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Collection: Regesta Imperii V,1,1
Date: 1248
AbstractFriedrich II. schreibt seinen rittern (stipendiariis) dass er ihnen zu seinem bedauern den sold nicht zahlen konnte, wie ia auch für ihn und seine familie das nöthige in gewohnter weise nicht zu beschaffen war; stellt in aussicht dass er nach ordnung der angelegenheiten istarum partium, mit denen er beschäftigt sei, ad partes ipsas gehen (zurückkehren) und sie dann bezüglich des soldes und anderer beneficien so bedenken werde, dass es sie nicht reuen solle, bei ihm ausgehalten zu haben, (dass er inzwischen dem, welchen er desshalb in das königreich sende, befohlen habe, ihnen den sold pro retroacto tempore zu schaffen). Etsi stipendiorum‒delectabit (provideri). Petr. de Vin. 2,11. Martene Coll. 2,1205, etwas abweichend und mit zufügung des schlusssatzes. ‒ Höchst wahrscheinlich in diese zeit, vielleicht zur sendung des bischof von Patti gehörend.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. befiehlt dem magister camerarius von Terra di Lavoro in seiner iurisdiction und insbesondere zu Capua das generale mandatum nostrum de porcubus non habendis in civitatibus et locis habitabilibus et de paludibus excolendis (exsiccandis?) primitus et postmodum excolendis iuxta sacrarum constitucionum nostrarum tenorem auszuführen. Exc. Massil. nr. 43, W. 713. ‒ Eingereiht lediglich nach der stellung hinter nr. 3707. ‒ Die angezogene constitution ist nicht bekannt.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. belobt ungenannte in Tuscien wegen ihrer hervorragenden ergebenheit und dienstwilligkeit und insbesondere desshalb, weil sie nach aufforderung seines sohnes Friedrich von Antiochien hundert balistarier zur hut von Prato sandten. Gratanter recepimus ‒ representet. Petrus de Vin. 5,125. ‒ Etwa um diese zeit, falls, wie mir am wahrscheinlichsten, die feinde, gegen die Prato geschützt werden sollte, die aus Florenz vertriebenen Guelfen waren; vgl. nr. 3665.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. zeigt den grafen, baronen, ministerialen und allen im herzogthume Steier an, dass er den grafen Meinhard von Görz behufs vertheidigung und wiedererlangung der reichsrechte zum generalcapitän ihres herzogthums bestellt habe, mit merum et mixtum imperium und voller strafgerichtsbarkeit, mit der befugniss der entscheidung der dem kaiser bei persönlicher anwesenheit vorbehaltenen sachen, der appellationen von den ordentlichen richtern, banne zu verhängen, beamte einzusetzen und abzusetzen, münze und mauth zu verpachten. Ad extollenda‒incrementis. Exc. Massil. nr. 42. Winkelmann Acta 347 (vgl. wegen des formular). ‒ Nach den österrrichischen annalen kamen österreichische und steierische grosse nach Italien, um sich einen herrn zu erbitten, mussten aber ohne zum kaiser kommen zu können (wohl wegen der feindlichen stellung von Brescia und Mantua) den sommer über zu Verona warten und erhielten hier capitäne, die von Oesterreich den herzog Otto von Baiern, die von Steier den grafen Meinhard. Ich reihe die ernennungsurk. der vorhergehenden an, da der abt doch mit ienen grossen gekommen sein wird und wahrscheinlich die urk. nach Verona brachte. Auch die folgende urk. spricht für diese zeit. Verbesserungen und Zusätze (1983):Textberührung mit BF. 3538. Druck: MGH. Constit. II, 377 Nr. 270. Regest: Martin, Die Reg. der EB. von Salzburg I. Nr. 46 -- Wiesflecker, Reg. der Grafen von Görz Nr. 527. Zum Formular und Inhalt s. die Literaturangaben bei Hausmann, K. Friedrich II. und Österreich, in: Fleckenstein, Probleme um Friedrich II. S. 298 Anm. 323. Deutsche Übers.: Weinrich 528 Nr. 131.

