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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number1441
Date: 1440 Oktober 15
AbstractMarolt, Alexander (Sander) und Hermann von Tophern bestätigen die Belehnung mit neun Hufen Land, einem Siedelhof und einer Schaftrift in Großvargula (Groszen Varula) [Gem. im Unstrut-Hainich-Krs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1442
Date: 1440 Oktober 21
AbstractHans von Wangenheim (Wangenhem) bestätigt die Belehnung mit dem Recht am Schloss Steinau (Steynawe) [Gem. Petersberg, Landkr. Fulda] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1443
Date: 1440 Oktober 21
AbstractFriedrich von Wangenheim, sein Sohn Hans und sein Neffe Apel bestätigen die Belehnung mit dem Dorf Haina (Hayne) [Gem. im Lkr. Gotha] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1444
Date: 1440 Oktober 21
AbstractHans von Wangenheim (Wangehein) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn (Sonborn) [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, seinen Erblehen in Brüheim (Bruheim) [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1445
Date: 1440 Oktober 22
AbstractAlbrecht von Greußen (Grussen) und sein Sohn Dietrich (Ticzel) bestätigen die Belehnung mit zwölf Huben Land in Schönstedt (Schonenstede) [Gem. im Unstrut-Hainich-Krs.] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1446
Date: 1440 Oktober 23
AbstractDie Brüder Marolt, Alexander (Sander) und Hermann von Tophern (Topphern) bestätigen den mit Einverständnis Hermanns [von Buchenau] Abt von Fulda, getätigten Verkauf auf Wiederkauf von neun Huben Land samt einem Acker Weinberg (?) und einem Siedelhof in Großvargula (Varila) [Gem. im Unstrut-Hainich-Krs.] an Hermann Huttener, Bürger von Erfurt (Erffurte), und bekennen, dass sie dieses Lehen innerhalb von neun Jahren wieder einlösen müssen, andernfalls ist der Abt berechtigt, dies zu tun. Siegelankündigung.

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Sequential number1447
Date: 1440 November 05
AbstractHeinrich Schott (Schatte) bestätigt die Belehnung mit einem Haus und zwei Höfen in Milz (Milcze) [Gem. Römhild, Landkr. Hildburghausen] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1448
Date: 1440 November 08
AbstractKilian von der Kere bestätigt die Belehnung mit drei Huben Land und einer Mühle in Herpf (Herpffe) [Ortsteil der Gem. Meiningen, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1449
Date: 1440 November 08
AbstractHans Zobel bestätigt die Belehnung mit einem Bursitz in Retzstadt (Reczestad) [Gem. im Lkr. Main-Spessart] mit allen Zubehörungen durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1450
Date: 1440 November 8
AbstractDer Prior und die Konventsbrüder des Augustinerklosters in Alsfeld bekunden, dass sie sich mit Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Fulda in folgender Sache gütlich geeinigt haben: Einst hatte der Augustinerkonventuale Jost Schwenk an die Stadt Fulda ein Hauptgeld von 100 Gulden verliehen, die die Stadt mit einem jährlichen Zins von 12 Gulden zurückzahlen sollte. Die restliche Schuld soll nun so abgegolten werden, dass die Stadt zum nächsten Michaelstag [29.9.] 6 Gulden, auf den darauffolgenden 7 Gulden und im dritten Jahr 8 Gulden geben soll. Danach ist die Stadt Fulda von den Schulden quit, ledig und los.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 42
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Sequential number1451
Date: 1440 Dezember 02
AbstractPhilipp Graf von Nassau (Nassauwe) und Saarbrücken (Sarbrucken) bestätigt die Belehnung mit Teilen der Dörfer Reichelsheim (Richelsheyme) und Echzell (Echczelle) [beide Orte Gem. im Wetteraukrs.] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1452
Date: 1440 Dezember 08
AbstractJohann Pfannstiel (Phanstil) bestätigt die Belehnung mit einem Hof in Langenbieber (Langhenbibra) [Ortsteil der Gem. Hofbieber] und einem Gut in Malkes (Malkos) [Stadtteil der Gem. Fulda, Lkr. Fulda] durch [Hermann von Buchenau, Abt von Fulda]. Siegelankündigung.

