Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 3635
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. meldet (einer stadt in Tuscien) dass er von den benachbarten treuen Lombarden unterstützt die martis secundo presentis mensis zur belagerung von Parma vorgerückt sei; befiehlt auf aufforderung seines sohnes Friedrich von Antiochien grafen von Alba und generalvicar in Tuscien möglichst zahlreiche streitkräfte zu seinem heere zu schicken; lugt hinzu dass er nach dem berichte vieler, welche aus furcht vor ihm die stadt verlassen, auf baldige unterwerfung rechnen dürfe, Ut de felicibus‒largiatur. Petr. de Vin. 3,86 (mit dem irrigen: die secundo presentis mensis augusti). Huill. 6,558.
Charter: RI V,1,1 n. 3648
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. beauftragt den magister Gualterius de Cusentia, (vergl. nr. 3233) da, wie er ihm im vertrauen mittheile, der sieg seiner sache vor allem von der beschaffung reichlicher geldmittel abhänge, durch ganz Sicilien ohne ansehen der person alles der curie irgend gebührende geld einzutreiben und an das aerar zu Antrodoco oder auf verlangen des G. de Palear grafen von Manupello, den er auf sechs monate zum kriegshauptmann bestellte, an dessen kriegszahlmeister Philipp de Logotheta abzuliefern. Ib. nr. 55 u. 108, W. 690.
Charter: RI V,1,1 n. 3636
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. antwortet einer stadt auf deren ihre bereitwilligen dienste anbietendes schreiben, dass er mit den getreuen Lombarden zur belagerung von Parma vorgegangen sei und dasselbe so bedränge, dass er freiwillige oder erzwungene unterwerfung bald erhoffe; fordert sie auf bewaffneten zuzug zu schicken. Benigne recepit‒studeatis. Petr. de Vin. 3,77. Huillard 6,564. ‒ Die adresse: Mutinensibus, wird unrichtig sein; es handelt sich sichtlich um eine stadt ausserhalb der Lombardei.
Charter: RI V,1,1 n. 3628
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. fordert seine getreuen auf dass sie infra quindecim dies post octavas pentecostes (also bis längstens iuni 9) sich bewaffnet bei ihm zu Chambery einstellen sollen um ihn nach Lyon zu geleiten, wo er sich a sua infamia reinigen will. Nur erwähnt im schreiben des pabstes vom 30 mai, Huill. 6,536. Verbesserungen und Zusätze:Auch abgesehen von dem abfalle Parmas, wegen dessen Friedrich von Turin umkehrt, würde ihm der marsch nach Lyon kaum möglich geworden sein, da der graf von Faucigny feindlich war, s. nr. 7784. Nach Salimb. 20 wollte Friedrich nach Lyon gehen ad capiendum papam cum cardinalibus, ut credebatur.
Charter: RI V,1,1 n. 3631
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. belobt die von Pisa dass sie wie ihm Friedrich von Antiochien generalvicar in Tuscien und von Amelia bis Corneto und durch die Maritima mittheilte, auf dessen aufforderung sich wacker an der verwüstung des gebietes von Perugia betheiligten und fordert sie auf, auch weiter auf bedrängung der rebellen, insbesondere der von Perugia bedacht zu sein; beglaubigt bei ihnen den ritter T. und den iudex R. de Urbe, welche er zur verhandlung über die in der ihnen übergebenen besiegelten aufzeichnung näher angegebenen punkte an sie abschickt. Gratum gerimus‒commendemus. Petr. de Vin. 3,49. Huill. 6,539. ‒ Den halt für die einreihung gibt, dass Friedrich von Antiochien anfang iuni im gebiete von Perugia stand.
Charter: RI V,1,1 n. 3650
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. schreibt den rationales Sicilie wie er einst, als er das königreich verliess um Germanien wiederzusehen, bezüglich der rechnunglegung der beamten allen befahl, sich nach ende ihrer amtsführung zur rechenschaft in seiner magna curia bei seiner anwesenheit im königreiche persönlich zu stellen, oder in seiner abwesenheit coram eo, qui vices nostras ibidem pro tempore gereret, wie das in dem im ganzen königreiche veröffentlichten schreiben an seinen sohn Heinrich und dessen räthe bestimmt sei; wie er dann, als er den umständen sich fügend und den zug nach Germanien verschiebend sich zu längerm aufenthalte in der Lombardei entschloss, einige der räthe seines sohnes zu sich berief, andere anderweitig verwandte, während er doch die bewohner des königreichs nicht bemühen wolle, in das kaiserreich zu kommen; dass demnach sie iene rechenschaft der beamten in genau angegebener weise entgegennehmen sollen. Inter accidentium‒puniendum. Petr. de Vin. 3,64. Huill. 6,577. Exc. Massil. nr. 57 u. 110, W. 693. ‒ Wegen der zeit vgl. zu nr. 3647.
