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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1223 iuli 00
AbstractFriedrich II. (‒) bestätigt die schenkung von Rochella an das kloster (Montevergine). Nur das mitgetheilt an Winkelmann aus den papieren von H. W. Schulz durch Strehlke, aber mit der angabe des klosters La Cava als empfängers. ‒ Schon der umstand dass Rochella wiederholt an Montevergine bestätigt wird, legt die annahme eines versehens bei iener angabe nahe. Es findet sich weiter nach Winkelmann im archive von La Cava keine entsprechende urk. Dagegen fahrt der catalog von Montevergine wirklich eine kaiserurkunde mit 1223 iuli in castris ante Samnit auf, vgl. Archiv der Gesellsch. 12,531, wo dieselbe in der anmerkung mit der vorhergehenden identifizirt wird, ohne dass ich einen ausreichenden grund dafür absehe, während die dort mit 18 dec. ind. 11 ap. Sannit angegebene urk. allerdings dieselbe mit nr. 1421 sein muss, wonach die angabe bei Winkelmann Fr. 1,180 n. 3 zu berichtigen sein würde. ‒ Hartwig in den Forsch. zur deutschen Gesch. 6,646 hält den ausstellort für Saramini, das unweit Girgenti lag. Wegen der entfernten lage ist das wenig wahrscheinlich, da schon die belagerung von Jato in die späteren zeiten des iuli fallen muss.

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Date: 1223 aug. 00
AbstractFriedrich II. (Melphie) bestätigt dem kloster Sta Maria de Nerito (Nardo am golf von Tarent), seine zum theil genannten besitzungen. Per m. Jacobi de Bandra notarii et scribe nostri. Ughelli Italia sacra 10,300. Huillard 2,395. ‒ Mit 1223, ind. 11, imp. 3, sic. 25; aber der östlich von Neapel auf der nordseite des Appenins gelegene ausstellort Melfi passt nicht ins itinerar. [Ich habe daher in den Wiener Sitzungsber. 69,298 die annahme zu begründen gesucht, diese urk. wie die entsprechenden von 1224 feb. aus Melfi und märz aus Brindisi seien vom grosshofiustitiar als statthalter Apuliens im namen des kaisers ausgestellt. Ich fuge dem noch hinzu, dass keiner der in den drei urkk. als schreiber genannten notare in dieser zeit beim kaiser nachzuweisen ist; dass weiter das auffallende scribe nostri in dieser urk. statt des üblichen fidelis nostri immerhin der annahme der fertigung durch einen beim grosshofiustitiar in verwendung stehenden notar entsprechen würde. In urkk. des kaisers wird Jacob von Bantra vereinzelt 1224 iuli, häufiger erst seit 1239 genannt. ‒ Nach mittheilung Winkelmanns wird in den Processi di regio padronato 35,13 im archive zu Neapel eine urk. des kaisers für Nardo vom apr. 1223 ohne ortsangabe erwähnt. Ich möchte vermuthen, dass es sich um dieselbe und um ein versehen in der angabe des monats handelt.] Verbesserungen und Zusätze: S. o. nr. 14682. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: M. Pastore, Le pergamene della curia e del capitolo di Nardò (Lecce 1964) S. 93--94 nach Transsumpt 16. Jh., vgl. auch S. 8 f. Nr. 12 und 13.

