Collection: Regesta Imperii V,1,1
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Charter: RI V,1,1 n. 3374
Date: 1243 aug. 00
Abstract: Friedrich II. befreit die bürger von Worms wegen den treuen diensten die sie dem reiche leisten und weil sie die reichsrebellen so tapfer bekämpfen (et quod ad oppugnationem et confusionem rebellium nostrorum vires suas strenue exerceant, personarum suarum laboribus et rerum dispendiis non parcentes), vom rheinzoll zu Oppenheim. Ex or. zu Worms. Moritz Vom Ursprung der Reichsstädte 174. Huill. 6,108. Bresslau Dipl. centum 79. Verbesserungen und Zusätze:*Gebauer Leben Richards 376. |:Boos 1,145 ex or.:| Verbesserungen und Zusätze (1983):Geschrieben von unbekannter Hand. Die Schriftzuweisung bei Philippi 87 ist unrichtig. Zinsmaier, Reichskanzlei 157 Anm. 98. Or. in Worms, Stadtarchiv, Nr. 24. Beschreibung: Philippi 87.
Charter: RI V,1,1 n. 3375
Date: 1243 aug. 00
Abstract: Friedrich II. verspricht in betracht der masslosen treue und dienstleistung Landolfs des bischofs des clerus und der bürgerschaft von Worms, mit der römischen kirche keinen vergleich einzugehen ohne sie ausdrücklich einzuschliessen. Ex or. zu Worms. Huill. 6,106. Bresslau Dipl. 78. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Worms, Stadtarchiv, Nr. 25. Beschreibung: Philippi 87 (Echtheit zu Unrecht bezweifelt).
Charter: RI V,1,1 n. 3380
Date: 1243 aug. 00
Abstract: Friedrich II. Die grosshofrichter Heinrich de Tocco, Roffrid de Sto Germano und Wilhelm de Vinea transsumiren auf ersuchen des abtes Johann von Montevergine eine schenkungsurk. des Paul de Cicala, comes Golisani et regie private masnedie magister comestabulus, d. d. Panormi 1216 iuni für dessen kloster. Huill. 2,198 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Nach Heupel, Das Großhofgericht 139 ff. Or. in Montevergine, Klosterarchiv.
Charter: RI V,1,1 n. 3386
Date: 1243 oct. (8)
Abstract: Friedrich II. (in castris) befreit die leute von Conegliano auf deren bitte von ieder oberherrlichkeit und gerichtsbarkeit irgend einer stadt oder person, dergestalt dass sie nur ihm unterworfen sein sollen, untergiebt dagegen alle burgen und orte des bisthums Ceneda dem hauptmann der dort durch ihn und das reich bestellt werden wird, confiscirt alle in diesem land von den rebellischen Trevisanern errichteten gebäude, und spricht die von Conegliano auch von allen privatverbindlichkeiten gegen dieselben los. Mit goldbulle. Z.: Riccard graf v. Caserta reichsvicar von Amelia bis Corneto und durch die ganze Maritina, Pandulf v. Faxanellis reichsvicar in Tuscien, Riccard v. Faxanellis reichsvicar in der Mark, Tebald Franciscus, Jac. de Morra, Petr. de Calabria, mag. Petr. de Vinea grosshofrichter. Winkelmann Acta 329 ex or. ‒ Dieselbe urk. Verci Storia della marca Trivig. 2,10. Huillard 6,132 ex cop., [wo aber Conegliano überall terra statt castrum heisst; statt des mense octubris, 2 ind. des orig. findet sich hier an derselben ungewöhnlichen stelle hinter dem actum: die mensis octobris octavo, 2 ind. Auch für den fall, dass es zwei originalausfertigungen gegeben haben sollte, würde die ungewöhnliche tagesangabe bedenken erregen. Doch deuten auch die zeugen auf die ersten tage der belagerung, da nach Cron. di Vit. der kaiser am 12 oct. den Pandulf nach Tuscien schickte. ‒ Vgl. auch nr. 3381.] Verbesserungen und Zusätze:*Bonifacio Trevigi 199 extr. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Venedig, Archivio di Stato. Beschreibung: Philippi 87.
