Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 3189
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem (capitän) Andreas de Cicala, auf verlangen des Stephan de Anglone (iustitiar von Abruzzo) die kämpfer der curie Johann de Adenulfo und magister Tadeus, welche davon lehen haben, aufzufordern für wittwen und waisen einzustehen, wenn diese wegen klage um mord, wo es zum kampfe kommt, den kampf verbürgt haben. Ib. nr. 75, W. 661.
Charter: RI V,1,1 n. 3213
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem iustitiar, da magister Petrus de Vinea wegen dringender geschäfte an den hof berufen, seine consors nova unter dem schutze der schwiegermutter zurückliess, diese mit ihren besitzungen und kindern in besondern schutz zu nehmen. Vocatus ad‒defendas. Petr. de Vin. 5,19. Huillard Pierre 330. ‒ War eine tochter des Petrus schon bei dessen lebzeiten nach Petr. de Vin. 4,10. 11, Huill. Pierre 329 heirathsfähig, so fällt die bezügliche heirath wohl vor 1230, wahrscheinlich erheblich früher. In diese zeiten reicht die sammlung durchweg nicht zurück; auch andere gründe machen eine beziehung auf so frühe zeit höchst unwahrscheinlich, wenn man auch den angaben, wonach der kaiser während der belagenmg von Parma dem Petras veranlassung zum zweifel an der treue seiner frau gab, vgl. Huill. Pierre 67, kein gewicht beilegen will. Ist überhaupt eine zweite ehe anzunehmen, so dürfte dieselbe am wahrscheinlichsten in die nächstvorhergehende zeit fallen, in welcher der vorher wieder genannte Petrus nach nr. 3207 nicht am hofe gewesen zu sein scheint, während dort in der einleitung von nuptiae die rede ist, freilich in so unklarer weise, dass die beziehung sehr unsicher ist.
Charter: RI V,1,1 n. 3206
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. schreibt weitläuftiger wie vorher über die einnahme von Faenza am 14 april, über den seesieg und die gefangennehmung der prälaten (am 3 mai); meldet dass er seinen entschluss gegen Bologna zu ziehen aufgegeben habe, und dass er sich nun zu wichtigerer entscheidung nach Romwende; berichtet dass die unter führung des legaten G. von Montelongo gegen Pavia ausrückenden Mailänder von den Papiensern, deren ritter sie noch auf einem zuge gegen Genua wähnten, [am 11 mai zwischen Pontelungo und Campo Morto westlich von Landriano] vollständig geschlagen und 350 ritter gefangen, auch die schlüsselfahnen und die fahne der gemeinde erbeutet seien, während man noch nicht wisse, was aus dem legaten geworden sei. Adaucta nobis‒triumphi. Petr. de Vin. Epp. 1,8. Albertus Bohemus von Höfler 55. Huillard 5,1126. Savioli Ann. Bol. 3,193. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 22rv (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 410 Nr. 77 (Schaller).
Charter: RI V,1,1 n. 3251
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem capitän dem Ligorius Roberti von Tivoli iährlich zehn pfund aus den kaiserlichen einkünften zu zahlen, weil es demselben, wie er vorstellte, an unterhalt fehle, da das castrum Sti Juliani, welches er vom kloster S. Paul zu Rom hatte, und alle seine andern güter in der gegend von Tivoli per guerrarum discrimina zerstört seien. Ad maiestatis nostre‒recepturus. Petr. de Vin. 5,86. ‒ Vgl. vorher.
Charter: RI V,1,1 n. 3234
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. dem cämmerer von Calabrien, von nun an dem gewählten und bestätigten bischofe von Nicastro die einkünfte aus dem von ihm während der erledigung verwalteten gute der bischöflichen kirche zukommen zu lassen. Ib. nr. 25b, W. 663.
Charter: RI V,1,1 n. 3257
Date: 1241?
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem ungenannten die repressalien, mit welchen derselbe aus angegebenen ursachen seine getreue gemeinde Todi bedroht, zu unterlassen und sein etwaiges recht gegen dieselbe nach brauch der kaiserlichen curie zu verfolgen. Lecta nuper‒prosequaris. Petr. de Vin. 5,24. ‒ Frühestens um diese zeit, da Todi 1240 noch die unterwerfung verweigerte, vgl. nr. 2749b , welche dann im iuni 1241 gleichzeitig mit der von Spoleto und Terni erfolgt sein wird. Verbesserungen und Zusätze:päter anzusetzen, da nach Wüstenfeld bei von Pflugk-Harttung Iter Ital. 669 der anschluss Todis an den kaiser erst zwischen 1243 oct. und 1244 iuni erfolgte.