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Date: 1223 (sept. 00)
AbstractFriedrich II. Anwesenheit des kaisers wahrscheinlich im sept. ergibt sich aus den sehr umfassenden processacten über die entscheidung der durch den wegen verschleuderung des kirchengutes vertriebenen bischof von Cefalù beim pabste eingebrachten klage auf restitution, aus welchen Pirro Sic. sacra 2,805, und danach Huill. 2,466.919, einen nicht genauen auszug gibt; eine vollständige abschr. aus dem orig. im domarchive zu Cefalù findet sich im nachlasse Huillards. Danach beauftragte der pabst 2 (11? im drucke bei Ughelli 9,214 aber 7) kal. apr. Laterani den erzbischof von Cosenza mit erledigung der sache, welcher aug. 18 ind. 11 den dortigen thesaurar Bartholomeus delegirte. Ego magister Bartholomeus suis volens obedire mandatis auctoritate predictarum litterarum ad d. imperatorem accessi apud Trapanum, qui me benigne recipiens promisit se restituturum d. Cephaludensi episcopo, quicquid per sentenciam decerneremus restituendum eidem. Der bischof, nach Trapani geladen und über den peremtorischen termin hinaus erwartet, kommt nicht. Der delegirte geht nach Cefalù und wartet dort, bis der bischof von Messina zurückkehrt. Nachdem dieser sein libell eingereicht, fordert der delegirte den kaiser auf, procuratoren zu senden. Der kaiser schickt als procurator seinen notar Heinrich, welcher zunächst am 9 dec., ind. 12, sich das libell zur einsicht geben lässt, während die verhandlung sich dann in den ersten monaten 1224 fortsetzt. ‒ Diesen genaueren zeitangaben gegenüber verlieren die von Huill. 2,919 geltend gemachten gründe ihr gewicht, wonach der besuch beim kaiser in das iahr 1224 zu setzen wäre, in welchem der kaiser allerdings nov. 10 urkundlich zu Trapani nachweisbar ist. ‒ Huill. 2,935 erwähnt ein privileg des kaisers für kloster Ilfeld vom oct. 1223 nach Leuckfeld Antiq. Ilfeldens. c. 8 § 4. Aber a. a. o. findet sich nur eine urk. des erzb. Sifrid von Mainz vom 27 oct. 1223, die zu iener angabe veranlassung gegeben haben wird, da das ganze werk keine urk. Friedrichs II enthält. Verbesserungen und Zusätze: Die acten des processes gegen den bischof Harduin von Cefalù sind ietzt vollständig von mir in Mitth. d. oesterr. Inst., Ergänzbd. 1,298 ff. herausgegeben. Vgl. nr. 6580.

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Date: 1223 nov. 00
AbstractFriedrich II. beurkundet dass er mit könig Ludwig von Frankreich dahin sich gegenseitig verbündet habe dass keiner des andern rebellische und verbannte leute in sein reich aufnehme, will auch mit dem könig von England und dessen erben kein bündniss machen noch den seinigen gestatten (de rege Anglie sic erit quod nullam cum eo faciemus confederacionem nec cum heredibus suis, nec a nostris fieri permittemus). So in seine seele beschworen von Rainald herzog von Spoleto und Johann de Traiecto seinem hofnotar vor magister Samuel de Domibus und Wilhelm de Balneolis den gesandten Frankreichs. Martene Coll. 1,1183 und 1195 das erste mal zum iahr 1223, das zweite mal zu 1224. Bouquet Recueil 17,307. Mon. Germ. 4,253. Huillard 2,462. ‒ [Bisher allgemein, auch von B. und Huill., zu 1224 gesetzt. Aber: 1) der cod. Colbertinus, auf den alle drucke zurückzugehen scheinen, hat 1223. 2) Das ergänzte itinerar würde 1224 nicht stimmen, während es hier unterstützung bietet. 3) Diese erneuerung des 1212, vgl. nr. 678, eingegangenen bündnisses mit Frankreich wird zunächst veranlasst sein durch die thronbesteigung könig Ludwigs nach dem tode seines vaters am 14 iuli 1223; auch das scheint die einreihung hier wahrscheinlicher zu machen. ‒ Vgl. die wiederholung durch könig Heinrich 1226 iuni 11.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 125 Nr. 99.

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Date: 1223 dec. 27
AbstractFriedrich II. befiehlt seinen beamten auf klage des bischofs von Girgenti das bisthum nicht mit neuen anforderungen zu beschweren. Künftig bei Winkelmann. Verbesserungen und Zusätze (1983):Formular: Ex querela-principibus exaltavit. Zinsmaier, Untersuchungen 458. Druck: Winkelmann, Acta imp. 1, 236 Nr. 260 -- Collura, Le più antiche carte dell'archivio capitolare di Agrigento 103 Nr. 50 (nach mehreren Kopien).

