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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number3091
Date: 1548 November 8
AbstractPhilipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, belehnt Christoph von der Tann (Thann) für seine Ehefrau Anna Kunigunde von Ebersberg genannt von Weyhers (Eberszberg genant von Weihers) mit allen Lehen des verstorbenen Eitels von Ebersberg genannt von Weyhers (Ebersberg genant von Weihers). Siegelankündigung.

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Sequential number3092
Date: 1548 November 14
AbstractPhilipp Graf von Nassau (Nassaw) und Saarbrücken (Sarprucken) bestätigt die Belehnung mit der Hälfte des Dorfes und der Vogtei Reichelsheim (Reychelshaim), der Hälfte des Dorfes Echzell (Echzel) [beide Orte Gem. im Wetteraukrs.] und einem Hof in Bingenheim (Bingenhaim) [Ortsteil der Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3093
Date: 1548 Dezember 1
AbstractMartin von Haun leiht als Ältester des Geschlechts, nach dem Tode des Friedrich von Haun, dem Hans Hille und Genossen zu Rasdorf ein Lehen zu Blidenstad. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number3094
Date: 1549 März 7
AbstractPhilipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt zu Fulda, Balthasar von Ebersberg-Weyhers, Valentin und Heinrich von Merlau leihen dem Werner Mars 5 Teile an der Mühle zu Niederlütter. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number3095
Date: 1549 März 10
AbstractEucharius und Kaspar von Sternberg zu Kallenberg (Callenberg) bevollmächtigen ihren Bruder Michael, ihre fuldischen Lehen stellvertretend für sie und ihren Bruder Hans bei Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, in Empfang zu nehmen. Siegelankündigung.

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Sequential number3096
Date: 1549 März 14
AbstractMichael von Sternberg zu Kallenberg (Sternbergk zu Callenberg) bestätigt für sich und seine Brüder Eucharius, Kaspar und Hans von Sternberg (Sternbergk) die Belehnung mit zwei Vorwerken, dem halben Zehnten und fünf Zinsgütern in Milz (Miltz) [Gem. Römhild, Landkr. Hildburghausen] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3097
Date: 1549 März 26
AbstractPhilipp von Rückingen, Dekan des Stifts Fulda und Propst des Klosters Neuenberg, Kaspar Lang, Dekan des Klosters Neuenberg, und der gesamte Konvent des Klosters bekunden, dass sie Sebastian Hahn, Bürger von Fulda, seine Frau Genovefa und beider Erben mit einer Wiese erblich belehnt haben. Die Wiese liegt oberhalb des Klosters "in der Heimbach" zwischen der Klosterwiese und der Wiese des Hans Schade. Die Lehnsleute haben die Wiese zuvor von Christoph und Anna Schnitzer für 255 Gulden à 44 Böhmisch gekauft. Als Erbzins sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 2 Pfennige fuldischer Währung fällig.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 150
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Sequential number3098
Date: 1549 April 24
AbstractNach den Irrungen zwischen Mauritz Schratt (Schrattzen), Valentin Breiding, jetziger Inhaber des Grauhofs in Fulda hinter der Altenburg bei der Quadbrücke gelegen, Heinz Hornmüller, Inhaber der Quadmühle, die am Graben der Hofreite des Graufhofs liegt und Peter Erffeler wegen des Wassergrabens, der durch die Quadmühle vom Hainborn her fließt. Philipp von Rückingen, Kellner des Stifts Fulda und Andreas Jarmann, Fuldischer Erbkämmerer, sollten auf Bitten des Mauritz Schratz die Situation in Augenschein nehmen und eine gütliche Einigung herbeiführen. Zudem sind Jan Roth, Seelgeräter des Stifts Fulda, Christoph Mara und Kaspar Wungenstrauch, Schultheißen der Gemeinde Hinter der Altenburg, als Vermittler anwesend. Die Streitparteien haben sich zuvor verpflichtet je einen Obmann zu entsenden der das jeweilige Anliegen vorträgt, und das später gefällte Urteil anzunehmen. Jan Roth, die genannten Schultheißen und Andreas Jarmann sind zu folgendem Urteil gekommen: Der Wassergraben soll in seinem Lauf dem gemeinen Graben folgen und sowohl der Quadmüller als auch Peter Erfeller und Mauritz Schratz sollen ihre Zäune hinter ihre Grundstücke verlegen und den gemeinen Graben frei lassen. Auch Valentin Breiding soll seinen Zaun aus dem gemeinen Graben entfernen. Weder der Graben noch die Zugänge zu den anderen Grundstücken sollen durch die Neuerrichtung der Zäune blockiert sein.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 151
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Sequential number3099
Date: 1549 Mai 04
AbstractDie Brüder Sebastian und Christoph von Fulbach (Fulpach) bestätigen die Belehnung mit einem Hof in Rannungen (Rammingenn) [Gem. im Lkr. Bad Kissingen] mit Zubehörung am (Heysselberg) in Richtung Pfersdorf (Pferdtsdorff) [Ortsteil der Gem. Poppenhausen, Lkr. Schweinfurt] durch Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3100
Date: 1549 Juni 10
AbstractPhilipp von Mörle und seine Frau Dorothea leihen dem Heinz Weber eine Wiese zu Helmers. Es folgen weitere Bestimmungen.

