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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1241
AbstractFriedrich II. den (rationales) Thomas de Brundusio und magister Procop, den hafenbeamten von Puzzuoli bei der rechnunglegung die angewiesene besoldung in abzug zu bringen. Ib. nr. 72, W. 660.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. drückt einem fürsten sein vertrauen aus dass derselbe als sein blutsverwandter auf seine ehre besonders bedacht sein und sich seiner und des reiches sache, welche die gemeinsame aller fürsten sei, besonders annehmen werde; fordert ihn auf die verdächtigen zusammenkünfte der fürsten und was sonst in Deutschland gegen ihn betrieben werde, zu hindern; erklärt sich ihm zur leistung ieder mit seiner ehre vereinbaren sicherstellung für dessen person, ehre und länder bereit. Cum inter ceteros‒faciemus. Huill. 5,1134. ‒ In einer hs. mit der kaum passenden adresse: duci Saxonie. Wahrscheinlich an den landgrafen Heinrich von Thüringen, dessen grossmutter schwester kaiser Friedrichs I war. Wird vor kenntniss des offenen auftreten der opposition im sept, aber kaum schon in den früheren zeiten von 1241 geschrieben sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 992.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem Gilibertus Abbas auf dessen bericht über die einnahmen und ausgaben von Malta und Gozzo, über die zahl der dort wohnenden familien und der besatzung; überlässt es seinem ermessen, ob die bewohner bei ihren abweichenden sitten und satzungen zu belassen, oder zu verhalten seien, nach den constitutionen und dem brauche des königreichs zu leben. Ib. nr. 78, W. 713. ‒ Jedenfalls nach 1240 mai 5, wo der hier als verstorben erwähnte frühere verwalter Paulinus noch lebte. Nach der stellung in den Exc. entweder hieher gehörig im anschlusse an nr. 77, oder zu 1245, wohin nr. 80 gehört.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem cardinal J. von Colonna dass wenn er früher seine vorschläge überhört habe, das nicht in klein muth oder lässigkeit seinen grund gehabt habe, er vielmehr die geeignete zeit habe abwarten wollen; dass er nun die zögerung wieder einbringen und seinen rathschlägen folgen werde; dass derselbe in der förderung seiner sache beharren möge, wie er denselben ehren und lieben werde, da er in ihm einen mann nach seinem herzen gefunden habe. Miranda iam‒postulamus. Martene Coll. 2,1167. Huill. 5,1156.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet einem ungenannten auf dessen bitte, er möge den Ranucius bürger von Imola (Ravenna), der gegenwärtig in regimine Ferrariensium Ravenne existentium fidelium nostrorum (nicht passend: Ferrariensium et Ravennatum, qui in nostre fidelitatis constantia perseverant), wie in anderen angelegenheiten der Romagna sehr nützlich sein könne, aber mit seinem schwiegervater auf kaiserlichen befehl sich im königreiche aufhalte, von dort entlassen, dass er darüber durch C. seinen willen kund thun werde. Solita benignitate‒voluntatis. Petr. de Vin. 5,30 vgl. mit varianten in Huillards nachlasse. ‒ Vgl. nr. 3253.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt dem capitän und grossiustitiar Andreas de Cicala, nachforschen zu lassen, was an kirchenschätzen vorhanden, und die prälaten zu verhalten, diese oder deren werth in gelde dem kaiser zu leihen. Nach erwähnung eines prior mandatum in mandat des Andreas vom (aug.) 1240, Del Giudice Del codice dipl. Ang. apologia 60, in verbindung mit der angabe bei Rich. Sangerm.: Menge iunii prelati de regno vocati ab Andrea de Cicala capitaneo et magistro iustitiario apud Melfiam ad eum vadunt. A quibus thesauri ecclesiarum suarum tam in auro argento quam vestibus sericis et lapidibus preciosis in commodato pro principe exiguntur. Vgl. darüber auch die absetzungssentenz vom 17 iuli 1245.