Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 3485
Date: 1245 iuli 00
Abstract: Friedrich II. giebt nachdem er den Ludwig von Schipf auf bitte des herzogs Friedrich von Oestreich wieder zu gnaden angenommen hat, den gebrüdern Gotfrid und Conrad von Hohenloch die feste zusicherung, dass er zu keiner zeit weder aus eigner bewegung noch auf bitten anderer sie in dem besitze der burg Schipf beirren werde, welche genannter Ludwig denselben als schadenersatz abgetreten hat. Hansselmann Landeshoh. 1,406. Ludewig Rel. 2,225. Lünig Reichsarchiv 22,281. Huill. 6,312. ‒ Vgl. bei Conrad IV dessen gleichlautende und gleichzeitige verbriefung. Verbesserungen und Zusätze (1983):Verfaßt und geschrieben von KA. Gleichlautend mit BF. 4500. Zinsmaier, Studien 531, 535. Or. in Neuenstein, Hohenlohe-Zentralarchiv. Druck: Hohenlohisches UB. 1, 128 Nr. 221.
Charter: RI V,1,1 n. 3498
Date: 1245 aug. 5
Abstract: Friedrich II. bestätigt den verkauf der orte Sti Martini di Stella und Gorra durch die templer an die gemeinde Chieri. Durandi Saggio della lega Lomb. 148 extr. Huill. 6,338 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopien (vollständiger Text ohne Tagesdatum) 14. Jh. in Chieri, Archivio comunale, art. 24 § 1 Nr. 1 und von 1385 in Libro rosso f. 50 v -- 51 r.
Charter: RI V,1,1 n. 3499
Date: 1245 aug. 5
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige von Böhmen gleichlautend mit nr. 3495. Cause nostre‒subministrat. Archiv der Gesellsch. 10,662 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 360 Nr. 262. s. BF. 3495.
Charter: RI V,1,1 n. 3497
Date: 1245 aug. 00
Abstract: Friedrich II. giebt der gemeinde von Chieri, welches seine und des reichs besondere cammer ist, ein privileg in bezug auf die auflösung und nunmehrige nichtigkeit der verbündniss- und vertragsverhältnisse in welchen sie früher mit andern städten und herrn gestanden hat. Durandi Saggio della lega Lomb. 148. Huill. 6,339. Verbesserungen und Zusätze:Vgl. Zusatz zu nr. 2328: "Ueber das verhältniss des kaisers zu Cuneo, Savigliano, Chieri und den piemontesischen städten überhaupt s. Calligaris Di tre diplomi (s. nr. 2328. 2407. 3497, dazu nr. 14730bis) di Fed. II, in Atti dell'accad. di Torino 26 (1891), 898 ff." Nach Calligaris 911 n. 1 mit dem controlzeichen des Philippus. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Chieri, Archivio comunale, Art. 6 § 21 Nr. 1.
Charter: RI V,1,1 n. 3501
Date: 1245 aug. 00
Abstract: Friedrich II. antwortet einem ungenannten auf dessen anzeige dass er das heer bereit habe, um die sabbati (xxi) presentis mensis augusti in das gebiet der rebellen von Camerino einzufallen und ihnen die letzten weinberge und bäume zu zerstören, nachdem sie ohnehin durch die kaiserliche besatzung zu San Severino nahezu ausgehungert seien; fordert ihn auf die angelegenheit bald zu erwünschtem abschluss zu bringen; belobt ihn wegen des über die rebellen von Ancona mitgetheilten; meldet ihm auf seine anzeige, dass mehrere getreue aus der Mark von den Venetianern beraubt seien, wie er darauf denken werde, da er eben eine feierliche botschaft dorthin sende. Recepit excellentia‒convenire. Petr. de Vin. 5,62 (capitaneo). Huill. 6,343 ‒ Camerino war 1243 abgefallen, während es 1246 apr. 6 vom generalvicar und im mai vom kaiser wieder zu gnaden aufgenommen wurde. Das macht einreihung zu 1245 am wahrscheinlichsten, obwohl da samstag auf aug. 19 fiel; aber eine ungenauigkeit greift iedenfalls ein, da es auch 1244 aug. 20 und 1243 aug. 22 heissen müsste. Auch passt die erwähnung einer botschaft nach Venedig besser zu 1245; vergl. vorher. Generalvicar der Mark war in dieser zeit Friedrich von Antiochien, vgl. dessen regesten. Doch wird das schreiben nicht an ihn gerichtet sein, da Friedrich wenigstens im iuli beim heere Enzios im Placentinischen war, dann auch kaum eine andeutung fehlen würde, dass der empfänger des kaisers sohn sei. Am. wahrscheinlichsten war es an Robert von Castiglione gerichtet, der später Friedrichs nachfolger in der Mark war, und dort ietzt während dessen abwesenheit befehligt haben mag. Sollte das schreiben aug. 1244 zu setzen sein, so wäre als empfänger der damalige generalvicar Jacob von Morra anzunehmen.
