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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number5671
Date: 1652 September 8
Abstract[Frater] Wolfgang von Leonrod (Leonrodt) aus (Truegenhofen) legt Profess ab.

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Sequential number5672
Date: 1652 September 25
AbstractWilhelm [VI.] Landgraf von Hessen[-Kassel] bestätigt die Belehnung mit der Burg und Stadt Steinau an der Straße (Steinaw an der Strass) [Gem. im Main-Kinzig-Krs.], dem Frauenaltar in der Pfarrkirche ebendort, dem Dorf Trais (Treysza) [Stadtteil von Münzenberg] bei Münzenberg (Müntzenberg) [Gem. im Wetteraukrs.] und Teilen der Weizengült in Reichelsheim [Gem. im Wetteraukrs.] bei Bingenheim [Ortsteil der Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5673
Date: 1652 September 25
AbstractWilhelm [VI.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit dem Dorf Renda (Rendte) [Ortsteil der Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Krs.] samt Gericht und weiteren Zubehörungen, Nesselröden (Nesselrieden) [Ortsteil der Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Krs.], Spichra (Spichardt) [Ortsteil der Gem. Krauthausen, Wartburgkrs.] an der Werra und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5674
Date: 1652 September 25
AbstractWilhelm [VI.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit dem Dorf Massenheim (Massenheimb) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] samt allen fuldischen Gütern ebendort sowie mit den Katzenelnbogischen Lehen Obernhain (?) (Oberhein) [Ortsteil der Gem. Wehrheim, Hochtaunuskrs.], Roßdorf (Roszdorff) [Gem. im Lkr. Darmstadt-Dieburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Dörfern durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5675
Date: 1652 September 25
AbstractWilhelm [VI.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit den fuldischen Teilen der Grafschaften Ziegenhain und Nidda mit im Einzelnen aufgeführten Burgen, Städten, Gerichten und weiteren Gütern durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5676
Date: 1652 September 25
AbstractWilhelm [VI.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit dem halben Dorf Echzell [Gem. im Wetteraukrs.] und einem Hof in Bingenheim [Ortsteil von Echzell], oben am Kirchhof gelegen, durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5677
Date: 1652 September 25
AbstractWilhelm [VI.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit Kirchlehen, Zehnten und weiteren im Einzelnen aufgeführten Gerechtigkeiten in Massenheim (Massenheimb) am Main (Mayn) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number5678
Date: 1652 Oktober 04
AbstractHans Otto von Gebsattel bestätigt die Belehnung mit seinem Anteil an dem Hof in Milz (Miltz) [Ortsteil der Gem. Römhild, Lkr. Hildburghausen] durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5679
Date: 1652 Oktober 15
AbstractJoachim [von Gravenegg], Abt zu Fulda, belehnt den Generallieutnant Johann Geyso mit den Dörfern Wipperode und Völkershausen, die dieser von Reinhard Wilhelm von Eschwege gekauft und welche die Ritter Reinhard Wilhelm, Reichard Wilhelm und Heinrich Wilhelm von Eschwege teils als Familiengut besessen, teils von Friedrich von Wehen und seiner Tochter Ermengard geerbt haben. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number5680
Date: 1652 Oktober 15
AbstractJohann [von] Geyso (Geiszo) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Wipperode (Wippenrodt) [heute Vierbach, Ortsteil der Gem. Wehretal, Werra-Meißner-Krs.] und dem Dorf Völkershausen (Völckershausen) [Stadtteil der Gem. Wanfried, Werra-Meißner-Krs.] samt der Kemenate durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5681
Date: 1652 Oktober 15
AbstractJohann [von] Geyso bestätigt die Belehnung mit einem Teil des Schlosses in Mansbach (Manspach), Oberbreitzbach, Isleibs (Isenleibesz) [alle Orte Gem. Hohenroda, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5682
Date: 1652 Oktober 17
AbstractJoachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, bekennt, daß er Hans (Hanns) Schmidt und seiner Frau Elisabeth (Else) in Kirchhasel (Kirchhasell) das Schenk-, Brau- und Backrecht samt Haus, Hof, Scheune, zwei Baumgärten, von denen der eine an der Scheune und der andere am Haus liegt, mit einem Krautgarten von 6 Beeten, oben an den Weg und unten an Matthias (Matthis) Schmidt stoßend, und mit einem Acker, oben auf die Gemein und unten auf Peter Weber stoßend, übertragen hat. Die Zinsen von Haus, Hof, Baum- und Krautgärten betragen jährlich zu Michael 11 Behmisch, 1 Maß Vogthafer und 1 Rauchhuhn, die vom Acker 8 Behmisch; vom Weckbacken ist 1 Gulden, von 1 Fuder Wein oder Bier sind 5 Gulden, und von jedem Fuder Bier, das in Fässern außerhalb des Dorfs verkauft wird, ebenfalls 1 Gulden zu entrichten.

