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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number2641
Date: 1515 Oktober 05
AbstractGeorg (Jorge) Löw von Steinfurth (Lewe vonn Steinfurt) bestätigt die Belehnung mit einem Freihof und sechseinhalb Huben Land in Echzell (Echtzelle) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2642
Date: 1515 Oktober 31
AbstractEitel von Vilbel (Filbil) bestätigt die Belehnung mit dem großen und dem kleinen Zehnten in Okarben (Akarben) [Gem. Karben, Wetteraukreis], dem Kirchsatz in Krutzen (Creutzen) [Wüstung, Gem. und Stadt Frankfurt a. M.], dem Gericht in Niederstedten (Nidernsteden) [Wüstung, Gem. Bad Homburg v.d. Höhe, Hochtaunuskrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2643
Date: 1515 Dezember 5
AbstractEitel von Sterbfritz, Schultheiß zu Fulda, und die Schöffen des Stadtgericht bestätigen, dass sich Heinrich Reck, Bürger zu Hersfeld, und Margarete Sitzen, seine Schwester, vor ihnen über ihre Rechte an der Behausung ihres verstorbenen Vaters Hans Sitzen, gelegen am Wollenwebergraben bei dem Luckenborn, verglichen und vereinigt haben.

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Sequential number2644
Date: 1516 Januar 12
AbstractHenne und Werner von Lüder leihen dem Henne Schneider gen. Müller eine Mühle zu [Großen-] Lüder. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number2645
Date: 1516 Februar 1
AbstractHeinrich (Heintz) Northeim, Bürger von Fulda, und seine Ehefrau Katharina (Kethe) bekunden, dass sie den Schöffen des Stadtgerichts von Fulda, genannt die Münze (montz), einen jährlichen Zins in Höhe eines Schock Geldes fuldischer Münze aus ihrem beim St. Florentor in Fulda gelegenen Haus samt Hofreite, das ein Lehen der Stadt Fulda ist, für zehn rheinische Gulden Frankfurter Münze verkauft haben. Es folgen Absprachen über Verpfändung und Wiederkauf. Heinrich und Katharina Northeim bitten Junker Eitel von Sterbfritz (Sterpffridts), Schultheiß von Sterbfritz [heute: gem. Sinntal, Mainz-Kinzig-Kreis], um sein Siegel. Ankündigung des Siegels Eitels von Sterbfritz. Nennung von Personen.

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Sequential number2646
Date: 1516 Mai 9
AbstractHans und Konrad von Ebersberg-Weyhers leihen dem Heinrich Graben und seinen Brüdern zu Flieden einen halben Hof und Wiesenflecken, genannt der Steinbogel, unter dem halben Hof zu Allmus gelegen. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number2647
Date: 1516 Juni 15
AbstractHans von Ebersberg leiht dem Heinrich Heil zu Schmalnau eine Wiese am Ottersstall. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number2648
Date: 1516 Juli 11
AbstractHans von Ebersberg leiht dem Sebastian Helfrich eine Wiese zu Elmes. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number2649
Date: 1516 Juli 23
AbstractErpho von Gemmingen, Dr. des Rechts und Propst von St. Wido in Speyer (Spiren) bestätigt, dass Elisabeth Pfrumbaum zu ihrem, ihrer Vorfahren und Nachkommen Seelenheil ein wöchentliches Stipendium in der neuen Kapelle St. Georg auf dem Gottesacker in der Vorstadt von Alt-Speyer (Nova Capella Agri dei in Suburbia AltSpeyer) zum Unterhalt der Pfarrer und Organisten gestiftet hat. Jeden Montag soll für sie, ihre Vorfahren und Nachkommen eine Seelenmesse in der Kapelle gelesen werden.

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Sequential number2650
Date: 1516 August 16
AbstractWilhelm [VI.] Graf von Henneberg[-Schleusingen] stellt dem Dechanten und Konvent von Fulda, die sich verpflichtet haben, nach dem Tod des bisherigen Abtes Hartmann [Burggraf von Kirchberg] seinen Sohn Johann [II. von Henneberg] zum Abt zu wählen, einen Revers aus.

