Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 3110
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem podesta von Pisa den dortigen bürger V. zu verhalten, ein erkranktes maulthier, welches B. de N. (P. de Capua; Cod. Phillipps) valet seiner cammer bei demselben zurückliess, als er früher aus der Lombardei nach Tuscien kam, dem überbringer zu übergeben, der geschickt wurde, um es zu ienem in das königreich zu bringen. In nostrae maiestatis‒compellas. Petr. de Vin. 5,56. ‒ Passt um diese zeit oder auch nach der rückkehr in das königreich 1249.
Charter: RI V,1,1 n. 3135
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. schreibt ungenannten dasselbe mit der schlussaufforderung, zu seiner hülfe, wie er das schon mehrfach verlangt, mit ganzer macht so bereit zu sein, dass sie auf ein folgendes schreiben unmittelbar aufbrechen können, um die rebellen von Bologna von allen seiten einzuschliessen. Dirigente domino‒comprimendam. Huill. 5,1030. ‒ Ist wohl die ausfertigung für Modena und andere reichstreue städte westlich von Bologna.
Charter: RI V,1,1 n. 2726
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. tadelt einen capitän, weil derselbe den R., welchen der kaiser wegen der hut des castri clausi (Chiusi?) und der vertheidigung der gebirgsgegenden von Arezzo an seinen hof berief, zurückhielt; befiehlt ihm denselben sogleich zu schicken. Literas tuas ‒ destinare. Petr. de Vin. 3,55. ‒ Am wahrscheinlichsten in die zeit des aufenthalts in dieser gegend gehörend.
Charter: RI V,1,1 n. 3174
Date: 1240?
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem capitän dem Rainer und Andreas Petri von Perugia wegen der dienste, welche dieselben ihm leisteten und leisten, fortan alle einkünfte von Montella und Monte S. Maria in seiner iurisdiction zu verfügung zu stellen und denselben ausserdem die castellanie der burg Montella auf drei iahre zu überlassen. Cum pro gratis‒revertatur. Petr. de Vin. 5,109. ‒ Wohl frühestens um diese zeit, zumal wenn es sich um Monte S. Maria südwestlich von dem erst im ian. 1240 wiederbesetzten Città di Castello handelt. Ein Montella ist mir dort nicht bekannt; vielleicht Montale östlich von Chiusi, eine dem dortigen bisthume zustehende burg; vgl. Böhmer Acta 765.
Charter: RI V,1,1 n. 3147
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. befiehlt den hafenmeistern zum schutze gegen die Genueser und andere rebellische piraten in ihrem bezirke zwei oder drei galeeren und eben so viele barken auszurüsten, aber auf kosten derienigen die an dem dadurch gewährten schutze zumeist interessirt sind. Crebre nostrorum‒discurrant. Petr. de Vin. 2,36. Huill. 5,1091. ‒ Von Huillard auf die grosse flottenrüstung 1241 febr. bezogen, welche mir gerade in dieser zeit die überlassung kaiserlicher galeeren sehr unwahrscheinlich macht. Derselbe umstand spricht gegen anfang 1248, wo eine flotte gegen Genua gerüstet wurde. Eher dürften die angriffe der Venetianer auf die apulische küste im sept. 1240, vergl. Rich. Sang., es nahe gelegt haben, auch die mittelmeerküsten besser zu bewachen. Doch ist die einreihung sehr unsicher.
Charter: RI V,1,1 n. 3167
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem capitän dem Bartholomeus bürger von Siena aus den einkünften des bisthums Volterra, dessen güter für die curie verwaltet werden, 50 pfund zu zahlen, welche derselbe dem verstorbenen bischof P(aganus) geliehen hatte. Bartholomeus civis‒defraudari. Petr. de Vin. 5,94. ‒ Die ungefähre zeit ergibt sich daraus, dass Paganus 1239 aug. noch lebte, während 1241 nov. Roger de Pizo vicar für Colle und das bisthum Volterra war; Ficker Ital. Urkk. 394. Verbesserungen und Zusätze (1983):Zu Empfänger und Datierung s. Schneider, in: QuF. 9 (1906), 283 Anm. 1.
