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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number5701
Date: 1654 April 21
AbstractGallus von Ostheim (Ostein), Kapitular von Fulda und Propst von Petersberg [Gem. im Lkr. Fulda], kauft von den Röllischen Erben den Landester Hof bei Künzell [Gem. im Lkr. Fulda] und eine Wiese bei Margretenhaun [Ortsteil der Gem. Petersberg, Lkr. Fulda].

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Sequential number5702
Date: 1654 Mai 05
AbstractDie Schwestern Anna Elisabeth Heidfeld (Heidfeldin) und Christina Vigelien, geborene Krug, sowie Georg Lincker (Luncker) und seine namentlich genannten Geschwister bestätigen die Belehnung mit dem Zehnten in Kleinseelheim (Kleinen Sehlheimb) [Stadtteil der Gem. Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf] durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number5703
Date: 1654 Juni 12
AbstractMaria Echter von Mespelbrunn (Mespelbrun) geborene von Kerpen, Werner Schenk von Stauffenberg und Franz Dominik von Guttenberg bestätigen in Vormundschaft für Johann Philipp Echter von Mespelbrunn (Mespelbronn) die Belehnung mit zwei Gütern und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehenstücken in Breitensee (Breytensee) [Ortsteil der Gem. Herbstadt, Lkr. Rhön-Grabfeld] sowie einer Wiese bei Milz (Miltz) [Ortsteil der Gem. Römhild, Lkr. Hildburghausen] an der Steingrube durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5704
Date: 1654 August 04
AbstractLudwig Adolf und Johann Reinhard Krug (Krugen) bestätigen für Veronika Schmidt, geborene Krug (Krugin), und deren namentlich genannte Kinder die Belehnung mit einem Freisitz, einem Hof und dreieinhalb Huben Artland in Berstadt (Beerstatt) [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5705
Date: 1654 August 24
AbstractIndulgenzbrief des Papstes Innozenz X. für die Bruderschaft zum am Kreuz sterbenden Erlöser in der Jesuitenkirche in Fulda.

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Sequential number5706
Date: 1654 August 27
AbstractIndulgenzbrief des Papstes Innozenz X. für die Bruderschaft zum am Kreuz sterbenden Erlöser in der Jesuitenkirche in Fulda.

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Sequential number5707
Date: 1654 September 24
AbstractDie Propstei Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda] vergleicht sich mit dem jungfräulichen Konvent St. Maria [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] in Fulda wegen der dem letzteren zustehenden Güter und Gefälle.

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Sequential number5708
Date: 1654 September 29
AbstractFeibelmann Gompensaydam, "schuzverwantter Judt" zu Fulda bekundet für sich, seine Frau und beider Erben, dass er den Vorstehern des Heilig-Geist-Hospitals in Fulda eine jährliche Rente von 1 Gulden für 20 Gulden à 42 Böhmisch verkauft hat. Der Zins ist jährlich fällig auf Michaelis [29.9.] aus seinem Haus in der Judengasse. Als Unterpfand wird das Haus des Verkäufers eingesetzt. Der Zins kann jederzeit wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angezeigt werden. Für den Aussteller siegelt Johannes Breler, "Medicina Doctorem" und Stadtschultheiß zu Fulda.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 431
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Sequential number5709
Date: 1654 Dezember 8
Abstract[Frater] Ämilian von Dalwigk aus Hessen legt Profess ab.

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Sequential number5710
Date: 1655 Januar 09
AbstractBürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Frankfurt (Franckfurtt) bestätigen die Belehnung der Ratsherren Johann Hektor von Holzhausen und Johann Hektor von Hynsperg als ihren Stellvertretern mit der Burg Bonames (Bonamesz) [Gem. Frankfurt am Main] samt Zubehörungen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number5711
Date: 1655 Februar 10
AbstractDer Konvent St. Bonifacii einigt sich mit Philipp Christoph von Rosenbach, Propst von Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda], wegen der Lehnsgewichtigkeit, die auf einer Behausung auf dem Unter-Angel haftet, welche Philipp Christoph von Rosenbach von Christoph Brösche und den beiden Vormündern, Dietrich Schultheiß und Johann Zwenger (Zwengen), gekauft hatte, mit Zustimmung Joachims [von Gravenegg], Abt von Fulda, und Matthias Benedikts von Rindtorff, Dechant von Fulda und Propst von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda].

