useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number4741
Date: 1612 November 09
AbstractChristoph Adolf von der Tann (Thann) bestätigt als Vormund von Agnes von Wolfskehl (Wolffskehl), geborene von Rodenhausen (Rodenhaußen), die Belehnung mit vier Höfen in Echzell (Echtzell) [Gem. im Wetterauskrs.], einer Wiese im Gettenauer Feld (Getenawer fehlt), einer Getreide- und einer Pfeffergült in den Gerichten Echzell (Echtzel) und Gettenau (Getenaw) [Gem. Echzell, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4742
Date: 1612 Dezember 10
AbstractFulda. - Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt zu Fulda, genehmigt, dass Reinhard Ludwig von Romrod zu Mues dem Volpert und Georg Riedesel zu Eisenbach seine Lehen zu Großen- und Kleinlüder und Mues verpfändet. Es folgen Absprachen über den Wiederkauf, Auflistung der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

Images3
Full textno
 
Sequential number4743
Date: 1612 Dezember 12
AbstractGeorg Friedrich von der Tann (Thann) bestätigt die Belehnung mit einer Schäferei und einer Weinschenke in Ketten [Gem. Geisa, Wartburgkrs.] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4744
Date: 1612 Dezember 24
AbstractHans Werner, Heinrich Wilhelm, Johann Friedrich und Urban von Eschwege (Eschwe) bestätigen die Belehnung mit dem Dorf Wipperode (Wippenrode) [heute Vierbach, Ortsteil der Gem. Wehretal, Werra-Meißner-Krs.] und dem Dorf Völkershausen (Volckerszhauszen) [Stadtteil der Gem. Wanfried, Werra-Meißner-Krs.] samt der Kemenate durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4745
Date: 1613 Januar 5
AbstractJohann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda und Verwalter der Propstei Johannesberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], leiht Hans Hillenbrandt aus Harmerz einen Hof daselbst.

Images2
Full textno
 
Sequential number4746
Date: 1613 März 28
AbstractKonrad Löw (Lew) von und zu Steinfurth bestätigt die Belehnung mit einem Freihof und sechseinhalb Huben Land in Echzell (Echczell) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4747
Date: 1613 März 28
AbstractKonrad Löw (Lew) zu Steinfurth bestätigt die Belehnung mit jeweils der Hälfte von einem Freihaus, einem Freihof und einer Hofstatt, dem Zehnten, der Gült und freien Äckern in Berstadt [Ortsteil der Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.], einem Schwein in Bingenheim und einem freien Hof zu Echzell (Echtzell) [beide Orte Gem. Echzell, Wetteraukrs.] mit aufgezählten Zugehörungen durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4748
Date: 1613 Mai 3
AbstractFriedrich Giso von und zu Mansbach leiht dem Paul Jäger verschiedene Wiesen zu Friesenhausen, gehörend zu den Lehnschaften, die Friedrich von Albert von Steinau-Steinrück und den Vormündern der Kinder seines verstorbenen Bruders Hans gekauft hat. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

Images3
Full textno
 
Sequential number4749
Date: 1613 Juni 10
AbstractDaniel von Hutten bestätigt für seine Ehefrau Katharina von Merlau (Merlaw), genannt Behmin, die Belehnung mit Schloss und Dorf Niederkalbach [Gem. Kalbach, Landkr. Fulda], Schloss und Dorf Uttrichshausen (Utrichshausenn) [Gem. Kalbach, Landkr. Fulda], Oberstork (Grunstorck) [Gem. Flieden, Landkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4750
Date: 1613 Juni 24
AbstractKraft Christoph von Boyneburg zum Dipperz leiht an Peter Trapp ein Gut zu Wittges. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

Images2
Full textno
 
Sequential number4751
Date: 1613 Juli 22
AbstractJohann Eitel Brendel von Homburg (Brendell vonn Hombergk) bestätigt die Belehnung mit Teilen der Zehnten in Bonameser (Bammeeser), Kalbacher (Kattebacher) und Harheimer (Haarheimer) Gerichten [alle Orte Gem. Frankfurt am Main] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4752
Date: 1613 Juli 22
AbstractJohann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bestätigt, dass an Oberstleutnant Johann Eitel Brendel von Homburg und seine Schwester Dorothea geb. Brendel von Homburg die fuldischen Lehen der Teile der Gerichte Bonames (Bommees), Kalbach (Kahlbach) und Harheim sowie den Zehnten daraus erblich gefallen sind. Gekauft hatte dies 1542 sein verstorbener Vetter Johann Brendel Burggraf zu Friedberg von seinem Vetter Johann [Oyger] Brendel dem Jüngeren mit Zustimmung des damaligen Abts Philipp [Schenck zu Schweinsberg]. Der Kaufbrief wird zitiert und datierte auf den 4.4.1542 (Freytags nach Vincula Petri, im Jahr nach Christi geburt funffzehen hundert viertzig zwey). Johann Eitel Brendel soll die Lehen wie im Kaufbrief festgehalten erblich besitzen und nutzen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 245
Images2
Full textno
 
