Collection: Geistliches und Weltliches Territorium
Fulda
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Sequential number: 2791
Date: 1530 Dezember 29
Abstract: Claus Schaus zu Flieden bekundet, dass Caspar und Hans Küchenmeister zu Erthal ihn mit einem halben Hof zu Flieden belehnt haben. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.
Sequential number: 2792
Date: 1530 Dezember 29
Abstract: Claus Grob zu Flieden bekundet, dass Caspar und Hans Küchenmeister zu Erthal ihn mit einem halben Hofe zu Flieden belehnt haben. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.
Sequential number: 2793
Date: 1531 Januar 5
Abstract: Berthold (Betz) von Romrod bekundet, dass er von Kunz Graf, Bürger von Fulda, und seiner Frau ein Haus, eine Hofreite samt Stallungen und Garten für 150 Gulden gekauft hat. Das Haus liegt zwischen den Häusern von Bastian Kohlhaus und dem verstorbenen Walter Dietzel in der Gasse unterhalb der Kanzlei. Von der Kaufsumme sind 50 Gulden in Gold und Joachimstalern und die übrigen in fuldischer Währung, der Gulden zu 44 Böhmisch, zu bezahlen. Die Stadt Fulda hat ihre Zustimmung zu dem Kauf erteilt, jedoch solle Betz von Romrod Haus, Hofreite und Stall zum Nutzen der Stadt Fulda gebrauchen und jährlich auf Walpurgis [1.5.] eine Bede von 1 Geschock entrichten. Wer auch immer jetzt und zukünftig Besitzer der Behausung ist, ob aus dem Adel oder dem Handwerk, der solle der Stadt Fulda eidpflichtig sein oder Bürger werden und sich an die städtischen Rechte und Pflichten halten wie jeder andere Bürger.
Sequential number: 2794
Date: 1531 Januar 20
Abstract: Apollo von Vilbel, Propst von Petersberg [Gem. im Lkr. Fulda], vererbpachtet mit Zustimmung des Dechants Konrad und des Konvents Wigand Hartung (Hartting) den Hof in Petersberg (Brauhaus), den dieser seinem Schwiegervater Hans Mingenberg abgekauft hat.
Sequential number: 2795
Date: 1531 Januar 20
Abstract: Johann [II. von Henneberg], Administrator des Stifts Fulda, verpflichtet sich gegenüber dem Dechanten Philipp Schenck zu Schweinsberg, auf Freitag und Aschermittwoch Profess abzulegen, andernfalls soll das Stift befugt sein, einen anderen Abt zu wählen.
Sequential number: 2796
Date: 1531 Februar 27
Abstract: Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda verpflichtet sich gegenüber dem Kapitel zur Beachtung der Statuten.
Sequential number: 2797
Date: 1531 März 17
Abstract: Frowin von Hutten bestätigt für sich und seinen Bruder Hans die Belehnung mit einem Burggut in Soden (Seiden) [Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], einer Wiese zwischen Herolz (Herolts) [Gem. Schlüchtern, Main-Kinzig-Krs.] und Schlüchtern (Schlüchter) [Gem. Schlüchtern, Main-Kinzig-Krs.], einem Hof zu Herolz (Herolts) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 2798
Date: 1531 Juni 23
Abstract: Kaspar Obenhauck (Casper Obinhauck) von Salzschlirf [heute: Bad Salzschlirf, Lkr. Fulda], Schultheiß von Fulda, bekundet zusammen mit den Schöffen des Stadtgerichts, dass sie in Sachen des Klägers Wolff Löwe (Lewen) gegen Michael Kuchenbecker, Marx Hungersberg, Peter Koch, Reinhard Biber und der Witwe des Johann (Hans) Rabe, alle Bürger von Fulda, wegen der Abwasserbeseitigung (urgang) einen Schiedsspruch gefällt haben. Ankündigung des Siegels Kaspar Obenhaucks.
Original context: Marburg, Staatsarchiv > Urk. 79 (alt: R V-VIII: Fulda, Gerichte, Ritterschaft, Orte, Stadt) > 16
Sequential number: 2799
Date: 1531 Oktober 11
Abstract: Johann [von Henneberg], Abt zu Fulda gesteht den Brüdern Otto und Hartmann von Boyneburg gen. von Fürsteneck das Recht zu die dem Stift verschriebenen 400 Gulden zu bestimmten Fristen wiedereinzufordern. Es folgen Absprachen über die Tilgung der Schuld und nähere Bestimmungen.