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Sequential number5712
Date: 1655 Februar 15
AbstractJoachim [Graf von Gravenegg], Abt von Fulda, bekundet, nachdem ihm von der Gemeinde der Stadt Fulda eine Klage vorgetragen wurde, dass keiner, der nicht der Gemeinde Fulda angehört mit frischem oder gesalzenem Fisch, mit Käse und anderer frischer Ware in der Stadt handeln darf. Juden dürfen diese Waren nur untereinander verkaufen, nicht aber an Christen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 296
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Sequential number5713
Date: 1655 Februar 28
AbstractDer Konvent St. Bonifacii und des Altars Martini Papae im Stift Fulda einigt sich mit der fürstlich Schwarzburgischen Renterei zu Rudolstadt [Gem. im Lkr. Saalfeld-Rudolstadt] wegen eines von der Letzeren zu zahlenden Kapitals.

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Sequential number5714
Date: 1655 März 28
AbstractJoseph, Apostolischer Nuntius, bekundet, dass Melchior Rudolph aus Geisa und Anna Fischer aus Borsch ein Ehedispens erteilt worden ist.

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Sequential number5715
Date: 1655 April 14
AbstractHans Schüßler aus Gersfeld reversiert der Zunft der Lohgerber in Fulda, dass er sich mit deren Meistern geeinigt hat und in die Zunft aufgenommen wurde. Unstimmigkeiten herrschten, da Hans Schüßler zwei Jahre lang bei Georg Schneider in Gelnhausen als bereits verheirateter Mann den Beruf des Rotgerbers gelernt hatte, und nun sein drittes Lehrjahr in Fulda abschließen wolle. Nach den Statuten der Zunft dürften Lehrlinge jedoch erst nach der Lehrzeit heiraten. Ihm wurde jedoch Gnade gewährt, und er darf sein drittes Lehrjahr in Fulda abschließen. Hans Schüßler hat die üblichen Gebühren an Geld, Wachs und Wein entrichtet und verspricht sich an die Statuten und Handwerksordnung der Zunft zu halten. Verstößt er dagegen wird er die Strafen der Zunft annehmen. Bildet er als Meister einen Lehrjungen aus, gelten für ihn die gleichen Regeln wie für die anderern Meister. Darüber, dass er bereits zu Beginn seiner Lehrzeit verheiratet war und ihm eine außerordentliche Gnade zuteil geworden ist, wird er Stillschweigen bewahren. Für den Aussteller siegelt der Oberschultheiß und Forstmeister Lukas Heinrich von Gelnhausen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 297
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Sequential number5716
Date: 1655 Mai 19
AbstractFriedrich von Reinfort (Reinforth) bestätigt für seine Ehefrau Anna Margarete Agnes, geborene Gans von Otzberg (Ganszen von Otzberg), und Georg Adolf von und zu Merlau (Merlaw) bestätigt für seine Ehefrau Maria Sabine, geborene Gans von Otzberg (Ganszin von Otzberg), die Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim (Oberndauerheim) [Gem. Ranstadt, Wetteraukrs.], dem Kirchsatz in Dorheim (Dornheim) [Gem. Friedberg (Hessen), Wetteraukrs.], der Vogtei in Bingenheim (Binheim) [Gem. Echzell, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5717
Date: 1655 Mai 24
AbstractBonifaz von Buseck, Kapitular zu Fulda und Propst von Johannesberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], vergleicht sich mit Ulrich Zimmermann und Martin Schmidt, würzburgische Amtskellner in Fladungen [Gem. im Lkr. Rhön-Grabfeld] und Amtsverwalter in Lichtenberg [Amt Lichtenberg bei Ostheim vor der Rhön, Gem. im Lkr. Rhön-Grabfeld], wegen der Zinse und Besthäupter in Urspringen [Gem. im Lkr. Main-Spessart], über die ein Weistum von 1545 Bestimmungen trifft.

