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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number3421
Date: 1561 November 24
AbstractWolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, verkündet folgendes Urteil im Streit zwischen Valentin Rühl und den Meistern der Schmiedezunft in Fulda: Valentin Rühl, Meister der Schmiedezunft in Fulda, hat obwohl es ihm untersagt wurde mit Eisen gehandelt und es verkauft. Er selbst sieht sich im Recht, ihm hätte der Handel nicht untersagt werden dürfen. Der Abt hat nach Befragung beider Parteien festgestellt, dass Valentin Rühl der Handel zustehe, da er die Witwe des Schmiedemeisters Hans Büttner, der bis dahin dieses Geschäft betrieben hatte, geheiratet hat.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 177
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Sequential number3422
Date: 1561 November 27
AbstractWolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda, belehnt den alten Thomas Stebling und seine Ehefrau mit einem Gut in Uffhausen (Uffhausenn) [Ortsteil der Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda] samt Zubehörungen. Siegelankündigung.

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Sequential number3423
Date: 1561 November 30
AbstractBalthasar von Weitolshausen gen. Schrautenbach und seine Frau Margarethe verschreiben ihrer Tochter Mechthild und ihrem Ehemann Johann Schleifras eine Rente von 35 Gulden jährlich und setzen einen Hof zum Buseck zum Pfand. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number3424
Date: 1561 Dezember 04
AbstractLorenz von Schletten bestätigt die Belehnung mit einem Burgsitz in Salmünster (Salmunster) [Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], einem Burgsitz in Stolzenberg (Stoczenberg) [Burg, Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], einem Gut in Fischborn (Fischbornn) [Wüstung, Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3425
Date: 1561 Dezember 04
AbstractWolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda, belehnt Lorenz von Schletten für sich und seine Mutter Amalie, geborene Küchenmeister (Kuchenmeisterinn), mit einem Hof in Engelsburg (Engelburgk), einem Hof und einem Fischwasser in Neuhof (Newennhoff) [beide Orte Gem. Neuhof, Landkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen. Siegelankündigung.

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Sequential number3426
Date: 1561 Dezember 04
AbstractLorenz von Schletten (Schletenn) bestätigt für sich und seine Mutter Amalie, geborene Küchenmeister (Kuchenmeisterin), die Belehnung mit einem Hof in Engelsburg (Engelbürgk), einem Hof und einem Fischwasser in Neuhof (Newenhoff) [beide Orte Gem. Neuhof, Landkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3427
Date: 1562 Januar 5
AbstractVertrag der Walpurgis von Buchenau über vorigen Vergleich

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Sequential number3428
Date: 1562 Februar 16
AbstractGeorg von Haun zu Diedorf (Diedorff), Reinhard, Wilhelm Rudolf und weitere namentlich genannte Vettern, alle von Haun, bestätigen die Belehnung mit einem Anteil und der Gerechtigkeit an der Kemenate in Eiterfeld (Eitterfeldt) [Gem. im Lkr. Fulda] samt allen zugehörigen Lehen und Gütern im Gericht Fürsteneck [Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda] durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3429
Date: 1562 Februar 16
AbstractDie Brüder Reinhard, Wilhelm Rudolf und Georg (Iorg) der Jüngere von Haun bestätigen die Belehnung mit einer Kemenate, Hof, Haus und weiteren Gütern in Großentaft (Grossenntaffta), einem Gut in Rode [beide Orte Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda], einem Gut in Unterbreizbach (Breitzbach) [Gem. im Wartburgkrs.] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3430
Date: 1562 Februar 16
AbstractGeorg (Iörg) von Haun zu Diedorf (Diedorff) bestätigt als Ältester von Haun für sich, Reinhard, Wilhelm Rudolf und weitere namentlich genannte Vettern, alle von Haun, die Belehnung mit der Burg und Stadt Haun [Gem. Burghaun, Lkr. Fulda] samt allen Zubehörungen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3431
Date: 1562 März 5
AbstractTestament des Christoph von Eusigheim zu Niederkalbach.