Charter: RI V,1,1 n. 3389
Date: 1243 oct. 25
Abstract: Friedrich II. (in castris) schreibt dem Pandulf von Fasanella seinem generalcapitän in Tuscien, dass Bonatacche und dessen bruder Rainerius von Siena ihm geklagt, dass sie fürchteten vom podesta von Siena wegen schulden in persönliche haft genommen zu werden, obwohl das im statute von Siena nicht begründet sei; befiehlt ihm daher, das dem podesta zu verbieten, falls die angabe wahr sei. Ficker Ital. Urk. 403.
Charter: RI V,1,1 n. 3387
Date: 1243 oct. 00
Abstract: Friedrich II. (in castris) verleiht dem Conradutius de Sterleto, filio quondam Conradi de Gotebald, weil derselbe die von seinen vorgängern dem Conrad über die grafschaften Sinigaglia und Cagli ertheilten privilegien in seine hände resignirte und allen etwaigen rechten auf dieselben entsagte, den bezirk Masaa mit allem zubehör in der grafschaft Sinigaglia. Z.: Friedr. sohn des königs v. Castilien, Monsfeltranus gr. v. Montefeltre u. Urbino, Guido Malabucca gr. v. Bagnacavallo, P. de Vinea grosshofrichter, Jac. de Morra. Docum. di storia Ital. 381 extr. Winkelmann Acta 332: vollst ‒ Vgl. Ital. Forsch. 2,253. Verbesserungen und Zusätze:Or. im Vatican. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Rom, Vatikan, Archiv. Beschreibung: Philippi 88 -- P. Kehr, in: Neues Archiv 14 (1889), 355 Nr. 21.
Charter: RI V,1,1 n. 3388
Date: 1243 oct. 00
Abstract: Friedrich II. (in castris) nimmt auf bitte der bürger von Ulm das hospital zum heiligen Geist, welches sie in ihrer stadt erbaut haben, sammt gesinde und besitzungen in seinen und des reichs besondern schutz. Jäger über Ulm 722. Huillard 6,134. Pressel Ulm. Urkkb. 1,70. Künftig Wirtemb. Urkkb. 4,63. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. mit vorzüglich erhaltenem Wachssiegel in Stuttgart, HStA., KS. 80. Beschreibung: Philippi 88.
Charter: RI V,1,1 n. 3390
Date: 1243 nov. 4
Abstract: Friedrich II. (‒) beurkundet dass er wegen wichtigen bedürfnissen des reichs dem handelsmann Bensivegna von Florenz vom heutigen mittwoch (nov. 4) an während zwei iahren argenteriam nostram Monterii mit erlaubniss ad modum que in sicha Pisarum sei vatur dort monetam miliarensium zu schlagen, sodann die zolle und einkünfte in San Miniato Fucecchio Val-di-Nievole Ariana und Lima für 11000 pisanische pfunde verkauft habe. Lami Mon. eccl. Flor. 1,493 u. Huill. 6,138 unvollst. Orig. zu Florenz. Verbesserungen und Zusätze:Gleichzeitiges transsumpt (nicht orig.) in Florenz; darnach Winkelmann Acta 2,41. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Schneider, Reg. Volaterranum Nr. 593.
Charter: RI V,1,1 n. 3391
Date: 1243 nov. 6
Abstract: Friedrich II. (‒) fordert alle reichsgetreue auf, den Tebaldus von Padua, boten des Galvagnus Lancia, generalvicar diesseits des Oglio bis Trient und durch die Trevisanermark, auf seiner rückreise zu schützen. Nach einem monat soll dieser brief erloschen sein. Ex copia sec. 13 zu Mantua. Winkelmann Acta 333.