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Date: 1250 ian. -- feb.
AbstractFriedrich II. schreibt den grafen und edeln (des königreichs) wie bisher manche bewohner der mark Ancona auf die vorspiegelungen des capitän (capitaneorum) und anderer falschen propheten von der treue gegen ihn abliessen, bis sie die bosheit der verführer erkannten; wie nun das glück, welches ihm bisher ein wenig den rücken zu wenden schien, ihm wieder lächle, indem der grössere theil der bewohner der Mark, insbesondere aber Civitanova, nicht allein (vor mai 15) zur treue zurückkehrte, sondern auch die feinde angriff und viele angesehene Bolognesen und Römer und den iudex generalis Marchie gefangen nahm; wie er demnach erwarten dürfe, dass die ganze provinz zur treue zurückkehren werde, wenn er zur ausnützung des sieges selbst dahin gehe; fordert sie daher auf, auf aufforderung des betreffenden iustitiar sich so gerüstet zu halten, dass sie in estate futura an ienem zuge theilnehmen können. Quod cause‒extendemus. Petr. de Vin. 2,15 (comitibus et nobilibus Marchiae). Huill. 6,933 (auch: universitati Neapolis). ‒ Wegen erwähnung der iustitiare für das königreich bestimmt. Wegen der zeit vergl. die bemerkung Huillards; genauer als auf das frühiahr wird sie sich kaum bestimmen lassen. Noch im aug. oder sept. hatte der kaiser den zug in die Mark nicht aufgegeben; vgl. das schreiben Petr. de Vin. 3,73. Huill. 6,642. Verbesserungen und Zusätze (1983):Überliefert auch in Hs. Vat. lat. 14204, 20 rv (i. H. 14. Jh.). In den Schlußsätzen abweichend von der Normalfassung, daher zeitlich besser einzuordnen. Deutsches Archiv 19 (1963), 408 Nr. 69 (Schaller). Korrektur der verderbten Datierung gemäß dem Nachtragsband von Zinsmaier (1983). Im Erstdruck genannte Datierung: 1248.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. beantwortet dem magister Wilhelm de Tocco und dem Jacob de Accia, welche mit der reintegracio feudorum in Sicilien beauftragt erscheinen, eine reihe ihre amtsführung betreffende anfragen. Ib. nr. 46 u. 99, W. 701.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. bekundet dass, nachdem er den grafen T. von Savoi mit Turin, Moncalieri, Ivrea, Canavese mit genannten orten und seinem rechte an der burg Lanzo investirte, derselbe das ligium homagium in seine hände leistete, ihm, dem könige Conrad und den nachfolgern im kaiserreiche den treueid schwur und sich durch körperlichen eid verpflichtete, alle seine feinde mit oder ohne seinen befehl thatkräftig zu bekriegen und alle ohne geleitsbriefe durch desselben und des bruders desselben lande von ienseits der berge kommenden oder dorthin ziehenden gefangen zu nehmen, er (der kaiser) iene besitzungen seinem schwiegersohne Jacob von Carretto übergeben habe, um sie dem grafen zurückzustellen, quandocunque inter nos et papam pax fieret secundum formam sibi a nobis datam vel aliquam aliam, que nobis placeat; dass wenn binnen drei iahren iener friede nicht zu stande käme, ihm Jacob Ivrea, Canavese und Lanzo, wenn aber nicht binnen fünf iahren, auch das übrige zurückstellen solle; dass demselben auch inzwischen die einkünfte zukommen sollen, welche, wenn sie in den ersten drei iahren nicht tausend unzen betragen, bis auf diesen betrag von der kaiserlichen kammer zu ergänzen sind; dass alle leute in dem verliehenen vicariate von Pavia aufwärts demselben sicherheit und gehorsam schwören sollen; dass derselbe weiter schwur, sogleich nach seinem abgange vom kaiser seine nichte die gräfin von Saluzzo dazu zu bestimmen, dass deren ehe mit seinem sohne Manfred vollzogen werde; dass über das gesagte zwei schriftstücke mit den nöthigen änderungen gefertigt seien und das eine unter seinem siegel dem grafen, das andere unter des grafen siegel seiner cammer übergeben sei. Winkelmann Acta 356 ex or. ‒ [Die beiden auszüge bei Wurstemberger 4,117. 