Sequential number4753
Date: 1613 August 5
AbstractJohann Friedrich [von Schwalbach], Abt zu Fulda, bekundet, dass die Brüder Friedrich und Burkhard von Weiters von seinem Amtmann auf Saaleck, Wilhelm Katzmann, einen der Pfarrei Diebach zinsbaren Acker an der Altenburg gekauft habe und willigt in die Ablösung dieses Zinses ein. Es folgen nähere Bestimmungen.

Images2
Full textno
 
Sequential number4754
Date: 1613 September 25
AbstractJohann von Lüder leiht dem Melchior Schmidt zu Bimbach ein Hof und ein Gut bei dem Malborn zu Bimbach. Es folgen nähere Bestimmungen.

Images3
Full textno
 
Sequential number4755
Date: 1613 September 25
AbstractDie Meister der Seilerzunft in Fulda haben zur Aufnahme von Meistern in die Zunft folgende zusätzliche Bestimmungen festgelegt und beglaubigen lassen: Zunächst soll ein Anwärter dem Handwerk eine Kanne Wein zukommen lassen. Die Zunft kommt dann zur Beratung zusammen woraufhin noch eine Kanne Wein abzugeben ist. Wenn dem Anwärter die Entscheidung vorgetragen wird soll er noch eine Kanne Wein geben. Wird die Meisterschaft zugesagt, soll wieder eine Kanne Wein gegeben werden. Danach soll er dem bis dahin jünsten Meister eine Kanne Wein geben. Zur Eröffnung seines Ladens soll der neue Meister dann der Zunft ebenfalls wieder eine Kanne Wein geben, ebenso wenn er das erste Mal am Samstagsmarkt teilnimmt. Zum Einstands- und Henselgeld sollen zwei Kannen der Zunft gegeben werden. Darüber hinaus sind dem Fürsten und Herrn von Fulda 7 Gulden und dem Handwerk 3 Gulden bei Eintritt in die Zunft zu entrichten.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 244
Images3
Full textno
 
Sequential number4756
Date: 1613 Oktober 9
AbstractBürgermeister und Rat der Stadt Fulda bekunden, dass sie an Andreas Friedrich Landau, Kanoniker des Stifts Großburschla und antiquus präbendarius am Dom von Speyer, einen jährlichen Zins von 50 Gulden Frankfurter Währung à 15 Batzen oder 60 Kreutzer für 1000 Gulden verkauft haben. Der Zins ist jährlich fällig auf Mariä Geburt [8.9.] auf der Herbstmesse in Frankfurt/ Main aus den Gefällen der Stadt Fulda. Die Summe wurde gänzlich bezahlt und der Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Der Zins kann jederzeit für die gezahlte Summe wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss ein halbes Jahr vorher angezeigt werden.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 246
Images2
Full textno
 
Sequential number4757
Date: 1614 Januar 10
AbstractJohann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda und Verwalter der Propstei Johannesberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], leiht Hans Ebert die Schäferei in Engelhelms [Ortsteil der Gem. Künzell, Lkr. Fulda].

Images2
Full textno
 
Sequential number4758
Date: 1614 Februar 22
AbstractSebastian (Bast) Ebert zu Künzell (Kindtzell) bekennt, daß er und seine Frau Kunigunde (Kunigunda) dem Rektor des Jesuitenkollegs St. Peter in Fulda, P. Christoph Brouwer, einen jährlichen Zins von 2½ Gulden auf ihrem zu Künzell zwischen Klaus (Claus) Kremmerer und dem Krautgarten gelegenen Wiesenfleck, Baum- und Krautgarten, für 50 Gulden verkauft haben.

