Fond: Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden (0794-1800)
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Date: 1478 Dezember 30
Abstract: Stefan Prügkl bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm auf dem Hof des Klosters in Aiterhofen, auf dem er jetzt sitzt, Erbrecht verliehen hat. Er und seine Erben sollen den Hof persönlich bebauen und davon Vogtei, Stiftsleistungen und Gattergült entrichten. Bei einem Verkauf sollen sie den Hof zuerst dem Abt von St. Emmeram für die von ihm selbst gezahlten elfeinhalb Pfund Pfennige anbieten.S: Georg Pebenhauser, Diener der Stadt Regensburg
Date: 1479 Januar 10
Abstract: Wernher Rainer, genannt Amman zu [Ober]Hinkofen (Hüngkofen), bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm auf dem Acker des Klosters, genannt der Plattenacker, in [Ober]Hinkofen Erbrecht verliehen hat. Er und seine Erben sollen den Acker persönlich bestellen und davon Vogtei und Herrngült entrichten.S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling, Diener der Stadt Regensburg
Date: 1479 Januar 20
Abstract: Hans Stromair bekundet, dass Abt Johannes und der Konvent von St. Emmeram ihm Erbrecht auf dem Hof des Klosters in Alburg, auf dem er jetzt sitzt, verliehen haben. Er und seine Erben sollen den Hof persönlich bebauen und davon Vogtei, Scharwerk, Stiftsleistungen, Herrn- und Gattergült entrichten. Bei einem Verkauf der Erbrechte soll er diese zunächst dem Abt von St. Emmeram für die von ihm dafür gezahlten 35 Pfund Pfennige anbieten.S: Georg Pebenhauser, Diener der Stadt Regensburg
Date: 1479 Januar 25
Abstract: Konrad Mittermair und Hans Mulner bestätigen, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihnen auf der Mühle des Klosters, genannt die Obermül, in Unterneuhausen (Nidernewnhawsen) zusammen mit dem Garten und drei Joch Acker in Hohen moß Erbrecht verliehen hat. Sie und ihre Erben sollen die Mühle persönlich betreiben und davon Vogtei, Stiftsleistungen und Herrngült entrichten. Bei einem Verkauf der Erbrechte sollen sie diese zunächst dem Abt von St. Emmeram für die von ihnen selbst gezahlten 83 Pfund Landshuter Pfennige anbieten (siehe Belehnungsurkunde Nr. 2098).S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling und Diener der Stadt Regensburg
Date: 1479 Januar 25
Abstract: Abt Johannes von St. Emmeram verleiht Konrad Mittermair und Hans Mülner das Erbrecht auf der Mühle des Klosters in Unterneuhausen (Nidernewnhawsen), genannt die Obermül, zusammen mit dem Garten an der Mühle und drei Joch Acker in Hohen moß. Mittermair und Mülner und ihre Erben sollen die Mühle persönlich betreiben und davon Vogtei, Stiftsleistungen und Herrngült entrichten. Bei einem Verkauf der Erbrechte sollen sie diese zunächst ihm, dem Abt, für die von ihnen gezahlten 83 Pfund Landshuter Pfennige anbieten (siehe den Revers Nr. 2097).S=A
Date: 1479 Januar 31
Abstract: Konrad Mair von Pentling verzichtet gegenüber Abt Johannes von St. Emmeram auf alle Forderungen, die er dem Abt und Konvent von St. Emmeram gegenüber gehabt hatte wegen des Jahrs, das ihm gen Pentling auf zu ziehen, versprochen worden sei, aber aus einigen Gründen nit verregkt worden sei. Der Abt erlaubt ihm dafür, die kommenden vier Jahre auf dem dem Kloster gehörenden Hof in Pentling zu sitzen.S: Friedrich Frieshamer, Richter von Stadtamhof
Date: 1479 Februar 1
Abstract: Valentin Kürsner, Bürger von Regensburg, und seine Ehefrau Margarethe verkaufen mit Zustimmung Abt Johannes von St. Emmeram ihre Weinzierlrechte an zwei Rieben in Schwabelweis zwischen den Weingärten des Cristoff Sitauer an Hans Weiss, Bürger von Regensburg, Kanzler von St. Emmeram. Von dem Wein ist jährlich ein Drittel an das Kloster St. Emmeram abzugeben.S: Abt Johannes von St. Emmeram