Charter: RI V,1,1 n. 3170
Date: 1240?
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem capitän (der Romagna) an H. und D., welche aus treue gegen ihn Ferrara verliessen und ihm dann erwünschte dienste leisteten, aus der collecte der kirchen seiner iurisdiction, welche nach seinem befehle schleunig einzusammeln ist, zu Ravenna tausend pfund Ravennater zu zahlen. Cum H. et D. ‒ recepturus. Petr. de Vin. 1,105. ‒ Frühestens um diese zeit; vgl. nr. 3133c und 3166; passt bis zum wiederabfall von Ravenna am 6 mai 1248.
Charter: RI V,1,1 n. 3152
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige von Frankreich wie er siegreich die mark Ancona durchzogen und Ravenna nach sechs tagen eingenommen habe; wie er dann, obwohl er zunächst die belagerung von Bologna ins auge gefasst, sich gegen das zwischenliegende Faenza gewandt und von demselben nicht ablassen werde, bis er es durch sturm oder ergebung in seine gewalt gebracht habe, so dass er nun unter aufhebung des zeltlagers häuser um die stadt habe erbauen lassen; wie nun nach der rückkehr von vier städten der mark zum gehorsam alles nöthige im überfluss aus seinem königreiche herbeigebracht werden könne, so dass ihn alles ungemach des winters von seinem vorhaben nicht abhalten werde, zumal die Faentiner ihn schon früher auf dem Römerzuge (vgl. nr. 1192a ) und bei einem spätem zuge durch iene gegend (vgl. nr. 1605b ) schwer beleidigten. Succedentes cotidie‒conculcetur. Huill. 5,1050. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 497.
Charter: RI V,1,1 n. 3169
Date: 1240?
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem capitän (der Romagna) dass er denselben aus Ferrara vertriebenen erlauben solle, hundert last getreide aus der Romagna auszuführen und nach Rimini oder sonst an getreue zu verkaufen, so dass dieselben sich ihm durch zeugnissbriefe des betreffenden podesta über den geschehenen verkauf an getreue auszuweisen und der curie die gebührenden abgaben zu zahlen haben. Ad maiestatis‒persolvatur. Petr. de Vin. 5,91. ‒ Vgl. nr. 3168.
Charter: RI V,1,1 n. 2960
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. erklärt dass er dem ansehen der früheren fürsten nicht zu nahe trete, wenn er neue gesetze erlasse, wie sie den geänderten zeitumständen entsprechen, dass er daher wie schon seit seiner kaiserkrönung, so auch nuperrime diebus istis, dum ab expeditione Ligurum ad regnum nostrum Sicilie quietis auram veniremus assumere, licet brevem, istius etiam modici temporis spatium dare noluimus ad requiem, auf besserung der während seiner abwesenheit eingetretenen missstände und auf besserung der alten gesetze bedacht gewesen sei; und daher, von der gerichtsbarkeit an seinem hofe beginnend, folgendes (vgl. vorher) verordne. Nihil veterum ‒ derivetur. Const. Sic. 1,38. Huill. 6,156. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 14. Jh. mit erweitertem Text in Palermo, Biblioteca comunale, mss. 2 Q q A 66 (N6). Druck: Savagnone, Mandati inediti, in: Annali del seminario giuridico della R. università di Palermo 6 (1917--1920), 353--362 Nr. 1.
Charter: RI V,1,1 n. 3175
Date: 1240?
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem capitän dem B. von Assisi, welcher die rebellische stadt verliess, um ihm die treue zu bewahren, zum ersatze seines schadens und zur entlohnung seiner dienste: de aliquo competenti regimine providere, quod sue conveniat qualitati. Ad maiestatis‒existat. Petr. de Vin. 5,60. ‒ Möglicherweise schon aus dieser zeit, da die feindliche stellung von Assisi zwar erst beim zuge iuni 1241 ausdrücklich betont wird, aber schon für den zug im ian. 1240 nicht zu bezweifeln ist.