Charter: RI V,1,1 n. 3215
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem capitän und grossiustitiar Andreas de Cicala die kirchenschätze an gold und silber ieglicher form, an edeln steinen und werthvollen seidenen und vergoldeten gewändern wegen dringender angelegenheiten des reichs an die kaiserliche cammer zu schicken, nachdem dieselben abgeschätzt und iedem prälaten ein darüber gefertigtes instrument übergeben sein würde. Erwähnt in mandat des Andreas vom (aug.) 1231, Del Giudice Del cod. dipl. Ang. apologia 60. ‒ Vgl. oben 3203. Nach Rich. Sang. wurden die schätze im aug. nach S. Germano und das, was nicht eingelöst wurde, weiter zum kaiser nach Grotta ferrata geschickt. ‒ Entsprechende befehle müssen auch an den capitän von Porta Roseti durch Calabrien und Sicilien ergangen sein; vergl. reichssachen zum sept. 1241.
Charter: RI V,1,1 n. 3198
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. meldet einem ungenannten die unterwerfung von Faenza und fordert ihn auf dieselbe allen getreuen kund zu geben. Mirabilem obsidionis‒expertes. Huill. 5,1112.
Charter: RI V,1,1 n. 3254
Date: 1241?
Abstract: Friedrich II. verdankt dem erzbischof von Capua die übersandten geschenke, welcher er lieber von ihm noch bei lebzeiten, als vom testamentsexecutor oder erben entgegengenommen; hofft dass derselbe wiedergenese, da wie er höre nicht iede hoffnung entschwunden sei. Recepit nostra‒opportunam. Martene Coll. 2,1176. Huill. Pierre 368. ‒ Vgl. ebenda 1177 u. 367 ein bezügliches schreiben des Petr. de Vinea: Renitente consilio‒vita. ‒ Einreihung unsicher. Erzbischof Jacob ist 1240 mai, nr. 3109, zuletzt beim kaiser nachweisbar; die annahme, dass er 1242 gestorben, scheint auf blosser vermuthung zu beruhen.
Charter: RI V,1,1 n. 3255
Date: 1241?
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem capitän dem Heinrich Embriacus von Genua, der aus treue gegen ihn mit hinterlassung alles gutes die rebellische stadt verliess und ihm diente, zu seinem und der seinigen unterhalt aus den einkünften einer kirche fortan einen betrag bis zu hundert pfund zu zahlen. Ad nostre‒animetur. Petr. de Vin. 5,104. ‒ Frühestens um diese zeit, da nach den Ann. Jan. erst im frühiahr 1241 die anhänger des kaisers in grösserer zahl die stadt verlassen zu haben scheinen. Das ganze geschlecht stand nicht auf seiten des kaisers, da noch 1241 und 1247 Embriaci unter den städtischen behörden genannt werden.
Charter: RI V,1,1 n. 3179
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. dem iustitiar von Abruzzo, die güter derienigen einzuziehen, welche sich nach dem tode des vaters vor erlangter erlaubniss des kaisers schwören liessen. Ib. nr. 70, W. 660.
Charter: RI V,1,1 n. 3226
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. antwortet einigen (von Ariccia?) welche sich erboten hatten, ihm ihre stadt zu übergeben oder dieselbe zu verlassen, belobt sie wegen ihres eifers für die sache des reichs, überlässt es aber, da er sie nicht in gefahr bringen will, ihrer einsicht, ob sie sich stark genug fühlen, ihm die stadt zu unterwerfen, in welchem falle ihnen sein beistand nicht fehlen wird. Grata est in conspectu‒consumetur. Aus mehreren abschriften in der samml. der Mon. Germ. und Huillards nachlasse. In den hss. durchweg nur mit: quibusdam; in einer Münchner hs. mit: quibusdam civibus Aretemi. Da Arezzo nicht passt, so ist vielleicht an Ariccia zu denken, in welchem falle die ietzige sachlage durchaus entsprechen würde.
Charter: RI V,1,1 n. 3178
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. antwortet einem ungenannten auf anfragen bezüglich der von kirchen ererbten und erkauften güter, der ohne erlaubniss des kaisers verheiratheten barone und anderer angelegenheiten. Ib. nr. 69, W. 659.