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet dem Gentilis de Castanea (magister marescalle in Apulia), was die wirthschaftsbeamten auf den kaiserlichen gütern für sich und das ihnen anvertraute vieh beziehen sollen, und dass er dem Petrus Castaldus, magister procurator Apulie, auftrag gegeben, das ihm zukommende zu zahlen. Exc. Massil. nr. 197, W. 668. ‒ Nach der stellung in den Exc. zu ende 1241 oder anfang 1242 gehörig, was sich dadurch bestätigt, dass Petrus Castaldus in den ersten monaten 1242 gestorben zu sein scheint; vgl. den nachweis bei Winkelmann.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem könig vor Ungarn in bezug auf das drohende herandringen der Tartaren, dass er in den italienischen händeln nach iahre langen harten mühen nahe am ziele stehend, nicht durch ein sofortiges weggehen alles gewonnene wieder aufs spiel setzen könne, dass er iedoch seinen marsch dermalen nach Rom richte und sich dort um frieden bemühe, worauf er mit dem segen der kirche versehen (!) die Tartaren zu besiegen gedenke, indem er den könig auffordert einstweilen mit seinem sohn Conrad IV in gemeinschaft zu handeln. Honor imperii‒veniemus. Petri de Vin. Epp. 1,29. Huill. 5,1143. ‒ Vgl. das zeugniss welches könig Rudolf, der als graf von Habsburg gegenwärtig war, über die damaligen verhältnisse mit Ungarn zu Erfurt am 31 aug. 1290 ausgestellt hat, vergl. Reg. Rud., [wonach der könig sein reich vom kaiser zu lehen nahm, wie sich das insbesondere auch aus dem schreiben des pabstes von 1245 aug. 21 ergibt, durch welches der könig seiner lehnsverpflichtung ledig erklärt wird. Vergl. Sächs. Weltchr. c. 388. Matth. Paris ed. Luard 4,298. Nach Ann. S. Pantal. hätte könig Bela durch den bischof von Waitzen perpetua subiectio versprochen, wenn er durch des kaisers hülfe sein reich wiedergewinne. Die angabe beruht auch hier wahrscheinlich auf dem schreiben vom 20 iuni, wie das für die entsprechende stelle des Rich. Sangerm. schon die übereinstimmung des wortlautes ergibt. Albericus 939 erwähnt zu 1236, dass der kaiser vom könige von Ungarn den seit dem tode kaiser Friedrichs I nicht gezahlten tribut verlangt habe. ‒ Sollte graf Rudolf von Habsburg, wie B. annimmt, auch weiterhin beim kaiser geblieben sein, in welchem falle die nichtnennung unter den zeugen vom 17 aug. auffallen müsste, so hätten er und graf Richard von Cornwall am hofe des kaisers sich getroffen,] wahrlich ohne ahnden zu können dass sie einst dessen nachfolger sein würden! Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Joachim-Hubatsch I. 1 Nr. 11. Deutsche Übers.: Heinisch S. 509.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt entsprechend an Andreas de Cicala mit denselben geldsätzen für die einzelnen iustitia rate, wo ausserdem Capitanata und Basilicata mit 8800 unzen aufgeführt werden; ‒ ebenso an Roger de Amico wegen Sicilien und dem iustitiarat des Gr. de Montefuscolo. Ib. nr. 195b W. 666.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem Ecelin wie die bürger von Faenza, durch die belagerung aufs äusserste gebracht, sich ihm endlich unterworfen haben, und wie er sie nunmehr mit milde behandelt. Licet pre-vindicasti. Petr. de Vin. Epp. 2,4. Huill. 5,1113. Verci Ecelini 3,284. ‒ Ebenso an die von Viterbo; vgl. Archiv der Gesellsch. 5,445. ‒ Mit abweichendem, Petr. de Vin. 1,8 entsprechendem eingange: Adaucte nobis‒vindicasti, an einen fürsten. Fontes rer. Austr. II 25,214. ‒ Der kaiser meldete die unterwerfung auch nach Cöln, Ann. S. Pantaleon. