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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number5011
Date: 1623 November 29
AbstractJohann Georg, Eberhard und Reinhard Schenck zu Schweinsberg (Schencken zu Schweinszbergk) bestätigen die Belehnung mit der Wüstung Niedlingen (Nüdtlingen) [Wüstung, Gem. Rauschenberg, Landkr. Marburg-Biedenkopf] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5012
Date: 1623 November 29
AbstractJohann Hermann und Kaspar Magnus Schenck zu Schweinsberg (Schencken zu Schweinszberg) bestätigen die Belehnung mit Gütern in Massenheim (Maszenheimb) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.], einem Fuder Wein mit Fass, Wagen, Becher und drei Pfund Hellern in Dienheim (Dienheimb) [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen], Acker, Wiesen und Haus in Rudelsheim (Rudelszheimb) [heute Ludwigshöhe, Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5013
Date: 1623 Dezember 04
AbstractJohann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, belehnt die Brüder Sittich, Erich Volkmar und Kurt Ernst von Berlepsch mit Gütern in Ebersberg (Ebersbergk) [Ortsteil der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda], dem Gericht auf der Hart (auff der Haardt) [Lütter, Gem. Eichenzell, Lkr. Fulda], am Schloss in Poppenhausen (Boppenhaußen) [Gem. im Lkr. Fulda], in Eichenzell [Gem. im Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen. Siegelankündigung.

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Sequential number5014
Date: 1623 Dezember 04
AbstractDie Brüder Sittich, Erich Volkmar und Kurt Ernst von Berlepsch bestätigen die Belehnung mit Gütern in Ebersberg (Ebersbergk) [Ortsteil der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda], dem Gericht auf der Hart (auf der Haardt) [Lütter, Gem. Eichenzell, Lkr. Fulda], am Schloss in Poppenhausen (Boppenhaußen) [Gem. im Lkr. Fulda], in Eichenzell [Gem. im Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5015
Date: 1623 Dezember 04
AbstractPhilipp Moritz Graf von Hanau-Münzenberg (Hanauw, Müntzenbergk) bestätigt für sich und seine namentlich genannten Brüder sowie für Albrecht Graf von Hanau-Münzenberg[-Schwarzenfels] die Belehnung mit der Burg und Stadt Steinau an der Straße (Steinauw an der Straasz) [Gem. im Main-Kinzig-Krs.], dem Frauenaltar in der Pfarrkirche ebendort, dem Dorf Trais (Treysa) [Stadtteil von Münzenberg] bei Münzenberg (Muntzenbergk) [Gem. im Wetteraukrs.] und Teilen der Weizengült in Reichelsheim (Reichelsheimb) [Gem. im Wetteraukrs.] bei Bingenheim (Bingenheimb) [Ortsteil der Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5016
Date: 1623 Dezember 06
AbstractDie Brüder Johann Hartmut, Daniel und Friedrich von Hutten zu Stolzenberg (Stoltzenberg) bestätigen die Belehnung mit zwei Burggütern in Salmünster [Stadtteil der Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], Gütern im Gericht Reichenbach [umfasst Oberreichenbach und andere Orte, Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.], einem Gut in Auerbach (Auernbach) [Wüstung, Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5017
Date: 1623 Dezember 06
AbstractDie Brüder Johann Hartmut, Daniel und Friedrich von Hutten zu Stolzenberg (Stoltzenberg) bestätigen die Belehnung mit einem Hof in Niedermarborn (Niedern Marborn) [Wüstung, Gem. Steinau an der Straße, Main-Kinzig-Krs.] samt allen Zubehörungen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5018
Date: 1623 Dezember 06
AbstractDie Brüder Johann Hartmut, Daniel und Friedrich von Hutten zu Stolzenberg (Stoltzenbergk) bestätigen die Belehnung mit einem Burgsitz zu Stolzenberg (Stoltzenbergk) [Burg, Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] samt steinerner Kemenate, Hof, und weiteren Zubehörungen sowie mit im Einzelnen aufgeführten Gütern, die ehemals die von Schlüchtern (Schlüchter) besaßen, durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5019
Date: 1623 Dezember 06
AbstractDaniel von Hutten bestätigt für seine unmündigen Kinder Friedrich und Elisabeth die Belehnung mit Schloss und Dorf Niederkalbach [Gem. Kalbach, Landkr. Fulda], Schloss und Dorf Uttrichshausen (Üttrichshaußen) [Gem. Kalbach, Landkr. Fulda], Oberstork (Grünstorck) [Gem. Flieden, Landkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5020
Date: 1623 Dezember 13
AbstractValentin Echter Freiherr zu Mespelbrunn (Mespelbron) bestätigt für sich und seinen Vetter Philipp Christoph Echter von Mespelbrunn die Belehnung mit zwei Gütern und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehenstücken in Breitensee (Breitensehe) [Ortsteil der Gem. Herbstadt, Lkr. Rhön-Grabfeld] sowie einer Wiese bei Milz (Miltz) [Ortsteil der Gem. Römhild, Lkr. Hildburghausen] an der Steingrube durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5021
Date: 1623 Dezember 13
AbstractJohann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, belehnt Valentin Echter Freiherr von Mespelbrunn (Mespelbron) für sich und seinen Vetter Philipp Christoph Echter von Mespelbrunn mit zwei Gütern und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehenstücken in Breitensee (Breidensehe) [Ortsteil der Gem. Herbstadt, Lkr. Rhön-Grabfeld] sowie einer Wiese bei Milz (Miltz) [Ortsteil der Gem. Römhild, Lkr. Hildburghausen] an der Steingrube. Siegelankündigung.

