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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1245
AbstractFriedrich II. schreibt einem ungenannten dass er zwar alle rebellen so zwischen amboss und hammer zu bringen denke, dass sie sich iugo nostre iussionis unterwerfen; dass aber tales (die von Viterbo?) ex relicta fide in perfidia principales ihn so schwer beleidigten, dass seinem hasse nur ihr völliger untergang genügen könne; befiehlt ihm daher in ungenannter stadt alle zur heeresfolge so aufzubieten, dass sie bei seiner ankunft bereit sind, ihm gegen iene rebellen zu folgen. Firmum in pectore‒nobis. Sammlung der Mon. Germ. aus Cod.Vindob. 526 Phil. 187 f. 15. ‒ Die einreihung beruht auf der annahme, dass von Viterbo die rede sei, wie das doch sehr wahrscheinlich ist, wenn der kaiser nach dem zum 8 mai erwähnten schreiben gerade in dieser zeit äusserte: quod si unum pedem teneret in paradiso, illum inde extraheret, dummodo se posset de Viterbiensibus vindicare, nec posset eius animus de ipsorum sanguine satiari, nisi manibus propriis incenderet et destrueret civitatem. Einer beziehung auf Parma 1247 würde der schlussbefehl nicht entsprechen. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,40 als auf die rüstung gegen Viterbo 1243 sept. bezüglich. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: v.d. Steinen, Staatsschriften 90 Nr. 42.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. schreibt den bürgern von Speier wie der pabst nicht befriedigt durch die ihm schon zugefügten unbilden kürzlich auch, wie er sicher erfahren, den erwählten von Ferrara als legaten nach Deutschland gesandt habe, um dort die fürsten und getreuen von ihm abwendig zu machen; fordert sie auf dem legaten zu widerstehen und ihn oder seine boten nicht in ihr gebiet eintreten zu lassen. Si papa‒respondere. Huill. 6,395. ‒ Philipp von Ferrara wurde nach Ann. S. Pantal. modico tempore post concilium, nach Deutschland geschickt. Eine urk. Philipps aus Wirzburg vom 1 sept. ohne alle iahresangabe, Tarlazzi Appendice 1,182, vgl. Huill. 6,346, scheint nach dem inhalte zu 1246 zu gehören; aber iedenfalls war er nach päbstlichen schreiben vom 22 sept. 1245 schon als legat in Deutschland. Das schreiben wird daher nicht mit Huill. erst zum febr. 1246 einzureihen sein.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige von Castilien wie dessen sohn Friedrich uneingedenk der väterlichen ermahnungen und der ehren und wohlthaten, die er demselben an seinem hofe erzeigte, heimlich zu den rebellen entflohen sei, und fordert ihn auf sich von den überbringern dieses schreibens, bisherigen genossen seines sohnes, die wahrheit berichten zu lassen. Vellemus potius‒informent. Petr. de Vin. 3,26 (mit irriger nennung des H. sohnes des kaisers). Huill. 6,340. ‒ Friedrich, zuletzt zeuge in nr. 3482, scheint auf dem zuge von Cremona nach Pavia oder von hier aus nach Mailand geflohen zu sein; vgl. oben. Lässt Gualv. Flamma ap. Mur. 11,681 ihn de carceribus Papie nach Mailand flüchten, so ist das zweifellos unrichtig. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie in Hs. Vat. lat. 14204, 19v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 407 Nr. 66 (Schaller). Kopie 18. Jh. in Agrigento (Girgenti), Biblioteca Lucchesiana, Hs. Diplomi vol. I p. 110. P. Kehr, in: Göttinger Nachr. 1899, 302 Anm. 1. Deutsche Übers.: Heinisch S. 339.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. dankt dem herzoge von Ostesterreich für dessen vorschlag, mit demselben und anderen fürsten zu Villach zusammenzukommen; meldet dass er sich ietzt von der Lombardei nicht entfernen könne, um über die Alpen zu gehen, zumal er beschlossen habe um den beginn des iuni (iuli) vor dem reif werden der saaten diese den rebellen zu verwüsten, damit die noth sie zur unterwerfung zwinge; befiehlt demselben daher mit dessen nichte seiner künftigen gemahlin zu ihm nach (Verona) zu kommen, wohin er auch iene fürsten als zeugen der feierlichen übergabe einlade, um dann weiter über die reichsangelegenheiten zu verhandeln. Grate valde‒procedamus. Huill. 6,274. Hormayr Taschenbuch 1812 s. 40. Fontes rer. Austr. II 25,367. ‒ Dass iuni zu lesen sei, wie das an und für sich kaum zu bezweifeln, bestätigt sich dadurch, dass zwar nicht der kaiser selbst, aber Enzio mit dem aus ganz Italien zusammengezogenen kaiserlichen heere am 11 iuni den verwüstungszug in das Placentinische begann; vergl. Ann. Plac. Andererseits wird das schreiben nicht sehr lange vorher zu setzen sein, da der herzog erst ende iuni zu Verona eintraf. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 592.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. beglückwünscht den könig von Frankreich zur genesung von seiner (bis zum 10 ian. dauernden) krankheit und drückt ihm seine freude darüber aus, dass derselbe das kreuz genommen. Pervenit ad‒mirifica etc. Chron. de Mailros ap. Gale Rer. Angl. scr. 1,211. Huill. 6,261. Verbesserungen und Zusätze:Ann. Melros., M. G. Ss. 27,141. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 589.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. beglückwünscht den könig von England darüber dass ihm wiederum ein sohn (Edmund am 16 ian.) geboren sei und fordert ihn auf ihm öfter nachrichten zukommen zu lassen. Inter cetera‒gratiosum. Huill. 6,267. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 590.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. schreibt ebenso wie vorher (den bewohnern des königreichs), aber mit fortlassung der stelle über die sprache zu Parma und des auf die erneuerung des treueides bezüglichen schlusses, statt dessen hier eine versicherung der ausdehnung seiner gnade ad fideles nostros regnicolas und eine belobung ihrer treue folgt. Multifarie‒firmiores. Fontes rer. Austr. II 25,222. ‒ Ist diese fassung für das königreich gemacht, so ergibt sich wieder eine nachlässigkeit der canzlei darin, dass nicht auch die vom podesta sprechende stelle beseitigt ist. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 367 Nr. 263.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. dem magister camerarius Siciliens diesseits des Salso, dem provisor castrorum den sold für notar und läufer zu zahlen. Ib. nr. 80, W. 686.

