Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 3162
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem Benigna, gegen kaufleute, welche schulden oder depositen nicht zahlen, in angegebener weise vorzugehen. Ib. nr. 64, W. 655.
Charter: RI V,1,1 n. 3163
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. befiehlt, rechnungspflichtige beamte, welche aus furcht vor persönlicher haft das königreich verliessen und desshalb gebannt wurden, unbelästigte rückkehr zu gestatten und gegen bürgschaft auf freiem fuss zu lassen. Ib. nr. 65, W. 656.
Charter: RI V,1,1 n. 3174
Date: 1240?
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem capitän dem Rainer und Andreas Petri von Perugia wegen der dienste, welche dieselben ihm leisteten und leisten, fortan alle einkünfte von Montella und Monte S. Maria in seiner iurisdiction zu verfügung zu stellen und denselben ausserdem die castellanie der burg Montella auf drei iahre zu überlassen. Cum pro gratis‒revertatur. Petr. de Vin. 5,109. ‒ Wohl frühestens um diese zeit, zumal wenn es sich um Monte S. Maria südwestlich von dem erst im ian. 1240 wiederbesetzten Città di Castello handelt. Ein Montella ist mir dort nicht bekannt; vielleicht Montale östlich von Chiusi, eine dem dortigen bisthume zustehende burg; vgl. Böhmer Acta 765.
Charter: RI V,1,1 n. 3159
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. Der grosshofiustitiar Heinrich von Morra und die grosshofrichter Heinrich von Tocco und Wilhelm von Vinea, auf befehl des kaisers zu gerichte sitzend, entscheiden, nachdem sie dem kaiser über das ergebniss der untersuchung bezüglich des gesuches des Jacob de Tricarico, vergl. nr. 3158, berichteten, zu dessen gunsten. Per m. Petri de Caserta magne imp. curie (not) Pecchia Storia del regno di Napoli 2,319. Huill. 5,1073. ‒ Da sich von den zeitangaben der nur theilweise erhaltenen urk. nichts mehr findet, als Sic. 43, so lässt sich nicht bestimmen, in welche zeit der belagerung sie gehört.
Charter: RI V,1,1 n. 3166
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem Marinus de Ebulo generalvicar von Pavia aufwärts wegen der imminens necessitas von den erzbischöfen, bischöfen, äbten und überhaupt dem gesammten clerus seines bezirkes ie nach ihrer leistungsfähigkeit ein subsidium pro instantibus negotiis einzufordern, welches bei strafe des verlustes der regalien und des sonstigen gutes zu zahlen ist. Cum ad hec‒reportare. Martene Coll. 2,1145. Huill. 6,27. ‒ Von Huill. zu 1242 ian. eingereiht, ohne dass ich dafür einen bestimmteren grund absähe. Marino wurde generalvicar zwischen 1240 oct. und 1241 märz und scheint es noch 1243 gewesen zu sein; vgl. Ital. Forsch. 2,501. Die erwähnung der subsidia ecclesiarum in der urk. vom 15 febr. 1241 scheint dafür zu sprechen, dass dieser befehl einige zeit vorher erlassen wurde; dann am wahrscheinlichsten gleichzeitig mit der ausschreibung der collecte für das königreich. Verbesserungen und Zusätze (1983):Zeitliche Einreihung nach Schneider, in: QuF. 11 (1908), 308 Anm. 5 nicht ganz richtig.
Charter: RI V,1,1 n. 3020
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. dankt dem könige von Castilien dass derselbe ihm dessen sohn, seinen neffen Friedrich zugesandt habe, und somit durch den tod der mutter (Beatrix tochter könig Philipps) die verbindung zwischen ihnen nicht gelöst sei. Inter cetera ‒ abdicatum. Martene Coll. 2,1163. Huill. 5,991. ‒ Der iunge Friedrich kam nach Rich. Sangerm. im april nach Foggia. Der könig entschuldigte am 4 dec. 1239 beim pabste die beabsichtigte sendung seines sohnes damit, dass der kaiser für diesen fall die herausgabe des in seinen händen befindlichen erbguts der Beatrix in aussicht gestellt habe. Vgl. Reichssachen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 338.