Charter: RI V,1,1 n. 3177
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. antwortet dem Stephan de Anglone iustitiar von Abruzzo auf die anfrage wegen der barone welche ihre väterlichen güter ohne erlangung seiner erlaubniss besitzen, dass er alle von ihnen welche dem pabste turbacionis tempore anhingen gefangen setzen und ihre güter einziehen soll und zwar mit der vorsicht, dass er den befehl gegen alle an ein und demselben tage ausführt; dass er bezüglich der immer treu gebliebenen genauere untersuchung anstellen und darüber heimlich berichten soll. Exc. Massil. nr. 68, W. 658. ‒ Mit den folgenden mandaten nach der stellung zwischen nr. 3165 und 3180 wahrscheinlich in die frühere zeit des ian. gehörend.
Charter: RI V,1,1 n. 3230
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. drückt dem Marino de Ebulo generalvicar von Pavia aufwärts seine verwunderang aus, dass er zögerte ihm die auflösung des heeres der Genueser und deren niederlage mitzutheilen. Cum scias‒delectarent. Petr. de Vin. 5,77 (capitaneo). Huillard 6,897. ‒ Wurde in den iahren 1241 und 1242 mehrfach passen; am wahrscheinlichsten dürfte beziehung auf den gemeinsamen angriff durch Marino, Pallavicini und Ansaldus de Mari im aug. 1241 sein. Vgl. Ann. Januens., Ann. Plac.
Charter: RI V,1,1 n. 3232
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. erlässt eine verordnung wonach die wahl der podestaten (in Tuscien) fortan nur noch auf besondern befehl und erlaubniss des kaisers und seines capitän erfolgen soll. Erwähnt als imperiale mandatum et edictum nuper per Tusciam factum in urk. des generalcapitän Pandulf von Fasanella vom 27 nov. 1241 bei Pecori Storia di S. Gimignano 597. Rena e Camici 6c,56. Wahrscheinlich auch für die andern generalvicariate erlassen. Vgl. Ital. Forsch. 2,529 ff.
Charter: RI V,1,1 n. 3239
Date: 1241
Abstract: Friedrich II. schreibt einem deutschen fürsten wie er einst in Deutschland auf allgemeinem hoftage (zu Mainz im aug. 1235) von der gesammtheit der fürsten unter zustimmung aller anwesenden und hülfsanerbietung aufgefordert wurde, Italien der althergebrachten reichshoheit wieder zu unterwerfen; wie er demgemäss unter verwendung der schätze seines mütterlichen erbreiches und keine persönliche mühen scheuend ienem rathe gemäss vorgegangen sei ohne die fürsten in person und sachen in anspruch zu nehmen, von einzelnen abgesehen die im eifer für die ehre des reichs seine mühe theilten; wie er ohne die aufforderung der fürsten sich nicht darauf eingelassen haben würde; wie er sich um so mehr darüber zu beklagen habe, dass einzelne männer, die er erhöht, denen er sich und das reich anvertraut, seine getreuen und seine besitzungen mit feuer und schwert schädigten und die fürsten, wenn auch vergeblich, von der treue gegen ihn abwendig zu machen suchten; fordert daher ihn und die andern fürsten auf seinem sohne dem könige C. gegen iene mit ganzen kräften beizustehen, ehe die kunde von der innern zwietracht die Tartaren erreiche und zum angriffe anreize; kündigt seine absicht an nach Deutschland zu kommen, da er Italien durch die von ihm bestellten regiere und in kurzem ein pabst gewählt sein werde, der ihm und dem reiche als träger des andern schwertes ein genosse sein werde. Olim existentes‒faciamus. Huill. 6,3. ‒ Am 10 sept. schlossen die erzbischöfe von Mainz und Cöln ein bündniss, auf welches der von den Ann. S. Pantal. ohne genauere zeitbestimmung gemeldete verwüstungszug beider gegen das reichsgebiet in der Wetterau, den der kaiser zweifellos im auge hat, erst gefolgt sein wird. Der brief kann danach nicht schon in den sept. fallen, muss aber andererseits vor ende oct. geschrieben sein, da der kaiser die am 25 oct. erfolgte pabstwahl noch nicht kennt. Es wird ein rundschreiben an die deutschen fürsten sein, da persönliche beziehungen fehlen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 994.
Charter: RI V,1,1 n. 3259
Date: 1242 ian. 8
Abstract: Friedrich II. dem Landulf de Franco (iustitiar von Terra di Bari und d'Otranto) dem Wilhelm de Neridone, da er am hofe treue und mannschaft geschworen habe, die von seinem vater ererbten lehen zu sichern. Exc. Massil. nr. 32, W. 674.
Charter: RI V,1,1 n. 3263
Date: 1242 ian. 19
Abstract: Friedrich II. befiehlt einem ungenannten, die vormundschaftliche verwaltung der güter des verstorbenen Wilhelm de Casali Campi maioris für die curie zu übernehmen, und für wittwe und kinder in angegebener weise zu sorgen. Exc. Massil. nr. 30, W. 674.