Charter: RI V,1,1 n. 3392
Date: 1243 nov. 00
Abstract: Friedrich II. (‒) ertheilt der stadt Toscanella verschiedene privilegien, insbesondere das recht der abgabenfreien benutzung des hafens Delle Murelle am tuscischen meere. Casimiro Mem. ist. delle chiese de frati minori della prov. Romana 384 extr. Huill. 6,140 extr. mit dec. 00. Ist nach Docum. di st. Ital. 5,351 gedruckt bei Campanari Tuscania e i suoi monumenti 2,157 mit dem zweifellos richtigen nov. 00. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,42 nach Campanari. Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Toscanella, Archivio comunale, perg. busta II (nach Dipl.-Kartei des Dt. Hist. Inst. Rom). Kopien 18. Jh. in Viterbo, Biblioteca comunale, Cod. II V, 7 p. 438--39 und Cod. II. B. 5. 45 p. 222 -- 23.
Charter: RI V,1,1 n. 3393
Date: 1243 nov. 00
Abstract: Friedrich II. ertheilt dem Guido Malabocca (grafen von Bagnacavallo, vergl. nr. 3387) und dessen brüdern die investitur wegen Bagnacavallo, Cotignola und andern besitzungen in der Romagna. Les droits de l'empire sur l'estat ecclésiastique (Utrecht 1713) 237 u. Huill. 6,139 extr. (Muratori) Piena esposizione 182 extr. aus dem estensischen archive. Verbesserungen und Zusätze (1983):Ausstellungsort: apud Tuscanum. Geschrieben von Notar Guilelmus de Tocco. Zinsmaier, Reichskanzlei 160 Anm. 107. Beschädigtes Or. in Modena, Archivio di Stato, Archivio segreto Estense Nr. 486. Zeugen: Fridericus illustris regis Cast[elle] filius dilectus nepos noster, Riccardus comes Caserte sacri imperii in ducatu Spoleti et ab Amelia usque per totam Maritimam vicarius generalis, Pandulfus de Fasanel[lis] in Tuscia, Jacobus de Morra in March[i]a, Ubertus marchio Pelavicinus in Lu[ni]sana, Versilia, Garfagnana et partibus convicinis similiter vicarii generales, Gualterius comes Manupplelli [drei bis vier Worte unleserlich] curie nostre iudex.
Charter: RI V,1,1 n. 3399
Date: 1243 (dec. 00)
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige von England wie er die anwesenheit von boten desselben bei den durch dessen schwager den grafen R. v. Toulouse zu führenden, voraussichtlich bald beginnenden verhandlungen über den frieden zwischen ihm und der kirche wünsche, und ersucht ihn, solche zu schicken. Cum in tractatu ‒ convenientes. Matth. Paris (ed. 1644) 425, ed. Luard 4,332. Huill. 6,146. Verbesserungen und Zusätze:Matth. Paris., M. G. Ss. 28,239.
Charter: RI V,1,1 n. 3395
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. übersendet (einem beamten) die neuen constitutionen, quas perpenso et deliberato consilio in curia nostra fieri mandavimus und welche tam in imperio quam in regno zu beobachten sind, damit derselbe sie fortan einhalte und sie in einer an einem der bedeutendern orte seines bezirkes zu haltenden versammlung zur öffentlichen kunde bringe; befiehlt demselben selbst den darin vorgeschriebenen eid zu leisten und von seinen beamten leisten zu lassen, weiter einen ganz zuverlässigen mann zu bestellen, der an seiner curie dasselbe amt (der prüfung und zeichnung der bereits gesiegelten urkunden) versehen soll, welches magister Philippus cantor regine (Reginus?) sein caplan und getreuer (vergl. Beitr. zur Urkkl. 2,17), an seinem hofe versieht, endlich die an seinen hof zu sendenden boten schwören zu lassen, dass sie am hofe nur amtsgeschäfte besorgen werden, und den werth ihrer pferde vorher abschätzen zu lassen. Volentes ut in ‒ dubitari. Winkelmann Acta 735. ‒ In den hss. vor nr. 3394 und auch nach dem inhalte zweifellos zu diesem gehörend. Findet sich in der ganzen sammlung der constitutionen mit einschluss der 1240 und sonst später entstandenen, wenn wir von 1,39 § 2 und 42 § 2 absehen, nicht die geringste andeutung einer geltung auch für das kaiserreich, und kann sich die competenz des grossgerichtes für dieses recht wohl auch ohne gesetzliche bestimmung entwickelt haben, vgl. Ital. Forsch. 