Collection: Geistliches und Weltliches Territorium
Fulda
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Sequential number: 751
Date: 1384 März 31
Abstract: Die geistlichen Herren des Hofs in Worms bestätigen den Inhalt der Urkunde vom 26. Februar 1384, mit welcher der Konvent der Propstei [Neuenberg] [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] den Wein- und Getreidezehnten aus Abenheim [Stadtteil der Gem. Worms] an Katharina Schieferdecker und ihren Sohn Konrad auf deren beider Lebenszeit verkauft.
Sequential number: 752
Date: 1384 April 2
Abstract: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bestätigt, dass mit seinem Einverständnis sowie dem des Dechanten Martin und des Konvents von Fulda sowie Volperts, Propst von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], sich Johann, Kaplan der Katharinenkapelle des Hauses der guten Leute an der langen Brücke, mit dem Dechanten Konrad und dem Konvent von Neuenberg geeinigt hat wegen einer täglichen ewigen Messe, die das Kloster in der genannten Kapelle lesen lassen soll, unbeschadet der Rechte der Pfarre zu Haimbach (Heinebach) [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], in der diese Kapelle gelegen ist.
Sequential number: 753
Date: 1384 Mai 24
Abstract: Katharina, Witwe des Heinrich von der Tann, gen. von Bieberstein, und ihre Söhne Hertnid, Reinhard und Ihring, verkaufen mit Zustimmung ihres Ohmes und Bruders Engelhard den Fuldaer Bürgern Schurpfedarm und Conrad Feytichin auf Wiederkauf 40 Pfund Heller jährlich. Es folgen weitere Bestimmungen.
Sequential number: 754
Date: 1384 Juni 3
Abstract: Johann von Romrod, Komtur zu Nidda und Grebenau, entscheidet einen Streit zwischen dem Kloster Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] und Heinrich Pfeffersack, als Erben der Petze von Bimbach und ihres Mannes Dietrich Guttel, wegen sechs Huben und einer Mühle in Rückers [Stadtteil der Gem. Hünfeld, Lkr. Fulda?], mit wörtlicher Anführung einer Urkunde von 1355 September 15 (1355 an dem dinstage vor Lamperti), in welcher Albrecht, früher Schulmeister auf dem Frauenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], und Friedrich Sparwasser, Schultheiß zu Fulda, Recht sprechen als gekorene Schiedsleute in dem Streit zwischen dem Kloster Neuenberg und Petze von Bimbach, Witwe des Gutel, betreffend sechs Huben und eine Mühle in Rückers, unter Berufung auf das oberste Gericht des Abtes von Fulda, Heinrich [von Kranlucken], das sogenannte Paradies.
Sequential number: 755
Date: 1384 Juni 17
Abstract: Heinrich von Bimbach verkauft mit Einverständnis Konrads am Berge, Kellner von Fulda, Wiesen, die in den Sultzhof gehören, an der (Hechtlachen) und zwischen der (Fliden) gelegen, an Hermann Ledincher, Apel Ledincher und seiner Schwester Petze.