Charter: RI V,1,1 n. 3642
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. antwortet getreuen Parmensern auf deren bitte, einige ihrer mitbürger welche zur zeit der plötzlichen rebellion von Parma dort gefangen gesetzt wurden, gegen von ihm gefangen gehaltene Parmenser auszulösen, dass er dieselbe gern erhört haben würde, wenn nicht das allgemeine interesse darunter leide, da er nach einigen anzeichen von der gefangenhaltung der zu anfange des krieges in seine hände gefallenen Parmenser die unterwerfung der stadt erhoffen dürfe; dass er dagegen zur auslösung gegen andere gefangene bereit sei. Litteras vestras‒condescendet. Huill. 6,590. ‒ Ebenda 6,589 ein schreiben in welchem die gefangenen zu Parma klagen, dass sie, seit der marchio (Lancia?) die im gefechte gefangenen Parmenser ad eiusdem ereptionis salutem faceret coherceri, überaus schlecht behandelt werden, und um auslösung bitten. Infandum sed plus‒maiores etc. ‒ Der kaiser hatte eine grosse zahl gefangener aus Parma, da gleich nach dem abfalle Modena und Reggio die dort als besatzung befindlichen und die zu Modena studirenden Parmenser gefangen genommen hatten; durch den sieg Enzios bei Quattro Castella wurde dann die zahl vergrössert. Insbesondere in den früheren zeiten der belagerung (in die demnach das von Huill. zu feb. 1248 eingereihte schreiben zu setzen sein wird) liess der kaiser mehrfach einzelne gefangene im angesichte der stadt hinrichten, um dadurch die übergabe zu bewirken. Vgl. Ann. Parm. und Salimbene.
Charter: RI V,1,1 n. 3608
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. schreibt ungenannten dass er wünsche ihren durch seine abwesenheit veranlassten bedrängnissen ein ende zu machen und den übermuth der rebellen zu züchtigen; dass er daher ietzt nach vollständiger ordnung der angelegenheiten des königreichs, so dass er sich im rücken sicher fühle, eilends nach Deutschland aufbrechen werde; fordert sie zu standhaftem widerstande auf. Tribulacionibus et angustiis‒invenisse. Winkelmann Acta 362. ‒ Von W. zu 1249 feb. eingereiht, wo allerdings ein zug nach Deutschland, aber nicht vom königreiche, sondern von Tuscien aus in aussicht genommen war. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 1452.
Charter: RI V,1,1 n. 3655
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. antwortet (einem capitän) und belobt ihn dass er in veranlassung der bedenklichen gerächte über Turin sich selbst mit starker truppenmacht dorthin begab und die verdächtigen gefangen gesetzt habe; befiehlt ihm auf die fortwährende bereitschaft der dienstpflichtigen ritter seiner iurisdiction, insbesondere auf die sorgsame hut der stadt Turin bedacht zu haben. Consueta benignitate‒representet. Petr. de Vin. 3,84 und 5,102. Huillard 6,922. ‒ Das schreiben wird an den markgrafen Jacob von Carretto gerichtet sein, der in dieser zeit capitän von Asti aufwärts war; vergl. Ital. Forsch. 2,502. Es wird in die zeit vor dem versuche des markgrafen von Montferrat auf Turin gehören, der anscheinend gegen ende 1247 fallt; vgl. Ann. Placent.
Charter: RI V,1,1 n. 3660
Date: 1247?
