Collection: Sammlung Deutscher Orden
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Sequential number: 10441
Date: am achtzehenden tag des monats Martii
Abstract: Kaiser Karl V. beurkundet, daß er Herrn Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts zu Preußen (Preussen) und Deutschmeister (Maister Tewtsches Orens in Tewtschen und welischen landen), die niedere Gerichtsbarkeit (nidern Gericht) in Althausen übertragen hat, da der Deutsche Orden in Markelsheim (Marckelßhaim) bereits die niedere Gerichtsbarkeit ? (ein cent und scheffengericht) inne hat und Althausen in oben dieser Gemarkung Markelsheim liegt.
Sequential number: 10443
Date: uff mitwochenn nach dem sontag misericordia domini
Abstract: Nikolaus Vehe, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus (Neuenhaus), und Blasius Schneider, Hofmann zu Apfelbach (Obernapfelbach), beurkunden, daß sie mit dem Einverständnis des Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und des Georg von Rhein, Amtmann zu Jagstburg (Jaxberg), anstatt des Bischofs Konrad von Würzburg (Wirtzburgk) und Herzog zu Franken als Lehnsherrn des Blasius Schneider vereinbart haben, daß Blasius Schneider dem Amt Neuhaus jährlich ein Gulden für den Frondienst zu entrichten hat. Sollte der Hof jedoch von zwei oder mehr Hofleuten bewirtschaftet werden, hat jeder von ihnen jährlich ein Gulden zu entrichten. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde.
Sequential number: 10444
Date: 1540 April 28, Gent
Abstract: Kaiser Karl V. bewilligt auf Bitte des Deutschmeisters, dass die Ballei Koblenz zur Verwahrung ungehorsamer Ordenspersonen oder aufsässiger Untertanen, auch zum Schutze in Kriegszeiten, auf eigenem Grund und Boden feste Häuser errichten darf.
Sequential number: 10445
Date: uff sontag nach Bonifacy der sechst Juny
Abstract: Die Notare Paulust Appetzhoffer von Nordlingen, Laie des Bistums Augsburg (Augspurg), und Michael Hawdt von Lahr (Lar) im Bistum Mainz (Maintz), wohnhaft zu Mergentheim (Mergenthaim), Kleriker, bestätigen, daß Wendel Ulrich, Jörg Weith zu Wachbach und Hans Rugk, alle Hintersassen des Deutschen Ordens, sowie Hans Beck (Beckhans) und Stoffel Modell, Hintersassen des Stephan von Adelsheim (Aletzheim) zu Hachtel (Hachtall) einerseits und Wilhelm Holber von Hergern, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, Gregor Spies, Kanzler, Doktor Zacharias Puerer und Doktor Reinhart von Hausen (Hawsen), alle Komture und Räte des Administrators und Deutschmeister, andererseits vor ihnen und den Zeugen in Mergentheim im Bistum Würzburg (Wirtzburg) erschienen sind und ihre Standpunkte in der Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Igelstrut und dem Deutschen Orden um den Schaftrieb der Schäfereien des Deutschen Ordens zu Rot (Rode) und zu Stuppach (Stubach), die vormals zu Lillstadt (Lulstatt) gehörten, vorgetragen haben. Die Vertreter des Deutschen Ordens haben in diesem Zusammenhang auf die in der wörtlich inserierten Urkunde Kaiser Karls V. festgesetzte Strafe verwiesen und Hans Beck für die Gemeinde Igelstrut ein von Georg, Landgraf zu Hals versiegeltes Transsumpt der Urkunde übergeben.
Sequential number: 10447
Date: ainsundtzwaintzigisten tag des monats Juli
Abstract: König Ferdinand I. beurkundet, daß er Herrn Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts in Preußen (Preussen) und Deutschmeister (meister teutsch ordens in teutschen und welschen lannden), die niedere Gerichtsbarkeit (nidern Gericht) in Althausen übertragen hat, da dieser bereits die niedere u. hohe Gerichtsbarkeit ? (zentgericht) zu Markelsheim (Marckelßheim) inne hat und da das Dorf Althausen in eben dieser Gemarkung Markelsheim liegt.
Sequential number: 10461
Date: am siebenzehenden des monats Januarii
Abstract: Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preußen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und in welschen landen, beurkundet, daß er, nachdem ihm König Ferdinand I. in einer in Hagenau (Hagenaw) datierten Urkunde die niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen hatte, den Schultheiß und die Schöffen (Schepffen) des Gerichts (Niedergerichts) in Markelsheim zu ordentlichen Richtern bestellt und erteilt Nikolaus Vehern (?), Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus (Newenhaus), in diesem Zusammenhang gewisse Vollmachten (macht und gewalt), unter anderem auch durch Notariatsinstrumente den geschilderten Sachverhalt in Althausen bekannt zu machen.