Sequential number: 2800
Date: 1531 Oktober 11
Abstract: Wolf Graf von Castell bestätigt für sich und seine Ehefrau Martha geborene Gräfin von Wertheim (Werthaim) die Belehnung mit einem Teil des Schlosses Breuberg (Brauberg) [Gem. Breuberg, Odenwaldkreis] mit dem Gericht durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 2801
Date: 1531 Oktober 11
Abstract: Wilhelm Herr zu Limburg (Limpurg) [Gem. im Landkr. Limburg-Weilburg] bestätigt als Vormund für Michael Graf von Wertheim (Werthaim) die Belehnung mit dem Dorf Remlingen (Remlingen) [Gem. Helmstadt, Landkr. Würzburg] durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 2802
Date: 1531 Oktober 11
Abstract: Wolf Graf von Castell bestätigt für sich und seine Ehefrau Martha geborene Gräfin von Wertheim (Werthaim) die Belehnung mit dem Dorf Remlingen [Gem. im Lkr. Würzburg] durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 2803
Date: 1531 Oktober 11
Abstract: Wilhelm Herr zu Limburg (Lymburg) [Gem. im Landkr. Limburg-Weilburg] bestätigt als Vormund für Michael Graf von Wertheim die Belehnung mit dem Schloss Breuberg (Brauberg) [Gem. Breuberg, Odenwaldkr.] mit Zugehörungen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 2804
Date: 1531 November 23 (Siehe auch Zusatzinformation unten)
Abstract: Georg Schade von Leibolz (Leubolts) bestätigt für sich und seinen Bruder Andreas (Endressen) die Belehnung mit einer Kemenate mit dem Vogteigericht und drei Gütern in Leibolz (Leübolts), vier Gütern in Großentaft (Grossen Tafta), zwei Gütern in Soisdorf (Sosdorff) [alle Orte Ortsteile der Gem. Eiterfeld, Landkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 2805
Date: 1531 Dezember 9
Abstract: Joring Leichenrodt, Bürger von Fulda, und seine Frau Agnes bekunden, dass sie den Pfarrern und Vikaren der Pfarrkirche in Fulda einen Zins über 1 Geschock fuldischer Währung wiederkäuflich für 10 Rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Der Zins fällt aus der Michelswiese oberhalb des Mühlengrabens an der Weißmühle und soll jährlich halb auf Walpurgis [1.5.] und halb auf Michaelis [29.9.] gezahlt werden. Das Geld wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Bei säumigen Zahlungen sollen die Käufer das Recht haben die Wiese zu pfänden und zu ihrem Nutzen zu gebrauchen, bis die Schulden beglichen sind. Der Zins kann auf Walpurgis oder Michaelis wieder für die gezahlte Summe zurückgekauft werden, der Wiederkauf muss allerdings einen Monat vorher angezeigt werden.