Abstract: Friedrich II. meldet dem capitän (der Romagna), dass ihm von denen von Cesena (Cesanae) vorgestellt sei, dass sie wegen der vielen leistungen für den kaiser so in schulden gerathen seien, dass sie keine mobilien mehr haben, um dieselben zu zahlen, wenn ihnen nicht gestattet werde, getreide und wein zu lande und zu meere zu verführen und zu verkaufen; befiehlt ihm, das bis zur deckung der schulden zu gestatten, aber gegen sicherstellung, dass nichts an ungetreue verkauft werde. Pro parte universitatis‒expedire. Petr. de Vin. 5,87. ‒ Beachtenswerth als zeugniss, dass auch im kaiserreich ähnliche beschränkungen des verkehrs eingeführt waren, als im königreiche. Einreihung unsicher; am wahrscheinlichsten nicht lange vor den allgemeinen abfall der städte der Romagna im iuni 1248 gehörend.
Charter: RI V,1,1 n. 3633
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige vom Frankreich dass derselbe aus seinem frühern schreiben seine absicht nach Lyon und dann nach Deutschland zu gehen entnommen haben werde; dass er dann, da ihn am fasse der alpen die nachricht vom abfalle Parmas ereilte und ihm die herstellung der verhältnisse Italiens vorzüglich am herzen liege, seinen plan änderte und ad presens festinis gressibus versus Parmam zurückkehre und die baldige unterwerfung der stadt erhoffe, da dieselbe unbefestigt, auf allen seiten von reichstreuen städten und orten umgeben sei, und fast alle ritter und ein grosser theil der popolaren ihm anhänge und bei seinem sohne könig Heinrich, mit dem sie zur zeit des überfalls in das Brescianische gezogen waren, vor der stadt seien; beglaubigt bei ihm den (Petrus) magister (marestallae), den H. de Rivellis und seinen capellan magister Margaritus. Qualiter ad‒credatis. Mart. Coll. 2,1139. Huill. 6,554.
Charter: RI V,1,1 n. 3632
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. meldet (einem capitän) dass die getreuen Aretiner ihn um loslassung ihres mitbürgers R. ersuchten, welcher unbewaffnet in dem heere der rebellischen Perusiner gegen das getreue Foligno gefangen wurde und durch ihn im kerker gehalten werde; fordert ihn auf über die umstände der gefangennahme des R. zu untersuchen und an die curie zu berichten. Pro parte universitatis‒procedendum. Petr. de Vin. 5,41. Huill. 6,540. ‒ Einreihung sehr ungewiss. Es ist kaum wahrscheinlich, dass es sich um einen der 1246 märz 31 bei Spello gefangenen handelt. Am wahrscheinlichsten dürfte an den erfolgreichen zug der Perusiner gegen Foligno zu denken sein, welcher in der Eulistea des Bonifacius Veronensis, Arch. stor. 16,36 ff., erzählt ist, und der nach der folge der darstellung allerdings zu 1247 gehören dürfte, wozu dann freilich s. 41 die erwähnung, dass der kaiser damals Faenza belagerte, nicht passt. Scheint mir ein zusammenhang mit dem zuge Friedrichs von Antiochien kaum wahrscheinlich, so stelle ich beim mangel eines genügenden haltes nach dem vorgange Huillards das schreiben zu dem vorhergehenden.
Charter: RI V,1,1 n. 3604
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. meldet (einem vicar in Italien) dass er nun, wo die verhältnisse des königreichs nach bestrafung der verräther ihm freie hand geben, die zum kriege geeignetste zeit nicht abwarten wolle um gegen die rebellen in Italien zu ziehen, und daher beabsichtige in introitu futuri mensis februarii aus dem königreiche nach Italien aufzubrechen; fordert ihn daher auf mit allen getreuen seiner iurisdiction wohlgerüstet bereit zu stehen, damit sein vorgehen gegen die rebellen keine verzögerung erleide. Etsi potentie‒retardari. Petr. de Vin. 2,47. Huill. 6,491. ‒ Mit den unpassenden adressen: cuidam nobili, und: capitaneo Calabrie. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 4r, (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 400 Nr. 11 (Schaller).
