Collection: Sammlung Deutscher Orden
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Sequential number: 10261
Date: montag nach sannt Jacobs des heylgen zwelffbothen tag
Abstract: Anna von Bibra, Äbtissin, die Priorin und der Konvent des Benediktinerinnenklosters zu Heidingsfeld (Haydingsfelt) im Bistum Würzburg (Wirtzburg), die ihre von der Klause zu Neunkirchen an sie gekommenen Güter an Niklas Vehe, Spitalmeister des Deutschen Ordens zu Mergentheim verkauft haben, beurkunden, daß in diesem Kauf auch die vor Erstellung der Kaufurkunde unterschiedlich geschriebenen Rechte und Gülten zu Althausen (Althausenn), Neunkirchen, Hermuthausen (Hermalshausen), Wolfsölden (Wolffseldenn) und Mergentheim inbegriffen sind. Dazu gehört die Gülte, die Katharina Schenckl, Bürgerin zu Mergentheim von einer Wiese zu Hofstetten (Hoffstetenn), die zuvor Kraft Schweicker hatte, sowie die Gülte, die Michel Stumpff zu Mergentheim von einem Weingarten am (Hoenberg) bezahlt.
Sequential number: 10271
Date: uff freitag nach sannt Paulus bekerung tage
Abstract: Georg von Rosenberg, Daniel Trautwein, Amtmann zu Boxberg (Boxsperg) und Johann Heber, hohenlohischer (hoenloischer) Sekretär, vermitteln in der Auseinandersetzung zwischen Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergennthaim) und Würzburg (Wurtzpurg), und Niklas Vehe, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus (Newenhaws), einerseits und Stephan von Adelsheim (Adeltzhaim) zu Wachbach (Wachpach) und Franz Rüdt von Bödigheim (Bödickhaim) andererseits um Rechte zu Wachbach. Über die strittigen Punkte einigen sich die Parteien folgenermaßen: Die Deutschen Herren verzichten auf Rechte an der Schenke, der Badstube und am Gut des Peter Eberhart, wogegen Stephan von Adelsheim und Franz Rüdt auf die Obrigkeit, Gerichtsbarkeit und Lehenschaft am Gut des Philipp Richter, das auch der Frühmesse zu Wachbach gültpflichtig ist, verzichten. Dem Deutschen Orden bleiben sämtliche Rechte an den Gütern seiner Hintersassen zu Wachbach, Dörtel (Dürthal) und Hachtel (Hachthal). Das Gut des Heinz Kümel (Kümelhaintz) ist ein freies Gut. Das Gut, auf dem Wendel Ulrich sitzt, wird mit dem Einverständnis des Wolfgang von Bibra an Stephan von Adelsheim verkauft. Das von alters her gebräuchliche Vorgehen gegen Hintersassen der einen Herrschaft, die auf Gütern der anderen Herrschaft gefrevelt haben, deshalb gefangengesetzt und vor das Gericht zu Stuppach gebracht werden, wird dahingehend geändert, daß künftig auf die Gefangensetzung verzichtet wird. Hinsichtlich der Beschwerde des Stephan von Adelsheim und des Franz Rüdt, daß der Deutschen Orden den Weinzehnten in der Markung Wachbach einnehme, obgleich doch sie den Zehnten von dem Markgrafen zu Brandenburg zu Lehen hätten, und der Erwiderung des Amtsverweser und Kaplan zu Neuhaus, der Orden habe über den Weinzehnten vereinbart, daß dem Deutschen Orden der Weinzehnte auf allen Weingärten bleiben soll, wo er ihn bisher eingenommen hat; zukünftig sollen jedoch Äcker und Wüstungen, die in Weingärten umgewandelt werden, Stephan von Adelsheim und Franz Rüdt zehntpflichtig bleiben, während umgekehrt Weingärten, die in Äcker umgewandelt werden, dem Deutschen Orden zehntpflichtig bleiben sollen. Bezüglich des Weide- und Treibrecht für die Schäferei für die Schäferei des Stephan von Adelsheim und des Franz Rüdt einigten sich beide Parteien darauf, daß diese in Richtung Apfelbach (Apffelbach) nicht weiter als bis zu der nach Herbsthausen (Harpsthausenn) führenden Straße und in Richtung Lillstadt (Lustat) und Stuppach nicht weiter als bis zu dem Bildstock, der zwischen Lillstadt und Wachbach steht, treiben und weiden dürfen. Für die Schäferei der Deutschen Herren gilt dieser Bildstock in Richtung Wachbach ebenfalls als Grenzpunkt. Stephan von Adelsheim und Franz Rüdt werden verpflichtet, sich künftig aller Angelegenheiten der hohen Obrigkeit und des Zentgerichts zu enthalten, wie es der zwischen Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und dem verstorbenen Wolf von Adelsheim und Franz Rüdt geschlossene Vertrag vorsieht. Über die Frage der Zehntpflichtigkeit etlicher Güter, die die Scheissesel und andere zu Wachbach innehaben und die von dem Deutschen Orden zu Lehen rühren, sollen sechs Männer von Wachbach befragt werden. Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, stimmt dem Vertrag zu. Von der Urkunde erhalten das Haus Mergentheim, das Amt Neuhaus sowie Stephan von Adelsheim und Franz Rüdt je ein Exemplar.