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Date: 1223
AbstractFriedrich II. schreibt dem bischofe C(onrad) von Hildesheim dass im königreiche alles nach wunsch gehe, Sarracenis qui cacumina montium et loca inexpugnabilia ceperant ad inferiora et plana loca iam omnibus revocatis; empfiehlt ihm nach wie vor für seinen sohn Heinrich sorge zu tragen, wofür er sich nach Deutschland kommend ihm dankbar erweisen werde; schreibt dass er gehört habe der vom grafen H(einrich) von Schwerin (am 9 mai) mit seinem sohne gefangene könig von Dänemark werde in hart gehalten, fordert ihn daher auf, da iener könig ungerechterweise vieles vom reichsgut an sich nahm, was er dem reiche wieder zu verschaffen strebe, dahin zu wirken dass der könig und dessen sohn in seine hände kommen, facturus quod quidquid venerabilis episcopus Herbipolensis episcopus propter hoc promisit vel dehinc promiserit comiti predicto, et ipse promittas cum eo, da er das genehm halten werde. Felices nostre ‒ observare. Schannat Vindemiae 1,194. Or. Guelf. 4,100. Mecklenburg. Urkkb. 1,271. Huill. 2,393. ‒ Gegen die frühere einreihung dieses briefes um iuli 1223 sucht Schirrmacher Fr. 1,299 abfassung des briefes im märz 1224 zu erweisen, sich vorzüglich darauf stützend, dass das über die Saracenen gesagte erst dieser zeit entspreche. Man kann zugeben, dass das an und für sich nach den sonstigen nachrichten eher für eine spätere abfassungszeit sprechen würde, während doch auch kaum etwas im wege steht anzunehmen, der kaiser habe theilweise oder zeitweilige erfolge überschätzend oder übertreibend schon im sommer 1223 so schreiben können, falls andere gründe für eine frühere zeit sprechen. Nun hat gegen Schirrmacher bereits Usinger deutsch-dän. Gesch. 316 geltend gemacht, der brief müsse geschrieben sein, ehe der kaiser den am 5 dec. 1223 erfolgten tod des bischofs von Wirzburg in erfahrung gebracht habe. Dagegen bezieht auch Usinger das über den bischof von Wirzburg gesagte auf den zu Nordhausen 1223 sept. 24 geschlossenen vertrag, Mecklenburg. Urkkb. 1,273. Dem gegenüber glaube ich annehmen zu müssen, dass der brief geschrieben ist ehe der kaiser von dem abschlusse des vertrages wusste. Kannte er denselben, so konnte er nicht mehr in so unbestimmten ausdrücken (vgl. insbesondere promisit vel dehinc promiserit) von der angelegenheit reden. Er konnte weiter überhaupt diesen von der reichsregierung abgeschlossenen vertrag nicht füglich als versprechungen des bischofs von Wirzburg bezeichnen. Der in den fünften monat nach der gefangennahme fallende vertrag ist sicher nicht abgeschlossen ohne längere vorverhandlungen mit dem grafen. Nach unserm briefe werden diese zunächst vom bischofe von Wirzburg geführt und derselbe dafür vom kaiser instruirt sein, während dieser als er schreibt noch nicht weiss, ob der bischof die versprechungen, zu denen er bevollmächtigt ist, überhaupt oder sämmtlich bereits gemacht hat oder erst machen wird. Der ganze ton des briefes scheint mir so bestimmt auf ein frühes stadium der verhandlungen zu deuten, dass ich denselben kaum später als etwa in den aug. setzen möchte. ‒ Wird noch Meklenburg. Urkkb. 1,272 nach Meursii Opp. 9,387 ein kaiserliches schreiben an den reichsverweser entsprechenden inhaltes aufgeführt, so wies ich bereits Engelbert der Heil. 245 darauf hin, dass es sich dabei um eine verwechslung handle.

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Date: 1223
AbstractFriedrich II. schwört dem pabste einen eid. Extat in libro privilegiorum Romane ecclesie exemplum iurisiurandi quo Fridericus atque Heinricus rex eius filius se in potestatem sedis apostolice futuros hoc anno polliciti sunt, nihilque mali adversus Romanam ecclesiam unquam molituros. Raynald 1223 § 19. ‒ Vielleicht folge des päbstlichen briefes vom 27 iuni. Leider ungedruckt! [Da B. später Platinas privilegienbuch der römischen kirche benutzte, ohne doch zu diesem stücke etwas nachzutragen, da sich in den Roul. de Cluny nichts entsprechendes findet, da ein solches auftreten des iungen könig Heinrich in dieser zeit an und für sich auffallen muss, so möchte ich annehmen, dass bei Raynald irgendwelches versehen eingreift, wahrscheinlich verwechslung von 1223 und 1233. Es wäre etwa an die verbriefung des kaisers vom 14 aug. 1233 zu denken, welche sich im privilegienbuche findet; dann hätte Raynald freilich den inhalt sehr ungenau wiedergegeben.]

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Date: 1223
AbstractFriedrich II. bestätigt ein privileg seines vaters für die kaufleute von Ortona. Mittheilung von Strehlke an Winkelmann (wohl aus Antinori Mem. degli Abruzzi 2,84, wo das privileg des vaters, Stumpf nr. 4928, erwähnt ist). ‒ Nur mit 1223. Mit der folgenden urk. nach der lage der städte wahrscheinlich hier einzureihen. Verbesserungen und Zusätze: *Nach Antinori 2,84 gedruckt bei Pollidor. Antiq. Frent. P. 1 diss. 10. Verbesserungen und Zusätze (1983):Echtheit fraglich, da aus den Hss. des Fälschers Polidoro stammend. Zur Kritik: Scheffer-Boichorst, in: Neues Archiv 24 (1899), 181 f.