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Sequential number5718
Date: 1655 Juli 3
AbstractJoachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, teilt den Prälaten, Pröpsten, Ruraldechanten, Pfarrern und Pfarrverwesern sowie den Gläubigen des Stifts Fulda mit, daß Papst Alexander VII. ein Heiliges Jahr verkündet hat und all denen den Jubiläumsablaß gewährt, die nach Bekanntwerden des Schreibens folgende Bedingungen erfüllen: 1. 14 Tage lang wenigstens einmal täglich eine oder mehrere Kirchen, je nach Möglichkeit des Ortes, besuchen und für die Anliegen des Papstes und der Kirche beten, 2. in einer der beiden Wochen am Mittwoch, Freitag und Samstag fasten, 3. bei einem vom Ordinarius approbierten Priester beichten und kommunizieren und 4. Armen ein Almosen geben.

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Sequential number5719
Date: 1655 Juli 16
AbstractBürgermeister und Rat der Stadt Fulda mahnen die Anwohner des Wollwebergrabens, Christen wie Juden, dass es ihre Pflicht sei den Graben sauber und Instand zu halten. Durch den vergangenen Krieg sei vieles in der Stadt verfallen und müsse repariert werden. Dies betrifft auch den Wollwebergraben, den die Anwohner wieder aufbauen und ausbessern müssten. Acht Anwohner, Christen und Juden, werden als Gassenmeister bestellt, die für die Sauberkeit des Grabens zuständig seien. Jeder Anwohner soll sich zudem eine eiserne Krücke anschaffen und diese bei der nächsten Besichtigung der Gasse vorzeigen. Zuwiderhandlung wird mit 1 Gulden bestraft. Nach starken Regenfällen sollen die Anwohner mit den Krücken den angefallenen Schutt und Unrat aus der Gasse räumen. Ungehorsam dagegen wird mit 1 Kanten Wein bestraft. Da es sich häufiger ereignet, dass Mitbürger aus Fulda im Wollwebergrabern nachts ihren Unrat entsorgen, wird dies künftig mit 5 Gulden bestraft. Die Anwohner beklagten allerdings, dass auch häufig vorbeifahrende Wagen, die mit Holz und Reisig beladen seien, zu nah und ohne Vorsicht walten zu lassen, am Graben vorbeifahren, so dass Teile der Ladung auf die Steine des Grabens fielen und diese zerbrächen. Dies sei ebenfalls Schuld am Zustand des Grabens. Fuhrleute sollen daher in Zukunft nicht mehr so nah am Graben fahren und dafür sorgen, dass ihre Ladung nicht vom Wagen fällt. Da der Graben hinter Wilhelm Romeißens Land in einem ähnlich heruntergekommenen Zustand ist, gelten die Bestimmungen auch für diesen Graben. Jeder Anwohner steht in der Verantwortung für das Stück Graben, das an seiner Grundstücksgrenze verläuft. Schadhafte Stellen sind auf Kosten des jeweiligen Anwohners zu reparieren. Den zuständigen Aufsehern wird je eine Abschrift zugestellt.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 298
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Sequential number5720
Date: 1655 Oktober 20
AbstractUrban und Johann von Eschwege sowie Hans Andreas von Uetterodt (Uttenrodt) zu Scharfenberg (Scharpfenbergk) bestätigen für sich und weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit dem Dorf und Gericht Bisses (Bisesz) [Ortsteil von Echzell] bei Echzell [Gem. im Wetteraukrs.] durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5721
Date: 1655 Dezember 31
AbstractKaspar von Buchholz (Bocholtz) bestätigt die Belehnung mit einem Burgsitz in (Großen-)Lüder (Luder) [Gem. im Lkr. Fulda] sowie allen fuldischen Lehen, die Philipp von Döring innegehabt hatte, durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5722
Date: 1655 Dezember 31
AbstractKaspar von Buchholz (Bocholtz) bestätigt die Belehnung mit einem Teil des Schlosses in (Großen-)Lüder (Luder) [Gem. im Lkr. Fulda] sowie Gütern in Bimbach [Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda], im Gericht Lüder und weiteren im Einzelnen aufgeführten Orten durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5723
Date: 1656 Februar 14
AbstractVor dem Notar protestiert Bernhard Neander, Prokurator der Jesuiten, gegen Markus Stendorf und Gangolf Hartung, fürstliche Kammer- und Fruchtschreiber, weil sie in dem den Jesuiten zustehenden Fischwasser in den Flieden bei Ziegel [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] widerrechtlich gefischt haben.

