Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 3753
Date: 1249 ian. 12
Abstract: Friedrich II. (apud ecclesiam sancti Petri in Celo aureo) Notariatsinstrument wonach der kaiser durch den stab den Martin de Sancto Epiphanio (von Pavia) mit dem amte eines notar investirt, welcher ihm den bezüglichen eid leistet. Z.: Gotfr. de Campexio, Carlinus Botus, Rich. de Parona. Jacomus Thomatus imp. not. scripsi. Robolini Not. 4a,141 extr. Winkelmann Acta 360 vollst.
Charter: RI V,1,1 n. 3754
Date: 1249 ian. 13
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem Manfred Lancia capitän von Pavia aufwärts bis Asti, dem kloster Ciel d'oro zu Pavia eine wiese, deren dasselbe die stadt seit zwei iahren eigenmächtig entwert hatte, zu restituiren, um dann über die ansprüche im wege rechtens zu entscheiden. Robolini Not. 4a,141 extr. Winkelmann Acta 361 vollst. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Biblioteca Subalpina 86 (1916), 132 Nr. 128 (Gabotto).
Charter: RI V,1,1 n. 3755
Date: 1249 ian. 00
Abstract: Friedrich II. ertheilt an 67 namentlich aufgeführte fischer und bürger von Pavia die befugniss, im Tessin und Po und in den andern gewässern der Lombardei ebenso zu fischen, wie das andere fischer der stadt gewohnt sind, doch so dass sie verhalten sein sollen ihm und seinen nachfolgern im kaiserreiche beim durchzuge durch die stadt Pavia und deren gebiet fische im werthe von zehn pfund Papiensern zu liefern. Scr. per Jacobum de Papia not. D. per man. Petri de Vinea etc. Robolini Notizie di Pavia 4a,452. Huill. 6,687. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 19. Jh. in Lodi, Biblioteca comunale, Documenti per la storia delle località poste su le rive del Po, Ms. des A. Riccardi busta I. Die Kopie 17. Jh. in Pavia, Ms. Paves. 48 fehlt jetzt.
Charter: RI V,1,1 n. 3752
Date: 1249 ian. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt den brüdern Rufin, Wilhelm, Otto und Gotfrid, söhnen des weiland Gozius von Biandrate, und deren in der treue gegen ihn verharrenden erben alle güter welche einst die grafen Guido und Ubert von Biandrate und deren söhne im Val Sesia, zu Biandrate und überhaupt diesseits der Dora an besitzungen und vasallen kraft rechts der grafschaft Biandrate besassen, so dass sie dieselben unmittelbar vom reiche zu rechten lehen haben und davon dem reiche die schuldigen dienste leisten sollen. Scr. per Joh. de (Capua). D. per mag. P. de Vinea etc. Aus neuerer abschr. in der königl. privatbibl. zu Turin. Winkelmann Acta 359. ‒ Mit 1248, ind. 7, Sic. 50; nach ietziger zählung der canzlei entsprechen die regierungsiahre der ind. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Mor, Carte Valsesiane 112 Nr. 45, in: Biblioteca Subalpina 124 (1933).
Charter: RI V,1,1 n. 3759
Date: 1249 ian. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt der kirche St. Peter ob Judenburg auf bitten des ihm ergebenen und um ihn sehr verdienten Witigo notarius Stirie das ihm von diesem vorgelegte und wörtlich eingerückte privileg weiland herzog Friedrichs von Oesterreich d. d. Tobel 1242 iuli 12. D. per m. mag. Petri de Vinea etc. Winkelmann Acta 361. Verbesserungen und Zusätze:Wegen Witigo notarius Stirie s. Zusatz zu nr. 3805: "Der rector der kirche des h. Bartholomäus dürfte Witigo (vgl. nr. 3759), rector ecclesie S. Barth. in Pelis Salzburg. dioc., sein, nach Innoc. IV 1249 mai 25, s. o. nr. 8180..."