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Date: 1223
AbstractFriedrich II. bestätigt ein steuerfreiheit betreffendes privileg seines vaters für Termoli. Wie vorher.

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Date: 1223
AbstractFriedrich II. verweist dem abte Gandolf von S. Sisto zu Piacenza, dass er die von Cremona wegen der angelegenheit von Luzzara und Guastalla, welche ienen angeblich von kaiser Heinrich verliehen seien, vor das kirchliche gericht des pabstes zu ziehen suche, während doch solche klagen über königliches gut an seinem hofe zu entscheiden seien, und gebietet ihm bei der treue, die er dem reiche schuldet, seine etwaige klage dort anzubringen und nicht was dem reiche zustehe an ein ungehöriges gericht zu ziehen. Ex insinuatione ‒ negetur. Böhmer Acta 781. ‒ Der brief dürfte etwa um diese zeit geschrieben sein, da der pabst schon 1223 mai 17 einen durch androhung einer geldstrafe von hundert mark verschärften entsprechenden befehl des kaisers erwähnt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Konzept von unbekannter Hand in Cremona, Archivio di Stato segreto comunale Nr. 2135. Beschreibung: Philippi 79.

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Date: 1223
AbstractFriedrich II. verleiht dem erzbischof Albert von Magdeburg auf lebenszeit die grafschaft Romaniola von der Folia bis zum Reno und vom meere bis zu den alpen mit voller gerichtsbarkeit und allen einkünften und rechten des reiches, und ertheilt ihm die gewalt zu emancipiren, delegirte und ordentliche richter und notare zu bestellen, tutoren und curatoren zu geben und leibesstrafen und geldstrafen zu verhängen. Quellen und Erört. 9a,271. Ficker Ital. Urkk. 339. ‒ Bezüglich der einreihung vgl. Ficker Ital. Forsch. 2,161. Verbesserungen und Zusätze: Ebenso ohne daten im Cod. Vindob. Philol. 411. — Nach Kohlmann Erzb. Ludolf v. Magd. (Halle 1885), Exc. I ist das in Ludolfii Summa (Quellen u. Erört. 9,379) enthaltene privileg Friedrichs für erzb. Albert nur eine überarbeitung dieser urk. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 119 Nr. 97.

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Date: 1224 ian. 7
AbstractFriedrich II. erlässt ein gesetz che il dritto di giudicare la perfida nazione in ordine alle cause di religione e d'impurità con donna di cristiana religione privativamente spetasse agli inquisitori del santo uffizio. Paramus De origine sacr. inquis. 197 extr. nach Hartwig in den Forsch, zur deutschen Gesch. 6,646. ‒ Ist der auszug genau, so kann ein solches gesetz von vornherein nicht vom kaiser Friedrich herrühren. Aber auch der erlass eines gesetzes ähnlichen inhaltes wird dadurch unwahrscheinlich, dass sich in den constitutionen nichts entsprechendes wiederfindet. Es ist mir am wahrscheinlichsten, dass die iahresangabe 1224 irrig und kaiser Friedrich mit einem der spätern sicilischen könige dieses namens verwechselt ist. Verbesserungen und Zusätze (1983):= 14686. Fälschung. Die älteren Drucke verzeichnet Genuardi, in: QuF. 12 (1909), 236 Anm. 3.

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Date: 1224 feb. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt auf die ihm vorgetragene bitte des deutschordensmeisters Hermann dem deutschordenshaus zu Ellingen seinen eignen eingerückten schutzbrief d. d. Nürnberg 8 sept. 1216. Z.: die erzbb. Ber. v. Palermo u. Nic. v. Tarent, die bisch. Conr. v. Triest, Jac. v. Patti u. Barthol. v. Syracus, Joh. abt v. Casamari, Rain. herz. v. Spoleto, Eberhard truchs. v. Walpurg. Mon. Boic. 30a,118. Brand. Usurpationsgesch. 222. Huill. 2,398. Verbesserungen und Zusätze (1983):Arenga wie in BF. 888. Or. in München, HStA., KS. 664. Beschreibung: Philippi 80. Beschreibung und Abb. des Siegels: Haussherr, Die Zeit der Staufer 1,34 Nr. 50 und III. Abb. 20.

