anderen zeugnissen gerade um diese zeit bemüht war, in Rom anhang zu gewinnen. Der pabst erwähnt in schreiben an den kaiser vom 23 od., Huillard 4,921, die stadt Rom: quam sparsis in ea pecuniis nobis turbare moliris. Und Rich. Sangerm. sagt zu ende 1236, dass in diesem iahre Petras Frangipani pro parte imperatoris unruhen gegen den pabst und den senator erregte, welche bis zum apr. 1237 dauerten; vergl. auch Vita Gregorii ap. Mur. 3,581. ‒ Ein hofrichter Theotimus ist nicht bekannt. Sollte es sich um Petrus sohn des Theodinus handeln, so Hesse sich als unterstützung für die einreihung geltend machen, dass dieser im feb. 1237, wo er von Rom zurückgekehrt sein könnte, beim kaiser zu Wien war; vgl. unten. Bestimmter noch entspräche Cyprian; dieser machte erweislich, vergl. Maurisius ap. Mur. 8,43, den zug 1236 mit und wird nach 1237 nie mehr genannt. Verbesserungen und Zusätze:Ardens semper — debeatis (fideliter). [Goldast Const. 3,397.] Winkelmann Acta 2,28. — Ein mandat des hofrichters Cyprianus de Theate (daher die variante Theotimus) 1237 iuni 10, s. o. nr. 13229, und ein doch wohl erst 1239 oder später geschriebener brief desselben bei Huill. 5,762, s. o. nr. 13303. Verbesserungen und Zusätze (1983):Mit abweichendem Explicit und Hofrichter Cyprianus statt Theotinus in Briefcodex 13. Jh. in Florenz, Biblioteca Nazionale Centrale, Landau-Finaly 17. Erwähnt in QuF. 19 (1927), 378 Nr. 6 (Davidsohn). Nach der eingehenden Begründung von Kantorowicz, K. Friedrich II. Erg.-Bd. 1931. Exkurs VI. S. 283 ff. und 289 zum Frühjahr 1238 (März oder April) zu datieren (statt Herbst 1236). Deutsche Übers.: Heinisch S. 377.
Charter: RI V,1,1 n. 2159
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. schreibt dem pabste, Italien sei sein erbe und er könne nicht fremdem nachgehen und das eigene vernachlässigen; Italien sei so voll ketzereien, dass es unbillig sei sich gegen die Saracenen zu wenden und ienes unberührt zu lassen; den krieg gegen die Saracenen könne er überdies ohne grosse mittel nicht unternehmen, welche er in Italien zu finden hoffe. Italia hereditas‒universa. Matthaeus Paris ad a. 1236, ed. Luard 3,375. Raynald Ann. ad 1236 § 3. Huill. 4,811. ‒ Nur fragment, welches (wenn nicht blosse stylübung) der antwort des kaisers auf das päbstliche schreiben vom 21 märz angehören wird, von dem der kaiser in nr. 2160 sagt, dass er cum adiectione cuiusdam admirationis darauf geantwortet habe, und welches nach dem päbstlichen schreiben vom 10 iuni durch den canonicus magister Roger von Salerno überbracht wurde und insbesondere die bitte enthielt, den patriarchen von Antiochien (vgl. auch Huill. 6,390) in die Lombardei zu schicken. ‒ Nach Matth. Paris hätte der pabst darauf cum simultate dem zuge zugestimmt, was mit dem schreiben vom 10 iuni recht wohl vereinbar ist; vgl. auch das schreiben des pabstes vom 23 oct. Verbesserungen und Zusätze:Huill. 4,881. Matth. Paris. in M. G. Ss. 28,134. Verbesserungen und Zusätze (1983):Nach Vehse, Die amtliche Propaganda 223 Anm. 130 „kein Fragment eines kaiserlichen Briefes, sondern von Matthäus Parisiensis nach Motiven anderer Briefe erfunden. "Deutsche Übers.: Heinisch S. 364.
