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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number3991
Date: 1585 Mai 1
AbstractKurt Mahr zu Bronnzell und seine Frau Anna bekunden, dass sie an Valentin Hopf, Schöffe, und Christoph Rübsam, Bürgermeister von Fulda, beide Verwalter der Leschenspende daselbst, einen jährlichen Zins von 4 Schock 12 Groschen fuldischer Währung für 42 Gulden à 44 Böhmisch verkauft haben. Der Zins ist jährliche fällig auf Walpurgis [1.5.] aus dem Kurt Mara gehörigen dritten Teil seines Gutes in Bronzell. Der Zins kann jährlich auf Walpurgis für die gezahlte Summe wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss mindestens ein viertel Jahr vorher angezeigt werden. Da das Gut vom Pfortamt des Stifts Fulda lehnsrührig ist erteilt Heinrich Rau von Holtzhausen, Propst des Klosters Thulba und Pfortherr des Stifts Fulda seine Zustimmung.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 206
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Sequential number3992
Date: 1585 Juni 11
AbstractHermann von Windhausen (Windthausen), Dechant von Fulda und Propst von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], Dechant Johann Lang und der Konvent von Neuenberg leihen Matthias (Mattes) Kreß ein Viertel eines halben Gutes in Rückers [Ortsteil der Gem. Flieden, Lkr. Fulda].

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Sequential number3993
Date: 1585 Juni 28
AbstractZiegenhain. - Helena und Dorothee, Töchter des verstorbenen Wiegand von Gilsa, verkaufen an Johann von Lüder und seine Frau Magdalene ihren Anteil an der Burg zu Oberbimbach. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number3994
Date: 1585 Juli 9
AbstractDer kaiserliche Kommissar des Klosters Fulda, Heinrich [von Bobenhausen], Hochmeister des Deutschen Ordens, bestätigt den Verkauf eines genau bezeichneten Hauses in der Ullersgasse (eullnersgasse) für 750 Gulden, jeden Gulden gezählt zu 42 Böhmischen, durch Bürgermeister und Rat der Stadt Fulda an den Küchenmeister des Klosters, Johann (Hansen) Hartmann Schäfer, gemäß des 1585 Juli 5 abgeschlossenen Kaufvertrags. Es folgen weitere Absprachen. Handlungsort: Fulda. Nennung von Personen.

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Sequential number3995
Date: 1585 Juli 16
AbstractOtto Heinrich von Ebersberg (Ebersperg) genannt von Weyhers bestätigt für sich und anstatt Valentins von Salzburg (Salczburgk) und Martins und Hans Melchiors von der Tann (vonn der Thann), der Vormünder von Otto Heinrich und Adam von Bastheim, die Belehnung mit dem halben Dorf Dalherda (Delherda) [Gem. Gersfeld (Rhön), Lkr. Fulda] und der dortigen Schenk und Schäferei, drei Gütern zu Hettenhausen (Hettenhaußenn) [Gem. Gersfeld (Rhön), Lkr. Fulda], dem Gehölz am (Elenden Kopff) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Heinrich [von Bobenhausen], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3996
Date: 1585 September 18
AbstractJesberg. - Anna Breden geb. von Gilsa verkauft für sich und ihre Nichte, eine geborene von Görtz, ihren Anteil an der Burg zu Oberbimbach an Johann von Lüder und seine Frau Magdalene. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number3997
Date: 1585 September 26
AbstractBürgermeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (Schwobischen Gemunden) bekunden, dass sie von der Tochter des verstorbenen Bürgers Joachim Weber, Elisabeth Weber (Gneisler), Ehefrau des Bartel Gneisler von Fulda, gebeten wurde, dass sie ihr ihre ehrenhafte Herkunft und Frömmigkeit bestätigen. Sie sei in Schwäbisch Gmünd geboren und aufgewachsen, wolle nun aber in eine andere Stadt ziehen. Mehrere Bürger bestätigen ihre eheliche Geburt und legen guten Leumund über ihr frommes und rechtschaffenes Leben ab.

