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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1241
AbstractFriedrich II. drückt dem Lanfrancus Spinula, bruder des weiland Nicolaus Spinula admirals der kaiserlichen flotte und des königreichs Sicilien, und allen dessen verwandten seinen schmerz über den tod des admirals aus und sichert ihnen seine gnade zu in der überzeugung, dass sie ihm mit gleicher treue anhängen werden. Dum expectaremus‒honori. Martene Coll. 2,1177. Huillard 5,1085. ‒ Für die einreihung bildet den halt, dass nach den Ann. Januens. 194 der nachfolger Ansaldus im febr. zum kaiser berufen wurde, quia mortuo Nicolino Spinula admirato suo, ipsum constituerat regni Sicilie admiratum; er ging zu ihm et collatum admiragie beneficium suscepit ab eo. Die ankunft beim kaiser erfolgte iedenfalls vor 25 märz, wo der kaiser in nr. 3195 nachrichten erwähnt, welche ihm der admiral überbracht habe. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 343.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem ungenannten die unterwerfung von Faenza und fordert ihn auf dieselbe allen getreuen kund zu geben. Mirabilem obsidionis‒expertes. Huill. 5,1112.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt (dem herzoge Otto von Baiern) dass er bisher sich durch keine ungünstige gerächte über ihn bestimmen liess, irgend etwas gegen dessen ehre oder nutzen zu unternehmen, da er sicher darauf rechnete, dass derselbe ieden groll gegen ihn fahren lassen und wie ein sohn zum vater reumüthig zu ihm zurückkehren werde; dass er nun wo das geschehen auf die fürbitte seines sohnes Conrad nach den von diesem und von ihm selbst angenommenen bedingungen denselben in die fülle seiner gnade wieder aufnehme und alles geschehene vergesse, vertrauend dass derselbe nun alle fürsten im eifer für die ehre und das recht des reichs übertreffen werde. Singularis gloria‒augeamus. Winkelmann Acta 320. ‒ In der überschrift: Comiti, aber der fassung nach an einen fürsten gerichtet. Winkelmann nimmt gewiss mit recht den herzog Otto als den empfänger an, da der inhalt auf den herzog von Oesterreich, an den sonst zunächst zu denken wäre, kaum passt. Genau ist uns der zeitpunkt der wiederaussöhnung des herzogs mit dem könige und dem kaiser nicht bekannt; am wahrscheinlichsten fällt sie in den april oder spätestens in den mai. Vgl. auch nr. 3124.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet denen von Mantua dass er den M. markgrafen Lancia zu seinem und des reichs generalvicar von Pavia abwärts ernannt habe, wie das genauer aus dem demselben übersandten offenen schreiben zu ersehen, und fordert sie zum gehorsam gegen denselben auf. Confidentes de‒possimus. Winkelmann Acta 321. ‒ Nach den Ann. Plac. wurde Manfred ernannt, als der kaiser nach dem tode des pabstes in das königreich zurückkehrte. Beim fehlen besonderer beziehungen wohl ein rundschreiben, wie das spätere vom 3 mai 1242. Wurden diese auch an Mantua gesandt, welches 1240 zu den feinden des kaisers stand, vgl. nr. 3118a , auch in den folgenden iahren Verona und Ezelin bekriegte, so muss dasselbe doch nicht als entschieden aufständig betrachtet oder gebannt gewesen sein; auch 1243 und 1244 standen der kaiser und könig Enzio noch mit der stadt in verkehr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Biblioteca Subalpina 86 (1916), Nr. 112 (Gabotto).