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kann nach Ladner, Formularbehelfe, in: MIÖG. Erg.-Bd. 12 (1933), 155 Anm. 2 auch zu Anfang Mai entstanden sein. Weitere Ü. in Hs. Vat. lat. 14204, 7 v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 402 Nr. 26 (Schaller). Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 74 Nr. 33 -- Heinisch S. 499.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem könige von Frankreich auf dessen die freilassung der französischen prälaten verlangendes schreiben (vergl. reichssachen) mit einem hinweise auf das feindselige vorgehen des pabstes gegen ihn, der ihn von ieher mit beiden schwertern bekämpfte, während seiner kreuzfahrt das königreich Sicilien angriff, ihn dann ohne grund excommunicirte und schliesslich die prälaten zu einem particularen concilium berief, um ihn zu verderben, so dass es den könig nicht befremden dürfe, si prelatos Francie in angusto tenet augustus, qui ad cesaris angustias nitebantur. Regie serenitatis‒nitebantur. Petr. de Vin. 1,13. Huill. 6,2. Dynteri Chron. ed. De Ram 2,172. ‒ Von Huill. zum sept. eingereiht, wo schwerlich eine andeutung bezüglich des todes des pabstes fehlen würde. Vergl. auch Guil. de Nangis ad 1240 und Giov. Villani l. 6 c. 19 (Ric. Malesp. ap. Mur. 8,962). Verbesserungen und Zusätze:*Vgl. Guill. de Nangis, M. G. Ss. 26,636. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 18r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 59 (Schaller). Zur Ü. s. Schneider, in: QuF. 18 (1926), 203 Nr. 5. Zum Text: Kloos, in: Deutsches Archiv 13 (1957), 166 ff. Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 82 Nr. 37.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. gewährt den P. und R. bürgern und kaufleuten von Todi sicheres geleit durch das kaiserreich und das königreich, doch unter der voraussetzung, dass sie keine briefe des pabstes oder eines von der römischen curie überbringen, aus dem königreiche nur gestattetes ausführen, den ungetreuen nichts verkaufen, mit ihnen nicht verkehren und sich in ihren orten nicht aufhalten. Universis etc. Notum‒maiestati. Petr. de Vin. 5,49. ‒ Einreihung vgl. vorher. Verbesserungen und Zusätze:päter anzusetzen, da nach Wüstenfeld bei von Pflugk-Harttung Iter Ital. 669 der anschluss Todis an den kaiser erst zwischen 1243 oct. und 1244 iuni erfolgte.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt (dem herzoge Otto von Baiern) dass er bisher sich durch keine ungünstige gerächte über ihn bestimmen liess, irgend etwas gegen dessen ehre oder nutzen zu unternehmen, da er sicher darauf rechnete, dass derselbe ieden groll gegen ihn fahren lassen und wie ein sohn zum vater reumüthig zu ihm zurückkehren werde; dass er nun wo das geschehen auf die fürbitte seines sohnes Conrad nach den von diesem und von ihm selbst angenommenen bedingungen denselben in die fülle seiner gnade wieder aufnehme und alles geschehene vergesse, vertrauend dass derselbe nun alle fürsten im eifer für die ehre und das recht des reichs übertreffen werde. Singularis gloria‒augeamus. Winkelmann Acta 320. ‒ In der überschrift: Comiti, aber der fassung nach an einen fürsten gerichtet. Winkelmann nimmt gewiss mit recht den herzog Otto als den empfänger an, da der inhalt auf den herzog von Oesterreich, an den sonst zunächst zu denken wäre, kaum passt. Genau ist uns der zeitpunkt der wiederaussöhnung des herzogs mit dem könige und dem kaiser nicht bekannt; am wahrscheinlichsten fällt sie in den april oder spätestens in den mai. Vgl. auch nr. 3124.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet allen im königreiche die ernennung des Ansaldus zum admiral und fordert sie auf, ihm als solchen zu gehorchen. Ib. nr. 74, W. 661.