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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number1081
Date: 1414 Januar 16
AbstractDie Brüder Hans und Hermann von Romrod verkaufen ihr Vorwerk zu Oberufhausen dem Walther am Ende und seiner Frau Katharina. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte, nähere Bestimmungen und Quittung über die Kaufsumme.

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Sequential number1082
Date: 1414 Januar 20
AbstractJohann [von Merlau], Abt von Fulda, bestätigt als Vormund des Klosters Frauenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], dass mit seiner Zustimmung sowie der des Chorbischofs Karl, des Dechanten Heinrich und des Konvents Konrad Schmidt (Smyd) die Fuld-Mühle bei Horas [Stadtteil der Gem. Fulda, Lkr. Fulda] an Berthold (Tolde) Wiesenmüller verkauft hat.

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Sequential number1083
Date: 1414 Januar 27
AbstractDie Brüder Konrad und Eberhard von Mörle genannt Beheim, Kunigunde, Frau Konrads, und Dietrich, ihr Sohn, bekunden, dass eine Wiese auf der Salza an der Ulmbacher Furt, die in das Hintzinger-Gut in Stubach (Nieder-Stubach) [Wüstung, Gem. Steinau an der Straße, Main-Kinzig-Krs.] gehörte und die sie Ruprecht (Rupel) Kornsag verpfändet hatten, von den Lehensherren Eberhard [Kopphil], Propst von Neuenberg [Gem. Fulda. Lkr. Fulda], Dechant Otto und dem Konvent von Neuenberg eingelöst worden ist.

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Sequential number1084
Date: 1414 Juni 28
AbstractJohann Hohelin und seine Frau Anne bekennen, daß sie ihr Haus samt Hofstatt in Fulda bei der Barfüßerkirche (Barfüssen Kirchen), mit einer Seite an die Kluse (Cluse) der Tertiarinnen und hinten an Hermann Ledenthers Hof (Ledenters hoff) stoßend, mit allen Rechten den Barfüßern in Fulda (Ffulde) geschenkt haben, wofür diese sie in ihr Gebet aufnehmen und ihrer guten Werke teilhaftig machen sollen.

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Sequential number1085
Date: 1414 August 23
AbstractHeinrich von Merlau (Merlauwe) bekennt, daß er den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda einen jährlichen Zins von 1 Viertel Korn auf seinem Hof czüm drets (Trätz), den Konrad (Cort) Hopphener d. J. bearbeitet, für das Jahrgedächtnis seiner verstorbenen Frau Anna und ihrer beider verstorbenen Kinder gegeben hat. Das Jahrgedächtnis soll aus Vigil und Messe bestehen. Außerdem soll der Name der verstorbenen Frau in ihr selebuch geschrieben werden, und die Brüder sollen für sie und alle Verstorbenen der Familie sowie für ihn und seine jetzige Frau Anna beten.

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Sequential number1086
Date: 1414 September 09
AbstractGottschalk von Buchenau (Buchenawe) und seine Ehefrau Margarete (Grete) bestätigen mit Einverständnis Johanns [von Merlau], Abt von Fulda, getätigten Verkauf auf Wiederkauf von sieben Gulden an Mechthild (Metze) von Urff (Orffa), Else und Mechthild (Metze) von Boyneburg (Benmelburg) und weitere namentlich genannte Nonnen des Klosters in Kreuzberg (?) (Cruczeberg) [Gem. Philippsthal (Werra), Lkr. Hersfeld-Rotenburg?] und bekennen, dass sie diese innerhalb von einem Jahr wieder einlösen müssen, andernfalls sollen die als Bürgen gestellten Werner und Sittich von Buchenau in Leistung treten. Werner und Sittich von Buchenau erklären, dass sie Bürgen sind und versichern, sich an die Vereinbarungen zu halten. Siegelankündigung.

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Sequential number1087
Date: 1414 September 17
AbstractJohann von Waldeck (Waldegke) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Dromersheim (Dramersheim) [Stadtteil der Gem. Bingen am Rhein, Lkr. Mainz-Bingen], einem Backhaus und dem Gericht ebendort durch Johann [von Merlau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1088
Date: 1415 April 23
AbstractOtto [von Wolfstrigel], Propst von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], Dechant Johann und der Konvent von Neuenberg nehmen Hartung Richard und seine Frau Else in ihre Bruderschaft auf, wofür diese der Frühmesse ein Gut im Dorf Neuenberg [Stadtteil der Gem. Fulda, Lkr. Fulda] überlassen.

