Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 3767
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. meldet allen völkern wie der pabst nicht zufrieden mit allen sonstigen anfeindungen ihn nun durch seinen arzt vergiften wollte, mit dem das als er vom päbstlichen legaten zu Parma gefangen gehalten wurde, verabredet war, der dann nach seiner auslösung gegen einen edeln bürger von Parma zu ihm zurückkehrend ihm den todestrank mischte, während mit gottes hülfe dieser kelch an ihm vorüberging, wie das alles durch das geständniss des auf der that ertappten, durch aufgefangene briefe und durch das zeugniss der am hofe anwesenden grossen. bestätigt werde; fordert sie auf daran den hochmuth der prälaten zu erkennen, welche nicht zufrieden mit der geistlichen herrschaft auch die weltliche an sich zu reissen suchen, wie denn insbesondere der pabst die kirchen und das christliche volk aussaugt und zehnten und leute dem heiligen lande entzieht, um alles gegen ihn zu verwenden; fordert sie weiter auf ihm beizustehen damit er, wie das seines amtes sei, die heilige kirche nach setzung besserer vorsteher zu besserm stande zurückführen könne. Audite gentes‒reformemus. Höfler Friedrich II 421. Huill. 6,705. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 100 Nr. 49 -- Heinisch S. 620.
Charter: RI V,1,1 n. 3794
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. schreibt dem Ezelin wie er wisse, dass bei demselben das altern des körpers der iugendlichen frische des geistes keinen eintrag thue; antwortet auf dessen anfrage nach seinem befinden, dass es ihm wohl gehe und er sich im königreiche von den kriegerischen anstrengungen erhole, ohne doch die sorge für seine getreuen und die unterdrückung der reste der rebellion aus den augen zu verlieren. Scimus et longi‒curemus. Petr. de Vinea 2,25. Verci Ecelini 3,304. ‒ Zweifellos zum letzten aufenthalte im königreiche gehörend und wohl vor die zeit, wo der kaiser einen zug nach Italien wieder bestimmter ins auge gefasst hatte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 632.
Charter: RI V,1,1 n. 3776
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. meldet seinem sohne (Enzio) dass die von Ascoli ihn gebeten haben, ihnen für dieses iahr einen tüchtigen mann aus der Lombardei als podesta zu geben; befiehlt ihm einen solchen auszuwählen und so rasch zu schicken, dass er am 15. des nächstkommenden iuli sein amt antreten kann; fügt hinzu, dass propter brevitatem temporis das vielleicht nicht mehr auszuführen sei, dass er für diesen fall seinen sohn Richard von Theate, capitän in der Mark, cui dat possibilitatem proximitas, beauftragte, iemanden aus seiner umgebung zum podesta zu bestellen. Supplicarunt excellentie‒providit etc. Huill. 6,735. ‒ Das schreiben kann nur an Enzio gerichtet sein und muss in dieses iahr gehören, da die nach andern haltpunkten zulässige versetzung zu 1248 dadurch ausgeschlossen erscheint, dass der kaiser damals selbst in der Lombardei und wenigstens im iuni Enzio bei ihm war. Andererseits wird der angegebene termin wohl nöthigen das schreiben so spät zu setzen, als mit dem umstande der gefangennahme Enzios am 26 mai irgend vereinbar ist. Diese war in Siena anfang iuni bekannt; nach den Consigli di campana im archive zu Siena sandte man am 2 iuni boten an Friedrich von Antiochien, um zu fragen, ob die nachrichten aus der Lombardei begründet seien. Der kaiser wird die nachricht früh im iuni erhalten haben. Scheint Richard von Theate der nach Matth. Paris ed. Luard 5,78 um diese zeit gestorbene sohn zu sein, so wird das kaum zu früherer einreihung nöthigen, da er wahrscheinlich im iuli noch lebte; vgl. Huill. 6,745.
Charter: RI V,1,1 n. 3756
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. befiehlt dass R. von Pavia, cum ipse de mandato nostri culminis speciali in regimine Parmensium fidelium nostrorum, qui sunt extra terminos Papiensium (Parmensium?), pro nostris servitiis existat ad presens, und die Papienser welche er in ienem amte verwendet, von allen collecten und sonstigen gemeindeleistungen ebenso befreit sein sollen, wie andere Papienser, welche in similibus regiminibus ausserhalb der stadt verweilen. Supplicavit excellentiae‒molestari. Petr. de Vin. 3,57, mit: communi Papiensium, aber nach der fassung wahrscheinlicher, wie nr. 3754, an den bezüglichen reichsbeamten gerichtet. ‒ Wohl nach 1248 märz, wo Nicolaus Mastagius aus Cremona podesta der treugebliebenen Parmenser war, vgl. Ficker Ital. Urkk. 421. Die genauere einreihung unsicher.