Charter: RI V,1,1 n. 3761
Date: 1249 feb. 15
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem iudex Amicus von Sulmona, die brüder Friedrich und Pepo von Siena auf den dreisigsten tag an seinen hof zu laden behufs entscheidung der appellation, welche sie vor iahresfrist gegen ein zu gunsten des klosters S. Salvatore in Monte Amiate von den hofrichtern gesprochenes urtheil eingelegt hatten. Ficker Ital. Urk. 424.
Charter: RI V,1,1 n. 3762
Date: 1249 feb. 20
Abstract: Friedrich II. bekundet dass er einst (vergl. oben nr. 2289) dem ritter Otto von Camerana, der um ihm zu dienen mit vielen Lombarden seine heimath verliess und nach Sicilien überfuhr, zuerst den ort Scupello, dann aber statt dessen das gebiet von Corleone im thale Mazzara anwies; dass er nun aber das letztere, da es überaus reich, bevölkert und zur abwehr feindlicher angriffe geeignet sei, zum königlichen demanium zurückgenommen habe; dass er daher dem ihm gegenwärtig treu dienenden ritter Bonifacius de Camerana, sohne Ottos, auf dessen bitte für ihn und dessen erben die wegen kinderlosen absterbens der von Lentini der curie heimgefallene besitzung Militello (westlich von Lentini) im Val di Noto mit allem zubehör ausser dem holzrecht, bergwerken, salinen, forsten, und unter vorbehalt des weiderechts für die curie verliehen, so dass er und seine nachkommen dafür als unmittelbare vasallen nach brauch des königreichs dienen sollen, nämlich zwanzig unzen für ieden bewaffneten reiter, und dass sie einwohner des königreichs sind und nach fränkischem rechte leben, so dass der älteste den iüngern brüdern und den schwestern und der mann den weibern vorgeht. Huill. 6,695. Verbesserungen und Zusätze:Docum. per serv. alla storia di Sic. Ser. II vol. 2,115 — hier mit unzureichenden gründen für unecht erklärt. — Zur sache s. Winkelmann Friedr. (1889) 1,210 a. 3.
Charter: RI V,1,1 n. 3760
Date: 1249 feb. 00
Abstract: Friedrich II. genehmigt und bestätigt den vertrag zwischen den leuten von Casale santo Evasio und denen von Paciliano (vgl. nr. 3717a ) wonach die letztern nach Casale übersiedeln und mit den dortigen einwohnern fortan eine gemeinde ausmachen, so dass sie auch den von der curie für Casale ernannten capitänen unterstehen sollen. Per Jacobum de Podiobonicii not. Muratori Script. 23,386. Huill. 6,694. De Conti Notizie di Casale 2,403. Böhmer Acta 275. ‒ Mit 1248, ind. 7, imp. 29, jer. 24, sic. 51.
Charter: RI V,1,1 n. 3765
Date: 1249 (feb. 00)
Abstract: Friedrich II. meldet (dem capitän des königreichs) dass er kürzlich erfahren, wie der pabst sich mit den angriffen in Italien nicht begnügend nun auch durch predigermönche und minderbrüder briefe ins königreich schickte mit dem befehle die gegen ihn ungerechterweise verhängte sentenz der excommunication und des interdicts zu beobachten; befiehlt alle personen, welche solche briefe bringen, annehmen oder den befehlen gehorchen ohne unterschied des standes, alters oder geschlechts, mit dem feuertode zu bestrafen; gewährt denen straflosigkeit, welche solche verbrecher auf der that ergreifen und an ihnen selbst vergeltung üben, weil sie diese in ihrem eifer durch anrufung der iustitiarii regionum nicht verzögern mögen; fordert ihn auf diesen erlass per iurisdictionem tuam zu veröffentlichen und auszuführen. Pungitive nos‒publicatam. Petr. de Vin. 1,19. Huill. 6,701. ‒ Da die nach nr. 3647 dem Walter von Manupello übertragene gewalt, auch wenn sie noch fortgedauert haben sollte, nur eine militärische war, Richard von Caserta nach nr. 3702 nur die insel verwaltet zu haben scheint, vergl. auch nr. 3780, so dürfte es um diese zeit keinen capitän des königreichs gegeben haben; vergl. Ital. Forsch. 1,366. Wahrscheinlich ist das stück ein rundschreiben an die iustitiare. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 24v (1. H. 14. Jh.).Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 84 (Schaller).