1,369, so wird auch der umstand, dass hier die geltung für das kaiserreich ausdrücklich betont ist, für entstehung nach 1240 sprechen. Das müsste dann auch 1,39 § 2 und 42 § 2 treffen, für welche ich schon früher desshalb spätere entstehung vermuthete, während doch wieder das fehlen eines grosshofiustitiar es bedenklich zu machen schien, sie nach Grosseto zu setzen; vgl. Ital. Forsch. 1,363. Ist das nun durch das inzwischen bekannt gewordene material unbedingt ausgeschlossen, so wird die vermuthung nicht unbegründet erscheinen, dass diese constitutionen erst zu 1246 gehören, wo das lange erledigte amt des grosshofiustitiar wieder besetzt wurde und damit änderungen der nr. 3394 vorgeschriebenen geschäftsbehandlung unbedingt nöthig wurden; insbesondere würde Const. 1,39 § 2 recht wohl als modification derselben betrachtet werden können. Verbesserungen und Zusätze (1983):Bessere Ü. in Neapel, Biblioteca nazionale, XII. B. 45. s. K. Rieder, Das sizilische Formel- und Ämterbuch des Bartholomäus von Capua, in: Röm. Quartalschrift 20 (1906), II. S. 4.
Charter: RI V,1,1 n. 3381
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. bewilligt denen von Conegliano dass alle orte der grafschaft Ceneda mit ausnahme der besitzungen des Ecelin von Romano zu ihrer gerichtsbarkeit gehören sollen. Samml. der Mon. Germ. extr. Nach einem mir von Zahn aus den Fontaniniana zu San Daniele mitgetheilten extr. würde die ausnahme der besitzungen Ecelins von der verfügung, dass das gebiet von Ceneda Conegliano unterworfen sein soll, den hauptinhalt der urk. bilden. ‒ Mit 1243, ind. 1, also nach ort und ind. spätestens im aug. einzureihen, während man nach dem inhalte die urk. vom oct., nr. 3386 als schon vorhanden voraussetzen sollte.
Charter: RI V,1,1 n. 3401
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. schreibt (dem generallegaten könig Heinrich) über die klage der gemeinde Cesena, dass derselbe nachdem er den von demselben gesetzten podesta nach einiger zeit durch einen andern ersetzte, dennoch gebot demselben den gehalt für das ganze iahr zu zahlen und den Thomas von Materia generalvicar der Romaniola beauftragte, das auszuführen; befiehlt demselben, da desshalb von der gemeinde an ihn appellirt wurde, die acten des vor demselben geführten processes seiner curie unter desselben siegel zuzuschicken, dasselbe dem Thomas zu befehlen, beiden parteien einen peremtorischen termin zur verhandlung an der kaiserlichen curie zu setzen, inzwischen aber am stande der sache nichts zu ändern. Pro parte universitatis ‒ innovari. Petr. de Vin. 5,46 (capitaneo). Huill. 6,908. ‒ Kann nur an den legaten gerichtet sein. Von Huill. zu ende 1243 gesetzt und dort belassen, obwohl die einreihung sehr unsicher ist. Thomas war iedenfalls im ian. 1242, und wohl schon früher generalvicar und scheint es bis 1248 geblieben zu sein. Vgl. Ital. Forsch. 2,510.
Charter: RI V,1,1 n. 3404
Date: 1243?
Abstract: Friedrich II. belobt dem könige von Cypern den bruder Helias seinen familiaren und getreuen, welchen er nuper ad partes transmarinas transfretare paratum wegen dringender geschäfte von der überfahrt abgehalten und an seinem hofe zurückgehalten habe, und ersucht ihn sich der angelegenheiten des bruders in ienen gegenden anzunehmen. Tanta est ‒ devoto. Petr. de Vin. 3,15. Huill. 6,147. ‒ Wegen der sehr unsichern einreihung vgl. die bemerkung bei Huill. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 15 r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 405 Nr. 53 (Schaller).
