Collection: Geistliches und Weltliches Territorium
Fulda
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Sequential number: 5131
Date: 1627 Dezember 7
Abstract: Karl Ludwig Ernst, Graf von Sulz, Landgraf im Klettgau bittet den Rosenbergischen Vogt, den Schultheiß und das Gericht zu Unterschüpf zur Kenntnis zu nehmen, dass der Handelsmann Georg Feidel aus Wertheim den Wolf Heinrich von Egau aus Oberschüpf durch Urteil des Gerichts in Rottweil in die Acht erklärt hat. Dem letztgenannten soll durch die Rosenberger kein Unterschlupf gewährt werden.
Sequential number: 5132
Date: 1627 Dezember 11
Abstract: Friedrich Eitel von Buttlar zu Grumbach und Johann Friedrich Hüblein bestätigen als Vormünder für Philipp Hermann von Buttlar die Belehnung mit einem Hof und Gütern in Dipperz (Dippertts) [Gem. im Lkr. Fulda] und Ruthards (Rodthardts) [Gem. Dipperz, Lkr. Fulda], einem halben Hof in Maberzell [Gem. im Lkr. Fulda] und Ackerland vor Fulda [Gem. im Lkr. Fulda] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5133
Date: 1627 Dezember 16
Abstract: Ludwig von Obentraut bestätigt die Belehnung mit einer Hofstatt, zwei Huben Land und einem Teil des Zehnten in Berstadt (Berstatt) [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] und Inheiden sowie zwei Teilen des Zehnten in Feldheim (Feldtheimb) [beide Orte Gem. Hungen, Lkr. Gießen] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5134
Date: 1628 (April)
Abstract: Christoph [Weber], Bischof von Ascalon [Palästina], vicarius in pontificalibus des Erzbischofs von Mainz für Thüringen, Hessen und angrenzende Gebiete, bestätigt, dass er dem Fuldaer Alumnen Valentin Seng am 8. April die Diakonats- und am 22. April die Priesterweihe erteilt hat.
Sequential number: 5135
Date: 1628 Januar 6
Abstract: Katharina und Dorothea Finger, Töchter des verstorbenen Peter Finger, bekunden, dass sie an Eberhard Zulch und Christoph Ziegler, beide Oberschöffen und Verwalter der Leschenspende in Fulda einen jährlichen Zins von 2 1/2 Gulden für 50 Gulden verkauft haben. Der Zins ist fällig auf Dreikönig [1.6.] aus ihrem Haus, das neben dem Haus des Wilhelm Schuhmacher beim Peterstor liegt. Der Zins kann jährlich auf Dreikönig für 50 Gulden wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angezeigt werden. Andere Teile des Hauses dürfen nur mit Zustimmung der Verwalter der Leschenspende verpfändet werden. Da das Haus Bürgergut ist siegelt Georg Burkhard von Boyneburg zu Lengsfeld, Oberschultheiß von Fulda.
Sequential number: 5136
Date: 1628 Januar 20
Abstract: Der fuldische Oberschultheiß Georg Burkhard von Boyneburg zu Lengsfeld bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen den Meistern der Loh- und Weißgerber wie folgt geschlichtet hat: Die Lohgerber sollen für die groben, die Weißgerber für kleinen Felle zuständig sein. Der Einkauf der groben Felle von den Metzgern in Fulda soll den Lohgerbern allein zustehen. Der Kauf von Fellen von Tieren die auf dem Land oder von Bürgern in der Stadt geschlachtet wurden, gleich ob kleine oder grobe Felle, soll sowohl Loh- als auch Weißgerbern zustehen, jedoch dürfen letztere nur das Kaufen was sie auch selbst verarbeiten können. Die Lohgerber dürfen untereinander Felle zum Gerben verkaufen, jedoch nicht auf dem Land damit handeln. Die Felle von Kälbern, Böcken und Geißen stehen den Weißgerbern zu. Den Wassergraben an der Fulda sollen beide Teile der Handwerkerschaft zu gleichen Teilen instandhalten. Die Privilegien, Ordnungen und sonstigen Briefe bleiben bei den Lohgerben. Die Weißgerber erhalten von der füstlichen Regierung ein eigenes Siegel und sollen zukünftig auch ihre Briefe selbst verwahren. Jedem solle es zustehen Loh- oder Weißgerber zu werden, ob In- oder Ausländer, gegen die übliche Gebühr. Kinder der Loh- und Weißgerber sind von den Gebühren ausgenommen. Für ihren Teil am Zunfthaus sollen den Weißgerbern 100 Reichstaler ausbezahlt werden, die daraufhin auf alle Rechte am Zunfthaus verzichten.