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Sequential number1089
Date: 1415 Juli 29
AbstractJohann [von Merlau], Abt von Fulda, bekundet, dass Johannes Besil, Vikar von St. Katharina an der langen Brücke vor Fulda, auch mit Zustimmung des Pastors Johann Angersbach zu Haimbach, von dem die genannte Vikarie zu Lehen rührt, das Ehepaar Hans und Gele Schleill als Vorsteher (vormunder) in das Siechenhaus daselbst eingesetzt hat. Sie wurden damit beauftragt Haus, Hof, Garten und Äcker mit allen Zugehörungen und Nutzen zu unterhalten. Sie sollen das Amt auf Lebenszeit ausüben, die Gefälle und Almosen einnehmen und zum Wohl der Kirche und der Siechen verwenden. Die Siechen sollen ihnen Gehorsam leisten (gehorsam und undirtenig sin). Sollten sie dies nicht tun, so solle ein Kaplan bei der Bestrafung helfen. Das Ehepaar Schleill solle in einem Wohnhaus beim Hospital wohnen. Falls ein Vikar ebenfalls dort wohnen wolle, solle er das Ehepaar nicht an dessen Wohnrecht hindern und ein Gemach bei der Kapelle beziehen. Jeder Kaplan soll sich mit den Gülten und Zinsen, die ihm bisher zustanden zufrieden geben und diese selbst verwalten. Was den Siechen zusteht, soll das Ehepaar Schleill einnehmen und gerecht zum Nutzen der Siechen und der Kirche verwalten. Nach ihrem Tod soll zu ihrem und ihrer Eltern Angedenken ein Seelgerät aus ihrem gesamten Besitz zum Bau der Kirche und zum Wohl der Siechen errichtet werden. Bei den Besitzungen handelt es sich um sechs Äcker auf dem Rotenberg, vier Gärten unter- und acht Gärten oberhalb, neun Gärten die rechter Hand an den Acker stoßen, der zu der Sangmeisterei zu Neuenberg gehört, zwei Gärten, die an den Weg stoßen, der aus dem Dorf Neuenberg zum Johannesberg führt, sowie zwei weitere Gärten, die an der langen Seite des Klosters liegen. Aus den Einnahmen der Güter sollen der Kaplan oder der zeitige Vormund nach dem Tod des Ehepaars an jedem Sonntag, an dem man Fleisch isst, 1 Pfund frisches (grunes) Fleisch kaufen und unter den Siechen verteilen. An Weihnachten soll man ihnen ebenfalls 1 Pfund Fleisch geben. In der Fastenzeit sollen die Siechen statt Fleisch jede Woche zwei Heringe erhalten, dazu jeweils einen kleinen Becher (steltzin) Wein. Am Frauentag vor der Fastenzeit [2.2.], an Gründonnerstag und an Ostern soll den Siechen ebenfalls ein kleiner Becher Wein gegeben werden. Im Fall, dass der Kaplan oder der Vormund versäumt den Siechen zu den genannten Zeiten Fleisch, Heringe und Wein zu reichen, solle er an die Siechen einen alten Tornosen als Entschädigung zahlen, wobei er sich dadurch nicht von den Gaben des Seelgeräts freikaufen kann, sondern diese noch zusätzlich geben muss. Nach dem Tod einer der Eheleute, solle der andere nicht durch einen Kaplan mit Rechnungen zu Ein- oder Ausgaben beschwert werden. Die Eheleute sollen sich auch ihren Lebtag nicht von St. Katharina abwenden, sondern ihr Leben im Hospital verbringen und ihren gesamten fahrenden Besitz, den sie bereits haben oder noch erwerben, im Hospital lassen. Dieser Besitz soll nach ihrem Tod je zur Hälfte der Kirche und den Siechen zufallen. Sollte sich nach dem Tod eines Ehepartners der andere doch vom Hospital abwenden wollen, so braucht er dafür die Erlaubnis des Kaplans. Ein Teil des fahrenden Besitzes kann dann mitgenommen werden, die genannte Seelgerätstiftung bleibt jedoch unangetastet. Sollte einer oder sollten beide so schwach und krank werden, dass sie die Vormundschaft nicht mehr ausüben können, sollen sie ein eigenes Gemach im Hospital beziehen und ihren Unterhalt aus den Einnahmen der genannten Äcker und Gärten bestreiten.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 33
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Sequential number1090
Date: 1415 September 02
AbstractKatharina von Solms Gräfin zu Wittgenstein (Solmszen Grafynne zue Wiedichensteyn) und Johann von Sayn Graf zu Wittgenstein (Seyne grave zue Wiedichensteyn) bestätigen die Belehnung mit dem Schloss Braunfels [Gem. Braunfels, Lahn-Dill-Krs.] durch Johann [von Merlau], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number1091
Date: 1415 September 3
AbstractHans Jäger verspricht, der Frühmesse in der Kirche zu [Großen-] Lüder jährlich 2 Pfund Wachs geben zu wollen.

