useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number1861
Date: 1469 Oktober 2
AbstractReinhard [von Weilnau], Abt zu Fulda, genehmigt den Kauf einer Gülte zu Hundsfeld, den Hans Keller mit Balthasar von Thüngen abgeschlossen hatte. Die Gülte ist nach dem Tod des Hans Keller an Johann Kempf gefallen. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

Images2
Full textno
 
Sequential number1862
Date: 1469 Oktober 16
AbstractKonrad von Allendorf, Propst von Johannesberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], bewilligt, dass Hans Kunckel, sein Hofmann in Harmerz [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], dem Dechanten Johann und dem Konvent von Johannesberg gegen einen Wiesflecken einen Acker im 'Paradiese' überlässt.

Images2
Full textno
 
Sequential number1863
Date: 1470 Januar 18
AbstractHeinrich von Buchenau bekundet, dass Konrad Rosbach, Bürger von Hersfeld, und seine Frau Else an das Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld und allen Nachkommen eine Wiese, die von dem verstorbenen Konrad Ludwig an Konrad und Else Rosbach verkauft worden ist, für 81 Gulden erblich und ewiglich mit allen Zugehörungen und Rechten verkauft haben. Da die Wiese von den von Buchenau lehnsrührig ist, hat Heinrich von Buchenau, mit Wissen seiner Brüder und Vettern Neidhard, Engelhard und Kaspar, seine Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Konrad und Else haben die Lehen aufgelassen und auf alle Rechte, sowie das Wiederkaufsrecht verzichtet. Heinrich von Buchenau belehnt das Stift mit der Wiese. Dafür soll ein ewiges Seelgerät für die von Buchenau eingerichtet werden. Jährlich in der Fronfasten am Sonntag nach Invocavit sollen für die von Buchenau Vigilien und Seelmessen begangen werden. Nach dem Tod Heinrichs soll ein Bote aus dem Stift an den Ältesten aus dem Geschlecht des Eberhard von Buchenau geschickt werden, der das Lehen wieder von den von Buchenau empfängt.

Images4
Full textno
 
Sequential number1864
Date: 1470 Januar 18
AbstractHeinrich von Buchenau bekundet, dass Konrad Rosbach, Bürger von Hersfeld, und seine Frau Else an das Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld und allen Nachkommen eine Wiese, die von dem verstorbenen Konrad Ludwig an Konrad und Else Rosbach verkauft worden ist, für 81 Gulden erblich und ewiglich mit allen Zugehörungen und Rechten verkauft haben. Da die Wiese von den von Buchenau lehnsrührig ist, hat Heinrich von Buchenau, mit Wissen seiner Brüder und Vettern Neidhard, Engelhard und Kaspar, seine Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Konrad und Else haben die Lehen aufgelassen und auf alle Rechte, sowie das Wiederkaufsrecht verzichtet. Heinrich von Buchenau belehnt das Stift mit der Wiese. Dafür soll ein ewiges Seelgerät für die von Buchenau eingerichtet werden. Jährlich in der Fronfasten am Sonntag nach Invocavit sollen für die von Buchenau Vigilien und Seelmessen begangen werden. Nach dem Tod Heinrichs soll ein Bote aus dem Stift an den Ältesten aus dem Geschlecht des Eberhard von Buchenau geschickt werden, der das Lehen wieder von den von Buchenau empfängt.

Images0
Full textno
 
Sequential number1865
Date: 1470 März 30
AbstractFriedrich und Konrad von Maßbach (Maspach) bestätigen die Belehnung mit der Hälfte eines Hof in Salmünster (Salmonster) [Stadtteil der Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number1866
Date: 1470 April 7
AbstractAndreas Hesse, Archidiakon und Pfarrer in Fulda, bekundet, dass der Priester Johannes Niff (niffe), Vikar des Hospitals St. Leonhard in Fulda, der Pfarrkirche daselbst 40 Gulden gestiftet hat. Mit dem Geld wird den Vikaren von St. Leonhard ermöglicht an der Präsenz der Pfarrkirche teilzuhaben. Zudem sollen ihre Pfründen aufgestockt werden. Bereits Johannes´ Vater Heinrich habe in diesem Sinne für die Vikarie Geld angelegt. Das Geld soll mit einem jährlichen Zins von 2 Gulden angelegt werden. Der Zins ist dem Vikar von St. Leonhard jährlich am Kirchweihfest des Hospitals auszubezahlen. Johannes Niff will diesen Zins verwenden um ein ewiges Seelgerät für sich und seine Eltern einzurichten. Sollte nach seinem Tod Johannes´ Bruder [nicht namentlich genannt] die Nachfolge des Vikars übernehmen, soll dieser ebenfalls an der Präsenz der Pfarrkirche teilhaben und den übrigen Mitgliedern nur das feierliche Essen reichen. Andere Nachfolger sollen für die Teilnahme an der Präsenz der Pfarrkirche eine Gebühr von 10 Gulden bezahlen. Diese Vereinbarung wird im Präsenzregister der Pfarrkirche eingetragen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 74
Images2
Full textno
 