Sequential number: 5137
Date: 1628 Februar 22
Abstract: Das Ehepaar Caspar und Gertrud Bott, wohnhaft im Dorf Elters bekunden, dass sie ihrem Herrn Abt Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg] 7 Gulden à 42 Böhmisch für 140 Gulden verkauft haben. Der Zins ist jährlich fällig auf Kathedra Petri [22.2.] von ihrer Wiese im Eichtal. Der Zins kann jährlich zu Kathedra Petri für die gezahlte Summe zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angezeigt werden. Für die Käufer siegelt Volprecht Daniel Schenck zu Schweinsberg, fürstlicher Oberkämmerer und Hauptmann.
Sequential number: 5138
Date: 1628 März 08
Abstract: Christoph Ziegler, päpstlicher und kaiserlicher Notar, Bürger von Fulda, beglaubigt mittels eines Notariatsinstruments vor Eberhard Zülch und Jakob Kunoldt, beide Oberschöffen und Bürgermeister von Fulda als Zeugen, dass Johann Ernst, Doktor der hl. Schrift, fürstlich-fuldischer Generalvikar in spiritualibus, Propst und Kanoniker des Kollegiatsstift Hl. Kreuz in Hünfeld [Lkr. Fulda] und Rektor der Pfarrkirche St. Blasius in Fulda, zu Lebzeiten für insgesamt 2000 Gulden zwei ewige Studienstipendien für die Unterstützung junger katholischer Männer am Jesuitenkolleg in Fulda gestiftet hat. Jährlich sollen 100 Gulden für die Stipendien aufgewendet werden. Es folgen in insgesamt acht Artikeln Vorschriften für die Unterhaltung der Stiftung und die Ausgestaltung der Stipendien. Ankündigung des Siegels und der Unterschrift des Notars. Nennung von Personen.
Sequential number: 5139
Date: 1628 März 8
Abstract: Der Notar Christoph Ziegler beglaubigt die Stiftung zweier ewiger Stipendien am Priesterseminar in Fulda durch Dr. theol. Johann Ernst, fürstlich-fuldischer Generalvikar, Propst und Kanoniker des Kollegiatstifts Heiligkreuz in Hünfeld und Pfarrverweser in Fulda. Die Stiftungsurkunde wurde dem Notar vorgelegt, der diese folgend inseriert hat: (den 8ten Martii Nach Jesu Christi unsers Erlösers und Seeligmachers im Sechtzehen hundert acht und Zwantzigsten Jahr) Johann Ernst, Dr. d. Heiligen Schrift, Propst und Kanoniker des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, Generalvikar des Abts Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg] von Fulda, bekundet, dass er zu seinem Seelenheil 2000 Gulden à 42 Böhmisch zur Einrichtung zweier ewiger Stipendien gestiftet hat. Das Kapital soll aus folgenden Schuldverschreibungen fließen: 300 Gulden von den Bürgermeistern und Räten der Stadt Fulda am Palmsonntag, je 400 Gulden von Hans Gülde und Hans Wieber, 300 Gulden von Philipp Wehner, alle drei wohnhaft in Großenbach und alle fällig auf Kathedra Petri [22.2.], je 200 Gulden von Peter Gutberth und Hans Vogt, beide Bürger in Hünfeld und beide Zinsen ebenfalls fällig auf Kathedra Petri, und letztlich jeweils 100 Gulden von Johann Mihm und Johann Vogt, beide Bürger in Geisa und beide Zinse jeweils fällig auf Michaelis [29.9.]