Charter: RI V,1,1 n. 2175
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. klagt dem könige von Böhmen und den andern fürsten, dass der herzog von Oesterreich ihn so vielfach herausforderte, dass er das nicht ungestraft lassen könne, so sehr er aus freundschaft für dessen verstorbenen vater zur milde geneigt sei; dass, nachdem derselbe sich weigerte, auf dem hoftage zu Ravenna und zu Aglei vor ihm zu erscheinen, er sich nach dessen besitzung Portenau begeben (1232 mai), ihn dort liebevoll aufgenommen, ihm achttausend mark zur ausgleichung des streites wegen der aussteuer der seinem sohne vermählten schwester desselben versprochen und anderweitig beschenkt habe; dass derselbe, als er im vertrauen auf ihn kürzlich durch dessen land Steier nach Deutschland zog, sich nicht entblödete, zweitausend mark zum kriege gegen die könige von Böhmen und Ungarn zu fordern und auf die verweigerung erklärte, dem kaiser nicht mehr dienen zu wollen; dass derselbe dann sich weigerte, auf dem hoftage zu Mainz zu erscheinen, statt dessen den könig von Ungarn angriff und einen einfall desselben in das reich herbeiführte, dann viele reichsfürsten, den könig von Böhmen, den erzbischof von Salzburg, die bischöfe von (Bamberg), Passau, Regensburg und Freising, den herzog von Baiern und den markgrafen von Mähren durch einziehung ihrer rechte und einkünfte in Oesterreich und Steier schädigte, und sich in seinen ländern iede gewaltthat erlaubte; dass derselbe dann, nachdem er trotz zugesicherten geleits sich weigerte, auf den im vergangenen winter zu Augsburg gehaltenen hoftag zu erscheinen, und auf klage des erzbischofs von Salzburg und anderer nach Hagenau vorgeladen auch dort trotz trügerischer versprechungen nicht erschien, nun abgesehen von den früheren anschlägen bei der gefangennahme seines sohnes Heinrich mit den Mailändern und andern reichsfeinden in verbindung trat, sich gegen ihn an den Alten vom Berge wandte, den pabst gegen ihn einzunehmen suchte, ihm vom herzog von Russland gesandte geschenke auffing, burgen besetzte, welche der vogt von Regensburg dem reiche vermachte, seine mutter beraubte und vertrieb, und den mit seiner schwester vermählten markgrafen von Meissen gewaltsam zum verzichte auf deren aussteuer nöthigte; dass er nun so vielen klagen und beleidigungen gegenüber gegen denselben vorgehen werde, und das alles ihm (dem könige) und den andern fürsten mittheile, damit allen der sachverhalt klar werde. Inviti trahimur‒universis. Petr. de Vin. 3,5. Hanthaler Fasti Campil. 1,830. Boczeck Cod. Moraviae 2,225. Erben Reg. Boh. 1,358. Huill. 4,852. Steierm. Urkkb. 2,442. ‒ Wäre anzunehmen, dass dieses schreiben bestimmt war, an den vom hofe abwesenden könig von Böhmen und andere fürsten versandt zu werden, so würde es allerdings mit Huill. etwa in den mai zu setzen sein. Dann aber muss es auffallen, dass das schreiben nicht mit einer aufforderung, zu diesem zwecke einen hoftag zu besuchen oder gegen den herzog zu rüsten schliesst. Es fehlt weiter iedes sonstige zeugniss, dass der kaiser schon vor dem iuni zu entschiedenem vorgehen gegen den herzog entschlossen war; vergl. oben. Die ganze fassung des schreibens scheint mir darauf zu deuten, dass es eine auf dem Augsburger tage selbst entstandene, zu allgemeiner veröffentlichung bestimmte klagschrift oder rechtfertigungsschrift ist, für welche man die form eines schreibens zunächst an den mächtigsten der anwesenden fürsten wählte. Verbesserungen und Zusätze:*D'Achery Spicil. 3,601. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 16rv (1. H. 14. Jh.). Schaller, in: Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 55. Druck: MGH. Constit. II, 269 Nr. 201 -- Cod. dipl. Bohemiae 3,165 Nr. 131. Zur Kritik des Manifestes: F. Thiel, Kritische Untersuchungen über die im Manifest K. Friedrichs II. vom J. 1236 gegen Friedrich II. von Österreich vorgebrachte Anklagen. 1905. (Prager Studien aus d. Gebiete der Gesch.-Wissenschaft hg. von A. Bachmann. Heft XI.) -- Steinacker, in: MIÖG. 39 (1923), 92 ff. und Erg.-Bd. 11 (1929), 207 ff. -- Güterbock, in: Neues Archiv 49 (1930), 710 Nr. 298 -- Hampe, Deutsche Kaisergesch. 7. Aufl. (1937), 282 Anm. 3. -- K. Brunner, Zum Prozeß gegen Herzog Friedrich II. von 1236, in: MIÖG. 78 (1970), 260--73 (Danach richtiger Ansatz der Datierung: 1236 I. 6 -- VI. 27) -- F. Hausmann, Kaiser Friedrich II. in Österreich, in: Fleckenstein, Probleme um Friedrich II. S. 149 ff. Deutsche Übers.: Heinisch S. 303.