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Date: 1224 feb. 00
AbstractFriedrich II. (Melfie) nimmt das kloster Montevergine in seinen besondern schutz, restituirt und bestätigt demselben die in folge der auf dem hoftage zu Capua verkündeten verordnung resignirten privilegien; bestätigt ein abkommen desselben mit Robert Malerba herrn von Submonte; verbietet das kloster unter dem vorwande der zu Capua wegen der wiederherstellung der lehen erlassenen verordnungen zu beschweren (vgl. oben nr. 1421); bestätigt weiter dem kloster Roccella in Sicilien mit zubehör und anderes was Paulus graf von Collesano dem kloster laut der darüber gefertigten instrumente geschenkt hat (vergl. oben nr. 1350). Per m. Joannis de Lauro not. et fidelis nostri. Pertz ex copia de 1615 zu Montevergine. Mastrullo Montevergine 655. Huill. 2,404. ‒ Mit 1224, ind. 12, imp. 4, sic. 26, aber dennoch nicht ins itinerar passend. [Vgl. oben zu nr. 1505.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Neapel, Casa dell'Annunziata, fondo membr. Nr. 4. Regest: Mauri Mori, Pergamene dell'Annunziata 36--37 mit Beschreibung des Or. -- Mongelli, Regesto-di Montevergine 2,117 Anm. 1 und 3 Nr. 2300.

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Date: 1224 feb. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt auf bitte des deutschordensmeisters Hermann einen vor seinem sohn könig Heinrich verhandelten vergleich, wonach der Deutschorden zu gunsten des Cunrad von Richenbach und des Cunrad von Smidevelt gegen überlassung von wingerten zu Rabensburg und Geburnen und eines hofes zu Wirzburg auf die einst von Bodo von Rabensburg geschenkt erhaltene burg Werneck verzichtet. Mit zeugen wie vorher. Kausler ex or. in Stuttgart. Huill. 2,402. Vgl. Reg. Henr. (VII) zu 1223 iuli 29. Verbesserungen und Zusätze (1983):Arenga wie in BF. 888, Stelle über Werneck aus BF. 3897. Or. in München, HStA., KS. 941 a. Beschreibung: Philippi 80. Regest: Hohenlohisches UB. 1,38 Nr. 56 -- Mainfränkisches Jahrbuch 19 (1967), 38 Nr. 7 (Herzig).

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Date: 1224 feb. 00
AbstractFriedrich II. bestätigt die schenkung eines hofes mit zugehör beim Schottenkloster in Wirzburg, der einst seinem grossvater und vater gehörte, seitens des bischofs Otto von Wirzburg und des domcapitels daselbst an den Deutschorden. Mit zeugen wie vorher. Mon. Boic. 30a,121. Hennes Cod. ord. Teut. 70. Huill. 2,400. Verbesserungen und Zusätze: *Unter den zeugen irrig Conrad statt Eberhard von Waldburg, wie in nr. 1512. 1514. Verbesserungen und Zusätze (1983):Benützung der VU. BF. 1067. Or. in München, HStA., KS. 665. Beschreibung: Philippi 80.

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Date: 1224 märz 5
AbstractFriedrich II. schreibt dem pabst wie er sich und alles das seinige der sache des heil. landes gewidmet und auch auf aufforderung und befehl des pabstes und bitten der cardinäle die erbtochter des königs von Jerusalem zur frau zu nehmen eidlich gelobt habe; wie er zur förderung des kreutzzugs hundert kriegsschiffe (galeas) in seinen häfen bereit zu haben glaube, und nun noch fünfzig lastschiffe (usserias) zur überschiffung von landungstruppen bauen lasse, auch schon bereit gewesen sei nach dem rath des deutschordensmeisters Hermann sich Deutschland zu nähern um sich mit den reichsfürsten zu besprechen, aber durch die verhandlungen mit den Saracenen in Sicilien nunmehr zurückgehalten werde. Unter diesen umständen habe er den deutschordensmeister mit seiner botschaft an den herzog von Oestreich, den landgrafen von Thüringen und andere reichsfürsten so wie auch an den könig von Ungarn abgeordnet, und demselben zugleich aufgetragen am päbstlichen hofe dasienige mitzutheilen was könig Johann von Jerusalem (aus Deutschland?) über die laue betreibung des kreutzzugs seitens der kirche gemeldet habe, wie denn auch die grossen Frankreichs und Englands wenig eifer zu haben schienen, wenn nicht vordersamst ein längerer waffenstillstand zwischen den beiden ländern zu stande gebracht werde. Auch habe die kirche es überhaupt an rechtem eifer für die betreibung des kreuzzugs fehlen lassen. Schliesslich macht der kaiser beim pabst hierauf bezügliche anträge und beglaubigt den deutschordensmeister. Cum ab eo‒exequatur. Raynald § 4 bis 12. Huill. 2,409. Theiner Mon. Hung. 1,46. Künftig bei Winkelmann. ‒ Die kaiserlichen botschafter richteten im mai zu Frankfurt ihre aufträge vor könig Heinrich und den reichsfürsten aus. Vgl. Ann. Col. Diese sind hier sehr gut unterrichtet, setzen aber irriger weise die berathungen des kaisers mit dem deutschordensmeister in den anfang ianuars. Verbesserungen und Zusätze: *Wegen der in dem briefe angekündigten entsendung des bischofs von Patti, um den eheconsens der Isabella von Ierusalem entgegenzunehmen, s. nr. 6566. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Winkelmann, Acta imp. 1, 237 Nr. 261. Regest: Cod. dipl. Saxoniae I. 3,228 Nr. 320 -- Dobenecker. Reg. Thuringiae II. Nr. 2131. Deutsche Übers.: Heinisch S. 119.