Charter: RI V,1,1 n. 3764
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. schreibt dem grafen von Caserta sich darüber beklagend, dass seine beamten während seiner abwesenheit aus dem königreiche nicht genügend auf ausrottung des vom pabste gesäeten unkrauts bedacht seien, dass es vor allem noth thue Sicilien davon zu säubern; befiehlt ihm genaue untersuchungen bezüglich seiner gegner anzustellen und darüber zu berichten, aber ihn nicht durch vereinzelt abgegebene zeugnisse irre zu führen; erinnert ihn daran wie kürzlich Peter, als ein zweiter verrätherischer Symon, aus habgier den stab der gerechtigkeit zur schlange verwandelte; befiehlt ihm dieses gebot heimlich zu halten; erklärt dass er nicht glauben könne, dass durch ihn, den er in seine blutsfreundschaft aufgenommen, im königreiche unheil entstehen könne, obwohl hofleute, welche nur auf ihren beiderseitigen ruin bedacht seien, ihn anders darstellen; befiehlt ihm minderbrüder und predigermönche im königreiche, welche sich irgendwie gegen die beigeschlossenen bestimmungen vergehen, nicht nur wie bisher auszutreiben, sondern bezüglich ihrer anhänger zu foltern und hinzurichten. Constanter hactenus‒personis. Martene Coll. 2,1191. Huill. 6,700. ‒ Vgl. bei Huill. Pierre 80 eine besserung des textes, wonach die beziehung auf Peter de Vinea sichergestellt scheint. ‒ In diese zeit scheinen auch die verfolgungen der minderbrüder und predigermönche zu Cremona, Reggio und Modena zu fallen, von denen Salimbene 157 erzählt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Baethgen, Dante und Petrus de Vinea, in: SB. der Phil.-hist. Kl. der Bayr. Ak. der Wiss. zu München 1955. Heft 3, 44 Nr. 2 nach dem Druck bei Martène et Durand, Ampl. Collectio 2 (1724), col. 1191 Nr. 77 und verschiedenen Hss.
Charter: RI V,1,1 n. 3757
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. schreibt (dem Jacob von Carretto capitän von Asti aufwärts) dass der graf Thomas von Savoi, dilectus affinis noster, sich in einem schreiben beklagte, dass iener, obwohl ihm der kaiser auf bitte des grafen (zu Turin) befohlen habe, einige gefangene, welche der graf nun als ihm gehörend in anspruch nehme, zu befreien, das unterliess, obwohl er andere gefangene auf gebot des kaisers frei liess; befiehlt ihm daher nach laut des früheren befehles die gefangenen frei zu lassen. Thomasius de Sabaudia‒omittas. Petr. de Vin. 5,55. Huill. 6,676. ‒ Wird nach die abreise von Vercelli zu setzen sein, da Thomas affinis heisst, einen anspruch erhebt, der wohl erst durch die verleihungen vom nov. begründet wurde, und, da er schreibt, nicht mehr selbst beim kaiser ist. Dann sollte freilich die erste bitte in die zeit des aufenthaltes zu Vercelli fallen, der doch schwerlich durch einen aufenthalt zu Turin unterbrochen war. Im aug. oder sept. könnte der kaiser zu Turin gewesen sein; aber so weit wird man den vorgang kaum zurücksetzen dürfen. Der ortsnamen (in einer hs. Raacenum) mag unrichtig überliefert sein oder sich im ursprünglichen text auf den aufenthalt der gefangenen bezogen haben. Der nur als capitaneus bezeichnete empfänger kann wohl nur Jacob von Carretto sein; vergleiche Ital. Forsch. 2,502.