Charter: RI V,1,1 n. 3496
Date: 1245 aug. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt dem grafen Peter von Blandrate auf dessen bitte den sechsten theil castri de Lanceo wie er denselben von weiland Guillermus de Lanceo überkommen hat, und ertheilt ihm und dessen erben damit die belehnung um solchen sechsten theil fortan von ihm und dem reich zu tragen. Bethmann ex copia de 1769 zu Turin. Huill. 6,338 extr. Winkelmann Acta 336.
Charter: RI V,1,1 n. 3511
Date: 1245 sept. 22
Abstract: Friedrich II. schreibt allen in Frankreich wie einige der letzten päbste und der gegenwärtige ihn und andere könige und fürsten wider recht dadurch verletzt hätten, dass sie sich die befugnisse anmassen kaiser könige und fürsten ein- und abzusetzen, ihrer würden und ehren zu entkleiden, auch die eide der unterthanen zu lösen, wenn gegen deren herrn nur erst die excommunication ausgesprochen worden ist, dass sie bei streitigkeiten zwischen herren und vasallen oder zwischen benachbarten grossen über anrufen nur einer partei unterwerfung unter ihren schiedsspruch verlangen, sich der einen partei zur herstellung des friedens verpflichtend, und zum schaden der gerichtsbarkeit der könige und fürsten auf bitten von clerikern und laien rein weltliche sachen an die geistlichen gerichte ziehen; weshalben er nun um dies näher nachzuweisen den magister Peter von Vinea seinen grosshofrichter und Walter von Ocra seinen cleriker an den könig Ludwig (den heiligen) abordne mit folgenden aufträgen: dass der könig vor den zu berufenden pairs und edeln seines reichs die darlegung seiner rechte anhören, oder doch wenn er sich der sache nicht annehmen wolle wenigstens nicht als gegner wider ihn auftreten möge; dass aber wenn der könig die rücknahme der neulich in Lyon gegen ihn gefassten beschlüsse bewirken wolle, er ihm die entscheidung seines streites mit dem pabst gänzlich anheimstelle, und dann nach wiedererlangtem frieden und nach unterwerfung der Lomharden an dem kreutzzug selbst oder in der person seines sohnes könig Conrads kräftigsten antheil nehmen, aber auch unter allen verhältnissen den könig und seine kreutzfahrer mit schiffen und lebensmitteln nach möglichkeit unterstützen wolle. Mit goldbulle. Cum per aliquos ‒ ordinatum. Joinville ed. Ducange 56. Goldast Constit. imp. 1,306. Lünig Reichsarchiv 4,165. Lünig Cod. It. 2,907. Mon. Germ. 4,355. Huill. 6,349. Teulet Trésor des chartes 2,584. Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Nicolaus de Rocca. Zinsmaier, Reichskanzlei 162 Anm. 111. Or. mit Goldbulle in Paris, Archives Nationales, Tresor des chartes J 419 Nr. 1. Beschreibung: Philippi 88. Druck: MGH. Constit. II, 369 Nr. 264. Deutsche Übers.: Graefe, Die Publizistik S. 186--189 -- Heinisch S. 605 (teilw.). Regest: Sainte-Chapelle, Saint Louis. Exposition organisée par la direction générale des Archives de France. Paris 1960. S. 80 Nr. 152.