Charter: RI V,1,1 n. 3634
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. schreibt (dem hauptmann des königreichs), wie er entschlossen gewesen sei nach Lyon zu ziehen um dort im angesicht seines gegners vor den transalpinischen völkern seine sache persönlich zu vertreten, und dann nach Deutschland zu gehen um dessen wirren beizulegen; wie der pabst zahlreiche ultramontane ritter geworben, um sie zu den Mailändern stossen zu lassen und damit seine plane zu hindern, denen aber der graf von Savoien die bergpässe schloss (vgl. Ann. Januens., wonach der pabst 1500 ritter geworben hatte); wie der graf von Savoien und der Delfin von Vienne in den alpen zu deren übersteigung schon alles für ihn vorbereitet hatten, als er an deren fusse angekommen die nachricht von dem abfall Parmas erhalten habe, weshalb er nun zur belagerung dieser offnen stadt sich wende und dort dem bisher in Ligurien geführten kriege ein ende zu machen gedenke, während Deutschland sich willig den geboten könig Conrads füge; fordert ihn auf, die getreuen der ihm anvertrauten provinz durch verlesung dieser neuigkeiten zu ermuthigen. Repetentibus nobis‒letiores. Petri de Vin. Epp. 2,49. Huill. 6,655. ‒ [Einen capitän des königreichs gab es in dieser zeit nicht; das schreiben wird an die iustitiare gerichtet sein.]
Charter: RI V,1,1 n. 3659
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. befiehlt dem capitän (der Romagna) dem abte und convente von S. Severo zu Ravenna, welche wegen der den kaiserlichen boten und beamten iener gegenden für die curie gezahlten collecten und wegen anderer ausgaben in schulden gerathen waren und welchen der capitän veräusserung von gütern ohne besondere erlaubniss des kaisers untersagt hatte, solche veräusserung bis zum betrage iener schulden zu gestatten, damit die güter des klosters durch die last der zinsen nicht völlig in verfall gerathen. Pro parte abbatis‒lapidentur. Petr. de Vin. 3,51. ‒ Einreihung unsicher. Die besteurung der kirchen des kaiserreichs scheint ende 1240 begonnen zu haben, vergl. nr. 3166, also wohl erheblich später. Aber wohl vor 1248 iuni, wo Ravenna abfiel; wurde es 1249 oct. wiedergewonnen, so scheinen reichsbehörden dort nicht mehr eingesetzt zu sein.
Charter: RI V,1,1 n. 3647
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. bestellt da ihm in Italien weilend die sorge für den frieden seines königreiches anliegt, den grafen Walter von Manupello auf sechs monate de latere nostro zum kriegshauptmann im königreich, generalem in regno capitaneum super guerram, quam quod absit moveri contingeret contra regnum, ihm seine schwiegersöhne R. grafen von Caserta und Thomas von Aquino, dann Philipp Chinardus, Americus Severii und Americus de Baczano als räthe und helfer beiordnend. Exc. Massil. nr. 54 u. 107, W. 689. ‒ Wegen der zeit dieser und der in den Exc. folgenden nrr. vergl. die bemerkungen von Winkelmann, wonach dieselben zwischen 1247 sept. 1 und 1248 feb. 18 fallen müssen. Am wahrscheinlichsten werden diese massregeln getroffen sein, als der kaiser sich überzeugte, dass es einer überwinterung vor Parma bedürfe und er demnach noch länger vom königreiche abwesend sein werde. Mag weiter das anno proximo preterite quinte indictionis in nr. 3650 nicht gerade bestimmt erweisen, dass die indiction erst kurz vorher gewechselt hatte, so ist es an und für sich wahrscheinlich, dass weisungen, wie die an die rationales ertheilten, nicht zu lange nach ablauf des amtsiahres erfolgten. Die veranstaltungen für die sicherung des königreichs mögen damit zusammenhängen, dass der kaiser, wie die Ann. Januens. zu anfang 1248 melden, damals sehr einen angriff der Genueser auf Sicilien fürchtete. Aber auch dann würde das doch kaum nöthigen, die stücke erst zu 1248 einzureihen.
Charter: RI V,1,1 n. 3640
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. fordert ungenannte (die bürger von Worms?) auf bei ihrer standhaften treue, welche sich durch fünf iahre fortgesetzte angriffe der feinde nicht erschüttern liess, zu verharren und sich nicht schrecken zu lassen, da er nach besiegung der stadt Parma und ihrer anhänger, quos valida obsidione iam cinximus, alsbald zu ihrer unterstützung nach Deutschland kommen werde. Puritatem fidei‒processuri. Winkelmann Acta 344.