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Sequential number3101
Date: 1549 Juni 12
AbstractJohann (Hanns) Rospach, Bürger von Fulda, verkauft zusammen mit seiner Ehefrau Gertrud einen jährlichen Zins aus seinem genau bezeichneten Haus in der Florengasse an Georg Ruln (Jorgenn Rulnn) genannt Schniltzer und Philipp Schiltheck, beide Schöffen, Bürger und Prokuratoren der Schöffen von Fulda (procuratorn der hernn schepffenn consolation), für 30 Gulden fuldischer Münze, jeden gerechnet zu je 44 Böhmischen. Es folgen Absprachen hinsichtlich Verkauf, Verpfändung und Wiederkauf des Zinses. Johann Rospach bittet Junker Heinrich von Merlau, Schultheiß von Fulda, um sein Siegel. Ankündigung des Siegels Heinrich von Merlaus. Nennung von Personen.

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Sequential number3102
Date: 1549 Juni 13
AbstractPhilipp Graf von Rieneck (Reineck) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Wolfsmünster (Bolmunster) [Ortsteil der Gem. Gräfendorf, Lkr. Main-Spessart] durch Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3103
Date: 1549 Juli 08
AbstractHans Georg Graf zu Mansfeld (Mansfeldt) bevollmächtigt seinen Bruder Hans Albrecht, ihre Lehen in der Grafschaft Henneberg, nämlich Güter in Römhild (Romhilt) [Gem. im Lkr. Hildburghausen], für sie, ihre Brüder und Vettern bei Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, in Empfang zu nehmen. Siegelankündigung.