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Sequential number2651
Date: 1516 September 19
AbstractReinhard Reck, Kleriker der Diözese Würzburg und päpstlicher Notar, beglaubigt, dass vor ihm sowohl der Schöffe Reinhard Hune und Konrad Holzer, beide Bürger von Fulda und Baumeister der Katharinenkapelle [des Hospitals] jenseits der langen Brücke sowie Vorsteher der dortigen Leprosen (der ussetzigen befleckten menschen daselbst wonende) als auch Valentin Mollschenckel und Friedrich (Fritz) Ulrich, beide Bürger von Fulda, Baumeister der St.-Nikolaus-Kapelle vor dem Peterstor und Vorsteher der dortigen Aussätzigen, bekundet haben, dass der verstorbene Heinrich (Heinz) Dorsel genannt Hoffig für sein Seelgerät den Armen Siechen und Aussätzigen der genannten Kapellen und für deren Unterhalt mehrere genau genannte Summen zu bestimmten Terminen übertragen hat. Ankündigung des Notarszeichens. Nennung von Zeugen.

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Sequential number2652
Date: 1517 Juli 14
AbstractGerhard Paulus, Küster der Kustodie zu Hessen, Vikar und Kommissar des Provinzials der Franziskaner für die Provinz Köln, nimmt Mutter Dorothea Habern und die Schwestern in der großen Klause in Fulda in den dritten Orden des heiligen Franziskus auf.

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Sequential number2653
Date: 1517 Dezember 18
AbstractAlbrecht [von Brandenburg], Erzbischof von Mainz, trifft auf Bitten Melchior Küchenmeisters, Propst von Johannesberg (St. Johannisberg) [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] bei Fulda, des Andreas von Geisa und Apollo Bischoffs, Werkmeister an der Fulder Kirche, Bestimmungen über die Leistungen der Pfarrkirche in Echzell [Gem. im Wetteraukrs.] an das Stift Mainz.

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Sequential number2654
Date: 1518 April 09
AbstractGerhard von Dienheim bestätigt für sich und seine Brüder Wigand und Albrecht die Belehnung mit sieben Morgen Acker auf dem Gleisberg (Glieszberg) [in Gonsenheim] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehenstücken in und bei Gonsenheim [Ortsbezirk von Mainz] und Mainz (Mentz) sowie Einkünften von einem Weingarten in der Gemarkung Dienheim (Dinheim) [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] durch Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2655
Date: 1518 April 19
AbstractHans Hornsmoller, Bürger zu Fulda, und seine Frau Elisabeth (Else) bekennen, daß sie dem Valentin Kirstan (Cristan), Pastor zu Reichenbach (Richenbach) und Vikar des Sant Jobsts Altars (Jodocus) in der Pfarrkirche zu Fulda, und seinen Nachfolgern als Vikar des genannten Altars einen jährlichen Zins von 3 Geschock Groschen fuldischer Währung, halb auf Walburgis und halb auf Michael, auf ihrem Haus und Garten, zwischen den Anwesen von Klaus (Clas) Ysenberg und Hans Mey selig vor dem Kohlhäuser Tor in der Löhergasse (Lobergassn?) in Fulda gelegen, für 30 Gulden wiederkäuflich verkauft haben. Konrad (Conntze) von Ebersberg gen. von Weyhers (Weyers) gibt als Schultheiß von Fulda, nachdem das Anwesen von der Stadt zu Lehen rührt, seine Zustimmung zum Verkauf.

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Sequential number2656
Date: 1518 April 19
AbstractFulda. - Eberhard von Buches, Propst zu Blankenau, und Johann von Haun schlichten einen Streit zwischen den Brüdern Dahm und Johann von Lüder und ihrem Vetter Werner betreffend Güter zu Bimbach, die Hans, der Vater der Brüder, dem Werner und seinem verstorbenen Bruder Wigand aufgekündigt hat.

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Sequential number2657
Date: 1518 Mai 3
AbstractJohann, Herzog von Sachsen, schreibt an Balthasar von Ebersberg genannt von Weyhers, dass er ihm seine Bitte gewährt, wieder in den Dienst des Herzogs von Sachsen zu treten.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 111
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Sequential number2658
Date: 1518 Juni 28
AbstractMichael Graf von Wertheim bestätigt die Belehnung mit dem Schloss Breuberg (Braubergk) [Gem. Breuberg, Odenwaldkr.] mit Zugehörungen durch Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2659
Date: 1518 Juni 28
AbstractMichael Graf von Wertheim bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Remlingen (Remlingen) [Gem. Helmstadt, Landkr. Würzburg] durch Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2660
Date: 1518 Juli 12
AbstractDer Rat von Erfurt bestätigt, dass ihm Peter Schmerleib, Pfarrer und Kaplan etc., Präsenzmeister Hieronymus Weiß, Valentin Kristan und Heinrich Michelmann, Vorsteher der Bruderschaft der Fronfasten in der Pfarrkirche zu Fulda, eine Rente verschrieben haben.