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Sequential number5683
Date: 1652 November 15
AbstractJohann von Stockheim (Stockheimb) bestätigt in Vollmacht für seine Cousine Sybille Erich Sophia von Stockheim (Stockheimb) die Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim (Oberdornheimb) [Gem. Ranstadt, Wetteraukr.], dem Kirchsatz in Dorheim (Dournheimb) [Gem. Friedberg (Hessen), Wetteraukr.], der Vogtei in Bingenheim (Bingenheimb) [Gem. Echzell, Wetteraukr.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5684
Date: 1653 Januar 17
AbstractLangenschwarz. - Werner Christoph von Gilsa zu Rupertshausen vergleicht sich mit dem Schwiegersohn des Johann Friedrich von Buchenau, Adam Werbold Wolff von Gudenberg zu Langenschwarz, wegen der Ehe- und Kleidungsgelder seiner Frau Maria von Gilsa geb. von Buchenau, und erhält Güter zu Geismar, Spahl und Leibolds. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number5685
Date: 1653 Februar 22
AbstractEs wird bekundet, dass auf Anordnung Nikolaus Fidlers, Rektor des Jesuitenkollegs in Fulda, an Hans Klinger der Sulzhof auf zunächst drei Jahre verpachtet wird. Er soll den Hof am 22. Februar 1653 als Hofmann übernehmen. In 26 Punkten wird festgehalten wie der Hof mit Wäldern, Äckern und Gärten zu bewirtschaften ist, dass ihm Leinen für die Kleider seiner Familie zusteht, wie Ochsen, Schafe, Hühner und Schweine zu halten sind, welche Abgaben er wann zu leisten hat etc.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 430
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Sequential number5686
Date: 1653 März 19
AbstractAndreas Weber, Bürger von Fulda, und seine Frau Katharina bekunden, dass sie an Peter Adolf, Eberhard Schäfer, Hans Scheer und Lorenz Licht, alle Vorsteher des Gotteskastens St. Peter und Paul in Fulda, einen Zins von 1 Gulden à 42 Böhmisch und 1 Ortsgulden fuldischer Währung für 25 Gulden verkauft haben. Die 25 Gulden sind eine Schuld, mit dem ein Haus hinter dem Jesuitenkloster belastet ist, das Andreas Weber als Unterpfand von Philipp Güth, der das Haus zuvor von Hans und Margarethe Spengler übernommen hatte, eingesetzt wurde. Da Philipp Güth seine Schulden nicht bedienen konnte, ging das Haus mit seinen Schulden an Andreas und Katharina Weber über. Das Haus sei jedoch durch Kriegsschäden derart baufällig, dass Andreas Weber die Instandsetzung nicht stemmen könne. Er hat daher das Haus wieder den Erben des Philipp Güth - Johann Güth und Otto Lauffkotte - überlassen. Die Schuld über 25 Gulden übernimmt Andreas Weber allerdings und wird die Schuld mit den genannten Zinsen jährlich auf Kathedra Petri [22.2.] abtragen. Der Wiederkauf ist jährlich auf Kathedra Petri möglich, muss aber ein Vierteljahr vorher angezeigt werden. Als Unterpfand setzt Andreas Weber sein Haus auf dem Sonnabendsmarkt ein, das bisher mit 25 Gulden belastet ist, die dem Kloster St. Blasius zustehen. Für den Aussteller siegelt der Oberschultheiß und Forstmeister Lukas Heinrich von Gelnhausen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 294
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Sequential number5687
Date: 1653 April 03
AbstractAdolf Ernst von Fechenbach bestätigt für seine Ehefrau Johanna Elisabeth und deren Schwester Anna Maria, beide geborene von Breitenbach (Breydenbach) genannt Breitenstein (Breydenstein), die Belehnung mit dem Burghof und der Mühle in Salmünster (Sahlmunster), einem Gut hinter der Stadt, einer Wiese auf der Soderau (Soderawe) [Flurname], einem Burgsitz zu Stolzenberg (Stoltzenberg) [alle Orte Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5688
Date: 1653 April 03
AbstractAdolf Ernst von Fechenbach bestätigt für seine Ehefrau Johanna Elisabeth und deren Schwester Anna Maria, beide geborene von Breitenbach (Breydenbach) genannt Breitenstein (Breydenstein), die Belehnung mit einer Steinkemenate und einer Hofstatt in Salmünster (Sahlmunster), Gütern in Ahl (Alba) und Fischborn unter Salmünster gelegen [alle Orte Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5689
Date: 1653 Juni 04
AbstractJohann Friedrich, Georg Ludwig und Philipp Ehrenreich von Hutten zu Stolzenberg (Stoltzenberg) sowie ihre namentlich genannten Brüder und Vettern bestätigen die Belehnung mit zwei Burggütern in Salmünster (Saalmunster) [Stadtteil der Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], Gütern im Gericht Reichenbach [umfasst Oberreichenbach und andere Orte, Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.], einem Gut in Auerbach (Aurenbach) [Wüstung, Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5690
Date: 1653 Juni 04
AbstractJohann Friedrich, Georg Ludwig und Philipp Ehrenreich von Hutten zu Stolzenberg (Stoltzenberg) sowie ihre namentlich genannten Brüder und Vettern bestätigen die Belehnung mit einem Hof in Niedermarborn (Niedern Marborn) [Wüstung, Gem. Steinau an der Straße, Main-Kinzig-Krs.] samt allen Zubehörungen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5691
Date: 1653 Juni 04
AbstractJohann Friedrich von Hutten zu Stolzenberg (Stoltzenberg) bestätigt für sich, Georg Ludwig und Philipp Ehrenreich von Hutten zu Stolzenberg sowie ihre namentlich genannten Brüder und Vettern die Belehnung mit einem Burgsitz zu Stolzenberg (Stoltzenberg) [Burg, Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] samt steinerner Kemenate, Hof, und weiteren Zubehörungen sowie mit im Einzelnen aufgeführten Gütern, die ehemals die von Schlüchtern (Schlüchter) besaßen, durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5692
Date: 1653 September 5
AbstractJoachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, befiehlt den Debitoren des Jesuitenkollegs in Fulda, die diesem schuldigen Zinsen und Gefälle zu zahlen bzw. zu leisten, und beauftragt die Beamten des Stifts, dafür zu sorgen.