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. erlässt eine verordnung wonach die wahl der podestaten (in Tuscien) fortan nur noch auf besondern befehl und erlaubniss des kaisers und seines capitän erfolgen soll. Erwähnt als imperiale mandatum et edictum nuper per Tusciam factum in urk. des generalcapitän Pandulf von Fasanella vom 27 nov. 1241 bei Pecori Storia di S. Gimignano 597. Rena e Camici 6c,56. Wahrscheinlich auch für die andern generalvicariate erlassen. Vgl. Ital. Forsch. 2,529 ff.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. meldet dem Marino de Ebulo generalvicar von Pavia (aufwärts) dass seine getreuen H. und G. (C. et T. cives Bononie) ihm die vorerwähnte bitte stellten und fordert ihn auf, sich darüber zu äussern. Cum H. et G. ‒ Cum C. et T. ‒ maiestati. Petr. de Vin. 5,31 ohne adresse. Martene Coll. 2,1183. ‒ Wird in die spätern zeiten 1241 oder 1242 fallen, wo Marino vicar war. Vgl. Ital. Forsch. 2,501.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. den (rationales) Thomas de Brundusio und magister Procop, den hafenbeamten von Puzzuoli bei der rechnunglegung die angewiesene besoldung in abzug zu bringen. Ib. nr. 72, W. 660.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt einem iustitiar, da magister Petrus de Vinea wegen dringender geschäfte an den hof berufen, seine consors nova unter dem schutze der schwiegermutter zurückliess, diese mit ihren besitzungen und kindern in besondern schutz zu nehmen. Vocatus ad‒defendas. Petr. de Vin. 5,19. Huillard Pierre 330. ‒ War eine tochter des Petrus schon bei dessen lebzeiten nach Petr. de Vin. 4,10. 11, Huill. Pierre 329 heirathsfähig, so fällt die bezügliche heirath wohl vor 1230, wahrscheinlich erheblich früher. In diese zeiten reicht die sammlung durchweg nicht zurück; auch andere gründe machen eine beziehung auf so frühe zeit höchst unwahrscheinlich, wenn man auch den angaben, wonach der kaiser während der belagenmg von Parma dem Petras veranlassung zum zweifel an der treue seiner frau gab, vgl. Huill. Pierre 67, kein gewicht beilegen will. Ist überhaupt eine zweite ehe anzunehmen, so dürfte dieselbe am wahrscheinlichsten in die nächstvorhergehende zeit fallen, in welcher der vorher wieder genannte Petrus nach nr. 3207 nicht am hofe gewesen zu sein scheint, während dort in der einleitung von nuptiae die rede ist, freilich in so unklarer weise, dass die beziehung sehr unsicher ist.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt weitläuftiger wie vorher über die einnahme von Faenza am 14 april, über den seesieg und die gefangennehmung der prälaten (am 3 mai); meldet dass er seinen entschluss gegen Bologna zu ziehen aufgegeben habe, und dass er sich nun zu wichtigerer entscheidung nach Romwende; berichtet dass die unter führung des legaten G. von Montelongo gegen Pavia ausrückenden Mailänder von den Papiensern, deren ritter sie noch auf einem zuge gegen Genua wähnten, [am 11 mai zwischen Pontelungo und Campo Morto westlich von Landriano] vollständig geschlagen und 350 ritter gefangen, auch die schlüsselfahnen und die fahne der gemeinde erbeutet seien, während man noch nicht wisse, was aus dem legaten geworden sei. Adaucta nobis‒triumphi. Petr. de Vin. Epp. 1,8. Albertus Bohemus von Höfler 55. Huillard 5,1126. Savioli Ann. Bol. 3,193. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 22rv (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 77 (Schaller).

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem capitän (duci Spoletano) dass der convent von S. Paul zu Rom ihn ersuchte, demselben gehörige grundstücke bebauen und nutzen zu dürfen, welche im gebiete der auf kaiserlichen befehl zerstörten castra Cortoroli (Kartorilli, Curculli), sti Juliani (sti Galli), Longezae (Ligni) et Lose (Losse) liegen, zumal die curie von denselben keinen nutzen habe; befiehlt ihm das zu gestatten gegen sicherheit, dass ihm oder seinen getreuen daraus kein schaden erwachse. Pro parte conventus‒feratur. Petr. de Vin. 5,85 mit varianten aus Huillards papieren. ‒ Die erstgenannte burg ist vielleicht Corcello südwestlich von Tivoli zwischen den bächen della Mola und S. Angelo; die andern sind mir nicht bekannt. Die zerstörung fällt doch am wahrscheinlichsten in den aug. 1241; vgl. nr. 3223a ; dem generalcapitän von Spoleto, falls das schreiben an diesen gerichtet, können Tivoli und anderes, was im patrimonium besetzt blieb, in dieser zeit unterstanden haben; märz 1242 erhält Tivoli einen eigenen capitän, der dann als generalvicar von den gränzen des königreichs bis Narni selbstständig gewesen sein muss. Vgl. Ital. Forsch. 