Charter: RI V,1,1 n. 3127
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. beglaubigt bei den getreuen des königreichs den Rogerius de Raji (?) den er dorthin schickt, um von allen früheren und ietzigen beamten des königreichs eine subventio nach einem an der curie gefertigten anschlage zu erheben, die dort nicht verzeichneten nach rath von getreuen selbst einzuschätzen und ohne ansehen der person gegen das gut der säumigen und gegen sie selbst vorzugehen. Inter ardua‒possimus. Petr. de Vin. 5,134. ‒ Vgl. Rich. Sangerm. zum iuli: iussu imperatoris ab hiis omnibus quibus per officiales suos aliqua fuere commissa officia, certa exigitur pecunie quantitas; et tunc quidam de Sto Germano per quendam Octavianum Siculum taxati fuerunt in 200 uncias auri. Aehnliches meldet Rich. schon zum apr.; vergl. auch nr. 2983; damals aber war der kaiser selbst im königreiche. Wurde auch 1248 ende iuni ein zwangsanlehen gefordert, so war da der bischof von Patti mit der eintreibung beauftragt Doch mag auch noch in anderen iahren solche forderung gestellt sein, so dass die einreihung nicht sicher ist.
Charter: RI V,1,1 n. 2960
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. erklärt dass er dem ansehen der früheren fürsten nicht zu nahe trete, wenn er neue gesetze erlasse, wie sie den geänderten zeitumständen entsprechen, dass er daher wie schon seit seiner kaiserkrönung, so auch nuperrime diebus istis, dum ab expeditione Ligurum ad regnum nostrum Sicilie quietis auram veniremus assumere, licet brevem, istius etiam modici temporis spatium dare noluimus ad requiem, auf besserung der während seiner abwesenheit eingetretenen missstände und auf besserung der alten gesetze bedacht gewesen sei; und daher, von der gerichtsbarkeit an seinem hofe beginnend, folgendes (vgl. vorher) verordne. Nihil veterum ‒ derivetur. Const. Sic. 1,38. Huill. 6,156. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 14. Jh. mit erweitertem Text in Palermo, Biblioteca comunale, mss. 2 Q q A 66 (N6). Druck: Savagnone, Mandati inediti, in: Annali del seminario giuridico della R. università di Palermo 6 (1917--1920), 353--362 Nr. 1.
Charter: RI V,1,1 n. 3124
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. meldet seinem sohne Conrad und dessen räthen, dass der stolz des pabstes sich beuge und derselbe einer für ihn und das reich ehrenvollen sühne geneigt sei; dass er aber beschlossen habe sub vexillis nostris et victricibus aquilis den gegner gründlich zu beugen und zu diesem zwecke mit einem zahlreichen heere aus seinem königreiche vorrücke; dass Alessandria (mai 18) die verbindung mit Mailand aufgegeben und zur treue gegen ihn zurückgekehrt sei. Etsi pontifices‒votum. Höfler K. Friedr. II. 420. Huill. 5,1003. ‒ Nach B. auch im Romersdorfer bullarium, wo aber zweifellos irrig das commune Bononiense statt der universitas Alexandrinorum genannt ist, während der abschr. noch die bemerkung zugefügt ist: Ad presens alia nova de imperatore non habemus, nisi quod veraciter dicitur quod rex Boemie et dux Bauwarie sint imperiali gratie reformati. Das würde eher auf das folgende iahr deuten, während doch die abfassung des schreibens selbst um diese zeit nicht zweifelhaft sein kann. Und abgesehen davon, dass der zusatz erheblich später gemacht sein kann, war nach briefen des archidiacon Albert, vgl. Huill. 5,1023. 1031, die stellung iener fürsten schon 1240 eine so schwankende, dass sich recht wohl eine derartige nachricht verbreiten konnte, zunächst etwa, als der herzog von Baiern im aug. sich mit den auf seiten des kaisers stehenden bischöfen von Freising und Regensburg aussöhnte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 478.