18 (Huill. 6,664) beziehen sich auf dieselbe urk.] Verbesserungen und Zusätze (1983):Or. in Turin, Archivio di Stato. Beschreibung: Philippi 89.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. belobt getreue (in der mark Ancona) wegen ihrer ihm durch den grafen Richard von Teate berichteten ergebenheit, meldet ihnen, dass er in Piemont sei, dort die besitzungen des verrätherischen markgrafen von Montferrat verheere und nach erledigung wichtiger reichsangelegenheiten, welche ihn bisher dort zurückhielten, zu ihnen kommen werde. Quanta sit‒invitemur. Petr. de Vin. 3,73. Huillard 6,642. ‒ War graf Richard ausser der Mark auch vicar im Herzogthum und in der Romagna, so ist auch wegen nr. 3701 zunächst an die Mark zu denken.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. schreibt seinen getreuen, wie ihm nach der früher gemeldeten besiegung der mantuanischen flotte ein neuer sieg zu theil geworden sei; wie als er gegen zwei von den Parmensern nach seinem rückzuge von Vittoria, um ihm die strasse zu sperren, besetzte burgen ausgezogen war, eine von seinem heere sich trennende abtheilung einen grossen theil der ritterschaft von Parma, welche ienen burgen zu hülfe zog, angriff und besiegte, und wie dabei insbesondere des pabstes schwager Bernard Rolandi Rossi, totius partis adverse caput et cauda, imo totius factionis Italie patrator, seinen tod fand. Casualis vindicte‒decidatur. Petr. de Vinea 2,42. Huill. 6,609.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. meldet allen im königreiche die ausschreibung der collecte, von deren gerechter austheilung er selbst, quos prosper et proximus reditus in regnum gracia favente divina reducet, sich noch hoffe überzeugen zu können; fordert zu rascher und williger zahlung auf; hofft dass obwohl die rebellen seinen fortschritten manche hemmnisse bereiten, doch in kurzem der erwünschte sieg seinen und ihren mühen ein ende machen werde. Etsi prompta‒imponetur. Exc. Massil. nr. 214b, W. 711. ‒ Dieses und das vorhergehende stück beziehen sich sicher auf die collecte für 1248, da zugeschrieben ist: Cedula taxacionis facte per imperatorem anno vi. indictionis. In der regel wurde die collecte um ende dec. ausgeschrieben. Da passt aber die erwähnung baldiger rückkehr nicht, von der zuerst ende febr., nr. 3670, die rede zu sein scheint; auch kann die ausschreibung nicht wohl so lange vor Petr. de Vinea 3,61, unten nr. 3692, fallen, zumal in diesem die schlusswendung theilweise wörtlich übereinstimmt, wenn sie auch zuversichtlicher gefasst ist. Uebrigens wurde nach Rich. Sangerm. auch 1237 die collecte erst im märz eingefordert; und annahme des märz scheint auch hier nach allen umständen am wahrscheinlichsten. In den Exc. folgen diese allerdings erst auf ein stück vom 18 mai, bilden aber überhaupt den schluss der ganzen sammlung, so dass iene stellung an und für sich wenig ins gewicht fällt. Annahme der ausschreibung erst nach 18 mai wäre an und für sich unwahrscheinlich und würde insbesondere nöthigen, nr. 3692 erst in den iuni zu setzen, was nicht zulässig sein dürfte.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. beantwortet den hafenmeistern Siciliens mehrere ihre amtsführung betreffende anfragen. Ibid. nr. 47 u. 100, W. 702.