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Sequential number1453
Date: 1440 Dezember 17
AbstractAndreas (Endrisz) von Leibolz (Leubolds) bestätigt die Belehnung mit einem Viertel einer Kemmenate und eines Hofs in Diedorf (Diedorff) [Gem. im Wartburgkrs.], dem Zehnten in Neidhartshausen (Nethardshusen) [Gem. im Wartburgkrs.], einem Teil an der Vogtei in (Ochsen) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1454
Date: 1441 Januar 13
AbstractHermann [von Buchenau], Abt zu Fulda, bekundet die Schuld seines Vorgängers gegenüber Otto von Buchenau.

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Sequential number1455
Date: 1441 Januar 13
AbstractWetzel von Buchenau (Buchenauwe) bestätigt für sich und die Buchenauischen Ganerben die Belehnung mit Schloss Buchenau (Buchenauwe) [Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda] samt seiner Zubehörungen durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1456
Date: 1441 Januar 20
AbstractKaspar und Kilian vom Stein bestätigen die Belehnung mit einem Viertel des Dorfs Breitbach (Breytbach) [Ortsteil von Oberschwarzach, Gem. Gerolzhofen, Landkr. Schweinfurt (?)], einem Viertel des Dorfs Rupprechtshausen (Bapprechtcshusen) [Gem. Unterpleichfeld, Landkr. Würzburg (?)] und weiteren Lehenstücken durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1457
Date: 1441 Februar 03, 1441 Februar 06 (?)
AbstractUrkunde von 1441 Februar 03: Ulrich von Bickenbach bestätigt die Belehnung mit dem Kirchsatz und der Pastorei in Hofheim (Hoffheym) [Stadtteil der Gem. Lampertheim, Lkr. Bergstraße] in den Rieddörfern durch Hermann von Buchenau (Buchenauwe), Abt von Fulda. Siegelankündigung. Affix von 1441 Februar 06 (?): Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, belehnt Ulrich von Bickenbach mit dem Kirchsatz und der Pastorei in Hofheim (Hoffheim) [Stadtteil der Gem. Lampertheim, Lkr. Bergstraße] in den Rieddörfern. Siegelankündigung.

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Sequential number1458
Date: 1441 Februar 10
AbstractHermann Riedesel (Rietesel) und sein Sohn Johann geloben, dass sie das Schloss Eisenbach (Eysenbach) [Gem. Lauterbach (Hessen), Vogelsbergkrs.], das sie von Johann Graf zu Ziegenhain (Cziegenhayn) und Nidda (Nidde) als Lehen empfangen haben, nach dessen erbenlosen Tod vom Stift Fulda als Lehen empfangen wollen. Siegelankündigung.