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Date: 1245?
AbstractFriedrich II. schreibt dem dogen von Venedig und dankt ihm für die zuvorkommende aufnahme, welche seine durch Venedig ziehenden gesandten bei ihm und den Venetianern gefunden. Presto nobis‒protendamus. Petr. de Vin. 3,34. ‒ Einreihung unsicher. Nach nr. 3500a und 3501 wohl frühestens aus den letzten monaten 1245.

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Date: 1245?
AbstractFriedrich II. gestattet dem B. und M. kaufleuten von (Rimini), güter der rebellen von Ancona, so lange diese in der rebellion beharren und so weit diese güter nicht für die curie mit beschlag belegt sind, zu lande und zu meere an sich zu nehmen bis zum ersatze des schadens, den sie dadurch erlitten, dass die Anconitaner ihnen ein nach Venedig bestimmtes schiff wegnahmen. Universis etc. Fidelitati‒extendant. Petr. de Vin, 5,48 ergänzt aus Huillards nachlasse. ‒ Frühestens um diese zeit nach wiederherstellung friedlicher beziehungen zu Venedig; vor dem abfall der städte der Romagna im mai 1248.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. meldet den hafenmeistern von Sicilien auf deren klage, dass die leute von Principato und Terra di Lavoro kraft kaiserlicher erlaubniss wegen des misswachses des vorigen sommers zollfrei getreide aus Sicilien ausführen, während doch auch dort die ernte schlecht gewesen sei, dass er nicht wolle, dass die gewährte gnade missbraucht werde. Ib. nr. 85, W. 715. ‒ Mit der folgenden nr. wegen der stellung in den Exc. hier angereiht, aber möglicherweise früher gehörend, da die dann folgende nr. 87, oben nr. 2682, spätestens anfang 1241 fallen kann.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. Albert patriarch von Antiochien antwortet dem cardinaldiacon Rainer von S. Maria in Cosmedin, dass er über den inhalt seines schreibens mit dem kaiser, der schon vorausgegangen war, nicht reden konnte, wohl aber mit einigen von den seinigen, welche das bezügliche in abrede stellen oder wenn es gegründet, die schuld den beamten des kaisers beimessen, die gegen seinen willen vorgegangen; dass er, wenn er zum kaiser nach Terni kommt, mit diesem reden und dem cardinal über dessen absichten berichten werde, welche er für dem frieden geneigte halte, was auch geschehen oder behauptet werden möge; dass er hoffe bestimmteres darüber in erfahrung zu bringen nach der rückkehr des Deutschmeisters, welcher nicht, wie der cardinal meine, nur um zeit zu gewinnen an die curie geschickt sei, sondern wegen eines neu aufgetretenen zweifels super quodam facto Lombardorum, den weder pabst noch kaiser bei den bisherigen Verhandlungen erwähnten, während er nicht glaube, dass wegen desselben der pabst oder die Lombarden den frieden würden hindern wollen, und nicht befürchte, selbst wegen desselben hintergangen zu werden, so dass er auf einen guten ausgang hoffe. Recepimus vestras‒pervenire. Winkelmann Acta 565. ‒ Das schreiben (welches obwohl nicht am hofe selbst geschrieben, doch am passendsten hier einzureihen schien) muss einige zeit nach der sendung des Deutschmeister und ehe der kaiser gegen das tuscische patrimonium vorging, also im apr. geschrieben sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Hohenlohisches UB. 1,146 Nr. 42, 43.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. schreibt (dem iustitiar von Terra di Lavoro) dass er für die aussteuer (maritagium) seiner tochter (Margaretha), quam (Alberto) filio H. marchionis Misuensis decrevimus copulandam, eine subvention von seinen unterthanen zu erheben beschlossen habe, und befiehlt ihm an den calenden des april, wo die diesiährige collecte voraussichtlich eingesammelt sein werde, für ienen zweck den halben betrag derselben in den einzelnen iustitiaraten seines amtsbezirkes auferlegen und einsammeln zu lassen und das geld schnell an seine cammer zu senden. Fidelitatis nostre‒destinandam. Petr. de Vin. 5,16. Huill. 