Charter: RI V,1,1 n. 3397
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. schreibt dem könige von Frankreich (und andern königen und edlen) und beklagt sich bitterlich über die treulosigkeit mit welcher, nachdem er alles zur erstürmung der stadt vorbereitet hatte, der zwischen ihm und dem cardinaldiacon Otto von St. Nicolaus, (welchen pabst und cardinäle an ihn gesandt hätten, weil er als der ihm befreundetste unter den cardinälen zu irgendwelchem misstrauen keinen anlass geben konnte), über die aufhebung der belagerung des vom cardinal Rainer vertheidigten Viterbo und den abzug der besatzung der burg und seiner anhänger in der stadt geschlossene vertrag, doch ohne des cardinals verschulden, verletzt worden sei; wie dann die Römer, welche sich keineswegs tapfer zeigten, als er vor der stadt stand, ietzt nach erhaltener sündenvergebung denen von Viterbo zu hülfe kamen und nach auflösung seines heeres und nachdem er über einen tagmarsch entfernt war, einige burgen seiner anhänger niederbrannten. Subministrante nobis ‒ offensos. Petr. de Vin. Epp. 2,2. Huillard 6,142. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: Heinisch S. 548.
Charter: RI V,1,1 n. 3383
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. erklärt dass durch die in vergangenen iahren der kirche Sti Nicolai zu Bari, que a nobis nostra capella facta est, ertheilten privilegien, in folge deren der prior und die cleriker die rechte des erzbischofs zu beeinträchtigen suchten, den rechten dieses als erzbischof und abt von St. Nicolaus kein abbruch geschehen solle. Garruba Serie dei past. Baresi (Bari 1844) 1,214 u. Huillard 6,462 unvollst. ‒ Ohne alle zeitangaben und von Garruba, vgl. Huill, 6,1057, anscheinend willkürlich zu 1248 gesetzt, von Huill. zweifelnd zu 1246 eingereiht. Aber nach mittheilung Winkelmanns findet sich dasselbe stück bei Garruba, Esame sui privilegi di S. Nicola di Bari (Napoli 1830) s. 50 als aus dem iahre 1243 herrührend. Glaube ich mich an diese angabe halten zu sollen, so ist mir dafür massgebend, dass in einem briefe: Nos duo ‒ subsit, Martene Coll. 2,1167, Huill. Pierre 357, dem erzbischofe von Petrus de Vinea und Roger Porcastrella gerathen wird, das vorgehen in der streitfrage wegen der kirche Sti Nicolai zu verschieben, bis sie wieder am hofe des kaisers sein werden. Roger finde ich seit ian. 1245, Huill. 6,250, nie mehr genannt. Es waren weiter im sommer 1243 Petrus und Roger gemeinsam vom hofe abwesend, vergl. nr. 3369. Ausstellung um diese zeit oder etwas später wird dadurch sehr wahrscheinlich. Verbesserungen und Zusätze (1983):Fälschung auf echter Grundlage (Rechtsinhalt und Datum). Zeugen: Peter, Erzbischof von Rouen, Wilhelm Bischof von Modena, A. Großadmiral des Reichs, R. Kapellan des Kaisers, Wilhelm Abt von St. Facund, Taddaeus de Suessa und Petrus de Vinea kaiserliche Großhofrichter. Signum. Ego Petrus archiepiscopus Rotomagensis imperialis aule ad hunc actum cancellarius vice Moguntini archiepiscopi et Germaniae archicancellarius recognovi. Zwei verfälschte Kopien (18. Jh.) in Bari, Archivio capitolare. Druck und eingehende Kritik des Machwerkes: Niese, Normannische und staufische Urk. II., in: QuF. 10 (1907), 65 Nr. 1 -- Cod. dipl. Barese 6 (1906), 121 unten (mangelhaft) aus Nitto de Rossi, La Basilica di S. Nicolò di Bari è palatina? Trani 1898, S. 91 -- Francesco Nitti de Vito, Le questioni giurisdizionali tra la basilica di S. Nicola e il duomo di Bari (1087--1929). Bari 1933. S. 88--89. Kritik der Fälschung (2. Hälfte 18. Jh.): S. 92. Nach Schaller, in: Deutsches Archiv 11 (1954/55), 479 Gelehrtenfälschung des 18. Jhs.