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. antwortet dem herzog Boleslaus von Schlesien (Liegnitz) auf dessen ihn an dessen ihm werthen grossvater Heinrich († 1238) erinnerndes schreiben, versichert ihn dass dasselbe seinen zweck erreichte, sagt ihm wohlwollende aufnahme der in aussicht gestellten botschaft zu, bietet ihm an was in seinem kaiserreiche und seinen königreichen demselben wünschenswerth ist. Devotionis pure‒maiestatem. Huill. 6,900. Stenzel Script. Sil. 2,463. Vgl. Cod. dipl. Silesiae 7,223. ‒ Anscheinend nicht lange nach dem regierungsantritte des herzogs, nachfolger des 1241 apr. 9 gefallenen herzog Heinrich, geschrieben.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem (Petrus de Vinea) dass es nicht seine schuld sei wenn derselbe die glückliche nachricht von der übergabe von Faenza nicht durch ihn vernommen, da er sogleich botschaft zu lande und zu meere gesandt habe; über seine ankunft ad partes ipsas melde er letzt noch nichts, werde das aber durch die boten thun, welche derselbe wegen geld an ihn sende; wegen des kommens des empfängers zum kaiser solle derselbe nach dem früher geschriebenen vorgehen. Si casum et causam‒direxisse. Petr. de Vin. 3,8 und Verci Ecelini 3,285 an Ecelin. Ohne den schluss, nur ‒ placuisse bei Martene Coll. 2,1213, aber als von könig Conrad an Peter von Calabrien aber die unterwerfung von Neapel geschrieben. ‒ Capasso Hist. dipl. 53 hält letzteres für das richtige. Es ist ihm zuzugeben, dass das schreiben nicht an Ecelin gerichtet sein kann. Aber wie auch sonst in iener sammlung vom kaiser herrührende briefe auf Conrad übertragen sind, vgl. ein sicheres beispiel unten zu 1248 apr. 20, so kann auch dieses schreiben sich nicht auf die unterwerfung von Neapel beziehen. Denn es ist ganz zweifellos antwort auf das schreiben: Gaudium quod‒convertatis, Petr. de Vin. 2,7, Huillard 5,1162, in welchem Petrus de Vinea den kaiser wegen einnahme der stadt (ungenannt, auch Trient, Todi) beglückwünscht. Dieses aber kann, auch von dem angeblichen absender abgesehen, nicht 1253 an Conrad gerichtet gewesen sein, da es heisst, es sei nun die ursache entfallen, que in regnum hucusque vestre serenitatis impedivit adventum. Dann ist kein grund zu zweifeln, dass es sich um Faenza handelt. Fraglicher ist, ob gerade Petrus de Vinea absender und empfänger, was voraussetzen wurde, dass er nicht vor Faenza war. Im aug. vor Fermo war er am hofe; dann wird er in den urkk. nicht mehr genannt, wie das bei anwesenheit doch in nr. 3155 und 3158 vielleicht zu erwarten sein wurde. Auf die schreiben bei Huillard Pierre 306. 307, das eine angeblich an ihn (aber nicht in allen hss.) als er zu Faenza war, das andere von ihm an iemanden der zu Faenza war, gerichtet, wird nicht viel gewicht zu legen sein. Das nr. 3199 erwähnte schreiben an Roffred setzt anwesenheit am hofe nicht bestimmt voraus, könnte auch etwa erst im iuni geschrieben sein, wo Peter iedenfalls am hofe war. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 13v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 48 (Schaller).