2,519.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän dem Heinrich Embriacus von Genua, der aus treue gegen ihn mit hinterlassung alles gutes die rebellische stadt verliess und ihm diente, zu seinem und der seinigen unterhalt aus den einkünften einer kirche fortan einen betrag bis zu hundert pfund zu zahlen. Ad nostre‒animetur. Petr. de Vin. 5,104. ‒ Frühestens um diese zeit, da nach den Ann. Jan. erst im frühiahr 1241 die anhänger des kaisers in grösserer zahl die stadt verlassen zu haben scheinen. Das ganze geschlecht stand nicht auf seiten des kaisers, da noch 1241 und 1247 Embriaci unter den städtischen behörden genannt werden.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet dem Gentilis de Castanea (magister marescalle in Apulia), was die wirthschaftsbeamten auf den kaiserlichen gütern für sich und das ihnen anvertraute vieh beziehen sollen, und dass er dem Petrus Castaldus, magister procurator Apulie, auftrag gegeben, das ihm zukommende zu zahlen. Exc. Massil. nr. 197, W. 668. ‒ Nach der stellung in den Exc. zu ende 1241 oder anfang 1242 gehörig, was sich dadurch bestätigt, dass Petrus Castaldus in den ersten monaten 1242 gestorben zu sein scheint; vgl. den nachweis bei Winkelmann.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem Stephan de Anglone iustitiar von Abruzzo auf die anfrage wegen der barone welche ihre väterlichen güter ohne erlangung seiner erlaubniss besitzen, dass er alle von ihnen welche dem pabste turbacionis tempore anhingen gefangen setzen und ihre güter einziehen soll und zwar mit der vorsicht, dass er den befehl gegen alle an ein und demselben tage ausführt; dass er bezüglich der immer treu gebliebenen genauere untersuchung anstellen und darüber heimlich berichten soll. Exc. Massil. nr. 68, W. 658. ‒ Mit den folgenden mandaten nach der stellung zwischen nr. 3165 und 3180 wahrscheinlich in die frühere zeit des ian. gehörend.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Calabrien, die übernahme der vormundschaft minorenner lehnserben billigend. Ib. nr. 76, W. 662.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt (etwa zu ende des feb.) dem podesta und der gemeinde von Florenz dass er, nachdem er den winter über vor Faenza im lager gelegen, mit dem bevorstehenden eintritt der milderen iahreszeit die belagerung zu ende bringen wolle, dass er deshalb seinen sohn H. könig von Sardinien, personam patris et imaginem representantem, abgeordnet habe um seine getreuen zu versammeln, und fordert sie auf nach dessen verordnung mit ihrem zuzug auf den nächsten ersten april zu erscheinen. Circa obsidionem‒ampliare. Martene Coll. 2,1148. Huill. 5,1093. Rena e Camici Serie 6c,44. ‒ [Ohne nähere zeitangabe melden die Ann. Plac. die sendung des Enzio zunächst nach Pisa wegen der flottenrüstung, welche nach Rich. Sangerm. im febr. im königreiche befohlen wurde, während im märz die flotte nach Pisa kam. Am 17 märz urkundet Enzio zu Siena.] Verbesserungen und Zusätze:*Lünig Cod. Ital. 1,1043. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 497.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. Peter von Vinea meldet einem vertrauten (regi Sardinie nach der Wiener hs. Philol. 305 bl. 152) dass die höchsten fürsten nun dem frieden geneigt seien, dass das kaiserliche heer ‚nach der erfolglosigkeit der zu Rieti stattgefundenen verhandlung‘ [vgl. nr. 3219b ] sich nunmehr gegen Tivoli und Rom selbst wende, wo dann schon die nothwendigkeit den frieden erzwingen werde. (Dissoluto conventu Reate Tybur tenditur, ut Roma vicinius videatur. Iam verba pacis non sicut hactenus infestis auribus audiuntur. Concordie viam, quam omnium hucusque voluntas obscena precluserat, supervenientium hostium [der Tartaren?] necessitas iam requirit.) Scimus et‒supplebit. Petr. de Vin. Epp. 2,6. Huill. 