Charter: RI V,1,1 n. 3146
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige Fernand von Castilien und Leon dass er gesund und siegreich und der eroberung des ganz umzingelten Faenza schon fast gewiss sei; dass es des königs sohne Friedrich wohl gehe und er auf dessen erziehung und bereicherung bedacht sei. Ut serenitatem vestram‒patrem. Martene Coll. 2,1162. Huill. 5,1047. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 338.
Charter: RI V,1,1 n. 2695
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. belobt die von Tivoli wegen ihrer treue, beklagt die unbilden denen sie wegen der nachbarschaft des feindes fortwährend ausgesetzt sind, verspricht seiner zeit ihren ihm durch briefe und boten vorgetragenen beschwerden abzuhelfen, meldet ihnen dass er nach ordnung der lombardischen angelegenheiten nun in Tuscien sei, wo alles nach wunsch gehe und wo er noch ein wenig verweilen werde, um dann in ihre gegend (ad partes ipsas) zu kommen, und fordert sie zur wachsamkeit auf. Quanta sit‒valeamus. Petr. de Vin. Epp. 2,14. Huill. 5,665. ‒ Aus diesem schreiben wird nicht gerade zu schliessen sein, dass der kaiser, als er noch in Tuscien war, schon den zug in das tuscische patrimonium nach Viterbo im auge hatte; seine absicht wird gewesen sein, von Foligno über Spoleto und Rieti in iene gegenden zu kommen; vergl. nr. 2619 und 2714.
Charter: RI V,1,1 n. 3163
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. befiehlt, rechnungspflichtige beamte, welche aus furcht vor persönlicher haft das königreich verliessen und desshalb gebannt wurden, unbelästigte rückkehr zu gestatten und gegen bürgschaft auf freiem fuss zu lassen. Ib. nr. 65, W. 656.
Charter: RI V,1,1 n. 3161
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. ertheilt (demselben) einen entsprechenden befehl bezüglich der besitzungen des mit hinterlassung von schwestern verstorbenen Petrus de Ofeno. Ib. nr. 63, W. 655.
Charter: RI V,1,1 n. 2777
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. nimmt auf bitten des bruder Heinrich präceptor der häuser der ritterschaft des Tempels in Italien die häuser und brüder des ordens mit ihrem gute in seinen besondern schutz. Per presens scriptum‒munitum. Petr. de Vinea 6,33. Huill. 5,728. ‒ Einreihung ganz unsicher; in ermanglung eines andern haltpunktes dem vorhergehenden mandate zugefügt.
Charter: RI V,1,1 n. 3173
Date: 1240?
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem ungenannten dafür zu sorgen dass dem A(sinus) de N., welcher in der kirche (sti Nicolai Beton.) allein zurückblieb und den gottesdienst besorgt, während die übrigen cleriker als ungetreue nach Perugia gingen, von der gemeinde ienes ortes, welcher er die einkünfte iener und der andern vacanten kirchen überliess, mit dem nöthigen versehen werde. Ad nostre maiestatis‒expedire. Petr. de Vin. 5,38; vgl. mit abschr. aus Cod. Phillipps in Huillards nachlasse. ‒ Der ort wird Bettona südöstlich von Perugia sein. Die erwähnten ereignisse gehören frühestens in die zeit des aufenthalts des kaisers zu Foligno im feb. 1240.
Charter: RI V,1,1 n. 3159
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. Der grosshofiustitiar Heinrich von Morra und die grosshofrichter Heinrich von Tocco und Wilhelm von Vinea, auf befehl des kaisers zu gerichte sitzend, entscheiden, nachdem sie dem kaiser über das ergebniss der untersuchung bezüglich des gesuches des Jacob de Tricarico, vergl. nr. 3158, berichteten, zu dessen gunsten. Per m. Petri de Caserta magne imp. curie (not) Pecchia Storia del regno di Napoli 2,319. Huill. 5,1073. ‒ Da sich von den zeitangaben der nur theilweise erhaltenen urk. nichts mehr findet, als Sic. 43, so lässt sich nicht bestimmen, in welche zeit der belagerung sie gehört.