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. meldet dem Marino de Ebulo generalvicar von Pavia (aufwärts) dass seine getreuen H. und G. (C. et T. cives Bononie) ihm die vorerwähnte bitte stellten und fordert ihn auf, sich darüber zu äussern. Cum H. et G. ‒ Cum C. et T. ‒ maiestati. Petr. de Vin. 5,31 ohne adresse. Martene Coll. 2,1183. ‒ Wird in die spätern zeiten 1241 oder 1242 fallen, wo Marino vicar war. Vgl. Ital. Forsch. 2,501.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Calabrien, die übernahme der vormundschaft minorenner lehnserben billigend. Ib. nr. 76, W. 662.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. Peter von Vinea meldet einem vertrauten (regi Sardinie nach der Wiener hs. Philol. 305 bl. 152) dass die höchsten fürsten nun dem frieden geneigt seien, dass das kaiserliche heer ‚nach der erfolglosigkeit der zu Rieti stattgefundenen verhandlung‘ [vgl. nr. 3219b ] sich nunmehr gegen Tivoli und Rom selbst wende, wo dann schon die nothwendigkeit den frieden erzwingen werde. (Dissoluto conventu Reate Tybur tenditur, ut Roma vicinius videatur. Iam verba pacis non sicut hactenus infestis auribus audiuntur. Concordie viam, quam omnium hucusque voluntas obscena precluserat, supervenientium hostium [der Tartaren?] necessitas iam requirit.) Scimus et‒supplebit. Petr. de Vin. Epp. 2,6. Huill. 5,1158. ‚Also offenbare gewalt sollte, wie hier Peter von Vinea einem vertrauten schreibt, den streit entscheiden! Wenn nun dennoch, auch in der äussersten noth, die kirche sich nicht beugte, wie kann dann geläugnet werden dass deren träger durch andere und heiligere beweggründe aufrecht gehalten wurden, als welche in der selbstsucht wurzeln, die man ihnen unterschieben möchte? Welcher unbefangene könnte zweifeln auf welche seite er mit seiner theilnahme, ia mit seiner bewunderung sich zu stellen habe.‘ [Wegen der wiederanknüpfung der friedensverhandlungen mit dem pabste nach dem seesiege vergl. oben nr. 3209 und Collenutio Vita Frid. II bei Petr. de Vin. ed. Iselin 1,25. In schreiben an den herzog von Kärnthen vom 19 iuni und an den könig von Ungarn vom 1 iuli spricht der pabst seine bereitwilligkeit aus, dem kaiser den frieden zu gewähren, wenn er sich den geboten der kirche unterwerfe. Im schreiben an die gefangenen prälaten, welche zum frieden riethen, antwortet der pabst am 14 iuni ausweichend; in dem spätem vom 31 iuli erwähnt er den frieden überhaupt nicht mehr. Insbesondere hat auch] graf Richard von Cornwall, welcher aus dem heiligen lande zurückkehrend am 1 iuli zu Trapes [Trapani?] in Sicilien gelandet war, wenn anders Math. Paris die wahrheit berichtet, vergeblich zwischen seinem schwager dem kaiser und dem pabste zu vermitteln gesucht. [Seine absicht zu vermitteln spricht Richard in dem gleich nach seiner rückkehr geschriebenen, von Matth. Paris mitgetheilten briefe aus. Dass er des friedens wegen nach Rom ging, melden auch Ann. de Theokesberia 120. Nach Matth. Paris gab der kaiser, als er seinen schwager an den pabst nach Rom schickte, brief und siegel, ut arbitrio suo staret in pacis per ipsum factae qualicunque reformatione. Richard fand aber den pabst zu keinem abkommen bereit, mit dem er sich hätte einverstanden erklären mögen; sed voluit papa omnibus modis, ut imperator se absolute subiiceret ipsius papae arbitrio et voluntati mandatisque staret ecclesiae praestito iuramento; sed comes Richardus huic suae volantati non consensit. ‒ Hatten alle früheren friedensversuche sich daran zerschlagen, dass der pabst einschliessung der aufständischen Lombarden in den frieden verlangte, so würde es von besonderem gewichte sein, zu wissen ob diese forderung auch ietzt festgehalten wurde; doch scheint da ieder bestimmtere halt in den quellen zu fehlen.] Verbesserungen und Zusätze:Wegen der friedensvermittlung des grafen Richard von Cornwal s. o. nr. 15075.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. dem Criscius von Amalfi (magister procurator in Abruzzo), ratione balii die verwaltung der güter minorenner lehnserben für die curie zu übernehmen. Ib. nr. 77, W. 662.