5,1158. ‚Also offenbare gewalt sollte, wie hier Peter von Vinea einem vertrauten schreibt, den streit entscheiden! Wenn nun dennoch, auch in der äussersten noth, die kirche sich nicht beugte, wie kann dann geläugnet werden dass deren träger durch andere und heiligere beweggründe aufrecht gehalten wurden, als welche in der selbstsucht wurzeln, die man ihnen unterschieben möchte? Welcher unbefangene könnte zweifeln auf welche seite er mit seiner theilnahme, ia mit seiner bewunderung sich zu stellen habe.‘ [Wegen der wiederanknüpfung der friedensverhandlungen mit dem pabste nach dem seesiege vergl. oben nr. 3209 und Collenutio Vita Frid. II bei Petr. de Vin. ed. Iselin 1,25. In schreiben an den herzog von Kärnthen vom 19 iuni und an den könig von Ungarn vom 1 iuli spricht der pabst seine bereitwilligkeit aus, dem kaiser den frieden zu gewähren, wenn er sich den geboten der kirche unterwerfe. Im schreiben an die gefangenen prälaten, welche zum frieden riethen, antwortet der pabst am 14 iuni ausweichend; in dem spätem vom 31 iuli erwähnt er den frieden überhaupt nicht mehr. Insbesondere hat auch] graf Richard von Cornwall, welcher aus dem heiligen lande zurückkehrend am 1 iuli zu Trapes [Trapani?] in Sicilien gelandet war, wenn anders Math. Paris die wahrheit berichtet, vergeblich zwischen seinem schwager dem kaiser und dem pabste zu vermitteln gesucht. [Seine absicht zu vermitteln spricht Richard in dem gleich nach seiner rückkehr geschriebenen, von Matth. Paris mitgetheilten briefe aus. Dass er des friedens wegen nach Rom ging, melden auch Ann. de Theokesberia 120. Nach Matth. Paris gab der kaiser, als er seinen schwager an den pabst nach Rom schickte, brief und siegel, ut arbitrio suo staret in pacis per ipsum factae qualicunque reformatione. Richard fand aber den pabst zu keinem abkommen bereit, mit dem er sich hätte einverstanden erklären mögen; sed voluit papa omnibus modis, ut imperator se absolute subiiceret ipsius papae arbitrio et voluntati mandatisque staret ecclesiae praestito iuramento; sed comes Richardus huic suae volantati non consensit. ‒ Hatten alle früheren friedensversuche sich daran zerschlagen, dass der pabst einschliessung der aufständischen Lombarden in den frieden verlangte, so würde es von besonderem gewichte sein, zu wissen ob diese forderung auch ietzt festgehalten wurde; doch scheint da ieder bestimmtere halt in den quellen zu fehlen.] Verbesserungen und Zusätze:Wegen der friedensvermittlung des grafen Richard von Cornwal s. o. nr. 15075.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem Criscius von Amalfi (magister procurator in Abruzzo), ratione balii die verwaltung der güter minorenner lehnserben für die curie zu übernehmen. Ib. nr. 77, W. 662.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. lädt den Roffred von Benevent ein nun nach der unterwerfung der stadt Benevent zu ihm zurückzukehren und versichert ihn gnädiger aufnahme. In recuperatione‒sacerdotum. Martene Coll. 2,1157. Huillard 5,1115. ‒ Vergl. das schreiben des Petr. de Vin. an Roffred: Adventum vestrum‒remitti etc. Petr. de Vin. 3,81. Huillard Pierre 347.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Abruzzo, die güter derienigen einzuziehen, welche sich nach dem tode des vaters vor erlangter erlaubniss des kaisers schwören liessen. Ib. nr. 70, W. 660.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt entsprechend an Andreas de Cicala mit denselben geldsätzen für die einzelnen iustitia rate, wo ausserdem Capitanata und Basilicata mit 8800 unzen aufgeführt werden; ‒ ebenso an Roger de Amico wegen Sicilien und dem iustitiarat des Gr. de Montefuscolo. Ib. nr. 195b W. 666.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem cämmerer von Calabrien, von nun an dem gewählten und bestätigten bischofe von Nicastro die einkünfte aus dem von ihm während der erledigung verwalteten gute der bischöflichen kirche zukommen zu lassen. Ib. nr. 25b, W. 663.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Frankreich fast wörtlich, wie vorher, mit einer schärferen aufforderung den umtrieben des pabstes entgegenzutreten, dessen ehrgeiz die unterwerfung aller königreiche unter seine herrschaft erstrebe. Matth. Paris ed. Luard 4,119 extr. Huillard 5,1154 extr. Verbesserungen und Zusätze:Das. 28,212 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Nach Vehse, Die amtliche Propaganda S. 232 Anm. 169 dürfte die Schlußfassung „von Mattheus Parisiensis nach Analogie anderer Schreiben Friedrichs II. entworfen worden sein."