Sequential number1867
Date: 1470 April 7
AbstractAndreas Hesse, Archidiakon und Pfarrer in Fulda, bekundet, dass der Priester Johannes Niff (niffe), Vikar des Hospitals St. Leonhard in Fulda, der Pfarrkirche daselbst 40 Gulden gestiftet hat. Mit dem Geld sollen den Vikaren von St. Leonhard ermöglicht werden an der Präsenz der Pfarrkirche teilzuhaben und ihre Pfründen aufgestockt werden. Bereits Johannes´ Vater Heinrich habe in diesem Sinne für die Vikarie Geld angelegt. Das Geld soll mit einem jährlichen Zins von 2 Gulden angelegt werden. Der Zins ist dem Vikar von St. Leonhard jährlich am Kirchweihfest des Hospitals auszubezahlen. Johannes Niff will diesen Zins verwenden um ein ewiges Seelgerät für sich und seine Eltern einzurichten. Sollte nach seinem Tod Johannes´ Bruder [nicht namentlich genannt] die Nachfolge des Vikars übernehmen, soll dieser ebenfalls an der Präsenz der Pfarrkirche teilhaben und den übrigen Mitgliedern nur das feierliche Essen reichen. Andere Nachfolger sollen für die Teilnahme an der Präsenz der Pfarrkirche eine Gebühr von 10 Gulden bezahlen. Diese Vereinbarung wird im Präsenzregister der Pfarrkirche eingetragen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 75
Images3
Full textno
 
Sequential number1868
Date: 1470 April 17
AbstractApel von Buchenau (Buchenawe) bestätigt den Verkauf von zweieinhalb Gütern in Borsch (Borsse) [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.] an Hans Butener sowie die Bitte um Belehnung des Käufers mit denselben Gütern. Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bestätigt ebendiesen Verkauf, die Aufsage des Lehens durch den bisherigen Lehnsnehmer [Lehenaufsage] und die Belehnung des Käufers mit demselben. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number1869
Date: 1470 April 25
AbstractKonrad Rosbach, Bürger von Hersfeld, bekundet, dass das Seelgerät, das Dekan und Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld jährlich für den verstorbenen Konrad Ludwig und seine Frau begehen sollen, so wie diese es in ihrem Testament festgehalten haben. Um dieses Seelgerät aufrecht zu erhalten, bezahlt Konrad von den 81 Gulden, die er für die Wiese bekommen hat, 15 Gulden an das Stift zurück.

Images2
Full textno
 
Sequential number1870
Date: 1470 Mai 22
AbstractJohann von Lüder präsentiert dem Propst der Johanneskirche zu Mainz den Peter Jäger als Vikar an der Pfarrkirche zu [Großen-] Lüder. Er soll Nachfolger des verstorbenen Johann Knauf werden.

Images2
Full textno
 
Sequential number1871
Date: 1470 Juli 30
AbstractKonrad, Dechant, und das Kapitel von Fulda geben Wigand Reckwil den Kaldenbacher Hof in Soisdorf [Ortsteil der Gem Eiterfeld, Lkr. Fulda] zur Erbpacht.

Images2
Full textno
 
Sequential number1872
Date: 1470 August 20
AbstractKonrad von Steinau genannt Steinrück (Steinawe Steinruck genant), Hans von Ebersberg (Eberszperge) und Berthold von Steinau (Berlt von Steinawe) bestätigen für sich und weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit dem Schloss Poppenhausen (Boppenhausen) [Gem. im Landkr. Fulda] durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number1873
Date: 1470 August 24
AbstractDie Brüder Ludwig (Lutz) und Hans von Bisa bestätigen die Belehnung mit einer (Riden) genannten Wüstung bei Lupnitz (Luppenitz) [Ortsteil von Hörselberg-Hainich, Wartburgkrs.] durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number1874
Date: 1470 August 29
AbstractKonrad, Dechant und das Kapitel von Fulda überlassen Adam Rendt, der von ihnen für 800 Gulden wiederlöslich 40 Gulden aus dem Zehnten in Rasdorf [Gem. im Lkr. Fulda] gekauft hatte, für 350 Gulden den Rest dieses Zehntens auf Lebenszeit.