Sequential number: 10276
Date: donnerstags nach dem heiligenn pfingstag
Abstract: Niklas Vehe, Spitalmeister des Deutschen Ordens zu Mergentheim, der von Anna von Bibra, Äbtissin, und dem Konvent des Benediktinerklosters zu Heidingsfeld (Heydingsfelt) im Bistum Würzburg (Wurtzburg) die an dieselben gekommenen Güter, Einkünfte und Rechte der Klause zu Neunkirchen um 2.250 Gulden gekauft hat, übergibt einen Teil derselben und dazu 16 Gulden mit dem Einverständnis des Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, an Heinrich von Pappenheim, Erbmarschall und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim und derzeitiger Komtur zu Würzburg sich mit 650 Gulden an dem Kauf beteiligt hatte. Bei der Lagebeschreibung der Güter und Gülten werden die Orte Mergentheim, Neunkirchen, Meßbach (Moßbach), Althausen (Lathaesenn) und Lillstadt (Lulstatt) erwähnt.
Sequential number: 10278
Date: mitwochs nach sant Veits tag
Abstract: Heinrich von Pappenheim (Bappenhaim), Erbmarschall des Heiligen Römischen Reichs und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, beurkundet, daß er mit dem Einverständnis des Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in Deutschen und Welschen Landen, Hans Schmid, Sattler, Hans Bawer, Sattler, Hans Genner und Martin Vetter, alle Bürer zu Mergenhteim, 4 1/2 Morgen und 43 1/2 Zahlruten (zalrütten) Wiese, genannt die Clausenwiese (Clausenn wiesenn), gegen gennante jährliche Gülten zu je einem Viertel zu Erblehen gegeben hat. Es handel sich dabei um zwei Wiesenstücke; das obere Stück hat 3 Morgen, die zehntfrei sind und für die der Kirchner von Neunkirchen jährlich zwei Simri (somerin) Korn erhält, das untere Stück hat 1 1/2 Morgen. Dazu komen die genannten Zahlruten, die in der Gemarkung Neunkirchen an der Kirchmauer, am Haus des Müllers Hans Leuchs und des Hans Heck, beide von Neunkirhcen, in Richtung der Stadt Mergentheim, am Spital und an der WIese des Kasper Bach liegen. Die Wiese war von Nikolaus Reh, dem Spitalmeister des Deutschen Ordnes, von der Äbtissin und dem Konvent des Paradieses zu Heidingsfeld (Haydingsfelt), an die sie von der ehemaligen Klause zu Neunkirchen gekommen war, gekauft worden. An diesem Kauf hatte sich der Amtsvorgänger A., Wolfgang von Bibra, zur Hälfte beteiligt und ihm die Wiese zusammen mit anderen Wiesen und Gülten um 158 Gulden gegeben.
Sequential number: 10279
Date: mitwochs nach sannt Veits tagk
Abstract: Hans Schmidt, Sattler, Hans Bawer, Sattler, Hans Genner und Martin Vetter, alle Bürger zu Mergentheim, beurkunden, daß sie von Heinrich von Pappenheim (Bappenhaim, Erbmarschall des Heiligen Römischen Reichs und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, 4 1/1 Morgen und 43 1/2 Zahlruten (zalruttenn) Wiese, genannt die Clausenwiese, die das Spital zu Mergentheim von der Äbtissin und dem Konvent des Paradieses zu Heidingsfeld (Haydingsfelt) erkauft hatte und die danach für 158 Gulden an das Haus Mergentheim gekommen ist, gegen genannte jährliche Gülten je zu einem Viertel zu Erblehen erhalten haben. Bei genannter Wiese handelt es sich um zwei Stücke; das obere Stück hat 3 Morgen, die zehntfrei sind und für die der Kirchner von Neunkirchen jährlich zwei Simri (somerin) Korn erhält, das untere Stück hat 1 1/2 Morgen. Dazu kommen die genannten Zahlruten, die in der Gemarkung Neunkirchen an der Kirchmauer, am Haus des Müllers Hans Leuchs und des Hans Heck, beide aon Neunkirchen, in Richtung der Stadt Mergentheim, am Spital und an der Wiese des Kasper Bach liegen.