Images4
Full textno
 
Sequential number4759
Date: 1614 März 15/25
AbstractOtto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers bittet den Abt [Johann Friedrich] von Fulda, dass er den Termin zur Klärung der Differenzen über das Gericht Lütter vor der Hart auf den 15./5. April verschiebt, da der fürstliche Zentgraf mit neuen Angriffen Otto Heinrich von Ebersberg bedränge. Ursprünglich wäre vereinbart worden bis zum anberaumten Schlichtungstag die Verhältnisse und Zuständigkeiten so zu belassen wie sie seien, aber der Zentgraf zu Weyhers habe einen Zins, der seit jeher von denen von Ebersberg erhoben wurde, versucht einzutreiben, weiterhin habe der Zentgraf ein Kirchengut, das ebenfall in Ebersbergischer Zuständigkeit ist, gepfändet. Auch habe der Zentgraf in Schmalnau den Küster abberufen und durch "eine junge darzu undüchtige Person" ersetzt und dies angeblich auf den Befehl des Abts von Fulda hin. Der Abt solle nun bis zum Vergleichstermin dafür sorgen, dass der vorherige Zustand wieder hergestellt und der alte Küster in Schmalnau wieder eingesetzt werde. Ansonsten sehe sich Otto Heinrich gezwungen Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 247
Images3
Full textno
 
Sequential number4760
Date: 1614 März 20
AbstractOtto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers schreibt erneut an den Abt [Johann Friedrich] von Fulda, wegen der Streitigkeiten um die Zuständigkeit im Gericht Lütter vor der Hart, insbesondere die Pfarrgefälle in Schmalnau betreffend, die laut Otto Heinrich denen von Ebersberg gen. von Weyhers zuständen. Otto Heinrich beschwert sich weiterhin über die kürzliche Einsetzung eines Küsters in Schmalnau durch den fuldischen Zentgrafen und Entlassung des erst am 8. November letzten Jahres von Otto Heinrich berufenen Küster, Hans Stüss. Der Zentgraf habe, wohl auf Befehl des Abts, am 14. März diesen Jahres Hans Stüss den Kirchenschlüssel abgenommen und einen jungen Schlosser als Küster eingesetzt, der wohl schon lange beim Zentgraf um das Amt gebeten und sich auch zur "päpstlichen Religion erkandt" habe. Auf seine letzte Beschwerde darüber hätte Otto Heinrch eine "wiederwertige und abschlegige" Antwort erhalten. Otto Heinrich werde mit seinem Advokaten gegen die Anmaßung des Abtes den Küster in Schmalnau einzusetzen vorgehen. Er werde sein Anliegen auf dem Kreistag in Schweinfurt am 27. Juni vor den anwesenden Hauptleuten und Räten anbringen. Der Abt solle bis dahin ein Schreiben mit seinen Argumenten verfertigen. Die Bewohner von Schmalnau wurden unterdessen angehalten dem jetztigen Küster keinen Sold auszubezahlen. Unter Strafandrohung wurde diesem verboten den Kirchendienst weiter auszuüben. Dieser beteuerte hingegen, dass er auf fürstlichen Befehl das Amt angenommen habe.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 248
Images3
Full textno
 
Sequential number4761
Date: 1614 März 20
AbstractDavid Mangold (Mangolttus), Kanoniker des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, bekundet, dass Wilhelm Bart, Bürger daselbst, nach dem Tod seines Vaters Veit (?) ein Drittel seines Hauses geerbt habe. Die anderen zwei Drittel habe er seinen Brüdern Kaspar und Hans erblich für je 148 Gulden zu je 44 Böhmisch abgekauft. Wilhelm hat nun darum gebeten, dass er, seine Frau Barbara und beider Erben mit dem ganzen Haus von David Mangold belehnt werde. David Mangold belehnt ihn daraufhin mit dem Haus und allen Zugehörungen. Sie sollen das Haus zu ihrem Nutzen gebrauchen, wie es bisher Gewohnheit war. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 15 Böhmisch, ein Paar Hähne und eine Gans zu entrichten. Der Dekan Johann Mihm und das Kapitel des Stifts wurden gebeten, die Lehnschaft mit dem Konventsiegel zu bestätigen.