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Sequential number3432
Date: 1562 März 12
AbstractVolpert Riedesel zu Eisenbach, Erbmarschall zu Hessen, und Karl von Thüringen als Vormünder der Walpurga von Buchenau, geb. von Haun, und ihrem Sohn Konrad von Buchenau, sowie die Brüder Georg und Eberhard von Buchenau, teilen ihr Haus und Garten in Fulda am Dienstagsmarkt. Vermittler: Johann Rod, Seelgeräter des Stifts Fulda, Bonifatius Ran, Hans Gruning, Hofmeister im Altenhof, Ciriax Pfoch, Bürger zu Fulda.

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Sequential number3433
Date: 1562 April 3
AbstractWolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda, verpflichtet sich gegenüber dem Kapitel, die Ordnungen des Stifts zu beachten.

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Sequential number3434
Date: 1562 Mai 11
AbstractPhilipp von Gunsrode (Gonszerod) bestätigt für sich und seine Geschwister die Belehnung mit dem Zehnten in Inheiden (Iedenhaim) [Stadtteil der Gem. Hungen, Lkr. Gießen], Ulfa (Olffa) [Stadtteil von Nidda] mit seinen Zubehörungen bei Nidda [Gem. im Wetteraukrs.], dem Zehnten in Kromelbach (Khrummelbach) [Gem. Ortenberg, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3435
Date: 1562 Juni 15
AbstractGeorg Löw (Löwe) von Steinfurth bestätigt für sich und seinen Bruder Johann die Belehnung mit einem Freihof und sechseinhalb Huben Land in Echzell [Gem. im Wetteraukrs.] durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3436
Date: 1562 Juni 24
AbstractMichael Schurring aus Fulda verschreibt Philipp Georg Schenck zu Schweinsberg, Dechant und dem Kapitel von Fulda einen jährlichen Zins aus seinem Haus hinter der alten Burg in ihr Seelgerät.