6,249. ‒ Nach dem vorhin bemerkten glaube ich das mandat am geeignetsten hier einzureihen, obwohl Winkelmann Fr. 2,144 einreihung erst nach 1247 befürwortet. Um mehr als sponsalien, verlöbniss im sinne der eheschliessung, muss es sich nach dem wortlaute nicht handeln und zum vollzug der ehe kann es überhaupt während lebenszeit des kaisers wegen der altersverhältnisse nicht wohl gekommen sein. Auch möchte zu beachten sein, dass die adresse nicht passt, das schreiben nach dem inhalte an einen beamten, dem mehrere iustitiarate unterstehen, gerichtet scheint, also wohl an einen capitän und magister iustitiarius, während dieses amt in den spätern iahren des kaisers nicht besetzt war; vgl. Ital. Forsch. 1,366. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 1218 zu (c. 1245 II.). Deutsche Übers.: Heinisch S. 593.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. Grosshofgerichtssitzung, wobei von den grosshofrichtern Heinrich de Tocco, Rofrid de S. Germano, Wilhelm de Vinea, Johann de Marturano, Leonard von Spoleto und Jacob von Pisa auf aufforderung des vor ihnen erschienenen abtes Mainfred von S. Salvatore in Monte Amiate wegen ungehorsam der beklagten gemeinde Montenero auf besitzeinweisung des abtes und conventes erkannt wird. Per man. Peregrini de Caserta magne imp. curie in iust. not. Ficker Ital. Urk. 405. ‒ Mit unleserlicher monatsangabe, 1245, ind. 3, imp. 25, Jer. 21, Sic. 47. Verbesserungen und Zusätze:Vgl. nr. 13528ab.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. Grosshofgerichtssitzung bei welcher vor den grosshofrichtern Heinrich de Tocco, Roffrid de S. Germano, Wilhelm de Vinea, Johann de Marturano und Martin de Padua vom abt Maifred von St. Salvator am berg Amiate gegen Bonagratia procurator des Friedrich und Pepo von Siena auf herausgabe von Pian Castagnajo geklagt wird. Erwähnt im endurtheil vom märz 1247, Ficker Ital. Urkk. 418. ‒ Die einreihung um diese zeit, wie sie sich schon aus der erwähnung eines zweimaligen aufenthaltes zu Foggia ergibt, ist durch das folgende mandat sichergestellt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Siena, Archivio di Stato. Abb. in: Kaiserurkunden in Abbildungen, Lief. VI. Taf. 19 a. Beschreibung: Philippi 88.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. dem Moricus von Siponto und dem Nicolaus Freczia von Ravello, hafenmeistern von Apulien, dass von allem, was die curie für ihren bedarf ausführt oder andern von derselben geschenkt sei, kein plateaticum zu entrichten sei, also insbesondere auch nicht von dem getreide der curie, welches sie auf seinen befehl an den patriarchen B. von Aglei und an Simon Grillus (von Genua) schicken sollten. Ib. nr. 83, W. 687.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. meldet seinen getreuen in Tuscien dass er behufs sammlung eines heeres, mit dem er zu der zeit, wo die könige ins feld zu rücken pflegen, ad extremam depopulationem der rebellen auszuziehen denke, den Marino de Ebulo nach Tuscien schicke, und befiehlt ihnen allen bezüglichen geboten desselben ebenso zu gehorchen, als ob er ihnen dieselben persönlich ertheilt hätte. Cum pro congregando‒nostri. Petr. de Vin. 5,126. Rena e Camici Serie 6c,63. ‒ Nahm ich Ital. Forsch. 2,515 das iahr 1239 an, so war nach mir später bekannt gewordenen urkk. damals Gebhard von Arnstein in Tuscien mit sammlung des heeres beschäftigt, während Marino selbst 1239 als podesta von Modena nachzuweisen ist, Chr. Mutin. ap. Mur. 15,560; 1247 passt nicht, weil der kaiser ungewöhnlich früh ausrückte; 1250 nicht, weil da ein anderer denselben auftrag für Tuscien hatte, vergl. Winkelmann Acta 365; auch war Marino 1249 mai 26 bei Fossalta gefangen worden; vgl. Savioli Ann. Bol. 3,264. Der einreihung zu 1245 scheint wenigstens nichts im wege zu stehen, da auch eine anderweitige verwendung des Marino in diesem iahre nicht bekannt ist. Verbesserungen und Zusätze:*Lami Mon. Flor. 1,400.