Sequential number: 10281
Date: mitwochs nach sand Veits tage
Abstract: Wolf Wirckh, der Ältere, Bürer zu Mergentheim (Mergenthaim), beurkundet, daß er von Heinrich von Pappenheim, Erbmarschall des heiligen Römischen Reichs und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, eine von der Äbtissin des Paradieses zu Heidingsfeld (Haydingsfeldt) um 134 Gulden erworbene Wiese oberhalb Althausen (Althausenn), genannt die Ketzerig, für die als Anstößer Simon Heller, Hans Volgkher, Klaus Detzel sowie Barteiln Volgkher genannt werden, zu Erblehen erhalten hat und dafür jährlich 4 Sommerhühner oder je 5 Pfennig für ein Sommerhuhn Gülte gibt.
Sequential number: 10282
Date: mitwochs nach sannt Veits tag
Abstract: Gregor Spies, Sekretär des Deutschmeisters, bestätigt, daß er die Brunnenwiese, die er um 111 1/2 Gulden 1 Pfund 13 Pfennig von Heinrich von Pappenheim, Erbmarschall und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, gekauft hat, gegen eine jährliche Gülte von 3 Sommerhühnern oder für je eines 5 Pfennig zu erblehen erhalten hat. Genannte Wiese, die zuvor die Äbtissin und der Konvent des Klosters zum Paradies zu Heidingsfeld (Heydingsfelt) innehatte, liegt in der Markung Neunkirchen und stößt an der nach Meßbach (Mesbach) führenden Straße an die Wiese des Georg Hotz von Althausen (Althausenn) und in Richtung Neunkirchen an die Wiese des Andreas Heber an.
Sequential number: 10284
Date: montags nach dimisionis appostolorum
Abstract: Margareta, Witwe des Georg Bortner, Bürgerin zu Mergentheim, beurkundet, daß ihr die drei mittleren Läden unterhalb ihres Hauses von Heinrich von Pappenheim (Bappenhaim), Erbmarschall und Komtur zu Mergentheim, gemäß wörtlich inserierter Urkunde verkauft wurden.
Sequential number: 10288
Date: montage nach sand Michaelistage
Abstract: Georg von Rosenberg und Sebastian Geyer von Giebelstadt, Amtmann zu Bütthard (Buthardt), die eine Auseinandersetzung zwischen dem Administrator und Deutschmeister, Walter von Cronberg, und ihren Vettern und Schwägern Sigmund und Philipp Truchsess von Baldersheim (Baldershaim) durch den in der inserierten Urkunde niedergelegten Spruch beigelegt hatten, beurkunden, daß dem Deutschen Orden einerseits und Sigmund und Philipp Truchsess andererseits genannten Vermessung der strittigen Güter der Zehnt von jeweils genannten Gütern zusteht. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunden.
Sequential number: 10291
Date: montags nach Leonhardi
Abstract: Leonhard Geisler, Hofmann zu Reckerstal, und seine Ehefrau Gertaud beurkunden, daß Walter von Cronberg, Admistrator des Hochmeisteramts in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutshen und welschen Landen, und Heinrich von Pappenheim, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, ihnen auf ihr Gesuch hin einen Teil ihrer säumigen Gülte erlassen haben, da in Reckerstal zu ihrem Nachteil 13 Jahre lang keine Schäferei betrieben wurde. Sie versprechen zugleich im Nahmen ihres Sohnes Fritz, ihrer Schwiegersöhne Georg Hofman und Hans Martin, beide zu Unterbalbach (Under Balbach), sowie deren Ehefrauen Appollonia und Angela, daß sie jährlich bis zur völligen Bezahlung ihrer Schulden 10 Malter Getreide und 10 Gulden an die Trapponei des Deutschen Ordens zu Mergentheim geben und sich mit Hans Künlein, der die Schäferei und Weide zu Reckerstal für 3 Jahre zu Lehen hat einigen.
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