Collection: Sammlung Deutscher Orden
Grouped by years:
Sequential number: 10226
Date: 1533April 23
Abstract: Zwischen Erasem, Freiherr von Thurn und zum Kreutz, Koadiutor der österreichischen Ballei des Deutschen Ordens, römischer königlicher Rat, Hauptmann zu Wyhitsch und Repitsch und Egidio Camillo, Doktor der „Erzney“ und seiner Hausfrau Katharina, wird mit Willen der ältestens Ordensbürger ein Vertrag geschlossen:
Das Haus des Ordens auf St. Stephansfreithof zu Wien, zwischen dem Deutschen und den Alten Chorherren Häuser gelegen, wird auf Doktor Camilln und seiner Hausfrau auf Lebenszeit als Wohnung weiter belassen mit der Verpflichtung, dasselbig auch unverwüstet und sonst mit anderen ziemlichen „gebäuen“ zu belassen, es wäre mit Besserung der Dächer, Mauern, Keller, Boden auch mit Räumen, „der moring“ oder Erdgruben und heimlichen Gemächern dem Häuslein gehörig, sofern es die Not erfordert, auswendig und inwendig auf ihre eigene Kosten und Darlegung ihr Leben lang baulich zu halten, ohnen Wissen des Ordens nichts umzubauen und dem Deutschen Haus zu Wien jährlich zu rechtem Hofzins 15 Gulden, den Gulden zu 60 Kreuzer oder 8 Schilling gerechnet zu entrichten und zwar zu zwei Fristen. Außerdem wird ausgemacht, dass Doktor Camill ihm, seinen Nachfolgern und den Dienern in dem Deutschen Haus zu Wienn in Krankheiten, nach seinem möglichsten Fleiß zu beraten und helfen soll, ausgenommen was um Erzney und in die Apotheke augeben wird, soll jeder selbst bezahlen und sich mit dem Doktor darum vertragen; bei Nichterfüllung des Vertrags nach dem Tod der Nutznießer und bei einer Wiederverehelichung der verwitweten Hausfrau des Doktors soll das Haus dem Orden wieder heimfallen.
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