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt (etwa zu ende des feb.) dem podesta und der gemeinde von Florenz dass er, nachdem er den winter über vor Faenza im lager gelegen, mit dem bevorstehenden eintritt der milderen iahreszeit die belagerung zu ende bringen wolle, dass er deshalb seinen sohn H. könig von Sardinien, personam patris et imaginem representantem, abgeordnet habe um seine getreuen zu versammeln, und fordert sie auf nach dessen verordnung mit ihrem zuzug auf den nächsten ersten april zu erscheinen. Circa obsidionem‒ampliare. Martene Coll. 2,1148. Huill. 5,1093. Rena e Camici Serie 6c,44. ‒ [Ohne nähere zeitangabe melden die Ann. Plac. die sendung des Enzio zunächst nach Pisa wegen der flottenrüstung, welche nach Rich. Sangerm. im febr. im königreiche befohlen wurde, während im märz die flotte nach Pisa kam. Am 17 märz urkundet Enzio zu Siena.] Verbesserungen und Zusätze:*Lünig Cod. Ital. 1,1043. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 497.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet dem (Hubert) Palavicini den empfang des schreibens, durch welches derselbe ihm seine glücklichen erfolge in einnahme der burgen der rebellen anzeigte, belobt ihn höchlich wegen seiner tapferkeit, umsicht und ergebenheit, fordert ihn zu fortgesetzten anstrengungen auf und versichert ihn seiner erkenntlichkeit. Experta claruit‒ostendemus. Winkelmann Acta 325. ‒ Bezieht sich höchst wahrscheinlich auf die einnahme von Zolascho bei Levanto und anderer genuesischer burgen in der zeit nach der seeschlacht; vgl. Ann. Jan.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem capitän (duci Spoletano) dass der convent von S. Paul zu Rom ihn ersuchte, demselben gehörige grundstücke bebauen und nutzen zu dürfen, welche im gebiete der auf kaiserlichen befehl zerstörten castra Cortoroli (Kartorilli, Curculli), sti Juliani (sti Galli), Longezae (Ligni) et Lose (Losse) liegen, zumal die curie von denselben keinen nutzen habe; befiehlt ihm das zu gestatten gegen sicherheit, dass ihm oder seinen getreuen daraus kein schaden erwachse. Pro parte conventus‒feratur. Petr. de Vin. 5,85 mit varianten aus Huillards papieren. ‒ Die erstgenannte burg ist vielleicht Corcello südwestlich von Tivoli zwischen den bächen della Mola und S. Angelo; die andern sind mir nicht bekannt. Die zerstörung fällt doch am wahrscheinlichsten in den aug. 1241; vgl. nr. 3223a ; dem generalcapitän von Spoleto, falls das schreiben an diesen gerichtet, können Tivoli und anderes, was im patrimonium besetzt blieb, in dieser zeit unterstanden haben; märz 1242 erhält Tivoli einen eigenen capitän, der dann als generalvicar von den gränzen des königreichs bis Narni selbstständig gewesen sein muss. Vgl. Ital. Forsch. 2,519.

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Date: 1241?
AbstractFriedrich II. befiehlt einem capitän (dem podesta von Pavia, Cod. Guelferb.) fünf schreiben an getreue aus Genua, welche sich zu Savona aufhalten, möglichst rasch durch einen geeigneten boten zu übersenden. Cum pro‒remotis. Petr. de Vin. 5,53. ‒ Vergl. vorher. Passt bis zum tode des kaisers, da sich Savona erst 1251 Genua wieder unterwarf.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Frankreich fast wörtlich, wie vorher, mit einer schärferen aufforderung den umtrieben des pabstes entgegenzutreten, dessen ehrgeiz die unterwerfung aller königreiche unter seine herrschaft erstrebe. Matth. Paris ed. Luard 4,119 extr. Huillard 5,1154 extr. Verbesserungen und Zusätze:Das. 28,212 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Nach Vehse, Die amtliche Propaganda S. 232 Anm. 169 dürfte die Schlußfassung „von Mattheus Parisiensis nach Analogie anderer Schreiben Friedrichs II. entworfen worden sein."