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Sequential number3104
Date: 1549 Juli 08
AbstractHans Georg und Hans Albrecht Grafen von Mansfeld (Mansfeldt) bestätigen für sich und ihre Brüder und Vettern die Belehnung mit der Vogtei in Milz (Miltz) [Ortsteil der Gem. Römhild, Lkr. Hildburghausen] durch Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3105
Date: 1549 Juli 26
AbstractReinhard von Boyneburg (Boineburgk) genannt von Hohenstein (Hoenstein) bestätigt für sich, seinen Bruder Hermann, die namentlich genannten Söhne seines verstorbenen Vetters Heimrad und weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit Gütern und der Niedermühle in Waldkappel (Cappel) [Gem. im Werra-Meißner-Krs.], den Wüstungen Wolfsthal (Wolffthal), Heigenhausen (Heygenhausen) und Niederfriemen (Nidern Fryman) [alle Gem. Waldkappel, Werra-Meißner-Krs.], Gütern in Grandenborn (Nidern Graneborn) [Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Krs.] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3106
Date: 1549 August 7
AbstractAnna Schade, Witwe des Simon Schade, Bürgerin zu Fulda, bekundet, dass sie an Heintz <Piepen> und Joseph Mangold, beide Bürger zu Fulda und Vorsteher des Hospitals St. Leonhard bei Fulda, und allen deren Nachfolger, einen jährlichen Zins von 5 Schilling Fuldaer Währungnfür 50 Gulden verkauft hat. Der Zins ist je zur Hälfte auf Cathedra Petri [22.2.] und Vicula Petri [1.8.] fällig. Die Summe wurde gänzlich bezahlt und die Käufer sowie deren Nachfolger jeglicher Schuld quit, ledig und los gesprochen. Der Zins kann von der Verkäuferin oder ihren Erben jederzeit für 50 Gulden wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angekündigt sein. Für die Ausstellerin siegelt Heinrich von Merlau, Schultheiß von Fulda.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 52
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Sequential number3107
Date: 1549 August 19
AbstractChristoph von Steinau genannt Steinrück (Steyna Steinruck genanth) bestätigt die Belehnung mit einem Teil des Schlosses Poppenhausen (Boppenhausenn) [Gem. im Landkr. Fulda] durch Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3108
Date: 1549 Oktober 26
AbstractHans Eberhard von Walbrunn (Walprun) bestätigt die Belehnung mit einem Freihaus, einem Hof und einer Hofstätte mit sechs Hufen und allen Zehnten, Gülten und Freiackern in Berstadt [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert.

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Sequential number3109
Date: 1549 Dezember 18
AbstractPhilipp von Gunsrode (Gonserode) bestätigt für sich, seine Brüder Eckhard und Christoph sowie seine weiteren Geschwister die Belehnung mit dem Zehnten in Inheiden (Idenhaim) [Stadtteil der Gem. Hungen, Lkr. Gießen], Ulfa (Olffa) [Stadtteil von Nidda] mit seinen Zubehörungen bei Nidda [Gem. im Wetteraukrs.], dem Zehnten in Kromelbach (Krummelbach) [Gem. Ortenberg, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3110
Date: 1550
AbstractHans von Lichtenstein, Amtmann von Seßlach unter seinen Herrn Bischof Melchior [Zobel von Giebelstadt] von Würzburg und Georg von Franken, bekundet dass Konrad, Abt von Laupheim, die Streitigkeit zwischen dem Schultheiß und der Gemeinde zu Witzmannsberg [Gem. Passau] einer- und Fritz Papersdorfer und seinen Erben andererseits geschlichtet hat. Die Gemeinde Witzmannsberg hatte sich angemaßt ihr Vieh über die Wiesen von Hans Papersdorf zu treiben, wobei diesem erheblicher Schaden entstanden sei. Er soll der Gemeinde nun einen bequemeren Weg zum Huteplatz der Gemeinde ausweisen.

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Sequential number3111
Date: 1550 Januar 21
AbstractBalthasar von Ebersberg gen. Weyhers zu Gersfeld bekundet, dass seiner Schwester Dorothee von Ebersberg gen. von Weyhers, mit Wissen und Zustimmung seiner Söhne Christoph, Amtmann von Brückenau, Anton und Heinrich, nach Balthasars Tod ihr vorbestimmtes Wittum sicher sei. Es folgt ein Register, dem auch Baltharsars Vettern Georg von Ebersberg und Wolff von der Tann zugestimmt haben, in dem alle Gefälle aufgelistet werden, die Dorothee von Ebersberg zustehen. Es handelt sich um Zins- und Kornzahlungen aus Rengersfeld, Rodenbach (Rottembach) und Mosbach (Masbach).