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Sequential number3998
Date: 1585 Oktober 5
AbstractDie Geschwister Werner, Reinhard und Ortheia von Gilsa verkaufen an Johann von Lüder und seine Frau Magdalene ihren Teil der Burg Oberbimbach. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number3999
Date: 1585 Oktober 14
AbstractGeorg Löw (Lewe) zu Steinfurth bestätigt die Belehnung mit einem Freihof und sechseinhalb Huben Land in Echzell (Echzel) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Heinrich [von Bobenhausen], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4000
Date: 1585 Oktober 24
AbstractLudwig Landau, Abt von Hersfeld, stiftet bei den Jesuiten in Fulda ein Stipendium für Mitglieder seiner Familie.

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Sequential number4001
Date: 1585 November 17
AbstractHeinrich [von Bobenhausen], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda und Inhaber des Klosters Johannesberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], leiht Anna Jost, Hoffrau auf Johannesberg, einen freien Hof in Harmerz [Stadtteil der Gem. Fulda, Lkr. Fulda].

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Sequential number4002
Date: 1585 Dezember 8
AbstractHans Geisler, Bürger von Fulda, bekundet, dass er an Valentin Hopf und Christoph Rübsam, beide Bürger von Fulda und Verwalter der Leschenspende daselbst, einen jährlichen Zins von 2 1/2 Schock Groschen Fuldaer Währung à 42 Böhmisch für 25 Gulden verkauft hat. Der Zins ist fällig auf Mariä Empfängnis [8.12.]. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Für den Verkäufer bürgen Hans Kaiser und Hans Gilg, beide Bürger von Fulda. Als Unterpfand setzt Hans Geisler sein Haus ein, das er von Johann von Merlau zu Steinau gekauft hat. Da das Haus Bürgergut ist erteilt Eberhard Schutzbar gen. Milchling, Oberschultheiß von Fulda und Amtmann von Steinau, seine Zustimmung.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 207
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Sequential number4003
Date: 1585 Dezember 17
AbstractHeinrich [von Bobenhausen], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda, belehnt Wilhelm von Boyneburg (Beineburgk) und Eitel Friedrich von Romrod (Romrodt) für ihre Ehefrauen und weitere namentlich genannte Personen sowie Florian von Hutten zu Altenhaun (Altenhunen) [Gem. Burghaun, Lkr. Fulda] für sich selbst und weitere namentlich genannte Personen mit der Kemenate und zwei Hintersiedelgütern in Dipperz (Dippertts) [Gem. im Lkr. Fulda], fünf Gütern in Wallings (Wallungs) bei Gossharts (Goßhartts) [beide Gem. Hofbieber, Lkr. Fulda], Einkünften in Dietershausen (Ditterszhausenn) [Gem. Künzell, Lkr. Fulda], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen.

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Sequential number4004
Date: 1586
AbstractKaspar von Wildungen, Propst von Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] und Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda], leiht Heinrich (Heinz) Wutte den halben Dreikönigshof in Großenlüder [Gem. im Lkr. Fulda], der durch den Tod seines Schwagers Konrad Haumann (Cuntz Homann) an ihn gekommen ist, mit der Verpflichtung einer Leistung an den Pfarrer Wolfgang Dietrich Gesell, der mit dem Dreikönigs-Altar belehnt ist.

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Sequential number4005
Date: 1586 Januar 06
AbstractBernhard Wilhelm von und zu Buchenau verkauft zusammen mit seiner Ehefrau Melusine (Milosina) in wiederkäuflicher Form 50 Gulden jährlichen Zinses an Ludwig [Landau], bestätigten Abt von Hersfeld, für 1000 Gulden. Bernhard Wilhelm bestimmt seine Vettern Eberhard und Konrad Hermann von Buchenau als seine Bürgen. Es folgen weitere Absprachen. Siegelankündigungen. Ankündigungen der Unterschriften. Nennung von Personen.

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Sequential number4006
Date: 1586 Januar 21
AbstractHeinrich von Bubenhausen, Administrator des Stifts Fulda und derzeitiger Inhaber des Benefiziums an der Jakobskapelle, bei der Fuldaer Stiftskirche gelegen, bekennt, daß er Hans Wagenfeller und dessen Frau Anna mit der Rütgers Hube, zu Wissenbach (Wißenbach) bei Hofaschenbach (Eschbach) gelegen, so wie sie Anna als Mitgift bekommen hat, belehnt hat.