Charter: RI V,1,1 n. 2190
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. bestätigt der gemeinde Brenzone (am ostufer des Gardasee unter der höchsten erhebung des Monte Baldo) ein privileg Friedrichs I von 1163. Oestr. Notizenbl. 1851 s. 102 und Huill. 4,956 extr. nur mit 1236. Verbesserungen und Zusätze (1983):Mit 1236 IV. Speyer. Zur Ü. s. Scheffer-Boichorst, Zur Gesch. des 12. und 13. Jhs. S. 55 ff., bes. S. 59.
Charter: RI V,1,1 n. 2200
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. schreibt dem Heinrich de Morra dass er mit vergnügen vernommen, was er ihm über den friedlichen zustand des königreichs mittheilte, fordert ihn und die andern, denen er die sorge für dasselbe anvertraute, auf denselben zu erhalten, beantwortet anfragen desselben bezüglich der inquisition gegen unredliche revocatoren und wegen unterschleife, welche sich Philipp de Citro und die andern mit dem bau von Rocca Janule und Sti Germani betrauten zu schulden kommen liessen, dann bezüglich des in aussicht genommenen gerichtlichen kampfes zwischen genannten. Exc. Massil. nr. 118, W. 640. ‒ Mit apud Burgum Sti Dominici, ind. 10. ‒ Ist der ausstellort, wie doch kaum zu bezweifeln, Borgo S. Donino, so kann der kaiser während der 10 ind. nur im oct. dort gewesen sein. Dass er damals Cremona zumal in dieser richtung verlassen haben sollte, stösst allerdings auf so manche bedenken, dass ich früher glaubte, wie Winkelmann, ein versehen in der indiction annehmen zu sollen und das stück zum nov. 1238 einreihte, wo allein während der zeit der regentschaft die annahme eines aufenthaltes zu Borgo durch das itinerar bestimmt unterstützt wird. Aber der inhalt spricht dagegen. Wie schon W. bemerkt, war Philipp de Citro noch 1235 vorsteher der befestigungsarbeiten bei S. Germano und fand sich dann im sept. 1237 occasione inquisitionis olim facte wegen der unterschleife mit Heinrich von Morra durch zahlung einer geldstrafe ab. Macht schon das entstehung vor 1238 nov. wahrscheinlich, so ist wohl entscheidend, dass Philipp schon am 6 iuni 1238 als capitän zu Turin urkundet, San Quintino Osservazioni 2,221, und nach Petr. de Vineis 3,54 noch ende 1239 in Piemont gewesen zu sein scheint, während das schreiben des kaisers zweifellos anwesenheit Philipps im königreiche voraussetzt. Die von W. vertretene annahme aber, es seien hier theile zweier erlasse aus verschiedener zeit vereinigt, scheint mir zu gewagt und durch den inhalt nicht bestimmter begründet, da die antwort des kaiser zwar ganz verschiedene dinge berührt, aber doch nicht ausgeschlossen ist, dass die anfragen des grossiustitiar sich auf ebenso verschiedene bezogen. Nach allem glaube ich, dass an ind. 10 festzuhalten ist und am oct. wenigstens so lange, als sich für die ortsangabe nicht eine andere erklärung findet, welche auf die monate sept. bis nov. 1236 oder iuni bis aug. 1237 passt, da der grossiustitiar in der zwischenzeit am hofe war.
Charter: RI V,1,1 n. 2206
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. zeigt seinen getreuen Palermitanern an, dass seine gemahlin ihm eine tochter geboren habe. Communem et debitam‒repromisit. Petr. de Vin. 3,71. Inveges Ann. di Palermo 3,589. Huill. 4,929. ‒ Die zeit ergibt sich annähernd aus der angabe des Rich. Sangerm., dass im februar 1237 zu S. Germano ein brief des kaisers über die einnahme von Vicenza und die geburt einer tochter verlesen sei. ‒ Ueber die frage, ob die kaiserin schon vorher einen sohn geboren, vgl. Winkelmann Fr. 2,143. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 320.