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. erhebt auf bitte Friedrichs herzogs von Oestreich und Steier so wie mit rath seiner fürsten der bischöfe S. von Regensburg hofcanzlers, Rüdiger von Passau, Conrad von Freising, Aldrigetus von Trient und Landulf von Worms, der erwählten Heinrich von Bamberg und Egeno von Brixen, der äbte Friedrich von Kempten und Conrad von Elwangen, der herzoge Otto von Meran und Bernhard von Kärnthen die herzogthümer Oestreich und Steier zum namen und zur würde eines königreichs, den herzog selbst zum könig, doch so dass sein und seiner nachfolger verhältniss zum reich dasselbe bleibe wie bisher; namentlich sollen dessen nachfolger nicht gewählt werden durch die prälaten herzoge grafen und andere edle des landes, sondern es soll immer der älteste des stammes folgen, krone und weihe (!) sollen er und seine nachfolger von niemand anders als vom kaiser oder dessen bevollmächtigtem erhalten, iüngere söhne des hauses sollen ihre ausstattung vom könig erwarten; dieser soll nach dem urtheil seines hofgerichtes bannen und ächten so wie (ut pacem et iusticiam que sunt regnorum omnium fundamenta possis constantius confovere) schädliche leute und ihre förderer und beschützer strafen dürfen; schliesslich soll ihm gestattet sein aus dem land Krain ein herzogthum zu machen (!) welches unmittelbar ihm und durch ihn dem reich unterthan sein soll. Mit goldbulle. De fulgore‒potestatem. Petri de Vinea Epp. 6,26. Schrötter Abh. aus dem Oestr. Staatsr. 1,155. Würdtwein Nova Subs. 12,23 aus cod. Vat. 3999. Huill. 6,300. Steiermärk. Urkkb. 2,568. Diese urk., in der mir doch mehreres bedenken erregt, welche aber iedenfalls alt ist, blieb immer nur entwurf. Ueber die thatsache vgl. oben zu iuni 29. [Sind die zustimmenden fürsten bei Petr. de Vin. unvollständig und mehrfach unrichtig gegeben, so stimmen dieselben nach den bessern texten, vergl. auch Archiv der Gesellsch. 5,410, so genau mit den zeugenreihen, insbesondere der von nr. 3479, überein, dass nicht zu bezweifeln ist, es liege uns ein echter auf grundlage der verhandlungen zu Verona entstandener entwurf vor, der wegen nichtnennung des erzbischofs von Salzburg, vgl. zu iuni 29, vielleicht erst in den iuli gehört. Wie er vorliegt ist derselbe nicht aus der herzoglichen kanzlei hervorgegangen; die arenga und einzelne ausdrücke, so forbannire, deuten auf die kanzlei des kaisers. Doch muss sich auch österreichischer einfluss bei dem dictat geltend gemacht haben, da ohnedem die den österreichischen verhältnissen genau entsprechende auseinanderhaltung des ministerialis und miles kaum eingang gefunden haben würde. Dass die von B. beanstandete erhebung Krains zum herzogthume verwandten vorgängen entspricht, habe ich bereits Reichsfürstenstand 1,245, Heerschild 79 bemerkt.] Verbesserungen und Zusätze:*Goldast Const. 1,305. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 358 Nr. 261. Zu Überlieferung, Druck und Kritik s. die Angaben bei Hausmann, K. Friedrich II. und Österreich, in: Fleckenstein, Probleme um Friedrich II. S. 278 ff. besonders die Anm. 237 und 238, sowie S. 284 Anm. 249. Deutsche Übers.: Heinisch S. 591.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. schreibt (dem Friedrich von Antiochien) dass der pabst auf dem concile zu Lyon den zwiespalt vergrössert und ihn dadurch zu entschiedenen schritten genöthigt habe; befiehlt ihm von den einkünften der cleriker seiner iurisdiction den dritten theil einzufordern, einzusammeln und rasch an seine kammer zu senden, während die unter dem schutze des kaiserreichs stehenden, wegen der sorglosigkeit des hirten zerstreuten cleriker von ihren erbgütern, que in imperio possident, die sie treffende collecte zahlen, widerspänstige aber eingekerkert werden sollen. Hucusque satis‒delinquendi. Petr. de Vin. 1,10 (iustitiario terrae Laboris). Huillard 6,360. ‒ Die fassung des rundschreibens scheint zunächst auf das kaiserreich berechnet zu sein; es wäre dann bei richtigkeit der adresse an Friedrich als generalvicar der mark Ancona gerichtet. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 22v -- 23r. (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 79 (Schaller).