Charter: RI V,1,1 n. 3126
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. meldet dem herzog von Oesterreich den empfang der boten und schreiben desselben, woraus er zu seiner freude die ergebenheit desselben und die unwahrheit der über denselben ausgesprengten gerüchte entnommen, wie er denn auch nicht glauben könne, dass nach der geschehenen aussöhnung irgendwelche bitterkeit in dessen herzen zurückgeblieben sei; erinnert denselben an seine frühere güte gegen ihn und wie er ihn zwar väterlich gezüchtigt, es aber verweigert habe gegen ihn in perpetuam (ab)iudicationem persone, honoris ac terrarum tuarum durch urtheil der fürsten vorzugehen und ihn aus der reihe der fürsten auszustossen; theilt ihm mit dass die friedensverhandlungen mit der kirche schon so weit gediehen, dass deren abschluss in nächster zeit zu erwarten sei, er aber auch im falle einer hinderung den boten des herzogs wie anderer könige und fürsten die erlaubniss zum pabste zu gehen gewähren werde; versichert dass die befürchtungen des herzogs, er sei noch immer auf dessen verderben bedacht, ganz grundlos seien und fordert ihn auf, einen seiner vertrauten zu schicken, um sich davon zu überzeugen. Accedentes ad presentiam‒commovere. Huill. 5,1006.
Charter: RI V,1,1 n. 3146
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige Fernand von Castilien und Leon dass er gesund und siegreich und der eroberung des ganz umzingelten Faenza schon fast gewiss sei; dass es des königs sohne Friedrich wohl gehe und er auf dessen erziehung und bereicherung bedacht sei. Ut serenitatem vestram‒patrem. Martene Coll. 2,1162. Huill. 5,1047. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 338.
Charter: RI V,1,1 n. 3158
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. beauftragt den grosshofiustitiar mit der untersuchung über das gesuch des auch in den zeiten der zwietracht treu gebliebenen Jacob de Tricarico, ihn wegen des einst seinem vater zustehenden casale Solofra (südöstlich von Avellino) sichern zu lassen. Pecchia Storia del regno di Napoli 2,319. Huillard 5,1073. ‒ Eingerückt in nr. 3159 und einige zeit früher erlassen, während haltpunkte für eine genauere einreihung fehlen.
Charter: RI V,1,1 n. 3176
Date: 1240?
Abstract: Friedrich II. tröstet den (Thomas) grafen von Acerra über den tod des einzigen sohnes (Adenulf), den er als er kaum der mutterbrust entwöhnt war, zu sich genommen und der nun in seinem dienste gefallen; weist darauf hin, dass ihm zwei enkel verblieben, welchen er den verdiensten des vaters und grossvaters entsprechend seine gnade zuwenden wird. Qnod de nimis‒meruerunt. Petr. de Vin. 4,6. ‒ Einreihung sehr unsicher. Adenulf wird 1240 märz 22, Huill. 5,859, zuletzt erwähnt; nach Exc. Massil., W. 718, war in den frohem zeiten 1243 graf Thomas vormund für die minderiährigen enkel. Thomas selbst wird nr. 3109, 3131, 3212 beim kaiser genannt, bis er 1242 iuni, vgl. Rich. Sang., als legat nach Syrien geht. Verbesserungen und Zusätze (1983):Erste Hälfte des Briefes in Hs. Vat. lat. 14204,4v (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 400 Nr. 14 (Schaller). Deutsche Übers.: Heinisch S. 341.