Charter: RI V,1,1 n. 3770
Date: 1249 apr. 16
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem Guillelmus Turrionis grosscämmerer von Terra di Lavoro und der grafschaft Molise, dem kloster Monte Cassino ein haus zu San Germano zurückzustellen, dessen sich Taffurus von Capua, als er castellan in Rocca Janule war, widerrechtlich bemächtigte und das dann nach seiner gefangensetzung mit seinem andern gute an die curie kam. Huill. 6,718. Verbesserungen und Zusätze (1983):Besserer Druck: Tabularium Casinense S. 97 aus Urk. von 1249 V. 15. Regest: Leccisotti-F. Avagliano 11 (1977), 11 Nr. 4378.
Charter: RI V,1,1 n. 3771
Date: 1249 apr. 20
Abstract: Friedrich II. beauftragt den Ticcio de Colle vicar in der grafschaft Siena, dass er in sachen des Manfred abt von St. Salvator am berg Amiate gegen Jacob Baroncelli als procurator der bürger von Siena Friedrich und Pepo, die restitution des castrum Pian Castagnaio betr., die gedachten beklagten, nunmehr appellanten, vor sein hofgericht lade binnen zehn tagen zu erscheinen, und einstweilen auf bitte des abtes der in erster instanz obgesiegt hatte, das fragliche castrum sequestrire. Abschriftlich durch Giesebrecht gleich anderm aus Fatteschis abschrift in der bibliothek des klosters Sta Croce zu Rom cod. 213 und 215. Huill. 6,722. Verbesserungen und Zusätze:*Ticcio de Colle, vicar in der grafschaft Siena, war nach den Consigli di campana von Siena zu märz 5 auch vicar im bisthum Chiusi.
Charter: RI V,1,1 n. 3773
Date: 1249 apr. 20
Abstract: Friedrich II. (in castro Gremons) erneuert und bestätigt den ministerialen und provincialen von Steier den eingerückten freiheitsbrief herzog Otakars von 1186 und giebt die urk. seinem getreuen Ulrich von Wildonia zur aufbewahrung. Z.: Meinhard graf v. Görz, Poppo v. Peckach, Ezel v. Tervisia, Wezel v. Gratz, Hartnid v. Pettau, Aschwin v. Varrin, Udalrich v. Tewin. Schrötter u. Rauch Oesterr. Gesch. 3, 6. Luschin Steierische Landhandfesten 64. Winkelmann Acta 362. Vgl. Huill. 6,945. ‒ ‚Unächt.‘ [Ebenso von Huill. und Luschin beurtheilt. Dass die urk. nicht aus der kaiserlichen canzlei herrührt, ergeben auch abgesehen von den auffallenden zeugen und der unvereinbarkeit mit dem itinerar die dem canzleigebrauche nicht entsprechenden formeln. Ich habe Beitr. zur Urkkl. 1,225 die vermuthung ausgesprochen, die urk. könnte vom grafen Meinhard als kaiserlichem hauptmann von Steier ausgestellt sein. Ist sie auch mit der an und für sich unpassenden ortsangabe: in castro Cremone, überliefert, so wird Germons das ursprüngliche und auf Cormons westlich von Görz zu beziehen sein. Nach nr. 3759 war der landschreiber von Steier im ian. beim kaiser; es ist möglich, dass durch ihn Meinhard zur bestätigung ermächtigt wurde.] Verbesserungen und Zusätze:*Vgl. G. Schmid Ueber die Bestätigung der Georgenberger Handfeste durch K. Friedr. II 1249. Progr. d. deutsch. Landesoberrealschule zu Prossnitz (1883). Verbesserungen und Zusätze (1983):Nicht kanzleimäßiger Text, besonders kanzleifremd sind Korrobotio und Datierung. H. Pirchegger, Geschichte der Steiermark. 1920. S. 207, der in seinem Urteil früheren Forschern folgt, hält das D. für eine Fälschung. Tangl, in: Neues Archiv 43 (1922), 633 Nr. 234 sieht in dem D. eine „echte Empfängerausfertigung". Nur kopial erhalten. Regest: Wiesflecker, Reg. der Grafen von Görz Nr. 541 mit genauer Angabe der Kopien und der Drucke.
