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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number871
Date: 1393 Oktober 09
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bestätigt, dass er auf die Bitte Konrads von Bimbach (Bynbach) dessen Vetter Friedrich von Bimbach (Fritzen von Bynbach) einen Brief über 30 Gulden und Zinsen geben will wegen des Verkaufs von Gütern (?) in Oberbimbach (Uber Bynbach) [Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda] durch Konrad an Friedrich. Bittbrief mit weiteren Erklärungen inseriert. Siegelankündigung. Konrad von Bimbach bestätigt ebenfalls den Inhalt des Bittbriefs und versichert, sich an alle Vereinbarungen zu halten. Siegelankündigung.

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Sequential number872
Date: 1393 November 16
AbstractDie Brüder Berthold und Berthold von Bissingen (Berld und Berld von Bisznigen) bestätigen die Belehnung mit Gütern in (Phersdorff) und (Rabena) durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number873
Date: 1393 Dezember 14
AbstractBürgermeister, Schöffen, Räte und die Gemeinde der Stadt Fulda bekunden, dass sie an den Priester Dietrich Weißmantel für 180 Pfund Heller eine jährliche Gülte in Höhe von zwölf Pfund Heller fuldischer Münze verkauft haben, das Pfund Heller gerechnet zu je zehn Schilling Pfennigen. Es folgen ausführliche Absprachen hinsichtlich der Bürgschaft, des Wiederkaufs und des Verkaufs der Gülte. Ankündigung des Siegels der Stadt Fulda.

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Sequential number874
Date: 1393 Dezember 15
AbstractWigand Greve genannt Pfaffe aus dem Bistum Würzburg, kaiserlicher Notar, beglaubigt vor genannten Zeugen, dass vor ihm Frowin Sensenschmidt (Sensensmyd), Johann (Hans) Slope und Konrad (Contze) Frude erschienen sind und bekundet haben, dass aus einem Haus in Fulda, dass einst dem verstorbenen Meister Rabe gehörte, das samt Zubehör zum Teil der Vikarie des Petersaltars des alten Hospitals hinter der Burg gehört, zum anderen Teil den Kindern des Ruprecht (Rupel) Sensenschmidt, verschiedene Zinse an das genannte Hospital gehen. Dietrich Finck (Diterich Fyncken), Altarist des Altars, soll von seinem Anteil den Siechen des Hospitals jährlich an den genannten Terminen einen Zins in Höhe von zwei Pfund Hellern fuldischer Münze geben. Ein Geldzins in gleicher Höhe sowie genannte Naturalzinsen, die vom Hofkämmerer des Klosters eingezogen werden, kommen außerdem von den Kindern des Nikolaus Lengsfeld (Claus Lengisfelden). Nennung von Zeugen. Ausstellungsort: Fulda, Haus des Johann Zirkenbach.

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Sequential number875
Date: 1393 Dezember 31
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Rat und Wissen des Dekans Karl und des gesamten Konvents den Krämern in Fulda folgende Rechte gewährt und bestätigt hat: Wer ein Krämer sein und in Fulda die Krämerei pflegen will, soll in die Krämerzunft eintreten. Dafür soll er dem Kloster wie der Zunft jeweils 2 Pfund Wachs und 2 Kannen Wein geben. Auswärtige Krämer, die in Fulda ihre Waren verkaufen möchten, dürfen dies höchsten dreimal im Jahr und nicht länger als drei Tage am Stück tun. Wer dies missachtet, solle als Strafe 5 Schilling Pfennige an das Kloster bezahlen. Wer sich länger in der Stadt aufhalten und Herberge nehmen müsse, dürfe dies mit Genehmigung tun, darf aber nicht länger als eineinhalb Tage am Stück seine Waren anbieten und soll an jedem Sonnabend Zoll bezahlen. Dies soll verhindern, dass er in Fulda wohnhaftig wird. Wer dies missachtet soll 5 Schilling Pfennige als Strafe an das Kloster bezahlen. Es ist verboten in den Herbergen Handel zu treiben, dies wird ebenfalls mit 5 Schilling Pfennigen geahndet. Jährlich sollen die Krämermeister zu Fulda aus ihren Mitgliedern zwei Vormünder wählen. Die Preise der Waren sollen für jeden ob arm oder reich gleich sein.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 22
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Sequential number876
Date: um 1394
AbstractLudwig und Friedrich Grafen von Oettingen (Ötingen) bitten [Johann von Merlau, Abt von Fulda] um mehr Zeit, damit sie ihre fuldischen Lehen persönlich entgegennehmen können.

