Collection: Geistliches und Weltliches Territorium
Fulda
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Sequential number: 721
Date: 1380 März 14
Abstract: Dietz von Griesheim (Grysheim) bekundet zusammen mit seiner Frau und allen seinen Erben, dass sie an Ritter Hermann von Ebersberg und alle seine Erben alle Gülten und Gefälle, die Dietz bisher zu [Ober-] Waldbehrungen (Walperingen) und zu Hohenroth (Hohenrode) innehatte, mit allen Rechten und Nutzen für 500 Pfund Heller Landwährung, die gänzlich bezahlt worden sind, verkauft haben. Die Gülten und Gefälle können jährlich zum Peterstag ad cathedram [22.2.] von Dietz oder seinen Nachkommen wieder für die bezahlte Summe zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss vier Wochen vorher angekündigt werden.
Sequential number: 722
Date: 1380 Mai 10
Abstract: Heinrich (Heintz) von Bimbach und seine Ehefrau Dorothea sowie Eckhard, Heinrichs Bruder, verkaufen mit Zustimmung Konrads am Berge, Kellner von Fulda, die Kellnerswiese an den Flieden an Wigand Herdan und Heinrich Kleingedanck, Konventualen von Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], und den Marienaltar.
Sequential number: 723
Date: 1380 Juni 5
Abstract: Bürgermeister, Schöffen und Bürger der Städte Fulda, Hammelburg und Vacha bekunden gegenüber dem Abt von Fulda und dem Kloster daselbst, dass sie einen Städtebund geschlossen und sich gegenseitige Treue geschworen haben. Sie werden dem Abt von Fulda als ihrem Herrn in jeder Not beistehen und sich dem Recht des Abts und seiner Nachfolger unterwerfen. Dafür sollen der Abt und seine Nachfolger die genannten Städte in ihren Rechten und Freiheiten belassen. Sollte eine der Städte angegriffen oder in ihren Rechten verletzt werden, würde der Abt von Fulda um Rat und Hilfe gebeten. Kann durch welche Auseinandersetzung auch immer keine Einigung gefunden werden, so dass eine Klage vor einem Gericht auf den Weg gebracht werden muss, stehen die drei Städte für einander ein und teilen sich Kost, Botenlohn, Zehrung sowie alle aufkommenden Schäden, solange bis Recht gesprochen wurde. Geschieht es, dass dem Kloster Fulda durch eine der drei Städte Schaden entsteht soll diese Stadt den Schaden vergelten und solange aus dem Städtebund ausgeschlossen sein, bis der Schaden vergolten und mit dem Kloster wieder Frieden geschlossen wurde. Die Stadt soll dann wieder mit den bereits geleisteten Eiden aufgenommen werden.
Sequential number: 724
Date: 1380 September 29
Abstract: Simon von Steinau-Steinrück verpfändet an Hans von Brenden und seine Frau Katharina zwei Güter zu Mittel-Kalbach (Kalba). Es folgen Absprachen über den Wiederkauf, Auflistung der Einkünfte und nähere Bestimmungen.
Sequential number: 725
Date: 1380 November 01
Abstract: Heinrich von der Tann genannt von Frankenberg (von der Thann genannd von Frankinberg) bestätigt für sich und seinen Bruder Apel die Belehnung mit einem Burglehen in Geisa [Gem. im Wartburgkrs.] mit allen Mannlehen und Zugehörungen durch Konrad [von Hanau], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 726
Date: 1380 November 19
Abstract: Die adligen Geschlechter des Stifts Fulda und die Städte Fulda, Hammelburg [Lkr. Bad Kissingen] und Vacha [Wartburgkreis] richten ein mehrere Artikel umfassendes Bündnis auf und garantieren einander gegenseitigen Schutz, Hilfe und Unterstützung. Siegelankündigungen.
Original context: Marburg, Staatsarchiv > Urk. 79 (alt: R V-VIII: Fulda, Gerichte, Ritterschaft, Orte, Stadt) > 31
Sequential number: 727
Date: 1380 Dezember 04
Abstract: Konrad Zogan bestätigt die Belehnung mit einem Bratlehen in Maberzell (Albirzelle) [Gem. Fulda, Landkr. Fulda] durch Konrad [von Hanau], Abt von Fulda.