Images2
Full textno
 
Sequential number1875
Date: 1470 Oktober 01
AbstractReinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, belehnt Johann (Henn) Reiprecht (Ripprecht) von Büdingen (Budingen) mit der Steinkemenate und Hofstatt in Salmünster (Salmonster), einem halben Gut in Ahl (Alda), einem Gut in Fischborn (Fiszborn) sowie einem Graben vor dem Obertor von Salmünster [alle Orte Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Kreis]. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number1876
Date: 1470 Oktober 10
AbstractNotariatsinstrument betreffend eine Verhandlung des Johann (Hans) Ruffer, Bürger von Fulda, und seines Anwalts, des Priesters Heinrich Ziegler, im Kloster Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], gegen Heinrich Schimmelpfennig wegen eines am Sonnabend nach Bartholomäus 1471 (?) ergangenen Spruchs und darin erwähnten Instruments.

Images2
Full textno
 
Sequential number1877
Date: 1470 Oktober 12
AbstractHeinrich Ledenter, Schultheiß von Fulda, bestätigt, dass vor ihm und den Schöffen des Gerichts genannt die Münze (montze) in Fulda Peter Ruffer, Bürger von Fulda, und Asmus (Asmis) Eigenbrot, Bürger von Ortenberg [Wetteraukreis], erschienen sind und beeidet haben, dass die alte Schimmelpfennigerin (die alde Schymelpfengen) und ihr Ehemann Johann vor ihnen und den Zeugen Johann Scheydemecher und Heinrich Armbruster in einem Notariatsinstrument zugunsten ihrer Kinder und Neffen (eyden) Elisabeth (Elsen) und Johann (Hansen) Ruffer mehrere genau genannte Verfügungen, vor allem hinsichtlich zweier Hauptgelder, getroffen hat. Ankündigung des Siegels Heinrich Ledenters. Nennung von Orten und Personen.

Images2
Full textno
 
Sequential number1878
Date: 1471 Februar 19
AbstractPapst Sixtus IV. teilt dem Konvent des Stiftes Fulda mit, dass er Johann [I.] von Henneberg für drei Monate zum Verwalter des Stiftes ernannt hat.

Images2
Full textno
 
Sequential number1879
Date: 1471 April 1
AbstractVor dem Schultheißen Heinrich Ledenter und den Schöffen der Münze zu Fulda überträgt Käthe Fomen, Frau des Heinrich Küchenmeister, ihrem Mann all ihr Gut. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

Images2
Full textno
 
Sequential number1880
Date: 1471 September 23
AbstractTranssumpt der Urkunden von 977 Mai 21 [Rasdorf 977 Mai 21], 1190 Mai 25 [Rasdorf 1190 Mai 25], 1191 Mai 2 [Rasdorf 1191 Mai 2], ausgestellt auf Verlangen Adam Limpurgs (Lympurg), Propst von Rasdorf [Gem. im Lkr. Fulda], durch Heinrich Dilge, Offizial des Archidiakons und Pfarrer Andreas Hesse aus Fulda.

Images2
Full textno
 
Sequential number1881
Date: 1471 Oktober 29
AbstractGeorg Riedesel (Juerg Ritesel) bestätigt für sich und seinen Bruder Hermann die Belehnung mit einem Teil der Gerichte Schlechtenwegen (Slechtenwege) [Stadtteil der Gem. Herbstein, Vogelsbergkrs.] und Bad Salzschlirf (Salczslirff) [Gem. im Lkr. Fulda], dem Dorf Landenhausen (Landenhusen) [Ortsteil der Gem. Wartenberg, Vogelsbergkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg]. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number1882
Date: 1471 November 03
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, belehnt Peter Scheffer mit einen Teil eines Gutes in Keulos (Kules) [Ortsteil der Gem. Künzell, Landkr. Fulda]. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number1883
Date: [1472-1541]
AbstractAnton (Annthonigk) Scheublin, Richter, und die Mitglieder des Brückengerichts von Fulda, verkünden namens Johanns [I. von Henneberg?/ II. von Henneberg?], des Abts von Fulda, einen Urteilsspruch in der Sache der Elisabeth (Else) Schmerleib, Witwe des Friedrich (Fritz) Schmerleib, aufgrund eines Urteils des Landgerichts von Fulda gegen Nikolaus (Clas) Fischer genannt Blengkfisch wegen dessen unberechtigten Zugriffs auf einen Feldrain (anwand) und die Nutzung eines Gewässers.