Charter: RI V,1,1 n. 3657
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. meldet (einem vicar) dass er verfügt habe, dass alle cleriker oder religiosen, welche auf befehl des pabstes oder seines legaten den gottesdienst unterlassen oder die spendung der sacramente verweigern, aus ihrem aufenthaltsorte vertrieben werden und ihre ererbten und kirchlichen güter verlieren sollen, von denen iene den intestaterben, diese treuen clerikern zuzuweisen seien; dass weiter kein religioser seinen wohnort ohne schriftliche erlaubniss des dortigen podesta verlassen dürfe; befiehlt ihm diese bestimmungen in alle statute der orte seiner iurisdiction eintragen und zugleich verkünden zu lassen, dass er allen getreuen clerikern ihre privilegien und kirchlichen freiheiten erhalten und ohne vollständige restitution derselben keinen frieden mit dem pabste eingehen werde. Ne per excogitate‒reducantur. Petr. de Vin. 1,4 (magistro iusticiario regni Sicilie). Huillard 6,581 (iustitiariis regni et imperii). ‒ Das rundschreiben ist zweifellos zunächst nicht an beamte des königreichs, sondern wegen erwähnung des podesta und der eintragung in die statuten an solche im kaiserreiche, also wohl an die generalvicare erlassen. Nach der erwähnung im schreiben des pabstes vom 18 apr. 1248 ist es iedenfalls in dem diesem tage vorangehenden iahre erlassen. Vgl. auch das undatirte päbstliche schreiben Fontes rer. Austr. II 25,198. Für genauere einreihung fehlt ein halt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Nach Vermerk in der Dipl.-Kartei des Dt. Hist. Inst. in Rom vor 1247 IV. 26 entstanden. Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204,7 v--8 r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 402 Nr. 27 (Schaller). Druck: MGH. Constit. II, 376 Nr. 269.
Charter: RI V,1,1 n. 3643
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. antwortet einem getreuen auf dessen bitte um erwirkung der befreiung seines wegen seiner treue mit anderen zu Parma gefangen gehaltenen sohnes, dass er auf befreiung derselben bedacht sein werde. Fidem solitam‒reputamus. Petr. de Vin. 3,53. Huill. 6,590.
Charter: RI V,1,1 n. 3617
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. schreibt den französischen grossen (dem könige von Frankreich), wie einst pabst Gregor im bunde mit den Mailändern und anderen rebellen ihn übereilt excommunicirte; wie dann der ietzige pabst nach dem concil von Lyon vergeblich königen und fürsten das so lange schon dem staufischen hause zustehende kaiserthum und seine königreiche anbot und dann, da niemand bei seinen lebzeiten zur übernahme bereit war, aus seiner hausgenossenschaft verschwörer erkaufte; wie er dann, da er seine ermordung schon geschehen glaubte, den ihm verwandten landgrafen von Thüringen zum könige erhob, nachdem diesem von geistlichen fürsten eidlich bekräftigt wurde, dass er todt sei, und ihm dispensation wegen seiner unerlaubten ehe gewährt wurde; wie unwahrscheinlich an und für sich die beschuldigung sei, dass er den pabst habe ermorden lassen wollen, wie das angeblich von gefolterten bekannt sei; wie dagegen die mitschuld des pabstes nicht geläugnet werden könne, der seinen tod vorausverkündet habe, der den verschwörern hülfstruppen mit dem bischofe von Albano geschickt hätte, wenn er nicht zuvorgekommen wäre, der endlich zu Anagni geflüchtete von den verschwornen aus dem gute des bisthum Palestrina erhalte; wie er demnach einem vater nicht vertrauen könne, der den sohn nicht blos enterbt, sondern den enterbten auch zu tödten sucht; schliesst dass er die vom könige von Frankreich, der ihn mit dem pabste zu versöhnen suche, erbetenen gesandten sogleich geschickt haben würde, wenn er nicht nach Deutschland eilend dort vorher mit den fürsten den auf Johannis bapt. (iuni 24) angesagten tag abhalten wolle, um dann nach rath derselben sowohl von ihm, als von den fürsten bevollmächtigte boten an den könig senden zu können. Attigisse iam‒transmittemus. Höfler Friedr. 417 (an den könig mit entsprechenden änderungen). Huill. 6,514. ‒ Das Perme oder Palme der hss. ist wohl zweifellos auf Parma zu beziehen. Viel später könnte der brief schon desshalb nicht fallen, weil der zug in der richtung von Lyon noch nicht ins auge gefasst ist. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 1499. Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 97 Nr. 47 (ohne Anfang) -- Heinisch S. 618.