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Sequential number877
Date: 1394 Februar 03
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bestätigt die Verpfändung eines Hofs in (Rota) durch Hans von Rota genannt Hans Apel an Konrad (Sleczenrod) für 32 Gulden. Weitere Verfügungen. Siegelankündigung.

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Sequential number878
Date: 1394 Februar 6
AbstractDie Brüder Giso und Hans von Bimbach quittieren dem Heinrich von Bimbach über das ihm auf seine Güter zu Ketzen und Selis geliehene wiederbezahlte Geld.

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Sequential number879
Date: 1394 Februar 6
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, Karl, Dechant, und der Konvent von Fulda bestätigen, dass der Priester Dietrich Schurpfedarm eine neue Vikarie gestiftet und dotiert hat.

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Sequential number880
Date: 1394 Februar 14
AbstractHeinrich von Geysa, Schultheiß von Fulda, bestätigt, dass vor ihm und den Schöffen des Gerichts an der Münze (munzce) Katharina (Katryn), die Witwe des Konrad Weinrufer (Conzcen Wynruffer), an Dietrich (Dytrich) Schlerin, Zöllner (zcelner) in Fulda, genannte Geld- und Naturalzinsen aus dem Garten Konrad (Conzcen) Gresers vor dem Kohlhäuser Tor für acht Pfund Heller und zehn Schilling Pfennige fuldischer Münze verkauft hat. Ankündigung des Siegels Heinrich von Geysas.

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Sequential number881
Date: 1394 Februar 27
AbstractFriedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bekundet, dass, nachdem er den Lohgerbern zu Fulda einen Flecken zwischen der Hornungsmühle und dem Hohensteg verliehen hat um darauf eine Lohgerbermühle zu errichten, er den Lohgerbern einen weiteren Wiesenflecken, der an den ersten stößt, verliehen hat. Als Zinsen sind jährlich je zu Walpurgis [1.5.] und Michaelis [29.9.] 1 Pfund Heller zu entrichten. Die Lohgerber sollen in ihrem Recht an der Mühle nicht gehindert werden und zugleich dafür sorgen, dass das Wasser den angrenzenden Äckern und Behausungen nicht schadet.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 387
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Sequential number882
Date: 1394 März 13
AbstractKonrad von Buches (Buchesz) erklärt, dass er mit Einverständis Friedrichs [von Romrod], Abt von Fulda, zwei Huben und zwölf Morgen Land in Berstadt (Berstat) [Ortsteil der Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.], die fuldische Lehen sind, auf Wiederkauf an Johann von Linden (Lynden) verkauft hat und versichert, dass, wenn dem Abt von Fulda dadurch an den genannten Lehengütern ein Schaden entsteht, er künftig die Mühle in Schwalheim (Swalheim) [Stadtteil der Gem. Bad Nauheim, Wetteraukrs.], die er von Johann von Linden zu Eigen gekauft hatte, vom Stift zu Lehen zu tragen soll. Siegelankündigung.

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Sequential number883
Date: 1394 Juni 29
AbstractGilbrecht Riedesel der Jüngere und seine Frau Antonia bekunden, dass sie von einer Hofreite auf dem Frauengarten in Butzbach [Gem. im Wetteraukrs] dem Propst von Petersberg [Gem. im Lkr. Fulda] einen jährlichen Zins schulden.