Charter: RI V,1,1 n. 2833
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. schreibt ungenannten getreuen über die bisherigen erfolge: dass er Tuscien durchziehend dort alles nach seinem wunsche ordnete; weiter Città di Castello, welches von der kirche unerlaubterweise besetzt war, unter seine hoheit zurückführte, ebenso die städte und orte des herzogthums Spoleto, welche überwiegend seine ankunft ersehnten, wenige ausgenommen, zu deren unterwerfung er einen capitän mit grossem heere zurückliess, während er selbst sich andern gebieten zuwandte, welche von andern gewaltsam innegehalten die reichsherrschaft herbeiwünschten; dann nach unterwerfung von Orta sich zur kaiserlichen kammer Viterbo wandte, wo er alles zu treue und gehorsam bereit fand; ebenso bei allen diesseits der thore Roms und in der Maritima, so dass die boten zur entgegennahme der unterwerfungen kaum ausreichten; dass die Anconitaner mark sich ihm durch seinen sohn H. könig von Torre und Gallura unterwarf, welchen er schon lange dorthin vorausgesandt hatte, mit ausnahme weniger städte, welche mit der unterwerfung bis zu seiner eigenen ankunft warten wollten, während dieselbe der könig, welcher ihn kürzlich verliess, jetzt zweifellos erlangen werde; dass ihm ietzt um seine schmäher zu schanden zu machen, nur erübrige dem wunsche des ganzen römischen volkes gemäss als triumphator in die stadt Rom einzuziehen. Qualiter felices‒attentos. Huill. 5,762. ‒ Das schreiben ist sichtlich nicht unmittelbar nach der ankunft zu Viterbo erlassen, andererseits aber wohl früher, als der kaiser von dem am 22 feb. zu Rom erfolgten umschwunge kunde hatte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 469.
Charter: RI V,1,1 n. 3020
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. dankt dem könige von Castilien dass derselbe ihm dessen sohn, seinen neffen Friedrich zugesandt habe, und somit durch den tod der mutter (Beatrix tochter könig Philipps) die verbindung zwischen ihnen nicht gelöst sei. Inter cetera ‒ abdicatum. Martene Coll. 2,1163. Huill. 5,991. ‒ Der iunge Friedrich kam nach Rich. Sangerm. im april nach Foggia. Der könig entschuldigte am 4 dec. 1239 beim pabste die beabsichtigte sendung seines sohnes damit, dass der kaiser für diesen fall die herausgabe des in seinen händen befindlichen erbguts der Beatrix in aussicht gestellt habe. Vgl. Reichssachen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 338.
Charter: RI V,1,1 n. 3137
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. schreibt der gräfin Beatrix wie sehr er es bedaure, dass ihr sohn Guido Guerra sich durch seine untreue seiner gnade unwürdig machte, wie er dieselbe daher dem iüngern bruder Roger, bei dem er die treue des vaters und der mutter voraussetze, zuwende; befiehlt ihr daher denselben an seinen hof zu senden, wo er ihn in ieder weise fördern und für eine frau für ihn sorgen werde. Non absque‒peroptes. Martene Coll. 2,1161. Rena e Camici Serie 6e,79. Huill. 6,137. ‒ Bei Huill. zum nov. 1243 wegen der päbstl. schutzurk. für Guidoguerra von 1243 oct. 28. War derselbe nach Ann. Plac. schon in Faenza, so wird das schreiben geeigneter hier einzureihen sein; es gehört sichtlich in die erste zeit nach dem abfall, da der kaiser den iüngern bruder als geissel gefordert haben wird.