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Sequential number5724
Date: 1656 März 09
AbstractJohann Schweikard von Heddersdorf (Hedersdorff) bestätigt die Belehnung mit jeweils der Hälfte von einem Freihaus, einem Freihof und einer Hofstatt, dem Zehnten, der Gült und freien Äckern in Berstadt (Berstatt) [Ortsteil der Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.], einem Schwein in Bingenheim (Bingeneim) und einem freien Hof in Echzell [beide Orte Gem. Echzell, Wetteraukrs.] mit aufgezählten Zugehörungen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5725
Date: 1656 März 09
AbstractJoachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, belehnt Johann Schweikard von Heddersdorf (Hedersdorff) mit jeweils der Hälfte von einem Freihaus, einem Freihof und einer Hofstatt, dem Zehnten, der Gült und freien Äckern in Berstadt (Berstatt) [Ortsteil der Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.], einem Schwein in Bingenheim (Bingenheimb) und einem freien Hof in Echzell (Echtzell) [beide Orte Gem. Echzell, Wetteraukrs.] mit aufgezählten Zugehörungen. Siegelankündigung.

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Sequential number5726
Date: 1656 März 13
AbstractWolf Friedrich von Harff bestätigt für sich und seinen Bruder Johann Adam von Harff die Belehnung mit Teilen der Zehnten in Bonameser (Bohmehser), Kalbacher (Caltenbacher) und Harheimer (Hahrheimer) Gerichten [alle Orte Gem. Frankfurt am Main] durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5727
Date: 1656 März 15
AbstractEs wird bekundet, dass ein Vergleich erzielt wurde zwischen Abt Joachim [von Gravenegg] von Fulda einer- und dem Dekan Matthias Benedikt von Rindorff und dem "wohladlichen Capitul" daselbst andererseits, die sich in ihren Rechten und Gerechtigkeiten die Lehnschaften in den Ortschaften Rothemann, Kerzell, Löschenrod, Ziegel, Gläserzell und Kämmerzell betreffend eingeschränkt fühlen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 432
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Sequential number5728
Date: 1656 Mai 20
AbstractAndreas (Endres) Jost von Ried (Riedt) bestätigt für seine Ehefrau Anna Margarete, geborene Kettig (Kettichin) von Bassenheim, die Belehnung mit dem Zehnten in Rodheim (Rodenhein) [Stadtteil der Gem. Hungen, Lkr. Gießen] bei Nidda [Gem. im Wetteraukrs.] durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5729
Date: 1656 Juli 17
AbstractJohann (Hanns) Philipp von Berlichingen bestätigt die Belehnung mit zwei Vorwerken, der Hälfte des Zehnten und fünf Zinsgütern in Milz (Miltz) [Ortsteil der Gem. Römhild, Lkr. Hildburghausen] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5730
Date: 1656 Juli 19
AbstractEberhard von und zu Buchenau (Buchenaw) bestätigt für sich sowie Wolf, Herbold und weitere namentlich genannte Personen, alle von Buchenau, die Belehnung mit dem Schloss Buchenau (Buchenaw) [Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda], einem Teil des Schlosses Völkershausen (Völckershausen), Gütern im Gericht und Amt Vacha [beide Gem. im Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5731
Date: 1656 August 08
AbstractHans Diede zum Fürstenstein bestätigt für sich und in Vollmacht für Hans Eitel und Philipp Melchior Diede zum Fürstenstein die Belehnung mit einem halben Vorwerk in Allendorf (Altendorf) [Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] mit Äckern, Wiesen und Zinsen, eineinhalb Huben Land mit Höfen, Äckern und Wiesen in Albungen [Stadtteil der Gem. Eschwege, Werra-Meißner-Krs.], drei Werdern mit ihren Wassergängen und Wiesen unter dem (Hohen Stadt) und gegen (Klingenfurth) sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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