Charter: RI V,1,1 n. 3772
Date: 1249 apr. 20
Abstract: Friedrich II. überschickt dem Friedrich von Antiochien graf von Alba generalreichsvicar in Tuscien eine klagschrift des abtes von St. Salvator am berg Amiate (gegen die gemeinde castri de Arcidosso, unbefugte errichtung eines iahrmarkts betr.) um darauf zu verfügen was rechtens. Abschriftlich durch Giesebrecht ebendaher. Huill. 6,723.
Charter: RI V,1,1 n. 3775
Date: 1249 mai 25
Abstract: Friedrich II. beauftragt den vicar von San Quirico und des bisthums Siena den auf klage des abtes von St. Salvator am berg Amiate gegen Jacob Baroncelli als procurator zweier bürger von Siena über das castrum Pian Castagnajo zu gunsten des abtes ergangenen rechtsspruch, nachdem derselbe in der appellationsinstanz wegen nichterscheinen der beklagten nun appellanten bestätigt worden, nunmehr vollziehen zu lassen. Abschriftl. durch Giesebrecht. Böhmer Acta 277.
Charter: RI V,1,1 n. 3774
Date: 1249 mai 00
Abstract: Friedrich II. verleiht und schenkt dem Ubert markgraf Pallavicino dessen erben und nachkommen viele genannte burgen und ortschaften in den bisthümern Volterra Cremona Parma und Piacenza (darunter sogar Borgo San Donino) mit allem zugehör und unter ausserkraftsetzung aller früheren verleihungen und aller entgegenstehenden gesetze und statuten. Affò Storia di Parma 3,384. Huill. 6,728. ‒ [Die hier in der Lombardei genannten orte bezeichnen ein der spätern herrschaft der Pallavicini entsprechendes zusammenhängendes gebiet vom Po bei Polesine und Zibello bis nach Medesano südwestlich von Parma am eingange der strasse nach Tuscien. Entsprechend dem vorgehen in Piemont, vergl. zu 1248 nov., mochte der kaiser auch hier alles, was zwischen den aufständischen städten Parma und Piacenza im besitze des reichs war, einer erblichen herrschaft unterwerfen, deren eigenes interesse es erforderte, es in unterwürfigkeit zum reiche zu erhalteu. Ob aber die nur aus abschrift im familienarchive bekannte urk., welche iedenfalls auf einer echten vorlage beruht, unverfälscht geblieben ist, mag doch zweifelhaft sein. In dieser richtung wird zu beachten sein, dass die urk. kaiser Friedrichs I von 1174 dec. 27 für die herren von Borgo San Donino uns auch in einer auf die markgrafen Pallavicini lautenden verunechtung bekannt ist, vergl. Ficker Ital. Urkk. 188; dass weiter könig Conrad noch 1251 nov. 23, vergl. unten, und zwar in beisein des markgrafen Ubert den herren von Bargone das privileg kaiser Friedrichs von 1222 apr., vergl. oben nr. 1383, über die reichslehen zu Borgo bestätigt. Vgl. auch die urk. könig Conrads von 1253 iuni.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopien 15. Jh. in Piacenza, Biblioteca Civica, Ms. Vitali 63, und Mailand, Bibl. Nazionale Braidense, AD XVI. 18 in D. Ludwigs IV. von 1327 VII. 2; Kopien 16. Jh. in Parma, Archivio di Stato, Pallavicini 1249--1395, und 17. Jh. in Pallavicini, Kopie von Herzog Max. Sforza von 1513 IV. 12. Regest: 15. Jh. in Mailand, Biblioteca Ambrosiana, Hs. ES VI 13 Bd. 1,55 b (182) nach Kalbfuß, in: QuF. 16.1 (1914), 62.