Date: 1479 März 1
Abstract: Johann Hayden, Dekan der Alten Kapelle von Regensburg, und Kaspar Kantner, Dr. iur. utr., Chorherr der Alten Kapelle und Dekan von Donaustauf, entscheiden über die Irrungen um die Pfarrei St. Rupert zwischen Abt Johannes und dem Konvent von St. Emmeram einerseits und Martin Fünsinger, Chorherr der Alten Kapelle und Pfarrer von St. Rupert bei St. Emmeram, andererseits. Dabei erklären sie den durch Hans Geginger, Domherr, Hans Hayden, Dekan der Alten Kapelle, Michael Gold, Dekan von St. Johann in Regensburg, und Hans Wirtl, Chorherr der Alten Kapelle in Regensburg, ergangenen Spruchbrief vom 18. Dezember 1472 für gültig. Ferner soll Fünsinger die Pfarrkirche innerhalb Jahresfrist weiterbauen und mit allen sachen ... als glesern, täfeln gewelben und anndrn nottürfften ausstatten. Für zwei Jahre soll dem Fünsinger ein Nachlass an der jährlich dem Kloster geschuldeten incorporation von zwölf Pfund Pfennige gewährt werden, es sei denn, der Bau an der Pfarrkirche würde nicht binnen Jahresfrist fertiggestellt. Für eine von Fünsinger angelegte Rinne zwischen der Pfarrkirche und dem münster soll dieser einen jährlichen Ewiggulden stiften, um diese Rinne zu unterhalten. Nach alter Gewohnheit soll Fünsinger dem Abt ferner jährlich neben den zwölf Pfund Pfennigen für die incorporation ein Pfund in einem seidenen Beutel und dem Konvent ein halbes Pfund geben.S1=A1S2=A2
Date: 1479 März 2
Abstract: Hans Haselbeck von Haselbach bekundet, dass er anstelle Äbtissin Agnes von Niedermünster in Weichs als Propstrichter an ehafften teiding mit gewaltigem stab saß, wo die Äbtissin durch ihren Anwalt Hans Thurnperger mit dem Anweiser Lienhard Eck, Landrichter von Kelheim vorbrachte, dass sie den Niklas Hueber von Gingkofen rechtlich um eine Schuld und versessene Gült von neun Pfund Pfennigen, sowie um Baufälligkeit des Guts und einiger Gülten, die der Niklas aus dem Gut verkauft hat, belangt hat. Inzwischen seien dem Hueber einige Tage in Regensburg gesetzt worden, die er alle versäumt habe. So sei er nun mit weiteren versäumten Gülten 15 Pfund Pfennige und zwei Scheffel geliehenen Getreides schuldig. Das Gericht spricht der Äbtissin diese Schuldforderung als rechtmäßig zu und ordnet an, dass Hueber aller seiner Erbrechte an dem Gut entsetzt werden soll. Darüber erteilt es dem Anwalt der Äbtissin einen Gerichtsbrief.S=A
Date: 1479 April 2
Abstract: Abt Johannes, Prior Michael und der Konvent des Benediktinerklosters Metten bekunden eine fraternitas mit Abt Johannes und dem Konvent von St. Emmeram.S1=A1S2=A3
Date: 1479 Juni 9
Abstract: Abt Johannes, Dekan Konrad und der Konvent des Klosters St. Bonifaz in Fulda bekunden die Erneuerung ihrer fraternitas mit dem Kloster St. Emmeram.S1=A1S2=A3
Date: 1479 August 13
Abstract: Maister Hans Ziegler, Kaplan der St. Georgskapelle in St. Peter in Straubing, die von dem verstorbenen Hans von Stainach, Ritter, gestiftet und confirmiert worden ist, bekundet, dass die genannte Messe und Kaplanei mit einer Ewiggült aus des Härttinger hof in Hainsbach gestiftet worden sei. Nun sei dieser Hof zu Zeiten des verstorbenen Georg Hütter in das hofpaw von Hainsbach gelangt, welcher hofpaw zusammen mit der Veste Hainsbach von Adam Kastner gekauft worden sei. Dieser habe sich zusammen mit seinem Sohn Sigmund Kastner vor den Lehenherren der Messe, nämlich Johannes von