Charter: RI V,1,1 n. 3160
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. befiehlt (dem iustitiar von Abruzzo), da Jacob de Oer. gestorben und dessen bruder prorsus inutilis sei, die burg Capradosso (unweit der gränze des königreichs südöstlich von Rieti) für die curie zu besetzen und die villa mit den einkünften dem Criscius Amalfitanus, magister procurator curie in Abruzzo, zu übergeben, und für den unterhalt des bruders zu sorgen. Exc. Massil. nr. 62, W. 654. ‒ Dieses und die folgenden mandate werden nach der stellung vor nr. 3165 in die spätern zeiten 1240 fallen.
Charter: RI V,1,1 n. 3145
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. schreibt allen reichsgetreuen dass der pabst den ganzen erdkreis in gefahr bringen wolle, indem derselbe (auf Ostern nach Rom) ein allgemeines concil ausgeschrieben habe, um vor demselben sein gift auszuschütten; gebietet ihnen demnach bei schwerer strafe alle prälaten welche zu diesem zweck bei ihnen durchreisen möchten, zu land und zu wasser aufzuhalten, indem er ihnen gestattet dieselben gefangen zu nehmen, und alle gegenstände von werth welche sie mit sich führen als eigenthum zu behalten. Hoc est‒debeamus. Martene Coll. 2,1146. Huillard 5,1089. ‒ [B. und Huill. nehmen an, dieser befehl dürfte deshalb im feb. erlassen sein, weil damals auch der kaiser zu demselben zweck seine kriegsschiffe ausrüsten liess. Rich. Sangerm. Vgl. aber das zu dem vorhergehenden schreiben bemerkte, mit dem dieser befehl, in welchem kein früherer entsprechenden inhaltes erwähnt wird, gleichzeitig sein wird.] ‒ ‚Indem der kaiser die reisenden prälaten gleichsam für vogelfrei erklärte, setzte er sich offenbar mit der kirche in wahren kriegszustand, und doch hatte er selbst ein allgemeines concil verlangt! Friedrich an den könig von England d. d. Viterbo den 16 märz 1240: Nos autem qui processum huiusmodi (die excommunication seitens des pabstes) temeritate plenum et iustitia vacuum habebamus ad fratres suos (an die cardinäle) literas et legatos transmisimus, generale petentes concilium convocari, in quo iudicis corrupti nequitiam ac imperii nostri iustitiam et innocentiam nostram argumentis arguere luce clarioribus spondebamus.‘ [Vgl. oben zu nr. 3138.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 321 Nr. 234. Deutsche Übers.: Heinisch S. 491.
Charter: RI V,1,1 n. 3176
Date: 1240?
Abstract: Friedrich II. tröstet den (Thomas) grafen von Acerra über den tod des einzigen sohnes (Adenulf), den er als er kaum der mutterbrust entwöhnt war, zu sich genommen und der nun in seinem dienste gefallen; weist darauf hin, dass ihm zwei enkel verblieben, welchen er den verdiensten des vaters und grossvaters entsprechend seine gnade zuwenden wird. Qnod de nimis‒meruerunt. Petr. de Vin. 4,6. ‒ Einreihung sehr unsicher. Adenulf wird 1240 märz 22, Huill. 5,859, zuletzt erwähnt; nach Exc. Massil., W. 718, war in den frohem zeiten 1243 graf Thomas vormund für die minderiährigen enkel. Thomas selbst wird nr. 3109, 3131, 3212 beim kaiser genannt, bis er 1242 iuni, vgl. Rich. Sang., als legat nach Syrien geht. Verbesserungen und Zusätze (1983):Erste Hälfte des Briefes in Hs. Vat. lat. 14204,4v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 400 Nr. 14 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 341.
Charter: RI V,1,1 n. 3112
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. dem iustitiar von Abruzzo, erhebungen über den zustand des angeblich wahnsinnigen Codinus de Rocca anzustellen, dessen bruder Richard die vormundschaft verlangt. Ibid. nr. 50 und 103, W. 652.