Charter: RI V,1,1 n. 3505
Date: 1245 sept. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt dem Albert herrn von La-Tour -du-Pin in anbetracht der dienste, welche derselbe ihm leistete, ietzt leistet und in zukunft leisten kann einen reichslehnbaren aus der erbschaft seines vaters herrührenden zoll in dem land La-Tour und Coligni. (Valbonnais) Hist. de Dauph. 1,189. Vergl. Chevalier Docum. hist. 2,4. ‒ [Da La-Tour südöstlich von Lyon an der strasse zum Mont Cenis liegt, so hatte die verbindung mit dessen herrn, wie mit dem grafen von Savoi, ietzt erhöhte bedeutung.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Chevalier, Regeste dauphinois Nr. 8187.
Charter: RI V,1,1 n. 3502
Date: 1245 sept. 00
Abstract: Friedrich II. giebt und verleiht der wegen ihrer unerschütterlichen treue kriegsbereitschaft und diensteifrigkeit herrlich gelobten stadt Parma, und für dieselbe annehmend deren potesta Tebald Franciscus, das castel Grondola (auf der südseite des Apennin nordwestlich von Pontremoli) mit allem zugehör. Mit goldbulle. Z.: des kaisers sohn Heinr. könig v. Sardinien generallegat des reichs in Italien, Ric. gr. v. Caserta, Manfred markgr. Lancia, Pet. v. Calabrien, Ubert markgraf Pallavicini, mag. Pet. v. Vinea u. Tadd. v. Suessa grosshofrichter. Affo Storia di Parma 3,381. Huillard 6,352. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Sforza, Memorie-di Pontremoli 2,292 Nr. 22.
Charter: RI V,1,1 n. 3504
Date: 1245 sept. 00
Abstract: Friedrich II. verspricht dem grafen Amadeus von Savoi die rückgabe des zu seiner reichslehnbaren grafschaft gehörigen castells Rivoli (westlich von Turin) sobald dasselbe in seine gewalt kommen werde, als worauf er hinwirken will. Mit goldbulle. Mon. Patr. Taur. Chart. 1,1378. Huill. 6,356. ‒ Statt des unverständlichen: et restitutionem, heisst es im or. zu Turin: restituemus. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Turin, Archivio di Stato. Beschreibung: Philippi 88.
Charter: RI V,1,1 n. 3510
Date: 1245 sept. 00
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige von Frankreich über das vorgehen des pabstes gleichlautend mit dem schreiben vom 31 iuli, abgesehen von einigen entsprechenden änderungen. Etsi cause‒subministrat. Petr. de Vin. 1,3 ohne datirung. Pipini Chron. ap. Mur. 9,653. Huill. 6,348, der aber zunächst dem schlechtem texte bei Petr. folgt. ‒ Wird gleichzeitig mit dem folgenden schreiben ausgefertigt und von den dort genannten boten überbracht sein. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,44 mit angabe der doch nicht unerheblichen abänderungen von nr. 3495. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 360 Nr. 262. Regest: Hohenlohisches UB. 1, 148 Nr. 50. Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 15r -- 16r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 54 (Schaller). Deutsche Übers. (Zusammen mit BF. 3495): Heinisch S. 603.
Charter: RI V,1,1 n. 3503
Date: 1245 sept. 00
Abstract: Friedrich II. beurkundet auf bitte der stadt Parma welcher er das castell Grondola geschenkt hat die gränzen desselben sammt allem zugehör, wie er solche durch genannte beauftragte hat untersuchen und feststellen lassen. Affo Storia di Parma 3,381. Huill. 6,355.