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän und grossiustitiar Andreas de Cicala die kirchenschätze an gold und silber ieglicher form, an edeln steinen und werthvollen seidenen und vergoldeten gewändern wegen dringender angelegenheiten des reichs an die kaiserliche cammer zu schicken, nachdem dieselben abgeschätzt und iedem prälaten ein darüber gefertigtes instrument übergeben sein würde. Erwähnt in mandat des Andreas vom (aug.) 1231, Del Giudice Del cod. dipl. Ang. apologia 60. ‒ Vgl. oben 3203. Nach Rich. Sang. wurden die schätze im aug. nach S. Germano und das, was nicht eingelöst wurde, weiter zum kaiser nach Grotta ferrata geschickt. ‒ Entsprechende befehle müssen auch an den capitän von Porta Roseti durch Calabrien und Sicilien ergangen sein; vergl. reichssachen zum sept. 1241.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän und grossiustitiar Andreas de Cicala, nachforschen zu lassen, was an kirchenschätzen vorhanden, und die prälaten zu verhalten, diese oder deren werth in gelde dem kaiser zu leihen. Nach erwähnung eines prior mandatum in mandat des Andreas vom (aug.) 1240, Del Giudice Del codice dipl. Ang. apologia 60, in verbindung mit der angabe bei Rich. Sangerm.: Menge iunii prelati de regno vocati ab Andrea de Cicala capitaneo et magistro iustitiario apud Melfiam ad eum vadunt. A quibus thesauri ecclesiarum suarum tam in auro argento quam vestibus sericis et lapidibus preciosis in commodato pro principe exiguntur. Vgl. darüber auch die absetzungssentenz vom 17 iuli 1245.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. Bartholomäus predigerordensbruder meldet dem bischof und den canonikern zu Brixen den grossen nach der unterwerfung von Faenza von der flotte des kaisers am 3 mai zwischen den inseln Giglio und Monte Christo über die Genuesen davon getragenen sieg mit genauer angabe der dabei gefangen genommenen prälaten; benachrichtigt sie dass der kaiser statt nach seiner früheren absicht Bologna anzugreifen, nunmehr geradezu auf Rom losgehe; dass die Tartaren fast ganz Polen und einen grossen theil von Ungarn eroberten und gegen Böhmen und Sachsen vorrücken; dass er gehofft habe zu ihnen kommen zu können; sed dominus Barnensis venerabilis cardinalis ex parte domini pape mihi scripsit, ut cum domino imperatore Romam properarem, quia possem utilis esse ad pacem, wie er ihnen als geheimniss mittheile. Post gloriosum‒divina. Hormayr Chronik von Hohen Schwangau 70. Huill. 5,1146. ‒ [Schwerlich wie B. annimmt, noch zu Faenza, sondern wegen der nachrichten über die Tartaren wohl erst im iuni geschrieben.]

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet dem (Hubert) Palavicini den empfang des schreibens, durch welches derselbe ihm seine glücklichen erfolge in einnahme der burgen der rebellen anzeigte, belobt ihn höchlich wegen seiner tapferkeit, umsicht und ergebenheit, fordert ihn zu fortgesetzten anstrengungen auf und versichert ihn seiner erkenntlichkeit. Experta claruit‒ostendemus. Winkelmann Acta 325. ‒ Bezieht sich höchst wahrscheinlich auf die einnahme von Zolascho bei Levanto und anderer genuesischer burgen in der zeit nach der seeschlacht; vgl. Ann. Jan.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem herzog Boleslaus von Schlesien (Liegnitz) auf dessen ihn an dessen ihm werthen grossvater Heinrich († 1238) erinnerndes schreiben, versichert ihn dass dasselbe seinen zweck erreichte, sagt ihm wohlwollende aufnahme der in aussicht gestellten botschaft zu, bietet ihm an was in seinem kaiserreiche und seinen königreichen demselben wünschenswerth ist. Devotionis pure‒maiestatem. Huill. 6,900. Stenzel Script. Sil. 2,463. Vgl. Cod. dipl. Silesiae 7,223. ‒ Anscheinend nicht lange nach dem regierungsantritte des herzogs, nachfolger des 1241 apr. 9 gefallenen herzog Heinrich, geschrieben.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem capitän wie ihm nun als er sich nach der unterwerfung so vieler länder der ruhe erfreute, seine gemahlin entrissen sei; befiehlt ihm bei strafe seiner ungnade in dessen gerichtsbezirke die exequien derselben mit läuten der glocken insbesondere von den clerikern und bewohnern der städte feiern zu lassen. Latentis hostis‒concupisti. Petr. de Vin. 4,2. Huill. 