Sequential number: 2806
Date: 1532 April 15
Abstract: Philipp von Gunsrode (Gonnsrode) bestätigt die Belehnung mit Einkünften und Rechten in Untersotzbach (Sotzbach) und Unterreichenbach (Reichenbach) [beide Orte Teile der Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.], dem Zehnten in Inheiden (Idenhaim) [Stadtteil der Gem. Hungen, Lkr. Gießen], Ulfa (Olffa) [Stadtteil von Nidda] mit seinen Zubehörungen bei Nidda [Gem. im Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 2807
Date: 1532 April 27
Abstract: Valentin Krieche und seine Frau Katharina bekunden, dass sie an Werner Reck, Schöffe, und Kurt Holzscher, beide Bürger in Fulda und derzeitige Baumeister und Vorsteher der Kapelle von St. Katharina an der langen Brücke über die Fulda gelegen, sowie den dortigen Siechen 2 Schock Geld fuldischer Währung jährlichen Zins für 20 Gulden fuldischer Währung, der Gulden für 44 Böhmisch, verkauft haben. Der Zins fällt jährlich je zur Hälfte auf Allerheiligen [1.11.] und Bonifatius [5.6.] aus dem Haus und Garten der Verkäufer hinter der Burg beim Siechenhaus gelegen, zwischen den Häusern von Else Reit (Reytten) und Else Weißmüller. Der Kauf wurde getätigt durch eine Stiftung der Agnes Kunkel, Witwe des Fritz Kunkel, die je 10 Gulden an die Siechen in St. Katharina und St. Nikolaus gestiftet hatte. Die 10 übrigen Gulden haben die Baumeister von St. Katharina dazugegeben. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Sollten die Verkäufer mit den Zinszahlungen säumig werden, so sollen sie von den Käufern durch ein weltliches oder geistliches Gericht so lange gemahnt werden, bis sie die säumigen Zahlungen entrichtet und jeglichen entstandenen Schaden beglichen haben. Haus und Garten, aus denen die Zinsen fallen, sollen von den Verkäufern oder ihren Nachkommen nicht weiter verpfändet, verpachtet oder beschwert werden. Die Verkäufer können den Zins jährlich je zu Allerheiligen oder Bonifatius wieder zurückkaufen, den Schock für 10 Gulden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da Haus und Garten von Johann von Hundelshausen, Siechenmeister des Klosters Fulda, lehnsrührig ist, hat dieser seine Zustimmung zu dem Verkauf erteilt.
Sequential number: 2808
Date: 1532 Juli 2
Abstract: Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, schreibt an Eitel von Ebersberg genannt von Weyhers. Um den christlichen Glauben zu verteidigen sei es nötig, dass jeder im Reich eine Abgabe [Türkensteuer] entrichte und dem Kaiser Gehorsam leisten müsse. Nun habe der Abt vom Kaiser die Aufforderung erhalten bis zum 15. August eine bestimmte Anzahl Männer für Kriegseinsätze gegen die Türken zu entsenden. Abt Johann bittet nun Eitel von Ebersberg ob dieser aus seiner Familie jemanden dafür an den kaiserlichen Hof entsenden könne um im Feld zu dienen. Ebenso habe er auch alle anderen Adligen im Bistum Fulda angeschrieben. Wer sich für den Dienst im Feld entscheidet, wird von der Türkensteuer befreit. Der Abt erwartet bald möglichst eine Antwort.
Sequential number: 2809
Date: 1532 Juli 8
Abstract: Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda antwortet den Herren von Weyhers (Eitel und Balthasar von Weyhers, Hans von Ebersberg samt den anderen Ganerben zu Weyhers und Ebersberg) auf ihre Bitte die Türkensteuer, die im Gericht Weyhers jede Person, auch die Kinder, die älter als 10 Jahre sind, an den Zentgrafen zu Weyhers, Peter Merzen, entrichten müssen nicht mehr zu erheben, da das Gericht Weyhers durch vielerlei Gebrechen geplagt sei. Abt Johann kann allerdings keinerlei besondere Gebrechen erkennen und erinnert sich auch nicht, dass der Einzug der Steuern in gefährlicher Weise geschehen sein soll. Es ergeht ferner der Beschluss, dass der gesamte Bezirk, den das Stift Fulda als kaiserliches Lehen erhalten hat, die gleichen Abgaben entrichten muss. Jeder, der ein Lehen empfangen hat, ob Geistlicher, Adliger, Bürger oder Bauer, habe sich dazu verpflichtet seinem Herrn gebührlich zu dienen und dem Kaiser Gehorsam zu leisten. Wer nicht in den Krieg gegen die Türken ziehe unterstützt mit seinen Abgaben diejenigen, die ausziehen und trägt somit seinen Teil zum Erhalt des Reiches bei. Weiterhin wird jeder mit hohen Bußen belegt, der sich den kaiserlichen Anweisungen wiedersetzt. Sollten die von Weyhers sich weiterhin weigern die Türkensteuer zu bezahlen würden sie in Verderb und Ungemach fallen. Die Steuer diene weiterhin dazu den christlichen Erbfeind zu bekämpfen und den heiligen christlichen Glauben zu bewahren. Man solle die Steuer somit nicht aus purem Gehorsam entrichten, sondern aus brüderlicher Liebe und um den Willen des christlichen Glaubens. Man solle bereit sein dafür sein Leib, Leben, Gut und all sein Vermögen zu lassen. Jeder habe durch die Taufe den Eid abgelegt diesen Glauben zu verteidigen.