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Date: 1245?
AbstractFriedrich II. tadelt die Römer, weil dieselben trotz seiner wiederholten schreiben und botschaften und trotz seines wohlwollens für sie, seine mahnungen, rathschläge und versprechungen nicht berücksichtigen; beglaubigt boten bei ihnen. Romanus honor‒debeatis. Petr. de Vin. 5,135. ‒ Nach dem schriftstück Winkelmann Acta 575 hat der kaiser sich nach der absetzung, anscheinend kurz nach derselben, sehr bemüht, die Römer für sich zu gewinnen. Aber wohl ohne erfolg, da märz 1246 flüchtige verschwörer gerade zu Rom sicherheit finden, was den kaiser zu dem heftigen schreiben an die Römer Petr. de Vin. 3,18, Huill. 6,478 veranlasst. Danach scheint der ganze ton des schreibens recht wohl zu der der verschwörung vorhergehenden zeit zu stimmen, besser als zur frühern regierungszeit des kaisers, wo wir durchweg entweder auf das verhältniss guten einvernehmens oder entschiedener feindseligkeit treffen. Verbesserungen und Zusätze:*Goldast Const. 2,84.

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Date: 1245
AbstractFriedrich II. ertheilt denselben bescheid auf mehrere deren amtsführung betreffende anfragen. Ibid. nr. 84, W. 688.

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Date: 1246 ian. 31
AbstractFriedrich II. (Neapoli) schenkt als kaiser u. s. w., herzog von Schwaben und Apulien, seinem blutsverwandten und führer der italienischen truppen in seinem heere, Wilhelm aus der familia Loffrida, weil er kürzlich bei Canosa die rebellen besiegte, die güter der ungetreuen in der provinz Otranto. Minieri Riccio I notamenti di Matteo 216. ‒ Mit 1246, ind. 4. Zweifellose fälschung. Verbesserungen und Zusätze (1983):Weitere Drucke genannt bei K.A. Kehr, Die Urkunden der normannisch-sizilischen Könige 394.