Sequential number: 10463
Date: uff montag nach sant Pauls bekherung tag der do was der letzt Januarii
Abstract: Paul Appetzhofer aus Nördlingen, Notar, beurkundet, daß vor ihm Nikolaus Vehe ?, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus, Georg Spieß, Kanzleibeamter (canzler) des Administrators, einerseits und Melchior Werner, Schultheiß, mit allen Schöffen des Gerichts zu Markelsheim andererseits erschienen sind und zwei im Wortlaut inserierte Urkunden vorgelegt haben, wobei in der Urkunde vom 17. Jan. 1541, die von Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts und Deutschmeister, ausgestellt wurde, dem Schultheiß und den Schöffen des Zentgerichts zu Markelsheim die niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen wurde und in der am 21. Jul. 1540 in Hagenau datierten Urkunde, die von König Ferdinand I. ausgestellt wurde, dem Deutschen Orden eben diese niedere Gerichtsbarkeit in Althausen übertragen wurde, so daß, wie Georg Spieß, Kanzleibeamter des Administrators [des Hochmeisteramts und Deutschmeisters], feststellt, die Rechtmäßigkeit der ausgeübten Gerichtshoheit in Althausen durch den Deutschen Orden bzw. in deren Aufrag durch das Zentgericht in Markelsheim hinlänglich bewiesen ist, des weiteren beurkundet der A., daß dem Schultheiß und den Schöffen zu Markelsheim ein Transsumpt der Urkunde von König Ferdinand I., die Herr Wolfgang Graf von Hohenlohe (Hohenloe) ausfertigen ließ, für ihren ständigen Gebrauch ausgehändigt wurde.
Sequential number: 10466
Date: sontag nach lichtmeß Christi
Abstract: Hans Kolbenschlagk und Hans Weber, Sattler, beide Bürger zu Mergentheim und Pfleger des Siechenhauses zu Mergentheim, beurkunden, daß sie die in der Gemarkung Mergentheim neben den Wiesen des Georg Bos und Thomas Schenckel liegende Wiese, die die verstorbene Katharina Schenckel, Ehefrau des verstorbenen Christoph Schenckel, des Gerichts und Rats zu Mergentheim, dem Siechenhaus zugesprochen hat, von Georg Bos, Schwiegersohn der Katharina Schenckel, empfangen haben.
Sequential number: 10468
Date: uff den dred und zweinzigisten des monats February und auch uff den anndern sontag in der fasten hernach der dreytzehendt Marty
Abstract: Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß er für die Stadt Mergentheim folgende Ordnung erlassen hat, um den Schaden und die Nachteile, die durch den Zuzug vieler Leibeigener fremder Herrschaften nach Mergentheim seit der Aufhebung der Leibeigenschaft daselbst entstanden sind, zu vermeiden: Wilhelm Halber von Hergern, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, oder Hans Koeth (Koet) von Dietz, Haus Komtur, sollen im im Beisein des Bürgermeisters und etlicher vom Gericht zu Mergentheim allen Insassen, die für längere Zeit in Mergentheim bleiben wollen, eine Frist setzen, innerhalb derer diese ihre Freilassung erwirken sollen, die mit einer Urkunde über die Leibsledigung (Erledigungsbrief) nachzuweisen ist. Bürger und Bürgerinnen sollen keine Leibeigenen heiraten. Bei Beantragung des Bürgerrechts sollen Erkundigungen über die Antragsteller eingezogen werden, die vor ihrer Aufnahme 1 Gulden bezahlen müssen. Ein Exemplar der Urkunde erhält der Komtur Wilhelm Halber von Hergern für das Haus Mergentheim, das andere erhält die Stadt Mergentheim.
Sequential number: 10469
Date: uff den dreyundzweintzigsten des monat February und auch uff den anndern sontag inn der fasten hernach der zwelfft Marty
Abstract: Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß er für die Stadt Mergentheim folgende Ordnung erlassen hat, um den Schaden und die Nachteile, die durch den Zuzug vieler Leibeigener fremder Herrschaften nach Mergentheim seit der Aufhebung der Leibeigenschaft daselbst entstanden sind, zu vermeiden: Wilhelm Halber von Hergern, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, oder Hans Koeth (Koet) von Dietz, Hauskomtur, sollen im im Beisein des Bürgermeisters und etlicher vom Gericht zu Mergentheim allen Insassen, die für längere Zeit in Mergentheim bleiben wollen, eine Frist setzen, innerhalb derer diese ihre Freilassung erwirken solen, die mit einer Urkunde über die Leibsledigung (Erledigungsbrief) nachzuweisen ist. Bürger und Bürgerinnen sollen keine Leibeigenen heiraten. Bei Beantragung des Bürgerrechts sollen Erkundigungen über die Antragsteller eingezogen werden, die vor ihrer Aufnahme 1 Gulden bezahlen müssen. Ein Exemplar der Urkunde erhält der Komtur Wilhelm Halber von Hergern für das Haus Mergentheim, das andere erhält die Stadt Mergentheim.
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