Charter: RI V,1,1 n. 2158
Date: 1236
Abstract: Friedrich II. schreibt an seine getreuen im königreiche Sicilien dass er zwar von allen seinen unterthanen keine lieber bei sich habe, als sie, auf deren umsicht und treue er volles vertrauen habe, ihm ihre personen aber ietzt nicht nöthig seien, da ihm Germanien zahlreiche streiter liefere; dass er iedoch zu dem beabsichtigten heereszuge nach Italien, auf dem er die rebellen diesesmal gänzlich zu demüthigen hoffe, bedeutende geldsummen bedürfe und in dieser richtung ausgiebige unterstützung von ihnen erwarte. In invidiam omnium ‒ conferretur. Petr. de Vin. 3,4. Huill. 4,930. ‒ Von Huill. auf den zweiten zug bezogen und zu dec. 1236 gesetzt. Aber die angabe in der überschrift bei Petr. de Vin. (ebenso in hs. des princ. Fitalia): quando primo cum exercitu suo intrare voluit Lombardiam, scheint dem inhalte durchaus zu entsprechen, und das hac vice wird nur den gegensatz gegen die früheren züge in die Lombardei ohne genügende streitkräfte bezeichnen. Auch sind 1237 sicilische streitkräfte aufgeboten; vergl. zum 14 sept. 1237. Wäre das schreiben schon auf die allgemeine collecte für 1236 zu beziehen, so würde es wohl früher zu setzen sein, wenn sich aus Rich. Sangerm. auch nur ergibt, dass die collecte iedenfalls vor iuni (1237 im märz) aufgelegt wurde. Aber es ist mir wahrscheinlicher, dass es sich nicht um die übliche collecte, sondern um eine ausserordentliche leistung statt des entfallenden kriegsdienstes handelt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 13v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 404 Nr. 44 (Schaller). Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 44 Nr. 18 -- Heinisch S. 354.
Charter: RI V,1,1 n. 2209
Date: 1237 ian. 3
Abstract: Friedrich II. beauftragt den Albero von Polheim den Rupert von Enns zur vergütung des dem stifte Seckau angethanen schadens zu verhalten. Urkkb. des L. ob der Enns 3,47. Steiermärk. Urkkb. 2,453 ex or. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift Or. (geschlossener Brief) in Graz, Landesarchiv, Nr. 524. Beschreibung: Philippi 86.
Charter: RI V,1,1 n. 2208
Date: 1237 ian. 3
Abstract: Friedrich II. gebietet allen mauthnern und zöllnern in Steiermark die sachen des probstes von Seckau und seiner kirche zollfrei zu lassen, wie das zur zeit herzog Liupolds üblich war. Pusch et Froelich Dipl. 1,207. Huill, 5,1. Steiermärk. Urkkb. 2,454. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt in starker Anlehnung an das kanzleimäßige BF. 2214.
Charter: RI V,1,1 n. 2210
Date: 1237 ian. 24
Abstract: Friedrich II. gebietet seinen mauthnern an der Donau dem kloster Aldersbach die mauthfreiheit für wein und lebensmittel zu beobachten wie herzog Liupold sie diesem kloster zuerst ertheilt und er sie demselben nunmehr bestätigt hat. Hund Metrop. 2,66. M. Boic. 5,373 und besser 31a,566. Huill. 5,5. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt von KA. Zinsmaier, Studien 534.
Charter: RI V,1,1 n. 2211
Date: 1237 ian. 26
Abstract: Friedrich II. nimmt abt und convent des klosters Seitenstetten mit ihren ietzigen und künftigen besitzungen in seinen und des reichs besondern schutz. Hormayr Archiv 1826 s. 800. Huill. 5,6. Fontes rer. Austr. II 33,43. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Zinsmaier, Reichskanzlei 150, Anm. 65. Or. in Seitenstetten, Stiftsarchiv.
Charter: RI V,1,1 n. 2213
Date: 1237 ian. 00
Abstract: Friedrich II. nimmt den abt von Lambach dessen kloster und klosterbrüder mit gütern und rechten in seinen und des reichs besondern schutz. Kurz Beiträge 2,454. Huillard 5,4. Urkb. des L. ob der Enns 3,37. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Or. in Lambach, Stiftsarchiv.