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Sequential number5022
Date: 1623 Dezember 16
AbstractDie Brüder Konrad der Jüngere und Hans Freiherrn von Boyneburg und Hohenburg (Bemmelberg und Hochenburg) zu Bissingen (Marckt Bissingen) [Gem. Bissingen, Lkr. Dillingen a.d. Donau], Bischhausen (Bischausen) [Stadtteil der Gem. Waldkappel, Werra-Meißner-Krs.] und Erolzheim (Eroltzheimb) [Gem. im Lkr. Biberach] bestätigen die Belehnung mit einem Teil des Schlosses in Großenlüder (Lütter) [Gem. im Lkr. Fulda] und den weiteren fuldischen Lehen, die der verstorbene Karl von Lüder (Lütter) innegehabt hatte, durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5023
Date: 1623 Dezember 16
AbstractJohann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, belehnt die Brüder Konrad den Jüngeren und Hans Freiherrn von Boyneburg und Hohenburg (Bemmelbergk undt Hochenburgh) zu Bissingen (Marcktbissingen) [Gem. Bissingen, Lkr. Dillingen a.d. Donau], Bischhausen (Bischhaußen) [Stadtteil der Gem. Waldkappel, Werra-Meißner-Krs.] und Erolzheim (Eroltzheimb) [Gem. im Lkr. Biberach] mit einem Teil des Schlosses in Großenlüder (Lütter) [Gem. im Lkr. Fulda] und den weiteren fuldischen Lehen, die der verstorbene Karl von Lüder (Lütter) innegehabt hatte. Siegelankündigung.

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Sequential number5024
Date: 1623 Dezember 18
AbstractMelchior von Lehrbach (Lerbach) und Kaspar Moritz von Wechmar bestätigen für ihre Ehefrauen und deren Schwestern Philippina, Esther und Anna Amalie, alle geborene von Lauter (Lautter), die Belehnung mit Gütern im und beim Schloss Neuhof (Newenhoff) [Gem. Neuhof, Lkr. Fulda] und im dortigen Gericht durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5025
Date: 1623 Dezember 22
AbstractAlbrecht Graf von Hanau-Münzenberg[-Schwarzenfels] (Hanauw, Müntzenbergk) bestätigt für sich, Philipp Moritz Graf von Hanau-Münzenberg und dessen namentlich genannte Brüder sowie Johann (Hans) Reinhard [I.] Graf von Hanau[-Lichtenberg] die Belehnung mit der Burg und Stadt Steinau an der Straße (Steinaw an der Strasz) [Gem. im Main-Kinzig-Krs.], dem Frauenaltar in der Pfarrkirche ebendort, dem Dorf Trais (Treysa) [Stadtteil von Münzenberg] bei Münzenberg (Muntzenbergk) [Gem. im Wetteraukrs.] und Teilen der Weizengült in Reichelsheim (Reichelsheimb) [Gem. im Wetteraukrs.] bei Bingenheim (Bingenheimb) [Ortsteil der Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5026
Date: 1624 Januar 16
AbstractFlorian von Hutten zu Gronau (Grünauw) bestätigt für sich und seine Vettern Johann Gottfried, Sebastian Christoph und Philipp Daniel von Hutten zu Steckelberg die Belehnung mit einem Burgsitz in Bad Soden (Soden) [Stadtteil der Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], einer Wiese zwischen Herolz (Heroltz) [Stadtteil von Schlüchtern] und Schlüchtern (Schluchter) [Gem. im Main-Kinzig-Krs.], einem Hof in Herolz und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5027
Date: 1624 Januar 16
AbstractDie Brüder Otto Heinrich und Adam von und zu Bastheim (Bastheimb) [Gem. im Lkr. Rhön-Grabfeld] bestätigen die Belehnung mit dem vierten Teil des Dorfes Schmalnau (Schmalnaw) [Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda], der Güter zu Hettenhausen [Stadtteil der Gem. Gersfeld (Rhön), Lkr. Fulda], der halben Schneebergwiesen (Schnebergers Wiesen) [Flurname bei Sandberg, Stadtteil der Gem. Gersfeld (Rhön), Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5028
Date: 1624 Januar 24