Sequential number: 728
Date: 1381 Januar 23
Abstract: Katharina von Schlüchtern (Sluchter) und ihr Sohn Hermann bestätigen, dass sie Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, 100 Gulden bezahlt haben, wofür der Abt das Wiederkaufsrecht des Stifts an verschiedenen Gütern aussetzt solange sie leben. Bei den Gütern handelt es sich um 40 Pfund Heller zur Besserung ihres Burglehens zu Stolzenberg (Stolczinborg) [Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], für die sie bis zur Ablöse einen Teil eines Ackers in (Musebach) nutzen dürfen, sowie um den Zehnten in Marborn (Obern Marborn) [Stadtteil der Gem. Steinau an der Straße, Main-Kinzig-Krs.], Auerbach (Uerbach) und Ahl (Aldah) [beide Orte Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], die der Abt von Fulda ihnen für 130 Pfund Heller auf Wiederkauf verkauft hat. Nach Katharinas und Hermanns Tod kann der Abt die Güter für den gesamten Betrag von 170 Pfund Hellern und 100 Gulden von Katharinas Erben wieder einlösen, von denen diese dann 40 Pfund Heller zur Besserung des Burglehens wieder anlegen müssen. Urkunde des Abts inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 729
Date: 1381 März 23
Abstract: Dietrich von Borbach bestätigt, dass er von Volpert, Propst, Konrad, Dechant, und dem Konvent von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] sämtliche Güter des Klosters in Ober- und Nieder-Florstadt (Flanstadt) [beide Orte Teile der Gem. Florstadt, Wetteraukrs.] auf zehn Jahre in Pacht erhalten hat.
Sequential number: 730
Date: 1381 März 26
Abstract: Berta, Witwe des Friedrich (Fritz) von Rode, und ihr Sohn Heinrich (Heintze) verkaufen Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, Johann, Dechant, und dem Konvent des Klosters Frauenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] ihr Vorwerk und ihren Hof in Erles [Wüstung, Gem. Künzell, Lkr. Fulda].
Sequential number: 731
Date: 1381 April 18
Abstract: Gerhard [von Schwarzburg], Bischof von Würzburg, bekundet, dass er Friedrich von Ebersberg (Ebersperg) für seine treuen Dienste zum Erbburgmann in der Stadt Bischofsheim an der Rhön ernannt hat. Als Erbburglehen erhalten Friedrich und seine Nachkommen eine Gülte aus Bischofsheim über 10 Gulden, jährlich fällig auf Martini [11.11.]. Die Gülte soll solange bezahlt werden, bis 100 Gulden abgetragen sind. Mit diesen 100 Gulden sollen Friedrich oder seine Nachkommen entweder eine andere, gleichwertige Gülte in einem Umkreis von ein bis zwei Meilen (milen) bei Bischofsheim gelegen erwerben, oder sie sollen aus ihrem Eigengut ein gleichwertiges Gut dem Bischof von Würzburg auftragen und dies dann als Lehen empfangen. Für dieses Erbburglehen hat Friedrichdem Bischof für sich und seine Nachkommen ewige Treue geschworen und dass er jeglichen Schaden von ihm abwenden werde.
Sequential number: 732
Date: 1381 Mai 03
Abstract: Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, bestätigt, dass Mechthild von Lissberg (Liesberg) und ihr Sohn Friedrich für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer verstorbenen Tochter und Schwester Sophia im Kloster Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda] sub turri einen Dreikönigsaltar (trium regum) gestiftet und dotiert haben.
Sequential number: 733
Date: 1381 Juli 1
Abstract: Heinrich von Bimbach, Sohn des Konrad, und seine Frau Dorothee verkaufen an Wigand von Bimbach, Pfarrer zu Reichenbach, eine Rente zu Orb. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.
Sequential number: 734
Date: 1381 Juli 19
Abstract: Wenzel vom Stein (Steyne) der Ältere sagt [Konrad von Hanau], Abt von Fulda, aufgrund einer Besitzteilung seine Rechte an einem Burglehen zu Gerstungen [Gem. Gerstungen, Wartburgkrs.], das er bisher vom Abt zu Lehen hatten, auf und bittet den Abt, seine Brüder Wenzel den Jüngeren und Dietrich (Ducen) damit zu belehnen. Siegelankündigung.
