Fond: Urkunden
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Charter: 50
Date: 1220
Abstract: Hugo Bischof v. Lüttich bestätigt die Schenkung der Mechtild Äbtissin v. Bilsen und des Grafen Arnold v. Los, womit dem Deutschen Orden die Kapelle ad juncos geschenkt wird.
Charter: 57
Date: 1221 Jänner 09-1223
Abstract: Otto Bischof v Würzburg transsumiert die Urkunde des Papstes Honorius III von 1221, Januar 9, oben Nr 56
Charter: 56
Date: 1221 Jänner 09
Abstract: Papst Honorius III. verleiht dem Deutschen Orden alle Privilegien, Freiheiten, Immunitäten und Indulgenzen des Johanniter- und Templerordens: Vestra religio.
Charter: 58
Date: 1221 Jänner 15
Abstract: Papst Honorius III. gestattet dem Meister und den Brüdern des Deutschen Ordens, auf jene Schreiben vor Gericht gar nicht zu achten und darüber zu verhandeln, die von irgend jemandem gegen den Wortlaut der dem Deutschen Orden eingeräumten Privilegien erschlichen und nicht vielmehr mit Vorwissen des apostolischen Stuhles erlassen werden: Cum vos tamquam.
Charter: 59
Date: 1221 Jänner 15
Abstract: Papst Honorius III. beauftragt die Bischöfe und Prälaten, dafür zu sorgen, daß die Deutschordensbrüder wegen der von den Gläubigen ihnen erteilten Almosen keine Beschwerden und Unbilden zu leiden haben: Quanto dilecti filii.
Charter: 62
Date: 1221 Jänner 16
Abstract: Papst Honorius III. gestattet dem Meister und den Deutschordensbrüdern, jedermann, der das Zeichen des hl. Kreuzes auf sich nimmt und dem kein kanonisches Hindernis entgegensteht, unter die Zahl der Brüder aufzunehmen: Justis petentium.
Charter: 68
Date: 1221 Jänner 16
Abstract: Papst Honorius III. verbietet allen Prälaten, die Häuser des Deutschen Ordens durch Einkehr mit großem Gefolge zu belasten: Evangelice doctrine.
Charter: 64
Date: 1221 Jänner 16
Abstract: Papst Honorius III. trägt den Bischöfen und Prälaten auf, aus Anlaß des allgemeinen Konzils von den Besitzungen der Deutschordensbrüder, welche dieselben vor dem erwähnten Konzil innehatten und die sie auf ihre Kosten und selbst bewirtschaften, keine Zehnten zu fordern und darüber zu wachen, daß auch von niemand anderem darüber gehandelt und eine derartige Abgabe von den Ordensbesitzungen erpreßt werde: E parte dilectorum.
Charter: 63
Date: 1221 Jänner 16
Abstract: Papst Honorius III. verbietet den Bischöfen und Prälaten, den dritten Teil der dem Deutschen Orden hinterlassenen Vermächtnisse etc. zu fordern, und befiehlt denselben, sich mit dem vierten Teil des Nachlasses jener zu begnügen, die bei den Deutschordensbrüdern begraben zu werden verlangen: Dilecti filii nostri fratres.
Charter: 67
Date: 1221 Jänner 16
Abstract: Papst Honorius III. trägt sämtlichen Bischöfen und Prälaten auf, die Deutschordensbrüder in der Ausübung des ihnen vom apostolischen Stuhl eingeräumten Rechts auf keine Weise zu beirren oder zu stören, sondern vielmehr sowohl zur Besetzung der Ordenspfarreien als auch jener Kirchen, worüber der Orden das Vogteirecht ausübt, die ihnen präsentierten Ordensbrüder (Priester) oder an deren Stelle die in Vorschlag gebrachten Weltpriester ohne Widerrede anzunehmen: E insinuatione dilectorum filiorum.
Charter: 61
Date: 1221 Jänner 16
Abstract: Papst Honorius III. trägt sämtlichen Bischöfen und Prälaten auf, das Volk zu Kollekten zur Unterstützung der Deutschordensbrüder zu ermuntern, da letztere die Reisenden in das Hl. Land auf dem Hin- und Rückweg gegen räuberische Überfälle schützen. Zugleich wird jenen, die sich der Bruderschaft anschließen oder diese mit Wohltaten unterstützen, ein Ablaß (Indulgenz) des 7. Teils der verhängten Buße erteilt. Kirchen, die mit dem Interdikt belegt sind, dürfen in Gegenwart der Deutschordensbrüder, wenn diese zur Almosenabsammlung dahin kommen, geöffnet und es darf mit Ausschluß der Ekommunizierten oder mit dem Interdikt Belegten der Gottesdienst abgehalten werden: Milites hospitales.