Charter: RI V,1,1 n. 3516
Date: 1245 nov. 00
Abstract: Friedrich II. schreibt den bürgern von Regensburg, er habe zwar auf dem zu Ravenna (im ian. 1232) gehaltenen hof auf andringen der deutschen erzbischöfe und bischöfe in allen städten Deutschlands die gemeinderäthe bürgermeister und andere amtleute, die von den bürgergemeinden ohne einwilligung der erzbischöfe und bischöfe gesetzt werden, für nichtig erklärt und cassirt, vergünstige ihnen aber nunmehr, nachdem bischof Sifrid von Regensburg, einst sein canzler, wegen seines verraths (dum lateri nostro familiariter assistens et privatis nostris communicando consiliis ad partem contrariam declinavit adversario nostro pape contra nos proditorie adherendo) ienes privilegs unwürdig geworden, wegen ihrer erprobten treue fortan zur ehre des reichs und zum nutzen der stadt einen stadtrath zu setzen und bürgermeister und andere beamte zu verordnen, ohne rücksicht auf ein entgegenstehendes privileg, indem er vielmehr iene seine dem gedachten bischof super infringendis iuribus et libertatibus vestris (welche andere sprache als vor dreizehn iahren!) gegebene handfeste cassire und für nichtig und wirkungslos erkläre. Ried Cod. Rat. 1,408. Mon. Boic. 31a,582. Huill. 6,366. ‒ [Im diplomatar, auf das die abdrücke zurückgehen, mit mens. novembr. iiii. idus, was Huill. zweifellos richtig in iiii. ind. gebessert hat.] Verbesserungen und Zusätze:Doeberl Mon. Germ. selecta 5,157.
Charter: RI V,1,1 n. 3518
Date: 1245 dec. 00
Abstract: Friedrich II. giebt der gemeinde von Parma wegen deren steter treue und den grossen diensten die sie ihm geleistet hat und noch leisten wird, auf deren bitte ius et potestatem interponendi decreta in alienationibus rerum immobilium pupillorum, et ius dandi tutores et curatores generales minoribus xxv annis, et omnibus aliis quibus de iure dantur, emancipandi, et insinuandi testes qui dantur ad eternam rei memoriam, non obstante quod competat episcopo Parmensi ius predicta faciendi de iure vel ex consuetudine vel ex forma compositionis [von 1221; vergl. Mon. Parm. 1,196] que est inter commune et ipsum episcopum. Affo Storia di Parma 3,383. Huill. 6,377. ‒ Mit 1245, ind. 4, imp. 26, Jer. 22, Sic. 47.
Charter: RI V,1,1 n. 3519
Date: 1245 dec. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt dem abt Heinrich von St. Georg im Schwarzwald auf dessen bitte ein eingerücktes privileg Heinrichs V d. d. Mainz 16 iuli 1112, mit der bemerkung dass der abt nur ihn und seine erben zu vögten wählen dürfe, und mit ausnahme der clausel dass ieder bischof oder könig der etwas wider die klosterfreiheit thut, seiner wurde verlustig und ewig verdammt sein soll. Z.: Friedrich sohn weiland Heinrichs röm. königs, Ricc. graf v. Caserta, Pand. v. Fasanella, mag. Tadd. v. Suessa grosshofrichter, Pet. v. Calabrien, Nic. v. Trayna, Nic. v. Cicala. Schöpflin Als. dipl. 1,391. Huillard 6,381. Gerbert Hist. Nigrae silvae 3,286. Winkelmann Acta 337. Vergl. Mone Zeitschr. 11,192. ‒ Mit 1245, ind. 4, imp. 22, Jer. 26, Sic. 47; also imp. und Jer. vertauscht. Verbesserungen und Zusätze:Or. Karlsruhe. Verbesserungen und Zusätze (1983):Ausfert. I in Venedig, Archivio di Stato, Pacta ser. I n. 26. Unbesiegelt, von kanzleimäßiger Hand; mit Einträgen auf der Vorder- und Rückseite von anderer Kanzleihand. Ausfert. II in Karlsruhe, GLA., KS. D 37, von unbekannter, sicherlich kanzleifremder Hand, mit Gegenzeichnung des Philippus. Beschreibung: Philippi 88.
Charter: RI V,1,1 n. 3528
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. den magistri portulani (procuratores?) von Apulien, dass die von den Saracenen von Luceria iährlich der curie zu liefernden schafe durch sie an die kaiserlichen massarien zu vertheilen sind. Ibid. nr. 86, W. 715. ‒ Vergl. vorher. Ist nach dem inhalte procuratores zu lesen, so würde auch* das einreihung zu dieser spätem zeit wahrscheinlich machen, da noch 1244 märz 14, nr. 3420, nur ein magister procurator Apulie genannt wird, dagegen im mai 1246, vgl. unten, zwei.