. Die Stipendien sollen in erster Linie den Kindern, Kindeskindern und Kindeskindeskindern der beiden Schwestern des Sifters Katharina, verheiratet mit Zacharias Hauck, und Anna, verheiratet mit dem Stadtschreiber Valentin Kirchheim, zugute kommen. Sofern die Anwärter der Stipendien auch die nötige Befähigung haben, sollen sie in der katholischen Religion unterwiesen werden. Im Jesuitenkolleg sollen sie "ihre Humaniora absolvieren", danach folgen zwei Jahre in Rhetorik, Philisophie und Dialektik. Bis zur Ausführung der Humaniora soll der Stipendiat von 1000 Gulden 50 Gulden Zins jährlich erhalten. Das übrige Geld soll von den Stiftungsverwaltern so angelegt werden, dass das Kapital auf 1500 Gulden wächst, so dass, wenn der Stipendiat auf eine katholische Universtität geht, er 75 Gulden jährlichen Zins und später 100 Gulden empfangen kann. Für den anderen Stipendiaten sollen die gleichen Regeln gelten. Die Stipendiaten sollen sich regelmäßigen Prüfungen unterziehen, um ihre Tauglichkeit und Tugendhaftigkeit unter Beweis zu stellen, da die Stipendien nicht umsonst sein sollen. Wer sich nicht als tauglich erweist, dem soll das Stipendium zu Gunsten eines geeigneteren Kandidaten entzogen werden. Solange der Stifter lebt und dazu in der Lage ist, behält er sich das Recht vor die Knaben für die Stipendien selbst auszuwählen. Als ersten Stipendiaten wählt er seinen Vetter Johann Heinrich Kirchheim aus. Nach dem Tod des Stifters soll das Bischöfliche Priesterseminar (fürstliches Alumnatshaus) die Verwaltung der Stiftung übernehmen und geeignete Kandidaten auswählen. Siegelankündigung des Ausstellers. - Auf Bitten von Johann Ernst wurdern mehrere Abschriften der Stiftungsurkunde angefertigt.
Sequential number: 5140
Date: 1628 April 08
Abstract: Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, belehnt Ferdinand Fitsch und seine Ehefrau Anna Elisabeth mit einem Reitlehen in Rodges (Rodtges) [Stadtteil der Gem. Fulda, Lkr. Fulda]. Siegelankündigung.
Sequential number: 5141
Date: 1628 April 25
Abstract: Hans Scheer, Bürger zu Fulda, bekennt, daß er und seine Frau Anna dem Rektor des Jesuitenkollegs St. Peter in Fulda, P. Lambert Stravius, ein Kapital von 160 Gulden zu einem jährlichen Zins von 8 Gulden zu Walburgis schulden, wofür Valentin (Velten) Scheer zu Morles, Jörg Scheer zu Wissels (Wißles), Konrad (Cort) Scheer zu Rodges (Rötgers) und Sebastian (Bast) Scheer zu Ziehers, alle Brüder des Hans, bürgen. Den Bürgen selbst setzen die Schuldner den ihnen gehörenden fünften Teil an der gemeinen Wiese in Künzell (Kindtzell), Löschenrod (Lescherodt) und Gläserzell (Gläßerzell) zum Pfand.
