Collection: Sammlung Deutscher Orden
Grouped by years:
Sequential number: 12758
Date: den zwanzigsten neuen und zehenden alten calenders des monats Julii
Abstract: Maximilian Erzherzog von Österreich, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Deutschmeister (meister teutsch ordens in teutschen und welschen lannden) und Wolfgang Graf von Hohenlohe (Hohenloe) und Herr zu Langenburg (Lanngenburg) beurkunden einen Vertrag zwischen den A., der aufgrund von Auseinandersetzungen (irrungen) geschlossen wurde, die sich bereits zwischen Vorgängern von Maximilian Erzherzog von Österreich im Amt des Hoch- und Deutschmeisters, Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Georg [Hund von Wenkheim] und Heinrich [von Bobenhausen] und Vorfahren des Wolfgang Graf von Hohenlohe und Herr zu Langenburg, den Herren Albrecht, Georg und Ludwig Casimir Grafen von Hohenlohe und Herren zu Langenburg, ergeben hatten. Diese Streitpunkte waren nach erfolgter Erbteilung des Wolfgang Graf von Hohenlohe und Herr zu Langenburg mit dessen Brüdern Philipp und Friedrich auf diesen übergegangen (uff uns erwachsen und kommen), wobei der erste Streitpunkt bereits bis ind das Jahr [15]36 zurückreicht, als es zwischen Walther von Cronberg und Wolf Graf von Hohenlohe zu einer Auseinandersetzung um Rechte im Amt Weikersheim (Weyckherßheim) gekommen war, die unter anderem durch den Bischof zu Würzburg entschieden wurde. Des weiteren die Auseinandersetzung um die Fräuleinsteuer (und die Steuer oder anlagen vonn wegen deß heurathguts) von zwei Gräfinnen [von Hohenlohe], von denen eine mit einem Rheingrafen und die andere mit einem von Staufen (Stauffen) vermählt wurde, und auch um die fränkische Kreissteuer in Höhe von 5 % (fünff batzen uffs hundert), die in der Auseinandersetzung zwischen Bamberg, Würzburg und Nürnberg (Nürmberg), als drei fränkische Einigungsstände, gegen Markgrafen Albrecht zu Brandenburg erhoben wurde. Als weitere Streitpunkte werden die Auseinandersetzungen zwischen dem Deutschen Orden und dem Haus Hohenlohe um den Viehtrieb in Roth (Rodt), Hollenbach, Herbsthausen und Adolzhausen (Adoltzhausen), um Holzrechte in der Gemarkung Azendorf (Otzendorff) und um Jagdrechte in den Gemarkungen Schönbühl, Markelsheim (Markelßheim), Rüsselhausen, Igersheim (Igerßheim), Neuseß (Neuses), Elpersheim und Bemsfelden (Bemßfelden) genannt, wobei dem Amt Neuhaus (Neuenhauß) des Deutschen Ordens in der Auseinandersetzung um die Jagdrechte gewisse Rechte zugesprochen werden und in diesem Zusammenhang Ailvingen (Alvingen), Igelstrut, Apfelbach (Apffelbach), Herrenzimmern im Amt Bartenstein, Schäftersheim (Scheffterßheim), Igersheim (Egerßheim), Harthausen und Stalldorf erwähnt werden; des weiteren werden in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um den Schaftrieb zu Herbsthausen unter anderem Niederhausen (Niderheus) und Nassau (Nassaw) und in Zusammenhang mit den Abgaben von begüterten Untertanen in der Gemarkung Azendorf der Ort Hachtel erwähnt. Die Auseinandersetzungen zwischen dem Haus Hohenlohe, Neuenstein (Newenstein) und Waldenburg um das Gericht ? (Schied) zu Brüchlingen, die Auseinandersetzungen um die Obrigkeit und Fischrechte zu Ebersbach, wobei in diesem Zusammenhang Unterregenbach (Nidern Regenbach) und Mergentheim (Margentheim) erwähnt werden, und unter anderem die Vereinbarung über das Pfarrhaus zu Hohebach (Hoebach), wobei hier der Ort Rengershausen (Rengerßhausen) genannt wird, werden abschließend abgehandelt.
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