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Date: 1224 märz 19
AbstractFriedrich II. schreibt dem erzbischof von Magdeburg grafen von Romaniola und legaten in der Lombardei, und beauftragt ihn wegen der von dem bischof von Moden a gewünschten wiederaufbauung des durch die benachbarten städte zerstörten castells Ponte Duce das geeignete zu verfügen. Ughelli Italia sacra 2,122. Sillingardus Episc. Mutin. 91. Huill 2,421.

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Date: 1224 märz 28
AbstractFriedrich II. schreibt dem ganzen volke von Accon, dass er die vermeidung ihres hafens durch die Genueser wegen ihrer streitigkeiten mit den Pisanern in ihrem und des heil. landes interesse höchlich beklage, dass nun die Genueser in folge seiner aufforderung durch briefe und boten bereit seien, ihren hafen wieder zu besuchen, dass sie dieselben wohlwollend empfangen und nicht leiden sollen, dass dieselben von irgendwem belästigt werden. Aus gleichzeitiger begl. abschr. im staatsarchive zu Genua. Künftig bei Winkelmann. ‒ Vergl. Ann. Januens, Mon. Germ. 18,150, wonach 1222 zu Genua beschlossen wurde, statt nach Accon, nach Beirut zu fahren. Ebenda 155 werden zu 1224 zwei gesandtschaften an den kaiser erwähnt, die aber erfolglos blieben. Verbesserungen und Zusätze (1983):Wahrscheinlich offener Brief. Philippi 80. Druck: Winkelmann, Acta imp. 1,241 Nr. 263.

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Date: 1224 märz 00
AbstractFriedrich II. bestätigt demselben das eingerückte privileg Heinrichs VI d. d. Reggio 24 mai 1195. Zeugen wie vorher, dann noch: Rich. hofcämmerer, gr. Heinr. (v. Malta). Tiraboschi Mem. Mod. 4,80. Huill. 2,418. Verbesserungen und Zusätze (1983):Insert Baaken 442. Schrift von unbekannter Hand. Sehr beschädigtes Or. in Reggio Emilia, Archivio vescovile, perg. fasc. III. Nr. 3.

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Date: 1224 märz 00
AbstractFriedrich II. Notariatsinstrument wonach der markgraf Wilhelm von Montferrat laut erklärung der grosshofrichter Simon de Tocco, Heinrich de Tocco und Rofrid de Sto Germano vor diesen, vor Rainald herzog von Spoleto, Heinrich graf von Malta und andern genannten zeugen bekannte, vom kaiser Friedrich 9000 mark silber cölner gewichts als darlehen erhalten und ihm dafür alle seine güter verpfändet und zu fruchtgenuss aufgelassen zu haben, wie auch alle güter welche der kaiser bis zum betrage von 7200 mark von seinen gläubigern einlösen wird. Ego Nicodemus de Monte Caveoso de maudato imperatoris et rogatu marchionis scripsi. Muratori Script. 23,376. Huill. 2,425. ‒ Zweck des anlehens war die vom markgrafen, bruder des königs Demetrius, beabsichtigte wiedereroberung des königreichs Thessalonich. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Gasparolo, Cartario Alessandrino 2 (1937), 323 Nr. 419, in: Biblioteca Subalpina 115. Bd. nach Or. in Turin, Archivio di Stato.