Charter: 66
Date: 1221 Jänner 16
Abstract: Papst Honorius III. erneuert seine Urkunde von 1218101. Apud Urbem Veteren, oben Nr. 40: Cum dilecti filii.
Charter: 65
Date: 1221 Jänner 16
Abstract: Papst Honorius III. verbietet allen Bischöfen und Prälaten, gegen Deutschordensbrüder Ekommunikation oder Interdikt zu verhängen, und trägt ihnen auf, all diejenigen, welche der Güter der Deutschordensbrüder sich unrechtmäßig bemächtigen, nötigenfalls mit Kirchenstrafen zur Rückgabe anzuhalten: Non absque dolore.
Charter: 60
Date: 1221 Jänner 16
Abstract: Papst Honorius III. gebietet allen Prälaten, die Deutschordensbrüder beim Almosensammeln nicht zu hindern und ihren Sammlern jährlich einmal auch interdizierte Kirchen offenzuhalten; verbietet, von ihnen Geld bei Begräbnis zu fordern und gestattet ihnen eigene Friedhöfe, wenn sie anderswo gehindert werden; gebietet Schutz der Deutschordensbrüder gegen Übergriffe ihrer Pfarrkinder und daß sie die Kapellen und Kirchen, die der Deutsche Orden errichten darf, weihen; verbietet, gegen die Deutschordensbrüder Ekommunikation und Interdikt zu verhängen und Freie am Eintritt in den Deutschen Orden zu hindern; erlaubt, daß Weltpriester dem Deutschen Orden durch zwei Jahre dienen können, ohne ihre Benefizien hierdurch zu verlieren; erteilt allen Wohltätern des Ordens Ablässe: Cum dilectis filiis.
Charter: 69
Date: 1221 Jänner 17
Abstract: Papst Honorius III. befiehlt sämtlichen Bischöfen und Prälaten, von der Sinnesverkehrtheit abzustehen, jene ihrer Pfarrkinder mit der Ekommunikation zu bedrohen, die auf den Friedhöfen der Deutschordensbrüder, denen vom apostolischen Stuhle die freie Beerdigung auf ihren Friedhöfen gestattet ist, begraben sein wollen, oder die in den Deutschordenskirchen dem Gottesdienst beiwohnen und den Deutschordensbrüdern Almosen erteilen: Gravem e parte.
Charter: 70
Date: 1221 Jänner 17
Abstract: Papst Honorius III. erneuert dem Deutschen Orden das Recht, seine Rechte durch das Zeugnis seiner Brüder zu schützen: Quociens postulatur.
Charter: 71
Date: 1221 Jänner 17
Abstract: Papst Honorius III. trägt sämtlichen Bischöfen und Prälaten auf, den Deutschordensbrüdern auf deren vorgebrachte Klagen über ihre Pfarrangehörigen wider Letztere zum Recht zu verhelfen und ihnen Genugtuung zu verschaffen: Cum a religiosorum.
Charter: 73
Date: 1221 Jänner 18
Abstract: Papst Honorius III. befiehlt sämtlichen Bischöfen und Prälaten, ihren Pfarrangehörigen zu verbieten, den Deutschordensbrüdern von Neubrüchen oder anderen mit eigenen Kräften und Kosten bebauten Ländereien, dann von Viehfutter auf keinerlei Weise Zehnte abzufordern und zu erpressen, desgleichen keinerlei Gewalttätigkeiten gegen die Deutschordensbrüder zu verüben: Quia plerumque.
Charter: 75
Date: 1221 Jänner 18
Abstract: Papst Honorius III. erteilt dem Meister und den Brüdern des Deutschen Ordens das Recht, die Güter sowohl jenseits als auch diesseits des Meeres frei zu erwerben, Kleriker von wo immer her, mit Beobachtung gewisser Bedingungen, aufzunehmen, alle jene, die sich bei den Deutschordensbrüdern ihre Begräbnisstätte erwählen, unbehindert zu begraben und dergleichen mehr: Quociens a nobis petitur.
Charter: 74
Date: 1221 Jänner 18
Abstract: Papst Honorius III. beauftragt Bischöfe und Priester, ihren Pfarrangehörigen einzuschärfen, daß sie vom Deutschen Orden keine Abgabe von Viktualien, Kleidern, Vieh oder anderen Gegenständen verlangen; über die gegen diesen Befehl Handelnden ist Bann und Interdikt zu verhängen: Religiosos viros.