Sequential number: 756
Date: 1384 August 5
Abstract: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bekundet, dass er jegliche Streitigkeiten und Zwietracht zwischen Rat und Schöffen einer- und Gemeinde und Handwerkern andererseits wie folgt geschlichtet hat: Der Abt und Dekan Martin haben sich mit jeweils zwei Vertretern aus dem Rat, dem Schöffenkolleg, der Gemeinde und aus jeder Zunft zusammengesetzt und sich die jeweiligen Anschuldigungen und Klagen angehört. Der amtierende Rat soll Geschoss-, Rent- und Gefällezahlungen des laufenden Jahres wie gewohnt einziehen und ausgeben bis zu der Zeit, wenn von den Bürgern ein neuer Rat gewählt wird. Der alte Rat hat dann dem neuen Rechenschaft über alle Einnahmen und Ausgaben abzulegen. Dies bedeutet auch, dass der Rat vortan unter Eid schwören soll in Ehre und mit Wahrheit für die Stadt Fulda zu handeln. Auch für die Vorgänger der amtierenden Ratsleute sollen die Rechnungen geprüft werden, dies betrifft ebenso längst verstorbene Mitglieder. Die Rechnungsbücher sollen dann immer dem jeweiligen neuen Rat übergeben werden. Der Rat soll sich folgendermaßen zusammensetzen: Zwei Männer aus dem Schöffenkolleg und sieben aus Gemeinde und Handwerk. Zu diesen neun sollen jeweils aus der Gemeinde und aus jeder Zunft zwei Männer dem Rat bei besonderen Entscheidungen und in Notlagen zur Seite stehen. Die Ratswahlen sollen jährlich an dem gleichen Tag, wie es bisher Gewohnheit war, stattfinden. Die neun gewählten Räte sollen Abt, Kloster und Stadt die Treue schwören und dass sie alles zum Besten ihrer Bürger, ob arm oder reich, entscheiden werden. Zu den Aufgaben des Rates gehört es, dass von den neunen vier Mann und ein Schöffe die Geschoss-, Rent- und Gefällezahlungen einnehmen und ausgeben sollen, zum Wohle der Stadt. Niemand darf von den Zahlungen ausgenommen werden, kein Ratsmann, weder ein Armer noch ein Reicher. Die vier Räte sollen alle Einnahmen und Ausgaben in den Geschossbüchern festhalten, die dem neuen Rat wieder ausgehändigt werden. Die anderen fünf Ratmänner sollen sich um alle anderen Belange der Stadt kümmern, wie Briefe ausstellen (als mit brieven reden antworten tzu gebin) oder Ansprechpartner für Baumeister, Kirchenmeister, Spendenmeister und Pfarrer sein. Es wird erneut betont, dass niemand, ob arm oder reich, von einer Steuerschuld befreit werden oder sich freikaufen kann. Sollte einer der vier Schöffen im Rat sterben oder aus anderen Gründen seinen Ratsposten nicht mehr wahrnehmen können, so soll innerhalb von vier Wochen vom Schöffenkolleg ein geeigneter Nachfolger gewählt werden. Ist dies nicht möglich darf der Abt von Fulda einen Mann bestimmen.
Sequential number: 757
Date: 1384 August 15
Abstract: Die Brüder Hartmut und Friedrich (Fricze) von Hutten (Huttin) bestätigen ihre Verpflichtung als Burgmannen auf der Burg Saaleck (Salegk) [Gem. Hammelburg, Lkr. Bad Kissingen] und die Ausstattung mit einem Burglehen von einem Haus auf der Burg Saaleck, drei Gütern in Hundsfeld (Hundisfeilt) [ehemalige Gem. im Lkr. Bad Kissingen], einer Hofstatt in Obereschenbach (Obern Eschinbache) [Stadtteil der Gem. Hammelburg, Lkr. Bad Kissingen] auf dem Kirchhof und weiteren im Einzelnen aufgeführten Gütern sowie die Besserung dieses Burglehens um 10 Pfund Heller jährlicher Rente aus der Kellerei in Bad Brückenau (Brugkenauw) [Gem. im Lkr. Bad Kissingen] mit Ablösevorbehalt durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Sequential number: 758
Date: 1384 August 15
Abstract: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, verpflichtet die Brüder Hartmut und Friederich (Fritz) von Hutten als Burgmannen auf der Burg Saaleck (Salegke) und stattet sie aus mit einem Burglehen von einem Haus auf der Burg Saaleck, drei Gütern in Hundsfeld (Hundisfeilt) [ehemalige Gem. im Lkr. Bad Kissingen], einer Hofstatt in Obereschenbach (Obern Eschinbach) [Stadtteil der Gem. Hammelburg, Lkr. Bad Kissingen] auf dem Kirchhof und weiteren im Einzelnen aufgeführten Gütern und bessert dieses Burglehen um 10 Pfund Heller jährlicher Rente aus der Kellerei in Bad Brückenau (Brugkenauw) [Gem. im Lkr. Bad Kissingen] mit Ablösevorbehalt. Siegelankündigung.