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Sequential number4007
Date: 1586 März 2
AbstractFulda. - Robert von Wahsen, Lieutnant, als Vertreter des Nicolaus und Jacob, Söhne des Johann von Schlitz gen. von Pulter und Geheimschreiber des Königs von Frankreich, vergleicht sich mit Neidhard und Eustachius, Söhne des Friedrich von Schlitz gen. von Pulter wegen einer Schuld aus der Erbschaft des Simon von Schlitz gen. von Pulter.

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Sequential number4008
Date: 1586 April 1
AbstractEberhard von Buchenau als Stammältester verleiht die Hainmühle zu Erbleihe an Michael Schacken, Anna seine Frau und ihre Erben gegen einen Erbzins. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number4009
Date: 1586 Mai 06
AbstractHans Friedrich, Friedrich Jost und Hans Reinhard von Wangenheim bestätigen die Belehnung mit achteinhalb Huben und einem Acker Land, 17 Acker Wiese, beide Lehengüter bei Sonneborn (Sonnenborn) [Gem. im Landkr. Gotha] gelegen, und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4010
Date: 1586 Mai 09
AbstractBurkhard von Aschwede zu Quackenbrück (Quackenbruck), Johann Münch zu Ellerburg (Ellerburch) und Albrecht (Cappel zum Bürglhor) bestätigen in Vormundschaft für die namentlich genannten Kinder des verstorbenen Jost Ruland (Rulandts) die Belehnung mit zwei Huben freien Landes in Allendorf (Allendorff in undt umb die Soden) und einer halben Hube freien Landes in Hilgershausen (Heilgerszhauszen) [beide Orte Stadtteile der Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4011
Date: 1586 Juli 17
AbstractSeelgeräter und Syndikus des Stifts Fulda protestieren vor dem Notar Heinrich Weiß (Wayß) in (Bad) Hersfeld [Gem. im Lkr. Hersfeld-Rotenburg] im Namen des Dechanten und Kapitels gegen eine durch die Herren Riedesel geschehene Grenzverletzung bei Großenlüder [Gem. im Lkr. Fulda].

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Sequential number4012
Date: 1586 August 14
Abstract[Großen-] Lüder. - Johann von Lüder leiht dem Valentin Berber zu Müs eine Wiese bei Holzmanstein. Beinhaltet Auflistung der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number4013
Date: 1586 September 14
AbstractBurkhard Engelbert von Hattstein und Georg Ludwig von Hutten bestätigen in Vormundschaft für Wilhelm und Amalie von Stockheim die Belehnung mit zwei Höfen und vier Huben Land in Reichelsheim (Reichellsheim) [Gem. im Wetteraukrs.] und einem Hof in Echzell [Gem. im Wetteraukrs.] durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4014
Date: 1586 September 30
AbstractJohann (Henn) Clebe aus Kerspenhausen (Kirspenhausen) [heute: Ortsteil von Niederaula, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] verkauft zusammen mit seiner Ehefrau Anna in wiederkäuflicher Weise einen jährlichen Zins in Höhe von 2,75 Talern (zwen thaler und trey orth eines thalers) aus genau bezeichneten Wiesen und Äckern bei Asbach (Aspach) [heute: Stadtteil von Bad Hersfeld] und bei Betzenrod (Bitzenrode) [heute: Ortsteil von Eiterfeld, Lkr. Fulda] für 55 Taler an Ludwig [Landau], bestätigten Abt von Hersfeld. Es folgen Absprachen hinsichtlich Verpfändung und Verkauf. Johann Clebe bittet Junker Reinhard von Baumbach, fürstlich-hersfeldischen Marschall, um dessen Siegel. Siegelankündigung. Nennung von Personen.