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. schreibt seinen amtleuten und benachrichtigt sie in etwas umfassenderer darstellung von dem am 18 gegenwärtigen monats februar vor Parma erlittenen unfall, mit dem zusatz dass er nach drei tagen die offensive von neuem ergriffen habe, meldet ihnen zugleich dass sein sohn Heinrich könig von Sardinien am 23 feb. die kriegsflotte der Mantuaner auf dem Po dessen er nun ganz meister sei genommen habe, und warnt schliesslich vor unächten siegeln und bullen die mit hülfe seiner vor Parma verlornen stempel der goldenen bulle und des siegels des königreichs (vgl. auch Ann. de Wigornia 438) gemacht worden sein könnten. Etsi volatilis‒seducat. Petri de Vinea Epp. 2,41. Huill. 6,594. Mon. Parmensia 3b,466. Minieri Notamenti 198. ‒ Der brief ist also zwischen dem 23 und letzten februar geschrieben.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. schreibt dem könige Enzio, dass ihm alles nach wunsch gehe, dass er die besitzungen des markgrafen von Montferrat verwüste und die widerstehenden burgen niederbrenne; dass er hoffe ihm in wenigen tagen eine nachricht mittheilen zu können, die ergeben werde, dass seine bemühungen erwünschten erfolg hatten. Etsi provenientium‒imponendam. Petr. de Vin. 2,51. Huillard 6,643. ‒ Der schluss hat wohl die angelegenheit von Vercelli im auge; wäre, was nicht wahrscheinlich, an die verhandlungen mit dem pabste zu denken, so würde das schreiben früher zu setzen sein.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. befiehlt allen dem R. grafen von Loreto und seinem hofrichter L. de Landellis, welche er wegen wichtiger angelegenheiten nach Pavia schicke, sicheres geleit und möglichste förderung zu gewähren. Universis etc. Cum R. ‒ contingat. Petr. de Vin. 5,115. ‒ Die ganz unsichere einreihung stützt sich lediglich darauf, dass in der spätern regierungszeit graf Berard von Loreto nur nr. 3706 beim kaiser genannt wird. Ist er 1238 nov., vgl. nr. 2404, am hofe, so muss er gleich darauf abgereist sein, da wir ihn dec. 4 zu Arles als generalvicar des Arelat finden, Winkelmann Acta 526; in derselben stellung ist er dann auch im iuni 1239, vgl. nr. 2443, am hofe; in dieser zeit dürfte der inhalt weniger entsprechen. Ein hofrichter ähnlichen namens ist mir unbekannt.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. meldet seinen getreuen wie der markgraf von Montferrat der erwiesenen wohlthaten uneingedenk in folge von verhandlungen mit dem pabste und unterstützt von denen von Mailand und Vercelli sich der stadt Turin, nicht aber des befestigten palastes bemächtigte, dann aber sein enkel Friedrich, den er in die obere Lombardei gesandt hatte (vgl. nr. 3655a ), mit hülfe von Pavia, Cremona, Asti und Alessandria den markgrafen wieder aus der stadt vertrieb; wie dann zehn tage später die reichstreuen Ferraresen die Mantuaner auf dem Po besiegten und damit der bau der brücke (vgl. nr. 3663a ) gesichert sei, welche den Parmensern die letzte aussicht auf hülfe nehme; wie er nun aber auch ein schreiben seines sohnes Friedrich grafen von Alba erhalten habe, wonach derselbe die partei der Guelfen, welche im einverständnisse mit dem cardinal Octavian und mit hülfe der Bolognesen ihm die stadt Florenz abwendig machen wollte, und welche er lange schonte, bekriegte und einige gefangen nahm, andere vertrieb (feb. 2), was den zustand des ganzen landes bessern werde. Ex votiva‒largietur. Petr. de Vin. 2,40. Huill. 6,584. ‒ Die einreihung ist durch die sonst erwähnten ereignisse durchaus gesichert und damit gegen Hartwig Quellen 2,44 auch 1248, oder nach florentiner zählung 1247, als iahr der vertreibung der Guelfen aus Florenz.