Sequential number: 735
Date: 1381 Oktober 16
Abstract: Wilhelm von Maßbach (Maspach) sagt Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, seine Rechte an seinem Burglehen zu Burg Saaleck (Salegke) [Gem. Hammelburg, Lkr. Bad Kissingen] auf, das aus zwölf Maltern Korn und Hafer sowie zwei Pfund und acht Schillingen Hellern jährlicher Rente von drei Huben in Hundsfeld (Huntsfelt) [ehemalige Gem. im Lkr. Bad Kissingen] besteht und das er bisher vom Abt zu Lehen hatte, und bittet mit Apel Küchenmeister (?) den Abt, seinen Vetter Wilhelm von Schletten (Sleten) damit zu belehnen. Siegelankündigung.
Sequential number: 736
Date: 1381 Oktober 25
Abstract: Wilhelm von Schletten (Sleten) bestätigt seine Verpflichtung als Burgmann auf der Burg Saaleck (Saleck) [Gem. Hammelburg, Lkr. Bad Kissingen] und die Ausstattung mit einem Burglehen von zwölf Maltern Korn und Hafer sowie zwei Pfund und acht Schillingen Heller jährlicher Rente von drei Huben in Hundsfeld (Hundesfeld) [ehemalige Gem. im Lkr. Bad Kissingen] durch Konrad [von Hanau], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 737
Date: 1381 Dezember 1
Abstract: Die Brüder Giso, Gottfried, Hans und Otto von Bimbach verpfänden an Eckhard von Bimbach und seine Frau Lutke eine Fischerei zu Bimbach und ein Gut daselbst, das Heinz Rieneck innehat. Es folgen Absprachen über den Wiederkauf und nähere Bestimmungen.
Sequential number: 738
Date: 1382 August 24
Abstract: Giso [von Haun], Propst von Petersberg [Gem. im Lkr. Fulda], bekundet, seinem Stift die demselben von Priester Wigand von Bimbach auf den Hof in Wissels (Wissilis) [Ortsteil der Gem. Künzell, Lkr. Fulda] verschriebenen 40 Pfund Heller zu schulden.
Sequential number: 739
Date: 1382 April 23
Abstract: Martin, Dechant und Werkmeister des Stifts Fulda, überträgt Ruprecht (Rupel) Christian einen Hof in Ziehers [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] gegen eine jährliche Abgabe und eine Beisteuer für die Glocken.
Sequential number: 740
Date: 1382 Juli 12
Abstract: Giso von Bimbach überlässt Friedrich von Ebersberg seinen Teil an den Gütern zu Oberlüder und Friesenhausen für eine Summe, die letzterer an Metze von Lissberg als Bürge bezahlt hat.
Sequential number: 741
Date: 1382 August 14
Abstract: Simon von Haun (Huene) verspricht, die Brüder Nikolaus und Dietrich von Malkes (Malkosz) nicht mehr in der Nutzung der Güter in Niederbieber (Nydernbibra) [Ortsteil der Gem. Hofbieber, Lkr. Fulda] zu behindern, welche er diesen vor Jahren auf wiederkäuflich verkauft hatte, behält sich aber weiter das Recht auf Wiederkauf vor, gemäß einem von Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, bestätigten gerichtlichen Urteil dazu. Urteilsbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 742
Date: 1383 Januar 23
Abstract: Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, belehnt Wackermann von Landeck (Landecke) mit einem Gut in Weißenborn (Obirn Wiszinburn) [Wüstung, Gem. Hünfeld, Lkr. Fulda]. Siegelankündigung.
Sequential number: 743
Date: 1383 Februar 23
Abstract: Heinrich, Dechant, und der Konvent von Johannesberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] bestätigen, dass ihr Mitbruder Konrad Voytchin zum Seelgerät Renten aus dem Haus des Spiling in Fulda und aus Bischofs Haus und Garten vor dem Kohlhauser Tor gegeben hat.