Charter: RI V,1,1 n. 3138
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. schreibt dem bischofe von Ostia dass er überzeugt sei, derselbe und dessen brüder seien auf heilung des zwiespaltes bedacht, wenn sie auch um zwiespalt zu vermeiden zunächst dem pabste nachgaben; dass er zu seiner verwunderung gehört habe, der pabst habe, trotzdem derselbe noch öffentlicher gegner des reichs und sein todfeind sei, ohne sein wissen des friedensgeschäftes wegen, wenn dasselbe auch nicht genannt sei, ein concil berufen (am 9 aug.), welches doch zweifellos nicht dem frieden dienen könne, dum non a vobis vel saltem communiter electe persone, sed ab inimico nostro et nonnulli nostri culminis inimici vocantur; prius igitur tractari pax inter nos debuit et tractata firmari, quam a tam remotis partibus pacis suffragia quererentur; denn er werde seine feinde nicht scheuen, wenn er frieden mit dem hätte, welchen er, si datum esset desuper, auf erden als seinen vater zu achten hätte. Illam pro firmo‒terris. Baluze Miscell. 1,468. Huill. 5,1028. ‒ In den überschriften auch an alle oder einige cardinäle gerichtet; dem inhalte nach wohl nur an den bischof von Ostia. Die klagen des kaisers stehen zweifellos in näherem zusammenhange mit vorschlägen, die bei den im iuni gerührten friedensverhandlungen gemacht wurden, welche der kaiser bis dahin wohl noch nicht als endgültig abgebrochen betrachtete. Der kaiser wird dabei auf den von ihm sogleich nach der excommunication gemachten vorschlag eines auch von den weltlichen fürsten zu beschickenden, aber freilich nicht vom pabste, als der einen partei, sondern von den cardinälen zu berufenden concils zurückgekommen sein; vergl. nr. 2432. Nach dem folgenden schreiben des kaisers wäre es früher der pabst gewesen, welcher auf das concil nicht eingehen wollte; vgl. insbesondere auch das schreiben unten nr. 3144. ‒ Dass auch gegner des kaisers die art der berufung des concils missbilligten, ergibt das schreiben eines ungenannten bei Huillard 5,1083.
Charter: RI V,1,1 n. 3170
Date: 1240?
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem capitän (der Romagna) an H. und D., welche aus treue gegen ihn Ferrara verliessen und ihm dann erwünschte dienste leisteten, aus der collecte der kirchen seiner iurisdiction, welche nach seinem befehle schleunig einzusammeln ist, zu Ravenna tausend pfund Ravennater zu zahlen. Cum H. et D. ‒ recepturus. Petr. de Vin. 1,105. ‒ Frühestens um diese zeit; vgl. nr. 3133c und 3166; passt bis zum wiederabfall von Ravenna am 6 mai 1248.
Charter: RI V,1,1 n. 3110
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem podesta von Pisa den dortigen bürger V. zu verhalten, ein erkranktes maulthier, welches B. de N. (P. de Capua; Cod. Phillipps) valet seiner cammer bei demselben zurückliess, als er früher aus der Lombardei nach Tuscien kam, dem überbringer zu übergeben, der geschickt wurde, um es zu ienem in das königreich zu bringen. In nostrae maiestatis‒compellas. Petr. de Vin. 5,56. ‒ Passt um diese zeit oder auch nach der rückkehr in das königreich 1249.
Charter: RI V,1,1 n. 3175
Date: 1240?
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem capitän dem B. von Assisi, welcher die rebellische stadt verliess, um ihm die treue zu bewahren, zum ersatze seines schadens und zur entlohnung seiner dienste: de aliquo competenti regimine providere, quod sue conveniat qualitati. Ad maiestatis‒existat. Petr. de Vin. 5,60. ‒ Möglicherweise schon aus dieser zeit, da die feindliche stellung von Assisi zwar erst beim zuge iuni 1241 ausdrücklich betont wird, aber schon für den zug im ian. 1240 nicht zu bezweifeln ist.
Charter: RI V,1,1 n. 2695
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. belobt die von Tivoli wegen ihrer treue, beklagt die unbilden denen sie wegen der nachbarschaft des feindes fortwährend ausgesetzt sind, verspricht seiner zeit ihren ihm durch briefe und boten vorgetragenen beschwerden abzuhelfen, meldet ihnen dass er nach ordnung der lombardischen angelegenheiten nun in Tuscien sei, wo alles nach wunsch gehe und wo er noch ein wenig verweilen werde, um dann in ihre gegend (ad partes ipsas) zu kommen, und fordert sie zur wachsamkeit auf. Quanta sit‒valeamus. Petr. de Vin. Epp. 2,14. Huill. 5,665. ‒ Aus diesem schreiben wird nicht gerade zu schliessen sein, dass der kaiser, als er noch in Tuscien war, schon den zug in das tuscische patrimonium nach Viterbo im auge hatte; seine absicht wird gewesen sein, von Foligno über Spoleto und Rieti in iene gegenden zu kommen; vergl. nr. 2619 und 2714.