Sequential number: 2810
Date: 1532 Juli 12
Abstract: Eitel von Ebersberg genannt von Weyhers bittet seinen Vetter Balthasar (Baltzer) von Weyhers, Amtmann zu Mellrichstadt (Mellerstat), nach Weyhers zu kommen um zu beraten, wie sie sich bezüglich der Türkensteuer und der Anfrage ihres Herrn, Abt Johanns von Fulda [wohl zur Entsendung von Männern im Kampf gegen die Türken, vgl. Urk. 126] verhalten sollen.
Sequential number: 2811
Date: 1532 August 23
Abstract: Papst Clemens VII. bestätigt dem Konvent von Fulda die Wahl des Abtes Johann [II. von Henneberg].
Sequential number: 2812
Date: 1532 September 09
Abstract: Valentin Dolge und Georg Heutinger, Prokuratoren der großen Bruderschaft [Calendarum] in der Pfarrkirche zu Fulda, bestätigen, dass Hermann Weber aus Geismar [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.?] und seine Geschwister, Kinder des Max Weber, das halbe Winth-Gut von ihnen zu Lehen erhalten haben.
Sequential number: 2813
Date: 1532 November 12
Abstract: Nikolaus von Kreuznach (Clasz von Crutzenach) bestätigt als Vertreter des Bürgermeisters und des Rats der Stadt Oppenheim (Oppenheym) die Belehnung mit dem Gericht und dem Schultheißenamt in Dienheim (Dynheym) bei Oppenheim (Oppenheym) [beide Orte Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Sequential number: 2814
Date: 1532 November 14
Abstract: Johann Brendel (Brendell) von Homburg bestätigt die Belehnung mit Teilen der Zehnten in Bonameser (Bonemeser), Kalbacher (Kaldennbecher) und Harheimer (Harhaimer) Gerichten [alle Orte Gem. Frankfurt am Main] durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 2815
Date: 1532 Dezember 2
Abstract: Johann Heinz (Heintz) Fischer genannt Jäger (Jeger), Hofmeister im Altenhof, bekundet, dass vor ihm Hans Eschenbrenner, seine Frau Else, Hannes Kistener und seine Frau Kunigunde (Konne) für sich und ihre Erben einen Garten für 20 Rheinische Gulden Frankfurter Währung an Werner Reck, Schöffe, und Kurt Holtzscher, beide Bürger zu Fulda und Vorsteher der Kirche St. Katharina und der armen siechen Frauen (wibs) daselbst jenseits der langen Brücke an der Fulda gelegen verkauft haben. Der Garten liegt am Münsterfeld und grenzt oberhalb an den altenhofischen Acker und unterhalb an den Hirsengarten. Der Kauf wurde getätigt mit Wissen und Einverständnis der Herren Johann Fetzsehler, Pfarrer zu Haimbach und Kollator des Altars St. Katharina, und Blasius Bien, Vikar und Prokurator desselben Gotteshauses. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer ihrer Schuld quit, ledig und los gesprochen. Zugleich verzichten die Verkäufer für sich und ihre Nachkommen auf jegliche Ansprüche, Rechte und Pflichten an dem Garten. Da der Garten von den Hofmeistern lehnsrührig ist belehnt der Hofmeister Johann Heinz nach Erbrecht und Gewohnt (damit zu thun und zu lasen wie Erbsrecht und gewonheit ist) St. Katharina und das Siechenhaus daselbst mit dem Garten. Sie können den Garten nutzen wie es für sie am Besten ist (am nutzlichsten und gut sein will) und sollen dafür lediglich 5 Böhmisch fuldischer Währung auf Michaelis [29.9.] als Erbzins entrichten. An diesem Zins soll auch zukünftig nichts verändert werden.