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Sequential number2661
Date: 1519 Januar 15
AbstractHans von Buches bestätigt die Belehnung mit dem Zehnten in Rodheim (Rodeheim) [Stadtteil der Gem. Hungen, Lkr. Gießen?] bei Nidda (Nidde) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2662
Date: 1519 Januar 22
AbstractHans von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld (Ebersperg genant von Weyers zu Gersfelt), und seine Frau Kunigunde, geborene Truchseß [von Wetzhausen] (Kungund geporn Truchs<..>), bekennen, daß sie bei dem Guardian Heinrich, dem Lesemeister Heinrich und dem Konvent des Barfüßerklosters in Fulda mit einem jährlichen Zins von 1 Gulden ein Jahrgedächtnis für sich gestiftet haben, und zwar dergestalt, daß am Abend des Sonntags nach dem Fest des hl. Bischofs Martin Vigil und Kommendation mit brennenden Kerzen und am anderen Morgen eine gesungene und weitere gelesene Seelenmessen gehalten werden. Wenn an dem genannten Termin ein Begräbnis stattfindet, soll das Jahrgedächtnis um einen Tag verschoben werden. Sobald bei der gesungenen Messe der Kanon gebetet ist, soll eine zweite gesungene Messe von unnßer lieben frawen begonnen und anschliessend noch einmal die Kommendation gehalten werden. Der Guardian oder der Prokurator des Klosters hat die Pflicht, jedem anwesenden Bruder eine halbe Stelze Wein und einen <p>fennigwegk (Pfennigbrötchen) zu reichen. Belastet mit dem Zins ist die Wiese in Schmalnau, über der gulden Schmidten gelegen, die Schnebergisch wyse genannt, die jetzt Margarethe Büttner (Grethe Büttener) zu Lütter und deren Kinder innehaben. Die Stifter behalten sich den Rückkauf des Zinses mit einem Kapital von 20 Gulden vor.