Charter: RI V,1,1 n. 3345
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. zeigt dasselbe dem rathe und der gemeinde von Viterbo an, und fordert sie zum gehorsam und zur zahlung des ihm gebührenden salarium auf. Ib. nr. 41, W. 685.
Charter: RI V,1,1 n. 3356
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. weist die rationales an, dem Johann Pirontus magister procurator in Abruzzo eine angegebene forderung von dem werthe dessen in abzug zu bringen, was von lebensmitteln und andern sachen der curie bei ihm verblieb, als er vom logotheten A. mit einem amte in Apulien betraut war. Ib. nr. 97, W. 720. ‒ Wegen der zeit (nach märz 1241) vergl. die anmerkung Winkelmanns.
Charter: RI V,1,1 n. 3400
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. meldet (der stadt Mantua) dass er den herzog von Kärnthen an seinen hof berufe, um sich seines rathes in tractatu pacis qui inter nos et ecclesiam ad presens vertitur, zu bedienen; fordert auf demselben und seinem gefolge sicheres geleit zu gewähren über erfordern seines valet Friedrich de Guarda, den er sende um den herzog zu ihm zu geleiten. Cum ducem ‒ providere. Briefsammlung sec. 13 zu Mantua. Winkelmann Acta 331. ‒ Ist nach der zeit welcher die übrigen briefe der sammlung angehören, zweifellos auf die verhandlungen mit dem pabste Innocenz zu beziehen. Doch ist der herzog erst 1245 iuni an den hof gekommen. Verbesserungen und Zusätze (1983):Regest: Mon. hist. duc. Carinthiae 4. 1,308 Nr. 2273 (zu 1243 XII.).
Charter: RI V,1,1 n. 3347
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. antwortet dem Pandulf von Fasanella auf dessen bezügliche consultation, dass er den domherren von Lucca den besitz von Massagrossa restituiren soll falls dieselben bereit sind, vor dem markgrafen Ubert Pelavicini darüber zu rechte zu stehen; falls dieselben aber das gericht desselben als verdächtig verwerfen, sollen sie boten an die curie schicken, worauf dem markgrafen ein anderer richter substituirt oder zugeordnet werden solle. Eingerückt in das protocoll über die restitution d. d. Fucecchio 1243 apr. 8 im capitelsarchive zu Lucca, mitgetheilt von Giov. Sforza. Winkelmann Acta 326.
Charter: RI V,1,1 n. 3398
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. schreibt (dem kaiser von Constantinopel) dass er durch den kürzlich vom römischen stuhle zu ihm zurückgekehrten grafen von Toulouse gern die auf den frieden gerichteten wünsche des pabstes und desselben (des adressaten) vernommen habe, da er mit freuden bereit sei nicht blos den gebotenen frieden anzunehmen, sondern ihn selbst anzubieten; dass er, da der frieden bisher nur durch einzelne friedliebende betrieben sei und er von allem genügend unterrichtete aus seiner umgebung nicht senden könne, instante nobis discordia, da die päbste (der pabst) ihm in der Lombardei wo sie nur konnten schwierigkeiten bereiteten und auch der ankunft seiner legaten widerstrebten, den pabst ersuchen wolle, einen der allerdings wenigen cardinäle, welche derselbe noch bei sich habe, zu ihm zu schicken, dem er das innerste seines herzens aufschliessen werde und dann den frieden sicher erhoffe; dass er zu diesem zweck den grafen an den apostolischen stuhl schicke, dem serenitas vestra vollen glauben schenken möge. Virum industrium ‒ credat. Petr. de Vin. 1,5. Huillard 6,197. ‒ Die angaben über den grafen von Toulouse weisen bestimmt auf die zeit vom oct. 1243 bis aug. 1244, wo der graf von Pisa aus nochmals zu verhandlungen mit dem pabste nach Savona geschickt wurde, Ann. Januens., ohne dass wir noch von einer rückkehr zum kaiser wüssten. Huill. reiht zum iuni ein. Da aber war der graf nie allein bote beim pabste; vgl. das schreiben Huill. 