Charter: RI V,1,1 n. 3781
Date: 1249 iuni 21
Abstract: Friedrich II. gestattet dem grafen Thomas von Savoi in betracht seiner treuen dienste und wegen dem aufwand den er machen muss, zehn provenzalische solidi in der stadt Turin von ieder last (trusellum), mit einrechnung des alten zolls von sieben solidi, so lange zu erheben als diese gnade dauern wird. Abschriftlich ex copia zu Turin durch Bethmann. Huill. 6,742 extr. Winkelmann Acta 363. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Turin, Archivio di Stato. Beschreibung: Philippi 89.
Charter: RI V,1,1 n. 3783
Date: 1249 iuni 26
Abstract: Friedrich II. beauftragt den Wilhelm Tunnono (Turrione? vgl. nr. 3770) cammermeister von Terra di Lavoro und der grafschaft Molise zurückerstatten zu lassen dem Walter von Ocra erwählten von Capua alle iene güter welche Peter von Vinea, der hier ein verräther (proditor) heisst, dessen bruder Tomaso, so wie Taffuro und Angelo von Vinea vormals von der kirche Capuas zu lehen trugen, und welche seitdem der kaiserlichen curie heimgefallen waren. Daniele I regali sepolchri 86 extr. der in dem besitze des verf. gewesenen vollständigen urk. Huill. 6,743 extr. ‒ Sollte denn der nachlass ienes ausgezeichneten historikers, welcher eine geschichte Friedrichs und seiner gesetzgebung in drei foliobänden ausgearbeitet hatte (vgl. dessen leben in der Biographie universelle), nirgends erhalten und wieder aufzufinden sein? [Vergl. Capasso Storia est. delle cost. di Federico II 61.] Verbesserungen und Zusätze (1983):= 14758. Scheffer-Boichorst, in: Neues Archiv 24 (1899), 153 Anm. 2 und P. Kehr, in: Göttinger Nachr. 1903,295 Anm. 2.
Charter: RI V,1,1 n. 3782
Date: 1249 iuni 00
Abstract: Friedrich II. schreibt allen in der Lombardei vom Lambro oberhalb dass er den vorgenannten zu seinem und des reichs generallegat in ihrem lande ernannt habe, zur wiedererwerbung und vertheidigung der rechte und ehren des reichs, zur erhaltung eines guten und friedlichen zustandes, und zur lebhaften bekämpfung der rebellen, mit zufügung des officium presidatus und näher angegebenen befugnissen. Ad extollenda‒extollamus. Guichenon Hist. de Sav. 92. Mon. Patr. Taur. Chart. 1,1399. Huillard 6,741. ‒ [Nach mittheilung von Winkelmann ist diese allgemeine kundmachung im archive zu Tnrin in zwei ausfertigungen vorhanden, beide mit iuni 00. Was dagegen B. nach mittheilung Wurstembergers (vgl. Peter von Sav. 4,121), Cibrario Hist. di Savoia 2,52 und Huillard 6,742 über eine an den grafen selbst gerichtete ausfertigung vom 21 iuni oder 6 iuli angeben, muss auf irgendwelchem versehen beruhen. ‒ Wegen des inhaltes vgl. Ital. Forsch. 2,520.] Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,58 ex or. — Es giebt nur ein orig. in Berlin. Zwar wird auch im Museo dell'arch. di stato di Torino eins mit iuni 6 erwähnt, aber dies ist nach der von Manno gütigst mitgetheilten abschrift eben ienes. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. ursprünglich in Turin, Archivio di Stato, noch vor 1900 in ein Berliner Archiv gelangt, heute verschollen. Nach Mitteilung des Geh. StA. Berlin könnte es sich im Merseburger StA. befinden. Beschreibung: Philippi 89. Druck: MGH. Constit. II, 381 Nr. 273 nach dem Druck bei Winkelmann, Acta imp. 2,58 Nr. 57 -- Biblioteca Subalpina 86 (1916), 133 Nr. 130 (Gabotto).