AbstractJohann Philipp von Buseck genannt Münch bestätigt die Belehnung mit den Wüstungen Niedlingen (Noidtlungen) und Hundsbach (Hundtsbach) sowie dem Hainbucher Holz (Heimbücher Holcz), alle im Gericht Rauschenberg [alle Orte Gem. Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf], durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5029
Date: 1624 Januar 24
AbstractJohann Philipp von Buseck (Buszeck) genannt Münch bestätigt die Belehnung mit drei Hufen Land und sechs Ackern Wiese in Dauernheim (Daurnheimb) [Gem. Ranstadt, Wetteraukrs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5030
Date: 1624 Februar 2
AbstractAndreas Schwab, Bürger und Leinweber aus Fulda, bekundet für sich und sein Frau, dass er an Johann Geider und Johann Kirchheim, Verwalter der Leschenspende daselbst, eine Gülte von 1 1/2 Gulden à 42 Böhmisch für 30 Gulden verkauft hat. Die Gülte ist jährlich fällig auf Purificatio Mariä [2.2.] aus seinem Haus in der Petersgasse, gelegen zwischen den Behausungen des David Zarch und Velten Uth. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt. Der Zins kann jederzeit wieder gelöst werden. Der Wiederkauf muss allerdings ein Vierteljahr vor Purificatio Mariä angezeigt werden. Da das Haus Bürgergut ist erteilt der Unterschultheiß Ludwig Hopf seine Zustimmung und siegelt mit seinem Amtssekret auf Bitten des Ausstellers.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 419
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Sequential number5031
Date: 1624 Februar 5
AbstractFulda. - Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt zu Fulda, belehnt Johann Reinhard, Sohn des verstorbenen Johann von Lüder, mit einem Burgsitz zu [Großen-] Lüder und den fuldischen Lehen, mit denen die von Lüder bereits seit 1541 November 14 belehnt worden sind. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number5032
Date: 1624 Februar 5
AbstractFulda. - Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt zu Fulda, belehnt Johann Reinhard von Lüder, Sohn des verstorbenen Johann von Lüder, mit den Lehen zu [Großen-] Lüder, Bimbach, Fulda und im Gericht Rockenstuhl. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number5033
Date: 1624 Februar 05
AbstractJohann Reinhard von Lüder bestätigt die Belehnung mit einem Burgsitz in Großenlüder (Lueder) [Gem. im Lkr. Fulda] und allen fuldischen Lehen, die Philipp Döring (Doring) inne gehabt hat, durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5034
Date: 1624 Februar 05
AbstractJohann Reinhards von Lüder (Lüeder) bestätigt die Belehnung mit dem Schloss und Gütern in Großenlüder (Lueder) sowie Gütern in Bimbach [beide Orte Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda], in Fulda und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5035
Date: 1624 Februar 23
AbstractGeorg von Bibra sowie die Brüder Hans Kaspar, Hans Erhard und Hans Christoph von Bibra bestätigen für sich selbst und weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit dem halben Dorf Rappershausen (Rappertshaußen) [Ortsteil der Gem. Hendungen, Lkr. Rhön-Grabfeld], dem halben Dorf Geroda (Gerod) [Gem. Bad Brückenau, Lkr. Bad Kissingen] mit den Waldungen, der Hälfte von Mitgenfeld (Mittgenfeldt) [Ortsteil der Gem. Oberleichtersbach, Lkr. Bad Kissingen] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg]. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5036
Date: 1624 Februar 23