Images2
Full textno
 
Sequential number1884
Date: 1472 Februar 6
AbstractJohann von Hutten, Kellner des Stifts Fulda, bewilligt als Lehnsherr, dass Berthold (Berlt) Ziegenhain, Bürger von Fulda, Heinrich (Heintze) Frosch seinen Teil des Wassers an der Habersack-Wand verkauft.

Images2
Full textno
 
Sequential number1885
Date: 1472 März 6
AbstractPhilipp, Kardinal und Erzbischof von Arles, lässt von Johann Bingertiner, Kleriker der Diözese Würzburg, kaiserlicher und päpstlicher Notar, ein Notariatsinstrument ausstellen. Es wird bestätigt, dass er von Papst Sixtus IV. informiert wurde, dass der Würzburger Domkanoniker Johann von Henneberg nach der Abdankung Reinhards von Weilnau als Abt von Fulda zum kommissarischen Verwalter des Klosters Fulda für drei Monate eingesetzt worden ist. Nach der Resignation Reinhards von Weilnau dürfen seine Prokuratoren keine Prokura mehr durchführen, insbesondere Reinhard Schenk von Stetlingen dürfe im Namen des Abtes keine Handlungen mehr durchführen. Es folgen zwei inserierte Urkunden von Papst Sixtus IV., beide datiert 1472 Februar 19. 1.: Papst Sixtus IV. überlässt Reinhard von Weilnau, Mönch von Fulda, der bisher Abt des Klosters Fulda war und auf dieses Amt in die Hände des Papstes verzichtet hat und der Vergabe der vakanten geistlichen und weltlichen Leitung des Klosters auf drei Monate an Johann von Henneberg, Domkanoniker von Würzburg, sowie der Übergabe des Amtes nach Ablauf der drei Monate nach Ablegung der Profess und Anlegung des Habits an Johann von Henneberg zugestimmt hat, ungebeten und aus eigener Freigebigkeit die zum Kloster Fulda gehörende Propstei Thulba (Dolbe), die bisher dem jeweiligen Abt zustand, die Burg Giesel und das Kelleramt in Hammelburg auf Lebenszeit. Päpstliche Bestimmungen und Regelungen des Klosters oder des Ordens stehen dem nicht entgegen. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Religionis zelus. 2. Papst Sixtus IV. teilt [Adolf II. von Nassau], Erzbischof von Mainz, [Philippe de Lévis], Erzbischof von Arles, sowie [Johann von Allendorf], Propst von St. Burkhard vor den Mauern von Würzburg mit, dass er [dem ehemaligen Abt von Fulda], Reinhard von Weilnau, Mönch des Klosters Fulda, die dem Abt von Fulda unterstehende Propstei in Thulba (Dolbe), die Burg Giesel und das Kellereiamt in Hammelburg überlassen und Johann von Henneberg, Domkanoniker von Würzburg, für drei Monate die Verwaltung des Klosters übertragen hat. Nach Ablauf der drei Monate soll Johann als Abt angesehen werden und gemäß einer aus eigenem Antrieb (motu proprio) heraus ausgestellten Urkunde eine Reservation für dieses Amt besitzen. Wenn den Adressaten oder zwei oder einem von ihnen diese Urkunde präsentiert wird, sollen sie dafür Sorge tragen, dass Reinhard in den tatsächlichen Besitz der Propstei Thulba, der Burg Giesel und der Kellerei Hammelburg kommt. Die Bestimmungen der anderen in dieser Angelegenheit ausgestellten Urkunden stehen dem nicht entgegen. Insbesondere sollen Urkunden, die Johann, dem Konvent oder anderen Freiheit von Kirchenstrafen versprechen, nur gelten, wenn sie über eine im konkreten Fall zutreffende Klausel verfügen. Zuwiderhandelnde werden mit Kirchenstrafen ohne Appellationsmöglichkeit bestraft. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Hodie dilecto filio Reynhardo.1 - Philipp bestätigt den Erhalt der Briefe und stimmt zu dafür Sorge zu tragen, dass Reinhard von Weilnau in den Besitz der Probstei Thulba, der Burg Giesel und der Kellerei Hammelburg kommt.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 76
Images3
Full textno
 