Sequential number: 744
Date: 1383 März 10
Abstract: Dekan Martin (Mertin) und der Konvent des Stifts Fulda Würzburger Bistums und Volpert (Folprecht), Propst des Stifts Neuenberg (Nuwenberge) Mainzer Bistums, geben, soweit es sie betrifft, ihre Zustimmung, daß Johann, Cappellan tzu sant katherinen (St. Katharina) des huses der gutenlute an der langenbrugken by fulde gelegen, zu seinem und seiner Eltern Seelenheil in der genannten Kapelle eine tägliche Messe gestiftet und dazu mit Konrad (Conts?) Dekan und Konvent des Klosters Neuenberg (Nuwenberge) folgendes vereinbart hat: Letztere verpflichten sich, daß einer aus ihrer Mitte die Messe hält und daß sie für Wein, Kerzen und das Geleuchte sorgen und einen Meßdiener bestellen. Für Meßgewänder, Meßbücher, Kelch und die übrigen notwendigen Gerätschaften hat der jeweilige Kaplan der Spitalskapelle zu sorgen. Das Kloster Neuenberg ist außerdem verpflichtet, ein ewiges Licht in jeder Kapelle zu unterhalten. Zur Erfüllung der Verbindlichkeiten hat der Kaplan Johann dem Kloster ein Kapital von 500 Pfund Heller fuldischer Währung gegeben, das in Zinsen anzulegen ist. Wenn Dekan und Konvent des Klosters Neuenberg in der Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen säumig werden, sollen sie von Dekan und meisterschafft des Stifts Fulda und dem Propst des Klosters Neuenberg zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden. Für jede nicht gehaltene Messe schuldet der Konvent zusätzlich je 2 alte Turnosen dem Dekan des Stifts Fulda und dem Propst des Klosters Neuenberg. Schließlich verpflichten sich Dekan und Konvent des Klosters Neuenberg, an allen vier Fronfasten einen Gedächtnisgottesdienst mit Vigil und Messe für den Kaplan Johann und dessen Eltern zu halten. Durch die tägliche Messe in der genannten Kapelle dürfen jedoch die Rechte des Pfarrers von Haimbach (Heynbach), in dessen Pfarrei die Kapelle liegt, nicht beeinträchtigt werden.
Sequential number: 745
Date: 1383 April 29
Abstract: Simon, Friedrich und Wilhelm von Buttlar verkaufen an Heinrich und Friedrich von der Tann ein Viertel des Zehnten zu Bettenhausen. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte, nähere Bestimmungen und Quittung über die Kaufsumme.
Sequential number: 746
Date: 1383 Mai 23
Abstract: Johann, Dechant, und der Konvent des Klosters Frauenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], Johann und Friedrich von Ebersberg, Brüder, Hermann von Weyhers und sein Sohn Heinrich (Heintz), Berthold (Berldt) von Weyhers, Thomas von Weyhers und sein Bruder Peter und Johann (Henne) von Weyhers bekunden, wie viele Messen der Pfarrer zu Dietershausen [Ortsteil der Gem. Künzell, Lkr. Fulda] bei Schmalnau [Ortsteil der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda] zu halten hat.
Sequential number: 747
Date: 1383 Juli 4
Abstract: Bischof Gerhard [von Schwarzburg] zu Würzburg bekundet, dass er Thomas von Weyhers 50 Gulden schuldig sei für einen toten Hengst und anderen Schaden, den dieser im Dienst für den Bischof erlitten hat.