Sequential number: 759
Date: 1384 August 29
Abstract: Sophie von der Tann, Witwe Hermanns gen. von Bieberstein, und ihre Söhne Wilhelm und Adolf versetzen ihre Hälfte der Mühle zu Hilders an die Brüder Heinrich und Friedrich von der Tann zu Bischofsheim für 15 Gulden. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte, nähere Bestimmungen und Quittung über die Kaufsumme.
Sequential number: 760
Date: 1384 Oktober 29
Abstract: Bingel von Herolz (Heroldes) bestätigt die Belehnung mit Gütern in Grebenhain (Grebnhayn) [Gem. im Vogelsbergkrs.], Radmühl (Radenmolen), Ober-Moos (?) (Mase) [beide Orte Teile der Gem. Freiensteinau, Vogelsbergkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Orten durch [Friedrich von Romrod], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Sequential number: 761
Date: 1384 Dezember 3
Abstract: Konrad an dem Berge, Kellner des Stiftes Fulda, genehmigt, dass Heinrich von Bimbach, Dorothee seine Frau und Eckhard sein Bruder, an Apel Ledenter zu Fulda Renten aus dem Sulzhof verkaufen und ihm den Hof mit Zugehörungen zum Pfand setzen darf. Ausgenommen ist eine Wiese, die Hermann Ledenter inne hat. Es folgen Absprachen über den Wiederkauf und nähere Bestimmungen
Sequential number: 762
Date: 1384 Dezember 09
Abstract: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bestätigt den Verkauf auf Wiederkauf eines Pfunds Heller jährlicher Einkünfte von einem Gut in Bimbach (Biembach) [Ortsteil der Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda] hinter dem Kirchhof durch Heinrich von Bimbach (Biembach) an Dechant Konrad und den Konvent des Klosters Neuenberg (Nuwenberge) [Gem. Fulda, Lkr. Fulda]. Die Kaufsumme von 10 Pfund Hellern hatte Wilhelm Zippur (Czippur) für sein Seelgerät bezahlt. Der Abt führt die Bedingungen für den Wiederkauf und weitere Bestimmungen aus und erklärt, dass alle fuldischen Rechte an den Lehenstücken davon unberührt bleiben. Siegelankündigung. Heinrich von Bimbach und seine Ehefrau Dorothea bestätigen ebenfalls den Verkauf und versichern, sich an alle vertraglichen Vereinbarungen zu halten. Siegelankündigung.
Sequential number: 763
Date: 1384 Dezember 27
Abstract: Die Brüder Werner und Gottfried Leschen bestätigen ihre Verpflichtung als Burgmannen auf der Burg Bingenheim (Byngenheym) [Gem. Echzell, Wetteraukrs.] und die Ausstattung mit einem Burglehen von 5 Mark mit Ablösevorbehalt durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 764
Date: 1385 Februar 21 und 1447 März 12
Abstract: Urkunde 1 (1385 Februar 21): Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bekundet, dass sich die Schneidermeister zu Fulda zur Verbesserung ihres Handwerks und mit Zustimmung und Rat von Abt und Kloster Fulda zu einer Zunft zusammengeschlossen haben. Wer als Meister in die Zunft aufgenommen werden wolle solle jeweils 2 Kannen Wein und 2 Pfund Wachs an die Zunft und an den Abt entrichten. Wer das Handwerk lernen möchte, soll das gleiche entrichten und zusätzlich noch 5 Schilling Pfennige an den Abt. Kein Schneider der Zunft soll einen anderen an seiner Arbeit hindern. Die Preise der von den Schneidermeistern zu Fulda angefertigten Kleidung bestimmt die Zunft. Im Zunfthaus (steynhaus) darf keiner arbeiten, der nicht Meister der Zunft ist. Stirbt ein Meister der Zunft oder eine Ehefrau, ein Kind oder Dienstbote, sollen alle Mitglieder kondolieren und zu Fronfasten ein Opfer von 3 Pfennigen für den Toten geben. In das Handwerk dürfen nur eheliche Kinder aufgenommen werden. Wer von außerhalb kommt und in Fulda das Handwerk erlernen möchte oder