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Sequential number1092
Date: 1415 September 19
AbstractKonrad von Treysa (Treise), Offizial Dietrichs von Gisenbach, Archidiakon von Würzburg und Pfarrer von Fulda, fertigt auf Veranlassung Ottos [von Wolfstrigel], Propst von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], deutsche Übersetzungen zweier Urkunden von (1133 März 15 [Sept. 15]) und 1253 [Neuenberg 1253] an. Urkunde von (1133 März 15 [Sept. 15]): Kaiser Lothar III. bestätigt Bertho [von Schlitz] als Abt von Fulda und bestimmt, dass das Eigentum der Propsteien, das zum Unterhalt der Mönche dient, nicht mehr zu Lehen ausgegeben werden soll. [Originaldatierung fehlt]. Urkunde von 1253 (1253 ind. X): Propst Konrad, Meisterin Dudecha, Priorin Luckart und der Konvent von Konradsdorf (Conradsdorf) [Gem. Ortenberg, Wetteraukrs.] verkaufen Ortwin [von Schick], Propst von Neuenberg, Güter in Ulmbach [Stadtteil der Gem. Steinau an der Straße, Main-Kinzig-Krs.]. Zeugen: Priester Lipsonus; Richard, Mönch von Konradsdorf (Conradsdorf); Heinrich Stella; Christian, Priester von Fulda; Ritter Winter von Steinau (Steina).

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Sequential number1093
Date: 1415 Dezember 13
AbstractNotarielles Transsumpt zweier Urkunden von 1409 Jan. 4 und 1415 Dez. 6, ausgestellt auf Veranlassung des Johann Eschenborn, Mönch von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda]. Urkunde vom 4. Januar 1409: Konrad und Eberhard, Brüder von Mörle genannt Beheim (Beheym), stiften einen Vergleich zwischen dem Kloster Neuenberg und Elisabeth (Else), Witwe Ortwins von Hutten, wegen der Zinse eines Hofes in Herolz [Ortsteil der Gem. Schlüchtern, Main-Kinzig-Krs.]. (1409 in octava ss. Innocencium). Urkunde vom 6. Dezember 1415: Johann Goppel, Pfarrer von Herolz, bekundet, dass er mit Herrn Johann Eschenborn aus Altengronau (Grunau) [Ortsteil der Gem. Sinntal, Main-Kinzig-Krs.] bei Hans Roten gewesen sei und von diesem gehört habe, dass das Fronland in Herolz dem Propst von Neuenberg zustehe. Dasselbe hat er und Heinrich vor dem Walde, Vikar von Schlüchtern [Gem. im Main.Kinzig-Krs.], von Johann (Hans) Leler und Johann (Henne) Mulich gehört sowie von Heinrich (Hentze) Lumpschuch. (1415 in die St. Nicolai episcopi).

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Sequential number1094
Date: 1415 Dezember 20
AbstractHans von Bimbach, Sohn des verstorbenen Giso, und seine Frau Gele verkaufen seinem Bruder Gottfried von Bimbach, Propst von Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], ihre Rechte an den Gütern in Schleid (Sleyta) [Gem. im Wartburgkrs.], die von Herting von Sulza herrühren.