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet einem capitän wie ihm nun als er sich nach der unterwerfung so vieler länder der ruhe erfreute, seine gemahlin entrissen sei; befiehlt ihm bei strafe seiner ungnade in dessen gerichtsbezirke die exequien derselben mit läuten der glocken insbesondere von den clerikern und bewohnern der städte feiern zu lassen. Latentis hostis‒concupisti. Petr. de Vin. 4,2. Huill. 6,15. Verbesserungen und Zusätze:*Heumann De re dipl. imperatricum 276. |:Den tag dec. 2 giebt Cod. Panorm. Mss. F. 69 p. 405.:| Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 13v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 47 (Schaller) Deutsche Übers.: Heinisch S. 336.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. drückt dem Lanfrancus Spinula, bruder des weiland Nicolaus Spinula admirals der kaiserlichen flotte und des königreichs Sicilien, und allen dessen verwandten seinen schmerz über den tod des admirals aus und sichert ihnen seine gnade zu in der überzeugung, dass sie ihm mit gleicher treue anhängen werden. Dum expectaremus‒honori. Martene Coll. 2,1177. Huillard 5,1085. ‒ Für die einreihung bildet den halt, dass nach den Ann. Januens. 194 der nachfolger Ansaldus im febr. zum kaiser berufen wurde, quia mortuo Nicolino Spinula admirato suo, ipsum constituerat regni Sicilie admiratum; er ging zu ihm et collatum admiragie beneficium suscepit ab eo. Die ankunft beim kaiser erfolgte iedenfalls vor 25 märz, wo der kaiser in nr. 3195 nachrichten erwähnt, welche ihm der admiral überbracht habe. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 343.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. Bartholomäus predigerordensbruder meldet dem bischof und den canonikern zu Brixen den grossen nach der unterwerfung von Faenza von der flotte des kaisers am 3 mai zwischen den inseln Giglio und Monte Christo über die Genuesen davon getragenen sieg mit genauer angabe der dabei gefangen genommenen prälaten; benachrichtigt sie dass der kaiser statt nach seiner früheren absicht Bologna anzugreifen, nunmehr geradezu auf Rom losgehe; dass die Tartaren fast ganz Polen und einen grossen theil von Ungarn eroberten und gegen Böhmen und Sachsen vorrücken; dass er gehofft habe zu ihnen kommen zu können; sed dominus Barnensis venerabilis cardinalis ex parte domini pape mihi scripsit, ut cum domino imperatore Romam properarem, quia possem utilis esse ad pacem, wie er ihnen als geheimniss mittheile. Post gloriosum‒divina. Hormayr Chronik von Hohen Schwangau 70. Huill. 5,1146. ‒ [Schwerlich wie B. annimmt, noch zu Faenza, sondern wegen der nachrichten über die Tartaren wohl erst im iuni geschrieben.]

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. schreibt dem Stephan de Anglone iustitiar von Abruzzo, dass er zwar sehr viel geld bedürfe, dass er aber um die bewohner des königreichs nicht zu überbürden den früher erhobenen betrag der collecte mindern wolle, und befiehlt ihm in gegenwart des capitän und magister iustitiarius Andreas de Cicala in seinem iustitiarat in angegebener weise den betrag von 4800 unzen einschätzen zu lassen. ‒ Ebenso an (R.) de Montenigro iustitiar von Terra di Lavoro und Molise über 7000; ‒ an B. de Fasanella iustitiar von Principato und Benevent über 7200; ‒ an L. de Franco iustitiar von Terra di Bari und Terra d'Otranto für iene über 8000, für diese über 5600; ‒ an Goffrid de Montefuscolo iustitiar a porta Roseti usque Farum (presente Rogerio de Amico) über 7200; ‒ an Petrus Rusus de Calabria iustitiar in Sicilien über 12200 unzen. Exc. Massil. nr. 195a, W. 665.

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. meldet denen von Mantua dass er den M. markgrafen Lancia zu seinem und des reichs generalvicar von Pavia abwärts ernannt habe, wie das genauer aus dem demselben übersandten offenen schreiben zu ersehen, und fordert sie zum gehorsam gegen denselben auf. Confidentes de‒possimus. Winkelmann Acta 321. ‒ Nach den Ann. Plac. wurde Manfred ernannt, als der kaiser nach dem tode des pabstes in das königreich zurückkehrte. Beim fehlen besonderer beziehungen wohl ein rundschreiben, wie das spätere vom 3 mai 1242. Wurden diese auch an Mantua gesandt, welches 1240 zu den feinden des kaisers stand, vgl. nr. 3118a , auch in den folgenden iahren Verona und Ezelin bekriegte, so muss dasselbe doch nicht als entschieden aufständig betrachtet oder gebannt gewesen sein; auch 1243 und 1244 standen der kaiser und könig Enzio noch mit der stadt in verkehr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Biblioteca Subalpina 86 (1916), Nr. 112 (Gabotto).

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Date: 1241
AbstractFriedrich II. befiehlt dem (capitän) Andreas de Cicala, auf verlangen des Stephan de Anglone (iustitiar von Abruzzo) die kämpfer der curie Johann de Adenulfo und magister Tadeus, welche davon lehen haben, aufzufordern für wittwen und waisen einzustehen, wenn diese wegen klage um mord, wo es zum kampfe kommt, den kampf verbürgt haben. Ib. nr. 75, W. 661.

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