Charter: RI V,1,1 n. 3786
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. schreibt an Friedrich von Antiochien über die bedeutung von Pontremoli, wie vorher, und fordert ihn auf sogleich nach berathung mit den getreuen in Tuscien auf die wiedereroberung des orts und die vertheidigung der burg bedacht zu nehmen und die gemeinden, insbesondere die gemeinde (Lucca?) zu thatkräftiger hülfe zu bestimmen. Sine litterarum‒fateantur. Petr. de Vin. 2,23. Huill. 6,499.
Charter: RI V,1,1 n. 3804
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. gestattet auf bitten des edeln A. bürgers von Siena dessen verwittweter tochter als vormünderin ihrer söhne für alle gerichtlichen und aussergerichtlichen angelegenheiten derselben procuratoren bestellen zu dürfen, welche insbesondere auch den calumnieneid statt der hauptpartei leisten sollen, unter ausserkraftsetzung der das nicht zulassenden bestimmungen des civilrechts und der statuten der stadt Siena. Imperialis benevolentia‒contraxerunt. Petr. de Vin. 5,50. Huillard 4,242. ‒ Als motiv wird auch aufgeführt: Cum et legem meminerimus editam, que propter pudorem et verecundiam feminarum eas non sinit testibus vel cetui publico demonstrari, sed per procuratores idoneos imperialem possint adire clementiam ad etatis veniam impetrandam. Das bezieht sich nicht, wie Huill. annimmt, auf Const. Sic. 1,104 § 2, sondern auf Cod. Just. 2,45 c. 2 § 1. Macht mehrfache übereinstimmung selbst des wortlautes das zweifellos, so ist der inhalt doch so ungenau wiedergegeben, dass der concipient das gesetz aus dem gedächtnisse oder aus einer abgeleiteten quelle angeführt haben wird. ‒ Eingereiht wie nr. 3802.
Charter: RI V,1,1 n. 3769
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. meldet einem getreuen dass er nach bestellung der angelegenheiten Italiens am 11. des laufenden monat märz mit seinem siegreichen heere nach Pontremoli gekommen sei, um weiter ins königreich zu ziehen. Ad exhilarationem‒processuri. Petr. de Vin. 5,103. Huill. 6,705.
Charter: RI V,1,1 n. 3768
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. meldet (dem capitän des königreichs) dass er beschlossen habe den bei dem verbrechen des hochverrath ergriffenen C. (Petrus) nach vielfachen martern hinrichten zu lassen, welcher, wie das zur kunde aller bewohner des königreichs zu bringen sei, de terra fertilitatis eductus, mit glücksgütern reich gesegnet und an verschwendung gewöhnt, ministerii occasione latentis sedulus, nach vorbedachtem plane dem den todestrank reichte, von dem so vieler heil und wohlfahrt abhängt; dass derselbe daher nach seinem mit rath der grossen gefassten beschluss unter fortwährenden martern, so dass ihm weder an sonntagen noch festtagen ruhe gegönnt werde, im ganzen königreich herumgeführt und dann hingerichtet werden solle; fordert ihn auf das auszuführen, ohne sich durch das bedenken abhalten zu lassen, dass die verbrecherische that nicht wirklich ausgeführt sei. Ne divino‒peroptatum. Petr. de Vin. 5,2. Huill. 6,708. ‒ In einer hs. mit der überschrift: ut procedatur ad vindictam Petri de Vineis, wonach Huill., vgl. auch Pierre de la Vigne 81, annimmt dass es sich um die bestrafung des Petrus handle. Aber der inhalt verglichen mit dem vorhergehenden schreiben, in dem iede andeutung auf einen mitschuldigen am hofe fehlt, scheint es doch zweifellos zu machen, dass es sich um den arzt selbst handelt. Lässt aber Matth. Paris ed. Luard 5,68 den arzt als werkzeug des Petrus erscheinen, so möchte ich das zunächst nur als beweis dafür benutzen, das der vergiftungsversuch und die verhaftung des Petrus ziemlich gleichzeitig erfolgt sein werden, so dass sich leicht die ansicht bilden konnte, beides stehe in zusammenhang. ‒ Wegen der adresse vergl. zu nr. 3765. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Baethgen, Dante und Petrus de Vinea, in: SB. der Phil.-Hist. Klasse der Bayr. Ak. der Wiss. zu München. 1955. Heft 3,42 Nr. 1 nach zahlreichen Hss.