6,220.221. Auch passte seit der cardinalsernennung am 28 mai die bemerkung über die zahl der cardinäle nicht mehr. Es deutet weiter die ganze fassung auf die zeit der einleitung der verhandlungen. Dass das schreiben schon vor die sendung des cardinal Otto am 12 nov. fällt und diese veranlasste, ist ganz unwahrscheinlich. Dann wissen wir allerdings erst wieder von einer sendung des cardinal in der frühern zeit des märz 1244; und da der graf im ian. zeuge ist, im febr. nicht, könnte das die annahme nahe legen, das schreiben gehöre frühestens in die spätern zeiten des ianuar. Aber wegen des vorhin erwähnten schreiben des pabstes vom 3 ian. dürfte es doch spätestens in den dec. zu setzen sein. ‒ Das schreiben ist sichtlich an iemanden gerichtet, der damals zu Rom war. Also nicht regi Franciae. Nach der ganzen fassung auch nicht an einen der cardinäle. Die anrede mit serenitas scheint aufs bestimmteste auf den kaiser Balduin hinzuweisen, der ia später auch an den friedensverhandlungen in hervorragender weise betheiligt erscheint. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204,8 r (1. H. 14. Jh.). Deutsches Archiv 19 (1963), 402 Nr. 28 (Schaller).
Charter: RI V,1,1 n. 3396
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. versichert dem cardinal Otto dass er demselben keineswegs den vertragsbruch zur last lege, dass er aber nicht dazu schweigen könne wenn in so unerhörter weise selbst das versprechen eines cardinallegaten keine sicherheit mehr biete, dass derselbe, es ihm daher nicht verübeln möge, wenn er sich genöthigt sehe, die vorgänge selbst unverblümt zur öffentlichen kunde zu bringen, wobei er denselben andern gegenüber entschuldigen werde, wie er selbst ihn entschuldigt halte. Si rupti federis ‒ possimus. Martene Coll. 2,1202. Huill. 6,141. Verbesserungen und Zusätze (1983):Deutsche Übers.: v. d. Steinen, Staatsschriften 88 Nr. 41 -- Heinisch S. 546.
Charter: RI V,1,1 n. 3353
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. den procuratoren des vormundes Thomas grafen von Acerra, das seinem vallet Thomas von Aquino und dessen bruder, söhnen des Adenulf von Aquino (vergl. nr. 3176), gehörige vieh besser zu versorgen. Ib. nr. 94, W. 718. ‒ Graf Thomas war seit 1242 iuni in Syrien.
Charter: RI V,1,1 n. 3354
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. gestattet den racionales Thomas de Brundusio und magister Procopius auf bitte der minderiährigen kinder des Rao Burdo von Gaeta, sich von den von demselben super collecta pecunia officialium terre Bari et terre Ydronti bestellten unterbeamten rechnung legen zu lassen. Ibid. nr. 95, W. 718.
Charter: RI V,1,1 n. 3394
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. erlässt verordnungen über die geschäftsbehandlung an seinem hofe, wonach Petrus de Vinea und Thaddeus von Suessa als vorsteher der canzlei erscheinen, magister Johann de Idronto mit der annahme der petitionen, magister Wilhelm de Tocco mit der annahme der schreiben an den kaiser und der caplan Philipp mit der prüfung und zeichnung der urkunden nach der siegelung betraut ist; weiter über die verurtheilung des unterliegenden zu den kosten und ersatz der früchte, calumnieneid, falsche ankläger, bezüge der notare und advocaten. In peticionibus‒predicti. (Datum Neapoli per mag. P. de Vineis regni Sic. protonotarium etc.; vgl. vorher.) Angehängt sind die eidesformeln für die consiliarii, iudices, notarii und andere hofbeamten. Winkelmann Acta 736. 738. ‒ Für die zeit ist insbesondere massgebend, dass die gesetze das nichtvorhandensein eines grosshofiustitiar voraussetzen; vgl. Winkelmann, dessen begründung mir auch dann ausreichend erscheint, wenn Const. 