Sequential number: 5142
Date: 1628 Mai 05
Abstract: Julius von Borgkreff bestätigt die Belehnung mit der Hälfte der von Wallbrunnschen Güter, nämlich einem Freisitz, Haus und Hofstatt mit allen Zubehörungen sowie Einkünften und Land in Berstadt (Berstatt) [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.], jährlich einem Schwein in Bingenheim (Bingenheimb) [Gem. Echzell, Wetteraukrs.] und verschiedenen Gütern in Echzell (Echtzel) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5143
Date: 1628 Mai 11
Abstract: Johann Wolf von Bergen genannt Kessel bestätigt für seine Ehefrau Sabine von Bergen genannt Kessel, geborene von Praunheim (Pfraunheimb), die Belehnung mit Gütern bei [Praunheim] und Eschersheim (Eschersheimb) [beide Orte Stadtteile der Gem. Frankfurt am Main] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5144
Date: 1628 Juni 06
Abstract: Philipp Albrecht Truchsess von Wetzhausen zu Sternberg und Schweickershausen bestätigt die Belehnung mit der Hälfte des Dorfes Rappershausen [Gem. Hendungen, Landkr. Rhön-Gabfeld], zwei Huben in Behrungen (Beringen) [Ortsteil der Gem. Grabfeld, Lkr. Schmalkaden-Meiningen] und einem Gut in (Lantzen) durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5145
Date: 1628 Juni 07
Abstract: Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit Kirchlehen, Zehnten und weiteren im Einzelnen aufgeführten Gerechtigkeiten in Massenheim (Maszenheimb) am Main [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Sequential number: 5146
Date: 1628 Juni 07
Abstract: Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit dem Dorf Massenheim (Massenheimb) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] samt allen fuldischen Gütern ebendort sowie mit den Katzenelnbogischen Lehen Obernhain (?) (Oberhain) [Ortsteil der Gem. Wehrheim, Hochtaunuskrs.], Roßdorf (Rosztorff) [Gem. im Lkr. Darmstadt-Dieburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Dörfern durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5147
Date: 1628 Juni 07
Abstract: Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit dem Dorf Renda (Rehnte) [Ortsteil der Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Krs.] samt Gericht und weiteren Zubehörungen, Nesselröden (Nesselrieden) [Ortsteil der Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Krs.], Spichra (Spichardt) [Ortsteil der Gem. Krauthausen, Wartburgkrs.] an der Werra und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5148
Date: 1628 Juni 07
Abstract: Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit dem halben Dorf Echzell (Echtzell) [Gem. im Wetteraukrs.] und einem Hof in Bingenheim [Ortsteil von Echzell], oben am Kirchhof gelegen, durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5149
Date: 1628 Juni 07
Abstract: Wilhelm [V.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und ihre namentlich genannten Brüder und Vettern, alle Landgrafen von Hessen, die Belehnung mit den fuldischen Teilen der Grafschaften Ziegenhain und Nidda mit im Einzelnen aufgeführten Burgen, Städten, Gerichten und weiteren Gütern durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5150
Date: 1628 Juli 25
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Fulda bekunden, dass sie mit Zustimmung ihres Herrn Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, einen Zins von 20 Gulden an die Vorsteher des neu errichteten Bischöfliche Pristerseminars (Alumnatshaus) in Fulda für 400 Gulden verkauft haben. Das Kapital wurde der Stadt von Dr. Johann Ernst, Generalvikar des Abts von Fulda, ausbezahlt. Der Zins ist jährlich fällig auf Jacobi [25.7.] aus den Gefällen der Stadt Fulda. Kommt die Stadt ihren Zahlungen nicht nach, so haben die Vorsteher des Alumnatshauses das Recht die Stadtkasse zu pfänden. Der Zins kann jährlich auf Jacobi wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angekündigt werden.
Sequential number: 5151
Date: 1628 Juli 31
Abstract: Volpert Daniel Schenck zu Schweinsberg leiht anstatt seiner Frau Mechthild Sabine dem Johann Dietz den Haunischen Hof zu Nüst. Es folgen nähere Bestimmungen.