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Sequential number1459
Date: 1441 Februar 10
AbstractHermann Riedesel bestätigt die Belehnung mit der Pfarrkirche in Lauterbach (Luternbach) [Gem. im Vogelsbergkrs.] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda und Dechant Heinrich. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number1460
Date: 1441 Februar 14
AbstractHermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekundet, dass er die bisherigen Rechte der Leinweberzunft bestätigt und ergänzt hat. Zum ersten bestätigt er ihnen das Recht jährlich einen Schultheißen und Viermeister zu wählen. An der Wahl soll der ganze Handwerksrat beteiligt sein. Eine der Aufgaben der Viermeister ist es das Kapital (hauptgeld) der Zunft zu verwalten. Die alten Meister und Vormünder sollen nach der Wahl den neuen die Rechnungen über alle Einnahmen und Ausgaben übergeben. Die Handwerker der Zunft sollen Tücher in einheitlicher Qualität herstellen (gut tuch das bestendig sye und kauffmans gute sye). Findet man Mängel (bruch) in den Tüchern, soll für jeden Mangel an den Schultheißen und die Viermeister 1 Böhmischer Groschen (bemischer kraschen) oder Münze gezahlt werden. Ein Drittel davon fällt an Schultheiß und Viermeister, die übrigen zwei Drittel fallen in die Zunftkasse (buchssen), woraus Rechnungen beglichen werden. Die Meister der Zunft sollen immer am Sonnabend ihr Garn auf den vier Sonnabendmärkten kaufen. Wer außerhalb dieser Märkte sein Garn kauft, soll an Schultheiß und Zunft eine Strafe von 1 Böhmisch zahlen. Die Frauen der einheimischen Meister dürfen kein Garn auf den Märkten kaufen, außer der Mann ist aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage. Könnte er doch selbst kaufen, schickt aber seine Frau, so muss er die Strafe von 1 Böhmisch zahlen. Weder Schultheiß, Meister, Knappe oder Lehrknecht darf mit einem andern spielen, wer des Spiels belangt wird, soll in die Zunft ein Stübchen Wein als Buße entrichten. Auch soll keiner der genannten wenn er in der Zeche ist aus einer Kanne trinken. Wer dies doch tut, soll dem Zechgesellen ein Stübchen Wein geben. Die Witwen, alte und/ oder kranke Meister stehen unter dem Schutz der Viermeister.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 43
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Sequential number1461
Date: 1441 Februar 16
AbstractFriedrich von Buches bestätigt die Belehnung mit einem Burgsitz, Haus, Hof und weiteren Gütern in Berstadt (Berstet) [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1462
Date: 1441 März 29
AbstractHermann [von Buchenau], Abt von Fulda, belehnt Hartung Hune für sich und Kurt Schonei (Schoneyen) mit Wiesen in Lütterz (Lutharts) [Ortsteil der Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda]. Siegelankündigung.

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Sequential number1463
Date: 1441 April 05
AbstractMarsilius von Reifenberg (Riffenberg) bestätigt die Belehnung mit Gütern um Massenheim [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1464
Date: 1441 April 6
AbstractIndulgenzbrief des Kardinals Johann [III. Grünwalder], genannt von Bayern, Legaten des heiligen Stuhls, und der Baseler Synode für Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda].

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Sequential number1465
Date: 1441 Mai 12
AbstractJohann (Henne) Hofmeister (Hoffmeister) bestätigt die Belehnung mit acht Beeten Land zum (Warmunds), einem Acker Land im (Hayniche) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1466
Date: 1441 Mai 12
AbstractHermann [von Buchenau], Abt von Fulda, belehnt Johann Hofmeister (Henne Hoffmeyster) mit acht Beeten Land zum (Warmans), einem Acker Land im (Heyniche) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen. Siegelankündigung.

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Sequential number1467
Date: 1441 Mai 12
AbstractJohann Atterbeyn (Henchen Atterbeyn) bestätigt die Belehnung mit Arthofs Acker (Arthoffes Acker) in der Flur von Angersbach (Angerspach) [Gem. Wartenberg, Vogelsbergkrs.] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1468
Date: 1441 Mai 18
AbstractKurt von Leibolz (Leubolds) bestätigt die Belehnung mit einem Viertel einer Kemmenate und eines Hofs in Diedorf (Diedorff) [Gem. im Wartburgkrs.], dem Zehnten in Neidhartshausen (Nithardshusen) [Gem. im Wartburgkrs.], einem Teil eines Hofs (Ossen) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1469
Date: 1441 Mai 24
AbstractKaspar von Fladungen bestätigt die Belehnung mit der Wüstung (Nochterns), einem Hof in Hausen (Husen) [Gem. im Lkr. Rhön-Grabfeld], gelegen hinter dem Kirchhof und genannt der (Fronhoff), sowie der Wüstung (Korles) durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1470
Date: 1441 Juni 01
AbstractWolf von Bommersheim (Bomersheym) bestätigt die Belehnung dem Dinghof in Bommersheim (Bomersheim) [Gem. Oberursel (Taunus), Hochtaunuskreis] und der (Bonifacien luthe) in Oberursel (Orsel) [Gem. im Hochtaunuskreis], durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1471
Date: 1441 Juni 5
AbstractHermann [von Buchenau], Abt zu Fulda, belehnt den Hans Jarman zu Fulda mit dem Torkammerlehen. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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