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Date: 1246 ian. 00
AbstractFriedrich II. ernennt den Gualfred sohn des Castelanus von Chiusi zu einem kaiserlichen notar. Archivio stor. It. App. 2,466. Huill. 6,387. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie in Cortona, Archivio comunale, Registro Vecchio f. 99.

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Edit charter (old editor)
Date: 1246 ian. 00
AbstractFriedrich II. nimmt die gemeinde castri de Colle und die leute daselbst auf deren bitte mit ihren ietzigen und künftigen besitzungen in seinen und des reichs besondern schutz, und bestätigt ihnen die guten gebräuche deren sie sich seit der zeit seines grossvaters und vaters bedienten. Ex orig. in Florenz. Huill. 6,915. Ficker Ital. Urkk. 443. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Florenz, Archivio di Stato, Colle Nr. 36. Beschreibung: Philippi 88. Regest: Schneider, Reg. Volaterranum Nr. 614.

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Date: 1246 feb. 00
AbstractFriedrich II. zeigt allen durch Tuscien und von Amelia bis Corneto und durch die Maritima an dass er seinen sohn Friedrich von Antiochien zu ihrem generalvicar ernannt und damit bis auf weiteres noch das officium presidatus verbunden habe mit näherer bestimmung der dadurch übertragenen rechte. Ad extollenda‒possimus. Aus Vatic. 4957. Huill. 6,387. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 372 Nr. 266.

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Date: 1246 apr. 15
AbstractFriedrich II. schreibt dass er zu Grosseto weilend unter den angesehensten personen seines hauses eine gegen sein leben gerichtete verschwörung entdeckt habe; die zwei anwesenden häupter Pandulf von Fasanella und Jacob de Morra seien auf die entdeckung sofort entflohen, die beiden andern Tibald Francesco und Wilhelm von San Severino welche sich im königreich in erwartung der nachricht von seiner ermordung befanden, hätten sich in die zwei burgen Scala und Capaccio (Rocha Capalbi in den Ann. Januens., castrum Capudaquense im Chr. de reb. Sic.) geflüchtet, deren erste bereits eingenommen und deren zweite eingeschlossen sei; er selbst diesen verräthern nacheilend habe Italien unter der obhut könig Heinrichs von Sardinien, Tuscien unter der Friedrichs von Antiochien gelassen, und finde sich durch die confiscirten güter der vom pabste aufgestifteten verräther bedeutend bereichert; ausserdem habe Marinus von Eboli sein generalvicar im herzogthum Spoleto den cardinal Rainer, welcher im einverständniss mit den rebellen mit den Peruginern und andern vorgerückt sei, am 31 märz bei Spello aufs haupt geschlagen, und über 5000 (10000) feinde gefangen genommen. Ne fama‒liberare (congaudere) Math. Paris ad 1246, ed. Luard 4,570, an den könig von England und dessen bruder mit dem datum. Petri de Vinea Epp. 2,10. Huillard 6,403. ‒ Im datum muss irgendwie ein kleiner irrthum stecken, weil am schluss des briefes die berennung und einnahme der stadt Capaccio auf den 18 april gesetzt wird (octavo decimo die presentis mensis aprilis); vielleicht ist der brief vom 25 april. [So nimmt auch Huill. an. Es wird aber zu beachten sein, dass dieser schlussabsatz dem früher concipirten schreiben sichtlich erst nachträglich zugefügt ist, wie das besonders deutlich dadurch hervortritt, dass der bei einheitlicher concipirung an das ende gehörende und dort in andern texten auch befindliche schlusssatz: Que vobis‒congaudere, bei Matth. Paris ienem absatze vorhergeht, so dass die annahme nahe liegt, es sei trotz des postscriptum eine schon früher zugefügte datirung beibehalten. Dass dieses rundschreiben stückweise concipirt wurde, ergeben auch nr. 3548 und 3550. ‒ In den Ann. S. Pantal. wird ein schreiben des kaisers über den sieg bei Spello erwähnt, und die zahl der gefangenen auf 6000 angegeben. Nach dem gedicht des Bonifacius Veronensis, Arch. stor. 16,33, hätte der kaiser in einem schreiben ein bündniss und loslassung der gefangenen angeboten, wenn Perugia seinen heeren freien durchzug gestatte, auf die ablehnung aber die gefangenen nach Apulien schicken lassen.] Verbesserungen und Zusätze:Matth. Paris., M. G. Ss. 28,282. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in London, Public Record Office, Liber rubeus Scaccarii f. 172--174. Hampe, in: Neues Archiv 22 (1897), 653. Unvollständige Kopie 1. H. 14. Jh. in Rom, Biblioteca Vat. 14204, 10v--11r. Deutsches Archiv 19 (1963), 404 Nr. 38 (Schaller).