Charter: RI V,1,1 n. 3517
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. meldet (einem vicar) dass er während der winterlichen zeit nicht wohl in Lombardien bleiben könne und daher beschlossen habe in der stadt (Grosseto) zu überwintern, um dort in der mitte zwischen Lombardien und dem königreiche stellung zu nehmen; ersucht ihn daher die häuser der stadt für seine ankunft in stand setzen zu lassen. Quum in Lombardie‒predictorum. Huill. 6,374. ‒ Das schreiben wird nicht, wie Huill. annimmt, an den grafen Ildebrandin gerichtet sein, sondern an den generalvicar Pandulf von Fasanella oder dessen vicar in der Maritima und Ildebrandesca, Thomas von Ophen, der schon 1245 iuni 23 und wieder im mai 1246 als solcher urkundet; vgl. Ficker Ital. Urkk. 406. Huill. 6,418. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,49. — Apud Grossetum, terram comitis Oddevrandini, hyemavit. Ann. Plac.
Charter: RI V,1,1 n. 3523
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. den magistri camerarii von Val Crati, Terra Jordana und Calabrien, dem provisor massariorum Philipp de Logotheta de Regio den sold für einen notar und vier berittene zu zahlen. Ibid. nr. 81, W. 687.
Charter: RI V,1,1 n. 3512
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. legt dem könige und den baronen von Frankreich den verlauf seines streites mit dem pabste und dessen vorgängern vor, sich bereit erklärend alles urkundlich zu erweisen: wie einst Innocenz (III) gegen sein recht seinen gegner Otto krönte und zu seinem schaden den Gr. von Brienne in das königreich schickte; wie dann Gregor, der vorgänger des ietzigen pabstes, ihn bannte, weil er wegen krankheit nicht überfahren konnte, und sich des königreichs bemächtigte, ihm gegen den frieden Città di Castello vorenthielt, mit den Römern, gegen die er ihm beigestanden, ohne sein wissen frieden schloss, heimlich den fürsten befahl keinen sohn des kaisers zum nachfolger zu wählen, den bischof von Palestrina als legaten schickte, der ihm Piacenza entfremdete, die Lombarden schützte u. s. w. Ut iustitiam‒cogerentur etc. Petr. de Vin. 1,20. Huill. 6,389. ‒ Da sich von dem wichtigen schriftstücke leider nur der anfang erhalten, lässt sich nicht mit sicherheit bestimmen, ob es vor oder nach der absetzung erlassen. Es mit Huill. erst zu 1246 zu setzen, ist kein grund. Am wahrscheinlichsten ist mir, dass dasselbe den beiden vorhergehenden schreiben als nähere ausführung beigegeben wurde. Verbesserungen und Zusätze (1983):Unvollständig überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 24v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 85 (Schaller). Druck: MGH. Constit. II, 371 Nr. 265. Deutsche Übers.: Graefe, Die Publizistik S. 190--193.
Charter: RI V,1,1 n. 3524
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. dem magister camerarius von Calabrien, dem emptor curie Rar. de Caitramanico, den sold für sich, drei schildträger und einen notar zu zahlen. Ib. nr. 82, W. 687.
Charter: RI V,1,1 n. 3468
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. meldet ungenannten dass er um den bürgerlichen kriegen endlich ein ende zu machen, seinem sohne Heinrich könig von Sardinien und generallegaten von Italien befohlen habe, von Piemont abwärts durch Lombardien, Tuscien und die mark von Treviso allen grafen, markgrafen, prälaten, städten und gemeinden eine heerfahrt anzusagen, befiehlt ihnen daran theil zu nehmen, und verspricht selbst mit grosser macht zu kommen. Multo iam tempore‒confortemur. Nach abschr. in Huillards nachlasse aus hs. zu Turin f. 66. ‒ Einreihung zu 1245 (neben dem nur 1247 in frage kommen könnte), kaum zu bezweifeln, da das heer, mit dem Enzio im iuni in das gebiet von Piacenza einrückte, aus ganz Italien zusammengezogen war. Vgl. Ann. Plac.; dann regg. Friedrichs von Antiochien zum 3 iuli 1245. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,43.