Charter: RI V,1,1 n. 3627
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. schreibt dem graf H. von St. Paul (dem grafen Dalphin) dass er beschlossen habe sich nach Lyon zu begeben ad offerendam purgationem personalem super notam infamie, womit der pabst ihn auf der versammlung der prälaten zu Lyon gegen gott und das recht zeichnete, in dortiger gegend eine feierliche sprache abzuhalten und dann weiter nach Deutschland zu ziehen, fordert denselben zugleich auf ihm an tag und ort, wie die überbringer sie bezeichnen werden, zuzug zu leisten. Quoniam ad‒nostri. Martene Coll. 2,1316. Huillard 6,528. ‒ [Wohl ein rundschreiben, welches bei fast wörtlicher übereinstimmung der bezüglichen angabe der Ann. S. Pantaleonis zu grunde liegen wird: Circa penthecosten imperator depositus disponit venire in Galliam locuturus cum quibusdam fidelibus suis in Burgundia et vocans ad diem placitum ducem Brabantie et multos nobiles de Teuthonia, ut coram eis expurgationem faceret, ut dicebatur, de obiectis sibi a papa criminibus.] Verbesserungen und Zusätze:In dem hierauf bezug nehmenden päbstlichen rundschreiben iuli 2 nr. 7841 heisst es: de fidei nota, quam male sibi conscius habebat. — Der graf von S. Paul war ein führer des im herbste 1246 gestifteten bunds französischer grossen gegen den clerus, s. nr. 11496. Verbesserungen und Zusätze (1983):Druck: MGH. Constit. II, 375 Nr. 268. Regest: Chevalier, Regeste dauphinois Nr. 8327.
Charter: RI V,1,1 n. 3652
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. schreibt einem ungenannten procurator (des gutes der erledigten kirchen) über die missbräuche, welche sich cleriker, welchen er ex dignitatis antique fastigio quam habemus in ecclesiis regni nostri vacantibus kirchengut anweisen liess, zu schulden kommen lassen, indem sie sich mehrere pfründen zu verschaffen wissen, dürftige in der hoffnung auf einträglichere aufgeben oder bei anweisung bestimmter geldbeträge die einkünfte der pfründen zu gering angeben; befiehlt ihm das in angegebener weise abzustellen. Sepe contingit quod dum‒rescripturus. Martene Coll. 2,1182 u. Huill. 4,224 (iusticiario Apulie). Archivio stor. Siciliano 2,173. ‒ Zeit unsicher; hier eingereiht weil nach nr. 3651 auf demselben, wahrscheinlich einst einem regestenbuche angehörenden blatte im archive des klosters Martorana folgend. Verbesserungen und Zusätze (1983):stammen nicht aus einem Registerfragment, sondern aus einer Formularsammlung des ausgehenden 14. Jhs. Sthamer, Studien über die sizilischen Register Friedrichs II., in: SB. der preuß. Ak. der Wiss. zu Berlin. Philos.-hist. Klasse 1920, 609 f. -- Druck: Mazzoleni, La registrazione 5,53f. und 55 (mit Abb.).
Charter: RI V,1,1 n. 3646
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. schreibt den Capuanern (den capitänen des königreichs) weiter über die belagerung von Parma, dass Heinrich könig von Sardinien und Ezelin von Romano Brescello am Po eingenommen und befestigt haben, dass sie dadurch im stand waren in der gegend des canals Tagliata ein starkes heer, welches unter führung des cardinal Octavian heranzog, aufzuhalten und dass die Parmenser von zwei seiten eingeschlossen und dem grössten mangel an salz und lebensmitteln ausgesetzt sich bald würden ergeben müssen, wie sich das aus aufgefangenen briefen an den cardinal und die Mailänder ergebe. Dum imperii‒permulcemus. Petr. de Vin. Epp. 2,37. Huill. 6,569. Verci Ecelini 3,306. ‒ [Setzte B. das schreiben zum ian., so war ihm die zeit der einnahme von Brescello noch nicht bekannt.]
Charter: RI V,1,1 n. 3611
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. König Heinrich (sohn des kaisers) schreibt dem könig von England seinem oheim, dass er nun, nachdem er getauft und ad annos alicuius cognitionis gekommen sei und ihn sein vater in solio suo, ut toti regno Sicilie usque ad reditum suum de Italicis partibus de consiliariorum disponamus consilio, zurückliess, nicht länger zögern wolle, ihn zu begrüssen. Si magnificentie‒nuntiorum. Baluze Miscell. 3,100. Huill. 6,504. Rymer 1,267. Fontes Austr. II 25,206. ‒ Wohl mit dem vorhergehenden schreiben abgesandt. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 96 Nr. 46.