AbstractHans Christoph und Hans Heimert Vogt von Salzburg (Vaiten von Salczburgk) bestätigen die Belehnung mit der Hälfte des Dorfes Rappershausen (Rappershauszen) [Gem. Hendungen, Landkr. Rhön-Gabfeld], zwei Huben in Behrungen (Beringen) [Ortsteil der Gem. Grabfeld, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] und einem Gut in (Lantzen) durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5037
Date: 1624 Februar 24
AbstractJohann Wilhelm von Harff bestätigt im Namen seiner Ehefrau Margarete von Harff geborene Brendel von Homburg (Hombergk) die Belehnung mit Teilen der Zehnten in Bonameser (Bommeeser), Kalbacher (Kaltebacher) und Harheimer (Haarheimer) Gerichten [alle Orte Gem. Frankfurt am Main] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5038
Date: 1624 März 04
AbstractBalthasar, Jost, Hans Friedrich von Wangenheim (Wanngenheim), und weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit dem Dorf Haina (Hain) [Gem. im Lkr. Gotha], acht Huben Land in Brüheim (Brüheimb) [Gem. im Landkr. Gotha], einer lötigen Mark Silbers an dem Leichberg [Berg in Thüringen, Gem. Hörselberg-Hainich, Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5039
Date: 1624 März 04
AbstractJohann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, belehnt Balthasar, Jost, Hans Friedrich von Wangenheim (Wangenheimb), und weitere namentlich genannte Personen mit dem Dorf Haina (Hain) [Gem. im Lkr. Gotha], acht Huben Land in Brüheim (Bruheim) [Gem. im Landkr. Gotha], einer lötigen Mark Silbers an dem Leichberg [Berg in Thüringen, Gem. Hörselberg-Hainich, Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen. Siegelankündigung.

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Sequential number5040
Date: 1624 März 12
AbstractChristoph Ernst, Siegmund und Christoph Dietrich von Hopfgarten (Hopffgartten) sowie ihre namentlich genannten Brüder und Vettern bestätigen die Belehnung mit dem Dorf Ebenheim (Ebenheimb) [Ortsteil der Gem. Hörsel, Lkr. Gotha] samt 18 Schock Steuern, 34 Schock Erbzinsen, 30 Erfurter Maltern Hafer und weiteren im Einzelnen aufgeführten Zubehörungen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5041
Date: 1624 März 16
AbstractEberhard Hermann Schutzbar gen. Milchling, Dekan, Senior und Kellner des Stifts Fulda sowie der Klöster Neuenberg und Holzkirchen, bekundet, dass Jost Kürschner und Hans Wolnschlag, beide zur Zeit Gassenmeister der Gemeinde Hinter der alten Burg, mit den zwölf Nachbarn Valentin Walther, Hans Kaiser, Hans Hartleib, Heinrich Salzmann, Hans Scharpf, Hans Haffner, Hans Trencker, Peter Zimmermann, Walther Rehm, Wolf Fuchs, Dietrich Vogt und Valentin Romers einmütig folgende Gemeindeordnung erlassen haben, die für alle Bewohner der Gemeinde Hinter der alten Burg bindend ist: 1. Kauft ein Fremder ein Haus in der Gemeinde um dort einzuziehen, soll er der Gemeinde 1 Gulden entrichten. 2. Erwirbt ein Bewohner der Gemeinde ein weiteres Haus, soll er der Gemeinde 1/2 Gulden zahlen. 3. Heiraten zwei Kinder von Einwohnern der Gemeinde, soll ebenfalls 1/2 Gulden an die Gemeinde gezahlt werden. 4. Findet zwischen zwei Nachbarn ein Kauf oder ein Tausch statt soll ebenfalls 1/2 Gulden gezahlt werden. 5. Wer länger als 1 Jahr sein Haus in der Gemeinde nicht bewohnt und dann wieder einziehen will, soll 1 Gulden bezahlen. 6. Die Gassenmeister sollen die Gelder zum Besten für die Gemeinde verwalten, anlegen und nutzen. 7. Wer mit seinen Zahlungen an die Gassenmeister säumig ist soll nach einer Mahnung 20 Pfennige Strafe bezahlen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 265
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