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Date: 1224 märz 00
AbstractFriedrich II. schreibt demselben und beauftragt ihn behufs der ausrottung der ketzerei seine gegenwärtige verordnung in der ganzen Lombardei publiciren zu lassen, dass ieder welcher von seinem diocesanbischof nach vorgängiger untersuchung der ketzerei überfahrt worden, auf dessen verlangen von der ortsobrigkeit festgenommen und in seinem auftrage verbrannt oder nach umständen nur der zunge beraubt werden solle. Cum ad‒observandam. Raynald 1231 § 18. Mon. Germ. 4,252. Huillard 2,421. Mon. patriae 16,1234 eingerückt in die statuten von Vercelli. Verbesserungen und Zusätze: betr. todesstrafe für ketzerei. [In den statuten von Vercelli mit auslassung der gelinderen strafen; dagegen nach Mon. hist. patr. 16,1584 u. 1644 vollständig in den den statuten von Brescia.] Vgl. Ficker in in Mitth. d. oesterr. Inst. 1,198. 430. Die veranlassung zu dem edicte, glaube ich, ist nicht auf den erzbischof von Magdeburg, sondern auf den bischof Wilhelm von Modena zurückzuführen, der in derselben zeit an den kaiserlichen hof gekommen war oder sonst von sich anliegen gebracht hatte, s. das. 9, 136. Vgl. nr. 14835. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 126 Nr. 100.

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Date: 1224 märz 00
AbstractFriedrich II. nimmt auf bitte des bischofs Nicolaus von Reggio dessen kirche mit allen ihren besitzungen in seinen besondern schutz, und bestätigt derselben privilegien von Hugo und Lothar von Otto von Friedrich I und Heinrich VI deren wesentlicher inhalt angegeben ist. Z.: die erzbb. Ber. v. Palermo u. Nic. v. Tarent, die bisch. Gerh. v. Trient u. Conr. v. Triest, Joh. abt v. Casamari, Wilh. markgr. v. Montferrat, Rain. herz. v. Spoleto. Ughelli Italia sacra 2,303. Tiraboschi Mem. Mod. 4,81. Huill. 2,414. Verbesserungen und Zusätze (1983):Weitgehende Benützung der VU. Baaken 121. Notarielle Abschrift von 1298 VI. in Reggio Emilia, Archivio capitolare, perg. cassetta II. 1230 -- Kopie 13. Jh. in Mailand, Archivio della congregazione di Carità. P. Kehr, in: Göttinger Nachr. 1902, 74. Auszug in Mailand, Biblioteca Ambrosiana D 231 inf. (Sigonius) f. 45.

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Date: 1224 märz 00
AbstractFriedrich II. (Brundusii) bestätigt dem kloster St. Stefan de Nemore in einer umfassenden urk. dessen in folge der zu Capua publicirten verordnung resignirte privilegien. Per m. Petri de Salerno not. et fidelis nostri. Macciucca esame delle carte di San Stephano 24. Tromby Storia Cart. 5,95 und etwas abweichend 98. Huill. 2,943 beide ausfertigungen. ‒ Mit 1224, ind. 12, imp. 4, sic. 26, aber dem ausstellungsort nach doch nicht hierher gehörig. ‚Das or. zu Neapel scheint echt.‘ [Der ort, wahrscheinlich auch der monat und der name des notar werden aus der weniger umfassenden bestätigung vom märz 1221, oben nr. 1302, entnommen sein, wie das auch durch einen missgriff in der kaiserlichen kanzlei geschehen sein könnte; doch mag auch hier das zu nr. 1505 bemerkte zutreffen. In der kürzeren ausfertigung ist einmal auffallend die aufführung Tankreds, die sich auch in der schwerlich echten urk. von 1212, oben nr. 667, findet. Weiter aber dass trotz der übereinstimmenden datirung hier mehrfach auf ausführlichere angaben der andern ausfertigung hingewiesen ist, während einiges hinzukommt, was dort fehlt. Im falle der echtheit dieser kürzern ausfertigung liegt zweifellos eine geänderte spätere neuausfertigung unter beibehaltung des früheren protokolles vor.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Bestätigt D. Constanzes I. von 1195 VII. 16; Ries Nr. 12. Fälschung, in zwei verschiedenen Fassungen überliefert. Ort, Monat und Notarsname wahrscheinlich aus BF. 1302. Nachweis: Scheffer-Boichorst, Ein Gesetz Friedrichs II. De resignandis privilegiis, in: SB. der preuß. Ak. der Wiss. zu Berlin 1900, 149 f. Nach Schaller 3, 278 Anm. 64 auch vom Diktat her verdächtig, denn „mit der Arenga und der Captatio benevolentiae steht das D. allein unter den von Petrus de Salerno geschriebenen Privilegien". Angebl. Or. (längere Fassung) in Neapel, Archivio di Stato, 1943 vernichtet. K.A. Kehr, Die Urk. der normannisch-sizilischen Könige 373 Anm. 6 Nr. 29.