Charter: RI V,1,1 n. 3610
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige von England dass er im begriffe nach Italien zurückzukehren seinen sohn Heinrich, dessen neffen, nachdem er die taufe empfangen, zu seinem stellvertreter im königreiche Sicilien bestellt, ihm räthe beigeordnet und in solenni curia allen bewohnern des königreichs befohlen habe, demselben zu gehorchen; erklärt den langen aufschub der taufe durch die bitte einiger seiner freunde an der päbstlichen curie, welche dazu riethen, damit bei der leider vergeblich erhofften wiederherstellung des friedens mit der kirche die taufe durch den pabst selbst vollzogen werden könne. Dum perfecte‒apprehendat. Petr. de Vin. 3,21. Huill. 6,502. Rymer (ed. 1816) 1,233.
Charter: RI V,1,1 n. 3609
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. schreibt denen von Orvieto dass er intrante februarii die viiii. die feinde angriff, besiegte und mit gefangenen in sein lager zurückkehrte. Quum gloriosi‒victores. Huill. 6,919. ‒ Ist das schreiben nicht etwa blosse stylübung, so lässt es sich mit Huill. wohl nur um diese zeit einreihen; und die auch durch die adresse nahe gelegte annahme, es handle sich um einen sieg über die Perusiner, scheint eine unterstützung zu finden in den Brevi Annali di Perugia, Arch. stor. 16,56, zu 1246, aber wohl auf 1247 zu beziehen, da auch die niederlage bei Spello irrig zu 1245 gesetzt ist: L'imperatore Federigo venne nel distretto di Perugia e mise il campo a Sansoste (San Sisto südwestlich unter Perugia?). Doch könnte dieser nachricht auch eine verwechslung mit dem zuge Friedrichs von Antiochien gegen Perugia im frühiahr 1247 zu grunde liegen. Jedenfalls aber scheint die tagesangabe zum itinerar nicht zu stimmen. Allerdings fehlt aus dem febr. iede datirung (wegen der von Huill. zu feb. 18 eingereihten urk. aus Capua vergl. zu apr. 18) und es wäre denkbar, dass der kaiser aus dem gebiete von Perugia wieder rückwärts nach Terni zog, weil dort ein tag angesagt war oder weil er sich überzeugte, dass der durchmarsch durch das gebiet von Perugia nach norden nicht zu erzwingen sei. Aber einmal ist es schwer denkbar, dass der kaiser, wenn er 31 ian. noch zu Foggia war, schon am 9 feb. vor Perugia stand; weiter würde er dann nach dem siege noch sechs wochen in dieser gegend oder zu Terni gezögert haben, während doch alles darauf deutet, dass er rasch zum norden strebte. Danach würde selbst die änderung von ineunte in exeunte kaum genügen, und eher an martii statt februarii zu denken sein. Aber die ganze nachricht ist doch eine überaus unsichere.
Charter: RI V,1,1 n. 3639
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. dankt (getreuen in Tuscien) dass sie auf aufforderung seines sohnes Friedrich von Antiochien grafen von Alba und generalvicar in Tuscien ritter sandten; fordert sie auf nun auch den dreimonatlichen sold für dieselben rasch zu senden, da er beabsichtige die stadt durch fortgesetzte belagerung und schädigung zur unterwerfung zu zwingen; beglaubigt bei ihnen die überbringer Azo Guidonis Bonis und Albert de Fontana. Quondam ad‒complere. Huill. 6,576. Verbesserungen und Zusätze:Der anfang lautet nach Cod. Berol. lat. 188 f. 711 richtiger: Quod ad.
Charter: RI V,1,1 n. 3619
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. antwortet (einer stadt im Elsass) auf deren mittheilung dass der verrätherische bischof von Strassburg sie durch verweigerung der sacramente und belagerung ihrer stadt von ihm abwendig zu machen strebe; meldet dass die italienischen angelegenheiten, welche ihn so lange vom besuche Deutschlands abhielten, sich nach wunsch gestalteten, dass er daher ihrer bitte willfahrend in der nächsten zeit von Cremona nach Deutschland kommen (a Cremona versus Alemaniam liberis gressibus in instanti procedimus) und seinen zug so beschleunigen werde, dass die zur verwüstung der gebiete seiner feinde geeignete zeit nicht versäumt werde. Ex litteris vestris‒formidare. Huill. 6,526. ‒ Der brief, der also gleichfalls noch einen unmittelbaren zug nach Deutschland im auge hat, ist wahrscheinlich erst zu Cremona selbst geschrieben; doch kann er möglicherweise auch kurz vor dem dortigen aufenthalte entstanden sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Hessel-Krebs, Reg. der Bischöfe von Straßburg Nr. 1207.