Charter: RI V,1,1 n. 3777
Date: 1249 (iuni 00)
Abstract: Friedrich II. ermahnt (etwa im iuni) die Bologneser in betrachtung der wandelbarkeit des glückes seinen sohn Entius mit den Cremonesern den Modenesern und den andern welche sie (am 26 mai) gefangen haben wieder freizulassen, verspricht sie dann vor andern städten der Lombardei zu erhöhen, widrigenfalls aber will er sofort gegen sie ausziehen und sie belagern. Varios eventus‒eternum. Petr. de Vin. Epp. 2,34. Huill. 6,737. Campanacius Bellum Mutinense 53. Cod. dipl. Sardinie 1,361 unvollst. Etwas abweichend: Etsi fortuna‒irreparabiliter, in Savioli Ann. Bol. 3,242. ‒ Vgl. die antwort der Bologneser bei Savioli 3,243. Huill. 6,738. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 14. Jh. in Florenz, Biblioteca Nazionale Centrale, cod. II. IV. 312 (Magliabecchiana XXV 341, 55) (Schneider in QuF. 18, 1926, 204 Nr. 14) und in Paris, Bibliothèque Nationale, Nouv. Acqu. 1445. Kopie 1. H. 14. Jh. in Rom, Vat. lat. 14204, 3 v. Deutsches Archiv 19 (1963), 400 Nr. 8 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 627.
Charter: RI V,1,1 n. 3790
Date: 1249 aug. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt der gemeinde Macerata auf deren ihm durch ihre boten vorgetragene bitte und in ansehung ihrer treue und vielfachen schädigung durch die rebellen den inhalt eines derselben vom könig Heinrich von Sardinien reichslegaten in Italien (1239 nov.) ertheilten privileg. Per Belprandum de Cusentia not. Compagnoni La reggia Picena 111. Huill. 6,750. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. und Kopien von 1262 und 1368 in Macerata, Archivio priorale, perg. cass. IV. litt. Mazzatinti, Gli archivi d'Italia 3,262.
Charter: RI V,1,1 n. 3792
Date: 1249 oct. 00
Abstract: Friedrich II. bekundet dass er, als er den grafen Meinhard von Görtz zu seinem hauptmann in Steiermark setzte, denselben ermächtigte, alle güter einzuziehen welche der patriarch von Aglei, der erwählte von Salzburg und andere prälaten, welche die treue gegen ihn verletzt haben, in Steiermark und Kärnthen besassen, und an solche zu verpfänden, welche wieder zur treue zurückkehren wollen. Chmel Oestr. Geschichtsforscher 1,570. Huill. 6,751. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Wien, HHStA. Beschreibung: Philippi 89. Druck: UB. des Herzogtums Steiermark 3, 116 Nr. 57 -- Urkunden- und Regestenbuch des Herzogtums Krain 2,129 Nr. 165. Regest (genauer): Wiesflecker, Reg. der Grafen von Görz Nr. 547.
Charter: RI V,1,1 n. 3793
Date: 1249 oct. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt eine in seinem namen vom grafen Meinhard von Görtz an den grafen Hermann von Ortenburg um 600 pfund silber vorgenommene verpfändung. Mitgetheilt von Pertz. Fontes rer. Austr. II 1,20. Huill. 6,752. Verbesserungen und Zusätze:Vgl. nr. 11576 und Zusatz zu nr. 3805. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Innsbruck: Landesreg.-Archiv. Druck: UB. des Herzogtums Steiermark 3, 117 Nr. 58. Regest: Mon. hist. duc. Carinthiae 4,378 Nr. 2425 -- Wiesflecker, Reg. der Grafen von Görz Nr. 546.