Charter: RI V,1,1 n. 3180
Date: 1241 (ian.) 14
Abstract: Friedrich II. dehnt die bestimmung seiner constitutionen (3,23), dass alle welche feuda quaternata in capite haben, nicht ohne seine zustimmung sich verehelichen dürfen, auf alle belehnte aus, auch auf die, welche feuda non quaternata, und die, welche von andern lehen haben. Ibid. nr. 61 und nochmals ohne datirung nr. 71, W. 654. ‒ Mit 14 iunii, 14 ind. Der tag passt nicht zum orte. Die an und für sich ganz naheliegende besserung ianuarii wird im allgemeinen dadurch unterstützt, dass auch nach andern haltpunkten die nrr. 62 bis 74 der Exc. zu ende 1240 und anfang 1241 zu stellen sind. Bei einreihung nach der stellung von nr. 61 würde sich aber die schwierigkeit ergeben, dass dann nr. 67, oben nr. 3165, iedenfalls nach ian. 14 und wahrscheinlich nicht unerheblich später zu setzen wäre, was unzulässig scheint. Ist es andererseits sehr bedenklich anzunehmen, es könne iunii etwa statt decembris geschrieben sein, so weiss ich diese schwierigkeiten nur dadurch zu beseitigen, dass ich für die einreihung der andern nrr. der Exc. das vorkommen dieses stückes als nr. 71, nicht als nr. 61, als massgebend betrachte.
Charter: RI V,1,1 n. 3183
Date: 1241 feb. 15
Abstract: Friedrich II. antwortet dem Masnerius de Burgo podesta und capitän und dem rath und der gemeinde von Como bezüglich der bitte, er möge im sommer selbst kommen oder seinen sohn könig Heinrich schicken, dass er diesen mit grossem heere voraussende und dann nach unterwerfung Faenzas selbst zur gänzlichen vernichtung der Mailänder folgen werde; dass bis dahin alle güter der gebannten und die subsidia ecclesiarum des gebiets von Como ihnen zur erleichterung der kosten der hut der burgen zukommen sollen; dass die einkünfte aus Val Blegno und Leventina, welche er vorläufig noch in seiner hand behalten will, zur hut von Bellinzona zu verwenden sind; dass er den Smaliada de Belottis de Cremona zu seinem stellvertreter für die Riviera und Lecco bestellt habe; dass er auf ihre bitte dem podesta Masnerius das amt eines capitän von Como und den angränzenden gebieten ebenso übertrage, wie es früher Bertold markgraf von Fohenburg hatte. Capitula que‒exercere. Huillard 5,1096. Mon. Patriae 16,422. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Quellenwerk I. 1,204 Nr. 432.
Charter: RI V,1,1 n. 3185
Date: 1241 feb. 27
Abstract: Friedrich II. schreibt dem in Paris versammelten capitel der Dominicaner dass er ihnen gern persönlich vorgetragen hätte, wie sehr ihn der streit mit dem pabste bekümmere und wie viel er sich bemüht habe ihn beizulegen, dass er iedoch durch die belagerung von Faenza aufgehalten werde, während welcher novum nocendi genus invenit ille Romanus pontifex sub velamento concilii rebelles et hostes nostros undique convocando; ersucht sie schliesslich seinen bemühungen beistand zu leisten und nicht gegen ihn zu predigen. Gratanter accepimus‒invitabit. Cod. Vatic. 4957. Bzovius Ann. eccl. 1246 § 8 schlechter abdruck. Huill. 5,1098. ‒ ‚Meine abschrift dieses briefes wurde mir von Monsignor Molza im ian. 1850 wegen der obigen lateinischen worte zurückbehalten.‘ Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in Reims, Bibliothèque municipale, Cod. 1275, f. 32d. Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 520 Nr. 5. Deutsche Übers.: Heinisch S. 493.