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. Petrus de Vinea drückt dem iudex Peregrinus seinen wunsch aus ihn bei sich zu sehen, um obwohl er von seiner krankheit wiederhergestellt sei, vor ihm über sein vermögen zn verfügen; meldet ihm, dass derselbe beim kaiser ietzt sehr in gunst stehe wegen der nützlichen dienste, die derselbe nach schreiben des markgrafen Lancia in facto Novariae der kaiserlichen sache geleistet; hofft bald mit ihm zu Pavia oder Novara oder sonst wo am hofe zusammensein zu können. Placuisset mihi‒tempus. Martene Coll. 2,1179. Huillard Pierre 342. ‒ Wahrscheinlich in der frühern zeit des aufenthaltes zu Vercelli geschrieben, als nach dem schreiben bei Winkelmann Acta 574 auch die übergabe von Novara vorbereitet war, die dann Gregor von Montelongo durch rasche besetzung der stadt zu verhüten wusste. Vgl. Ann. Plac.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. meldet dem podesta, dem rathe und der gemeinde von Florenz, dass Aldericus und dessen genossen, welche sie zu seinem heere schickten, in das gebiet der rebellen entwichen, und befiehlt ihnen, dieselben, falls sie nach Florenz zurückkehren, gefangen zu nehmen und zu ihm zu schicken, sonst aber nach zerstörung der güter beständigen bann über dieselben zu verhängen. Quia Aldricus‒rescribentes. Winkelmann Acta 349. ‒ Florentiner werden, seit die stadt sich nach Ann. Plac. im mai 1238 unterworfen hatte, mehrfach im heere des kaisers gewesen sein; einreihung also ganz unsicher. Aber die niederlage des kaisers und die vertreibung der Guelfen könnten gerade um diese zeit nähere veranlassung zu solcher desertion geboten haben.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. weist die rationales von Apulien an, da er noch immer in Ligurien zurückgehalten sei und damit den beamten die stellung vor ihnen zur rechnungsablegung erleichtert werde, ihren sitz, den sie bisher sämmtlich zu Barletta hatten, zu theilen und zu verlegen, und zwar notar Mirabellus und magister Bartholomeus nach Monopoli für Terra di Bari und d'Otranto, iudex Jacob Sinibaldi nach Melfi für Capitanata und Basilicata, iudex Peter nach Cajazzo für Principato, Terra di Lavoro und Abruzzo; über zweifelhafte angelegenheiten sollen sie sich auch ferner gemeinsam verständigen. Quantumcunque sibi‒fraudetur. Petr. de Vin. 3,14. Huill. 4,216. Besser Exc. Massil. nr. 60 u. 113, W. 700. ‒ Wegen der zeit vgl. nr. 3656.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. meldet seinem sohne (Friedrich von Antiochien) dass er zur vertheidigung seiner rechte und ehre und zur niederwerfung der reste der rebellen, bei denen er weder seine person noch die schätze seines erbkönigreichs schone, einer unterstützung aus den kircheneinkünften in allen theilen des kaiserreichs bedürfe, nicht in seinem eigenen interesse, sondern für das wohl des volkes und die unterdrückung der rebellion zu verwenden; befiehlt ihm daher von allen kirchen und kirchlichen personen seiner iurisdiction eine so grosse collecte einzufordern, als ihm ihrer leistungsfähigkeit angemessen erscheint, und den ertrag alsbald mit dem verzeichnisse an seine cammer einzusenden. Cum pro defensione‒rescripturus. Huill. 6,361. ‒ In einer hs.: iustitiariis suis, und entsprechend im texte: fidelitati, statt: filiationi. Es mag rundschreiben sein, ist aber iedenfalls zunächst nicht für das königreich bestimmt. Als adressaten nimmt Huill. könig Enzio an; aber die fassung scheint auf einen provincialbeamten zu deuten, also, wenn filiationi richtig, auf Friedrich von Antiochien oder Richard von Teate, generalvicar in Mittelitalien. Huill. setzt das mandat zu 1245 sept.; da wurde aber von den kirchen bestimmt ein drittel der einkünfte gefordert. Eben so wenig bezieht es sich auf das anscheinend ende 1240 geforderte subsidium der kirchen des kaiserreichs, da uns da das anders gefasste ausschreiben bekannt ist; vergl. nr. 3166. Ist die einreihung gerade hier auch unsicher, so ist immerhin wahrscheinlich, dass gleichzeitig mit der ausschreibung der collecte auch das kaiserreich in anspruch genommen wurde. Verbesserungen und Zusätze:Winkelmann Acta 2,56.