6,15. Verbesserungen und Zusätze:*Heumann De re dipl. imperatricum 276. |:Den tag dec. 2 giebt Cod. Panorm. Mss. F. 69 p. 405.:| Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 13v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 47 (Schaller) Deutsche Übers.: Heinisch S. 336.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem Stephan de Anglone iustitiar von Abruzzo, dass er zwar sehr viel geld bedürfe, dass er aber um die bewohner des königreichs nicht zu überbürden den früher erhobenen betrag der collecte mindern wolle, und befiehlt ihm in gegenwart des capitän und magister iustitiarius Andreas de Cicala in seinem iustitiarat in angegebener weise den betrag von 4800 unzen einschätzen zu lassen. ‒ Ebenso an (R.) de Montenigro iustitiar von Terra di Lavoro und Molise über 7000; ‒ an B. de Fasanella iustitiar von Principato und Benevent über 7200; ‒ an L. de Franco iustitiar von Terra di Bari und Terra d'Otranto für iene über 8000, für diese über 5600; ‒ an Goffrid de Montefuscolo iustitiar a porta Roseti usque Farum (presente Rogerio de Amico) über 7200; ‒ an Petrus Rusus de Calabria iustitiar in Sicilien über 12200 unzen. Exc. Massil. nr. 195a, W. 665.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem (Petrus de Vinea) dass es nicht seine schuld sei wenn derselbe die glückliche nachricht von der übergabe von Faenza nicht durch ihn vernommen, da er sogleich botschaft zu lande und zu meere gesandt habe; über seine ankunft ad partes ipsas melde er letzt noch nichts, werde das aber durch die boten thun, welche derselbe wegen geld an ihn sende; wegen des kommens des empfängers zum kaiser solle derselbe nach dem früher geschriebenen vorgehen. Si casum et causam‒direxisse. Petr. de Vin. 3,8 und Verci Ecelini 3,285 an Ecelin. Ohne den schluss, nur ‒ placuisse bei Martene Coll. 2,1213, aber als von könig Conrad an Peter von Calabrien aber die unterwerfung von Neapel geschrieben. ‒ Capasso Hist. dipl. 53 hält letzteres für das richtige. Es ist ihm zuzugeben, dass das schreiben nicht an Ecelin gerichtet sein kann. Aber wie auch sonst in iener sammlung vom kaiser herrührende briefe auf Conrad übertragen sind, vgl. ein sicheres beispiel unten zu 1248 apr. 20, so kann auch dieses schreiben sich nicht auf die unterwerfung von Neapel beziehen. Denn es ist ganz zweifellos antwort auf das schreiben: Gaudium quod‒convertatis, Petr. de Vin. 2,7, Huillard 5,1162, in welchem Petrus de Vinea den kaiser wegen einnahme der stadt (ungenannt, auch Trient, Todi) beglückwünscht. Dieses aber kann, auch von dem angeblichen absender abgesehen, nicht 1253 an Conrad gerichtet gewesen sein, da es heisst, es sei nun die ursache entfallen, que in regnum hucusque vestre serenitatis impedivit adventum. Dann ist kein grund zu zweifeln, dass es sich um Faenza handelt. Fraglicher ist, ob gerade Petrus de Vinea absender und empfänger, was voraussetzen wurde, dass er nicht vor Faenza war. Im aug. vor Fermo war er am hofe; dann wird er in den urkk. nicht mehr genannt, wie das bei anwesenheit doch in nr. 3155 und 3158 vielleicht zu erwarten sein wurde. Auf die schreiben bei Huillard Pierre 306. 307, das eine angeblich an ihn (aber nicht in allen hss.) als er zu Faenza war, das andere von ihm an iemanden der zu Faenza war, gerichtet, wird nicht viel gewicht zu legen sein. Das nr. 3199 erwähnte schreiben an Roffred setzt anwesenheit am hofe nicht bestimmt voraus, könnte auch etwa erst im iuni geschrieben sein, wo Peter iedenfalls am hofe war. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 13v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 48 (Schaller).

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem cardinal J. von Colonna dass wenn er früher seine vorschläge überhört habe, das nicht in klein muth oder lässigkeit seinen grund gehabt habe, er vielmehr die geeignete zeit habe abwarten wollen; dass er nun die zögerung wieder einbringen und seinen rathschlägen folgen werde; dass derselbe in der förderung seiner sache beharren möge, wie er denselben ehren und lieben werde, da er in ihm einen mann nach seinem herzen gefunden habe. Miranda iam‒postulamus. Martene Coll. 2,1167. Huill. 5,1156.

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