als Meister in die Zunft eintreten will, muss durch entsprechende Urkunden seine eheliche Herkunft nachweisen, aus welcher Stadt er kommt und gegebenenfalls wo er gelernt hat. Datum anno domini millesimo tricesimo octuagesimo quinto in vigilia kathedra sancti petri. Urkunde 2 (1447 März 12): Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekundet, dass vor ihn die Schneidermeister der Stadt Fulda gekommen sind und berichtet haben, dass jedem Meister in der Zunft seit fünfzig Jahren und mehr das Gewohnheitsrecht zusteht das Handwerk an die Ehefrauen, Söhne und Töchter sowie deren Ehemänner, die ebenfalls Schneider sind, zu vererben. Sie werden automatisch Mitglieder der Zunft, ohne dass sie die sonst üblichen Gebühren zur Aufnahme entrichten müssen. In den bisherigen Zunftbriefen ist dieses Recht allerdings nicht erwähnt, es wird aus Gewohnheit ausgeübt. Abt Hermann bestätigt den Schneidern, dass fortan beim Tode eines Meisters seine Ehefrau und die ehelichen Kinder, Söhne wie Töchter, das Schneiderhandwerk ewiglich ausüben dürfen. Sie sollen sich an die Regeln und Pflichten des Handwerks halten. Heiraten die Witwen und Töchter einen auswärtigen Schneider, der in Fulda sein Handwerk weiter ausüben will, muss dieser sich zwar nicht in die Zunft einkaufen, er soll aber durch entsprechende Briefe seine redliche und fromme Herkunft bezeugen (... kuntschafft haben soln von der gegende da dann sie geborne weren, das sie von fromen ehelichen leuten geboren wurd auch from weren ...). Jeder der dem Handwerk in Fulda nachgeht soll, wie seither üblich, dem Abt von Fulda seine Treue geloben. Der alte Zunftbrief soll weiterhin gültig sein. Datum anno domini millesimo quadringentesimo xl septimo Dominica oculi. Es folgen einige Bemerkungen und Ergänzungen zu einzelnen Artikeln der Zunftbriefe, undatiert, wohl 16. Jahrundert. Die Mitgliedschaft in der Zunft kostet mittlerweile 5 Gulden, 4 Kannen Wein und 4 Pfund Wachs, die an das Kloster zu zahlen sind und 4 Gulden, 4 Kannen Wein und 4 Pfund Wachs für die Zunft. Wer das Handwerk erlernen möchte, solle fortan zusätzlich 1 Gulden bezahlen.
Sequential number: 765
Date: 1385 Februar 24
Abstract: Otto von Griesheim (Grysheim) bekundet, dass er an Ritter Hermann von Weyhers (wiers), seiner Frau Guda (Guten) und allen ihren Nachkommen Ottos Anteile an den Dörfern Hohenroth (hehenrod) und Unterwaldbehrungen (Nieder-Walperingen) mit allen Rechten und Zugehörungen für 705 Pfund Heller Landwährung, die gänzlich und gar bezahlt worden sind, erblich und ewiglich verkauft hat. Otto verzichtet weiterhin für sich und alle seine Nachkommen auf alle Ansprüche an den Dörfern. Der Wiederkauf wird ausgeschlossen.
Sequential number: 766
Date: 1385 März 11
Abstract: Heinrich von Bimbach, seine Frau Dorothee und Eckhard sein Bruder verpfänden an Eckhard von Bimbach (Sohn genannten Eckhards) und seine Frau Lutke ein Gut zu Bimbach und eine Kornrente zu Blofeld im Dorf Friedberg. Es folgen Absprachen über den Wiederkauf.
Sequential number: 767
Date: 1385 April 18
Abstract: Urkunde von 1385 April 18: Gottfried (Götz) zum Jungen bestätigt die schriftliche Belehnung mit Lehen, die er schon immer inne gehabt hatte, durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, und erklärt, dass er seinen Lehensschwur vor Johann von Romrod (Rumrode), Komtur in Nidda, geleistet hat. Siegelankündigung. Affix: Aufzählung der Lehenstücke, mit denen Götz zum Jungen belehnt worden war, nämlich im Einzelnen aufgeführte Güter in Gonsenheim (Gonsenheymer gemarken) [Ortsbezirk der Gem. Mainz].