Charter: RI V,1,1 n. 3520
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. schenkt dem kloster Fossanuova (im bisthume Terracina) ein (später als palatium Adriane bezeichnetes) casale. Pirro Sic. sacra 1,759 n. Huill. 6,938 extr. ‒ Mit 1245, Jer. 22, Sic. 48; danach am wahrscheinlichsten gegen ende des iahres ausgestellt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Mit 1243 VIII. Foggia. Dat. -- per manus magistri Petri de Vinea imperialis aule protonotarii et regni Siciliae logotete. Schlechte Kopie von 1598 in Rom, Vatikan. Bibliothek, Cod. Barb. lat. XL 13, 120 mit verderbtem Ausstellungsort. Druck: P. Kehr, Otia diplomatica, in: Göttinger Nachr. 1903, 276 f. und Nachträge zu den römischen Berichten, in: Göttinger Nachr. 1903, 549 (betr. weitere Kopien im Barberiniarchiv und Auszug in einer Druckschrift mit Angabe des Ausstellungsortes).
Charter: RI V,1,1 n. 3521
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. tadelt den magister camerarius der Capitanata darüber, dass er nach bericht des Moricus de Siponto und Nicolaus Freczia, der hafenmeister von Apulien, auch von dem, was die curie kauft, verkauft oder verschenkt, das plateaticum erheben lasse, wie das durch Hugo de Lilla und seine andern amtsvorgänger nicht geschehen sei; befiehlt ihm das abzustellen unter androhung eventuellen schadenersatzes. Exc. Massil. nr. 79, W. 686. ‒ Wegen der zeitbestimmung für Exc. nr. 79 bis 84 vergl. Winkelmann, wonach dieselben iedenfalls zwischen märz 1244 und mai 1246, wahrscheinlich ende 1245 oder anfang 1246 fallen.
Charter: RI V,1,1 n. 3472
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. Albert patriarch von Antiochien schreibt dem cardinaldiacon Rainer von S. Maria in Cosmedin, dass, nachdem er demselben früher durch dessen boten (vergl. zum 6 mai) über die friedensangelegenheit geschrieben, er nun abermals nach kenntnissnahme dessen, was der cardinal ihm durch dessen boten geschrieben, demselben antworte und mittheile, dass er den kaiser dem frieden durchaus geneigt gefunden habe, aber wegen nichtübereinstimmung wegen eines geringfügigen punktes und weil er ohne erlaubniss des pabstes nicht vorzugehen wage, die sachlage dem pabste und den cardinälen durch den Deutschmeister mittheilen werde, dem er voraussichtlich in der Lombardei begegnen werde; dass er dem dorthin eilenden kaiser um zwei oder drei tagereisen vorausgehen oder folgen und dort die befehle des pabstes erwarten und ihnen gemäss vorgehen werde; ersucht denselben dringend, selbst oder durch seine leute nichts zu thun, was den guten erfolg hindern könne, da der kaiser sich äusserte, der friede sei schon hergestellt, wäre nicht das ereigniss von Viterbo gewesen; legt ihm eine abschritt des kaiserlichen schreibens (oben nr. 3467) an den pabst bei. Meminimus paternitati‒interclusum. Winkelmann Acta 566. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Hohenlohisches UB. 1,146 Nr. 42, 43.
Charter: RI V,1,1 n. 3507
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. schreibt ebenso wie vorher einer stadt mit dem zusatze, allem glauben zu schenken, was ihnen Johannes de Materio, capitaneus vester, mittheilen wird. Multifarie‒impleatis. Huill. 6,357. ‒ Ein Johann de Materio wird anderweitig nicht erwähnt; es dürfte der generalvicar der Romagna Thomasius de Materia gemeint sein; vgl. Ital. Forsch. 2,510. ‒ In hs. zu Breslau (nach mittheilung Winkelmanns) dasselbe schreiben ohne nennung eines capitän und unter fortlassung der stelle über die sprache zu Parma, wo die bezügliche stadt nicht vertreten gewesen sein wird, während es, wohl nur aus nachlässigkeit, in der schlussstelle dennoch heisst: ambaxatoribus predictis presentibus. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 367 Nr. 263.