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Sequential number3437
Date: 1562 Juli 23
AbstractGeorg von Romrod (Romrodt) und Hans Georg von Boyneburg (Boyneburgk) bestätigen in Vormundschaft für Kraft Schade von Leibolz (Schadenn zum Leubolts) die Belehnung mit dem Schloss Uffhausen (Uffhausenn) [Ortsteil der Gem. Großenlüder, Landkr. Fulda] mit allen Zugehörungen, einem Hof und einem Gut in Soisdorf (Soszdorff) [Ortsteil der Gem. Eiterfeld, Landkr. Fulda], zweieinhalb Schock Groschen Gült auf die Mühle in Weißenborn (Weissenbornn) [Wüstung, Gem. Hünfeld, Landkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3438
Date: 1562 Juli 23
AbstractJost, Wilhelm und Kaspar Schade von Leibolz (Leübelts) und weitere namentlich genannte Personen bestätigen in Vormundschaft für Kraft Schade von Leibolz (Schadenn zum Leübelts) die Belehnung mit einer Kemenate mit dem Vogteigericht und drei Gütern in Leibolz (Leübolts), vier Gütern in Großentaft (Grossenn Taffta), zwei Gütern in Soisdorf (Soszdorff) [alle Orte Ortsteile der Gem. Eiterfeld, Landkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3439
Date: 1562 September 16
AbstractHans Schilt, Bürger von Fulda, und seine Frau Barbara bekunden, dass sie an Adam Hopf, Schöffe, und Valentin Schwert, beide Bürger von Fulda und Vorsteher des Hospitals St. Katharina in Fulda, einen jährlichen Zins von 5 Schock Groschen Fuldaer Währung für 50 Gulden verkauft haben. Der Zins ist fällig auf Michaelis [29.9] aus ihrem Haus auf dem Dienstagsmarkt zwischen den Häusern von Hans Schnitzer und Caspar Kaus gelegen. Der Zins kann jährlich auf Michaelis für die gezahlte Summe wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da das Haus Bürgergut ist, erteilt Heinrich von Merlau, Schultheiß von Fulda, seine Zustimmung zu dem Verkauf.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 179
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Sequential number3440
Date: 1562 September 16
AbstractHans Schnitzer, Bürger von Fulda, und seine Frau Margaretha bekunden, dass sie an Adam Hopf, Schöffe, und Valentin Schwert, beide Bürger von Fulda und Vorsteher des Hospitals St. Katharina in Fulda, einen jährlichen Zins von 1 Schock Groschen Fuldaer Währung für 10 Gulden verkauft haben. Der Zins ist fällig auf Michaelis [29.9] aus ihrem Haus in Fulda beim Schloss "an der Eck" neben dem Haus des Hans Schilt gelegen. Der Zins kann jährlich auf Michaelis für die gezahlte Summe wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Das Haus ist bisher mit 40 Gulden belastet, die der Rosenkranzbruderschaft zustehen. Da das Haus Bürgergut ist, erteilt Heinrich von Merlau, Schultheiß von Fulda, seine Zustimmung zu dem Verkauf.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 180
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Sequential number3441
Date: 1562 September 30
AbstractPhilipp Georg Schenck zu Schweinsberg, Dekan und Kellner des Stifts Fulda und Propst zu St. Michael, bekundet zusammen mit den Konventualen Wilhelm Lautzenbach und Johann Huff, dass sie auf Bitten der Untertanen der Kellerei gestattet haben, dass sie ihre Toten auf dem Kirchhof der Propstei St. Michael bestatten dürfen. Dies gilt für alle jetzigen und künftigen Bewohner der vier Orte der Gemeinde Hinter der Burg, unter der Kellerei. Die Gassenmeister sollen dann darauf achten, dass die Gräber 3 1/2 Ellen tief ausgehoben sind, damit die Schweine die Körper nicht ausgraben. Zur Nutzung des Friedhofs soll die Gemeinde jährlich auf Michaelis [29.9.] 2 Pfund Wachs durch die Gassenmeister entrichten.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 181
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Sequential number3442
Date: 1563 Januar 16
AbstractWolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen den Schultheißen, Viermeistern und den Leinwebern der Stadt Fulda einer- und den Leinwebermeistern zu Herbstein andererseits in folgender Sache geschlichtet hat: Auf die Anschuldigung der Leinweber aus Fulda, dass die Leinweber aus Herbstein ein schmaleres Maß nutzten, ihr Garn aber in Fulda kauften und dann ihre Waren verteuert hier wieder verkauften, entgegneten diese, dass sie ihre Tücher seit jeher nach diesem Maß schneiderten und auch ihr Garn immer in Fulda gekauft hätten. Auch in der Wetterau würden die Tücher so verkauft, ohne dass den Fuldischen Meistern bisher Schaden entstanden oder diese sich darüber beschwert hätten. Sie haben den Abt gebeten, da sie am äußersten Rande des Bistums Fulda lebten und "gar keinen Zugang der narung hettenn", dass er ihnen ihre Gewohnheiten lassen solle. Abt Wolfgang hat nach eingehender Beratung und Anhörung beider Parteien entschieden, dass die Leinwebermeister aus Herbstein auf den Samstagsmärkten in Fulda nicht vor 10 Uhr Garn kaufen oder sonstwie heimlich an sich bringen dürfen. Bis zu dieser Uhrzeit haben die Leinwebermeister aus Fulda Vorrang beim Garnkauf, danach dürften die Leinwebermeister aus Herbstein ihr benötigtes Garn wie bisher einkaufen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 182
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Sequential number3443
Date: 1563 Januar 27
AbstractPhilipp [IV.] Graf von Hanau-Lichtenberg (Hanaw) der Ältere und Johann [VI.] Graf von Nassau[-Dillenburg] (Nassaw) bestätigen als Vormünder der Kinder des verstorbenen Philipp [III.] Graf von Hanau-Münzenberg (Hanaw, Mintzennbergk) die Belehnung mit der Burg und Stadt Steinau an der Straße (Steinaw an der Strasz) [Gem. im Main-Kinzig-Krs.], dem Frauenaltar in der Pfarrkirche ebendort, dem Dorf Trais (Treysa) [Stadtteil von Münzenberg] bei Münzenberg (Mintzenbergk) [Gem. im Wetteraukrs.] und Teilen der Weizengült in Reichelsheim [Gem. im Wetteraukrs.] bei Bingenheim [Ortsteil der Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3444
Date: 1563 Januar 28
AbstractQuirin von Karben (Carbenn), Karl und Wilhelm von Mansbach (Mannsbach) sowie weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit Schackau (Schackenn) samt allen seinen Zubehörungen in Holz und Feld sowie einem Gut ebendort, mit Kleinsassen (Sassenn), Gerharts (Gerhardts) [alle Orte Gem. Hofbieber, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3445
Date: 1563 Februar 12
AbstractReinhard von Boyneburg (Beyneburgk) genannt von Hohenstein (Hoenstein), Walrabe und Burkhard von Cramm (Cram) sowie weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit Gütern und der Niedermühle in Waldkappel (Cappel) [Gem. im Werra-Meißner-Krs.], den Wüstungen Wolfsthal (Wolfthal), Heigenhausen (Heygennhausenn) und Niederfriemen (Nidernn Frymann) [alle Gem. Waldkappel, Werra-Meißner-Krs.], Gütern in Grandenborn (Nidernn Granebornn) [Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Krs.] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3446
Date: 1563 Februar 27
AbstractPhilipp Georg Schenck zu Schweinsberg, Dechant von Fulda und Propst von Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], sowie Johann Huff und Wilhelm Lautenbach, Konventualen zu Michaelsberg, leihen Christoph Schnitzer aus Fulda Äcker bei Maberzell [Stadtteil der Gem. Fulda, Lkr. Fulda].

