Collection: Sammlung Deutscher Orden
Grouped by years:
Sequential number: 9544
Date: 1517 August 17
Abstract: Die Äbtissin von St. Clara zu Eger beurkundet dem Johann Krahmer, Komtur des Deutschen Ordens daselbst, aus keiner Gerechtigkeit, sondern aus nachbarlicher Freundschaft auf seine Nachfrage Auskunft gegeben zu haben, in welcher Weise die von Schirnting zum Schlattenhof von ihr mit Nachtfutter verehrt worden.
Sequential number: 9559
Date: 1517 September 28
Abstract: Sanct Wenceslai-Vertrag: In obgenannter Zeit war der Streit zwischen dem Herren- und Ritterstand des Königreichs Böhmen einerseits und dem ganzen Prager Burgerstandt andererseits wegen des Erscheinens und der Stellung vor die Landrechte ausgebrochen, der durch diesen obgenannten Vertrag dahin beigelegt wurde, daß (allgemein gesagt) alle Angelegenheiten der Prager Hausbesitzer dem Prager Stadtgericht anheimfielen, die Angelegenheiten anderer aber dem Landrecht.
Sequential number: 9567
Date: uff donnerstag nach sant Franciscus tag
Abstract: Lorenz, Bischof von Würzburg (Wurtzburg) und Herzog von Franken (Frankhen), beurkundet, daß die im Streit liegenden Parteien, Burkhart von Seckendorff, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und Hans Kern, Bürger zu Mergentheim, auf der einen Seite und Bastian Fridell und seine Parteigänger auf der anderen Seite, vereinbart haben, ihren Streitfall in dritter Instanz vor ihn (den Bischof) und seine Räte zu bringen. Der Urteilspruch soll von allen Teilen anerkannt werden, die Fehde soll beendet sein und der gefangengesetze Bastian Fridell soll entlassen werden. Dieser Abrede haben Bastian Fridell und sein Parteigänger Michel Cranntz, seiner und Pawel Cobolz Erben wegen, mit dem Vorbehalt, daß sie auch von der Gegenpartei angenommen wird, zugestimmt. Die Zusage der Gegenpartei wurde dem Bastian Fridell in Ochsenfurt (Ochssenfurt) in Michel Cranntz Haus mitgeteilt. Nach dem dieser die Abrede am 10. September 1517 (uff donnerstag nach nativitatis Marie) in der Kanzlei vor dem Amtmann Sigmund von Thüngen (Thungen), Ritter zu Würzburg, bewilligt hatte und gelobt hatte, sie zuhalten, wurde der 4. Oktober 1517 (uf mitwochen nach sant Franciscy tag) als Verhandlungstag festgesetzt. Darauf brachten der genannte Komtur und Hans Kere/Kern durch seinen Anwalt Martin Nachtigall Verhandlungsschriften (acta) und Urteile aus der ersten und zweiten Instanz ein und forderten die Bestätigung der schon ergangenen Urteile. Nach Einlegung von Verhandlungsschriften durch Bastian Fridell erklären er (der Bischof) und seine Räte beide Gerichtsverhandlungen, die erste vor dem Gericht zu Mergentheim, die zweite vor dem Komtur zu Mergentheim, und Urteile für rechtmäßig und entscheiden, daß es bei dem Urteil des Johann Nothafft, Komtur zu Mergentheim, bleiben soll.
Sequential number: 9568
Date: am freitag sandt Gallen des heiligen Apptstag
Abstract: Jörg von Rodenstein, Überreiter des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergetheim), Johann Trautmann, Sekretär, und Peter Kriech, Bürger zu Mergentheim, entscheiden in der Auseinandersetzung zwischen Burkhard von Seckendorff, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und dem Haus Mergentheim auf der einen Seite und Veit Schmidt, Bürger zu Mergentheim, dessen Ehefrau Katharina, dessen Schwester Barbara, Hans Troschell zu Wolkhausen (Wolxhausen), dessen Schwiegermutter (Schwiger) Margarete Hes, Hans Olling zu Rinderfeld (Rinderfelt), dessen Ehefrau Dorothea, Hieronimus Hoffmann zu Wolkhausen, dessen Ehefrau Anna, dessen Schwägerin (geschwien) Margareta, Matthäus und Hans Zigler, Brüder, zu Nassau (Nassaw), deren Schwester Kunigunde, alle Nachkommen des verstorbenen Fritz Schennck zu Tiefenthal (Tieffentall) auf der anderen Seite um einen Wald, der im Stuppacher Wald liegt und den früher Jakob Schennck besaß, daß letztgenannte Partei gegen Zahlung von 20 rheinischen Gulden durch genannten Komtur auf ihre Ansprüche verzichten soll.
Sequential number: 9569
Date: 1517 November 09
Abstract: Papst Leo X. befiehlt den Äbten von Salem und Augia maior [Mehrerau/Vorarlberg], Konstanzer Diözese, und dem Propst von St. Stefan, dort zu prüfen, ob der von den Deutschordensbrüdern der Ballei Elsaß dem Hochmeister als Landkomtur präsentierte, von diesem aber zurückgewiesene Rudolf v. Fridingen des Amtes würdig sei: Religionis zelus.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data