Charter: RI V,1,1 n. 3787
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. fordert den castellan von Pontremoli auf alles aufzubieten, um den ort zur treue zurückzuführen, indem er genehmigung aller von demselben gemachten versprechungen und eingegangenen verpflichtungen verspricht und seine baldige rückkehr nach Italien in aussicht stellt. Dudum ex zelo‒evanescet. Petr. de Vin. 2,22. Martene Coll. 2,1203. Huill. 6,500. ‒ In einer hs. mit: comiti Novello, was nicht passt. Nach Ann. Plac. war der capitän ein Apulier und mit ihm auch markgraf Bonifaz von Carretto in der burg eingeschlossen. Ende nov. wurde die burg wegen mangel an lebensmitteln gegen freien abzug übergeben.
Charter: RI V,1,1 n. 3802
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. erlässt ein edict, wonach dieienigen, welche fremde früchte ehe sie zu voller reife gelangen, abschneiden, in angegebener weise zu strafen sind, und befiehlt dasselbe in die statuten der stadt N. einzurücken, weil ienes dort häufig auf befehl mächtiger geschehe, gegen welche die armen gärtner nicht vorzugehen wagen, und weil ihm nichts verhasster sei als vergewaltigung der armen durch die reichen. Multum nostris‒consuevit. Petr. de Vin. 5,20. ‒ Dieses und die folgenden stücke werden wahrscheinlicher in die späteren, als in die früheren zeiten der regierung des kaisers gehören. Scheint aber für einen bestimmteren anfangstermin ieder halt zu fehlen, so wüsste ich auch keinen genaueren endtermin, als den tod des kaisers zu bezeichnen. Glaubte ich sie nicht unerwähnt lassen zu sollen, so schien es am geeignetsten, sie hier beim letzten iahreswechsel einzureihen.
Charter: RI V,1,1 n. 3807
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. ermahnt einen könig zur wiederherstellung des friedens mit seinem schwiegervater dem dux Norvegiae, fordert ihn auf den streit seinem schiedsspruche zu überlassen, zu diesem behufe boten an ihn zu senden und inzwischen waffenstillstand zu halten. Ad pacem‒observari. Martene Coll. 2,1187. ‒ Norwegen scheint nicht zu passen; aber ich weiss den wahrscheinlich corrumpirten namen auch durch keinen zutreffenderen zu ersetzen. Eingereiht wie nr. 3802.
Charter: RI V,1,1 n. 3758
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. meldet denen von Arezzo dass er nach ordnung der angelegenheiten der obern Lombardei schon zu Cremona angekommen sei; dass er dort von tag zu tag den Ezelin de Romano mit dessen an seinen sohn könig Heinrich von Sardinien zu vermählenden nichte, und weiter die boten der städte von Pavia abwärts erwarte, welche er zur ordnung der angelegenheiten des landes dorthin berufen habe; dass er dann ohne aufenthalt nach Tuscien zu gehen gedenke; fordert sie auf sich über aufforderung seines sohnes Friedrich von Antiochien, generalvicars in Tuscien, so gerüstet zu halten, dass sie ihm bei seiner ankunft hülfe bei bekämpfung der rebellen leisten können. Ut vestre devotionis‒valeatis. Petr. de Vin. 3,82. Huill. 6,698.
Charter: RI V,1,1 n. 3766
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. schreibt (mehrfach in wörtlichem anschlusse an nr. 3765) dem könige von Frankreich wie der pabst wegen der angelegenheit der Lombarden, welche bisher immer den frieden hinderte, nun auch sein von der mutter ererbtes königreich durch predigermönche und minderbrüder aufzuwiegeln suche; dass er zum schaden der sache des heiligen landes nun kreuzfahrer gegen das königreich bewaffne, gleichsam als ob Christus in Apulien nochmals gekreuzigt sei; dass der pabst, als der kaiser an den könig, wenn auch ohne hoffnung auf herstellung des friedens, gesandte nach Lyon sandte, das gift noch zurückhielt und auf die abwesenheit des königs wartete, um diesen nach dessen zusammenkunft mit dem pabste gleichsam als mitschuldigen erscheinen zu lassen; bedauert dass der bevorstehende krieg im königreiche ihn hindere, dem könige in ausreichender weise lebensmittel zukommen zu lassen, wenn er in dieser richtung auch thun werde, was möglich sei; fordert ihn auf wohl zu erwägen, was von diesen engeln zu erwarten sei, welche unter hintansetzung der religion sich in kriege einlassen; erklärt dass er der rolle des ambosses müde sei und die des hammers übernehmen werde. Satis nos pungit‒adsumamus. Petr. de Vin. 1,18. Huillard 6,710. ‒ Vgl. die päbstlichen anordnungen vom 8 dec. 1248, welche mit andern vom pabste bezüglich des königreichs ergriffenen massregeln in verbindung stehen werden. Den procurator der minderbrüder Simon de Montesarculo, welcher 1248 vom pabste geschickt nicht ohne erfolg das königreich zum aufstande zu bringen suchte, liess der kaiser zu tode martern; Salimbene 146. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 24rv (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 83 (Schaller).