Charter: RI V,1,1 n. 3264
Date: 1242 ian. 30
Abstract: Friedrich II. meldet seinem schwager dem könig Heinrich von England mit grossem schmerz aber auch mit ergebung den am 1 dec. 1241 erfolgten tod der kaiserin Isabella. Prospera qui‒conservari. Matth. Paris ad 1242, ed. Luard 4,175. Rymer. Huill. 6,26. ‒ Der ausstellort, ietzt l'Incoronata, liegt ein paar stunden südöstlich von Foggia. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 335.
Charter: RI V,1,1 n. 3261
Date: 1242 ian. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt dem kloster Montevergine die näher bezeichneten schenkungen des Umfridus de Sarno und anderer genannten, wonach sie dieselben frei von leistungen an die curie besitzen sollen unter ausserkraftsetzung seiner constitution (3,29) über den verkauf des an kirchen geschenkten liegenden guts binnen iahresfrist. Pertz ex or. in Montevergine. Huill. 6,22. Minieri Riccio Saggio di cod. dipl. 1,27. ‒ Mit 1241, ind. 14, imp. 21, jer. 15, sic. 43. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Montevergine, Klosterarchiv. Regest: Mongelli, Regesto-di Montevergine Nr. 1904 (mit irrigem 1241).
Charter: RI V,1,1 n. 3262
Date: 1242 ian. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt denen von San Gimignano auf deren durch boten vorgetragene bitte deren gute gewohnheiten und besitzungen, nisi sint de dominio nostro et imperii und salva in omnibus imperiali iustitia. Coppi Ann. di San Gimignano 2,104. Huillard 6,21. Pecori Storia di San Gimignano 597 ex or. ‒ Mit 1242 ind. 15. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Siena, Archivio di Stato. Druck: Miscellanea storica della Valdelsa 61/62 (1956), 45 aus Kopien. Regest: Schneider, Reg. Volaterranum Nr. 588.
Charter: RI V,1,1 n. 3260
Date: 1242 ian. 00
Abstract: Friedrich II. giebt den bürgern von Speier in betracht ihrer treue nach ihrer bitte den Speierbach wieder zurück, welchen er behufs der von ihm bei Rechholz errichteten mühle hatte ableiten lassen, doch so dass sie die auf iene mühle verwendeten kosten seiner kammer erstatten. Lehmann Speir. Chronik. 523. Lünig Reichsarchiv 14,466. Mon. Boic. 31a,574. Remling Urkkb. 1,221. Huillard 6,25. ‒ Mit 1241 resp. 1240 und ind. 15. [Die urkk. dieses monats aus Foggia, welche auch verschiedene aufenthalte treffen können, lassen sich nicht sicher einreihen, da die sonst genannten orte in der nähe liegen.] Verbesserungen und Zusätze:Hilgard Urk. 52. Verbesserungen und Zusätze (1983):Kopie 18. Jh. in Karlsruhe, GLA., 65/1013, 183.
Charter: RI V,1,1 n. 3267
Date: 1242 feb. 21
Abstract: Friedrich II. einem ungenannten, dem Johann von Sorrent ein demselben von seiner mutter überlassenes lehen zu sichern und die leute desselben zum gehorsam anzuhalten, da derselbe am hofe treue und mannschaft beschworen habe. Ib. nr. 31, W. 674.
Charter: RI V,1,1 n. 3265
Date: 1242 feb. 00
Abstract: Friedrich II. bestätigt auf bitte des an seinem hofe erschienenen abtes von Sta Eufemia (bei Nicastro) den tausch welchen einst (olim) in seinem namen der grosscämmerer von Calabrien Mattheus Marchafaba sein getreuer mit dem kloster einging, wonach dieses das kaiserliche gut Nocera (nordwestlich von Nicastro) und anderes gegen die burg und die hälfte der stadt Nicastro erhielt. Per m. Jac. de Bantra not. Fiore Calabria illustrata 2,122. Huill. 3,258. ‒ Nur mit 1240, ind. 4, welche nicht zusammen stimmen. Von Huill. nach der ind. zu 1231 eingereiht. Aber 1231 war der kaiser auch in den ersten tagen des febr. kaum noch zu Foggia. Jacob von Bantra wird bis dahin nur in einer der dem itinerar sich fügenden urkk., oben nr. 1535, genannt, dagegen oft 1239 und 1240 im Reg. Frid. Mattheus Marchafaba war allerdings bis nov. 1230 grosscämmerer von Apulien, wurde zu dieser zeit nach Rich. Sang. eingekerkert, wurde nach den Ann. Sic. 1234 secretus von Calabrien und Apulien und starb 1239 aug. 1; ist er nicht ausdrücklich als verstorben bezeichnet, so würde doch die fassung der urk. recht wohl der zeit nach seinem tode entsprechen, während sie 1231 zweifellos nicht passt. Nähmen wir an, es sei ind. 14 statt 4 zu lesen, so würde uns das auf 1241 führen, wo allerdings iahr 1240 noch passen würde, nicht aber der ort. Gehen wir, da die iahresangaben iedenfalls corrumpirt sind, vom orte aus, so dürfte einreihung zu 1242 den umständen am meisten entsprechen.]