Charter: RI V,1,1 n. 3115
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. meldet einem ungenannten dass er allen getreuen verboten habe, irgendwelche waaren zu den ungetreuen Venetianern und Mantuanern zu bringen; dass alle wege auf denen das geschehen könne, bei tage und bei nacht bewacht werden sollen; befiehlt ihm für genügende bewachung des passagium ipsius terre zu sorgen. Cum ad deprimendam‒commendare. Petr. de Vin. 2,37 II, ed. Iselin 1,315. ‒ Höchst wahrscheinlich in die zeit der belagerung von Ferrara gehörend, in der die Mantuaner zuerst, und zwar in verbindung mit den Venetianern (deren erwähnung beziehung auf die zeit der belagerung von Parma 1247 ausschliessen dürfte) als feinde des kaisers auftraten; vergl. zum 2 iuni. Wahrscheinlich an den generalvicar der mark von Treviso gerichtet.
Charter: RI V,1,1 n. 3167
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem capitän dem Bartholomeus bürger von Siena aus den einkünften des bisthums Volterra, dessen güter für die curie verwaltet werden, 50 pfund zu zahlen, welche derselbe dem verstorbenen bischof P(aganus) geliehen hatte. Bartholomeus civis‒defraudari. Petr. de Vin. 5,94. ‒ Die ungefähre zeit ergibt sich daraus, dass Paganus 1239 aug. noch lebte, während 1241 nov. Roger de Pizo vicar für Colle und das bisthum Volterra war; Ficker Ital. Urkk. 394. Verbesserungen und Zusätze (1983):Zu Empfänger und Datierung s. Schneider, in: QuF. 9 (1906), 283 Anm. 1.
Charter: RI V,1,1 n. 3144
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige von Frankreich wie das schifflein Petri nur durch die sorglosigkeit der zu seiner leitung berufenen in gefahr gekommen sei; wie die ketzerei überhand nehme seit das nest der ketzer Mailand gehegt werde; wie er dem pabste seine ganze macht zur erhöhung des glaubens und zur ausrottung der ketzerei und seinen sohn Conrad als geisel angeboten habe (1234 zu Rieti), um aller zwietracht ein ende zu machen, worauf derselbe, wie er später sicher erfahren, auch eingegangen wäre, wenn er nicht den Mailändern durch entgegenstehende versprechen verpflichtet gewesen wäre, wie er das auch ietzt durch zurückweisung der ihm zur hülfe gebotenen hand kundgebe; wie es den könig nicht wundern werde, wenn er den durchzug der vom pabste berufenen terra marique paratis obstaculis verhindere, da derselbe die von ihm zum erweise seiner unschuld gewünschte synode hinderte, während derselbe ietzt mit übergehung seiner anhänger seine todfeinde und die reichsrebellen zusammenrufe, sicut premisse nostre vos docuerunt littere (vergl. nr. 3139), obwohl er nach wie vor zu einem mit seiner und des reichs ehre verträglichen frieden unter ausschluss der rebellen bereit sei. Petri navicula‒offerimus. Martene Coll. 2,1138. Huill. 5,1075. ‒ Dieses von Huill. zu ende des iahres eingereihte schreiben durfte schon wegen der art des hinweises auf das vorhergehende vom 13 sept. nicht lange nach diesem abgesandt sein. Auch weiss der pabst schon am 15 oct. nicht allein davon, dass der kaiser überhaupt, wie das schon das schreiben vom 13 sept. ergibt, das concil zu hindern sucht, sondern scheint auch bereits von den in diesem und dem folgenden schreiben erwähnten strengeren massregeln kunde zu haben, da er am 15 oct. dem erzbischofe von Sens schreibt, dass der kaiser suis terroribus vom durchzug abzuhalten suchen. Ueberdies ist es vielleicht nicht zufall, sondern durch kenntniss des wortlautes dieses schreibens veranlasst, wenn auch er das seinige mit Petri navicula beginnt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 18. Jh. in Mailand, Biblioteca Ambrosiana, DS IV 16 f. 133. Deutsche Übers.: S. 489.