Sequential number: 768
Date: 1385 August 06
Abstract: Heinrich Schenk (Schencke) von Erbach (Erpach) bestätigt die Belehnung mit einem Viertel des Dorfes Brensbach (Brenspach) [Gem. im Odenwaldkrs.], dem halben Dorf Nieder-Kainsbach (Kunspach) [Ortsteil der Gem. Brensbach, Odenwaldkrs.] und eineinhalb Huben Acker im Dorf Ober-Klingen (Klingen) [Ortsteil der Gem. Otzberg, Landkreis Darmstadt-Dieburg] durch Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Sequential number: 769
Date: 1385 August 7
Abstract: Mandat des Propstes von Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] als von dem Dechanten von Würzburg delegierten Konservators des Klosters Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] an die Pfarrer zu Frankfurt [a.M.], Friedberg [Gem. im Wetteraukrs.], Gelnhausen [Gem. im Main-Kinzig-Krs.], Alsfeld [Gem. im Vogelsbergkrs.], Treysa (?) [Stadtteil der Gem. Schwalmstadt, Schwalm-Eder-Krs.], Frankenheim [Gem. im Lkr. Schmalkalden-Meiningen] und Grüsen [Stadtteil der Gem. Gemünden (Wohra), Lkr. Waldeck-Frankenberg] gegen das Kloster Haina (?) (Hene) [Gem. Haina (Kloster), Lkr. Waldeck-Frankenberg] in seinem Streit mit Neuenberg.
Sequential number: 770
Date: 1385 November 04
Abstract: Konrad von Haysberg (Haisberg) bestätigt den mit Einverständnis Friedrichs [von Romrod], Abt von Fulda, und seiner Brüder Otto und Siegfried getätigten Verkauf auf Wiederkauf von Einkünften aus seinem Hof in Maberzell (Mabertzelle) [Stadtteil der Gem. Fulda, Lkr. Fulda] an Eckhard, Otto und Heinrich von Lüder (Luter) und bekennt, dass er dieses Lehen innerhalb von sechs Jahren wieder einlösen muss, andernfalls ist der Abt berechtigt, dies zu tun. Siegelankündigung. Einverständniserklärung Ottos und Siegfrieds von Haysberg. Siegelankündigung.
Sequential number: 771
Date: 1385 November 4
Abstract: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, genehmigt, dass die Brüder Berthold (Berld), Konrad und Hermann von Feuchtenborn (Fuchtenburn) dem Stift Rasdorf ihr Gut auf dem Anger in Rasdorf [Gem. im Lkr. Fulda], unter der Küsterei gelegen, verkaufen.
Sequential number: 772
Date: 1385 November 6
Abstract: Die Brüder Wilhelm und Wolf von Bimbach verkaufen dem Giso von Bimbach, seiner Frau Adelheid und seinem Bruder Johann ihren Teil an dem Schloss Mackenzell. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte, nähere Bestimmungen und Quittung über die Kaufsumme.
Sequential number: 773
Date: 1385 Dezember 13
Abstract: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bestätigt die Lehenaufsage Berthold (Berlt) Hertings bezüglich eines Vorwerks in Motzlar (Muczler) [Ortsteil der Gem. Schleid, Wartburgkrs.] und belehnt auf Bertholds Bitte dessen Vetter Herting von Sulza (Sulcza) damit.
Sequential number: 774
Date: 1385 Dezember 13
Abstract: Berthold (Berlt) Herting sagt Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, seine Rechte an mehreren Gütern in Motzlar (Muczlar) [Ortsteil der Gem. Schleid, Wartburgkrs.], die er bisher vom Abt zu Lehen hatte, auf und bittet ihn, seinen Vetter Herting von Sulza (Sulcza) damit zu belehnen. Weitere Verfügungen. Siegelankündigung.