Charter: RI V,1,1 n. 3799
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. antwortet dem (Pallavicini) bezüglich der brieflich, wie durch den boten P. de Sora gestellten bitten de equitaturis, dass derselbe, da er in der Lombardei verweile, wo an streitrossen kein mangel sei, eher damit der curie aushelfen könne; dass ronchini im marstall nicht vorhanden seien und er solche dort anschaffen solle; dass er ihm in kürze engastri (? sicher nicht identisch mit hogastri, wie bei Ducange angenommen) senden werde. Solita benignitate‒providere. Petr. de Vin. 5,70. ‒ Bei richtigkeit der adresse (Cod. Phillipps nach Huillards nachlasse) wohl in die letzten zeiten des kaisers gehörend, als Pallavicini den oberbefehl in der Lombardei führte.
Charter: RI V,1,1 n. 3779
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem ungenannten den ritter Jacob de (Bosco), welcher mit preisgebung seines liegenden gutes die rebellische stadt Piacenza verliess, bis ietzt unter dem generallegaten H. könig von Sardinien diente und nun zu ihm kommend seines unterhaltes wegen um aufnahme unter die kaiserlichen soldtruppen bat, unter die ihm unterstehenden soldtruppen aufzunehmen und gleich diesen zu besolden. Ad nostre maiestatis‒speciali. Petr. de Vin. 5,32 vergl. mit abschr. in Huillards nachlasse. ‒ Sehr wahrscheinlich in die nächste zeit nach Enzios gefangennahme gehörend.
Charter: RI V,1,1 n. 3791
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. meldet einem ungenannten dass die homines Montisculi (wohl Montecchio nordwestlich Cortona), welche wegen ihrer sorge für die befestigung der burg von andern leistungen frei seien, dennoch laut ihrer klage von T(icius) de Colle, welchen Friedrich von Antiochien zum capitän in der grafschaft Arezzo bestellte, mit stellung von pferden, geldabgaben und anderweitig beschwert würden; befiehlt ihm abhülfe zu treffen. Pro parte universitatis‒expedire. Petr. de Vinea 5,93. ‒ Nach erwähnungen in den Consigli di campana zu Siena war Ticius 1249 märz 6 vicar in der grafschaft Siena (vergl. auch oben nr. 3771) und im bisthume Chiusi, während er oct. 19 vicar in der grafschaft Siena und im bisthume Arezzo heisst, für letzteres also wohl in der zwischenzeit ernannt war. 1250 febr. 25 war Rainer Pazius vicar von Arezzo und Castello nach urk. im archive zu Arezzo.
Charter: RI V,1,1 n. 3800
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem secretus von Sicilien wegen der grossen verdienste, welche sich der verstorbene Johannes Turdus von Messina um ihn erworben, sich in die vormundschaft der tochter und erbin desselben nicht einzumischen, sondern dieselbe trotz seiner entgegenstehenden constitution dessen bruder Rao zu überlassen. Fidelium nostrorum‒adesse. Petr. de Vinea 5,131. Huill. 4,137 und 6,599. ‒ Nicht bestimmter einzureihen, aber in die letzten regierungsiahre gehörend, da Johann 1248 apr. 20 noch lebt; vgl. oben nr. 3691.