1,39 § 2, vergl. zu nr. 3395, nicht zur gesetzgebung von 1240 gehören sollte. Also nach 1242 aug. und vor 1246 nov.; und weiter vor 1245 iuli nach der überschrift, wonach der kaiser die verordnungen vor seiner absetzung erlassen. Könnte das folgende stück an zugehörigkeit zu den constitutiones novae vom apr. 1240 denken lassen, so spricht dagegen noch weiter: 1) Im Reg. Frid. erscheint Johann von Otranto bis iuni 1240 noch als gewöhnlicher notar, der auf befehl anderer die urkk. fertigt, dagegen hier in hervorragender stellung und den notaren die ausfertigungen übertragend. Auch die etwas bevorzugtere stellung, welche Wilhelm von Tocco im Reg. Frid. einnimmt, vgl. Beitr. zur Urkkl. 2,16, würde kaum seinem ietzigen range entsprechen. 2) Die aller wahrscheinlichkeit frühestens zu 1240 gehörende nova const. 2,46 erkennt dem sieger nur die kosten zu; die ietzige entsprechende bestimmung handelt insbesondere vom ersatz der früchte (über den sich in der sammlung der constitutionen keine bestimmung findet) und zwar in engem anschlusse an 2,46. Beide bestimmungen sind sichtlich nicht gleichzeitig entstanden und dann ist die vorliegende als die ergänzende die iüngere.
Charter: RI V,1,1 n. 3351
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. wiederholt dem iustitiar des Principato das von seinem inzwischen des amtes entsetzten vorgänger Wilhelm Philippi von Potenza nicht ausgeführte mandat oben nr. 3272. Ib. nr. 92, W. 717. ‒ Wilhelm fungirte noch 1242 dec. 17 als iustitiar; vgl. Camera Mem. di Amalfi 1,420.
Charter: RI V,1,1 n. 3361
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. meldet einem seiner getreuen wie für die ietzige frühlingszeit heerfahrten gegen die rebellen in ganz Italien unternommen wurden, dass der reichslegat könig H. von Sardinien, welcher der Lombardei vorgesetzt sei, dort vorgehen werde, während er selbst mit einem grossen heere aus dem königreiche und den anliegenden gebieten den gränzen des Römischen nahe und zugleich die flotte ausgerüstet werde; spricht seine hoffnung aus dass nun nach dem tode des ihm feindlichen bischof von (Porto) ein auf die herstellung des friedens zwischen kirche und reich bedachter pabst gewählt werde. Ut felices processus‒intentum. Huill. 6,87.
Charter: RI V,1,1 n. 3378
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. genehmigt die durch könig Conrad bewirkte verpfändung des königlichen hauses zu Achen wo die ganzen gewandstücke verkauft werden, für 300 mark an den dortigen schultheiss Arnold von Gimmenich, und die belehnung desselben mit dem königlichen hause Blandin daselbst. Würdtwein Nova Subs. 11,22. Quix Cod. Aquens. 161. Huill. 6,109. ‒ Nur mit 1243. [Huill. hält den ausstellort für Crepacuore, wo der kaiser auch 1246 iuli 7 urkundet, welches nach Meo Ann. critici 12,224 an der stelle des ietzigen S. Vito östlich unweit Castelfranco in Miscana (nördlich von Ariano) lag, womit stimmt, dass es nach Winkelmann Acta 771 zum burgbau an dem nordöstlich gelegenen Troya verpflichtet war. Das ist nicht unwahrscheinlich, zumal die urk. nach dem inhalte ziemlich gleichzeitig mit nr. 3377 ausgestellt sein dürfte.] Verbesserungen und Zusätze (1983):(= 14745). Or. in Prag, Archiv Národniho muzea, Fonds Sternberg-Manderscheid Urk. 1243. Druck: Meuthen, Aachener Urkunden 549 Nr. 257 mit Crepacorii als Ausstellungsort.
Charter: RI V,1,1 n. 3348
Date: 1243
Abstract: Friedrich II. bestätigt dem bischofe von Lucca die schutzprivilegien seiner vorgänger für Moriano. Arch. stor. Ital. 10,23 extr. Huill. 6,166 extr. ‒ Nur 1243 angegeben.
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