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Date: 1224 märz 00
AbstractFriedrich II. bestätigt dem bischof Wilhelm von Modena das privileg Heinrichs VI d. d. Borgo San Donino 26 mai 1195. Tiraboschi Mem. Mod. 4,79 extr. Huill. 2,420 extr. Verbesserungen und Zusätze: *Cappelletti Chiese 15,316 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Notariell beglaubigte Abschrift 13. Jh. in Modena, Archivio del Duomo, Doc. Nr. L 24/CCCXX. s. Baaken 444.

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Date: 1224 märz 00
AbstractFriedrich II. nimmt alle völker in Livland Esthland Samland Preussen Semgallen und der umgegend, welche wie er vernommen hat zum christenthum überzugehen geneigt sind, aber besorgen dadurch ihre freiheit einzubüssen, in seinen und des reichs besondern schutz, befreit sie von der dienstbarkeit weltlicher fürsten und grossen und will dass sie nur der heiligen kirche und dem römischen reiche unterstehen sollen. Ad hoc summi‒commendare. Petr. de Vin. 6,30. Huill. 2,423. Bunge Livländ. Urkkb. 1,148. Verbesserungen und Zusätze: Philippi Preuss. Urkb. 1,38. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204,21 v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 75 (H.M. Schaller). Zur Beurteilung des Manifestes: G. A. Donner, Das Kaisermanifest an die ostelbischen Völker vom März 1224, in: Mitt. des Westpreuß. Gesch.-Vereins 27 (1928), 1--10 -- L. Arbusow, in: Deutsches Archiv 7 (1944), 341 f. mit weiterer Lit.

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Date: 1224 märz 00
AbstractFriedrich II. bestätigt dem noster imperiique nostri princeps Salinguerra Taurellus das demselben und dessen söhnen verliehene, hier eingerückte privileg kaiser Heinrichs VI d. d. Regii 1195 iuni 24. Zeugen wie vorher mit Rich. u. Heinr. Aus Huillards nachlasse. Künftig bei Winkelmann. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Winkelmann, Acta imp. 1,240 Nr. 262.

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Date: 1224 apr. 6
AbstractFriedrich II. fordert den erzbischof von Arles und den bischof von Cavaillon auf, den Wilhelm de Sabrano grafen von Forcalquier anzuhalten, dem abte des klosters Montmaiour, welches ihm und dem reiche nullo mediante in temporalibus gehört, die villa Pertusii zurückzustellen. Huill. 2,430. ‒ Nur mit ind. 12 (in abschr. der samml. der Mon. Germ. aus andrer hs. der auch von Huill. benutzten quelle ind. 11) und dem verderbten ausstellort Carterbae oder Chathê. Vergl. oben nr. 367. 416. 417 und 1493.

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Date: 1224 mai 3
AbstractFriedrich II. schreibt dem pabst und erneuert seine schon mehrmals durch boten und briefe vorgetragenen bitten zu gunsten seines notars des magisters Johannes de Traiecto, auf welche bisher noch keine entscheidung erfolgt ist, und beglaubigt den erzbischof von Otranto um seine dringenden bitten mündlich vorzutragen, deren erhörung er um so sicherer erhofft, als an ihn noch nie ein specialis nuntius de latere des pabstes geschickt wurde, dessen gesuch nicht ganz oder zum grössten theile erfüllt worden wäre. Si pro nutrito et fideli notario nostro ‒ certiores. Pertz aus den päbstlichen reg. Künftig bei Winkelmann. ‒ Vergl. oben nr. 1399 und das schreiben des pabstes von 1225 sept. 25, wonach derselbe die kirche von Brindisi anderweitig besetzte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Winkelmann, Acta imp. 1,242 Nr. 265.

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Date: 1224 mai 23
AbstractFriedrich II. befiehlt allen grafen, baronen, iustitiaren u. s. w. im königreiche Sicilien auf klage des abtes und der brüder des klosters S. Salvatoris de Magella dieselben nicht gegen ihre privilegien vor weltliche gerichte zu ziehen. Künftig bei Winkelmann. Verbesserungen und Zusätze (1983):Formular: Porrecta celsitudini -- premium expectamus. Zinsmaier, Untersuchungen 458. Druck: Winkelmann, Acta imp. 1,243 Nr. 266.

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Date: 1224 mai 00
AbstractFriedrich II. bestätigt dem probste des dem kloster Monte Cassino gehörenden klosters Sta Maria de Luco die eingerückte urk. des Bernard Marsorum comes d. d. 1070 nov., wodurch dieser das kloster an Monte Cassino übergibt. Künftig bei Winkelmann. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Winkelmann, Acta imp. 1,241 Nr. 264. Regest: Leccisotti 2,28 Nr. 18.

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