Charter: RI V,1,1 n. 3651
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. antwortet dem bischof von Imola, dankt für dessen eifer, meldet ihm dass die belagerung von Parma glücklich vorschreite, viele von den Parmensern gefallen, viele der angesehensten gefangen und einige zum tode verurtheilt seien; dass er Parma einerseits durch seine neuerbaute stadt, welche die (belagerer) gegen die härten des winters schütze, andererseits durch ein zahlreiches heer unter führung seines sohnes Heinrich bedränge; dass die unterwerfung durch vorspiegelung auswärtiger hülfe sich noch verzögere, aber in kurzem zu erwarten sei; dass der cardinal Rainer post deductionem civitatis Viterbii, quam propter natalis soli dulcedinem velut pupillam oculi diligebat, tactus dolore cordis intrinsecus von dem für die armen gespendeten gelde söldner angeworben habe, um an geblich gegen die Mark vorzurücken, quem etiam civitas Narnie relicta sibi dudum tanquam portus ad transitum non admisit; dass er aber so zahlreichen truppen mit seinem sohne Richard grafen von (Caserta) generalvicar des reichs in der Mark und im Herzogthum circa partes illas mandavimus commorare, dass ein etwaiger versuch Rainers vergeblich sein werde; beauftragt ihn das gemeldete weiter mitzutheilen. Fidelitatis tue‒recepturus. Archivio stor. Siciliano 2,172. ‒ Der zweifellos irrig bezeichnete vicar kann nur Richard von Teate sein, den auch die Ann. Plac. schon in dieser zeit als vicar der Romagna und des Herzogthums kennen, während er urkundlich erst später in dieser stellung genannt wird; vergl. Ital. Forsch. 2,512. Führt wenigstens noch im dec. 1248 auch Robert von Castiglione den titel eines generalcapitän der Mark, so muss er Richard untergeordnet gewesen sein. Verbesserungen und Zusätze (1983):stammen nicht aus einem Registerfragment, sondern aus einer Formularsammlung des ausgehenden 14. Jhs. Sthamer, Studien über die sizilischen Register Friedrichs II., in: SB. der preuß. Ak. der Wiss. zu Berlin. Philos.-hist. Klasse 1920, 609 f. -- Druck: Mazzoleni, La registrazione 5,53f. und 55 (mit Abb.).
Charter: RI V,1,1 n. 3658
Date: 1247
Abstract: Friedrich II. meldet einem ungenannten (dem generalvicar von Tuscien?) dass laut briefen des Con. de N. (D. de Sancto Angelo) iustitiars in Sicilien diesseits des Salso die Pisaner im königreiche mit sicherheitsbriefen versehene bewohner desselben belästigen und schädigen; befiehlt ihm podesta und rath von Pisa aufzufordern, ihre seefahrenden bürger davon abzuhalten. Processus Pisanorum‒tolerare. Petr. de Vin. 5,33; vgl. mit abschr. in Huillards nachlasse aus hs. der bibl. Phillipps. ‒ Die namen des iustitiar sind anderweitig nicht nachzuweisen. Bis 1246 scheinen alle in den Ann. Sic. aufgeführt zu sein; der letztgenannte Ugo Capisinus ist 1247 ian. 31 noch im amte. Später 1250 und wohl schon 1249, vgl. zu ende mai, war Wilhelm Villanus iustitiar. Danach am wahrscheinlichsten 1247 oder 1248 gehörend.
Charter: RI V,1,1 n. 3663
Date: 1248 ian. 20
Abstract: Friedrich II. (‒) befiehlt dem Roger de Pizo capitän von Pordenone und Ragogna, den Wecelo de Prata capitän der mark von Treviso in den besitz der demselben verliehenen villa Corve einzuweisen. Fontes rer. Austr. II 24,8. Verbesserungen und Zusätze:Vgl. nr. 13644.
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