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. meldet ungenannten seinen kürzlich gefassten beschluss, dass dieienigen, welche mit grossen kosten bei seinem siegreichen heere verweilen, von ihren vasallen entsprechend unterstützt werden sollen; fordert sie daher dazu auf bezüglich des N. de N., welcher sich bis dahin bei seinem heere befand und dort zu verbleiben bereit ist. Ut nostrorum‒occurratis. Winkelmann Acta 363. ‒ Mit der rubrik: Quibusdam officialibus suis etc., aber nach der fassung unmittelbar an die vasallen gerichtet. Einreihung sehr unsicher.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. dankt den bewohnern einer stadt (des königreichs) dafür dass sie sich, wie ihm sein schwiegersohn der graf von Caserta mittheilte, bereit erklärten, pro restauratione camere nostre, quam pridem casus ille nobis, ut creditur, horridus repente surripuit, nach seinem ermessen eine beisteuer aus ihrem gute zu leisten; erklärt dass er mit rücksicht auf die grossen von ihnen schon ertragenen lasten das angebotene als geleistet betrachten wolle, und dass, wenn sie bereits eine zahlung leisteten, der betrag in quantitate generalis collecte vobis nuper imposite abzurechnen oder beim übersteigen des betrages die collecte von ihnen nicht zu zahlen sei; hofft dass ein sieg über die rebellen, quos habemus in manibus, weitere mühen und kosten nicht mehr erforderlich machen werde. Nuper ad audientiam‒imponemus. Petr. de Vin. 3,61. Huill. 6,633. Minieri Notamenti 91. ‒ Bei Huill. zu ende iuni; aber das damals geforderte subsidium ist von der collecte zu scheiden. Wegen der bezugnahme auf den verlust des schatzes (zu Vittoria) wird das schreiben frühestens in den apr. zu setzen sein; aber auch kaum später, da es sich um einen unmittelbar nach einlaufen der nachricht von dem unglücksfalle beschlossenen act der ergebenheit zu handeln scheint, während dann auch der kaiser wegen der inzwischen erfolgten ausschreibung der collecte, vergl. nr. 3677, mit der antwort nicht lange gezögert haben wird.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. verleiht seinem getreuen Ver. (B.) von Vercelli angegebene häuser und grundstücke, welche demselben von P. Bicchieri und den andern rittern von Vercelli, welche mit der vertheilung der güter der verräther von Vercelli unter die getreuen bürger betraut waren, zugewiesen wurden. Remuneratio subiectorum‒valiturum etc. Huill. 6,683. Verbesserungen und Zusätze:Ueber den übertritt Vercellis zum kaiser und den antheil des Petrus Bicherius vgl. Innoc. IV 1249 ian. 5, s. o. nr. 8077 ff. und Ital. Reichss. nr. 13674.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. befiehlt eineim iustitiar, leute welche sich um den collecten und anderen diensten der curie zu entgehen an andere orte begaben, wo man ihre conditio nicht kennt, zur rückkehr an ihren wohnsitz zu verhalten. Intellecto nuper‒exhibere. Petr. de Vinea 5,18. Huillard 4,124. ‒ Von Huillard wohl nicht richtig mit der Const. 3,6, vgl. auch oben nr. 2073, in verbindung gebracht.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. schreibt ungenannten bürgern, dass die dieses schreiben überbringenden ritter, welche sie zu seinem dienste schickten, grossen schaden erlitten zu haben behaupten, während sie bei ihm im gebiete von Cremona zur bekämpfung der Parmenser und anderer verräther waren, theils durch verlust von pferden, theils durch verbrennung der auf eigene kosten erbauten häuser zu Vittoria; befiehlt ihnen, falls das wahr sei und das statut der stadt das nicht verbiete, den erlittenen schaden zu ersetzen. Milites vestri‒tepescant. Petr. de Vin. 5,120. Huill. 