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Sequential number5693
Date: 1653 Oktober 7
AbstractJohann Balthasar von und zu Buchenau, Ältester seiner Familie, bekundet für sich und seine Vettern Eberhard, Wolf-Herbold und Georg, dass er den Dekan, die Kanoniker und das gesamte Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat.

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Sequential number5694
Date: 1653 Oktober 16
AbstractFrater Romanus Bigge aus Köln legt Profess ab.

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Sequential number5695
Date: 1653 Oktober 16
AbstractFrater Anselm Pfanschuttel aus Fulda legt Profess ab.

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Sequential number5696
Date: 1653 November 4/14
AbstractDie Vormünder der von Thüngen und die Ganerben zu Melperts (Melberß) [heute: Ortsteil von Ehrenberg (Rhön), Lkr. Fulda] vergleichen die Gemeinde Wüstensachsen [heute: Ortsteil von Ehrenberg (Rhön), Lkr. Fulda] mit der Gemeinde Melperts wegen Streitigkeiten um die Unterhaltung der Kirche und Pfarrei in Wüstensachsen. Ankündigungen der Ringsiegel und der Unterschriften der Vormünder und Ganerben. Handlungsort: Wüstensachsen.

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Sequential number5697
Date: 1653 November 17
AbstractJoachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, bekundet, dass er dem Dekan und dem Kollegiatstift Rasdorf nach dem Tod des Vikars Andreas Cocii die Präsentation des Christian Steinheibel auf das vakante Kanonikat bestätigt hat.