Charter: RI V,1,1 n. 2212
Date: 1237 ian. 00
Abstract: Friedrich II. nimmt das kloster Göttweich mit personen und gütern in seinen und des reichs besondern schutz. Chron. Gotwic. 1,421 facs. und siegel. Huill. 5,3. Fontes rer. Austr. II 8,309. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Göttweig, Stiftsarchiv. Druck: A.F. Fuchs, Urkunden und Regesten zur Geschichte des Benediktinerstifts Göttweig 1. Teil (1058--1400). 1901 (Fontes rer. Austriacarum 51. Bd.), S. 127 Nr. 118.
Charter: RI V,1,1 n. 2214
Date: 1237 ian. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt der äbtissin und dem convent von Erla ihre alten gewohnheiten. Pez Cod. dipl. 2,90. Huill. 5,2. ‒ Mit 1236. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Zinsmaier, Reichskanzlei 150 Anm. 65. Or. in Wien, HHStA.
Charter: RI V,1,1 n. 2215
Date: 1237 ian. 00
Abstract: Friedrich II. nimmt auf bitte des abtes Eglolf das kloster zum Heiligen Kreutz in Oestreich mit dessen ietzigen und künftigen gütern in seinen und des reichs besondern schutz, will dass die demselben von kaisern und reichsfürsten ertheilten freiheiten wahrgenommen werden, befreit es nach den gewohnheiten des cistercienserordens von aller vogtei, erlaubt demselben sich beliebig einen schirmer zu wählen, verleiht demselben zollfreiheit für seine lebensmittel. Mit goldbulle. Z.: der patr. v. Aglei, die erzbb. S. v. Mainz, v. Salzburg u. T. v. Trier, die bisch. S. v. Regensburg u. E. v. Bamberg, die herz. O. v. Baiern u. B. v. Kärnthen, H. landgr. v. Thüringen, br. Hermann deutschordensmeister, C. gr. v. Hardegk, L. gr. v. Plain, Gotfr. v. Hohenloch, der burggr. v. Nürnberg. Pez Cod. dipl. 2,88. Ludewig Rel. 4,254. Stillfried Mon. Zoll. 1,36. Huill. 5,7. Herrgott Mon. domus Austr. 1,231. Fontes rer. Austr. II 11,95 ex or. ‒ Mit 1236. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt unter Benützung der VU. BF. 1701. Hirsch, Studien über die Vogtei-Urkunden, in: Archivalische Zs. 37 (1928), 17 f. Kanzleimäßige Schrift. Or. mit Goldbulle (getrennt vom Or.) in Heiligenkreuz (N.-Öst.), Klosterarchiv. Regest: Hohenlohisches UB. 1,93 Nr. 159 -- Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 653.
Charter: RI V,1,1 n. 2220
Date: 1237 feb. 20
Abstract: Friedrich II. beauftragt den iudex provincialis Albero von Polheim mit dem schutze des cistercienserklosters Wilhering und bestellt denselben zum richter für alle klagen desselben. Stülz Gesch. von Wilhering 506. Huill. 5,24. Urkb. des L. ob der Enns 3,48. Verbesserungen und Zusätze (1983):Vermutlich von KA verfaßt.
Charter: RI V,1,1 n. 2228
Date: 1237 feb. 28
Abstract: Friedrich II. befiehlt allen seinen richtern und mauthnern in Oestreich und zu Wels dem kloster Wilhering die demselben vom herzog Leopold gewährte mauthfreiheit bei verführung der für den eigenen gebrauch bestimmten sachen einzuhalten. Stülz Gesch. v. Wilhering 507. Huill. 5,25. Urkb. des L. ob der Enns 3,49.