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Sequential number1095
Date: 1416 April 5
AbstractRörich von Merlau, Vormund des Altenhofs [Gericht], bekundet auf Befehl und Geheiß seines Herrn und Bruders Johann von Merlau, Abt von Fulda, dass er den Meistern der Lohgerber ein Landstück erblich und ewiglich verlehnt hat, das an ein Land grenzt, das einst von Abt Friedrich [von Romrod, 1383-1395] an die Lohgerber verlehnt worden worden war. Dieses Stück liegt zwischen der Hornungsmühle und Sipel Herzigs Acker am Höhensteg über der Fulda. Von nun an werden die Abgaben in Form von Geld und Wachs, die der alte Brief Abt Friedrichs festgeschrieben hat, für beide Landstücke entrichtet. Für den Unterhalt des Grabens und der Brücke wird fortan die Lohgerberzunft zuständig sein. Die Zunft hat die Landstücke wiederum mit Zustimmung Abt Johanns, an Johann Herzog zu Erbrecht weiterverpachtet, der darauf ein Haus und eine Scheune errichten will und dafür einen jährlichen Zins von 8 Tornosen an die Zunft entrichten soll.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 34
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Sequential number1096
Date: 1416 April 23
AbstractSimon von der Tann (Tanne) genannt von Frankenberg (Frangkenberg) und sein Stiefsohn Konrad von Romrod (Romerod) bestätigen den mit Einverständnis Johanns [von Merlau], Abt von Fulda, getätigten Verkauf von Teilen des Schlosses Völkershausen (Folkershusen) [Gem. Vacha, Wartburgkrs.?] von Wilhelm von Buchenau (Buchenawe) sowie die Belehnung mit denselben Gütern durch den Abt. Weitere Verfügungen. Konsens inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number1097
Date: 1416 April 29
AbstractDie Brüder Bernhard und Ruprecht Herdan übertragen das halbe Gut in Großenlüder (Lüder) [Gem. im Lkr. Fulda] vor dem Wald Zundernhart, das ihr Großvater Heinrich Herdan seiner Tochter Meckel, Nonne in Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda], verschrieben hat, derselben Meckel und nach ihrem Tode ihrer Verwandten Katharina Tufften, Nonne in Blankenau, bzw. dem Seelgerät des Klosters.

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Sequential number1098
Date: 1416 Juni 24
AbstractHans, Johann (Henne), Hermann, Peter, Apel und Konrad (Contze) von Ebersberg genannt von Weyhers, Eckhard und Heinrich von Weyhers, Friedrich und Hans, Brüder von Ebersberg und Wilhelm von Schneeberg (Sneberg) genehmigen, dass der Priester Heinrich Bingel (Byngel) sein Gut in Unteralba (Niederalba) [Ortsteil der Gem. Dermbach, Wartburgkrs.] dem Kloster Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] überträgt.

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Sequential number1099
Date: 1416 Juli 25
AbstractJohann [von Merlau], Abt von Fulda bestätigt, dass Karl, Spittler des Hospitals, die Vikarie St. Laurentii mit verschiedenen Ländereien bei Fulda dotiert habe.

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Sequential number1100
Date: 1416 August 25
AbstractKarl [von Bibra d.J.], Propst von Frauenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], bestätigt, dass der Priester Dietrich Schurpfedarm dem Bonifatius-Altar verschiedene Ornamente geschenkt hat.

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Sequential number1101
Date: 1416 November 07
AbstractJohann Krengel bestätigt seine Verpflichtung als Burgmann [auf der Burg Lauterbach] und die Ausstattung mit einem Burglehen von vier Gulden jährlicher Rente aus der Stadt Lauterbach (Luternbach) [Gem. im Vogelsbergkrs.] durch Johann [von Merlau], Abt von Fulda. Weitere Verfügungen. Siegelankündigung.

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Sequential number1102
Date: 1416 November 14
AbstractNotariatsinstrument über die Aussagen, die auf Veranlassung des Johann [von Angersbach], Propst von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] und der Konventualen Berthold (Berld) von Leibolz und Konrad Eber, Herr Johann von Gelnhausen, Konventual von Michaelsberg (St. Michael) [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], Heinrich Ermentrud aus Üllershausen (Ulrichshausen) [Stadtteil der Gem. Schlitz, Vogelsbergkrs.] und Else Rotebechen aus Großenlüder (Lüder) [Gem. im Lkr. Fulda], Tochter des Heinrich Mertz (Mercze), getan haben betreffend Gülten des Klosters Neuenberg in Üllershausen (Ulrichshausen).

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Sequential number1103
Date: 1416 Dezember 21
AbstractJohann Brime verkauft Thile (Delle) Mengehsen Land im Münsterfeld [Flurname bei Gem. Fulda, Lkr. Fulda].