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Sequential number3447
Date: 1563 März 10
AbstractHeinrich von Merlau (Merlaw) und Konrad (Cuentz) von Steinau (Steinaw) genannt Steinrück (Steinruck) bestätigen als Vormünder für Georg von Ebersberg genannt von Weyhers (Weihers) sowie seine Vettern und Ganerben die Belehnung mit ihren Anteilen an dem Schloss Weyhers (Weighers), dem Ebersberg (Ebersbergk) [beide Orte Teile der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda], dem Gericht auf der Hart (auff der Hardt) [Lütter, Gem. Eichenzell, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3448
Date: 1563 Juni 08
AbstractWolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda, belehnt Philipp Ulrich von Buseck (Buchsegk) mit Gütern in Massenheim [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.], einem Fuder Wein mit Fass, Wagen, Becher und drei Pfund Hellern in Dienheim (Dinheim) [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen], Acker, Wiesen und Haus in Rudelsheim (Rudelszsheim) [heute Ludwigshöhe, Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen. Siegelankündigung.

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Sequential number3449
Date: 1563 Juni 08
AbstractPhilipp Ulrich von Buseck (Buszeck) bestätigt die Belehnung mit Gütern in Massenheim [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.], einem Fuder Wein mit Fass, Wagen, Becher und drei Pfund Hellern in Dienheim [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen], Acker, Wiesen und Haus in Rudelsheim [heute Ludwigshöhe, Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3450
Date: 1563 Juni 08
AbstractDie Geschwister Philipp Ulrich von Buseck (Buszeck) und Stephanie von Holzhausen (Holczheuserinn) bestätigen die Belehnung mit einer Hofstatt, zwei Huben Land und einem Teil des Zehnten in Berstadt [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] und Inheiden (Inheidenn) sowie zwei Teilen des Zehnten in Feldheim (Feldtheim) [beide Orte Gem. Hungen, Lkr. Gießen] durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3451
Date: 1563 Juni 08
AbstractWolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda, belehnt die Geschwister Philipp Ulrich von Buseck (Buszeck) und Stephanie von Holzhausen (Holczheuserinn) mit einer Hofstatt, zwei Huben Land und einem Teil des Zehnten in Berstadt [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] und Inheiden (Inheidenn) sowie zwei Teilen des Zehnten in Feldheim (Feldtheim) [beide Orte Gem. Hungen, Lkr. Gießen]. Siegelankündigung.

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