Charter: 72
Date: 1221 Jänner 18
Abstract: Papst Honorius III. trägt sämtlichen Bischöfen und Prälaten auf, taugliche, von den Deutschordensbrüdern zur Besetzung ihrer Pfarreien vorgeschlagene Priester ohne Anstand zuzulassen und die Einkünfte von Pfründen während deren Vacatur den Deutschordensbrüdern zur Verwendung derselben zum Nutzen und Frommen des Hl. Landes zu überlassen: Quanto dilecti filii.
Charter: 77
Date: 1221 Jänner 19
Abstract: Papst Honorius III. verbietet allen Prälaten, die Deutschordensbrüder beim Almosensammeln und bezüglich des Begräbnisrechtes zu hindern: Cum apostolica sedes.
Charter: 76
Date: 1221 Jänner 19
Abstract: Papst Honorius III. trägt allen Bischöfen und Prälaten auf, jene Untertanen der Deutschordensbrüder, die eines Ehebruches oder sonst eines Lasters schuldig sind, nicht mit Geldstrafen zu belegen, auch den Kirchen und Priestern des Deutschen Ordens keine durch die Privilegien des Ordens verbotene, ungebührliche Abgaben aufzulegen: Querela dilectorum filiorum.
Charter: 78
Date: 1221 Jänner 19
Abstract: Papst Honorius III. trägt der ganzen Kirche auf, daß niemand für Reisen und Bewachung (d.h. Reisebedeckung) Zehnten oder andere Abgaben von den Deutschordensbrüdern ungebührlich erpresse oder etwas von dem nehme, was ihnen durch Schenkung oder Übergabe von Lebenden oder schon Verstorbenen zugewendet wurde: Cum de viris ecclesiasticis.
Charter: 80
Date: 1221 Jänner 20
Abstract: Papst Honorius III. trägt sämtlichen Bischofen und Prälaten auf, die von Deutschordensbrüdern in ihren Kirchen zum Gottesdienst bestellten Vikare (Weltpriester als Stellvertreter) zur Verrichtung der gottesdienstlichen Handlungen in eigener Person anzuhalten und ihnen nicht zu gestatten, andere für sich hierzu zu substituieren: Dilecti filii fratres ... gravem ad nos.
Charter: 79
Date: 1221 Jänner 20
Abstract: Papst Honorius III. verbietet sämtlichen Bischöfen und Prälaten, die Privilegien des Deutschen Ordens falsch auszulegen und denselben irgendwie zu belästigen, noch die Deutschordensbrüder im Sammeln von Almosen zu hindern, deren Rechte hinsichtlich der Bruderschaften zu verletzen, vielmehr die Bruderschaften zu fördern: Non sine gravi.
Charter: 81
Date: 1221 Jänner 20
Abstract: Papst Honorius III. trägt den Bischöfen und Prälaten auf, unter Androhung von Kirchenstrafen die Archidiakone und Dechanten anzuweisen, Untertanen der Deutschordensbrüder wegen begangener Ezesse etc. niemals mit einer Geldbuße, sondern mit einer anderen Strafe zu belegen und deren Güter zum Frommen der Deutschordensbrüder in Ruhe und Frieden zu belassen, welche zur Verteidigung des Hl. Landes von anderen Almosen erbitten und in ihrem Eigentum daher auf keine Weise beschwert werden dürfen: Dilecti filii frates ... transmissa nobis.
Charter: 82
Date: 1221 Jänner 20
Abstract: Papst Honorius III. macht allen Prälaten bekannt, daß den Deutschordensbrüdern nach abgelegter Profeß der Austritt nicht gestattet ist: Militum domus hospitalis.
Charter: 83
Date: 1221 Jänner 21
Abstract: Papst Honorius III. erneuert seine Urkunde von 12201216. Rom, oben Nr. 55: Pervenit ad nos.
Charter: 84
Date: 1221 Jänner 21
Abstract: Papst Honorius III. befiehlt sämtlichen Bischöfen und Prälaten, diejenigen, die das schwarze Kreuz zum Tragen annehmen oder des Zeichens der Deutschordensbrüder sich bedienen, ohne daß sie zum Orden oder zur Gemeinschaft der Brüder gehören, mit aller Strenge von diesem Vorgehen, wodurch sie die Leute beim Almosensammeln täuschen, abzuhalten: Decet pastoralis.
Charter: 85
Date: 1221 Februar 04
Abstract: Papst Honorius III. beauftragt die Bischöfe und Prälaten, dafür zu sorgen, daß von den Gütern des Deutschen Ordens keine Abgaben für den Bau von Stadtmauern und Burgen gefordert werden, und gegen die Dawiderhandelnden mit Bann und Interdikt einzuschreiten: Cum bona fratribus.
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