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Sequential number4015
Date: 1586 Oktober 31
AbstractMaximilian [II.], Erzherzog von Österreich, römischer Kaiser und Administrator des Stifts Fulda bekundet, dass ihm als Stadtherrn von Fulda von den Bürgern allerlei Klagen wegen Juden vorgebracht worden sind. Er hat daher eine Verordnung erlassen, an die sich alle unter Strafe zu halten haben. 1. Juden dürfen nicht ohne Wissen und Erlaubnis des Stadtherren in Fulda leben, sonst stehen sie nicht unter Schutz des Stadtherren und machen sich strafbar. 2. Sie dürfen sich nicht in böser Weise über das Christentum oder Jesus Christus äußern. 3. Sie sollen keine Wucherzinses für verliehenes Geld verlangen. Werden ihnen Kirchengüter, Waffen oder Harnische zum Pfand angeboten dürfen sie es nicht annehmen, sondern müssen es der Obrigkeit melden. 4. Untertanen im Stift sollen nicht mehr als 1 Gulden bei Juden leihen, maximal 1 Pfennig wöchentlich. Erbgüter dürfen nicht beliehen oder von Juden durch Kauf an sich gebracht werden. Wenn sie Häuser in der Stadt Fulda beleihen, soll der Oberschultheiß seine Zustimmung geben und wenn nötig auch die Regierung. Die Geldschulden sollen nicht aufgerechnet und die Zinsen nicht von Jahr zu Jahr steigen. Sollte jemand dies doch tun, so sei die Summe verloren und er müsse eine Strafe entrichten. 5. Juden dürfen kein Geld auf Zinsen oder Wucher verleihen. Der Verleih wird in das vom Ortsbeamten geführte Judenbuch im Beisein des Christen [der das Geld geliehen hat] und seiner Frau verzeichnet. Dort soll stehen wann das Geld geliehen wurde und bis wann es zurückgezahlt werden soll. 6. Juden dürfen nicht an "Protzige oder Verschwender", an "Unsinnige" oder an Menschen, die unter "vätterlicher, mütterlicher oder vormundlicher gewalt" stehen Geld verleihen. 7. Nachts sollen Juden in den Häusern bleiben. 8. Tagsüber sollen sie nicht an öffentlichen Straßen sitzen und christliche Heiligtümer meiden. Besonders sollen sie in der Karwoche, an Sonntagen und an den christichen Feier- und Festtagen zu Hause bleiben. 9. Die Schultheißen in Fulda und Hammelburg sollen dafür sorgen, dass Juden bei Metzgern Fleisch kaufen können oder ihnen gestatten in ihren Häusern selbst zu schlachten. Was sie davon nicht benötigen, können sie weiterverkaufen. Fast ein Jude Fleisch, Fisch, Obst oder andere Speisen bei einem Händler an, muss er diese bezahlen, ohne Widerrede. 10. Juden dürfen soviele Korn (Früchte) kaufen, wie sie für ihren Haushalt benötigen. Kauft einer aber auf Vorrat, darf dieses Korn unter Strafe und Verlust des Korns ohne Wissen der Regierung nicht weiter verkauft werden. 11. Geraten Juden untereinander in Streit, soll die Sache vor ihrem Rabbi entschieden werden. Ist die Obrigkeit allerdings mit involviert, so haben sich die Juden dem Schultheißen oder jeweiligen Befehlshaber zu unterwerfen. 12. Geraten Juden außerhalb des Stifts Fulda, besonders in Würzburg, wo Juden nicht "geleidet" werden, in Auseinandersetzung mit Christen, dürfen sie sich nicht auf einen fuldischen Bürgen berufen, sondern müssen sich dem jeweilgen Recht unterwerfen. 13. Beim Abhalten des Peinlichen Halsgerichts oder sonstigen öffentlichen Versammlungen sollen sich Juden nicht unter die Christen mischen. 14. Kein Jude darf einen fremden Juden länger als 8 oder 14 Tage bei sich beherbergen. Hält sich einer nicht daran, sind die anderen Juden gemäß ihres Eides dazu verpflichten dies anzuzeigen. 15. Stirbt ein Jude, soll er vor der Stadt begraben werden. Keiner darf dieses Grab überfahren, sonst ist eine Strafe von 10 Gulden an die Obrigkeit zu entrichten. 16. Alle nachfolgenden Administratoren oder Äbte des Stifts Fulda dürfen diese Ordnung erweitern, kürzen oder abschaffen. 17. Da nun Unstimmigkeiten aufgekommen sind über die Gültigkeit und Dauer des Schutzbriefes für die Juden in Fulda, hält Maximilian noch einmal fest, dass der Schutzbrief vom Datum seiner Ausstellung an 10 Jahre Gültigkeit hat. Sollten sich innerhalb dieser Zeit Änderungen wie durch diese Ordnung ergeben, dürfen sie allerdings nicht dagegen Beschwerde einlegen und müssen sich an die festgesetzte Ordnung halten und ihre Pflichten erfüllen. Schluss: Alle Untertanen, Christen wie Juden, haben sich an diese Ordnung zu halten und dürfen keine Beschwerde darüber einlegen. Verstößt ein Jude gegen einen der Artikel, soll er die jeweilige Strafe erhalten und sich danach richten.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 208
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Sequential number4016
Date: 1586 Dezember 02
AbstractDie Brüder Georg Wilhelm, Friedrich und Hans von Hopfgarten (Hopffgartenn) sowie weitere namentlich genannte Personen bestätigen für sich und andere namentlich genannte Personen die Belehnung mit dem Dorf Ebenheim (Ebennheim) [Ortsteil der Gem. Hörsel, Lkr. Gotha] samt 18 Schock Steuern, 34 Schock Erbzinsen, 30 Erfurter Maltern Hafer und weiteren im Einzelnen aufgeführten Zubehörungen durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4017
Date: 1586 Dezember 06
AbstractKonrad Hermann von und zu Buchenau verkauft in wiederkäuflicher Weise einen jährlichen Zins in Höhe von fünfzig Gulden aus mehreren genannten Gütern, gelegen u.a. in Wehrshausen (Werßhausen) und Unterweisenborn [heute: Ortsteile von Schenklengsfeld, Lkr. Hersfeld-Rotenburg], für 1000 Gulden, zahlbar in spanischen Talern, an Ludwig [Landau], bestätigten Abt von Hersfeld. Es folgen weitere Absprachen. Siegelankündigung. Nennung von Orten und Personen.