Sequential number: 775
Date: 1385 Dezember 19
Abstract: Peter Kellner (Kelner) und seine Ehefrau Katharina (Kahterin) bestätigen den mit Einverständnis Friedrichs [von Romrod], Abt von Fulda, getätigten Verkauf auf Wiederkauf ihrer Güter in Hönebach (Henebach) [Ortsteil der Gem. Wildeck, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] an Hans Hamel und bekennen, dass sie dieses Lehen innerhalb von vier Jahren wieder einlösen müssen, andernfalls ist der Abt berechtigt, dies zu tun. Weitere Verfügungen. Siegelankündigung.
Sequential number: 776
Date: 1386 März 15
Abstract: Agnes von Mörle (Morl) und ihre Söhne Konrad, Frank und Eberhard bitten Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, ihre Kemenate und Behausung in Fulda (Fulde), die sie vom Abt zu Lehen haben, Hans Cache für ein Kaufgeld von 50 Gulden und zehn Vierteln Korngült als Pfand zuzuerkennen und versichern, dass der Käufer die Güter bis zur Auszahlung ungestört nutzen darf [Verkauf auf Wiederkauf?]. Siegelankündigung.
Sequential number: 777
Date: 1386 März 21
Abstract: Der Dechant, die Amtsherren und der Konvent von Fulda schließen mit Bewilligung Friedrichs [von Romrod], Abt von Fulda, eine Vereinigung mit den fuldischen Propsteien.
Sequential number: 778
Date: 1386 März 27
Abstract: Hermann von Giffelze (Giffilcze) bestätigt, dass er die Brüder Konrad und Werner von Geismar als Ganerben für seinen Hof in Großenlüder (Lueter) und sein Burglehen zu Hünfeld (Hunfeilt) [beide Orte Gem. im Lkr. Fulda] aufgenommen hat und dass die Lehen mit Bewilligung Friedrichs [von Romrod], Abt von Fulda, nach seinem Tod an die Brüder fallen sollen, wofür sich diese dem Abt als Lehnsmannen verpflichtet haben. Siegelankündigung.
Sequential number: 779
Date: 1386 Juni 21
Abstract: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bestätigt, dass Friedrich (Fritz) von Bimbach und seine Ehefrau Fyhe Propst Berthold [von Leibolz?], Äbtissin Katharina [von Engelhusen] und dem Kloster Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda] ihre Besitzungen in Dipperz [Gem. im Lkr. Fulda] über Bernbach, die Hans Prul, Hans Schrage, Hans Wiegand und Hans Baumgärtner unterhaben, und ihr Gut in Nüst [Stadtteil der Gem. Hünfeld, Lkr. Fulda], das Konrad Jakob unterhat, verkauft haben.
Sequential number: 780
Date: 1386 Juli 13
Abstract: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Rechte der Schneiderzunft, die sein Vorgänger Abt Heinrich von Hohenberg [1315-1353] sel. der Zunft einst verliehen hatte, bekräftigt und erneuert hat. Wer in die Zunft aufgenommen werden möchte soll jeweils an den Abt und an die Zunft 1 Pfund Heller und 2 Kannen Wein entrichten. Auswärtige Schneidermeister, die in Fulda handeln wollen, sollen dem Abt eine Kanne Wein und Wachs entrichten, zur Anerkennung der Meisterschaft. Ebenso sollen dies fuldische Schneidermeister tun, die länger als ein Jahr aus der Stadt fortgezogen waren. Arbeitet ein Schneider ohne Willen und Zustimmung der Zunft in Fulda, so dürfen die Mitglieder der Zunft diesen pfänden und zwar 10 Schillinge Pfennige fuldischer Währung für den Abt und zwei Pfund Wachs für die Handwerker.
Sequential number: 781
Date: 1386 Juli 25
Abstract: Thile von Völkershausen (Folkirshusen) und seine Söhne Hermann und Friedrich bestätigen den Kauf eines Viertels des Schlosses, der Vogtei und des Gerichts Völkershausen (Folkirshusen) [Ortsteil der Gem. Vacha, Wartburgkrs.] von Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, für 500 Gulden und die Belenung mit denselben Gütern durch den Abt. Weitere Verfügungen. Urkunde inseriert. Siegelankündigung.
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