Images2
Full textno
 
Sequential number4762
Date: 1614 April 22
AbstractAlbrecht von Trümbach (Trüebenbach) zu Wehrda bestätigt für sich und die Kinder seines verstorbenen Bruders Hans Wolf die Belehnung mit der Burg Alt-Wehrda (Trüebenbach) [Gem. Haunetal, Landkr. Hersfeld-Rotenburg], einer freien Schäferei und einer Mühle in Rhina (Rein) [Gem. Haunetal, Landkreis Hersfeld-Rotenburg], der Klebsmühle (Clebs) [Wüstung, Gem. Haunetal, Landkr. Hersfeld-Rotenburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durchJohann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4763
Date: 1614 April 22
AbstractAlbrecht von Trümbach (Trubenbach) zu Wehrda bestätigt für sich und die Kinder seines verstorbenen Bruders Hans Wolf die Belehnung mit zwei Hofstätten mit Garten, einem Haus und einem Hof in Fulda, einer Wiese bei Schlüchtern (Schluchter) [Gem. im Main-Kinzig-Krs.] und einer Behausung in Wehrda [Gem. Haunetal, Landkr. Hersfeld-Rotenburg] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4764
Date: 1614 Mai 05
AbstractMelchior Reinhard von Boyneburg (Beineburgk) zu Gerstungen bestätigt für sich und seine minderjährigen Geschwister die Belehnung mit einem Burglehen in Gerstungen [Gem. im Wartburgkrs.], Gütern in Gerstungen und Steinau (Steinauw) [Ortsteil der Gem. Petersberg, Lkr. Fulda] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4765
Date: 1614 Mai 6
AbstractDaniel von Hutten zu Niedern-Kalbach und seine Frau Katharina geb. Mörle gen. Beheim leihen dem Klaus Breder zum Alberndorf eine Hütte daselbst. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

Images2
Full textno
 
Sequential number4766
Date: 1614 Mai 22
AbstractKraft von Buseck genannt Münch bestätigt für seine Ehefrau die Belehnung mit drei Hufen Land und sechs Ackern Wiese in Dauernheim (Daurnheimb) [Gem. Ranstadt, Wetteraukrs.] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4767
Date: 1614 Mai 27
AbstractKatharina Belgica von Oranien-Nassau (Naszauw) und Gräfin von Hanau-Münzenberg (Hanauw, Mintzenbergk) bestätigt in Vormundschaft für ihren Sohn Philipp Moritz Graf von Hanau-Münzenberg die Belehnung mit der Burg und Stadt Steinau an der Straße (Steinauw an der Strasz) [Gem. im Main-Kinzig-Krs.], dem Frauenaltar in der Pfarrkirche ebendort, dem Dorf Trais (Treysa) [Stadtteil von Münzenberg] bei Münzenberg (Müntzenbergk) [Gem. im Wetteraukrs.] und Teilen der Weizengült in Reichelsheim (Reichelszheimb) [Gem. im Wetteraukrs.] bei Bingenheim [Ortsteil der Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4768
Date: 1614 Juni 2
AbstractBalthasar Philipp von Mörle und Engelbert von Lauter vergleichen sich mit Catharina Diemar, Amalia von Obenitz und Margarethe Elisabeth, alle geb. von Mörle, nach dem Tod des Wolf Lorenz von Mörle wegen des Schlosses Ürzell. Es foglen näherer Bestimmungen.

Images2
Full textno
 
Sequential number4769
Date: 1614 Juni 20
AbstractJohann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie drei Teile eines Wiesenguts bei Schwinges, das Heiligkreuzgut genannt, mit allen Zugehörungen an Walter Kircher, Einwohner von Rückers, seiner Frau Katharina und beider Erben verlehnt haben. Das Gut kam erblich nach dem Tod von Walters Vater Heinz auf sie. Sie sollen das Gut nach ihrem Nutzen gebrauchen, wie es bisher Gewohnheit war. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] ein Viertel Korn, ein Viertel Hafer, 14 Gnacken <...> und vier Pfennige an Geld zu entrichten. Der Zins soll ihnen und ihren Erben nicht erhöht werden.

Images2
Full textno
 
Sequential number4770
Date: 1614 Juni 30
AbstractOtto Heinrich von und zu Bastheim [Gem. im Lkr. Rhön-Grabfeld] bestätigt die Belehnung mit einem Teil des Hofes in Milz (Miltz) [Ortsteil der Stadt Römhild, Lkr. Hildburghausen] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number4771
Date: 1614 Juli 10
AbstractAlbrecht Graf von Hanau-Münzenberg[-Schwarzenfels] (Hanauw, Mintzenbergk) bestätigt für sich, Philipp Moritz Graf von Hanau-Münzenberg und dessen namentlich genannte Brüder sowie Johann (Hans) Reinhard [I.] Graf von Hanau[-Lichtenberg] die Belehnung mit der Burg und Stadt Steinau an der Straße (Steinauw an der Strasz) [Gem. im Main-Kinzig-Krs.], dem Frauenaltar in der Pfarrkirche ebendort, dem Dorf Trais (Treysza) [Stadtteil von Münzenberg] bei Münzenberg (Mintzenbergk) [Gem. im Wetteraukrs.] und Teilen der Weizengült in Reichelsheim (Reichelsheimb) [Gem. im Wetteraukrs.] bei Bingenheim (Bingenheimb) [Ortsteil der Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
< previousCharters1612 - 1614next >