Titisaw, genannt Burgermaister, Domherr von Augsburg und Eichstätt und Pfarrer von Straubing, sowie vor Kämmerer und Unterpropst von Straubing und den zwei Ratsältesten von Straubing bereit erklärt, den Kaplänen der genannten Kapelle und Messe andere Getreide- und Pfenniggült zu verschreiben. Daher sei die Dotierung nun auf die Gattergült aus dem Hof in Oberwalting (?) (Wallting), genannt Angerhof, in der Herrschaft Leonsberg umgelegt worden.S1: Vikariatsamt des Bischofs Heinrich von RegensburgS2: Johann von Titisau, Pfarrer von StraubingS3: Andree Gschirrer, Stadtkämmerer von Straubing
Date: 1479 August 31
Abstract: Abt Johannes von St. Emmeram bekundet, dass er Peter Zwickl auf dem Amthof in Haindlingberg (Perg), auf dem er jetzt sitzt, und auf dem Zehnt dort Erbrecht verliehen hat. Zwickl und seine Erben sollen den Amthof persönlich bestellen und davon Herren- und Gattergült sowie Stiftsleistungen, Vogtei, rays und Scharwerk entrichten.S=A
Date: 1479 September 1
Abstract: Peter Zwickl von Haindlingberg (Perg bey Haynndling) bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm auf dem Amthaus in Haindlingberg Erbrecht gemäß eines inserierten haubtbrivs vom 31. August 1479 (siehe Urkunde Nr. 2105a) verliehen hat, und verspricht, die darin genannten Verpflichtungen einzuhalten.S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling
Date: 1479 September 9
Abstract: Abt Johannes und der Konvent von St. Emmeram verleihen den Brüdern Gilg und Wolfgang Armannsberger das Erbrecht auf dem Amthof in Gingkofen sowie dem Zehnt dort und in Hainsbach und in weiteren genannten dem Amtshof zugehörigen stücken, wie deren Vorfahren sie bereits innegehabt hatten. Sie sollen davon Herren- und Gattergült sowie Stiftsleistungen entrichten (siehe den Revers Nr. 2108).S1=A1S2=A2
Date: 1479 September 12
Abstract: Die Brüder Gilg und Wolfgang Armannsberger bestätigen, dass Abt Johannes und der Konvent von St. Emmeram ihnen Erbrecht auf dem Amthof in Gingkofen sowie dem Zehnt dort und in Hainsbach und in weiteren genannten dem Amtshof zugehörigen stücken verliehen haben, wie ihre Vorfahren sie bereits innegehabt hatten. Sie sollen davon Herren- und Gattergült sowie Stiftsleistungen entrichten (siehe Belehnungsurkunde Nr. 2107).S1=A1S2=A2
Date: 1479 Oktober 13
Abstract: Kardinalpriester Ausias [Despuig] tituli S Sabinae, Legat de latere für Deutschland, beauftragt den Bischof von Regensburg oder dessen Vertreter, den Abt Johannes von St. Emmeram von der möglichen Exkommunikation zu lösen. Dieser hatte den Mönch von St. Emmeram und Propst von Niederlauterbach Sebald Gutkauf, der sich ungehorsam gegenüber dem Abt verhalten und durch diversis machinationibus und mit Unterstützung weltlicher Fürsten dem Kloster viele Beschwerden bereitet hatte, nach St. Emmeram zitiert, gefangengenommen und mit nach hinten gebundenen Händen foltern lassen, um ihn über dessen facinora et occultus insidias zu befragen. Nun sei es zwischen Abt und Gutkauf zu einer Einigung (pronuntiamentum) gekommen, worauf der Abt um Lösung von möglicherweise dadurch verwirkten Kirchenstrafen gebeten hat.S=A
Date: 1479 November 15
Abstract: Abt Johannes von St Emmeram verleiht Georg Örtl Erbrecht auf der Mühle des Klosters in ihrer Hofmark Pentling unterhalb des Dorfs an der Donau, auf der er jetzt sitzt. Örtl und seine Erben sollen die Mühle persönlich betreiben und davon Vogtei, Kleine Gült, Gattergült und Stiftsleistungen entrichten (siehe den Revers Nr. 2111).S=A
Date: 1479 November 16