Charter: RI V,1,1 n. 3780
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem grafen von Caserta (vgl. nr. 3765) das der kirche von Patti gehörende Casale Ste Lucie (welches der kaiser durch privileg kraft der ihm an den erledigten kirchen zustehenden gewalt an den damaligen erwählten Gregorius Mustacius verliehen hatte) dem bischof (Philipp) von Patti zu restituiren, falls dessen behauptung begründet sei, dass derselbe zur zeit der verleihung schon erwählt und bestätigt war. Erwähnt in grosshofgerichtsurk. vom dec. 1250, Huill. 6,802. ‒ Es wird da weiter angegeben, dass schon vor ienem mandat, als der kaiser in partibus Lombardie war, der bischof einen kaiserlichen befehl erwirkte, dass Gregorius sich am kaiserlichen hofe zu stellen habe, und dann mit ihm ein abkommen traf; (wahrscheinlich ehe der bischof im sommer 1248, vgl. nr. 3712, in das königreich geschickt wurde). Nach ienem mandat restituirt der graf das casale dem bischof durch Wilhelm Villanus iustitiar diesseits des Salso; der bischof bezieht durch zehn monate die früchte, während dann auf seinen dem kaiser gemachten und von diesem angenommenen vorschlag iener iustitiar und der cämmerer Johann Pu . . das casale gegen andere besitzungen ertauschte; worauf dann Gregorius zu Melfi (spätestens, vergl. unten, im oct. 1250) auf herausgabe des ertauschten klagt. Danach dürfte das mandat etwa in diese zeit, vielleicht früher, keinenfalls viel später zu setzen sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie von 1249 VII. 23 in Patti, Archivio capitolare, Fond. I f. 251. Druck: K.A. Kehr, Staufische Diplome im Domarchiv zu Patti, in: QuF. 7 (1904), 179 Nr. 4 -- Paolucci, Il parlamento di Foggia, in: Atti della R. Accademia di Palermo 3 ser. vol. 4 (1897), 43 Nr. 13 -- Girgensohn-Kamp, Urk. und Inquisitionen des 12. und 13. Jhs. aus Patti, in: QuF. 45 (1965), 135 Nr. 7. Regest: ebda. S. 27 Nr. 75.
Charter: RI V,1,1 n. 3763
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. schreibt getreuen dass er theils durch die verschwägerung mit dem grafen von Savoien, dessen tochter dem Manfred, und dem Ezelin von Romano, dessen nichte dem könige H. von Sardinien, seinen söhnen, vermählt sei, theils durch die eide der edeln und städte die angelegenheiten von Ligurien so nach seinem wunsche geordnet habe, dass dort seine anwesenheit nicht mehr nöthig sei, während könig Heinrich und die übrigen beamten fortfahren werden die durch hunger aufs äusserste gebrachten rebellen bis zur unvermeidlichen unterwerfung zu bekämpfen, von denen 170 vornehme aus der vom könige von Sardinien eroberten burg Airola (vgl. Ann. Plac.) in seinem kerker seien; dass er nun nach Tuscien zu gehen gedenke, um sich dann, nachdem er dort seine streitkräfte ergänzt und seine durch den aufwand in Ligurien und die schwierigkeit der verbindung erschöpfte kasse aus den reichen hülfsmitteln seines königreichs gefüllt und die führung der geschäfte in Tuscien seinem sohne Friedrich und in Lombardien dem könige von Sardinien überlassen haben werde, nach Deutschland zu begeben, dem er schon lange seinen besuch zugesagt habe; hofft dass er bei seiner ankunft die bezüglich ihrer in der ferne gehegten erwartungen erfüllt sehen werde. Ut vestre devotionis‒mentem. Huillard 6,703. ‒ Nach den Consigli di Campana von Siena bewilligte die stadt am 12 febr. dem Johannes Palmerius, welcher dem kaiser grosse summen geldes überbrachte, geleit bis Poggibonzi. Verbesserungen und Zusätze:Ut vestre — mentem. Winkelmann Acta 2,57.
Charter: RI V,1,1 n. 3778
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. dankt denen von Modena für ihr beileidsschreiben den unfall könig Heinrichs von Sardinien betreffend, versichert dass derselbe seine zuversicht auf baldige niederwerfung der rebellen nicht gemindert habe, und fordert sie auf in ihrer treue zu verharren. Ex relatione‒incepisse. Petr. de Vinea 3,47. Huillard 6,739. Campanacius 51. Cod. Sardin. 1,360. Verbesserungen und Zusätze:*Aus Petrus bei Dal Borgo Dissertazioni 1a, 197.