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Sequential number2663
Date: 1519 März 26
AbstractGilbrecht Wais (Weisze) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim (Oberndornheym) [Gem. Ranstadt, Wetteraukrs.], dem Kirchsatz in Dorheim (Dornheim) [Gem. Friedberg (Hessen), Wetteraukrs.], der Vogtei in Bingenheim (Bienheym) [Gem. Echzell, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2664
Date: 1519 April 22
AbstractFulda. - Friedrich von Schlitz gen. von Pulter und Wilhelm, Edler von Elkershausen, als Bevollmächtigter seines zu Paris weilenden Bruders Johann, vergleichen sich wegen der Hinterlassenschaft ihres Vaters Simon von Schlitz gen. von Pulter. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number2665
Date: 1519 Juni 25
AbstractEberhard von Rodenhausen (Rodenhusen), Konrad von Ryn (Ren) und Heinrich von Schwalbach bestätigen die Belehnung mit dem Gericht und dem Dorf Großseelheim (Groszen Selheym), Kleinseelheim (Cleynselheym) und Schönbach (Schoenbach) [alle drei Orte Stadtteile der Gem. Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2666
Date: 1519 Juli 09
AbstractEberhard von Rodenhausen (Rodenhusen) und Konrad von Ryn bestätigen die Belehnung mit dem Gericht und dem Dorf Großseelheim (Grossen Selheim), Kleinseelheim (Clein Selheym) und Schönbach (Schenbach) [alle drei Orte Stadtteile der Gem. Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Dechant Philipp Schenck zu Schweinsberg (...) und Probst Melchior Küchenmeister (Kichenmeister) in Vertretung für Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2667
Date: 1519 September 20
AbstractHeinrich von Wechmar bestätigt die Belehnung mit zwei Huben Land in Herpf (Herpff) [Gem. Meiningen, Landkr. Schmalkalden-Meiningen] durch Dechant Philipp Schenk zu Schweinsberg (Schenck zu Sweinsberg) und Probst Melchior Küchenmeister (Kuchenmeister) als Stellvertreter für Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2668
Date: 1519 November 07
AbstractKonrad von Mansbach bestätigt die Belehnung mit Gütern in Buttlar (Botlar) [Gem. im Wartburgkrs], einem Teil des Schlosses in Wenigentaft (Wynigentaffta) [Ortsteil der Gem. Buttlar, Wartburgkrs.] mit Zugehörungen, einer Wiese unter dem Buchenberg [Vorm Buchenberg, Flurname bei Soisdorf, Ortsteil der Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Dechant Philipp Schenck zu Schweinsberg (Sweinsberg) und Probst Melchior Küchenmeister (Kuchenmeister) in Vertretung für Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2669
Date: 1519 Dezember 21
AbstractKlaus Ysenberg (Clas Ysennberg) und Hans <Rabe>, Bürger und Schöffen zu Fulda, derzeitige Baumeister des Barfüßerklosters in Fulda, bekennen, daß sie mit Zustimmung des Guardians Nikolaus (Nicolaus), des Lesemeisters Heinrich und des gesamten Konvents, mit den Schwestern, die in der Großen Kluse nach der Drittordensregel des hl. Franziskus leben, nachdem verschiedene Leute zur Ehre Gottes, Mariens und besonders des hl. Franziskus ein Kapital von 55 Gulden gestiftet haben, das auf dem Anwesen des Johann Dietrich (Johann Ditterichs) am Wollwebersgraben (Wolnwebersgraben) in Fulda steht und jährlich 5½ Geschock Groschen fuldischer Währung, halb auf Johann d. T., halb auf Weihnachten zinst und dessen Zinsen für ein Ewiges Licht vor einem Kreuz in der Kirche des Barfüßerklosters für etliche grüne Kerzen auf dem Marienaltar und zu Stangenkerzen, die in jeder Messe hinter dem Priester an allen Altären außerhalb des Chores gehalten werden, verwandt werden sollen, folgendes vereinbart haben: Die Schwestern besorgen das Anzünden der Kerzen bzw. des Ewigen Lichtes. (Dabei sollen die Kerzen auf dem Marienaltar, der vor dem Chor steht, an allen Marienfesten, an Weihnachten und den drei darauf folgenden Tagen, an Dreikönig, an den drei Ostertagen, auf Kreuzauffindung, auf Christi Himmelfahrt, an den drei Pfingsttagen, an Fronleichnam, an Franziskus, am Weihetag der Klosterkirche und an Allerheiligen, und zwar jeweils von der ersten Vesper bis zum Ende der Komplet nach der zweiten Vesper brennen. Die Ampel, die vor dem Chor hängt, soll jeden Morgen von der ersten bis zur letzten Messe brennen, außerdem alle Donnerstage und Samstage von der Komplet bis zum anderen Morgen für die Verstorbenen. Die Stangenkerzen sollen bei jeder Messe während des Kanons, genau von der Erhebung der hl. Hostie bis zum Nobis quoque peccatoribus, brennen. Von 4½ Geschock Groschen sollen die Schwestern Wachs und Leinen kaufen und damit die Kerzen anfertigen. Das übrige Geschock Groschen sollen sie zum Lohn haben, außerdem den Garten auf den Leinwebersgraben von Elisabeth Tyrolff (Elsen Tyrolffen), zu dessen Kauf ihnen 6 Gulden gegeben wurden. Würde das Wachs teurer werden, sollten die Kerzen früher gelöscht werden, als in dieser Urkunde vereinbart ist. Würde es billiger, dürften die Schwestern den Überschuß behalten).

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Sequential number2670
Date: 1520 Januar 28
AbstractGeorg von Eberstein zu Bischofsheim übergibt seinem Vetter Manegold von Eberstein das Recht, seinen Hof zu Hilders mit etlichen Gütern von Eberhard von Lüders Erben zu 200 Gulden einzulösen und dann dauernd für sich zu behalten.

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Sequential number2671
Date: 1520 Februar 16
AbstractHans von Ebersberg leiht dem Hermann Farnung einen Hof zum Elmes. Es folgen nähere Bestimmungen.

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