Charter: RI V,1,1 n. 2219
Date: 1237 feb. 00
Abstract: Friedrich II. erneuert und bestätigt bei seinem aufenthalt in Wien (nobis Wienne presentibus, promovente Domino feliciter nostri culminis incrementum, et ducatibus Austrie et Stirie dominio nostro prospera sorte subactis) auf bitte des abtes Felix dem Schottenkloster daselbst das eingerückte privileg Heinrichs herzogs von Oestreich d. d. Wien 22 april 1161 stiftung des klosters betr. Mit goldbulle. Z.: der patr. v. Aglei, die erzbb. S. v. Mainz, Th. v. Trier u. E. v. Salzburg, die bisch. E. v. Bamberg u. S. v. Regensburg kais. hofcanzler, O. herz. v. Baiern u. pfalzgr. am Rhein, Bern. herz. v. Kärnthen, H. landgr. v. Thüringen, br. H. deutschordensmeister, Gotfr. v. Hohenloch, der burggr. v. Nürnberg. Hormayr Wiens Gesch. I, 1,75 (nr. 24). Huillard 5,17. Fontes rer. Austr. II 18,33 ex or. Sickel Mon. graph. 5,20. Vgl. Fontes rer. Austr. II 25,341 eine nach dieser urk. gefertigte formel. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Or. mit Goldbulle in Wien, Archiv des Schottenklosters. Regest: Hohenlohisches UB. 1,93 Nr. 160 -- Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 655.
Charter: RI V,1,1 n. 2227
Date: 1237 feb. 00
Abstract: Friedrich II. erneuert und bestätigt dem probst und convent von Waldhausen die eingerückte urkunde herzog Liupolds von Oestreich d. d. Neuenburg 22 april 1204. Z.: Sifr. erzbisch. v. Mainz, die bisch. Eckb. v. Bamberg, S. v. Regensburg kaiserl. hofcanzler, Rüd. v. Passau u. Conr. v. Freising, Otto pfalzgr. am Rhein u. herz. v. Baiern, Heinrich landgr. v. Thüringen, der herzog v. Kärnthen, marsch. Heinr. v. Pappenheim. Kurz Beitr. 4,456. Huill. 5,15. Urkb. des L. ob der Enns 3,52. ‒ Mit 1236. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt und geschrieben von KA. Zinsmaier, Studien 531, 534. Or. in Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum. Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 660.
Charter: RI V,1,1 n. 2216
Date: 1237 feb. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt dem abt und convent des klosters zum Heiligen Kreutz ihre von den herzogen von Oestreich hergebrachte zollfreiheit für die zu ihrem eignen gebrauch bestimmten lebensmittel, und erlässt befehl dass diese zollfreiheit aufrecht erhalten werde. Pez Cod. dipl. 2,92. Huill. 5,10. Fontes rer. Austr. II 11,97. Verbesserungen und Zusätze (1983):Die bestätigte Urk. Herzog Friedrichs II. von Österreich von (1230 VIII. -- 1237) ist verloren. s. UB. der Babenberger 2,119 Nr. 284. Kanzleimäßige Schrift. Or. in Heiligenkreuz (N.-Öst), Klosterarchiv.
Charter: RI V,1,1 n. 2221
Date: 1237 feb. 00
Abstract: Friedrich II. beurkundet dass abt und convent von Nieder Altaich ihm die eingerückte urk. Liupolds herzogs von Oestreich und Steier d. d. Wien 1210 mauthfreiheit betreffend vorgelegt haben, und erneuert dieselbe bestätigend, quia iidem ducatus Austrie et Stirie ad nostrum et imperii dominium domino favente devenerunt. Z.: der könig v. Böhmen, der patr. v. Aglei, die erzbb. v. Mainz Salzburg u. Trier, die bischöfe v. Bamberg u. Regensburg, die herzoge v. Baiern u. Kärnthen, der landgr. v. Thüringen, der burggr. v. Nürnberg, Gotfr. v. Hohenloch. M. Boic. 15,8, vgl. 30a,254. Huill. 5,13. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Or. in München, HStA., KS. 746. Beschreibung: Philippi 86. Regest: Hohenlohisches UB. 1,93 Nr. 161 -- Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 656.
Charter: RI V,1,1 n. 2223
Date: 1237 feb. 00
Abstract: Friedrich II. meldet den beamten, mauthnern und allen in den herzogthümern Oestreich und Steier und in der mark Krain die dem Deutschorden bewilligte mauthfreiheit zur darnachachtung. Steiermärk. Urkkb. 2,457 ex or. ‒ Mit 1236. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt und geschrieben von KA. Zinsmaier, Studien 531, 534. Or. in Wien, Deutschordenszentralarchiv. Regest: Pettenegg Nr. 155 -- Schindler, Regesten 2 Nr. 17196.
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