Charter: RI V,1,1 n. 3798
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem (vicar der Lombardei) die verfügung des podesta von Lodi, seines vorgängers, zu widerrufen, wonach die güter des Arnold bürger von Lodi, welcher auf seinen befehl bei ihm in dienste ist, geschätzt und dessen gläubigern an zahlungsstatt gegeben wurden, falls die bezüglichen schulden gemacht wurden, ehe er zum dienst des kaisers berufen wurde, und falls er keinen procurator bestellte. Ad maiestatis‒moraturus. Petr. de Vin. 5,39. Adresse nach Cod. Guelferb. ‒ Für die richtigkeit der letztern spricht, dass der kaiser seine befehle an die podestaten in der regel durch den vicar ertheilte, wenn dieser nicht etwa selbst podesta war. Das scheint in diesem falle nur bei Manfred Lancia zuzutreffen, der seit iuni 1249 vicar vom Lambro aufwärts und zugleich podesta von Lodi war; vgl. Ital. Forsch. 2,502. 503.
Charter: RI V,1,1 n. 3795
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. schreibt denen von Palermo (Messina) unter lobsprüchen auf ihre treue, dass er sich nach den anstrengungen der italienischen kriege nun wieder in seinem königreiche erhole. Innatum vobis‒pensamus. Petr. de Vin. 3,3. Martene Coll. 2,1216. Inveges Ann. di Palermo 3,619. Huill. 5,992. ‒ Wegen mehrfacher übereinstimmung des dictats mit nr. 3794 diesem gleichzeitig; iedenfalls nicht mit Huill. zu dem kurzen aufenthalte 1240 einzureihen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 12v--13r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 404 Nr. 43 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 633.
Charter: RI V,1,1 n. 3803
Date: 1249?
Abstract: Friedrich II. erlässt eine constitution, wie das vorkaufsrecht (ius protimiseos) da auszuüben ist, wo mehrere liegendes gut getheilt oder ungetheilt gemeinsam haben. Sancimus amodo‒curia (civitas). Constit regni Sic. ed. Sarayna 371; ed. 1773, 2,132. M. Germ. 4,331. Huill. 4,229. Matth. de Afflictis Tractatus de iure prothomiseos (Spirae 1622) p. 3 und danach Zeitschr. für Rechtsgeschichte 14(1), 125. Ohne den schluss: Sancimus‒fisco: Cujacius De feudis l. 5, t. 13, p. 227. Corpus iuris civ. ed. Beck 2,604; ed. Kriegel 3,882. ‒ Das gesetz geht, so weit es bei Cujacius steht, auf eine novelle des kaiser Romanus senior von 922 zurück. Den dort fehlenden schluss aber, vgl. Brünneck in der Zeitschr. für Rechtsg. 14,129, bezeichnet Matthäus de Afflictis als nicht zum gesetze Friedrichs gehörende aufzeichnung griechischen gewohnheitsrechtes. Das bei Cuiacius als t. 14 folgende stück: Cum omnibus‒sancimus, wird, wie auch Huill. annimmt, ursprünglich einleitung der constitution gewesen sein. Die mehrfach, vergl. auch Capasso Storia est. delle cost. 38, bezweifelte annahme, dass das gesetz vom kaiser Friedrich II herrühre, gründet sich lediglich auf das angehängte: Fredericus imperator; ich weiss dem stücke keinen halt für oder gegen die annahme zu entnehmen. ‒ Eingereiht wie nr. 3802.
Charter: RI V,1,1 n. 3784
Date: 1249
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige L. von Frankreich dass er mit grösster theilnahme aber auch besorgniss nachrichten über dessen fahrt entgegensehe, dass er mit betrübniss gehört, wie der sturm (ende mai) die königliche flotte zerstreut habe, und den überbringer sende, um sichere nachricht darüber zu erhalten; dass er bereit sei ihn nach kräften zu unterstützen. Generali qua‒renovetis. Petr. de Vin. 3,22. Huill. 6,745. Fontes rer. Austr. II 25,205. ‒ In den Ann. Stad. heisst es von der kreuzfahrt des königs: quem Fridericus imperator multis dicitur obsequiis adiuvisse. Vergl. auch Matth. Paris ed. Luard 5,70, wonach der könig und seine mutter aus dankbarkeit für die ausschlaggebende unterstützung den pabst gedrängt hätten, dem kaiser wieder frieden zu gewähren.