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Sequential number4018
Date: 1587 April 06
AbstractArnold von Heldritt zu Bockstadt und Siegmund Vogt von Salzburg zu Rödelmaier (Voitt vonn Salczburgk zu Rodellmeyer) bestätigen für sich und Katharina Vogt (Veittin), geborene Marschall (Marschalkin), die Belehnung mit der Hälfte des Dorfes Rappershausen (Rappershauszen) [Gem. Hendungen, Landkr. Rhön-Gabfeld], zwei Huben in Behrungen (Behringenn) [Ortsteil der Gem. Grabfeld, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] und einem Gut in (Lanczen) durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4019
Date: 1587 Mai 12
AbstractDie Brüder Wilhelm, Georg und Siegmund Anton Burggrafen von Kirchberg (Burggravenn zue Kirchbergk) zu Farnroda (Farnrode) bestätigen die Belehnung mit dem Hof genannt die Burbach [Ortsteil der Gem. Wutha-Farnroda, Wartburgkrs.] am Hörselberg (Hursenberge) [Teil der Hörselberge, Höhenzug nahe Eisenach, Wartburgkrs.] samt allen Zubehörungen durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4020
Date: 1587 Mai 14
AbstractHartmann von Wangenheim bestätigt als Kurator für Maria von Herda geborene Diede (Diedenn) die Belehnung mit einem Burglehen und weiteren Gütern in Gerstungen [Gem. im Wartburgkrs.], verschiedenen Wiesen und Äckern zwischen Berka (Bercka) [Gem. im Wartburgkrs.] und Untersuhl (Nidernsula) [Ortsteil der Gem. Gerstungen, Wartburgkrs.], einer Hube Land in Dankmarshausen (Danckmarshauszen) [Gem. im Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4021
Date: 1587 Mai 14
AbstractDie Brüder Georg und Hans Diede (Dieden) zum Fürstenstein (Fürstenstain) bestätigen die Belehnung mit einem halben Vorwerk in Allendorf (Allendorff) [Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] mit Äckern, Wiesen und Zinsen, eineinhalb Huben Land mit Höfen, Äckern und Wiesen in Albungen [Stadtteil der Gem. Eschwege, Werra-Meißner-Krs.], drei Werdern mit ihren Wassergängen und Wiesen unter dem (Hohenstadt) und gegen (Klingenfurth) sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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