Abstract: Georg Örtl bestätigt, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm auf der Mühle des Klosters in der Hofmark Pentling unterhalb des Dorfs an der Donau, auf der er jetzt sitzt, Erbrecht verliehen hat. Er und seine Erben sollen die Mühle persönlich betreiben und davon Vogtei, Kleine Gült, Herren- und Gattergült sowie Stiftsleistungen entrichten (siehe die Belehnungsurkunde Nr. 2110).S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling
Date: 1479 November 17
Abstract: Hans Wältzl und Hans Obermair, beide von Hagelstadt, bekunden, dass sie gegenüber Abt Johannes und dem Konvent von St. Emmeram Ansprüche gehabt haben wegen der zymer, die ihr verstorbener Vater und Vetter Peter Wältztl auf dem Fu{o}rthove in Hagelstadt, auf dem Hans Obermair jetzt sitzt, zimmern und bauen sollte, weshalb sie über zymer recht auf dem Hof zu verfügen meinten. Nun seien sie durch Urkunden und andere gerechtigkeiten dahin unterwiesen worden, das sie keine gerechtigkeit an dem genannten Hof haben und verzichten auf ihre Forderungen darauf.S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling
Date: 1479 November 17 - 19
Abstract: Der Hofrichter Herzog Georgs von Bayern[-Landshut] Heinrich von Hertenberg, Pfleger von Landshut, und genannte Räte und Beisitzer entscheiden im Streitfall zwischen Heinrich Strauss, seinem Schwager Wilhelm Saldorfer und ihren mitgewanten von [Moos]Inning einerseits und dem St. Emmeramer Propst von Moosinning, Bernhard Tannhauser, andererseits über neue Belastungen der Moosinninger Grundholden und ungerechtfertigte Aneignung von Rechten durch Tannhauser. Nach ausführlicher Darlegung der langjährigen, bis zu einer Landschranne in Erding 1439 zurückreichenden juristischen Auseinandersetzungen und der Anhörung der Parteien beschließt das Gericht eine Vertagung des Gerichtstages, auch weil Berthold Tannhauser sich auf swere[...] krannckhait seines laibs berief.S=A
Date: 1479 Dezember 3
Abstract: Georg von Hohenrain, Pfleger von Rosenheim, reversiert sich Abt Johannes und dem Konvent von St. Emmeram zu Regensburg gegenüber nach Belehnung mit zwei Höfen zu Kirchdorf und Wiechs in der Pfarrei Kirchdorf und im Landgericht Aibling, von denen Vogtei an die Herzöge von Bayern-München zu entrichten ist und deren Besitzer Leibgedingsbriefe des Klosters inne haben.S=A
Date: 1479 Dezember 13
Abstract: Niklas Hueber von Gingkofen und seine Ehefrau Margarethe verkaufen der Äbtissin Agnes und dem Konvent von Niedermünster in Regensburg auf Wiederkauf (nach Ablauf von 12 Jahren) für 50 Pfund Pfennige ihr Baurecht an der Hube des Klosters in Gingkofen. Da er dem Kloster 22 Pfund wegen versessener Gült schuldet, worüber das Kloster Rechtstitel erlangt hat, soll ihm dieser Betrag davon abgehen; da er zudem weitere Gülten aus der genannten Hube versetzt hatte, sollen auch die verbleibenden 28 Pfund zur Wiedereinlösung dieser versetzten Gülten bei Adam Kastner, der Satlmayrin von Geiselhöring und Benedikt Wirt von Pilling verwendet werden. Das Gut Biburg, das sie von der Äbtissin nach Freisassenrecht innehatten, sollen sie ledig lassen und erklären sich auch hinsichtlich der Gefangenschaft als ausgerichtet.S1: Gilg ArmannsbergerS2: Stefan Amman, Bürger von Geiselhöring
Date: 1479 Dezember 21
Abstract: Bischof Heinrich von Regensburg quittiert Abt Johannes und den Konvent von St. Emmeram über zehn Pfund Regensburger Pfennig für die dem Bischof auf päpstliche Weisung jährlich geschuldeten 30 Pfund kleiner Turnosen (Thuronensium parvorum).S=A
Date: 1479 Dezember 28