Charter: RI V,1,1 n. 3808
Date: 1250 ian. 5
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem Nicolaus Rufulus grosscämmerer von Principato und Terra di Lavoro seinem familiar dem grafen Walter von Manupello das haus zu San Germano zurückzustellen, welches derselbe dem verräther Petrus de Vinea gab, der dasselbe dem kloster Monte Cassino gegen ein grundstück vertauschte, welches mit den andern gütern des Peter durch die curie verwaltet wird, nun aber dem kloster zurückzustellen ist. Huill. 6,757. Verbesserungen und Zusätze (1983):Besserer Druck: Tabularium Casinense S. 102 nach Insert in Urk. von 1250 III. 18.
Charter: RI V,1,1 n. 3813
Date: 1250 feb. 00
Abstract: Friedrich II. belehnt (in wörtlichem anschluss an die verleihungen von nov. 1248) den Thomas grafen von Savoi und dessen nachkommen beiderlei geschlechts mit der burg Montosolo. Per Nic. de Brundusio not. Z.: Manfred unser geliebter sohn, Bert. markgr. v. Hohenburg unser blutsverwandter u. familiar, Petr. de Calabria marestalle magister, Ricc. de Montenigro grosshofiustitiar u. Gualt. de Ocra unsere familiaren. Archiv zu Turin nach Wurstembergers mittheilung. Winkelmann Acta 364 ex or. ‒ Mit 1249, ind. 8. Verbesserungen und Zusätze (1983):Elongata von Notar Guilelmus de Tocco, Kontextschrift von Notar Nicolaus de Brundisio. Zinsmaier, Reichskanzlei 158. Or. in Turin, Archivio di Stato. Beschreibung: Philippi 89.
Charter: RI V,1,1 n. 3812
Date: 1250 feb. 00
Abstract: Friedrich II. giebt dem Rainald de Brunforte vollmacht dass er gemeinden und einzelne aus der mark Ancona die zur treue gegen ihn zurück kehren wollen, namens seiner wieder zu gnaden annehmen und ihnen die gegen ihn und das reich begangenen verletzungen verzeihen möge. Bethmann ex copia sec. 18 aus dem archiv zu Fermo. Docum. di storia Ital. 4,386 extr. Winkelmann Acta 365. ‒ Mit 1249, ind. 8. Verbesserungen und Zusätze:Rainald de Brunforte wird 1251 apr. 24 von einem päbstlichen legaten propter merita tue probitatis belobt, s. o. nr. 13813. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Fermo, Archivio di Stato, Archivio dipl. perg. Nr. 63.
Charter: RI V,1,1 n. 3817
Date: 1250 apr. 5
Abstract: Friedrich II. schreibt dem Robert de Pietra pennata und dem iudex Petrus de Potentia, reintegratores feudorum in der Capitanata, dass der abt von Sta Helena ihm klagte, wie der mönch Heinrich als procurator des klosters, als er der curie das recht des klosters erweisen wollte, von Julius de Anglona geschlagen, fälschlich einer beschimpfung des kaisers beschuldigt und gefangen gesetzt, dann geschreckt vor ihnen bekannte dass die casalia Montiscalvi und Tonniculi zum leben des Julius gehörten, worauf sie gegen das recht dieselben dem Julius zusprachen; befiehlt ihnen, wenn das so ist, alles in den frühern stand zu setzen und dann nach recht zu entscheiden. Tria Memorie di Larino 468. Huill. 6,762.
Charter: RI V,1,1 n. 3818
Date: 1250 mai 00
Abstract: Friedrich II. spricht den Ludwig erstgebornen des herzogs (Otto) von Baiern auf dessen bitte von den versprechungen bürgschaften und sicherheiten los, welche derselbe nicht freiwillig sondern gezwungen aus furcht für sein leben den bürgern von Worms, als sie freventlich gegen ihn aufstanden und ihm und den seinigen beleidigungen zufügten, dahin geleistet hatte, dass er dieses nicht rächen werde. M. Boic. 30a,307. Huill. 6,768. ‒ Den vorgang auf welchen sich dies bezieht, kennen wir nun genau durch die Ann. Worm. ap. Böhmer 2,185 u. M. Germ. 17,50. Verbesserungen und Zusätze:Mon. Wittelsbach. 1,104 ex or. Boos Urkb. 1,504. — Vgl. nr. 11575. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in München, Geh. StA., U. Nr. 2374. Beschreibung: Philippi 89.
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