Sequential number1886
Date: 1472 März 09
AbstractEberhard von Buches bestätigt die Belehnung mit dem Zehnten in Rodheim (Rodeheym) [Stadtteil der Gem. Hungen, Lkr. Gießen?] bei Nidda (Nidde) [Gem. im Wetteraukrs.] und einem Hof in Echzell (Echczell) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number1887
Date: 1472 März 14
AbstractReinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und Graf Johann von Henneberg, Hauptmann des Stifts von Fulda, bekunden, dass Heinrich von Haun und seine Frau Else an Klaus (Clasen) Breiting (Breytinge) und seine Frau Else sowie an Heinz Smerleib (Smerleybe) und seine Frau Else, allesamt wohnhaftig in und um Fulda, 10 Viertel Korn, 10 Viertel Hafer und 4 Viertel Gerste jährlichen Zinses für 200 Rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Die Gülten sind jährlich auf Michaelis [29.9.] fällig von einem Hof in Großenbach, den zur Zeit Hans Meister bewirtschaftet. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Mit dem Geld haben die Verkäufer ihre Schulden bei Karl von Lüder ausgelöst. Die 24 Viertel Korn sollen Hans Meister sowei seine Nachfolger zu dem vereinbarten Termin nach Fulda bringen. Weiterhin verpflichtet er sich den Hof sorgfältig zu bewirtschaften, damit die Gülte jährlich den Verkäufern zukommen kann. Alles Korn, das über die 24 Viertel Korn hinaus geerntet wird, soll der Hofmann an Heinrich von Haun und seine Erben abgeben. Wird der Hofmann mit den Abgaben säumig, soll er von den Käufern gepfändet werden. Die Verkäufer behalten sich für sich und ihre Erben das Recht des Wiederkaufs vor. Sie können die Gülte für die gezahlte Summe nach der Zahlung des letzten Zinses wieder zurückkaufen. Da der Hof vom Kloster Fulda lehnsrührig ist, erteilen Abt und Hauptmann ihre Zustimmung zu dem Verkauf. Dem Verkauf stimmen auch Heinrichs Brüder Georg und Wilhelm und ihr Vetter Wilhelm von Haune, Sohn des Giso, zu.

Images2
Full textno
 
Sequential number1888
Date: 1472 Mai 8
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Bürgermeistern, Schöffen, Rat und Bürgern der Stadt Fulda, nachdem sie ihm als neuem Herrn der Stadt gehuldigt haben, ihre Rechte, Nutzen und Freiheiten, wie es bisher Gewohnheit war, belassen werde.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 77
Images3
Full textno
 
Sequential number1889
Date: 1472 Mai 19
AbstractDechant Heinrich und das Kapitel von Rasdorf [Gem. im Lkr. Fulda] genehmigen, dass Simon Fagkenrod, Vikar der Marien-Vikarie, das halbe Gut in Setzelbach [Ortsteil der Gem. Rasdorf, Lkr. Fulda], Trabotesgut genannt, Hans Kyndeschuch aus Geismar [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.] leiht.

Images2
Full textno
 
Sequential number1890
Date: 1472 Mai 20
AbstractWilhelm Wais von Fauerbach (Weyse von Feürbach) bestätigt die Belehnung mit einer Wohnung und einem Hof, 5 1/2 Huben Landes und einem Schafhof in Echzell (Echczell) [Gem. im Wetteraukr.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number1891
Date: 1472 Juni 13
AbstractHeinrich von Steinau genannt Steinrück (Steinaw Steinrucke genant) bestätigt die Belehnung mit einem Teil von Poppenhausen (Boppenhausen) [Gem. im Landkr. Fulda], einem Burggut in Schildeck (Schillecke) [Gem. Schondra, Landkr. Bad Kissingen], zwei Burggütern in Bad Brückenau (Bruckenawe) [Gem. im Landkr. Bad Kissingen] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
< previousCharters1469 - 1472next >