Charter: RI V,1,1 n. 3279
Date: 1242 märz 00
Abstract: Friedrich II. schreibt allen baronen vasallen und übrigen leuten in der grafschaft Hennegau, und gebietet ihnen die von ihm seiner zeit dem Johann und Balduin, söhnen des Burcard von Avesnes und der schwester des grafen von Flandern Margareta, unter goldbulle ertheilte vollständige legitimation und gleichstellung der geburt, welche nun wie er vernimmt von Wilhelm Guido und Johann, den von der gedachten Margareta später mit Wilhelm von Dampierre erzeugten söhnen, bestritten wird, aufrecht zu erhalten und zu schirmen. Martene Thes. 1,1021. Mieris Charterboek 1,217. Huill. 6,33. Van den Bergh Oorkkb. 1,211 zu 1243. ‒ Im cartular nr. 48 s. 211 zu Brüssel mit 1242 und ind. 15 also hierher ganz passend. [Ebenso im or. zu Mons nach samml. der Mon. Germ.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Kanzleimäßige Schrift. Or. in Mons, Archives de l'état. Druck: Zeumer, Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung. 1904. S. 66 Nr. 60 -- 2. Aufl. 1913. S. 84 Nr. 65. Deutsche Übers.: Weinrich 520 Nr. 128 b.
Charter: RI V,1,1 n. 3277
Date: 1242 märz 00
Abstract: Friedrich II. antwortet den racionales Thomasius de Brundusio und magister Procopius bezüglich mehrerer die rechnunglegung des iudex Leo de Juvenacio, früheren grosscämmerer von Apulien, betreffender puncte, der sich unter anderm beschwerte, dass ihm zur ergänzung seiner belege nur per totum hunc mensem marcii frist gegeben sei. Ib. nr. 131, W. 677. ‒ Wegen des iahres dieses für die bezügliche gruppe vorzugsweise massgebenden stückes vergl. die anmerkung von Winkelmann.
Charter: RI V,1,1 n. 3289
Date: 1242 apr. 00
Abstract: Friedrich II. ernennt den Manno sohn des Orlandinus einwohner von Cortona zu einem kaiserlichen notar. Archivio stor. It. App. 2,464. Huill. 6,38.
Charter: RI V,1,1 n. 3290
Date: 1242 mai 3
Abstract: Friedrich II. schreibt der stadt Mantua dass er wegen der noch immer nicht zu stande gekommenen wahl eines pabstes an seinem vorsatz die Lombardei zu besuchen gehindert sei, meldet ihr dass er statt seiner seinen sohn Heinrich könig von Torre und Gallura generallegaten des reichs in Italien mit einem heere dorthin absende, und fordert sie auf seinem sohne gleich als ihm selbst beiständig und gehorsam zu sein. Cum circa‒singulorum. Ex copia sec. 13 in Mantua. Huill. 6,39. ‒ Vgl. oben nr. 3229.
Charter: RI V,1,1 n. 3291
Date: 1242 mai 3
Abstract: Friedrich II. beauftragt den compalatius von Neapel mit der untersuchung der klage des Jacob Malabacca, welcher behauptet bei nothgedrungenem verkaufe eines hauses zu Neapel um mehr als die hälfte des werthes geschädigt zu sein. Pecchia Storia di Napoli l. 2 p. 227. Huill. 6,41.
Charter: RI V,1,1 n. 3297
Date: 1242 mai 21
Abstract: Friedrich II. dem Johann de Zoffo (magister camerarius in Calabrien), den brüdern de Giunc(is), welche Francorum more viventes früher vom ältesten bruder, der alle väterlichen lehen hatte, unterhalt und kleidung zu beanspruchen hatten, während die lehen nun racione balii in gewalt der curie für den pupillen seien, aus den einkünften des lehen unterhalt und kleidung zukommen zu lassen. Exc. Massil. nr. 33, W. 679.
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