Charter: RI V,1,1 n. 3803
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. erlässt eine constitution, wie das vorkaufsrecht (ius protimiseos) da auszuüben ist, wo mehrere liegendes gut getheilt oder ungetheilt gemeinsam haben. Sancimus amodo‒curia (civitas). Constit regni Sic. ed. Sarayna 371; ed. 1773, 2,132. M. Germ. 4,331. Huill. 4,229. Matth. de Afflictis Tractatus de iure prothomiseos (Spirae 1622) p. 3 und danach Zeitschr. für Rechtsgeschichte 14(1), 125. Ohne den schluss: Sancimus‒fisco: Cujacius De feudis l. 5, t. 13, p. 227. Corpus iuris civ. ed. Beck 2,604; ed. Kriegel 3,882. ‒ Das gesetz geht, so weit es bei Cujacius steht, auf eine novelle des kaiser Romanus senior von 922 zurück. Den dort fehlenden schluss aber, vgl. Brünneck in der Zeitschr. für Rechtsg. 14,129, bezeichnet Matthäus de Afflictis als nicht zum gesetze Friedrichs gehörende aufzeichnung griechischen gewohnheitsrechtes. Das bei Cuiacius als t. 14 folgende stück: Cum omnibus‒sancimus, wird, wie auch Huill. annimmt, ursprünglich einleitung der constitution gewesen sein. Die mehrfach, vergl. auch Capasso Storia est. delle cost. 38, bezweifelte annahme, dass das gesetz vom kaiser Friedrich II herrühre, gründet sich lediglich auf das angehängte: Fredericus imperator; ich weiss dem stücke keinen halt für oder gegen die annahme zu entnehmen. ‒ Eingereiht wie nr. 3802.
Charter: RI V,1,1 n. 3798
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem (vicar der Lombardei) die verfügung des podesta von Lodi, seines vorgängers, zu widerrufen, wonach die güter des Arnold bürger von Lodi, welcher auf seinen befehl bei ihm in dienste ist, geschätzt und dessen gläubigern an zahlungsstatt gegeben wurden, falls die bezüglichen schulden gemacht wurden, ehe er zum dienst des kaisers berufen wurde, und falls er keinen procurator bestellte. Ad maiestatis‒moraturus. Petr. de Vin. 5,39. Adresse nach Cod. Guelferb. ‒ Für die richtigkeit der letztern spricht, dass der kaiser seine befehle an die podestaten in der regel durch den vicar ertheilte, wenn dieser nicht etwa selbst podesta war. Das scheint in diesem falle nur bei Manfred Lancia zuzutreffen, der seit iuni 1249 vicar vom Lambro aufwärts und zugleich podesta von Lodi war; vgl. Ital. Forsch. 2,502. 503.
Charter: RI V,1,1 n. 3807
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. ermahnt einen könig zur wiederherstellung des friedens mit seinem schwiegervater dem dux Norvegiae, fordert ihn auf den streit seinem schiedsspruche zu überlassen, zu diesem behufe boten an ihn zu senden und inzwischen waffenstillstand zu halten. Ad pacem‒observari. Martene Coll. 2,1187. ‒ Norwegen scheint nicht zu passen; aber ich weiss den wahrscheinlich corrumpirten namen auch durch keinen zutreffenderen zu ersetzen. Eingereiht wie nr. 3802.
Charter: RI V,1,1 n. 3806
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. schreibt ungenannten, wie er gehört habe, dass P. de Palmerio ihr bürger und dessen sohn bruder J. predigerordens terram vestram imperii nostri cameram specialem, in qua nobis bene complacuit, cum in ea cura nostra quieverit, zum abfalle bringen wollten; dass er, obwohl ihre treue ihm ausser allem zweifel zu sein scheine, doch um die wahrheit zu ermitteln den P. und J. als sie zu ihm kamen habe festsetzen lassen, damit die untersuchung ihre schuld oder unschuld ergebe. Ad audientiam‒offendit. Abschr. in Huillards nachlasse aus Cod. Taurin. ‒ Der name Palmerius kommt in den verschiedensten theilen Italiens vor. Der ausdruck camera specialis imperii schliesst wohl das königreich aus, kommt aber in Italien so vielen orten zu, dass er keinen bestimmteren halt bietet. Möchte ich etwa an Montefiascone, vergl. nr. 3172, denken, so fehlen mir doch bestimmtere gründe. Eingereiht wie nr. 3802. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,61.