Charter: RI V,1,1 n. 2833
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. schreibt ungenannten getreuen über die bisherigen erfolge: dass er Tuscien durchziehend dort alles nach seinem wunsche ordnete; weiter Città di Castello, welches von der kirche unerlaubterweise besetzt war, unter seine hoheit zurückführte, ebenso die städte und orte des herzogthums Spoleto, welche überwiegend seine ankunft ersehnten, wenige ausgenommen, zu deren unterwerfung er einen capitän mit grossem heere zurückliess, während er selbst sich andern gebieten zuwandte, welche von andern gewaltsam innegehalten die reichsherrschaft herbeiwünschten; dann nach unterwerfung von Orta sich zur kaiserlichen kammer Viterbo wandte, wo er alles zu treue und gehorsam bereit fand; ebenso bei allen diesseits der thore Roms und in der Maritima, so dass die boten zur entgegennahme der unterwerfungen kaum ausreichten; dass die Anconitaner mark sich ihm durch seinen sohn H. könig von Torre und Gallura unterwarf, welchen er schon lange dorthin vorausgesandt hatte, mit ausnahme weniger städte, welche mit der unterwerfung bis zu seiner eigenen ankunft warten wollten, während dieselbe der könig, welcher ihn kürzlich verliess, jetzt zweifellos erlangen werde; dass ihm ietzt um seine schmäher zu schanden zu machen, nur erübrige dem wunsche des ganzen römischen volkes gemäss als triumphator in die stadt Rom einzuziehen. Qualiter felices‒attentos. Huill. 5,762. ‒ Das schreiben ist sichtlich nicht unmittelbar nach der ankunft zu Viterbo erlassen, andererseits aber wohl früher, als der kaiser von dem am 22 feb. zu Rom erfolgten umschwunge kunde hatte. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 469.
Charter: RI V,1,1 n. 3160
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. befiehlt (dem iustitiar von Abruzzo), da Jacob de Oer. gestorben und dessen bruder prorsus inutilis sei, die burg Capradosso (unweit der gränze des königreichs südöstlich von Rieti) für die curie zu besetzen und die villa mit den einkünften dem Criscius Amalfitanus, magister procurator curie in Abruzzo, zu übergeben, und für den unterhalt des bruders zu sorgen. Exc. Massil. nr. 62, W. 654. ‒ Dieses und die folgenden mandate werden nach der stellung vor nr. 3165 in die spätern zeiten 1240 fallen.
Charter: RI V,1,1 n. 2777
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. nimmt auf bitten des bruder Heinrich präceptor der häuser der ritterschaft des Tempels in Italien die häuser und brüder des ordens mit ihrem gute in seinen besondern schutz. Per presens scriptum‒munitum. Petr. de Vinea 6,33. Huill. 5,728. ‒ Einreihung ganz unsicher; in ermanglung eines andern haltpunktes dem vorhergehenden mandate zugefügt.
Charter: RI V,1,1 n. 3135
Date: 1240
Abstract: Friedrich II. schreibt ungenannten dasselbe mit der schlussaufforderung, zu seiner hülfe, wie er das schon mehrfach verlangt, mit ganzer macht so bereit zu sein, dass sie auf ein folgendes schreiben unmittelbar aufbrechen können, um die rebellen von Bologna von allen seiten einzuschliessen. Dirigente domino‒comprimendam. Huill. 5,1030. ‒ Ist wohl die ausfertigung für Modena und andere reichstreue städte westlich von Bologna.
