Collection: Sammlung Deutscher Orden
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Sequential number: 13686
Date: den 9. monadts Septembris
Abstract: Wolf Emert und Hans Seeman, beide Bürger und Metzger zu Mergentheim, beurkunden, daß ihnen auf ihr an Johann Konrad von Lichtenstein, Hauskomtur und Trappier des Deutschen Ordens zu Mergentheim, gerichtetes Ersuchen hin die Vorlese auf ihrer im Heßlein nahe des Predigerklosters liegenden Weingärten mit Zustimmung des verstorbenen Johann Eustachius bewilligt wurde und, daß sie dafür folgende zinsfreie Güter gegen die Trappenei zinspflichtig machen lassen: Wolf Emert bezahlt 2 Pfennigvon einem Morgen Acker in der Ottenklingen, der neben Gütern von Georg Wahl, Kammersekretär, und Hans Georg Braun liegt. Hans Seeman gibt 1 1/2 Pfennig von 3 Viertel Weinerg im Anckhen, der neben Gütern des Herrn Probst und der Witwe des Andreas Gönter liegt.
Sequential number: 13698
Date: 1628 Mai 11
Abstract: Johann Kaspar [von Staduib], Administrator und Deutschmeister, bekundet: Sein Rat und Kanzler Dr. jur. utr. Johann Eustach von Soll hat vorgebracht, aufgrund kaiserlichen, mehrfach von hohen Gerichten bestätigten und noch geübten Rechts sei, wer in der Ehe zwölf Kinder erzielt habe, von allen Lasten und Pflichten aus Erbgütern (patrimonialibus et realibus muneribus et oneribus) befreit. Ihm, von Soll, und Ehefrau Anna sei die Teilhabe an diesem Privileg schon 1620 durch Erzherzog Karl von Österreich, Administrator und Deutschmeister, bestätigt worden. Nachdem sie inzwischen sechs weitere Kinder bekommen haben, erneuert und bestätigt der A. ihnen dieses Privileg, so daß sie beide Zeit ihres Lebens von allen Steuern, Beden, Wachten, Fronen und Diensten befreit sind. Sr.: der A. (Secret-Insigell)/Ausf. Perg. - 1 Sg. in Holzkapsel ohne Deckel an schwarz-weißer Seidenschnur, schwarze Fäden stark durch Tintenfraß geschädigt -/U: Jo: Caspar sst. - Rv./ ASig.: F[ach] 5 1/2 Nr. 10/B 273/74 Bü 22/B 273 Bü 151 (dort entnommen 1998)/ restauriert Juni 1998 im StAL
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