Sequential number: 5152
Date: 1628 September 18
Abstract: Konrad Eger, Bürger zu Allendorf (Allendorff) [Ortsteil der Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] bestätigt für seine Ehefrau Elisabeth Bartholomäus (Bartholmes), Christoph Bartholomäus (Bartholmes) und weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit vier Acker Land vor dem Hegeberg (Heberge), dreieinhalb Acker unter dem Seerain (Seerein), zwei Acker auf dem Hirseberg/Hirschberg (Herszberge) und anderthalb Acker bei dem Kleinen Hain (Kleinen Haug) [alle Orte Flurnamen bei Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] sowie weiteren Lehen, die früher Burkhard Ruland innegehabt hatte, durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5153
Date: 1628 September 18
Abstract: Heinrich Henning, Bürgermeister von Creuzburg (Creutzburg) [Gem. im Wartburgkrs.], bestätigt für sich und den Rat der Stadt Creuzburg die Belehnung mit der Wüstung Hahnroda (Hanroda) [Ortsteil der Gem. Mihla, Wartburgkrs.] mit allen ihren Zubehörungen und zwei Huben Land am Sengelsberg (Sangelberg) [Berg bei Heyerode, Unstrut-Hainich-Krs.], in der Mark und Grenze von Creuzburg gelegen, durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5154
Date: 1628 September 18
Abstract: Johann Wagner (Wagener) der Jüngere, Bürger zu Allendorf (Allendorff) [Ortsteil der Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.], bestätigt als Kurator für drei namentlich genannte Witwen und Hermann Weiß (Weisse) und Philipp Iring (Ihring) bestätigen in Vormundschaft für Johann Dietrich Gröschel (Kröschel) die Belehnung mit 22 Acker in Allendorf (Allendorff bey den Soden) [Ortsteil der Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] und dreieinhalb Acker bei dem Seerain (Seherein) [Flurname bei Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5155
Date: 1628 September 22 / Oktober 02
Abstract: Hans Heinrich und weitere namentlich genannten Personen, alle von Erffa, bevollmächtigen Christian von Erffa, ihre fuldischen Lehen stellvertretend für sie bei Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, in Empfang zu nehmen. Siegelankündigung.
Sequential number: 5156
Date: 1628 Oktober 10
Abstract: Fulda. - Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt zu Fulda, belehnt die Brüder Julius Conrad und Erhard Adolf von Lüder nach dem Tod des Johann Reinhard von Lüder mit den Lehen zu [Großen-] Lüder, Bimbach, Fulda und im Gericht Rockenstuhl. Es folgen nähere Bestimmungen.
Sequential number: 5157
Date: 1628 Oktober 10
Abstract: Fulda. - Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt zu Fulda, belehnt die Brüder Julius Conrad und Erhard Adolf von Lüder nach dem Tod des Johann Reinhard mit einem Burgsitz zu [Großen-] Lüder und den fuldischen Lehen, mit denen die von Lüder bereits seit 1541 November 14 belehnt worden sind. Es folgen nähere Bestimmungen.
Sequential number: 5158
Date: 1628 Oktober 10
Abstract: Julius Konrad von Lüder bestätigt für sich und seinen Bruder Erhard Adolf die Belehnung mit dem Schloss und Gütern in Großenlüder (Lüeder) sowie Gütern in Bimbach [beide Orte Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda], in Fulda und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5159
Date: 1628 Oktober 10
Abstract: Hans Heinrich, Christoph, Christian und weitere namentlich genannte Personen, alle von Erffa, bestätigen die Belehnung mit vier Huben in Großenlupnitz (Grossen Lupnitz) [Ortsteil der Gem. Hörselberg-Hainich, Wartburgkrs.], 18 Huben in Sonneborn (Sonnenbronn), dem Zoll in Haina (Hain) [beide Orte Gem. im Lkr. Gotha] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5160
Date: 1628 Oktober 10
Abstract: Julius Konrad von Lüder bestätigt für sich und seinen Bruder Erhard Adolf die Belehnung mit einem Burgsitz in Großenlüder (Luder) [Gem. im Lkr. Fulda] und allen fuldischen Lehen, die Philipp Döring (Doring) inne gehabt hat, durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 5161
Date: 1628 Oktober 25
Abstract: Die Vettern Longinus, Hans, Friedrich und Philipp von Hausen zu Schönstedt (Schönstadt) bestätigen die Belehnung mit sechs Huben Land, einem Siedelhof, Einkünften und weiteren im Einzelnen aufgeführten Gütern in Schönstedt (Schönstadt) [Gem. im Unstrut-Hainich-Krs.] und einem Fischwasser in Mihla (Mila) [Gem. im Wartburgkrs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
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