Charter: RI V,1,1 n. 3180
Date: 1241 (ian.) 14
Abstract: Friedrich II. dehnt die bestimmung seiner constitutionen (3,23), dass alle welche feuda quaternata in capite haben, nicht ohne seine zustimmung sich verehelichen dürfen, auf alle belehnte aus, auch auf die, welche feuda non quaternata, und die, welche von andern lehen haben. Ibid. nr. 61 und nochmals ohne datirung nr. 71, W. 654. ‒ Mit 14 iunii, 14 ind. Der tag passt nicht zum orte. Die an und für sich ganz naheliegende besserung ianuarii wird im allgemeinen dadurch unterstützt, dass auch nach andern haltpunkten die nrr. 62 bis 74 der Exc. zu ende 1240 und anfang 1241 zu stellen sind. Bei einreihung nach der stellung von nr. 61 würde sich aber die schwierigkeit ergeben, dass dann nr. 67, oben nr. 3165, iedenfalls nach ian. 14 und wahrscheinlich nicht unerheblich später zu setzen wäre, was unzulässig scheint. Ist es andererseits sehr bedenklich anzunehmen, es könne iunii etwa statt decembris geschrieben sein, so weiss ich diese schwierigkeiten nur dadurch zu beseitigen, dass ich für die einreihung der andern nrr. der Exc. das vorkommen dieses stückes als nr. 71, nicht als nr. 61, als massgebend betrachte.
Charter: RI V,1,1 n. 3183
Date: 1241 feb. 15
Abstract: Friedrich II. antwortet dem Masnerius de Burgo podesta und capitän und dem rath und der gemeinde von Como bezüglich der bitte, er möge im sommer selbst kommen oder seinen sohn könig Heinrich schicken, dass er diesen mit grossem heere voraussende und dann nach unterwerfung Faenzas selbst zur gänzlichen vernichtung der Mailänder folgen werde; dass bis dahin alle güter der gebannten und die subsidia ecclesiarum des gebiets von Como ihnen zur erleichterung der kosten der hut der burgen zukommen sollen; dass die einkünfte aus Val Blegno und Leventina, welche er vorläufig noch in seiner hand behalten will, zur hut von Bellinzona zu verwenden sind; dass er den Smaliada de Belottis de Cremona zu seinem stellvertreter für die Riviera und Lecco bestellt habe; dass er auf ihre bitte dem podesta Masnerius das amt eines capitän von Como und den angränzenden gebieten ebenso übertrage, wie es früher Bertold markgraf von Fohenburg hatte. Capitula que‒exercere. Huillard 5,1096. Mon. Patriae 16,422. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Quellenwerk I. 1,204 Nr. 432.
Charter: RI V,1,1 n. 3185
Date: 1241 feb. 27
Abstract: Friedrich II. schreibt dem in Paris versammelten capitel der Dominicaner dass er ihnen gern persönlich vorgetragen hätte, wie sehr ihn der streit mit dem pabste bekümmere und wie viel er sich bemüht habe ihn beizulegen, dass er iedoch durch die belagerung von Faenza aufgehalten werde, während welcher novum nocendi genus invenit ille Romanus pontifex sub velamento concilii rebelles et hostes nostros undique convocando; ersucht sie schliesslich seinen bemühungen beistand zu leisten und nicht gegen ihn zu predigen. Gratanter accepimus‒invitabit. Cod. Vatic. 4957. Bzovius Ann. eccl. 1246 § 8 schlechter abdruck. Huill. 5,1098. ‒ ‚Meine abschrift dieses briefes wurde mir von Monsignor Molza im ian. 1850 wegen der obigen lateinischen worte zurückbehalten.‘ Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 13. Jh. in Reims, Bibliothèque municipale, Cod. 1275, f. 32d. Hampe-Hennesthal, Reimser Briefsammlung, in: Neues Archiv 47 (1928), 520 Nr. 5. Deutsche Übers.: Heinisch S. 493.