Sequential number: 748
Date: 1383 Dezember 21
Abstract: Wigand Greve, Kleriker zu Würburg, kaiserlicher Notar beurkundet die wortgetreue Abschrift folgender Urkunde von 1383 Februar 10 (Der geben ist nach Cristi geburt drytzenhundert iar in dem drye und achtzigisten iare an dinstage nach Invocavit): Der Dekan, die Pröpste und die Herren des Stifts Fulda geloben, dass sie die Wahl des Abts von Fulda oder die Einsetzung des Abts durch den Papst akzeptieren werden ohne jeden Zweifel. Das Ansehen des Abts und des Klosters soll nicht geschädigt werden. Jeder Abt hingegen verpflichtet sich zum ersten, dass er kein Land, keine Stadt, keine Burg oder Festung ohne Rat und Zustimmung von Dekan und Konvent des Stifts weiter verlehnt. Zum zweiten darf er kein Gut, keine Gülte, Land, Burg, Stadt oder Festung, die bisher kein Lehen gewesen sind, verleihen oder zu einem Mannlehen machen ohne Rat und Zustimmung von Dekan und Konvent. Weiterhin darf er ohne Zustimmung kein Gut, keine Gülte, Land, Burg, Stadt oder Festung verkaufen. Ein Verkauf, der nur mit dem Siegel des Abts ohne das Konventssiegel besiegelt ist, ist ungültig. Güter, die die Vorgänger des Abts allein auf Wiederkauf verkauft haben, kann der Abt auch eigenmächtig wieder für die Abtei zurückkaufen und weiterverkaufen. Der neue Abt soll auch für 7000 Gulden die Stadt Bingenheim (Bynginheym) und Güter aus dem Gericht daselbst wieder lösen, die sein direkter Vorgänger Abt Konrad [von Hanau, 1372-1383] veräußert hat. Die Lehnsmänner soll der neue Abt bei all ihren Gewohnheiten, Rechten und Freiheiten belassen und keinen darin einschränken oder bedrängen. Die Propstei Frauenberg soll nur an einen Propst verliehen werden, den auch Dekan und Konvent billigen. Das Amt soll ein Herr aus dem Stift übernehmen. Auch soll keine andere Propstei mit einem Laien besetzt werden. Alle Herren im Stift sollen mit ihren Gütern und Gülten unter Schutz und Schirm des Abts stehen. [...] Er soll keinem Mitglied des Konvents die Pfründe nehmen oder schmälern oder jemanden aus der Schule ausschließen ohne Rat und Wissen von Dekan und Konvent. Stirbt ein Abt ohne zuvor sein Seelgerät bestimmt zu haben, so soll die Hälfte seiner Güter und Gülten dem Bau des Klosters und die andere dem Konvent zufallen. [...] Wer auch immer Abt des Klosters wird, der soll die vorangegangenen Artikel einhalten und darauf einen Eid schwören. Er soll in keiner Weise dagegen vorgehen, nicht durch Worte, noch durch Taten und auch nicht mit Hilfe von Kardinälen, Patriarchen, Erzbischöfen, Bischöfen oder wem auch immer. Martin von Lichtenberg, Dekan des Stifts Fulda und Propst von Johannesberg, Johannes von Rohrbach, Propst von St. Michael zu Fulda, Engelhard von Wambold, Propst des Frauenbergs, der Küster Konrad von Waltradshausen, Siechenmeister Giso von Bimbach, Pförtner Karl von Biebra, Kellner Konrad am Berge und Kämmerer Graslok von Babenhausen bekennen und schwören, dass sie sich an alle vorangegangenen Artikel, die sie zum Nutzen des Stifts verfasst haben, stetig und fest einhalten werden. Jeder neue Abt soll öffentlich geloben, dass er sich an diese Artikel halten wird. Mit einem von ihm besiegelten Brief soll er seinen Eid schwören. Danach sollen ihm die jetztigen Unterpfleger des Stifts die Johann von Isenburg-Büdingen, Friedrich von Lissberg, Eberhard und Gottschalk von Buchenau huldigen. Diese hatten zuvor Willkür bei der Wahl des Abts angemahnt und dem letzten Abt nicht gehuldigt. Besiegelt mit dem Konventssiegel und den Siegeln der genannten Konventsmitglieder und der Unterpfleger.
Sequential number: 749
Date: (1384 ?)
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Mühlhausen (Molnhusen) bitten Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, sie zunächst ohne Lehenbrief zu belehnen, bis sie nach Beendigung einer Fehde Vertreter der Stadt zum Lehenempfang schicken könnten.
Sequential number: 750
Date: 1384 Februar 26
Abstract: Der Konvent der Propstei [Neuenberg] [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] verkauft für 312 Pfund hl. Wormser Währung den Wein- und Getreidezehnten aus Abenheim [Stadtteil der Gem. Worms] an Katharina Schieferdecker (Schyverdecker) und ihren Sohn Konrad auf deren beider Lebenszeit. Nach ihrer beider Tod fallen der Wein- und Getreidezehnte an den Konvent zurück.
Sequential number: 751
Date: 1384 März 31
Abstract: Die geistlichen Herren des Hofs in Worms bestätigen den Inhalt der Urkunde vom 26. Februar 1384, mit welcher der Konvent der Propstei [Neuenberg] [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] den Wein- und Getreidezehnten aus Abenheim [Stadtteil der Gem. Worms] an Katharina Schieferdecker und ihren Sohn Konrad auf deren beider Lebenszeit verkauft.
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