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Sequential number884
Date: 1394 August 05
AbstractFenia Brays geborene (Rode?) von Dromersheim bestätigt die Belehnung mit dem Dorf und Gericht Dromersheim (Dromersheym) [Stadtteil der Gem. Bingen am Rhein, Lkr. Mainz-Bingen] durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number885
Date: 1394 September 25
AbstractBerlt von Mansbach und seine Frau Barbara überlassen dem Eberhard von Buchnau gegen Rückgabe der Güter vor dem Schloss Mansbach ihre Güter in Spahl. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number886
Date: 1394 September 26
AbstractNuenberg von Nierstein und sein Bruder Hans Nuenberg verkaufen dem Giso und Heinrich von der Tann ihren Hof zu Kaltennordheim. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number887
Date: 1394 Dezember 31
AbstractKarl von Bibra, Domdekan zu Fulda, Engelhard Wambold, Propst zu Johannesberg, Giso von Haun, Propst zu Petersberg, Eberhard von Buchenau, Simon von Steinau-Steinrück und Giso von Bimbach fällen einen Schiedsspruch zwischen den Brüdern Witzel und Simon von Lüder, den Brüdern Hermann und Heinrich von Lüder einerseits und dem Abt Friedrich [von Romrod] zu Fulda, Friedrich von Lissberg, Rörich, Hans Rörich und Beren von Eisenbach und Simon von Schlitz-Hohenberg andererseits, wegen verschiedener Stücke. Beinhaltet näherer Ausführungen über die Grundstücke und den Schiedsspruch.

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Sequential number888
Date: 1395
AbstractHamman Echter Vitztum (Viczdum) bittet Johanns [von Merlau], Abt von Fulda, ihm die bereits erfolgte Übergabe seiner Lehen in und um Echzell (Echczel) [Gem. im Wetteraukrs.] an Heinrich von Buches (Buchis) zu bewilligen und ihm darüber eine Urkunde auszustellen. Siegelankündigung.

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Sequential number889
Date: 1395 Januar 07
AbstractEberhard von Buchenau (Buchinauwe) und Giso von Bimbach (Bynbach) bestätigen die Belehnung mit Teilen des Schloss Völkershausen (Folgkershusen) [Ortsteil der Ge. Wanfried, Werra-Meißner-Krs.] Gem. im Wartburgkrs.] durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda. Weitere Verfügungen. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number890
Date: 1395 März 10
AbstractLudwig und Friedrich Grafen von Oettingen bestätigen die Belehnung mit dem Dorf Deiningen (Tyningin) [Gem. im Lkr. Donau-Ries] durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number891
Date: 1395 April 30
AbstractBerthold Zieger (Berld Cziger), Pfarrer der Kirche St. Florenberg bei Fulda in der Diözese Würzburg, einigt sich mit den Baumeistern der Dörfer Eichenzell (Eychenczelle) [Lkr. Fulda], Welkers (Welgkers) [heute: Ortsteil von Eichenzell, Lkr. Fulda] und Löschenrod (Leissenrode) [heute: Ortsteil von Eichenzell, Lkr. Fulda] und mit Zustimmung Simons von Waldenstein, Propst von Neuenberg bei Fulda in der Mainzer Diözese als Lehnsherr von St. Florenberg, Dietrichs von Bleidenstadt, Archidiakon und Pfarrer in Fulda sowie des Ritters Dietrich von Ebersberg über die in der Kapelle in Eichenzell vorzunehmenden geistlichen Handlungen und die Entlohnung des Pfarrers von St. Florenberg und seiner Helfer. Nennung von Zeugen. Ankündigungen der Siegel Berthold Ziegers, Simons von Waldenstein und Dietrichs von Bleidenstadt. - Ein Nachsatz von anderer Hand ergänzt, dass die (Nagkebur) aufgrund von Streitigkeiten ihrer Verpflichtung für die Leistung von Spanndiensten in Eichenzell, Welkers und Löschenrod für den Pfarrer von St. Florenberg nicht nachgekommen sind, stattdessen aber an den genannten Feiertagen ein Opfer spenden, woraus der Pfarrer für sie eine Messe lesen soll.

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Sequential number892
Date: 1395 Juli 2
AbstractBerlt vom <Scherpphers> und sein Bruder Bote (?) bekunden, dass sie ein Viertel des Zehnten im Dorf und in der Feldmark Hettenhausen (Heyttenhusin) sowie in Altenfeld und Malmans mit allen Rechten und Zugehörungen an den Pfarrer zu Weyhers für 10 Gulden auf vier Jahre verkauft haben. Der Zehnt wird je zum Peterstag [29.6.] fällig.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 25
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Sequential number893
Date: 1395 August 24
AbstractBerthold (Berlt) von Leibolz, Propst von Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda], verzichtet auf den großen Weiher beim Kloster, welcher dem Stift und nicht der Propstei zusteht.