Charter: RI V,1,1 n. 3184
Date: 1241 feb. 00
Abstract: Friedrich II. erlässt den bürgern von Benevent in anbetracht, qualiter civitas Beneventi et cives eiusdem inexpertum nostrum dominium amplectentes ad fidelitatem nostram devotis et concordibus votis et animis devenerunt, alle abgaben welche sie seiner curie oder den benachbarten baronen und rittern zu leisten hatten, doch nur auf so lange, als sie ihm treu und unter seiner und seiner erben herrschaft bleiben, so dass andernfalls dieses privileg keinerlei kraft haben soll. Per m. Guillermi de Tocco not. Borgia Mem. di Benevento 3,217 u. Huill. 5,1100 extr. Winkelmann Acta 318 ex or. zu Benevent. Vgl. N. Archiv 1,139. ‒ Rich. Sang. setzt die übergabe von Benevent, dessen mauern und thürme dann zerstört werden, ausdrücklich erst in den apr. Ein versehen ist dabei nicht wohl anzunehmen. Die vermuthung von Huill., dass das privileg sich nur auf die kaiserlich gesinnten Beneventaner beziehe, findet im wortlaute keinerlei unterstützung. Nach einem uns genauer bekannten ganz entsprechenden falle, vergl. zu ian. 1247 für Viterbo, wird die erklärung darin zu suchen sein, dass schon letzt über die übergabe unterhandelt und das privileg den unterhändlern für eventuellen gebrauch zur verfügung gestellt sein wird, um die verhandlungen zu fördern. Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco. Zinsmaier, Reichskanzlei 157. Or. mit Goldbulle (ab) in Benevent, Biblioteca et Archivio storico provinciali, fondo civico vol. III. Nr. 4.
Charter: RI V,1,1 n. 3195
Date: 1241 märz 25
Abstract: Friedrich II. schreibt dem Friedrich Grilli und dem Johann Streiaporci, hauptleuten der ihm getreuen Genuesen, und verdankt ihre treue; meldet dass die Faventiner aufs äusserste getrieben seien und dass deren übergabe bevorstehe, dass er seinen sohn Heinrich könig von Torre und Gallura generalvikar in Italien nach Lombardien (vergl. aber nr. 3186) vorausgesendet habe um ein heer gegen Bologna zu sammeln, dass er den Marino de Ebulis reichsvicar von Pavia aufwärts beauftragt habe die rebellischen Genuesen lebhaft zu befehden, dass er gleiches dem markgrafen Obert Pallavicino vicar in Lunigiana geboten habe, dass er nichts destoweniger seine siegreiche flotte zur überwältigung der ungetreuen zu Genua ausrüsten lasse. Ex libro iurium Januae zu Genua. Huill. 5,1108. Lib. iur. Gen. 1,999. Ann. Januens. in Mon. Germ. 18,194. ‒ Im Lib. iur. ist bemerkt: Littere infrascripte invente fuerunt in quodam pane cereo secretissime involute, que mittebantur ab imperatore F. Frederico Grillo et Johanni Streiaporco existente potestate Janue Guilleimo Surdo anno currente m.cc.x.l.i., idem mandato ipsius potestatis in registro scripte. Ebenso erzählen die Ann. Januens. die auffindung und fügen hinzu, dass der brief bis zur abfahrt der flotte geheim gehalten wurde. Verbesserungen und Zusätze:Ann. Ian., M. G. Ss. 18,194.
Charter: RI V,1,1 n. 3194
Date: 1241 märz 00
Abstract: Friedrich II. genehmigt auf bitte des schenken Conrad von Winterstetten dass dieser das cisterciensernonnenkloster Baindt aus gütern gründe die derselbe vom grafen Heiligenberg kaufte und aus anderen die er vom reiche zu lehen trug, nachdem er diesen gütern andere vom grafen Gotfrid von Marstetten zu Ursingen erkaufte mittelst aufgabe an könig Conrad und rückempfang derselben zu leben substituirt hat, und nimmt das kloster mit dessen besitzungen in des reiches schutz. Oestr. Notizenbl. 1851 s. 306 u. Huillard 5,1105 unvollst. Winkelmann Acta 319 vollst. Künftig Wirtemb. Urkkb. 4,16 ex or. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Wolfegg, Fürstl. Archiv. Zur Arenga s. Zinsmaier, Studien 536.
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