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Edit charter (old editor)
Date: 1246 mai 15
AbstractFriedrich II. schreibt dem Friedrich von Antiochien seinem sohn, generalvicar des reichs in Tuscien von Amelia bis Corneto und an der ganzen meeresküste, und beauftragt ihn dafür zu sorgen dass der abt von St. Salvator am berg Amiate in seiner ihm zukommenden gerichtsbarkeit durch kaiserliche beamte nicht beeinträchtigt werde. Abschriftlich durch Giesebrecht. Huillard 6,419. ‒ [Huill. gibt als ausstellort Campilie, in dem er Campoli westlich bei Benevent vermuthet. In dem originaltranssumpt, letzt zu Siena, aus dem auch die von Huill. benutzte abschrift genommen zu sein scheint, findet sich Cap mit abkürzungsstrich darüber.] Verbesserungen und Zusätze:Vgl. die verfügung des Friedrich von Antiochia dec. 1, nr. 13589.

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Date: 1246 mai 26
AbstractFriedrich II. schreibt denen von Siena dass sein heer in der Lombardei wegen des eifers der treuen Lombarden stark genug sei und er daher die ihren rittern aufgegebene fahrt dorthin nachlasse; befiehlt ihnen aber über aufforderung seines sohnes Friedrich von Antiochien generalvicars in Tuscien und durch die ganze Maritima nöthigenfalls truppen ad exercitum dicto filio nostro commissum contra Perusium zu schicken. Banchi Breve degli officiali di Siena 136 (Arch. storico III, 4b,32). Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: Cecchini, Il caleffo vecchio 2 (1934), 556 Nr. 375.

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Date: 1246 mai 00
AbstractFriedrich II. nimmt die gemeinde und die leute von Camerino wieder in die fülle seiner gnade an, erlässt ihnen alle verschuldungen beleidigungen und schaden, in die sie gegen ihn und die seinigen verfallen waren, gestattet dass deren podesta mit einem gehalt von 300 rav. pfund sich begnüge, entbindet sie von dem gehaltreste von 200 pfund, welchen sie dem frühern podesta Friedrich Testa von Arezzo noch schulden, und dehnt die gewährte verzeihung auf genannte nachbarorte aus. Unvollst. Lilii Histor. di Camerino 1,251; Huill. 6,415; vollst. Ficker Ital. Urkk. 412. ‒ Vgl. ebenda 411 die diesem privileg zu grunde liegenden zusicherungen des generalvicar der Mark von april 6. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Florenz, Archivio di Stato, Urbino. Beschreibung: Philippi 89. Regest: Bock, in: QuF. 27 (1936/37), 255 Nr. 4.

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Date: 1246 mai 00
AbstractFriedrich II. ermächtigt den Sifrid von Vrowemberch in erwägung seiner reinen treue und gränzenlosen hingebung, ihn und seine erben, zu richten über eigen erbe und besitzungen in der grafschaft Hage, in welcher er dem Gurro rechtmässig gefolgt ist, desgleichen auch über diebe und räuber die in derselben grafschaft ergriffen werden. Hund Stammbuch 2,72. Wiener Jahrb. der Lit. 40,152. M. Boic. 30a,294. Huill. 6,417. ‒ Der ausstellort liegt nordöstlich von Capua. ‒ Mit 1245 und ind 4, ‚aber hieher gehörig, da Friedrich im mai 1245 bei Viterbo stand‘.

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Date: 1246 iuni 20
AbstractFriedrich II. ermächtigt seinen sohn Friedrich von Antiochien generalvicar in Tuscien und von Amelia und Corneto bis durch die ganze Maritima richter und notarien zu ernennen und dieselben gegen die gebühr von drei resp. einem pfund zu beeidigen. Archivio storico It. App. 2,466. Huill. 6,432. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie in Cortona, Archivio comunale, Registro Vecchio f. 96.

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