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Sequential number894
Date: 1395 September 8
AbstractDie Brüder Hartmud und Reinhard von der Tann verpfänden für eine Schuld dem Otto von Steinau-Steinrück einen Hof zu Hofbieber. Als Bürgen setzen sie ein: Engelhard von der Tann, Thomas von Weyhers, Hans von Haun, Simon von der Tann gen. von Frankenberg. Es folgen Absprachen über den Wiederkauf, Auflistung der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number895
Date: 1395 Oktober 27
AbstractHans Kürschner (Kursener) bestätigt den mit Einverständnis Johanns [von Merlau], Abt von Fulda, getätigten Verkauf auf Wiederkauf von einem Acker und einer Wiese bei Geisa [Gem. im Wartburgkrs.], die zu einem Rittlehen in Borsch (Borsa) [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.] gehören, an Heinrich (Heinczin) Maselbach und dessen Ehefrau Else und bekennt, dass er diese Lehengüter innerhalb von sechs Jahren wieder einlösen muss, andernfalls ist der Abt berechtigt, dies zu tun. Weitere Verfügungen. Siegelankündigung.

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Sequential number896
Date: 1395 November 12
AbstractHeinrich von Reckrod (Regkrod) und sein Sohn Hans erklären, dass sie mit Margarete (Gretin) von Oldenburg (Aldenburg) übereingekommen sind, wie sie mit dem Erbe Gerlachs von Reckrod, Gretes Ehemann und Heinrichs Bruder, verfahren sollen. Deshalb verpfänden sie zwei Vorwerke in Großentaft (Groszin Taffta) [Ortsteil der Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda], die sie vom Stift Fulda zu Lehen haben, an Konrad von Feuchtenborn (Ffuchtinborne) und dessen Ehefrau Margarete (Gretin), die mit 224 Gulden wieder eingelöst werden können. Weitere Verfügungen. Siegelankündigung.

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Sequential number897
Date: 1395 Dezember 20
AbstractJohann Herr von Limburg (Lympuerg) bestätigt die Belehnung mit der Burg und der Stadt Staden (Stade) [Gem. Florstadt, Wetteraukrs.] durch Johann [von Merlau], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number898
Date: 1395 Dezember 24
AbstractPhilipp von Falkenstein (Falkensteyn) und Münzenberg (Minczenberg) bestätigt die Belehnung mit seinem Teil von Reichelsheim (Richelshom) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Johann [von Merlau], Abt von Fulda, die schriftlich geschehen ist, da Philipp aufgrund von einer Fehde nicht persönlich vor dem Abt erscheinen konnte, und leistet den Lehenseid mit dieser Urkunde. Siegelankündigung.

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Sequential number899
Date: 1396 Januar 09
AbstractHeinrich und Johann (Henne) von Gilsa (Gielse) erklären, dass sie Werner Pfeffersack (Peffin-sagk) und seiner Ehefrau Anna ihren Teil am Zehnten vor Alsfeld (Alszfeld) [Gem. im Vogelsbergkrs.], den sie bisher von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, zu Lehen trugen, verkauft haben, sagen dem Abt alle Rechte daran auf und bitten ihn, den Käufer damit zu belehnen. Siegelankündigung.

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Sequential number900
Date: 1396 Januar 11
AbstractDietrich von Ebersberg, Simon und Karl von Steinau (Steynauwe) genannt Steinrück (Steynrugke) sowie weitere namentlich genannte Personen, Ganerben, bestätigen den mit dem Abt von Fulda abgeschlossenen Vertrag bezüglich der neu gebauten Burg auf dem fuldischen Ebersberg [Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda] und ihre Belehnung mit derselben als Mannlehen durch Johann [von Merlau], Abt von Fulda. Weitere Verfügungen. Urkunde inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number901
Date: 1396 Januar 17
AbstractKonrad (Conradus) [von Weinsberg], Erzbischof von Mainz, überträgt Ber<thold> von Geisa (Geysa), Guardian, Heinrich von Heuernbeke/Heueinbeke/Heuembeke(?), Johann Berenbach, Johann von Tann, Konrad (Conradus) Honemann und Heinrich Hammelburg (Hamelborg) das Recht zum Beichthören und Predigen.

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