6,611. ‒ Vielleicht gleichzeitig mit der nächstfolgend erwähnten entlassung.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. befiehlt dem iustitiar von Abruzzo, den von dessen vorgänger Petrus de Sico nicht vollzogenen befehl auszuführen, die vasallen des Rainald Trogisius nach laut der bezüglichen constitution (3,20) anzuhalten, demselben eine subventio behufs erlangung der ritterwürde zu gewähren. Olim ad supplicationem‒exequaris. Martene Coll. 2,1205. Petr. de Vin. 5,5. Huill. 4,133 mit varianten der namen. ‒ Einreihung unsicher; iedenfalls nach 1248 mai 3, wo Petrus de Sico iustitiar war; vergl. oben. Rainald wird 1240 als vallet des kaisers erwähnt; vergl. nr. 2855 und 2863.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. dem iustitiar von Terra di Bari, den Matheus Apa, herrn von Binetto und Modugno (südwestlich von Bari), durch die von Modugno nach Bari und an andere orte verzogenen leute sicherstellen zu lassen und dieselben zu den frühern leistungen zu verhalten, bis er selbst ad partes ipsas kommen und bestimmteres verfügen werde. Ib. nr. 48 u. 101, W. 703.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. befiehlt den münzmeistern zu Brindisi neue a porta Roseti bis zu den gränzen des königreichs allgemeingeltende münzen zu schlagen, von denen dreissig solidi ein pfund wiegen sollen, welches eine unze weniger ein viertel reines silber enthält, et expendantur ana solidos sexaginta per unciam; fiant etiam medalie, quarum libra ponderet solidos viginti novem et teneat de argento puro unciam mediam. Ib. nr. 208, W. 707.

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. schreibt dem grafen von Caserta dass sein freund Ludwig (der heilige) könig von Frankreich bereit sei den von ihm beabsichtigten kreutzzug anzutreten (er ging nach Guil. de Nangis am 28 aug. in see), dass derselbe, wie er höre, die insel Sicilien (Italien irrig bei Bal.) berühren und vielleicht da überwintern werde; nun habe er zwar selbst die absicht sich ins königreich zu begeben sobald nur der übermuth Parmas gebrochen sei vel ipsius urgentissime depopulatione peracta, einstweilen aber habe er beschlossen ihn als seinen vicar voraus zu schicken, und gebietet ihm sich sofort an ort und stelle zu begeben. Cum sicut‒informari. Baluze Misc. 1,470. Huill. 6,627. Caruso Bibl. hist. Sic. 1,667. Minieri-Riccio I notamenti di Matteo 212. ‒ [Wird in diese zeit, wahrscheinlich kurz vor den verwüstungszug gegen Parma gehören. Von B. sichtlich in folge eines versehens zum sept. 1247 eingereiht.]

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Date: 1248
AbstractFriedrich II. ertheilt dem iustitiar von Abruzzo zur bekanntmachung eine constitution mit bezüglich der behandlung des gutes vacant werdender kirchen, verstorbener lehnsbesitzer und unbeerbt verstorbener bürger. Ib. nr. 59 u. 112, W. 697.

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Date: 1249 ian. 2
AbstractFriedrich II. beauftragt den Manfred markgrafen Lancea capitän von Pavia aufwärts bis Asti, das capitel von Vercelli gegen übergriffe der grafen M. und R. von Lomello zu schützen. Mon. patriae 16,1454.

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Date: 1249 ian. 12
AbstractFriedrich II. (apud ecclesiam sancti Petri in Celo aureo) Notariatsinstrument wonach der kaiser durch den stab den Martin de Sancto Epiphanio (von Pavia) mit dem amte eines notar investirt, welcher ihm den bezüglichen eid leistet. Z.: Gotfr. de Campexio, Carlinus Botus, Rich. de Parona. Jacomus Thomatus imp. not. scripsi. Robolini Not. 4a,141 extr. Winkelmann Acta 360 vollst.

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