Abstract: Hans Petzz, Pfarrer von Hagenhill (Hagennhül), verzichtet auf seine Forderungen gegen Abt Johannes von St. Emmeram wegen der Schäden, die durch den verstorbenen Abt Hartung von St. Emmeram dem Hans Hexenagger (Hachssenackrer) geschehen seien, betreffend die Hube und die gerechtigkeit des Klosters in Berghausen (Perckhawsen).S1: Georg Pebenhauser, Richter von PentlingS2: Hans Rennsfelt, Pfleger von Altmannstein
Date: 1480 Februar 18
Abstract: Heinrich Zeiler, Bürger von Regensburg, seine Ehefrau Katherine und ihre Tochter Barbara verkaufen ihr Haus, Hofstatt und gärtl, das zuvor ein Stadel gewesen ist, in Regensburg in der Pu{o}chfeler strass mit der öden Hofstatt daneben, aus der man jährlich ein Pfund Wachs an die Küsterei von Obermünster gibt, für 60 Pfund Pfennige an Hans Nußberger, Erbmarschall von Niederbayern.S: Leonhard Portner, Schultheiss von Regensburg
Date: 1480 März 8
Abstract: Abt Johannes von St. Emmeram bekundet, dass er Hans Huber, Weinzierl in Schwabelweis, Erbrecht auf dem Weingarten des Klosters Der Wetzl am Berg in Schwabelweis zwischen den Weingärten der Hu{o}ntslehen und Lewtner, den Huber vom Kloster innehat, verliehen hat. Er und seine Erben sollen den Weingarten persönlich bebauen und davon jährlich zwaytail Weins ohne den Zehnten geben.S=A
Date: 1480 März 10
Abstract: Hans Huber von Schwabelweis, Weinzierl, bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm auf dem Weingarten der Wetzel Erbrecht gemäß eines darüber ausgestellten inserierten haubtbrivs (siehe Urkunde vom 8. März 1480, Nr. 2119) verliehen hat.S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling
Date: 1480 April 9
Abstract: Hans Haselbeck von Haselbach und Pangratz Krapmair, Bürger von Straubing, entscheiden als Spruchleute über die Irrungen zwischen Abt Johannnes von St. Emmeram einerseits und Konrad Schmid von Oberlindhart andererseits, nachdem Abt Johannes rechtlich in Pfaffenberg gegen Schmid vorgegangen war, weil dieser aus der Schmiede in Hebramsdorf, die eine eehäft des Klosters sei und auf dessen Grund und Boden liege, eine Gült verkauft habe. Sie entscheiden, dass Schmid die Gült wieder ablösen und binnen Jahresfrist dem Kloster zurückstellen soll, jedoch weiterhin die eehaft in Hebramsdorf besitzen und nutzen soll. Schmid soll auch die Gerichtskosten des Abts tragen.S1=A1S2=A2
Date: 1480 April 9
Abstract: Hans Haselbeck von Haselbach und Pangratz Krapmair, Bürger von Straubing, entscheiden als Spruchleute über die Irrungen zwischen Abt Johannnes von St. Emmeram einerseits und Konrad Schmid von Oberlindhart andererseits, nachdem Abt Johannes rechtlich in Pfaffenberg gegen Schmid vorgegangen war, weil dieser aus der Schmiede in Hebramsdorf, die eine eehäft des Klosters sei und auf dessen Grund und Boden liege, eine Gült verkauft habe. Sie entscheiden, dass Schmid die Gült wieder ablösen und binnen Jahresfrist dem Kloster zurück stellen soll, jedoch weiterhin die eehaft in Hebramsdorf besitzen und nutzen soll. Schmid soll auch die Gerichtskosten des Abts tragen.S1=A1S2=A2
Date: 1480 April 26
Abstract: Abt Johannes von St. Emmeram bekundet, dass er Hans Widenman von Schwabelweis, Weinzierl, Erbrecht auf dem am Berg in Schwabelweis neben dem Sünchinger gelegenen halben Weingarten der Oberawer, den er bereits vom Kloster innehat und wovon ein Viertel durch Heirat von Friedrich Holensteiner, ein anderes Viertel durch Kauf von Hans Kölbl an Widenman gelangt ist, verliehen hat. Widenman und seine Erben sollen den Weingarten persönlich bebauen und davon jährlich zwei Teile des Weins entrichten.S=A
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