Charter: RI V,1,1 n. 3802
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. erlässt ein edict, wonach dieienigen, welche fremde früchte ehe sie zu voller reife gelangen, abschneiden, in angegebener weise zu strafen sind, und befiehlt dasselbe in die statuten der stadt N. einzurücken, weil ienes dort häufig auf befehl mächtiger geschehe, gegen welche die armen gärtner nicht vorzugehen wagen, und weil ihm nichts verhasster sei als vergewaltigung der armen durch die reichen. Multum nostris‒consuevit. Petr. de Vin. 5,20. ‒ Dieses und die folgenden stücke werden wahrscheinlicher in die späteren, als in die früheren zeiten der regierung des kaisers gehören. Scheint aber für einen bestimmteren anfangstermin ieder halt zu fehlen, so wüsste ich auch keinen genaueren endtermin, als den tod des kaisers zu bezeichnen. Glaubte ich sie nicht unerwähnt lassen zu sollen, so schien es am geeignetsten, sie hier beim letzten iahreswechsel einzureihen.
Charter: RI V,1,1 n. 3784
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige L. von Frankreich dass er mit grösster theilnahme aber auch besorgniss nachrichten über dessen fahrt entgegensehe, dass er mit betrübniss gehört, wie der sturm (ende mai) die königliche flotte zerstreut habe, und den überbringer sende, um sichere nachricht darüber zu erhalten; dass er bereit sei ihn nach kräften zu unterstützen. Generali qua‒renovetis. Petr. de Vin. 3,22. Huill. 6,745. Fontes rer. Austr. II 25,205. ‒ In den Ann. Stad. heisst es von der kreuzfahrt des königs: quem Fridericus imperator multis dicitur obsequiis adiuvisse. Vergl. auch Matth. Paris ed. Luard 5,70, wonach der könig und seine mutter aus dankbarkeit für die ausschlaggebende unterstützung den pabst gedrängt hätten, dem kaiser wieder frieden zu gewähren.
Charter: RI V,1,1 n. 3778
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. dankt denen von Modena für ihr beileidsschreiben den unfall könig Heinrichs von Sardinien betreffend, versichert dass derselbe seine zuversicht auf baldige niederwerfung der rebellen nicht gemindert habe, und fordert sie auf in ihrer treue zu verharren. Ex relatione‒incepisse. Petr. de Vinea 3,47. Huillard 6,739. Campanacius 51. Cod. Sardin. 1,360. Verbesserungen und Zusätze:*Aus Petrus bei Dal Borgo Dissertazioni 1a, 197.
Charter: RI V,1,1 n. 3804
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. gestattet auf bitten des edeln A. bürgers von Siena dessen verwittweter tochter als vormünderin ihrer söhne für alle gerichtlichen und aussergerichtlichen angelegenheiten derselben procuratoren bestellen zu dürfen, welche insbesondere auch den calumnieneid statt der hauptpartei leisten sollen, unter ausserkraftsetzung der das nicht zulassenden bestimmungen des civilrechts und der statuten der stadt Siena. Imperialis benevolentia‒contraxerunt. Petr. de Vin. 5,50. Huillard 4,242. ‒ Als motiv wird auch aufgeführt: Cum et legem meminerimus editam, que propter pudorem et verecundiam feminarum eas non sinit testibus vel cetui publico demonstrari, sed per procuratores idoneos imperialem possint adire clementiam ad etatis veniam impetrandam. Das bezieht sich nicht, wie Huill. annimmt, auf Const. Sic. 1,104 § 2, sondern auf Cod. Just. 2,45 c. 2 § 1. Macht mehrfache übereinstimmung selbst des wortlautes das zweifellos, so ist der inhalt doch so ungenau wiedergegeben, dass der concipient das gesetz aus dem gedächtnisse oder aus einer abgeleiteten quelle angeführt haben wird. ‒ Eingereiht wie nr. 3802.
Charter: RI V,1,1 n. 3779
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem ungenannten den ritter Jacob de (Bosco), welcher mit preisgebung seines liegenden gutes die rebellische stadt Piacenza verliess, bis ietzt unter dem generallegaten H. könig von Sardinien diente und nun zu ihm kommend seines unterhaltes wegen um aufnahme unter die kaiserlichen soldtruppen bat, unter die ihm unterstehenden soldtruppen aufzunehmen und gleich diesen zu besolden. Ad nostre maiestatis‒speciali. Petr. de Vin. 5,32 vergl. mit abschr. in Huillards nachlasse. ‒ Sehr wahrscheinlich in die nächste zeit nach Enzios gefangennahme gehörend.
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