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Sequential number5698
Date: 1654 Februar 19
AbstractJohann (Hans) Georg von Mauchenheim genannt Bechtolsheim bestätigt die Belehnung mit dem Weyherschen Teil des Dorfs Dalherda (Thalherda) mit verschiedenen Rechten und Einkünften, einem Haus mit Zugehörungen und weiteren Gütern in Hettenhausen (Hettehauszen) [beide Orte Stadtteile der Gem. Gersfeld (Rhön), Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5699
Date: 1654 März 6
AbstractJoachim [von Gravenegg], Abt zu Fulda, vergleicht sich mit Wilhelm Rudolf und Gottfried von Ebersberg-Weyhers wegen des Waldes am heiligen Fluss. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number5700
Date: 1654 März 6
AbstractVergleich zwischen Abt Joachim [Graf von Gravenegg] von Fulda und Lukas von Ebersberg gen. von Weyhers wegen der Streitigkeiten über das gemeinsame Gericht Lütter vor der Hart. 1. Den Vorsitz des Gerichts sollen die Zentgrafen beider Herren im Wechsel ausführen. Wer den ersten Vorsitz haben soll, soll das Los entscheiden. Die Urteile sollen jedoch im Namen beider Gerichtsherren gefällt werden. 2. Alle zivil- und strafrechtlichen Fälle sollen beim Gericht in Lütter verhandelt werden, ebenso wie Stafen gegen das Kirchenrecht (Consistorialstraffen). Bei Verfahren das Kirchenrecht oder Ehesachen betreffend behält sich die fürstliche Kanzlei vor einen Vertreter zu entsenden. 3. Jedes Urteil muss im Namen beider Gerichtsherren gesprochen und von beiden Zentgrafen unterzeichnet werden. Ausgenommen sind Zinsdienste und Lehnschaften oder wenn eine Notsituation die Unterschrift beider Zentgrafen unmöglich macht. 4. Der Abt erklärt, dass er vom Gericht Lütter keine Fälle an die fürstliche Kanzlei leiten werde, außer im Fall der Berufung (causa Appellationis), Verfahrensverschleppung (protractae vel denegatae Justitiae) "und was dergleichen mehr seyn mag". 5. An allen Befehlen die der Zentgraf derer von Weyhers ausstellt soll die "Clausula" beigefügt werden. 6. Die Praxis der wöchentlichen Anhörungen wird belassen wie sie ist. 7. Wird ein neuer Zentgraf berufen, soll dieser der anderen Partei wie auch den Untertanen so schnell wie möglich bekannt gemacht werden. 8. Die Prüfung der Rechnungsbücher der katholischen Kirchen im Gericht Lütter bleibt ausdrücklich dem fürstlichen Gerichtsherren und der fürstlichen Kanzlei vorbehalten. 9. Die von Weyhers bestehen darauf, dass, falls es am Peinlichen Gericht zur Vollstreckung eines Todesurteils eines Menschen komme‚, der nicht katholischen Glaubens ist, dass ihm ein Seelsorger seiner Religion zugeordnet wird. 10. Wenn bei einem Angeklagten die Folter oder Exekution angewendet wird, soll der Zentgraf, der das erste Verhör durchgeführt hat einen Scharfrichter bestellen. Dieser Scharfrichter soll aber von beiden Parteien gleichermaßen solange entlohnt werden bis der Angeklagte entweder freigesprochen oder das Urteil vollzogen ist. 11. Die Bestellung des Wasenmeisters [Abdeckers] bleibt nach wie vor dem Abt von Fulda vorbehalten. Er soll aber beiden Zentgrafen unterstellt sein. 12. Alle bisherigen Unstimmigkeiten sind mit diesem Vergleich beendet. Von dem kaiserlichen Kammergericht hat Lukas von Weyhers bestätigen lassen, dass, da er die Ablösung des halben Gerichts eingeklagt hatte, ihm nach diesem Vergleich keine Nachteile entstehen sollen. Beiden Parteien wurde je eine Ausfertigung mit dem Sekretsiegel des Abtes und dem Siegel des Lukas von Ebersberg gen. von Weyhers zugestellt.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 295
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Sequential number5701
Date: 1654 April 21
AbstractGallus von Ostheim (Ostein), Kapitular von Fulda und Propst von Petersberg [Gem. im Lkr. Fulda], kauft von den Röllischen Erben den Landester Hof bei Künzell [Gem. im Lkr. Fulda] und eine Wiese bei Margretenhaun [Ortsteil der Gem. Petersberg, Lkr. Fulda].

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