Collection: Sammlung Deutscher Orden
Grouped by years:
Sequential number: 9939
Date: montag nach exaltatio crucis
Abstract: Wolfgang von Rosenberg, Hauskomtur und Richter zu Mergentheim, Deutschen Ordens, und die Urteiler des Stadtgerichts daselbst bekunden: Am 5. Sept. (Do nach Egidii) klagte Melchior Brenner vor dem Stadtgericht durch seinen Anwalt Hans Göbell gegen Bernhard Eerman auf 20 Gulden, die sein Vorfahr Hans von Gengen ihm wegen des Hauses (uff dem Hauß) vorbehalten habe. Bernhard Eermann forderte darauf durch seinen Anwalt Linhard Eckart, der Kläger solle diese Verschreibung vorlegen, da in ihr neben den 20 Gulden auch andere Stücke aufgeführt seien. Der Richter verurteilte den Beklagten zur Zahlung der 20 Gulden, ließ ihm aber offen, wegen der Verschreibung zu klagen. Der Beklagte appellierte gegen dieses Urteil an Wolfgang von Bibra, Komtur zu Mergentheim. Die A. bezeugen bei ihren Gelübden und Eiden, die sie dem Deutschmeister im Gericht geschworen haben, daß so vor ihnen verhandelt und geurteilt wurde.
Sequential number: 9961
Date: sambstags nach misericordia domini
Abstract: Schultheiß, Heimbürger, Gericht und die Gemeinde zu Edelfingen (Ottellfingenn) beurkunden, daß ihre Pfarrkirche den Zins, den sie um 60 Gulden von dem verstorbenen Arnold von Rosenberg und dessen Sohn Hans Thoman von Rosenberg gekauft hatte, an Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Erztruchseß des Heiligen Römischen Reichs und Kurfürst, unter Beibehaltung des Wiederkaufsrechtts verkauft hat. Sie versprechen, den Amtleuten des Kurfürsten zu Boxberg (Boxperg) die abhanden gekommene Zinsverschreibung auszuhändigen, falls diese wieder gefunden werden sollte.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data