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 153
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Sequential number3112
Date: 1550 Januar 30
AbstractWolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, bekundet, dass nachdem die Bürgermeister, Schöffen, Räte und ganze Gemeinde der Stadt Fulda, ihm als neuem Stadtherren gehuldigt haben, er ihnen ihre Rechte und Freiheiten bestätigt.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 154
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Sequential number3113
Date: 1550 Februar 06
AbstractHans von Bibra bestätigt die Belehnung mit dem halben Dorf Rappershausen (Ropprechtshausenn) [Ortsteil der Gem. Hendungen, Lkr. Rhön-Grabfeld], dem halben Dorf Geroda (Gerrode) [Gem. Bad Brückenau, Lkr. Bad Kissingen] mit den Waldungen, der Hälfte von Mitgenfeld (Mitgenfeldt) [Ortsteil der Gem. Oberleichtersbach, Lkr. Bad Kissingen] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang Dietrich [von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3114
Date: 1550 Februar 22
AbstractDechant Heinrich Gutberld und das Kapitel von Rasdorf [Gem. im Lkr. Fulda] leihen Michael Sember aus Geisa (Geysa) [Gem. im Wartburgkrs.] Land in Wiesenfeld [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.], das er von Nikolaus (Clas) Schmidt (Smid) aus Borsch (Borsa) [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.] gekauft hat.

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Sequential number3115
Date: 1550 März 2
AbstractWolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, schreibt an Melchior [Zobel von Giebelstadt], Bischof von Würzburg, dass damit die schon seit Jahren schweldende Streitsache, die bereits vor dem kaiserlichen Kammergericht entschieden wurde, endlich ein Ende fände, der Bischof in beider Namen das Kammergericht anschreiben und bitten solle, dass beiden Parteien eine Abschrift des Urteils zugesendet werde.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 155
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Sequential number3116
Date: 1550 März 10
AbstractLudger von Mansbach (Manspach), Philipp von Karsbach und Oswald von Fechenbach (Vechenbach) bestätigen die Belehnung mit Schackau (Schackenn) samt allen seinen Zubehörungen in Holz und Feld sowie einem Gut ebendort, mit Kleinsassen (Sassen), Gerharts (Gerhardts) [alle Orte Gem. Hofbieber, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3117
Date: 1550 März 10
AbstractPhilipp von Karsbach (Karszpach) bestätigt die Belehnung mit einem Steinhaus, zwei Höfen und drei Huben Land in Berstadt [Ortsteil der Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] sowie seinem Teil an der Gült in Langsdorf (Lanczendorff) [Stadtteil der Gem. Lich, Lkr. Gießen] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3118
Date: 1550 April 01
AbstractPhilipp Graf von Rieneck (Reineck) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Wolfsmünster (Bolmunster) [Ortsteil der Gem. Gräfendorf, Lkr. Main-Spessart] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3119
Date: 1550 April 13
AbstractPhilipp Graf von Rieneck (Riennevkh) erklärt, dass er Philipp von Thüngen (Thungenn) das Dorf Wolfsmünster (Golszmunster) [Ortsteil der Gem. Gräfendorf, Landkr. Main-Spessart], das er bisher von Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, zu Lehen trug, verkauft hat, sagt dem Abt alle Rechte daran auf und bittet ihn, den Käufer damit zu belehnen. Siegelankündigung.

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Sequential number3120
Date: 1550 April 26
AbstractHans von Völkershausen (Volckershausen) bestätigt für sich und seinen Bruder Christoph die Belehnung mit Gericht, Rechten und Schorn mit Zugehörungen in Völkershausen (Folkershusen) [Ortsteil der Gem. Vacha, Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3121
Date: 1550 April 30
AbstractJohann von Buseck bestätigt die Belehnung mit Gütern in Massenheim (Massenhaim) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.], einem Fuder Wein mit Fass, Wagen, Becher und drei Pfund Hellern in Dienheim (Dienhaim) [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen], Acker, Wiesen und Haus in Rudelsheim (Rudelszhaim) [heute Ludwigshöhe, Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang Dietrich [von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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