Charter: RI V,1,1 n. 3184
Date: 1241 feb. 00
Abstract: Friedrich II. erlässt den bürgern von Benevent in anbetracht, qualiter civitas Beneventi et cives eiusdem inexpertum nostrum dominium amplectentes ad fidelitatem nostram devotis et concordibus votis et animis devenerunt, alle abgaben welche sie seiner curie oder den benachbarten baronen und rittern zu leisten hatten, doch nur auf so lange, als sie ihm treu und unter seiner und seiner erben herrschaft bleiben, so dass andernfalls dieses privileg keinerlei kraft haben soll. Per m. Guillermi de Tocco not. Borgia Mem. di Benevento 3,217 u. Huill. 5,1100 extr. Winkelmann Acta 318 ex or. zu Benevent. Vgl. N. Archiv 1,139. ‒ Rich. Sang. setzt die übergabe von Benevent, dessen mauern und thürme dann zerstört werden, ausdrücklich erst in den apr. Ein versehen ist dabei nicht wohl anzunehmen. Die vermuthung von Huill., dass das privileg sich nur auf die kaiserlich gesinnten Beneventaner beziehe, findet im wortlaute keinerlei unterstützung. Nach einem uns genauer bekannten ganz entsprechenden falle, vergl. zu ian. 1247 für Viterbo, wird die erklärung darin zu suchen sein, dass schon letzt über die übergabe unterhandelt und das privileg den unterhändlern für eventuellen gebrauch zur verfügung gestellt sein wird, um die verhandlungen zu fördern. Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco. Zinsmaier, Reichskanzlei 157. Or. mit Goldbulle (ab) in Benevent, Biblioteca et Archivio storico provinciali, fondo civico vol. III. Nr. 4.
Charter: RI V,1,1 n. 3195
Date: 1241 märz 25
Abstract: Friedrich II. schreibt dem Friedrich Grilli und dem Johann Streiaporci, hauptleuten der ihm getreuen Genuesen, und verdankt ihre treue; meldet dass die Faventiner aufs äusserste getrieben seien und dass deren übergabe bevorstehe, dass er seinen sohn Heinrich könig von Torre und Gallura generalvikar in Italien nach Lombardien (vergl. aber nr. 3186) vorausgesendet habe um ein heer gegen Bologna zu sammeln, dass er den Marino de Ebulis reichsvicar von Pavia aufwärts beauftragt habe die rebellischen Genuesen lebhaft zu befehden, dass er gleiches dem markgrafen Obert Pallavicino vicar in Lunigiana geboten habe, dass er nichts destoweniger seine siegreiche flotte zur überwältigung der ungetreuen zu Genua ausrüsten lasse. Ex libro iurium Januae zu Genua. Huill. 5,1108. Lib. iur. Gen. 1,999. Ann. Januens. in Mon. Germ. 18,194. ‒ Im Lib. iur. ist bemerkt: Littere infrascripte invente fuerunt in quodam pane cereo secretissime involute, que mittebantur ab imperatore F. Frederico Grillo et Johanni Streiaporco existente potestate Janue Guilleimo Surdo anno currente m.cc.x.l.i., idem mandato ipsius potestatis in registro scripte. Ebenso erzählen die Ann. Januens. die auffindung und fügen hinzu, dass der brief bis zur abfahrt der flotte geheim gehalten wurde. Verbesserungen und Zusätze:Ann. Ian., M. G. Ss. 18,194.
Charter: RI V,1,1 n. 3193
Date: 1241 märz 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt den bürgern von Constanz das eingerückte privileg Heinrich VI d. d. Lüttich 1192 sept. 24, freiheit von besteuerung durch den bischof betreffend. Z.: Berth. markgr. v. Hohenburg, Walt. v. Schillingsfürst, Alb. v. Lichenstein, Cuno v. Stophel, Gotfr. v. Fleckenstein, Heinr. v. Scharfeneck, Wolfr. de Lapide, Ulr. v. Dune, Joh. v. Wachenhaim, Herm. v. Eschenowe, Heinr. vogt v. Augsburg, Lup. burggr. v. Augsburg. Huill. 5,1103. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. In Karlsruhe, GLA., KS. D 36.
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