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Sequential number1104
Date: 1417 Januar 09
AbstractJohann [von Merlau], Abt von Fulda, bestätigt, dass Gottfried [von Bimbach], Propst von Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], das Mengoz-Gut in Unterbimbach (Nieder-Bimbach) [Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda], das er von Eberhard von Rolkirchen, gen. Mengoz, Pfarrer zu (Kennigheim), gekauft hat, der Seelgeräterin Gerhaus und dem Konvent von Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda] verkauft hat.

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Sequential number1105
Date: 1417 Januar 22
AbstractJohann [von Merlau], Abt von Fulda, verkauft Roderich, Dechant, und dem Konvent des Klosters Frauenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] seinen Teil an dem Vorwerk und Hof in (Erles), unter Rockenstuhl [ehemalige Gem. im Wartburgkrs.] gelegen.

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Sequential number1106
Date: 1417 Mai 4
AbstractDer Notar Johann Durnheim beglaubigt im Auftrag von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, die im vollen Wortlaut inserierte Bestätigung Balthasars Landgraf von Thüringen (Doringin) und Markgraf von Meißen (Miessen) vom 30. Oktober 1390, in welcher dieser den Kauf der Lehenschaft und Mannschaft des Schlosses Erffa [bei Schloss Friedrichswerth, Lkr. Gotha] in Thüringen (Doringen) von Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, und Karl, Dechant, und weitere Verfügungen bestätigt.

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Sequential number1107
Date: 1417 Mai 04
AbstractDer Notar Johann Durnheim beglaubigt den im vollen Wortlaut inserierten Lehenrevers Heinrichs Graf von Honstein (Hoenstein) zu Straußberg (Struzberg) und Sondershausen (Sundershusen) vom 17. Oktober 1325, in welchem dieser die Belehnung mit Haus und Stadt Schlotheim (Slatheym) [Gem. im Unstrut-Hainich-Krs.] durch Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, und weitere Verfügungen bestätigt.

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Sequential number1108
Date: 1417 Mai 4
AbstractDer Notar Johann Durnheim beglaubigt im Auftrag von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, den im vollen Wortlaut inserierten Revers Rudolfs [II.] Herzog von Sachsen[-Wittenberg] (Saxonie) vom 22. November 1356, in welchem dieser die die Belehnung mit Westera (Terram Westermarcke) [Wüstung, Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.], der Stadt Allendorf (Aldendorff) [Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] und der Burg Westerburg (Westerberg) [Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] durch Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bestätigt.

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Sequential number1109
Date: 1417 Mai 7
AbstractDer Notar Johann Durnheim beglaubigt den im vollen Wortlaut inserierten Lehenrevers Albrechts [I.] Herzog von Sachsen (Saxonie) vom 04. September 1248, in welchem dieser die Belehnung mit der Westermark (Terram Westermargke) samt allen Zubehörungen bei der Stadt Allendorf (Aldendorp) sowie der Burg Westerburg (Westerberch) [alle Orte Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Kreis], so wie sie zuvor der Landgraf zu Lehen hatte, durch den Abt von Fulda bestätigt und erklärt, dass er dem Abt dafür 300 Mark bezahlt und eine Reihe von namentlich genannten Bürgen gestellt hat.

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Sequential number1110
Date: 1417 Juni 10
AbstractWerner [III.], Erzbischof von Trier (Triere), Herr zu Falkenstein und Münzenberg (Minczenberg), erklärt, dass er Philipp Graf von Nassau (Nassauwe) und Saarbrücken (Sarebrucken) die Hälfte des Dorfes und die Vogtei Reichelsheim (Richelszheim) [Gem. im Wetteraukrs.], die fuldische Lehen sind, gegeben und dafür von diesem das Gambacher Gericht (Gambecher gerichte) [Gem. Münzenberg, Wetteraukrs.] erhalten hat. Er bittet den Abt diesen Tausch zu bewilligen sowie Philipp mit den genannten Gütern zu belehnen und sagt ihm weiter alle Rechte daran auf. Siegelankündigung.

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Sequential number1111
Date: 1417 Juni 12
AbstractPhilipp Graf von Nassau (Nassauwe) und Saarbrücken (Sarbrucken) bestätigt die Belehnung mit der Hälfte des Dorfes und der Vogtei Reichelsheim (Richelszheim) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und Konrad, Dechant des Stifts Fulda. Siegelankündigung.

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