Charter: RI V,1,1 n. 3513
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. belobt die bürger der stadt (Speier) weil sie, wie er trotz ihrer erprobten treue gern gehört habe, den gegen ihn gerichteten briefen des pabstes kein gehör gaben und die lästerung seines namens in ihren kirchen verboten, und fordert sie auf keine boten oder legaten des pabstes zuzulassen, ihnen versichernd, dass er einer anmassung, welche sich bis zu seiner absetzung verstieg, in ihren anfangen entgegentreten werde. Etsi fides‒invenire. Huill. 6,393. ‒ Wahrscheinlich wie das folgende, aus derselben hs. stammende schreiben, an Speier (oder auch an Worms, auf welches sich andere schreiben der hs. beziehen) gerichtet, und dann wohl vor dem folgenden geschrieben, da noch iede andeutung auf einen bestimmten legaten fehlt.
Charter: RI V,1,1 n. 3500
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. meldet dem podesta ven Mantua dass boten des herzogs von Oesterreich, dilecti principis et affinis nostri, pro magnis et arduis nostris et imperii negociis zu ihm kommen und fordert denselben auf alles vorzukehren, quod nuncii ipsi apud Cremonam te precipue procurante salubriter et secure valeant pervenire. Cum nuncii‒pervenire. Briefsammlung sec. 13 zu Mantua. Winkelmann Acta 334. ‒ Es ist nicht gerade gesagt, dass die boten den kaiser zu Cremona treffen sollten; die ortsangabe mag nur den punkt bezeichnen, bis wohin Mantua für das geleit einzustehen hatte. Aber auch dann kann es sich nicht wohl um eine zeit handeln, wo der kaiser im süden war, da dahin der weg von Oesterreich nicht über Cremona führte. Die iahre 1242 bis 1244, welchen die meisten datirten schreiben der sammlung angehören, und die früheren monate von 1245 scheinen dadurch ausgeschlossen zu sein. Da eine botschaft des herzogs nicht lange nach der zusammenkunft zu Verona in keiner weise befremden kann, so ist mir die der vorgesehenen reiserichtung der boten durchaus entsprechende einreihung um diese zeit am wahrscheinlichsten. Erweislich waren boten des herzogs 1239 beim kaiser im Mailändischen, vgl. nr. 2511; einreihung zu dieser zeit ist mir weniger wahrscheinlich, da der kaiser vor völliger wiederherstellung des einvernehmens das freundliche verhältniss zum herzoge kaum so bestimmt betont haben würde.
Charter: RI V,1,1 n. 3529
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. bestellt einen ungenannten zum provisor massariarum curiae an ungenannten orten (wohl für ganz Apulien) und weist ihn an, wie er sein (anscheinend neues) amt zu führen habe. De tua fidelitate‒merearis. Petr. de Vin. 3,66. Huill. 4,214. ‒ Da mehrfach von den magistri procuratores Apulie die rede ist, nach dem zu nr. 3528 bemerkten wohl frühestens um diese zeit zu setzen. Vgl. auch nr. 3523.