Sequential number: 2816
Date: 1532 Dezember 2
Abstract: Johann Heinz (Heintz) Fischer genannt Jäger (Jeger), Hofmeister im Altenhof, bekundet, dass vor ihm Hans Eschenbrenner, seine Frau Else, Hannes Kistener und seine Frau Kunigunde (Konne) für sich und ihre Erben einen Garten für 20 Rheinische Gulden Frankfurter Währung an Werner Reck, Schöffe, und Kurt Holtzscher, beide Bürger zu Fulda und Vorsteher der Kirche St. Katharina und der armen siechen Frauen (wibs) daselbst jenseits der langen Brücke an der Fulda gelegen verkauft haben. Der Garten liegt am Münsterfeld und grenzt oberhalb an den altenhofischen Acker und unterhalb an den Hirsengarten. Der Kauf wurde getätigt mit Wissen und Einverständnis der Herren Johann Fetzschler, Pfarrer zu Haimbach und Kollator des Altars St. Katharina, und Blasius Bien, Vikar und Prokurator desselben Gotteshauses. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer ihrer Schuld quit, ledig und los gesprochen. Zugleich verzichten die Verkäufer für sich und ihre Nachkommen auf jegliche Ansprüche, Rechte und Pflichten an dem Garten. Da der Garten von den Hofmeistern lehnsrührig ist belehnt der Hofmeister Johann Heinz nach Erbrecht und Gewohnt (damit zu thun und zu lasen wie Erbsrecht und gewonheit ist) St. Katharina und das Siechenhaus daselbst mit dem Garten. Sie können den Garten nutzen wie es für sie am Besten ist (am nutzlichsten und gut sein will) und sollen dafür lediglich 5 Böhmisch fuldischer Währung auf Michaelis [29.9.] als Erbzins entrichten. An diesem Zins soll auch zukünftig nichts verändert werden.
Sequential number: 2817
Date: 1532 Dezember 12
Abstract: Lukas von Hutten zu Stolzenberg (Stolczenbergk) bestätigt für sich, seinen Bruder Rabe und die Kinder seines verstorbenen Bruders Ludwig die Belehnung mit zwei Burggütern in Salmünster (Salmunster) [Stadtteil der Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], Gütern im Gericht Reichenbach [umfasst Oberreichenbach und andere Orte, Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.], einem Gut in Auerbach (Obernbach) [Wüstung, Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 2818
Date: 1533 April 27
Abstract: Hans von der Tann (Thann) bestätigt den zur Deckung seiner Schulden getätigten Verkauf seines Anteils am Schloss und Gericht Tann (Than) [Gem. im Lkr. Fulda] an seine Vettern, bittet Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, dieselben damit zu belehnen, und erklärt, dass er zur Wahrung der Rechte seiner Töchter Dorothea, Barbara und Margarete dem Abt eine freie Kemenate, die Badstube und vier Güter in der Stadt Fladungen [Gem. im Lkr. Rhön-Grabfeld] sowie weitere im Einzelnen aufgeführten Güter als Unterpfand gegeben hat. Weitere Verfügungen. Siegelankündigung.
Sequential number: 2819
Date: 1533 April 30
Abstract: Friedrich und Jost Trott bestätigen die Belehnung mit dem Teich-Winkel (Teuchwinckel), dem Abt-Berg (Aptsbergk) [beides Flurnamen bei Solz, Gem. Bebra, Landkr. Hersfeld-Rotenburg], der Wüstung (Teusengrubenn) und weiteren im Einzelnen aufgeführten und beschriebenen Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 2820
Date: 1533 Juni 5
Abstract: Jakob Kennelsetzer, Küster des Stiftes Fulda, belehnt Heinrich (Heintz) Gruninger aus (Burghausen) mit seinem Teil der Küsters-Hube in Mauers (Muffers) bei Neukirchen [beide Orte Teile der Gem. Haunetal, Lkr. Hersfeld-Rotenburg].
Sequential number: 2821
Date: 1533 Juni 30
Abstract: Heinrich von Vilbel (Vilbell) bestätigt die Belehnung mit dem großen und dem kleinen Zehnten in Okarben (Akarbenn) [Gem. Karben, Wetteraukreis], dem Kirchsatz in Krutzen (Creuczen) [Wüstung, Gem. und Stadt Frankfurt a. M.], dem Gericht in Niederstedten (Nyderstetten) [Wüstung, Gem. Bad Homburg v.d. Höhe, Hochtaunuskrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
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