Charter: RI V,1,1 n. 3515
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. schreibt einem ungenannten über den verlauf der heerfahrt: dass er bei Abbiate so nahe den feinden lagere, dass sie nur durch den fluss Ticinello getrennt seien, der wohl an einer furt zu überschreiten sei, aber nicht in geordneter schlachtreihe; dass er kaum glaube, dass die feinde ihm entrinnen werden, obwohl das fehlen einer gut überschreitbaren brücke zwischen ihnen eine flucht erleichtern werde (dahin möchte die anscheinend corrumpirte stelle zu verstehen sein); dass, damit ihm die Mailänder um so leichter in das netz gingen, könig H. von Sardinien und (E.) von Romano mit unzählbarem heere schon bis Lodi Vecchio gekommen seien, um da sie dort keinen widerstand finden werden, das gebiet der feinde mit feuer und schwert zu verwüsten, so dass er hoffe dass die einem kampfe ausweichenden feinde in die mitte genommen bald nur die wahl zwischen niederlage oder schleuniger flucht haben würden. Felicium prosperitas‒abscedant. Huillard 6,364. ‒ Eine etwas abweichende und kürzere ausfertigung: Felicium‒avertant, Fontes rer. Austr. II 25,368, mag vielleicht etwas früher, ehe der kaiser wusste, dass Enzio bei Lodi vecchio stand, geschrieben sein, wenn die auslassung der angabe nicht willkür eines abschreibers ist, der die zu hülfe ziehenden als duo reges N. et N. bezeichnet. ‒ Ezelin, dessen theilnahme nur hier erwähnt wird, kehrte nach Rolandin am 30 sept. von Mestre nach Padua zurück. Die stellung bei Lodi vecchio lässt wohl auf die absicht schliessen ebenso, wie der kaiser im sept. 1239, den Lambro zu überschreiten und durch den südlichen theil des gebiets von Mailand in den rücken des feindlichen heeres zu gelangen; möglicherweise könnte damit die sonst zu dieser heerfahrt nicht passende angabe der Ann. Mantuani zusammenhängen: Et facta fuit obsesio Mediolani per imperatorem super Lambrum. Steht Enzio dann am 4 nov. weit aufwärts an der Adda bei Cassano, so muss er seinen plan wegen unthunlichkeit der überschreitung des Lambro oder aus anderm grunde geändert haben.
Charter: RI V,1,1 n. 3506
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. schreibt der stadt (Pisa) dass der pabst den von ihm erstrebten und erhofften frieden vereitelt und ihn damit genöthigt habe, die rolle des ambosses mit der des hammer zu vertauschen; dass er über seine entschlüsse mit ihren boten auf der zu Parma gehaltenen sprache verhandelt und insbesondere, wie ihnen die von ihm zu sendenden boten noch genauer mittheilen wurden, beschlossen habe von allen einkünften der kirchen den dritten theil zu fordern; dass er ihnen seine neuen kürzlich erlassenen gesetze schicke, welche mit ihren andern statuten in das statutenbuch einzutragen seien, auf welches der iedesmalige podesta den eid abzulegen habe; befiehlt ihnen erneuerung des treueides für ihn und seinen sohn Conrad, cui iuris rigor imperii Romani fastigium per legitimos tramites paterne successionis attribuit et universorum imperii principum, ad quos de iure spectat electio, singulorum concorditer munita signaculis, prout in concione nostra publice ambasiatoribus vestris presentibus legi mandavimus, munimenta publica roborant dignitatem. Multifarie multisque‒representet. M. Germ. 4,354. Höfler Friedr. II 424 (an Pisa). Huillard 6,357. ‒ Die verlesene urkunde wird das wahldecret Conrads von 1237 sein; vgl. Reg. Conr. zu feb. 1237. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 367 Nr. 263.
Charter: RI V,1,1 n. 3470
Date: 1245
Abstract: Friedrich II. schreibt einem ungenannten dass er zwar alle rebellen so zwischen amboss und hammer zu bringen denke, dass sie sich iugo nostre iussionis unterwerfen; dass aber tales (die von Viterbo?) ex relicta fide in perfidia principales ihn so schwer beleidigten, dass seinem hasse nur ihr völliger untergang genügen könne; befiehlt ihm daher in ungenannter stadt alle zur heeresfolge so aufzubieten, dass sie bei seiner ankunft bereit sind, ihm gegen iene rebellen zu folgen. Firmum in pectore‒nobis. Sammlung der Mon. Germ. aus Cod.Vindob. 526 Phil. 187 f. 15. ‒ Die einreihung beruht auf der annahme, dass von Viterbo die rede sei, wie das doch sehr wahrscheinlich ist, wenn der kaiser nach dem zum 8 mai erwähnten schreiben gerade in dieser zeit äusserte: quod si unum pedem teneret in paradiso, illum inde extraheret, dummodo se posset de Viterbiensibus vindicare, nec posset eius animus de ipsorum sanguine satiari, nisi manibus propriis incenderet et destrueret civitatem. Einer beziehung auf Parma 1247 würde der schlussbefehl nicht entsprechen. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,40 als auf die rüstung gegen Viterbo 1243 sept. bezüglich. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 90 Nr. 42.
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